Datum: 23.02.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 24.11.2015, 19.01.2016 und 26.01.2016
2 2. Änderung der Kindertagesstättensatzung (Kindertagesstätte Schatztruhe)
3 2. Änderung der Kindertagesstättengebührensatzung (Kindertagesstätte Schatztruhe)
4 Vergabe des Glückshafens für den Frühjahrsmarkt
5 12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Sportplatz; Aufstellungsbeschluss
6 Aufstellung Bebauungsplan Nr. 40 "Am Sportplatz"
7 Veränderungssperre für das Baugebiet "Am Sportplatz" nach § 14 BauGB
8 Antrag auf Nutzungsänderung der Tennishalle; erneute Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB
9 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 24.11.2015, 19.01.2016 und 26.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Gemeinderates wurden die Niederschriften der Sitzungen 24.11.2015 und 19.01.2016 in Papierform zugesandt. Die Zusendung der Niederschrift vom 26.012.2016 erfolgte elektronisch. Dabei stellte sich heraus, dass diese nicht von allen Gemeinderatsmitgliedern geöffnet werden konnte, eine entsprechende Anleitung wird die Verwaltung nochmals bereitstellen. Es erfolgte somit nur eine Abstimmung über die beiden erstgennannten Protokolle.

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung wird hierzu nochmals eine kurze Einführung geben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzungen vom 24.11.2015 und 19.01.2016.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. 2. Änderung der Kindertagesstättensatzung (Kindertagesstätte Schatztruhe)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2016 ö 2

Sachverhalt

Die Satzung über den Betrieb und die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ der Gemeinde Oberaudorf (Kindertagesstättensatzung) vom 20.06.2013, wird in § 11 Satz 2 wie folgt geändert:

§ 11 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühren richten sich nach § 5 Abs. 7 Kindertagestättengebührensatzung.“

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den vorgestellten Satzungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, diesen zum 01. Mai 2016 in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. 2. Änderung der Kindertagesstättengebührensatzung (Kindertagesstätte Schatztruhe)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ der Gemeinde Oberaudorf (Kindertagesstätten-gebührensatzung) vom 20.06.2013, wird in § 3 Abs. 2 Satz 1 und § 5 wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühren nach § 5 Abs. 1 und Abs. 4 werden jeweils am ersten Werktag eines Monats im Voraus fällig, die Gebühren nach Abs. 7 werden in den Zeiträumen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 abgerechnet.“

§ 5 erhält folgenden Absatz:
(7)        „Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, ist als Essensgebühr für jedes Mittagessen der jeweilige Selbstkostenpreis der Gemeinde zu bezahlen. Dieser wird in der Einrichtung bekannt gegeben. Es wird für die Zeiträume 01. September – 31. Dezember, 01. Januar – 30. April und 01. Mai – 31 August abgerechnet.“

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den vorgestellten Satzungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, diesen zum 01. Mai 2016 in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Vergabe des Glückshafens für den Frühjahrsmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Glückshafen an den beiden Oberaudorfer Jahrmärkten bietet Ortsvereinen und Institutionen eine gute Möglichkeit um ihre Einnahmen aufzubessern. Bei Ausschöpfung der vollen Spielsumme von 6.600 Euro können durchaus Gewinne in Höhe von 4.000 Euro erwirtschaftet werden. Dieser darf allerdings nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Neben dem Jugendhilfeverein hat sich für den kommenden Frühjahrsmarkt auch die Musikkapelle Oberaudorf um die Ausrichtung des Glückshafens beworben. Der Jugendhilfeverein konnte die Ausrichtung, auch aufgrund fehlender weiterer Bewerbungen, bei den letzten acht Marktveranstaltungen übernehmen.

Beschluss

Für den kommenden Frühjah rsmarkt soll die Musikkapelle Oberaudorf den Glückshafenausrichten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. 12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Sportplatz; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

In den Vorberatungen des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vom 02. Februar 2016 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplan für das Gebiet um den Sportplatz aufzustellen. Die Beratungen ergaben, dass die Darstellungen erweitert und konkretisiert werden sollen. Um dem Ableitungsgebot gerecht zu werden, soll im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan zum 12. Mal geändert werden und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Die Verwaltung zeigt die bisher festgelegten Ziele und Plandarstellungen auf. Nach Beauftragung eines Planungsbüros soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss nach Vortrag des Planers begonnen werden.
Hinsichtlich der planerischen Ziele wird auf den Tagesordnungspunkt 190/2016 des Ausschusses verwiesen.
Eine Skizze zum erweiterten Geltungsbereich ist beigefügt.

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung stellt kurz den zeitlichen Ablauf und damit zusammenhängend die Wahl der Beratungsreichenfolge vor. es werden der Geltungsbereich und die wesentlichen ortsplanerischen Ziele nochmals aufgezeigt.

Dennoch entsteht angesichts der Brisanz des Themas eine allgemeinpolitische Diskussion, die dann aber bald wieder auf die bauleitplanerischen Aspekte zurückgeführt wird.

