Vorberatung zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2020 bis 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 14.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2019 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Allgemeines
Allgemeine und ergänzende Hinweise siehe u.a. TOP 3 – Vorberatung zum Haushaltsplan 2019.

Finanzplan und Investitionsplan 2020 bis 2022
Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2019 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2020 bis 2022 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit einigen Fragezeichen behaftet. Wie das Jahr 2018 gezeigt hat, kann und muss hier eigentlich wieder von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine verlässliche Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Den Ausschussmitgliedern liegt ein erster Entwurf des Finanzplans mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2022 vor. Diese beinhalten u.a. die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH) (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 28.02.2019). Die Unterlagen wurden am 01.03.2019 allen Gemeinderatsmitgliedern im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 14.03.2019 zugestellt.
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Nach den eingegebenen Änderungen (siehe u. a. TOP 3) sieht der Finanzplan bis zum Jahr 2022 in den Einnahmen und Ausgaben folgende Zahlen vor:


2020 €
2021 €
2022 €
VWH
11.326.500 €
11.683.400 €
11.918.300 €
VMH
6.764.200 €
7.558.100 €
3.333.300 €
Gesamt
18.090.700 €
19.241.500 €
15.251.600 €

Alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH im Finanzplanungszeitraum von 2020 bis 2022 sind einzeln in den beigefügten Einzelplänen ersichtlich.

Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2020 bis 2022 im VMH sind:

HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz 2020 - 2022
0600.9401
Umbau Rathaus
300.000 €
1301.9350
Neuer Pritschenwagen FW Ndf.
90.000 €
4646.9400
Neubau Kindergarten Oberaudorf
2.800.000 €
6300.9350
Erwerb bewegl. Anlagevermögen Bauhof
175.000 €
6300.9500
Ausbaukosten Brücken
100.000 €
6300.9502
Restzahlung Ausbau RO-Straße
200.000 €
6300.9519
Ausbau Bad Trißl-Straße
1.500.000 €
6300.9592
Ausbau Lohbachstraße
150.000 €
7000.9510
Baukosten neue Kläranlage
7.600.000 €
7900.9400
Umbau Tourist-Info
100.000 €
8400.9400
Sanierung Kursaal und Haus d.Gastes
60.000 €
8800.9405
Wohnungsbau Bad Trißl-Straße 18
750.000 €

Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH bzw. zum Ausgleich des Haushaltes sind im Jahr 2020 (2.400.000 €) und 2021 (2.800.000 €) insgesamt neue Kredite von 5.200.000 € geplant (HH-Stelle 9100.3770), was sich bei jeder Erhöhung der Ausgaben im VMH noch steigern kann. Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird von 2020 bis zum Jahr 2022 mehr als deutlich erwirtschaftet (siehe HH-Stelle 9100.8600 bzw. 9100.3000). Auch übersteigen die Rücklagen jährlich klar den geforderten Mindestbetrag.

Geplante Entwicklung der allgemeinen Rücklage und Sonderrücklage (Abwasserbeseitigung) bis zum Jahr 2022:

Allg. Rücklage
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan

2018
2019
2020
2021
2022
Stand 01.01.
4.422.864 €
5.333.565 €
1.892.065 €
1.917.265 €
1.758.865 €
Zuführung
910.701 €
0 €
25.200 €
0 €
1.447.400 €
Entnahme
0 €
3.441.500 €
0 €
158.400 €
0 €
Stand 31.12.
5.333.565 €
1.892.065 €
1.917.265 €
1.758.865 €
3.206.265 €

Sonderrückl.
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan

2018
2019
2020
2021
2022
Stand 01.01.
0 €
68.279 €
88.979 €
142.479 €
86.879 €
Zuführung
68.279 €
20.700 €
53.500 €
0 €
128.400 €
Entnahme
0 €
0 €
0 €
55.600 €
0 €
Stand 31.12.
68.279 €
88.979 €
142.479 €
86.879 €
215.279 €

Nach wie vor sind aber zahlreiche Projekte und Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum noch nicht berücksichtigt, die in Zukunft auf die Gemeinde Oberaudorf noch zukommen werden (Straßenbau, Feuerwehr- und Schulwesen u.v.m.)
Es wird noch auf folgendes hingewiesen bzw. angemerkt:
Jede nicht im Haushalt bzw. im Finanzplanungszeitraum abgebildete Ausgabe im VMH (zusätzliche Ausgabe) ist  nach aktuellem Stand nur noch teilweise/geringfügig aus Eigenmitteln und sonst nur durch weitere neue Schulden finanzierbar. Für den Neubau des Kindergartens Oberaudorf sind im Finanzplanungszeitraum in den Jahren 2020 und 2021 Zuweisungen vom Land von je 500.000 € = insgesamt 1.000.000 € berücksichtigt, die derzeit noch nicht zugesichert sind. Die Einnahmen aus Verbesserungsbeträgen für den Neubau der Kläranlage wurden in den Jahren 2020 2022 mit insgesamt 5.300.000 € angesetzt. Voraussetzung für den Eingang der Beiträge sind hierzu rechtzeitig die personellen und räumlichen Gegebenheiten zu schaffen.

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm der Jahre 2020 bis 2022 unter Berücksichtigung der zum Entwurf angemerkten Änderungen für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 09.04.2019 mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2019 07:32 Uhr