Datum: 13.12.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2016
2 Ortsrecht; Änderung der Feuerwehrgebührensatzung (FGS) zum 01.01.2017
3 Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeindewerke
4 Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
5 Entlastung des Bürgermeisters, bzw. der Werkleitung für die Jahresrechnung 2015 (Gemeinde), bzw. des Jahresabschlusses 2015 (Gemeindewerke) gem. Art. 102 Abs. 3 GO
6 Grundstücksangelegenheiten; Angebot des Audorfer Bauerntheater zur Nutzungsübernahme des Kursaales (Vorberatung)
7 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.11.2016 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

Im Vorfeld der Sitzung erkundigte sich Herr Hans Seebacher bei der Verwaltung, ob das Abstimmungsverhalten zur beantragten Änderung der Tagesordnung protokolliert wurde. Dies erfolgte – wie sonst auch – im Vorspann zum Protokoll. Dieses wird aus programmtechnischen Gründen über das RIS-System mittels Schnappschuss nicht mit übermittelt. Die Verwaltung prüft, in wie fern sich dies ändern lässt.

Anschließend wird der protokollierten Abstimmung von 1:14 widersprochen. Die tatsächliche Abstimmung zur Änderung der Tagesordnung lautete damals zutreffend 4:11. Das Protokoll wird im Beisein der Gemeinderatsmitglieder entsprechend geändert.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.11.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Ortsrecht; Änderung der Feuerwehrgebührensatzung (FGS) zum 01.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG Aufwendungsersatz für Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren im Rahmen der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren.

Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage I zu dieser Satzung. Diese Pauschalsätze entsprechen einer Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages und werden für jede einzelne Fahrzeug- und Geräteart kalkuliert.

Da sich durch Neubeschaffungen Änderungen am Fahrzeug- und Gerätebestand beider gemeindlichen Feuerwehren ergeben haben, ist die Anlage I zur Feuerwehrgebührensatzung entsprechend anzupassen.

Diskussionsverlauf

Herr Hans Wildgruber erkundigt sich nach dem Grund der Gebührenerhöhungen. Diese hängen mit der Neubeschaffung, bzw. dem Indienst-Stellen der neuen Feuerwehrdienstfahrzeuge in 2016, bzw. 2017 zusammen.
Nach Worterteilung durch den 2. Bürgermeister Hans Holzmaier erläutert Geschäftsleiter König in Form einer Synopse die einzelnen Änderungen und die Gründe für die Änderungen. Herr Hannes Rechenauer berichtet über die Arten von Feuerwehreinsätzen (gebührenfreie, gebührenpflichtige Einsätze).

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Ersten Satzung zur Änderung der Anlage I zur Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren Oberaudorf und Niederaudorf zum 01.01.2017 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeindewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner konstituierenden Sitzung am 13.05.2014 aus den Reihen des Rechnungsprüfungsausschusses die Gemeinderatsmitglieder Alois Holzmaier und Klaus Förster zu örtlichen Prüfern der Jahresrechnung der Gemeindewerke bestellt.
Unter teilweiser Mitwirkung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn, wurde die Prüfung für das Jahr 2015 in der Zeit vom 22.11.2016 – 28.11.2016 in den Räumen der Gemeindewerke durchgeführt. Der entsprechende Prüfbericht wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 29.11.2016 verabschiedet und liegt in der Zeit vom 30.11.2016 – 13.12.2016 in den Gemeindewerken, bzw. der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat, wie die vorherige Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer Christian Butz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG (Bericht vom 14.10.2016, dem Werk- und Abwasserausschuss am 03.11.2016 zur Kenntnis gegeben) zu keinen Beanstandungen geführt. Der Prüfbericht wird von den Prüfern nochmals kurz vorgetragen und erläutert.
Die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses mit Gewinnverwendung (Einstellung des festgestellten Jahresüberschusses in Höhe von 430.668,95 € in die Rücklagen) ist für eine der nächsten Gemeinderatssitzungen geplant, die Entlastung des Bürgermeisters und Werkleiters sind als nächste Tagesordnungspunkte für die heutige Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Der 2. Bürgermeister Alois Holzmaier erteilt dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Stephan Bruhn das Wort. Dieser verliest den Bericht zur Rechnungsprüfung und verweist darauf, dass dieser vom 29.11.-13.12.2016 in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme ausgelegt war.


