Datum: 27.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:25 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.01.2020
3 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Oberaudorf gem. Art. 102 Abs. 3 GO
4 Tourist-Information - Abschluss eines Marketing-Vertrages
5 Tourist-Information - Jahresbericht 2019
6 Bestellung von zwei Seniorenwohnberatern
7 Brenner-Nordzulauf - Antrag auf Ablehnung genereller Verknüpfungsstellen
8 Brenner Nordzulauf - Antrag auf unterirdische Trassenführung
9 Brenner Nordzulauf - Antrag der Freien Wählerschaft Oberaudorf vom 04.02.2020 zu diversen Vorschlägen (Ertüchtigung Bestandsstrecke) ggü. den zuständigen Stellen
10 Kläranlage Oberaudorf; Sanierung, Vergabebeschluss für Gewerk "Heizung" und Sachstandsbericht
11 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Am Hocheckgraben" für das Grundstück Fl.Nr. 264/10; Aufstellungsbeschluss
12 Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 271/1 an der Sonnenstraße
13 Antrag auf Nutzungsänderung des Grundstückes Fl.Nr. 701, Gemarkung Oberaudorf von Fläche für Landwirtschaft in Gewerbliche Baufläche
14 Antrag auf Errichtung einer Brücke über den Röthenbach als Zufahrt zum Grundstück Schützenstr. 1, Fl.Nr. 18, Gemarkung Oberaudorf; Zufahrt über Gemeindegrundstück
15 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Nach Vortrag durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Zum Tagesordnungspunkt 6 (1. Änderung der Kurbeitragssatzung) bittet der 2. Bürgermeister Herr Holzmaier um Verschiebung, da noch nicht alle notwendigen Stellungnahmen eingegangen, bzw. abschließend gewürdigt werden konnten. Die Beratung und Beschlussfassung ist für eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgesehen. Die weiteren Tagesordnungspunkte würden sich bei einer Verschiebung hinsichtlich ihrer Nummerierung ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die geänderte Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.01.2020 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.01.2020 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Oberaudorf gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde Anfang des Jahres 2019 erstellt und dem Gemeinderat Oberaudorf nebst Rechenschaftsbericht in seiner Sitzung am 29.01.2019 zur weiteren Behandlung übergeben. Im Zeitraum vom 18-20.11.2019 prüfte der Rechnungsprüfungsausschuss unter Vorsitz von Herrn Stephan Bruhn u. a. die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 und die Gemeindekassen nebst Zahlstellen; der Jahresabschluss 2018 der Gemeindewerke Oberaudorf (Eigenbetrieb) konnte noch nicht geprüft werden.
Hierüber hat der Rechnungsprüfungsausschuss ein Prüfungsprotokoll gefertigt. Sämtliche Prüfungsfeststellungen sind zwischenzeitlich geklärt, bzw. behoben. Das Prüfungsprotokoll liegt seit 29.01.2020 in der Gemeindeverwaltung (Zi.-Nr. 15) zur Einsichtnahme aus.
Nunmehr könnte der Gemeinderat Oberaudorf die Jahresrechnung für 2018 feststellen und über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters Herrn Hubert Wildgruber (o. V. i. A.) beschließen (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
Für die Wirtschaft der Gemeinde Oberaudorf gelten auch die Regelungen der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) über das Kassen- und Rechnungswesen (vgl. Art. 100 f. GO). Nach Erstellung der Jahresrechnung, bzw. deren Vorlage vor den Gemeinderat Oberaudorf war diese der örtlichen Prüfung zu unterziehen (Art. 102 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GO). Anschließend ist diese beschlussmäßig durch den Gemeinderat Oberaudorf festzustellen und der Erste Bürgermeister der Gemeinde Oberaudorf, Herr Hubert Wildgruber förmlich zu entlasten (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

