Datum: 24.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Nach Vortrag durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Diskussionsverlauf
Der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier holt das Einverständnis des Gemeinderates ein, die Tagesordnungspunkte Nrn. 11 und 12 zur heutigen nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung hinsichtlich ihrer Reihenfolge zu tauschen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher weist darauf hin, dass er bei der betreffenden Sitzung entschuldigt abwesend war und bittet um Korrektur der Protokolle hinsichtlich ihres Teilnehmernachweises. Anmerkung: Die Beschlussfassungen wurden korrekt wiedergegeben und bedürfen keiner Korrektur. Lediglich die Teilnehmerliste ist entsprechend zu ändern.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Brücke über den Auerbach Nähe Rosengasse; Sachstandsbericht, Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2019
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Ortsteil „Rosengasse“ wird u.a. über die GVStr. von der B307 nebst Brückenbauwerk erschlossen. Die Brücke über den Gassenbach stammt aus den 60‘ er Jahren des letzten Jahrhunderts und obliegt aufgrund bekannter Schäden und Beschädigungen seit vielen Jahren der permaneten Überwachung und Prüfung. Am 09.07.2019 fand eine erneute Sonderprüfung durch das beauftragte Ing.Büro Martin Fritsch statt. Diese Prüfung hat ergeben, dass die Schäden zugenommen haben, insbesondere haben sich die Rissweiten von statisch relevanten Biegezug- und Schubrissen seit dem Messbeginn vor über 15 Jahren z.T. deutlich vergrößert. Auf dringende Empfehlung des Ingenieurs Martin Fritsch wurde die zulässige Verkehrslast der Brücke umgehend auf 2,5 t durch das Ordnungsamt beschränkt. Aufgrund dieser Tatsache fand am 29.07.2019 und 30.08.2019 eine Besprechung im Rathaus statt. Weiterführende Untersuchungen an der Brücke wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Eine aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, verfasst von Dr. Andreas von Poschinger, der bei dem letzten Gespräch am 30.08.2019 im Rathaus auch vertreten war, liegt vor. Bestandteil ist die Einschätzung der Gefährdung der Rosengassenstraße und der Grafenherbergstraße durch die Rutschung an der Aggenalm. In der heutigen Sitzung erläutert Dipl.Ing.(Univ) Martin Fritsch anhand einer Präsentation die Gesamtsituation bzw. die detaillierten Schäden an Brücke und auch an den Straßen und zeigt zukünftige Lösungsmöglichkeiten auf, über die der Gemeinderat dann zu diskutieren hat. Notwendige Beschlüsse bezüglich weiterem Vorgehen können gefasst werden.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung und Verlesen der Stellungnahme der Verwaltung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier erteilt dieser Herrn Martin Fritsch (Dipl.-Ing. TU) das Wort. Herr Fritsch (Dipl.-Ing. TU) erläutert ausführlich und anschaulich, auch anhand einer umfangreichen Foto-Präsentation den bisherigen Werdegang zur regelmäßigen Kontrolle der Brücke, die Entwicklung von Schäden, die unlängst angeordneten Maßnahmen (z. B. Nutzungsbeschränkungen). Abschließend bezeichnet er den Zustand der Brücke als „dramatisch“ und empfiehlt alsbald deren Erneuerung.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn weist darauf hin, dass seiner Ansicht nach mit einer Brücken-Erneuerung keine 5 Jahre mehr zugewartet werden kann. Er bittet um Nennung eines Zeitrahmens, bzw. um Abgabe einer Kostenschätzung. Gleichzeitig spricht sich er für die Vereinbarung von Fix-Honoraren aus, da seiner Meinung nach die HOAI nicht mehr einschlägig sei.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Baumann erkundigt sich ebenfalls nach den geschätzten Baukosten.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller bittet um Auskunft darüber, ob im Bereich der bestehenden (und ggf. künftigen) Brücke mit Rutschungen zu rechnen sei.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern weist auf die Bedürfnisse des Winterdienstes 2019/2020 hin.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber äußert seine Befürchtung über die Möglichkeit der Zunahme von Unwetterereignissen, verbunden mit der Gefahr von Hangrutschungen im betreffenden Bereich. Dabei verweist er auch auf den Murenabgang von 1935 im Bereich des Auerbaches. Bei entsprechenden Gefährdungen könnten die Mittel für einen Brückenneubau fehlinvestiert sein.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Franz Hellmeier erkundigt sich, ob Planungsleistungen auszuschreiben sind.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher spricht sich für eine alsbaldige Erneuerung der Brücke und die Erteilung der hierfür jetzt notwendigen Aufträge an Herrn Fritsch (Dipl.-Ing. TU) aus.