Das Gremium beauftragt die Verwaltung, die im Schreiben vom 02.02.2016 formulierten wesentlichen städtebaulichen Ziele vollständig in die Sachverhaltsdarstellung einzuarbeiten bzw. bei der Beratung über den Bebauungsplan nochmals aufzuführen. Im Zuge dieser Diskussion ergibt sich, dass geprüft werden soll, inwieweit der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes im Bereich des Hügels nach Süden erweitert werden kann, ohne die oben festgehaltenen Planungsziele zu gefährden.

Beschluss

Um den Bebauungsplan Nr. 40 „Am Sportplatz“ entsprechend der Vorberatungen des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses umsetzen zu können, wird die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist es, diesen Bereich von Oberaudorf, der bereits durch diverse Sport- und Freizeitanlagen geprägt ist, als solchen zu sichern und Erweiterung im Bereich dieses Nutzungsspektrums zu ermöglichen. Es wird dazu das Büro Ranner, München mit der Planung beauftragt. Der Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss berät in eine seiner nächsten Sitzungen über die ‚Entwurfsplanung und leitet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ein.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GRM Astl bei der Abstimmung nicht anwesend.

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6. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 40 "Am Sportplatz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf die im vorigen Tagesordnungspunkt und insbesondere in Tagesordnungspunkt 190/2016 des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses aufgezeigten Ansätze zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wird verwiesen. Nun gilt es die in den Vorberatungen festgelegten Grobziele zu verfeinern und einen qualifizierten Planer mit der Ausarbeitung eines ersten Entwurfes zu beauftragen. Wie dies in der Vergangenheit in bewährter Form bereits praktiziert wurde, soll eine erste Vorstellung dieser Planungen in der Sitzung (des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses) erfolgen, in der dann auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingeleitet wird.
Es ist nun ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen, das einen Entwurf für den Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss fertigt, um in eine der nächsten Sitzungen über das weitere Verfahren (vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) zu beschließen. Die Notwendigkeit des städtebaulichen Handlungsbedarfs sowie ein erstes Konzept stellen sich wie folgt dar:

1.        Städtebaulicher Handlungsbedarf

Im östlichen Ortseingangsbereich von Oberaudorf, südlich der Tiroler Straße, haben sich über die Jahre hinweg diverse Sport- und Freizeitanlagen angesiedelt. Vorhanden sind derzeit eine Tennishalle nebst Tennisplätzen, ein Fußballplatz, ein Trainingsplatz, ein Spielplatz, ein Sport-Schützenheim, ein Jugendtreff mit Trainingsplatz, die Bergrettungswache Oberaudorf-Kiefersfelden mit Hubschrauberlandeplatz sowie eine Stockbahn mit Vereinshäuschen. Die Gemeinde geht davon aus, dass sich  der Bereich trotz der vorhandenen baulichen Anlagen nach wie vor als Außenbereich gemäß § 35 BauGB darstellt. Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich ein Sondergebiet Tennis sowie Flächen für Sportanlagen dar. Sonstige Flächen bzw. Gebiete, in denen Sport- oder Freizeitanlagen vorhanden wären, gibt es in Oberaudorf nicht.
Mit Bauantrag vom 18.12.2015 wurde für das Grundstück Flur Nr. 596/1 der Gemarkung Oberaudorf die Nutzungsänderung der bestehenden Tennishalle in eine Flüchtlingsunterkunft für 300 Personen beantragt. Gleichzeitig gibt es Vorplanungen für die Schaffung eines Erlebniszentrums (Kletterwände, Kartbahn, Bowlingbahnen, Sprungtürme, etc.) in diesem Bereich. Dies löst aus Sicht der Gemeinde städtebaulichen Handlungsbedarf im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB aus.

