Datum: 26.07.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 31.05.2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
8. Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde ein Entwurf der Niederschrift zur Gemeinderatssitzung am 31.05.2016 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.05.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
8. Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Es wird verwiesen auf den bereits erhaltenen Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2016 (mit samt ihren Unterlagen einschließlich Finanzplan), der den Gemeinderatsmitgliedern am 14.07.2016 zugestellt wurde, die ausführliche Vorberatung im Finanzausschuss am 20.07.2016.
Geschäftsleiter König erläutert nochmals knapp den vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2016 anhand einer kurzen Präsentation, in der die wichtigsten Einnahmen und Ausgabepositionen des Haushaltsplanes, dabei insbesondere die bedeutendsten Investitionen, dargestellt werden. Kreditaufnahmen sind für 2016 bei der Gemeinde in Höhe von 750.000 € geplant, beim Eigenbetrieb sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Die erwarteten Zuführungsbeträge vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in den Jahren 2016-2019 entsprechen mehr als deutlich den gesetzlichen Vorgaben. Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt ist für 2016 eine Rücklagenentnahme von ca. 846.000 € eingeplant. Verpflichtungsermächtigungen (VE) sind nicht eingestellt. Da im Jahr 2016 Kreditaufnahmen geplant sind, bedarf die Haushaltssatzung der Genehmigung seitens des Landratsamtes Rosenheim als Rechtsaufsichtsbehörde. Die Haushaltssatzung 2016 wird abschließend verlesen.
Auch gehen der 1. Bürgermeister Wildgruber und Geschäftsleiter König kurz auf noch abschließend zu beantwortende Fragen aus der Haushaltsvorberatung am 20.07.2016 ein. Insbesondere werden die Fragen zur Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung und Tilgung von Darlehen, bzw. die geplanten Maßnahmen auf den Gemeindefriedhöfen in 2016 beantwortet, bzw. dargelegt.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 63 GO die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung mit den vorgenommenen Änderungen für das Jahr 2016 samt ihren Anlagen, die im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 11.113.600 € und im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.176.600 € festsetzt.
Bei der Gemeinde Oberaudorf werden Kredite in Höhe von 750 Tsd. € aufgenommen. Kreditaufnahmen beim Eigenbetrieb erfolgen nicht. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. Die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben zum Vorjahr unverändert bei 500 Tsd. €, bzw. 200 Tsd. € bei den Gemeindewerken.
Die Steuerhebesätze werden unverändert beibehalten. Diese betragen bei der Grundsteuer A und B 310 v.H. und bei der Gewerbesteuer 330 v.H.
Als Anlagen zur Haushaltssatzung sind insbesondere der Haushaltsplan, der Stellenplan, eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen und der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Schulden zu nennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Förster beantragt, dass seine ablehnende Abstimmung entsprechend protokolliert wird.
zum Seitenanfang
3. Finanzplan und Investitionsprogramm 2017 - 2019 der Gemeinde Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
8. Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Es wird verwiesen auf die bereits erhaltenen Unterlagen (siehe vorheriger TOP), die ausführliche Vorberatung im Finanzausschuss am 20.07.2016 sowie die hier vorgeschlagene Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 20.07.2016.
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Der Finanzplan ist im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Die wichtigsten Projekte bzw. Investitionen in den Jahren 2016 - 2019 sind insbesondere der Neubau der Kläranlage Oberaudorf, diverse Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, weitere Erschließungsmaßnahmen. Die einzelnen Maßnahmen können dem Finanzplan 2015-2019 entnommen werden.
Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt sind im Jahr 2016 neben einer Rücklagenentnahme von 845.000 € Kredite in Höhe von 750.000 € geplant. In den Jahren 2017 (- 3,209 Mio. €) und 2018 ( - 0,359 Mio. €) sind insgesamt 3,568 Mio. € Rücklagenentnahmen vorgesehen, so dass der Rücklagenstand zum Ende des Jahres 2019 - bei einer Zuführung von 0,998 Mio. € in 2019 - voraussichtlich 1,280 Mio. € € betragen wird. Die gesetzliche Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt wird bis zum Jahr 2019 mehr als deutlich erwirtschaftet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 70 GO den im Entwurf vorgelegten Finanzplan und das im zugrunde liegende Investitionsprogramm unter Berücksichtigung des Haushaltsplanentwurfs 2016 für die Jahre 2015 - 2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Förster beantragt, dass seine ablehnende Abstimmung entsprechend protokolliert wird.
zum Seitenanfang
4. Vollzug des KommZG; Zweckvereinbarung zur Wasser- und Abwasserbeseitigung, sowie die Erhebung von Beiträgen und Benutzungsgebühren zum Zwecke der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung am Unteren Sudelfeld (Waldkopf) zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Gemeinde Bayrischzell
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
8. Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2016
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses am 28.06.2016 wurde beschlossen, dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Oberaudorf und Bayrischzell bezüglich der Erschließung des Bereichs „Waldkopf / Niederaudorfer Waldalmen“ – Verzicht der Gemeinde Oberaudorf im betreffenden Gebiet auf die Versorgung mit Trinkwasser, bzw. die Beseitigung von Abwasser, Übernahme dieser öffentlichen Aufgaben durch die Gemeinde Bayrischzell – zuzustimmen.