Beschluss 1

Der Gemeinderat Oberaudorf nimmt den Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Oberaudorf zur Kenntnis. Die Jahresrechnung der Gemeinde Oberaudorf für das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Erste Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber wird als Leiter der Verwaltung (Art. 34 Abs. 1 Satz 1, Art. 37 GO) für die Jahresrechnung 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Tourist-Information - Abschluss eines Marketing-Vertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Aus dem in 2019 erstellten Tourismuskonzept inklusive Marketingkonzept hervorgegangenen Ergebnissen beabsichtigt die Tourist-Information ab Frühjahr 2020 die Zusammenarbeit mit einer Marketingagentur.
Zielsetzung ist, die Marketingmaßnahmen der Tourist-Information auszubauen, Optimierung der bisherigen Maßnahmen, verstärktes Online-Marketing sowie professionelle Beratung für alle Marketingangelegenheiten, um die Zielgruppen zu erhalten und auszubauen.
Geplante Inhalte der Marketingmaßnahmen:
  • Public Relations (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
  • Online-Marketing: Ausbau und Optimierung (SEO Optimierung Homepage; Social Media)
  • Professionelle, strategische Beratung in allen Marketingfragen

Es wurden vier Dienstleister zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Bei den Gesprächen wurden die Wünsche und Bedürfnisse der Tourist-Information mit den möglichen Maßnahmen durch eine Agentur eruiert. Nach den ersten Gesprächen wurden zwei Agenturen aus der Auswahl entfernt, da die angebotenen Leistungen nicht den Bedürfnissen der Tourist-Information entsprechen. Nach Sichtung der beiden Angebote und Abwägung der Kosten und des Inhaltes durch Teresa Funk (Leitung Tourist-Information), Pia Neumüller (stellv. Leitung Tourist-Information) und Christina Paul (Mitarbeiterin der Tourist-Information) wurde die Münchner Marketing Manufaktur ausgewählt. Die Leistungen der beiden Anbieter sind ähnlich, die Münchner Marketing Manufaktur ist eine kleine Agentur mit 10 Mitarbeitern  und das Angebot enthält monatliche Jour Fix Treffen in Oberaudorf.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf beschließt, dass die Gemeinde Oberaudorf  mit der Münchner Marketing Manufaktur einen Vertrag abschließt.
Die Verwaltung und die Tourist-Information wird beauftragt die weiteren Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Tourist-Information - Jahresbericht 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö informativ 5

Sachverhalt

Nach Einleitung und Worterteilung durch den 2. Bürgermeister Herrn Holzmaier erläutert die Leiterin der Tourist-Information Oberaudorf, Frau Teresa Funk, anhand einer Präsentation (Anlage zu dieser Beschlussvorlage) den Jahresbericht 2019 in Auszügen, gibt eine Vorschau auf 2020 und beantwortet Fragen aus dem Gemeinderat. Der komplette Jahresbericht kann voraussichtlich ab Mitte März 2020 von der Homepage der Tourist-Information Oberaudorf (https://www.tourismus-oberaudorf.de/tipps/service-fuer-gastgeber/) hochgeladen werden.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern erkundigt sich nach Möglichkeiten zur Erhebung von Daten zu Tagestouristen. Dies sei dzt. wg. fehlender Erfassung / Erfassbarkeit nicht möglich.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer weist darauf hin, dass es mit der Veranstaltung „Landesversammlung des Bayerischen Trachtenverbandes“ am 10. Und 11.10.2020 in Oberaudorf zu zeitlichen Verschiebungen beim Markt kommt und bittet um entsprechende Kenntnisnahme und Öffentlichkeitsarbeit (auch den Firanten gegenüber).
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster verweist auf den letztjährigen Jahresbericht der Tourist-Information Oberaudorf im Gemeinderat (26.03.2019) und stellt für sich fest, dass ihm bei der Thematik „Tourismus“ eine Gesamtstrategie fehle.

