Datum: 15.03.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2016
2 "Audorfer Kindernest" Haushaltsjahr 2014/15; erhöhter Defizitausgleich
3 Genehmigung Haushaltsplan 2015/16 "Audorfer Kindernest"
4 Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Gaststätte zur Asylbewerberunterkunft sowie Anhebung des Kniestocks, Bahnhofplatz 9, Fl.Nr. 132/46 Gemarkung Oberaudorf
5 Wirtschaftsplan 2016 der Gemeindewerke Oberaudorf
6 Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
7 Entlastung des Bürgermeisters bzw. der Werkleitung für die Jahresrechnung 2014 (Gemeinde) bzw. des Jahresabschlusses 2014 (Gemeindewerke) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
8 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Gemeinderates wurden zwei Tage nach Zugang der Ladung die Sitzungsunterlagen inklusive Niederschrift der letzten Sitzung (Schnappschuss) elektronisch zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

GRM Förster bemerkt erneut, dass ihm das Öffnen der entsprechenden Dateien nicht möglich ist. Der Vorsitzende ist der Ansicht, dass die Funktionsfähigkeit der IT von GRM Förster zuhause geklärt werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Niederschriftsentwurf zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GRM Förster kann den Entwurf nicht bestätigen

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2. "Audorfer Kindernest" Haushaltsjahr 2014/15; erhöhter Defizitausgleich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 2

Sachverhalt

Zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Audorfer Kindernest“, vertreten durch den Kindergarten-Verbund Hl- Familie Thansau und der Gemeinde Oberaudorf wurde im Juli 2006 eine Vereinbarung über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung geschlossen. Hier ist unter anderem in § 2 Abs. I geregelt, dass die Gemeinde Oberaudorf 85% (bis 31.12.2015 - Änderungen 28.10.2008/31.10.2008) des ungedeckten Betriebsaufwandes als Zuschuss leistet (sog. Defizitvereinbarung).

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. Januar 2015 beschlossen das sich die Gemeinde mit einem Zuschuss von 65.569,00 € (=85%) von einem gesamt Defizit von 77.141,00 € beteiligt. Nach Ausfertigung der Jahresrechnung 2014/2015 ergab sich ein tatsächlicher Fehlbetrag von 123.570,40 €. Daraus resultiert für die Gemeinde laut Defizitvertrag (85%) ein Anteil von 105.034,84 €, nach Abzug der bisherigen Vorauszahlung von 65.000,00 € ergibt sich ein zu leistender Restbetrag in Höhe von 40.034,84 €.

Diskussionsverlauf

Herr Kahler erläutert die Zahlen und stellt dabei klar, dass das Defizit vorrangig aufgrund der zunächst noch unklaren Zahlen beim Trägerwechsel und der Schaffung eines zusätzlichen Betreuungsbedarfs (Hortgruppe) geschaffen wurden.

Beschluss

Die Jahresrechnung schließt in den Ausgaben mit 983.096,74 € und den Einnahmen mit 859.526,34 € (ohne Vorauszahlung Gemeinde) ab. Das Defizit ergibt demnach einen Betrag von 123.570,40 €. Der gemeindliche Zuschuss beträgt hiervon 85% und somit 105.034,84 € nach Abzug der bisherigen Vorauszahlung von 65.000,00 € ergibt sich ein zu leistender Restbetrag in Höhe von 40.034,84 €. Dieser wird dem kirchlichen Träger zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GRM Förster beantragt den Vermerk der Nein-Stimme.

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3. Genehmigung Haushaltsplan 2015/16 "Audorfer Kindernest"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Audorfer Kindernest“, vertreten durch den Kindergarten-Verbund Hl- Familie Thansau und der Gemeinde Oberaudorf wurde im Juli 2006 eine Vereinbarung über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung geschlossen. Hier ist unter anderem in § 2 Abs. I geregelt, dass die Gemeinde Oberaudorf 90 % (seit 01.01.2016 - Änderungen 28.10.2008/31.10.2008) des ungedeckten Betriebsaufwandes als Zuschuss leistet (sog. Defizitvereinbarung). Die Ausgabearten .4780 (Kosten für Reparaturen) und .4210 (Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen und Spielgeräten) wurden auf 2.500,00 € bzw. 1.500,00 € im Jahr gedeckelt (§2 Abs. II der Vereinbarung).
Nach § 3 der Vereinbarung bedarf der jährliche Haushaltsplan, aus dem sich der gemeindliche Zuschuss ergibt, der Zustimmung der Gemeinde Oberaudorf. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oberaudorf, besteht aus vier Mitgliedern des Finanzausschusses, hat nach § 4 der Vereinbarung das Recht eine Prüfung durchzuführen. Der voraussichtliche Fehlbetrag im Kindergartenjahr 2015/2016 wird lt. Haushaltsplan (ohne Berücksichtigung des gemeindlichen Zuschusses lt. Vereinbarung) 114.000,00 € betragen. Hier beteiligt sich die Gemeinde Oberaudorf mit einem Zuschuss in Höhe von 90 % (=102.600,00 €).