Herr Hans Wildgruber erkundigt sich, ob sich bei der Prüfung Unstimmigkeiten ergeben hätten, was von Herrn Stephan Bruhn verneint wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf nimmt den Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Gemeindewerke Oberaudorf zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 4

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung der Gemeinde für 2015 geprüft und ein entsprechendes Prüfungsprotokoll gefertigt.

Diskussionsverlauf

Nach Worterteilung durch den 2. Bürgermeister Alois Holzmaier erläutert der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Stephan Bruhn ausführlich das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung und weist insbesondere auf die anstandsfreie Kassen- und Zahlstellenprüfung, bzw. auf die sorgfältige Arbeit von Kämmerei und Gemeindekasse hin.

Beschluss

Die Jahresrechnung der Gemeinde Oberaudorf für das Haushaltsjahr 2015 wird gem. Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Entlastung des Bürgermeisters, bzw. der Werkleitung für die Jahresrechnung 2015 (Gemeinde), bzw. des Jahresabschlusses 2015 (Gemeindewerke) gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 5

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Erste Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber gem. Art. 103 Abs. 2, Art. 49 Abs. 1, Art. 39 Abs. 1 Satz 1, Art. 36 Bayerische Gemeindeordnung (GO) die Sitzungsleitung an den zweiten Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier. Dieser erläutert kurz den Gegenstand der Abstimmung.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber wird als Leiter der Verwaltung (Art. 34 Abs. 1 Satz 1, Art. 37 GO) gem. Art. 102 Abs. 3 GO und der Werkleiter Herr Michael Schmid Dipl.-Ing. (FH) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf für das Jahr 2015 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Grundstücksangelegenheiten; Angebot des Audorfer Bauerntheater zur Nutzungsübernahme des Kursaales (Vorberatung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.09.2016, eingegangen am selben Tag, bietet der Verein Audorfer Bauerntheater (nachfolgend „Theaterverein“ genannt), vertreten durch den 1. Vorstand, Herrn Anton Kurz, die Anpachtung des gemeindlichen Kursaals an und bittet um Vorlage an, bzw. um Behandlung durch den Gemeinderat. Dieses Schreiben wird den Gemeinderatsmitgliedern zu Beginn der heutigen Gemeinderatssitzung in Kopie zur Kenntnisnahme gegeben.
Ihren Antrag begründet der Theaterverein mit dem Wunsch, eine eigene Spielstätte zu betreiben und sich bisherige andere Lösungsansätze (z. B. Bau eines eigenen Gebäudes) nicht verwirklichen ließen.
Am 05.12.2016 fand im Rathaus Oberaudorf eine Besprechung mit Vertretern des Theatervereins (Hr. Anton Kurz, Fr. Renate Kolb, Hr. Georg Fankhauser, Erster Bürgermeister Hubert Wildgruber, Hr. Thomas König, Hr. Reinhold Sammet) statt. Dabei wurden seitens der Vereinsvertreter insbesondere folgende Eckpunkte einer möglichen Nutzungsübernahme dargestellt:
-        Beginn: 01.01.2018
-        Laufzeit: 10 Jahre
-        fixer Pachtzins auf Basis früherer Pachtverträge
-        Übernahme der Verwaltung und Bewirtschaftung des Kursaales durch den Theaterverein
-        Investitionen (z. B. Beschaffung neuer Tische, Stühle, größerer Erhaltungsaufwand) verbleibt bei der Gemeinde
-        Zusicherung kostenfreier gemeindlicher Veranstaltungen pro Jahr im sog. „hoheitlichen Bereich“

Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass in intensive Vorarbeiten (z. B. bau- und brandschutzrechtliche Prüfungen, Ermittlung tatsächlicher Kosten, Vorbereitung Vertragsentwürfe u. v. m.) erst eingestiegen werden soll, sofern eine entsprechende Beschlussfassung seitens des Gemeinderates, bzw. eine Beauftragung der Verwaltung erfolgen sollte. Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit für den Theaterverein ist – eine antragsentsprechende Beschlussfassung durch den Gemeinderat Oberaudorf - eine Behandlung im Rahmen der nächsten Jahreshauptversammlung (ca. Mitte Februar 2017) geplant.