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6. Bestellung von zwei Seniorenwohnberatern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der heutigen Zeit werden die Menschen immer älter. Sie bleiben aber auch länger mobil. Der größte Wunsch der älteren Generation ist es, solange wie möglich im eigenen Zuhause Wohnen zu können. Dies bestätigt auch eine in der Gemeinde Oberaudorf im Jahr 2013 durchgeführte Erhebung, bei der 97 % der Seniorinnen und Senioren diesen Wunsch äußerten.
Als Gemeinde mit relativ hohem Altersdurchschnitt erkennen wir hier Handlungsbedarf und möchten die dazu geschaffenen staatlichen Fördermaßnahmen annehmen. So wurde beim Landratsamt Rosenheim eine Fachstelle Wohnberatung eingerichtet, die besonders auch für die Gemeinden Unterstützung leistet. Schließlich sollen ehrenamtliche Seniorenwohnberater von den Gemeinden bestellt werden, um vor Ort unkompliziert Hilfe leisten zu können.
Die Ausbildung dieser Berater erfolgt durch die staatlich geförderte Seniorenakademie Bayern in Abstimmung mit der Fachstelle im Landratsamt. Die Lehrgangskosten trägt der Freistaat, für die Gemeinde fallen nur die Unterkunfts- und Reisekosen an.
Nach Aufruf im Audorfer Anzeiger haben sich mit Josef Gasteiger und Horst Schultz erfreulicherweise zwei geeignete Personen gefunden, die das Ehrenamt des Seniorenwohnberaters gerne übernehmen wollen.
Die Einrichtung der Wohnberatung für Senioren in Oberaudorf durch Zusammenarbeit der Gemeinde, der Fachstelle Wohnberatung und den ehrenamtlichen Helfern soll als Vorzeigeprojekt für den Landkreis Rosenheim dienen.
Zunächst muss der Gemeinderat die betreffenden Personen als ehrenamtliche Seniorenwohnberater bestellen. Dadurch entsteht ein gemeindliches Ehrenamt. Die damit verbundenen Tätigkeiten sind durch die gemeindliche Unfallversicherung abgedeckt sind. Die Seniorenwohnberater können dann die entsprechenden Ausbildungsveranstaltungen besuchen.
Zeitnah werden alle örtlichen, sozialen Fachinstitutionen von der Einrichtung der Seniorenwohnberatung gezielt informiert (Christl. Sozialwerk, Pur-Vital, Bürgerhilfe, Kirchengemeinden, Ärzte, Apotheken, VdK, Therapeuten, etc.).
Durch eine zentrale Auftaktveranstaltung sollen die Berater und deren Tätigkeit öffentlich vorgestellt werden. Dabei soll auch der neue Gemeinderat umfassend informiert werden. Das Beratungsangebot wird in das Informationssystem der Gemeindeverwaltung und der Fachstelle im LRA integriert (Homepage, Amtstafel. Audorfer Anzeiger, OVB usw.).
Es ist angedacht, dass die Seniorenwohnberater regelmäßige Sprechstunden anbieten. Die Audorfer Bürgerhilfe hat bereits zugesagt, ihre Räumlichkeiten dafür zur Verfügung zu stellen. Weitere Maßnahmen folgen zu gegebener Zeit.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Josef Gasteiger, Polizeibeamter i.R. und Horst Schulz, Verwaltungsangestellter i. R. mit sofortiger Wirkung zu ehrenamtlichen Seniorenwohnberatern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Brenner-Nordzulauf - Antrag auf Ablehnung genereller Verknüpfungsstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung übergab das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller im Namen der Interessengemeinschaft Inntal 2040 einen Antrag auf Gemeinderatsbeschluss mit der Bitte um alsbaldige Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Oberaudorf. Gegenstand dieses Antrags  sind die Beratung, Beschlussfassung und Formulierung einer generellen Ablehnung der Errichtung einer Verknüpfungsstelle für den Brenner-Nordzulauf im Gemeindebereich Oberaudorf. Der o. g. Antrag ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage und wurde im Vorfeld allen Gemeinderatsmitglieder mit der Ladung via RIS zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf stimmt dem  Antrag des Herrn Magnus Waller auf generelle Ablehnung der Errichtung einer Verknüpfungsstelle für den Brenner-Nordzulauf vom 28.01.2020 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Brenner Nordzulauf - Antrag auf unterirdische Trassenführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö 8