Diskussionsverlauf

Auch hier erläutert Herr Kahler anhand des vorgelegten Haushalts (siehe Anlage) die Zusammensetzung des Defizits. Hier spielen insbesondere die tariflichen Erhöhungen für das Personal eine zentrale Rolle. Aber auch Sachausgaben die zwingend erforderlich sind führen zu ungeplanten Mehrausgaben.
Das Gremium wünscht sich für die Zukunft eine klarere Aufschlüsselung der Kostensteigerungen und will auch „strategische Maßnahmen“, wie etwa die Zahl der Schließtage, die Öffnungszeiten oder die Änderung des Buchungsverhaltens, künftig genauer erläutert haben. Auch über eine Gebührenerhöhung zur Senkung des Defizits sollen geprüft werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2015/2016 für die Kindertageseinrichtung „Audorfer Kindernest“ unter Berücksichtigung der Deckelung der Beträge nach § 2 Abs. II der Vereinbarung zu. Der Haushaltsplan schließt in den Ausgaben 974.975,00 € und den Einnahmen mit 860.975,40 € ab (ohne Berücksichtigung der Endabrechnung des Vorjahres aus dem Defizitvertrag mit der Gemeinde). Das Defizit ergibt demnach einen Betrag von 114.000,00 €. Der gemeindliche Zuschuss beträgt hiervon 90 % und somit 102.600,00€. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GRM Förster bittet seine Nein-Stimme zu vermerken

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4. Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Gaststätte zur Asylbewerberunterkunft sowie Anhebung des Kniestocks, Bahnhofplatz 9, Fl.Nr. 132/46 Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 4

Sachverhalt

Die nicht mehr betriebene Gaststätte im Erdgeschoss der bestehenden Mehrzweckhalle sowie das darüber liegende Obergeschoss sollen für Asylbewerberunterkünfte umgenutzt bzw. umgebaut werden. Im Erdgeschoss sind hierzu kleinere Umbauarbeiten notwendig. Im Obergeschoss muss zur Nutzung das östliche Pultdach um ca. 1,30 m angehoben werden, um hier nutzbare Flächen zu schaffen. Im Erdgeschoss erfolgt die Erschließung der fünf geplanten Schlafräume für insgesamt zwölf Personen samt der dazu gehörigen Aufenthalts-, Verpflegungs-, Sanitär- und Nebenräume über den südlichen Windfangeingang. Die Erschließung des Obergeschosses zur Unterbringung von 20 weiteren Personen soll über die bestehende westliche innenliegende Treppe sowie einer neu zu errichtenden südlich angeordneten Stahlaußentreppe mit Podest erfolgen. Die Erschließung ist gesichert.
Im Übrigen unterfällt das Vorhaben unter die Normen des § 34 Abs. 3a Satz 1 i. V. m. § 246 Abs. 8 BauGB. Demnach ist bis zum 31.12.2019 eine Nutzungsänderung zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen die zur Unterbringung von Flüchtlingen dient, auch bei der Abweichung vom Einfügegebot erlaubt.

Diskussionsverlauf

Im Laufe der Beratung ergibt sich die Frage, warum die Angelegenheit nicht wie üblich im Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss behandelt wird. Es wird auf die verkürzte Zustimmungsfiktion von einem Monat in solchen Anträgen verwiesen. Dennoch wird von GRM Rechenauer ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung des Tagesordnungspunktes und Beratung im Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss gestellt. Dieser wird mit 1:13 Stimmen abgelehnt. Die Verwaltung präsentiert anhand der Eingabeplanung das Vorhaben.

Beschluss

Dem Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Wirtschaftsplan 2016 der Gemeindewerke Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 5

Sachverhalt

Der WP war allen Gemeinderäten vorab, incl. Erläuterungen und Statistiken im Zusammenhang mit der vorab stattfindenden Werkausschusssitzung zugegangen. Auf Besonderheiten wurde hingewiesen. Die entsprechende Beschlussempfehlung des Werkausschusses wird verlesen. 