Die Fragen der Gemeinderatsmitglieder beantwortet Herr Fritsch (Dipl.-Ing. TU) wie folgt:
- Eine Kostenschätzung kann dzt. nicht abgegeben werden. Hierzu sind entsprechende Vorarbeiten erforderlich, die einer Auftragserteilung bedürfen.
Teil der Voruntersuchungen wäre auch ein Baugrundgutachten, ohne das konkrete Angaben, die für die Planung einer neuen Brücke notwendig sind, nicht vorliegen werden.
Sofern zeitnah die erforderlichen Aufträge erteilt werden, könnte – bei einer voraussichtlichen Bauzeit von 6-9 Monaten – die gesamte Maßnahme in einem Zeitraum von ca. 1,5 Jahren abgeschlossen sein. Entscheidend hierfür sind aber auch der Maßnahmenbeginn, die zu bauende Brücke, die Witterungsverhältnisse u. v. m..
Rutschungen im Bereich der jetzigen Brücke sind nicht zu befürchten.
Der Weg über, bzw. nach Grafenherberg muß auch im Winter freigehalten werden; die bestehende Brücke soll – im Rahmen ihrer aktuellen Benutzbarkeit – grds. auch im Winter geöffnet bleiben.
Soweit erforderlich, sind Planungsleistungen grds. auszuschreiben.
Die Präsentation des Herrn Fritsch (Dip.-Ing. TU) ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Ing.-Büros Martin Fritsch zur Erstellung einer Entwurfsplanung (bis Leistungsphase 4 HOAI) zur möglichen Erneuerung der Brücke (Auerbachbrücke Nähe Rosengasse). Die Verwaltung holt ein Baugrundgutachten ein. Die weiteren Planungsleistungen werden, sofern ausschreibungspflichtig, gesondert vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel in den Haushaltsplan 2020, bzw. den Finanzplan 2019-2023 einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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4. Ortsentwicklung Oberaudorf; Zwischenbericht des Herrn Dr. Stegen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2019
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.11.2018, bzw. dem Vertrag zur Leistung städtebaulicher und organisatorischer Beratung im Zusammenhang mit der Ortsentwicklung der Gemeinde Oberaudorf vom 28.01.2019 befasst sich das Büro Salm & Stegen, Geographen & Stadtplaner, München, u. a. mit einem Gewerbeflächenentwicklungskonzept, einer Bevölkerungsprognose, einer bauplanungsrechtlichen Bestandsaufnahme u. v. m..
Anlässlich der Gemeinderatssitzung am 26.03.2019 wurde die Durchführung einer Gewerbebefragung mittels abgestimmtem Fragebogen beraten und beschlossen. Insbesondere die Ergebnisse daraus sollen im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung von Herrn Dr. Stegen den Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt werden.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier erteilt dieser das Wort an Herrn Dr. Stegen. Herr Dr. Stegen beschreibt anhand einer Präsentation (s. Anlage zu dieser Beschlussvorlage) den bisherigen Verlauf der beauftragten Leistungen und informiert die Gemeinderatsmitglieder auch umfassend über die Ergebnisse der Gewerbebefragung. Die Rücklaufquote wird seitens Herrn Dr. Stegen und Herrn Bauch als gut angegeben.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Wall
er erinnert an mehrere Anfrage örtlicher junger Gewerbetreibender, die gerne in Oberaudorf bleiben würden, mangels geeigneter Gewerbeflächen aber über Abwanderungen nachdenken müssten.
Nach eingehender Beratung besteht Einverständnis, mit den Erkenntnissen aus der Gewerbebefragung zu arbeiten und aktiv auf die daran teilnehmenden Betriebe zuzugehen. Weitere Schritte sollten im Rahmen von Workshops mit Gemeinderat und Verwaltung besprochen und festgelegt werden.