Sachverhalt

Im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung übergab das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller im Namen der Interessengemeinschaft Inntal 2040 einen Antrag auf Gemeinderatsbeschluss mit der Bitte um alsbaldige Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Oberaudorf. Gegenstand dieses Antrags  sind die Beratung, Beschlussfassung und Formulierung einer Forderung, dass eine notwendige Neubaustrecke im lärm- und abgasbelasteten Inntal unterirdisch und/oder im Gebirgsmassiv geführt wird, wie bereits in der Resolution vom 27.06.2011 von den Inntal-Bürgermeistern gefordert wurde. Der o. g. Antrag ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage und wurde im Vorfeld allen Gemeinderatsmitglieder mit der Ladung via RIS zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

Im Zusammenhang mit der Beratung über den o. g. Antrag entwickelt sich eine rege Diskussion im Gemeinderat. Zusammenfassend wird festgestellt, dass der Gemeinderat Oberaudorf diesen Antrag vollinhaltlich unterstützt, lediglich aus Gründen der Klarheit und Nachhaltigkeit ein Erweiterungssatz angefügt wird, welcher der Gemeinderat gemeinschaftlich wie folgt formuliert:
„Der Tourismus stellt eine bedeutende wirtschaftliche Grundlage der Gemeinde Oberaudorf dar und ist auf eine aktive bäuerliche Landwirtschaft und das daraus entstehende Landschaftsbild angewiesen.“
Dieser Erweiterungssatz soll als eigener „Spiegelstrich“ unter den letzten „Spiegelstrich“ im betreffenden Antrag eingefügt werden.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Andrea Wögerbauer verweist darauf, dass von den aktuellen 5 Trassenvorschlägen die sog. „violette“ Trasse (Tunnel Steinkirchen) trotzdem möglich sei, da es die Trasse ist, welche die geringste Lärmbelastung und den geringsten Flächenverbrauch verursacht.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf stimmt dem Antrag des Herrn Magnus Waller auf Führung einer notwendigen Neubaustrecke im lärm- und abgasbelasteten Inntal unterirdisch und/oder im Gebirgsmassiv, wie bereits in der Resolution vom 27.06.2011 von den Inntal-Bürgermeistern gefordert, vom 28.01.2020 mit der Maßgabe zu, dass folgender Erweiterungssatz mit in die Begründung des betreffenden Antrags aufgenommen wird:
„Der Tourismus stellt eine bedeutende wirtschaftliche Grundlage der Gemeinde Oberaudorf dar und ist auf eine aktive bäuerliche Landwirtschaft und das daraus entstehende Landschaftsbild angewiesen.“
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn bittet um Protokollierung seiner - aus formalen Gründen - ablehnenden Abstimmung.

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9. Brenner Nordzulauf - Antrag der Freien Wählerschaft Oberaudorf vom 04.02.2020 zu diversen Vorschlägen (Ertüchtigung Bestandsstrecke) ggü. den zuständigen Stellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 04.02.2020 sandte Herr Stephan Bruhn als Vorsitzender der Freie Wählerschaft Oberaudorf an den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier einen Antrag auf Behandlung im Rahmen der heutigen öffentlichen Gemeinderatssitzung.
Hierbei möge der Gemeinderat Oberaudorf insbesondere über folgende Forderungen abstimmen, welche dann an die zuständigen Behörden gesandt werden soll (z. B. Bundesministerium für Verkehr, DB Netz AG, EBA, Bayerische Staatskanzlei):
  • Beschluss, rechtzeitige Realisierung und Fertigstellung von Maßnahmen zur Lärmvorsorge
  • Lärmvorsorgemaßnahmen als Vollschutz nach „Neubaustandard“
  • Umgehende Umsetzung bereits beschlossener Lärmschutzmaßnahmen
Der o. g. Antrag wurde vorab allen Gemeinderatsmitgliedern via RIS elektronisch zugesandt.