Diskussionsverlauf

Der Werkleiter verweist auf die vorab bereitgestellten sehr umfangreichen Unteralgen und die ausführliche Beratung im Werk- und Abwasserausschuss. Nachdem keinerlei Fragen aus dem Gremium gestellt wurden, ging der Werkleiter in Kürze auf die seiner Ansicht nach wesentlichen Eckpunkte des Planwerks ein.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt nach § 6 Abs. 1 Ziff. 5 der Betriebssatzung der Gemeindewerke den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Oberaudorf für das Jahr 2016 bestehend aus
a) dem Erfolgsplan des EW, abschließend mit einem Jahresgewinn von 128.000.-€,
b) dem Erfolgsplan des WW, abschließend mit einem Jahresverlust von 100.000.-€,
c) dem Vermögensplan des EW mit einem Volumen von 487.000.-€,
d) dem Vermögensplan des WW mit einem Volumen von 326.000.-€,
e) sowie dem Erfolgsplan für die Beteiligungen abschließend mit einem Jahresgewinn von 125.000.-€ und dem dazugehörigen Vermögensplan mit einem Volumen von 0.-€
in der vorgelegten Form fest.

Der Gemeinderat beschließt die Finanzpläne der Gemeindewerke für die Jahre 2015-2019 mit den zugrunde liegenden Investitionsplänen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GRM Förster beantragt die Nein-Stimme zu vermerken

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6. Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die hat die Jahresrechnung geprüft und ein entsprechendes Prüfungsprotokoll gefertigt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses verweist auf die umfangreichen Vorberatungen im Ausschuss, dem Ausliegen des Protokolls in der Finanzverwaltung sowie darauf, dass eine Vorstellung der Ergebnisse nicht mehr als notwendig erachtet wird.

Beschluss

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Entlastung des Bürgermeisters bzw. der Werkleitung für die Jahresrechnung 2014 (Gemeinde) bzw. des Jahresabschlusses 2014 (Gemeindewerke) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Wildgruber übergibt die Sitzungsleitung an den zweiten Bürgermeister Holzmaier. Dieser erläutert kurz den Gegenstand der Abstimmung.

Diskussionsverlauf

Mit Hinweis auf die durchgeführten Feststellungen wird zeitnah abgestimmt.

Beschluss

Der erste Bürgermeister wird als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und der Werkleiter gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke für das Jahr 2014 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
BGM Wildgruber nicht an Beratung und Abstimmung beteiligt.

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8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö informativ 8

Sachverhalt

Zuschussmöglichkeiten Kläranlage Oberaudorf

Der Vorsitzende erläutert kurz und anhand einer rechnerischen Darlegung des Werkleiters, dass entsprechend der geänderten RZ Was 1000 für die Gemeinde Oberaudorf eine Förderung in jedem Fall ausgeschlossen ist. Dies wird durch die Darstellung des Prüfungsauftrages durch den Werkleiter ergänzt.
Das Gremium fordert die Verwaltung auf, die derzeitige unbefriedigende Rechtslage bei den örtlichen Vertretern des Landtags und dem Ministerium deutlich zu machen.


Abschluss eines Vertrages über hausmeisterliche Dienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Gemeinde Oberaudorf mit dem Landratsamt Rosenheim einen Vertrag für die Übernahme der hausmeisterlichen Dienstleistungen für die auf dem Gebiet der Gemeinde Oberaudorf bestehenden Flüchtlingsunterkünfte abschließen wird. Die Gemeinde wird die daraus entstehenden Verpflichtungen ihrerseits an den Privatunternehmer Michael Merimgas per Vertrag übertragen.  Der Gemeinde entstehen dadurch keine Kosten, da das Landratsamt für jeden Flüchtling eine festgesetzte Jahrespauschale von 300,- Euro bezahlt.  Diesen Betrag gibt die Gemeinde nach Abzug eines Verwaltungsbeitrages an den Unternehmer weiter. Der Unternehmer stellt seine Leistungen der Gemeinde entsprechend in Rechnung.
Der Auftragnehmer ist bereits im Helferkreis für Flüchtlinge tätig und wird deshalb auch mit der Koordination für Flüchtlingsangelegenheiten betraut. Die Gemeinde hat damit einen festen Ansprechpartner für die Flüchtlingsbetreuung.

Aus dem Gremium:

GRM Gruber: Einfriedung Hallenbad soll belassen werden, worauf der Bürgermeister entgegnet, den gesamten Rückbau bereits veranlasst zu haben

Datenstand vom 04.05.2016 10:47 Uhr