Datum: 23.01.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.04.2019
3 Vorberatung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Oberaudorf mit Haushaltsplan 2020 nebst Anlagen (Entwurf) - 1. Beratung
4 Genehmigung zur Annahme von Spenden vom April 2019 bis Dezember 2019
5 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 23.01.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Nach Vortrag durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier und der Begrüßung der Zuhörer  stimmt der Finanzausschuss über die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung ab.

Diskussionsverlauf

Das Finanzausschuss-Mitglied Herr Klaus Förster bemängelt, dass im Ratsinformationssystem (RIS) die zur Vorbereitung der heutigen Sitzung erforderlichen Unterlagen zu spät (d. h. nicht am Wochenende vorher) eingestellt waren.

Der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier erinnert insbesondere an die lange und andauernde Erkrankung des Kämmerers Herrn Reinhold Sammet und die Termindichte. Er verweist aber auch darauf, dass für die Erstellung des Haushalt 2020 (mit Finanzplan 2019-2023) mindestens 2 Finanzausschuss-Sitzungen, sowie die abschließende Haushaltssitzung am 31.03.2020 geplant sind. Darüber hinaus steht Geschäftsleiter Herr Thomas König für Fragen, Anregungen und Wünsche zur Haushaltsplanung zur Verfügung. Zur heutigen Sitzung liegt allen Ausschuss-Mitgliedern umfangreiches Material zum ersten Haushaltsentwurf in ausgedruckter Form vor.

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 23.01.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Den Finanzausschuss-Mitgliedern wurde ein Entwurf der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 09.04.2019 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 09.04.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Vorberatung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Oberaudorf mit Haushaltsplan 2020 nebst Anlagen (Entwurf) - 1. Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 23.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt der 1. Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), Übersichten über den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan mit Investitionsprogramm bis 2023 etc. vor. Die übrigen Anlagen (z. B. Stellenplan, Vorbericht, Beteiligungen usw.) werden im Rahmen der nächsten Finanzausschuss-Sitzung zur Verfügung gestellt und beraten.
Die Unterlagen wurden den Ausschuss-Mitgliedern mit der Ladung vorab via RIS, anschließend unmittelbar zur Sitzung in ausgedruckter Form zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit den, für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und dem 2. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2018 und 2019 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vor-liegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt.
Das Gesamtvolumen des Haushaltentwurfs 2020 beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf insgesamt 23.331.900 €, wovon 10.812.000 € auf den VWH und 12.519.900 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2020 in Höhe von 5.560.700 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind für die Jahre 2019 – 2023 dzt. nicht geplant; gleichwohl sind im Finanzplanungszeitraum Mittel in Höhe von 10.000.000 € für den Neubau der Kläranlage vorgesehen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben – vorbehaltlich einer anderen Beschlussfassung - bei 310 v.H., die der Gewerbesteuer weiterhin bei 330 v.H.. Die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik vom VWH an den VMH wird mit 640.100 € erreicht, geringfügig höher als in den Ansätzen der letzten 2 Jahre. Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2020 voraussichtlich 7,909 Mio. € betragen (Neuaufnahme von 2 Darlehen in 2019 und 2020 mit ca. 6,56 Mio. €). Dies entspräche einer Pro-Kopf-Verschuldung (bei 5.264 Einwohnern mit Hauptwohnsitz) von rd. 1.503 €. Die Rücklagen werden sich zum Jahresende 2020 unter Berücksichtigung der Entnahme von ca. 3,500 Mio. € auf einen Betrag von nur mehr 0,233 Mio. € belaufen. Sie liegen dann aber immer noch über dem gesetzlichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik in Höhe von 106.948,00 €. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der notwendigen Investitionen (z. B. Klärwerksneubau, Erweiterung des Kindergartens, div. Straßenbaumaßnahmen) nach aktuellem Stand in 2020 fast aufgebraucht sein werden.
Verwaltungshaushalt 2020 – (Entwurf)
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH sind:
Bezeichnung
HH-Ansatz 2020*
Anteil %
Einnahmen VWH


Grundsteuer A und B
689.000 €
6,37
Gewerbesteuer
1.250.000 €
11,56
Einkommensteuer
2.931.000 €
27,11
Schlüsselzuweisungen (vorl. Schätzung!)
1.250.000 €
11,56
Umsatzsteuer
229.000 €
2,12
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
3.098.600 €
28,66
sonstige Einnahmen
1.364.400 €
12,62
Gesamt
10.812.000 €
100,00



Ausgaben VWH


Personalausgaben (Gr. 4)
3.299.100 €
30,51
Sach-und Betriebsaufwand (Gr. 5/6)
2.863.900 €
26,49
Kreisumlage
2.532.300 €
23,42
Gewerbesteuerumlage (vorl. Schätzung!)
175.000 €
1,62
Zuführung an den VMH
640.100 €
5,92
sonstige Ausgaben
1.301.600 €
12,04
Gesamt
10.812.000 €
100,00