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn erläutert als Antragsteller seinen Antrag vom 04.02.2020. Außerdem ergänzt er den Empfängerkreis des künftigen gemeindlichen Schreibens um das, im Freistaat Bayern zuständige Ministerium.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf stimmt dem Antrag des Herrn Stephan Bruhn vom 04.02.2020 auf Forderungen bei der Ertüchtigung der Bahnstrecke für den Brenner-Nordzulauf zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Kläranlage Oberaudorf; Sanierung, Vergabebeschluss für Gewerk "Heizung" und Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Sachstand Vergaben:
In mehreren Sitzungen seit September 2019 war der GR/ WA über die sehr unbefriedigende Angebotssituation im Bereich der Gewerke HLS (Sanitär; Heizung; Kälte; Fernwärme) informiert worden. So waren teilweise trotz mehrfacher Ausschreibungen keine Angebote eingegangen, oder die Ausschreibungen wegen überhöhter Preise aufgehoben worden.
In Abstimmung mit dem GR waren daher alle offenen Gewerke nochmals mit Submissions-datum 27.1.2020 im Rahmen einer freihändigen Vergabe neu ausgeschrieben worden. Hierbei sind Bietergespräche und Nachverhandlungen zulässig.
Erneut wurden knapp 30 Firmen telefonisch kontaktiert und um Angebotsabgaben gebeten. Davon hatte über die Hälfte Ihr Interesse, auch für mehrere Sparten bekundet. Tatsächlich waren jedoch teilweise erneut keine Angebote eingegangen. Auf erneute Nachfrage bei ausgewählten Firmenwurden sodann einige Angebote nachgereicht. Es wurden mit allen Firmen Nachverhandlungen geführt. Teilweise konnten gegenüber den ursprünglichen Preisen nochmals Nachlässe ausverhandelt werden. Dennoch liegen die Preise, wie bereits in der Sitzung vom 7.11. angekündigt, jedoch teilweise deutlich über den Kostenschätzun-gen vom 24.07.2018. Im Einzelnen ergibt sich folgender Stand:
Heizung: KoBe: 132 Teuro netto, 157 Teuro brutto
06.08.2019                kein Angebot
25.09.2019                kein Angebot
21.10.2019                ein Angebot über netto 231 Teuro- aufgehoben
27.01.2020                zwei Angebote; beide nachverhandelt- günstigster Bieter bei
                       198.856,83 € netto (236.639,63 € brutto)   50 % Überschreitung
Sanitär: KoBe: 55 Teuro netto, 65 Teuro brutto
06.08.2019                ein Angebot über 100 Teuro netto- aufgehoben
25.09.2019                ein Angebot über 107 Teuro netto- aufgehoben
21.10.2019                zwei Angebote über 88, bzw.138 Teuro- beide nicht angenommen
27.01.2020                vier Angebote, alle nachverhandelt; Spanne von 69 bis 116 Teuro;
an den günstigsten Bieter, Fa.Keiler, Niederndorf für derzeit netto 69.384 € (brutto: 82.567 Teuro) vergeben
Kälteanlagen KoBe: 32 Teuro netto, 38 Teuro brutto
06.08.2019; 25.09.2019; 21.10.2019        keine Angebote
27.01.2020        in Angebot über 67 Teuro netto; bisher nicht angenommen; neue Anfragen laufen
Fernwärme KoBe: 18 Teuro netto; 21 Teuro brutto
06.08.2019                kein Angebot
25.09.2019                kein Angebot
21.10.2019                kein Angebot
27.01.2020                zwei Angebote; beide nachverhandelt- günstigster Bieter bei
       19.846,11 € netto (23.617,67 € brutto)  10 % Überschreitung

Die Kostenfortschreibung mit den derzeit bekannten Preisen (ca. 95 % vergeben) ergibt eine neue, vorläufige Gesamtsumme von derzeit 12.050.959,33 € brutto.
(Zur Erinnerung: Kostenfortschreibung 01.08.2019: 11.664 TEuro)

Sachstände sonstiges:
Bauzeiten:
Die Terminpläne wurden alle gründlich überarbeitet und auf aktuellen Stand gebracht. Bei Zwischenterminen haben sich Verschiebungen ergeben. Der aktuelle Endtermin im Spätherbst 2021 kann nach derzeitigem Stand jedoch gehalten werden.