Diskussionsverlauf

Der 2. Bürgermeister Alois Holzmaier verliest den o. g. Antrag vollständig und berichtet aus der bisherigen Betriebs- und Vergabepraxis des Saales. Ein besonderes Lob spricht er dabei den Feuerwehrvereinen für ihre Unterstützungen aus. Aus seiner Sicht wären bei einer Verpachtung des Saales an den Theaterverein für diesen keine Vorteile erkennbar.


Herr Hannes Rechenauer erklärt, dass aus seiner Sicht noch viele Fragen offen sind und etliche Details geklärt werden müssen. Erst dann kann eine Beschlussfassung erfolgen. Außerdem verweist er darauf, dass bereits in der Vergangenheit der Kursaal des Öfteren verpachtet war.


Herr Baumann erkundigt sich, wie bei einer Verpachtung die Nutzbarkeit des Saales für andere Vereine sichergestellt werden kann, spricht sich aber grundsätzlich für eine Verpachtung an den Theaterverein aus.


Herr Hans Wildgruber vertritt die Auffassung, dass der Kursaal in der alleinigen Verantwortung der Gemeinde Oberaudorf bleiben soll; einer etwaigen Verpachtung wird er nicht zustimmen.


Herr Martin Gruber gibt zu bedenken, dass die möglichen Nachteile einer Verpachtung größer sein werden, als die im Antrag geschilderten Vorteile.


Herr Hans Seebacher sieht das Angebot des Theatervereins positiv, verweist aber darauf, dass aufgrund des aktuellen Sachstandes und der noch fehlenden Angaben eine Beschlussfassung nicht möglich ist. Er schlägt daher vor, die Behandlung des Angebots und eine Beschlussfassung darüber bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zu verschieben.


Herr Klaus Förster spricht sich grundsätzlich für eine Verpachtung des Kursaales an den Theaterverein aus, weist aber darauf hin, dass der Raum auch weiterhin für andere Vereine nutzbar sein muss.


Frau Andrea Wögerbauer spricht zwar dem Theaterverein ihr Vertrauen aus, dass dieser den Kursaal betreiben könnte, vertritt aber auch die Auffassung, dass die Gemeinde ihren einzigen Saal nicht aus der Hand geben sollte.


Herr Stephan Bruhn bittet darum, dass der Theaterverein ein Gesamtkonzept vorlegen sollte. Erst dann sein aus seiner Sicht eine Beschlussfassung über das Angebot möglich.


Der 3. Bürgermeister Herr Max Resch verweist darauf, dass ein Kursaalbetrieb für den Theaterverein viel Arbeit bedeuten würde.

Herr Hans Seebacher stellt folgenden Antrag zur Beschlussfassung:

Der heute vorliegende Antrag des Theatervereins soll in der Sitzung des Gemeinderates im Januar 2017 erneut vorgelegt und dann beraten, bzw. darüber beschlossen werden. Die noch offenen Fragen sind seitens der Verwaltung, auch in Rücksprache mit Vertretern des Theatervereins zu klären.