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5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße" für das Grundstück Fl.Nr. 309/14; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Für die beiden Grundstücke Fl.Nr. 309/13 und Fl.Nr. 309/14 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan eine Tiefgaragenrampe festgesetzt. Hintergrund war bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, dass beide möglichen Mehrfamilienhäuser durch den damaligen Grundeigentümer gleichzeitig errichtet werden, mit einer Tiefgarage für beide Wohnhäuser. Demzufolge wäre eine Tiefgaragenein- und -ausfahrt ausreichend gewesen. Zwischenzeitlich wurde das Grundstück mit der Fl.Nr. 309/14 alleine veräußert. Da die TG-Rampe jedoch auf der Parzelle 309/13 festgesetzt ist, muss eine separate Tiefgaragenrampe
auf der Fl.Nr. 309/14 erstellt werden. In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vom 09.07.2019 befürwortete der Ausschuss die zwingend erforderliche Änderung und erteilte der Verwaltung den Auftrag abzuklären, ob dies auch ohne Bebauungsplanänderung möglich wäre, was natürlich zu begrüßen und zu favorisieren wäre. Nach Abklärung mit dem Landratsamt teilte uns die Abteilung Bauleitplanung mit, dass dies nur mit einer Bebauungsplanänderung möglich ist. Zwischenzeitlich liegt ein schriftlicher Antrag auf Bebauungsplanänderung vor. In der heutigen Sitzung soll, bei Zustimmung, der Beschluss über die Aufstellung einer Bebauungsplanänderung gefasst werden. Bei Zustimmung werden die weiteren notwendigen Beschlüsse im zuständigen Bau- und Umweltausschuss gefasst. Bestandteil der Änderung ist die Festlegung einer Tiefgaragenrampe, die demzufolge geänderte GRZ sowie die Festsetzung von zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen. Die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unberührt. Die Verwaltung stellt die geplanten Änderungen kurz vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur Änderung des Bebauungplanes Nr. 6 „Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße“(Neuaufstellung für eine Teilfläche) für das Grundstück Fl.Nr. 309/14. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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6. Gemeindebauhof Oberaudorf; Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages für einen Bulldogg mit Loipenspurgerät
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2019
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 17.09.2019 empfahl der Gemeinderat Oberaudorf, bezüglich der Sicherstellung der kommenden Winter- und Langlaufsaison, der Anschaffung einer gebrauchten Pistenraupe im Vergleich zu einer Anmietung eines geeigneten Geräts dem Vorzug zu geben.
Die bisher eingesetzte Pistenraupe (Formatic Trial200) ist nach zwei Fahrzeug-bränden als wirtschaftlicher Totalschaden einzuschätzen; die aufwändigen und komplizierten Verhandlungen zur Schadensregulierung, bzw. zur Festlegung des Restwertes konnten trotz intensiven Austausches zwischen Gemeinde, Ver-sicherung, Hersteller und Gutachter leider immer noch nicht abgeschlossen werden.
Gerade aus Sicht der Gemeinde Oberaudorf als Tourismus-Gemeinde ist – auch im Hinblick auf die Versorgung der heimischen Bevölkerung mit Freizeit- und Sportmöglichkeiten – die Sicherstellung geordneten Langlauf-Betriebes wichtig. Mit dem Ausfall der bisherigen Pistenraupe besteht dzt. keine Möglichkeit der Schaffung von Langlaufloipen. Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit bestehen nicht, Mittel für den sofortigen Erwerb eines Ersatzfahrzeugs sind im Haushalts- und Finanzplan 2018-2022 nicht eingestellt. Die Anschaffung einer adäquaten, gebrauchten Pistenraupe scheidet nach eigenen Recherchen dzt. wegen mangelndem Angebot ebenfalls aus.
Aktuell liegen folgende Miet-Angebote vor:
Schlepper Fend 516 Vario S4, Laufzeit 6 Monate 16.370,78 € bo.
Loipenfräse Müller LF 240 M, Laufzeit 4 Monate 8.568,00 € bo.
Gesamt: 24.938,78 € bo.
Die Miet-Kosten für den Schlepper Fend 516 Vario S4 könnten bei einer etwaigen Kaufentscheidung im kommenden Jahr lt. Anbieter angerechnet werden. Die Möglichkeit der Förderung nach dem Programm „RÖFE“ (Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen) wäre zu prüfen. Des Weiteren erwartet die Verwaltung Rückflüsse aus Versicherungsleistungen für den Brandfall, bzw. einen Verkaufserlös bei Veräußerung der bisherigen Pistenraupe.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier wird die Angelegenheit im Gemeinderat ausgiebig diskutiert.
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf nimmt die Angebote zur Anmietung eines Schleppers (Angebot BayWa vom 10.10.2019) und einer Lopienfräse (Angebot BayWa vom 10.10.2019) zum Preis von ca. 25.000 €, bezogen auf die nächsten 6, bzw. 4 Monate an. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und dem Gemeinderat Oberaudorf alsbald den möglichen Erwerb des Gerätes nebst Fräse zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Die Verwaltung wird gebeten zu klären, ob beide Miet-Zinsen (Schlepper und Spurgerät) bei einem späteren möglichen Kauf angerechnet werden.
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7. Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreter für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl am 15.03.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2019
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Nach Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat rechtzeitig, spätestens aber 89 Tage vor dem Wahltermin, für die Gemeinderatswahlen den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeinderatswahl (Gemeindewahlleiter). Der im Gesetz genannte Personenkreis stellt entsprechend seiner Benennung keine verbindliche Reihenfolge dar. Die Entscheidung, welche von den im Gesetz genannten Personen zum Gemeindewahlleiter berufen wird, trifft der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen.
