Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist am 11.03.2019 in der Gemeinde eingegangen.
Die notwendige wasserrechtliche Genehmigung für die Bauwasserhaltung liegt bereits ca. 4 Wochen länger vor.
Rodungsarbeiten
Zur Wahrung der entsprechenden Vogelschutzvorschriften wurden die für den Neubau notwendigen Rodungsarbeiten bereits Mitte Februar ausgeführt (leider lag zu diesem Zeitpunkt noch keine schriftliche Genehmigung vor). Alle notwendigen Arbeiten waren aber mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen und mündlich freigegeben worden. Die Koordination oblag Herrn Liegl. Die Arbeiten führte Herr Seebacher, Oberaudorf aus. Die Gutschrift für Holz und Häckselgut wird der KA gutgeschrieben.
Naturschutzrechtliche Begleitung der Maßnahme
Die Untere Naturschutzbehörde hat festgesetzt, dass insbesondere die Begrünungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen durch einen Fachmann zu begleiten sind. Es ist beabsichtigt den bisherigen Planer, das Büro Stiegler Rosenheim mit diesen Arbeiten zu betrauen.
Prüfstatik
Für die meisten Bauten an der Kläranlage ist die Ausfertigung einer Prüfstatik erforderlich. Wegen der Dringlichkeit der Arbeiten wurde der Auftrag in Abstimmung mit dem BGM nach Angebot an Herrn Prof. Dr.-Ing. Karl –Heinz Ehret, München zum vorläufigen Preis von brutto 29.753,71 vergeben.
Die erste Prüfung wird für die Spundwände benötigt.
Ergänzende Lagerflächen
Da der vorhandene Platz auf dem Kläranlagengelände nicht ausreichend ist für das gesamte Baulager und die Haufwerke wurde mit dem Pächter des nördlich angrenzenden Grundstücks in Abstimmung mit dem BGM eine Einigung erzielt.
Benötigt werden ca. 2.500 m², wofür eine Entschädigung in Höhe von 400.-€/ a vereinbart wurde. Zusätzlich wurde eine Pachtüberlassung für die bereits seit einigen Jahren bewirtschafteten Flächen nördlich der Erlenau zugesichert.
Freigabe Kampfmittelfreiheit
Es ist Aufgabe des Bauherrn der Baufirma ein gefährdungsfreies Grundstück zur Verfügung zu stellen. Daher erfolgten Befragungen von Zeitzeugen und die Auswertung von extra angeforderten historischen Luftaufnahmen.
Da alle Untersuchungen negativ verliefen und es sich zudem um ein bereits bebautes Grundstück handelt, wurde der Baufirma in Abstimmung mit dem BGM die Kampfmittelfreiheit bestätigt.
Beauftragung Gutachter für Haufwerksbeprobung
Der anstehende Aushub und Abtrag könnte mit Schadstoffen verunreinigt sein, wodurch eine Haufwerksbeprobung erforderlich wird. Hierzu ist regelmäßig festzulegen in welchen getrennten Haufwerken der Aushub zwischenzulagern ist. Anschließend ist eine, ggf. durch Beprobungen zu ergänzende Einstufung des Materials vorzunehmen. Diese ist die Grundlage für die spätere Weiterverwendung und Entsorgung.
Der Auftrag wurde an das Büro von Herrn Ohin, Oberaudorf vergeben.
Beauftragung SiGeKo
Grundsätzlich ist nach Baustellenverordnung (BaustellV) der Bauherr verpflichtet, für die Sicherheit an Baustellen Sorge zu tragen. Für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens wird daher regelmäßig ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) bestellt.
Diese Leistung war ursprünglich vom Ing. Büro mit angeboten worden. Nachdem der Vertrag jedoch von Anfang 2013 datiert, wurden Mehrkosten angemeldet. Anstrengungen zum ursprünglichen Preis einen anderen Fachmann/ frau gewinnen zu können scheiterten. Auf Grund von Nachverhandlungen wurde in Abstimmung mit dem BGM der Auftrag an Herrn Aigner vergeben (siehe Anlage).
Auftragsvergabe
Wie angekündigt wurde der Auftrag Baumeisterarbeiten an die Fa. Schmölzl als günstigstem Anbieter vergeben.
Baubeginn
Mit der Baufirma wurde vereinbart, dass am 01.04.2019 mit den Bauarbeiten für die neue KA begonnen wird. Erste Maßnahme ist die BE. Ergänzend wurde festgelegt, dass um die, auf dem nördlich angrenzenden Grundstück zu errichtende BE herum ein befestigter Radweg für die Dauer der Baustelle errichtet wird. Dies ist aus Gründen der Sicherheit erforderlich.
Anschaffung einer Photovoltaikanlage
Die Kläranlage bietet mit den nach Süden ausgerichteten Dächern eigentlich ideale Voraussetzungen für den Einbau von Photovoltaikanlagen. Diese wurden bei der Planung bereits berücksichtigt und alle Dächer werden als Pultdächer mit einer Südausrichtung ausgeführt. Insgesamt wäre die Errichtung von drei Anlagen (auf dem Betriebs-, dem Rechen-, und dem Maschinengebäude) mit einer Gesamtleistung von ca. 85 kwp möglich. Die Kosten beliefen sich auf ca. 130 Teuro netto. Die Kosten sind in der derzeitigen Berechnung nicht enthalten.
Die Entnahmespitze der Kläranlage, welche aber selten erreicht wird, liegt bei ca. 160 kW. Die Microgasturbine liefert ca. 30 kW.
Die Errichtung mindestens einer Anlage auf dem Betriebsgebäude wird empfohlen.