Beschluss

Der heute vorliegende Antrag des Theatervereins soll in der Sitzung des Gemeinderates im Januar 2017 erneut vorgelegt und dann beraten, bzw. darüber beschlossen werden. Die noch offenen Fragen sind seitens der Verwaltung, auch in Rücksprache mit Vertretern des Theatervereins zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

zum Seitenanfang

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö informativ 7

Sachverhalt

Ausbaubeitrag für Gehweg und Straßenbeleuchtung an der Naunspitzstraße
Die Baumaßnahme an der Naunspitzstraße ist abgeschlossen. Hier wurde im Jahr 2016 der Gehweg (Westseite) erneuert und verbreitert. Die Straßenbeleuchtung wurde ebenfalls erneuert, verbessert bzw. ausgetauscht. Es wurden die Anzahl der Straßenlampen von sechs auf zehn erweitert und auch die Leuchtkraft erhöht. Nach der gemeindlichen Ausbaubeitragssatzung sind die Anlieger an den Kosten zu beteiligen. Die Beitragspflichtigen wurden hierüber rechtzeitig im April 2015 über die Baumaßnahme und die Höhe der Kosten von der Gemeinde Oberaudorf informiert.

Die letzte Rechnung ging hierfür bei der Gemeinde Oberaudorf am 27.10.2016 ein. Zu diesem Zeitpunkt entstand auch die Beitragspflicht. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betrugen insgesamt 83.009,35 € (Gehweg 67.469,30 € und Straßenbeleuchtung 15.540,05 €). Daran haben sich die Anlieger nach der gemeindlichen Ausbaubeitragssatzung mit 55 % = 45.655,14 € zu beteiligen. Der Gemeindeanteil beträgt 37.354,21 €. Die Ausbaubetragsbescheide werden im Januar 2017 an die Beitragspflichtigen versandt.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass vor der Entscheidung bzw. Beginn einer Baumaßnahme (z.B. Straßenbau, Gehweg, Straßenbeleuchtung etc) im Gemeindegebiet zu prüfen ist, ob die Anlieger an den Kosten nach der gemeindlichen Ausbaubeitragssatzung bzw. Erschließungsbeitragssatzung zu beteiligen sind. Wird hier eine Beteiligung der Anlieger festgestellt sind die Beitragspflichtigen rechtzeitig über den Beginn der Baumaßnahme sowie über die voraussichtliche Höhe der Kostenbeteiligung zu informieren.

Diskussionsverlauf

Aus vergangenen nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen werden folgende Beschlüsse öffentlich bekanntgegeben:

286/2016 – Schülerbeförderung; Änderung des Schülerbeförderungsvertrages vom 09.11.1998

291/2016 – Antrag der kath. Kirchenstiftung Oberaudorf „Zu unserer Lieben Frau“ auf Gewährung eines Zuschusses zur geplanten Orgelreinigung


Anschließend werden folgende Bekanntgaben abgegeben:

Förderbescheid für die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die FFW Niederaudorf (4.400 € / Förderung ca. 2.100 €).

Ortstermin zur Besichtigung der Verkehrssituation am „Bäckerbrunnen“ in Oberaudorf, Sa., 28.01.2017, ab 10.00 Uhr. Die Gemeinderatsmitglieder werden hierzu durch die Gemeindeverwaltung geladen.

Die anlässlich der letzten Gemeinderatssitzung gestellten Fragen werden beantwortet.

Insbesondere zur Anfrage des Herrn Franz Hellmeier bezüglich der Angelegenheit „Mauer Anwesen Pichler/Albrecht“ berichten der 3. Bürgermeister Herr Max Resch und Geschäftsleiter Herr König vom Ortstermin am 08.12.2016, dem Ergebnis der juristischen Prüfung und dem Vorschlag, in 2017 die Mauer auf Kosten der Gemeinde Oberaudorf sanieren zu lassen.

Der Gemeinderat Oberaudorf beauftragt die Verwaltung, zeitnah ein entsprechendes Angebot zu erstellen, bzw. mehrere Angebote einholen zu lassen.
Mit zu berücksichtigen wären etwaige Leistungen des Gemeindebauhofs (z. B. Maurerarbeiten). Das Ergebnis ist dem Gemeinderat alsbald zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Bezüglich der Anfrage des Herrn Klaus Förster zur Bewirtschaftung des Gemeindewaldes wird gebeten, bei Gelegenheit Herrn Anton Liegl zu einer Gemeinderatssitzung zur Erläuterung des Wirtschaftsplanes einzuladen.

Datenstand vom 16.12.2016 17:46 Uhr