Finanzplan und Investitionsprogramm 2020 bis 2022 der Gemeinde Oberaudorf. Hier: Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Gemeinderat
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanzausschusses, 09.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die sehr ausführliche erste Vorberatung mit den dazugehörigen Änderungen sowie das dazugehörige Protokoll in der FA-Sitzung vom 14.03.2019 verwiesen.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt nun unter Einarbeitung aller in der FA-Sitzung vom 14.03.2019 zugestimmten Änderungen ein zweiter Entwurf des Finanzplans mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2022 vor. Diese beinhalten u.a. die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH) (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 28.03.2019). Die Unterlagen wurden am 01.04.2019 allen Gemeinderatsmitgliedern im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 14.03.2019 zugestellt.
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Nach den eingegebenen Änderungen (lt. FA-Sitzung vom 14.03.2019) sieht der Finanzplan bis zum Jahr 2022 in den Einnahmen und Ausgaben folgende Zahlen vor:
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2020 €
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2021 €
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2022 €
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VWH
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11.326.500 €
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11.683.400 €
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11.918.300 €
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VMH
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6.764.200 €
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7.558.100 €
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3.333.300 €
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Gesamt
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18.090.700 €
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19.241.500 €
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15.251.600 €
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Alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH im Finanzplanungszeitraum von 2020 bis 2022 sind einzeln in den beigefügten Einzelplänen ersichtlich.
Die bedeutendsten Baumaßnahmen bzw. Investitionen im Finanzplanungszeitraum bis 2022 sind der Neubau/Ertüchtigung der Kläranlage, der Neubau des Kindergartens mit Wohnungsbau in Oberaudorf und Straßenausbaukosten für die Bad Trißl-Straße.
Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH bzw. zum Ausgleich des Haushaltes sind im Jahr 2020 (2.400.000 €) und 2021 (2.800.000 €) insgesamt neue Kredite von 5.200.000 € geplant (HH-Stelle 9100.3770), was sich bei jeder Erhöhung der Ausgaben im VMH noch steigern kann. Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird von 2020 bis zum Jahr 2022 mehr als deutlich erwirtschaftet (siehe HH-Stelle 9100.8600 bzw. 9100.3000). Auch übersteigen die Rücklagen jährlich klar den geforderten Mindestbetrag.
Mitglied Förster teilt mit, dass die sehr vielen bereitgestellten Unterlagen zur Haushaltssatzung 2019 und dem Finanzplan bis 2022 im RIS schwierig und mühevoll durchzuarbeiten sind.
Fragen der Ausschussmitglieder zum Neubau der Kläranlage bzw. dem dazu erhobenen Verbesserungsbeitrag werden vom 2. Bürgermeister bzw. Kämmerer beantwortet.
Der Kämmerer weist abschließend nochmals daraufhin, vor allem wegen Erreichen des gesetzlichen Mindestzuführungsbetrages im Jahr 2019, dass der Ausgleich des VWH bzw. VMH 2019 nur durch die Einhaltung der Haushaltsansätze, Reduzierung bzw. Prüfung der Ausgaben auf die Notwendigkeit, zu erreichen ist (siehe auch Anmerkungen
im FA-Protokoll vom 14.03.2019).
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm der Jahre 2020 bis 2022 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2019 13:23 Uhr