Datum: 17.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.11.2019
3 Vollzug des KAG und der GO; 1. Änderung der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Oberaudorf vom 31.01.2019
4 Vollzug des BayFwG und des KAG; Satzung zur Änderung der Anlage I zur Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren Oberaudorf und Niederaudorf vom 19.12.2016
5 Neubau einer Kindertagesstätte in Oberaudorf; Bekanntgabe der Auswertung der Architektenauswahl und Vergabe von Architektenleistungen
6 Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 "An der Carl-Hagen-Straße"; Erlass einer Aufhebungssatzung
7 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 "An der Carl-Hagen-Straße"; Erlass einer Aufhebungssatzung
8 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Nach Vortrag durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.11.2019 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderats-sitzung vom 26.11.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vollzug des KAG und der GO; 1. Änderung der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Oberaudorf vom 31.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die bestehende Kurbeitragssatzung vom 01.04.2019 soll geändert werden. Es ist eine inhaltliche Änderung einzuarbeiten. Diese betrifft die Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten. Sie sind von der Entrichtung des Kurbeitrags befreit. Der Entwurf zur 1. Änderung der Kurbeitragssatzung ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Nach Neufassung der Kurbeitragssatzung (01.04.2019), erheben zwei Betriebe Widerspruch gegen die Bescheide. Die anschließend stattfindende Prüfung durch das Landratsamt Rosenheim ergab die Empfehlung, die Satzung bezüglich der Regelung der Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten, wie oben genannt zu ändern. Eine rückwirkende Änderung der Satzung ist lt. Auskunft des Landratsamtes Rosenheim nicht möglich.

Nach erster Prüfung des Landratsamts Rosenheim sollte dem Widerspruch zweier Betriebe nicht stattgegeben werden. Entgegen dieser ersten Prüfung änderte das Landratsamt Rosenheim seine Rechtsauffassung hierzu und empfiehlt die Änderung der Satzung zum 01.01.2020 in Bezug auf die Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten.

Diskussionsverlauf

Im Zuge der anschließenden Diskussion wurden seitens des Gemeinderates folgende Anmerkungen gemacht:
  • Betriebe, welche keinen Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt haben, dürfen nicht benachteiligt werden gegenüber denjenigen, die Widerspruch eingelegt haben.
  • Die Satzung ist rückwirkend zu ändern.
  • In anderen Städten oder Gemeinden zahlen auch Geschäftsreisende den Kurbeitrag.
  • Die Rechtsgrundlage, auf die sich das Landratsamt bezieht, sollte bekannt gegeben werden.
Letztendlich kommt man zu der Entscheidung, den Sachverhalt rechtssicher prüfen zu lassen.   

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine abschließende rechtssichere Prüfung durch den Bayerischen Gemeindetag zu veranlassen. Nach Erhalt dieses Prüfungsergebnisses soll eine erneute Behandlung im Gemeinderat erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vollzug des BayFwG und des KAG; Satzung zur Änderung der Anlage I zur Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren Oberaudorf und Niederaudorf vom 19.12.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf erhebt im Rahmen des Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz) Aufwendungsersatz für Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren auf Grundlage der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren.
Die jeweilige Höhe des Aufwendungsersatzes ergibt sich anhand von Pauschalsätzen lt. Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren (§ 1 Abs. 4 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren i. V. m. der zugehörigen Anlage I).
Da sich durch eine Neubeschaffung bei der Freiwilligen Feuerwehr Oberaudorf Änderungen am Fahrzeugbestand ergeben haben (Mannschaftstransportwagen MTW, 14/1), ist diese Anlage I entsprechend Anlage zu dieser Beschlussvorlage anzupassen.

Diskussionsverlauf

Florian Stuhlreiter erläutert anhand der vorbereiteten Synopse die geplante Änderung und erklärt diese ausführlich. Ohne weitere Diskussion folgt der

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf stimmt der Änderung der Anlage I zur Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren Oberaudorf und Niederaudorf zum 01.01.2020 in der vorgelegten Fassung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Neubau einer Kindertagesstätte in Oberaudorf; Bekanntgabe der Auswertung der Architektenauswahl und Vergabe von Architektenleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zur Vergabe der Architektenleistungen (freiberufliche Leistungen) für den Neubau der Kindertagesstätte wurden fünf Architekturbüros  zu einem Gespräch eingeladen, um ihre Büros vorzustellen. Die Gespräche fanden (separat) am 05.11.2019 und 06.11.2019 im Sitzungssaal mit einer 5-köpfigen Bewertungsjury, bestehend aus Zweitem Bürgermeister Alois Holzmaier, Bauamtsleiter Dipl.Ing.(FH) Rainer Ostermayer und den Gemeinderatsmitgliedern Stephanie von Keudell, Stephan Bruhn sowie dem von der Verwaltung beauftragten und begleitenden Berater für die Vergabeleistungen, Architekt, M. Sc., Dipl. Ing.(TU) Thomas Brandlhuber statt.
Vorab wurde den Teilnehmern eine Bewertungsmatrix zum Ausfüllen zugesandt, die als Grundlage zum Vorstellungsgespräch und der entsprechenden Bewertung diente. Von den fünf eingeladenen Architekturbüros stellten vier ihre Büros vor. Bewertet wurde von den Jury-Mitgliedern anhand eines Punktesystems.