2. Städtebauliches Konzept

Oberaudorf ist aufgrund seiner Lage in einer der schönsten und attraktivsten Bergregionen Oberbayerns ein bedeutender Urlaubsort. Wirtschaftlich ist Oberaudorf in besonderem Maße vom Tourismus abhängig. Die bestehenden Sport- und Freizeitanlagen, insbesondere die Tennishalle werden u.a. auch touristisch genutzt und tragen wesentlich dazu bei, das Tourismusangebot in Oberaudorf abzurunden. Daneben decken sie den Sport- und Freizeitbedarf der Bevölkerung Oberaudorfs ab.
Ziel des Bebauungsplans ist es, diesen Bereich von Oberaudorf, der bereits durch diverse Sport- und Freizeitanlagen geprägt ist, als solchen zu sichern und Erweiterungen im Bereich dieses Nutzungsspektrums zu ermöglichen. Der Standort liegt außerhalb des Siedlungsbereichs von Oberaudorf und bietet sich aus Gründen des Immissionsschutzes für  eine Sport- und Freizeitnutzung an. Auch verkehrsmäßig ist der Bereich optimal erschlossen. Er liegt außerhalb des Ortsbereichs Oberaudorf und ist über die Tiroler Straße sowohl von Oberaudorf als auch von der Autobahn A 93 aus gut zu erreichen. Die in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogenen unbebauten Flächen stehen im Eigentum der Gemeinde, so dass eine Erweiterung des Sport- und Freizeitangebots realisierbar ist. Die Gemeinde Oberaudorf verfügt über keine weiteren Grundstücke im Gemeindegebiet, auf denen die Ansiedlung von Sport-und Freizeitstätten möglich wäre. Insofern ist es ein gewichtiges städtebauliches Ziel der Gemeinde, bauleitplanerisch zumindest ein Gebiet zu sichern, welches Sport- und Freizeitstätten vorbehalten bleibt. Die Umnutzung der Tennishalle in eine Flüchtlingsunterkunft ist mit diesem Ziel nicht zu vereinbaren. Zwar ist der Gemeinde bewusst, dass es sich bei einer Asylbewerberunterkunft um eine Anlage für soziale Zwecke handelt; allerdings kommt ihr aufgrund der mehr als nur unbeachtlich kurzen Dauer des Lebensmittelpunktes des einzelnen Asylbewerbers ein wohnähnlicher Charakter zu. Nachdem vorliegend nicht auszuschließen ist, dass die vorhandenen und geplanten Sport- und Freizeitnutzungen mit wohnunverträglichen Immissionen verbunden sind, wäre im Falle der Umnutzung der Tennishalle in eine Flüchtlingsunterkunft mit Einschränkungen für den Bestand und die Entwicklung des Gebiets zu rechnen.  Insbesondere die geplante Erweiterung und Aufwertung des Bereichs durch zusätzliche Sportanlagen wäre gefährdet. Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist es daher vorgesehen, als Art der Nutzung ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitanlagen“ festzusetzen.  Weitere Konkretisierungen in Bezug auf die Zweckbestimmung des Sondergebiets bleiben dem weiteren Bebauungsplanverfahren vorbehalten.
Zur Sicherung der gemeindlichen Planungsziele schlägt die Verwaltung der Erlass einer Veränderungssperre vor. Ein entsprechender Entwurf der Beschlussvorlage beigefügt.

Diskussionsverlauf

In der Sitzung werden erste Zeichnungen des Geltungsbereiches und der Beschreibung der Grobziele aufgezeigt bzw. als Sitzungsvorlage mit zur Verfügung gestellt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke und Teilflächen der Flurnummern 596/1, 596, 597, 596/2, 595, 594, 611, 609, 605, 590 und 609/1. Eine Erweiterung um Teilbereiche im Nordosten, im Bereich des Bergwachtgebäudes und nach den Beratungen zum Flächennutzungsplan das Gelände im Süden wird zu einem später en Zeitpunkt geprüft. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 40 „Am Sportplatz“ nach den Vorgaben der obigen Beratung. Die Verwaltung beauftragt das Planungsbüro Ranner, München mit einer ersten Entwurfsplanung. Diese ist dem Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss in der Sitzung am 04. April vorzulegen und vom Planungsbüro zu erläutern.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GRM Förster und Seebacher beantragen, dass ihre Nein-Stimme vermerkt wird.

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7. Veränderungssperre für das Baugebiet "Am Sportplatz" nach § 14 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zur Sicherung der Planung für die Zeit des Aufstellungsverfahrens soll für die beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Am Sportplatz“ eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen werden.
Die Kanzlei Döring Spieß hat einen Entwurf einer solchen Veränderungssperre, die als Satzung beschlossen wird ausgearbeitet, sie ist im Anhang ersichtlich. Der Geltungsbereich entspricht dem in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 40 „Am Sportplatz“.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine Veränderungssperre über das Gebiet „Am Sportplatz“ gemäß dem vorgestellten Entwurf. Diese Satzung ist nach Ausfertigung umgehend in Kraft zu setzen. Sie umfasst die Flächen, die mit dem Geltungsbereich des Bebauungspl anes (vgl. vorheriger TOP) identisch sind.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GRM Förster und Seebacher beantragen, dass ihre Nein-Stimme vermerkt wird.

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8. Antrag auf Nutzungsänderung der Tennishalle; erneute Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Hinsichtlich der gemeindlichen Begründung zur Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens wird auf die ausführliche Begründung aus der Beratung des Gemeinderates vom 19.01.2016 verwiesen. Ergänzt um die Vorberatung des Ausschusses vom 02.02.2016 (TOP 189/16) und den drei soeben beschlossenen Punkten (12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 40 „Am Sportplatz“, sowie Veränderungssperre nach § 14 BauGB) wird die gemeindliche Haltung hinsichtlich der beantragten Nutzungsänderung bekräftigt.
Die rechtlichen Konsequenzen und ggf. notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung erläutert Rechtsanwältin Gerold im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Beschluss

Die Gemeinde verweigert aus den dargestellten Gründen das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung der Tennishalle Fl.Nr. 596/1. Die Verwaltung fertigt eine entsprechende Stellungnahme und übergibt diese bis zum Fristablauf am 29.02.2016 an die Rechtsaufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2016 ö informativ 9

Sachverhalt

Auerbachbrücke
Der Vorsitzende informiert das Gremium über den Zustand der Brücke und die voraussichtlichen Folgen für die Gemeinde. Da die Prüfungen diesbezüglich erst begonnen haben, wird in der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses bei Vorliegen belastbarer Ergebnisse berichtet.

Datenstand vom 08.03.2016 16:18 Uhr