* Anmerkung: HH-Ansatz bedeutet Haushaltsansatz/Haushaltsansätze
Vermögenshaushalt 2020 - Entwurf
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:
Bezeichnung
HH-Ansatz 2020
Anteil %
Einnahmen VMH


Einnahme aus Krediten und inneren Darlehen
5.560.700 €

Entnahme aus Rücklagen
3.500.000 €

Beiträge und ähnliche Entgelte
2.050.000 €

Inv.Zuweisungen und –zuschüsse
(vorl. Schätzung!)
643.300 €

Zuführung vom VWH
640.100 €

Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
35.000 €

sonstige Einnahmen
90.800 €

Gesamt
12.519.900 €




Ausgaben VMH


Baumaßnahmen
10.634.400 €
84,94
Erwerb von Grundstücken/Vermessung
1.033.000 €
8,25
Erwerb von beweglichen AV
344.900 €
2,75
Tilgung von Krediten
411.800 €
3,29
sonstige Ausgaben
95.800 €
0,77
Gesamt
12.519.900 €
100,00

Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen in diesem Jahr (> 50.000 €) wären, sofern vom Gemeinderat beschlossen, jeweils in Tsd. €:
Ab-schnitt
Bezeichnung
Ansätze
in %
0600
Rathaus – Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens (Server, Clients)
75.000 €
0,60
4645
Neubau Kiga Ndf. – Planungs- und Baukosten (Teil 1)
1.000.000 €
7,99
6300
Bauhof – Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens
50.000 €
0,40
6300
diverse Straßenbaumaßnahmen, z. B. Erneuerung OD Rosenheimer Straße, Ausbau Bad-Trißl-Straße (I. BA)
1.580.000 €
12,62
7000
Neubau Kläranlage, Planungskosten, Neubau von Kanälen und Hausanschlüssen, Bildung einer Gebührenausgleichsrücklage
7.000.000 €
55,91
7900
Erwerb von Anlagevermögen zur Förderung des Fremdenverkehrs (Schlepper und Loipenspurgerät)
110.000 €
0,88
8800
Erwerb von Grundstücken und Wohnungsbau Bad-Trißl-Straße (1. Rate)
1.199.000 €
9,58
0-9
Sonstige Investitionen und Ausgaben des Vermögens-Haushalts
1.505.900 €
12,03

Gesamt
12.519.900 €
100,00

Der Investitionsbedarf für 2020, bzw. im Finanzplanungszeitraum stellt sich wie folgt dar:
Grup-pe

Bedarf 2020 in Tsd. €
Bedarf bis 2023 in Tsd. €
Bemerkungen
0
allgemeine Verwaltung
139
166
Rathaus
1
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
72
140

2
Schulen
76
109

3
Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
7
7

4
soziale Sicherung
1.025
3.026
Kiga Ndf. Erweiterung
5
Gesundheit, Sport, Erholung
10
140

6
Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
2.252
5.382
div. Straßenbaumaßnahmen
7
Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
7.190
10.276
insb. Klärwerksneubau (7.400)
8
Wirtschaftliche Unterneh-men, allgemeines Grund- und Sondervermögen
1.247
1.911


Gesamt
12.018
21.157



Personelle Angelegenheiten und Inhalte des Entwurfs des Stellenplans 2020 werden im nicht-öffentlichen Teil der Finanzausschuss-Sitzung am 18.02.2020 erörtert.
Die 2. Beratung zum Entwurf des Haushalts- und Finanzplans 2020 (nebst Anlagen) findet am 18.02.2020 statt, die abschließenden Beratungen und Beschlussfassungen sind für Donnerstag, den 31.03.2020 im Gemeinderat geplant.

Diskussionsverlauf

Nach Worterteilung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier informiert Geschäftsleiter Herr Thomas König die Ausschuss-Mitglieder umfassend über den Stand der Jahresrechnung 2019 (Jahresergebnisse), die Entwicklung von Rücklagen und Schulden, den 1. Entwurf des Haushaltsplans 2020, sowie die Inhalte und Auswirkungen des Finanzplans 2019-2023. Darüber hinaus beantwortet er die Fragen der Ausschuss-Mitglieder.