Ende November wurden diese Büros noch zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert (bis 03.12.2019), das ebenfalls nach dem bestehenden Punktesystem bewertet wurde. Nachdem einer der Architekten zwischenzeitlich seine Bewerbung zurückgezogen hat, wurde die Bewertungsmatrix final ausgewertet.  

Bieter/Architekt 1:        402,5  Punkte
Bieter/Architekt 2:        405,0 Punkte
Bieter/Architekt 3:        400,5 Punkte

Herr Architekt T. Brandlhuber wird in der heutigen Sitzung die Gründe der Wahl der Verfahrensart und dessen Ablauf erläutern sowie detailliert erklären, wie bei der Auswertung nach Punkten vorgegangen wurde. Danach sollen noch Fragen aus dem Gemeinderat beantwortet werden.

Diskussionsverlauf

Architekt Thomas Brandlhuber stellt das Ergebnis anhand der ausgewerteten Matrix, die Gründe und Auswahl des Vergabeverfahrens, den Ablauf der Gespräche mit den jeweiligen Architekten vor und geht detailliert auf die Bewertung der Punkteverteilung ein. Danach werden Fragen hinsichtlich der Art der Bewertung und hinsichtlich der Qualität der geforderten Leistung wegen der Reduzierung der Leistungsphasen 1 – 8 auf 90 % beantwortet. Herr Ostermayer erläutert, dass die Reduzierung bzw. die fehlenden 10 % daraus resultieren, dass die Verwaltung bzw. das Bauamt diese Tätigkeiten übernimmt. Wie erwähnt, hat die Reduzierung keine Auswirkungen auf die Qualität der zu erwartenden und durch den Architektenvertrag definierten Leistungen. Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Meinung vertreten, dass die Architektenleistungen an den Bieter mit dem günstigsten Honorarangebot vergeben werden sollen. Herr Brandlhuber erläutert, dass eben bei Vergaben der Architektenleistungen (auch als künstlerische Leistung anzusehen) das Honorar nur ein Parameter zur Bewertung sein darf und nicht ausschließlich die Höhe des Honorars ausschlaggebend ist. Dieses Preis-Leistungsverhältnis ist wiederum anschaulich in der Matrix abgebildet. Wäre nur nach dem niedrigsten Angebot vergeben worden, wären nach Ansicht der Verwaltung die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung im Nachhinein verändert und somit das GWB verletzt.

Beschluss

Die Architektenleistungen zum Neubau der Kindertagesstätte in Oberaudorf werden an den Bieter/Architekt mit der erreichten Punktzahl von 405,0 gemäß der Bewertungsmatrix vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Architektenvertrag vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6. Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 "An der Carl-Hagen-Straße"; Erlass einer Aufhebungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 05.11.2019 wurde beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „An der Carl-Hagen-Straße“ einzustellen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, den rechts- und verfahrenssicheren Ablauf juristisch abklären zu lassen. Zur Sicherung der Planungen wurde auch während des Bebauungsplanverfahrens eine Satzung über die Veränderungssperre nach § 14 BauGB sowie eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Baugebiet erlassen. Mittlerweile hat uns der begleitende Rechtsanwalt Auskunft über das weitere notwendige rechtssichere Verfahren informiert (siehe Anlage 1). In diesem Schreiben rät uns der Anwalt, zur Aufhebung der Veränderungssperre durch den Gemeinderat eine Aufhebungssatzung zu erlassen. Diese ist ortsüblich bekannt zu machen.

Entwurf der Aufhebungssatzung (Geltungsbereich siehe Anlage 2):

Satzung über die Aufhebung einer Veränderungssperre

Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund von §§ 14, 16 und 17 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.V.m. Art. 23, 24 der Gemeindeordnung (GO) folgende Satzung zur Aufhebung einer Veränderungssperre:

§ 1


Für das in § 2 bezeichnete Gebiet (räumlicher Geltungsbereich) wird die Satzung vom 29.03.2017, bekanntgemacht am  30.03.2017 über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 "An der Carl-Hagen-Straße" und die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre vom 27.02.2019, bekannt gemacht am 29.03.2019, außer Kraft gesetzt.

§ 2


Die Aufhebung umfasst alle im Geltungsbereich der Veränderungssperre gelegenen Grundstücke.

Der Geltungsbereich ist aus dem dieser Satzung beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 vom 15.02.2019 ersichtlich.


§ 3


Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.  