Für die Berufung zum Wahlleiter sind allerdings Ausschlussgründe zu beachten. Personen, die bei der Wahl zum Ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat als sich bewerbende Personen aufgestellt sind, können nicht berufen werden.
Zu den Aufgaben des Wahlleiters zählen insbesondere:
- Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge
Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge
Bekanntgabe der eingereichten Wahlvorschläge
Bildung des Wahlausschusses, Vorsitz des Wahlausschusses und Einladung zu den Sitzungen
Öffentliche Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge
Vorbereitung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses
Verkündung des vom Wahlausschuss festgestellten Wahlergebnisses
Verständigung der gewählten Personen
Bei den vorhergegangenen Gemeinderatswahlen wurde stets der Leiter des gemeindlichen Wahlamtes und dessen Vertreter zum Gemeindewahlleiter, bzw. zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters bestimmt.
Beschluss
Für die kommenden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 15.03.2020 wird Herr Florian Seebacher zum Gemeindewahlleiter und Herr Florian Stuhlreiter zu dessen Stellvertreter berufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher war während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt im Sitzungssaal des Rathauses Oberaudorf nicht anwesend.
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8. Berufung eines Mitglieds für die Lawinenkommission Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2019
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Aufgrund der umfangreichen Beanspruchung im letzten Winter wünscht sich die Lawinenkommission eine Aufstockung durch ein zusätzliches Mitglied.
Vorgeschlagen wird Herr Stefan Buchauer aus Niederaudorf, der aufgrund seiner beruflichen Stellung in der öffentlichen Finanzverwaltung die Möglichkeit hat, auch werktags an Einsätzen teilzunehmen. Herr Buchauer ist ein ortskundiger und erfahrener Skitourengeher.
Beschluss
Der Gemeinderat beschießt, Herr Franz-Stefan Buchauer in die Lawinenkommission Oberaudorf aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.10.2019
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ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt
Bekanntgabe von Beschlüssen aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Beschlüsse aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt. nicht bekannt zu geben.
Bekanntgaben des 2. Bürgermeisters und der Verwaltung:
Dzt. liegen seitens des 2. Bürgermeisters Herrn Alois Holzmaier und der Verwaltung keine Bekanntmachungen für den öffentlichen Sitzungsteil vor.
Beantwortung von Fragen aus der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung:
Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster: Bahnhof Oberaudorf, Parksituation
Noch in diesem Jahr werden seitens der Gemeinde 2 weitere Radständer aufgestellt. Sog. „Schrottfahrräder“ werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeit (z. B. Gemeindegrundstück, Aufforderung zur Beseitigung in angemessener Frist) entfernt.
Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber: Gemeindefriedhof Niederaudorf, Stelen
Die Entscheidung für die aktuelle Gestaltung traf der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber mit seiner Friedhofsverwaltung. Art und Gestaltung werden auch weiterhin für angemessen und zweckmäßig gehalten.
Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller: Auerbach, Mülleimer, Hundebeutel
Nach Ansicht von 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier und Bauhofleiter Herrn Michael Astl sind im betreffenden Bereich ausreichend Mülleimer und Hundekot-Beutel-Spender vorhanden. Diese Ansicht wird auch von Teilen des Gemeinderates so geteilt.
Weitere Anfragen aus der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung, welche noch zu beantworten wären, liegen dzt. nicht vor.
Neue Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern erkundigt sich, ob es zur Thematik „Kloster Reisach, Zukunft“ Neuigkeiten gibt. Hierzu informiert der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier den Gemeinderat, dass am 30.10.2019 ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Freistaates Bayern stattfinden wird. Über etwaige Ergebnisse wird der Gemeinderat in Kenntnis gesetzt.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher weist auf sich wiederholende Beschädigungen des Burgtores, insbesondere durch LKW´s aus südlicher Richtung hin.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Baumann erkundigt sich nach dem Sachstand zum Abbruch der „Brandruine“ im Bereich „ehem. Minigolfplatz“ an der Rosenheimer Straße.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller erinnert an das Vorhaben zur Errichtung eines „Trimm-Dich-Pfades“ mit Geräten entlang des Auer-Baches. Des Weiteren erhält er die Antwort, dass die vorhandenen Kies-Haufen im Zuge der Sanierung der Rosenheimer-Straße restlos entfernt werden. Abschließend bittet er um Auskunft darüber, ob sich Änderungen an der Leitung der Tourist-Information Oberaudorf ergeben hätten.
Datenstand vom 29.10.2019 17:40 Uhr