Die Gesamtsituation stellt sich so dar, dass das Ergebnis in 2019 im Vergleich zum Plan 2019 im Wesentlichen aus diversen Mehreinnahmen, sowie aus Minderausgaben (Vermögenshaushalt, zeitliche Verschiebung von Maßnahmen, bzw. Rechnungen) geprägt ist. Für die kommenden Jahre sind sowohl in der Planung, als auch im Vollzug der jeweiligen Haushalte große gemeinsame Anstrengungen erforderlich, die sich aufzeigende Aufgabenlage zu bewältigen. Neben der üblichen genauen Beurteilung der Notwendigkeit und zeitlichen Abläufen von Investitionsmaßnahmen sind zwingend weitere Methoden zur Stärkung des Verwaltungshaushalts als Motor der gemeindlichen Investitionen zu entwickeln. Verstärkt auf den Prüfstand gestellt werden müssen die Ausgaben im Personal- und Sachaufwand, die Überprüfung der Kostendeckung der kostenrechnenden Einrichtungen, sowie die internen Verrechnungen. Gleichwohl ist eine Umsetzung der bereits beschlossenen Investitionen (z. B. Klärwerksneubau, Kindergartenneubau, div. Straßen- und Brückenbaumaßnahmen) nicht ohne erhebliche Darlehen, wenn möglich als Zwischenfinanzierung, umzusetzen. Daher müssen auch bereits beschlossene Investitionen nochmals auf Notwendigkeit, Zeitpunkt und zeitlicher Abfolge hin überprüft werden. Dies unabhängig von der bereits angelaufenen Festsetzung und Erhebung von Vorausleistungen auf den Verbesserungsbeitrag für die Sanierung der Kläranlage Oberaudorf. Die Ausschuss-Mitglieder sind eingeladen, Geschäftsleiter Herrn Thomas König rechtzeitig bis zur nächsten Finanzausschuss-Sitzung eigene Vorschläge in oben genannten Sinne mitzuteilen.
Die Sitzungspräsentation zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung ist Bestandteil dieses Protokolls (Anlage 1).

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4. Genehmigung zur Annahme von Spenden vom April 2019 bis Dezember 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 23.01.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind die Zuwendungen durch den Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss zu beschließen und die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (siehe bereits GR-Beschluss vom 24.03.2009).
Dem Gremium werden die im Zeitraum von April bis Dezember 2019 eingegangen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Die Gesamtsumme der Spenden beträgt insgesamt 4.331,37 €. Es wurde eine Sachspende in Höhe von 35,28 € und eine Einzelspende in Höhe von 275,00 € (Oktober 2019) für die Grundschule Oberaudorf vereinnahmt (HHSt. 2110.1780). 2 Spenden in Höhe von gesamt 3.000 € wurden für Spielgeräte für den Spielplatz am Sportplatz gespendet (HHSt. 4600.1780). Drei Einzelspenden für die Kindertagesstätte Niederaudorf „Schatztruhe“ in Höhe von gesamt 1.021,09 € wurden auf der HHSt. 4645.1780 verbucht. Während der Monate Juli, August und November 2019 erhielt die Gemeinde Oberaudorf keine Spenden.

Beschluss

Der Finanzausschuss Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden in der Zeit von April bis Dezember 2019 in Höhe von insgesamt 4.331,37 € zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 23.01.2020 ö informativ 5

Sachverhalt

Bekanntgaben des 2. Bürgermeisters und der Verwaltung:
Bekanntgaben seitens des 2. Bürgermeisters und der Verwaltung erfolgen nicht.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung:
Aus der letzten nicht-öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung sind dzt. keine Beschlüsse bekannt zu geben.
Beantwortung von noch offenen Fragen aus letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzungen:
In der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung wurden keine Fragen oder Anträge gestellt, welche noch zu bearbeiten, bzw. zu beantworten wären.
Neue Fragen und Anregungen aus dem Finanzausschuss:
Das Ausschuss-Mitglied Herr Klaus Förster berichtet aus einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger (Bilanz der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG, kurz: „Hocheck“) und dem von ihm darin festgestellten „negativen Eigenkapital“. Hierzu bittet er das Ausschuss-Mitglied Herrn Hannes Rechenauer, gleichzeitig kaufmännischer Geschäftsführer der Hocheck) um Stellungnahme. Darüber hinaus vermisst Herr Klaus Förster insbesondere die seiner Ansicht nach notwendige Transparenz (Stichwort: „Bringschuld“), sowie entsprechendes Engagement der Verwaltung. Er fordert den offenen Umgang mit Zahlen und Bilanzen und stellt die Frage in den Raum, ob die Verwaltung etwas zu verbergen habe. Außerdem stellt er die Frage, ob bei dem Projekt 3 Mio. € „in den Sand gesetzt“ wurden.

Der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier, sowie das Ausschuss-Mitglied Herr Hannes Rechenauer weisen die jeweiligen Kritiken und Fragen energisch zurück. Herr Hannes Rechenauer nimmt umfassend Stellung zur Tätigkeit der Hocheck, den Werdegang des Gesamtprojektes und zur wirtschaftlichen Lage Stellung. Zudem erinnert er an seine vielen Angebote, sich auch direkt bei ihm im Büro umfassend informieren und aufklären zu lassen. Darüber hinaus stehen Herrn Klaus Förster als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses weitere Informationsmöglichkeiten zu.
Aufgrund der sehr hitzigen und teilweise unsachlichen Diskussion sieht sich der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier gezwungen, Sitzungsdisziplin und fairen Umgang miteinander einzufordern, ggf. auch Sitzungsteilnahmeausschluss auszusprechen.

Das Finanzausschuss-Mitglied Herr Hannes Rechenauer verlässt um 21.50 Uhr die Sitzung.

Datenstand vom 29.01.2020 18:12 Uhr