Gem. der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf (GeschO Odf.) ist dieser ausschließlich für die Entscheidung über den Abschluss von Zweckvereinbarungen zuständig (§ 2 Nr. 21, Nr. 7 GeschO Odf. i. V. m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG – Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit).
Zwischenzeitlich liegt ein Entwurf der Zweckvereinbarung vor, welche den Gemeinderatsmitgliedern vorab via RIS zur Verfügung gestellt wurde.
Mit der Aufgabenübertragung einhergehend soll auch die Übertragung der Befugnisse zum Erlass einschlägiger Satzungen (Übergang der Gebietshoheit) im betreffenden Bereich an die Gemeinde Bayrischzell erfolgen. Die Zweckvereinbarung soll grds. Unbefristet, aber mit einer Kündigungsmöglichkeit (5 Jahre) abgeschlossen werden.
Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn regt an, den Vertragsentwurf vom Landratsamt Rosenheim prüfen zu lassen. Nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Wildgruber erläutert Geschäftsleiter König, dass der Vertragsentwurf im Vorfeld u. a. vom Landratsamt Miesbach (als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinde Bayrischzell) geprüft wurde. Zudem obliegt die Genehmigung der Zweckvereinbarung den Landratsämtern Rosenheim und Miesbach (vgl. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG).
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung gem. Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 7 – 16 KommZG zwischen der Gemeinde Oberaudorf und der Gemeinde Bayrischzell zum Zwecke der der Übertragung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung am unteren Sudelfeld (Waldkopf) auf die Gemeinde Bayrischzell auf Basis des vorgelegten Vertragsentwurfs zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Vertragsunterzeichnung, Einholen der erforderlichen Genehmigungen) einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
8. Sitzung des Gemeinderates
|
26.07.2016
|
ö
|
informativ
|
5 |
Sachverhalt
a) Oberfeldweg – versuchsweise Anordnung von Einbahnverkehr und verkehrsberuhigtem Bereich
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass zu Beginn des neuen Schuljahres nun der Versuch starten soll, für den Oberfeldweg, insbesondere im Bereich der Bushaltestelle vor der Schule, eine Beruhigung und Reduzierung des KFZ-Verkehrs zu erreichen. Dabei entsteht durch ein Verbot der Einfahrt am südlichen Einmündungsbereich des Oberfeldweges in die Kufsteiner Straße sowie durch das Vorschreiben der Fahrtrichtung der beiden Stichstraßen „Am Oberfeld“ eine sogenannte unechte Einbahnstraße, wodurch es im Schulbereich und an der Engstelle entlang der Grundstücksmauer keinen Gegenverkehr mehr geben wird. Radfahrer dürfen weiterhin beide Fahrtrichtungen nutzen. Zusätzlich wird zwischen Friedhof und nördlicher Einmündung „Am Oberfeld“ ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, sodass Fußgänger und Radfahrer, vorwiegend Grundschüler, nicht mehr an den Fahrbahnrand gedrängt werden.
Alle Anlieger, die Eltern der Grundschüler und die Busunternehmer werden vorab schriftlich benachrichtigt. Diese Regelung soll zunächst sechs Monate getestet werden. Sollte es zu erheblichen Problemen kommen, kann der Versuch unverzüglich beendet werden.
In seiner Einleitung erläutert der 1. Bürgermeister Wildgruber Geschichte und Werdegang der Angelegenheit, bzw. bisherige Beratungsergebnisse in den Gremien. Er schlägt vor, die o. g. Regelung mindestens 6 Monate zu testen. Sofern sich im praktischen Vollzug Verbesserungsvorschläge ergäben, sollten sie nach Prüfung ggf. umgesetzt werden.
Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Herr Baumann weist auf die Notwendigkeit der umfassenden und zügigen Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Information der betroffenen Eltern und Schüler/-innen) hin. Das Gemeinderatsmitglied Herr Rechenauer meldet seinerseits zwar große Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität hin (z. B. Bereich der Einfahrt in die Staatsstraße), vertritt aber auch die Auffassung, dass die Regelung probeweise umgesetzt werden kann, sofern das Ziel zur Schaffung von mehr Verkehrssicherheit erreicht wird. Die Gemeinderatsmitglieder Herr Wildgruber und Herr Waller weisen darauf hin, dass der schwierigste Punkt bei der Einmündung in die Kufsteiner Straße (Höhe Geschäftshaus Rechenauer) liegen dürfte und regen die Prüfung der Möglichkeit zur Errichtung einer weiteren Fahrspur (Abbiegespur) an. Das Gemeinderatsmitglied Herr Gruber erkundigt sich nach den Konsequenzen für die Verkehrsteilnehmer, welche sich nicht an die neue Regelungen halten. Hierzu wird auf die allgemeinen Regelungen der StVO und des OWiG verwiesen.
b) Auswirkungen der 2. Änderung des LEP (Landesentwicklungsplans)
Das Gemeinderatsmitglied Herr Wildgruber greift eine seiner früheren Anfragen aus 2014 auf und bittet um Prüfung und Rückmeldung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung, welche Auswirkungen die 2. Änderung des LEP auf die Gemeinde Oberaudorf (Stichwort: Raum mit besonderem Handlungsbedarf) habe und welche Möglichkeiten (z. B. Generierung von Fördermitteln) dadurch für unsere Gemeinde bestünden.
Hinweis: Herr Florian
Seebacher ist hierzu nicht zuständiger Sachbearbeiter.
Datenstand vom 03.08.2016 11:12 Uhr