Oberaudorf, den 17.12.2019

Alois Holzmaier

Zweiter Bürgermeister

 

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die Satzung zur Aufhebung der Veränderungssperre für das Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 „An der Carl-Hagen-Straße“ mit Datum 17.12 .2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

7. Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 "An der Carl-Hagen-Straße"; Erlass einer Aufhebungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 05.11.2019 wurde beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „An der Carl-Hagen-Straße“ einzustellen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, den rechts- und verfahrenssicheren Ablauf juristisch abklären zu lassen. Zur Sicherung der Planungen wurde auch während des Bebauungsplanverfahrens eine Satzung über die Veränderungssperre nach § 14 BauGB sowie eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Baugebiet erlassen. Mittlerweile hat uns der begleitende Rechtsanwalt Auskunft über das weitere notwendige rechtssichere Verfahren informiert (siehe Anlage 1). In diesem Schreiben rät uns der Anwalt, zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht durch den Gemeinderat eine Aufhebungssatzung zu erlassen. Diese ist ortsüblich bekannt zu machen.

Entwurf der Aufhebungssatzung (Geltungsbereich siehe Anlage 2):
Aufhebungssatzung über die Satzung eines besonderen Vorkaufsrechts

Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund von §§ 25 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.V.m. Art. 23, 24 der Gemeindeordnung (GO) folgende Aufhebungssatzung über die Satzung eines besonderen Vorkaufsrechts:

§ 1


Für das in § 2 bezeichnete Gebiet (räumlicher Geltungsbereich) wird die Satzung vom 07.12.2017, bekanntgemacht am  11.12.2017 über den Erlass einer Satzung eines besonderen Vorkaufsrechts für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 "An der Carl-Hagen-Straße" außer Kraft gesetzt.

§ 2


Die Aufhebung umfasst alle im Geltungsbereich der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gelegenen Grundstücke.

Der Geltungsbereich ist aus dem dieser Satzung beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 vom 15.02.2019 ersichtlich.

§ 3


Die Aufhebungssatzung über die Satzung eines besonderen Vorkaufsrechts tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Oberaudorf, den 17.12.2019

Alois Holzmaier

Zweiter Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Dipl.Ing.(FH) Rainer Ostermayer erläutert die durch den beratenden Anwalt empfohlene Vorgehensweise. Gemeinderatsmitglied Hannes Rechenauer schlägt vor, von der Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung abzusehen, da ein gewisses begründetes Entwicklungsinteresse in dem betroffenen Gebiet besteht und somit ein besonderes Vorkaufsrecht der Gemeinde gerechtfertigt ist. Herr Ostermayer verweist auf die Mail des Rechtsanwaltes, der informiert, dass mit Aufgabe der städtebaulichen Maßnahmen, die Grundlage für den Erlass der Vorkaufsrechtssatzung waren, die Vorkaufsrechtssatzung selbst funktionslos (Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 25, Rn. 25) wird. Abschließend möchte der Gemeinderat jedoch eine nochmalige Prüfung des Sachverhalts.

Beschluss

Die Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung wird zurückgestellt. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine nochmalige abschließende rechtssichere Prüfung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

8. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2019 ö informativ 8

Sachverhalt

Bekanntgaben des 2. Bürgermeisters und der Verwaltung:
  • Förderbescheid des Bayerischen Staatsministers für Wohnen, Bau und Verkehr vom 03.12.2019, AZ 43-43271.RO-2-12 in Höhe von 352.000 € (Festbetragsfinanzierung für den Ausbau der OD Oberaudorf zwischen Geiglstein- und Bahnhofstraße mit Errichtung von Gehwegen)
  • Beschaffung eines Hubrettungsgerätes – Antwort der Gemeinde Oberaudorf an den Kreisbrandrat Herrn Schrank
  • Kindergarten „Schatztruhe in Niederaudorf“, Sachstandsbericht zur geplanten Eröffnung der weiteren Regelgruppe „Bernsteine“
  • Baurechtsseminar für (neue) Gemeinderatsmitglieder am 19.09.2020 von 09.00-12.30 Uhr (Samstag) im Kursaal der Gemeinde Oberaudorf, zusammen mit Mitgliedern des Gemeinderates Kiefersfelden; Referat durch Herrn Simon, Verwaltungsdirektor beim Bayerischen Gemeindetag

Beantwortung von Fragen aus der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung:
Fragen aus letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen, die noch zu beantworten wären, liegen dzt. nicht vor.
Neue Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
Gemeinderatsmitglied Hans Seebacher erkundigt sich nach dem aktuellen Stand bezüglich Sperrung der Florianibrücke über die Bahntrasse. Herr Ostermayer teilt mit, dass die notwendigen Arbeiten erst im Zuge der durch die Deutsche Bahn beantragten Vollsperrung im Mai ausgeführt werden können.

Datenstand vom 24.01.2020 08:35 Uhr