Derzeit hat der Stahlbauer, die Fa.Jordan die Arbeiten nach Absprache mit Verspätung aufgenommen. Die Stahlhalle des Rechengebäudes sollte bis nächste Woche fertig gestellt sein.
Die Trockenbauarbeite starten in der KW 10.
Heizung und Sanitär folgen in der KW 11.

Wasserrecht:
Die neu zu erklärenden Werte für die Übergangsphase wurden mit dem LRA nochmals angestimmt. Diese Woche soll ein Gespräch mit dem WWA stattfinden. Danach soll der Antrag beim LRA mit einer Gültigkeit bis Sommer 2021 eingereicht werden.

Beschluss

Der GR beschließt die Heizungsarbeiten für die Kläranlage an den, nach Bietergespräch günstigsten Anbieter zum Preis von 221.845,77 € brutto zu vergeben.
Der Vorgehensweise der Verwaltung wird wie beschrieben zugestimmt.

PS: Ablauf der Bindefrist: 13.03.2020

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Am Hocheckgraben" für das Grundstück Fl.Nr. 264/10; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Sitzung des Bauausschusses vom 05. September 2019 wurde die Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14: „Am Hocheckgraben“ für das Grundstück Fl.Nr. 264/10 und 264/4 (T.Fl.) vorberatend behandelt. Der Ausschuss vertrat einstimmig die Meinung, dass der vorgestellten geplanten Änderung, welche u.a. eine Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung vorsieht, zugestimmt werden kann. Voraussetzung für die Behandlung im Gemeinderat ist ein schriftlicher Antrag des Vorhabenträgers auf Bebauungsplanänderung. Der schriftliche Antrag liegt vor. Folgend werden die bestehenden Festsetzungen und die geplanten Änderungen dargelegt.

Nördlicher Baukörper:

Festsetzung:                                        Geplante Änderung:

1 Wohneinheit                                        2 Wohneinheiten – Festsetzung                                                                Doppelhaus
Max. Grundfläche Gr= 110 m²                        Max. Grundfläche Gr=140 m²
Kniestock KN= 1,60 m                                Kniestock KN= 1,80 m
Firstausrichtung nord-süd                        Firstausrichtung ost-west
Lage Fläche Garage                                An bestehende überdachte TG-Abfahrt
Keine Dachaufbauten möglich                        Dachgauben bzw. Standgiebel möglich

Südlicher Baukörper:

Festsetzung:                                        Geplante Änderung:

Max. Grundfläche Gr= 110 m²                        Max. Grundfläche Gr=100 m²
d
Kniestock KN= 1,60 m                                Kniestock KN= 1,80 m
Lage Fläche Garage: ostseitig                        Lage Fläche Garage: westseitig
Keine Dachaufbauten möglich                        Dachgauben bzw. Standgiebel möglich

Änderung auf Fl.Nr. 264/4:

Festsetzung einer Fläche für Garagen. Es soll eine erneute Garage, angrenzend an die bestehende Tiefgaragenabfahrt errichtet werden. Geplantes Satteldach über Garage neu (südlicher Baukörper), best. Tiefgaragenabfahrt und Garage neu auf Fl.Nr. 264/4 gemäß Entwurf.

Hinweise der Verwaltung:

Bei Erstellung des zu billigenden Planentwurfes muss hinsichtlich der Lage der Stellplätze die Garagen- und Stellplatzverordnung eingehalten werden.
Im Zuge einer Bebauungsplanänderung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde bereits das Maß der baulichen Nutzung für 6 Parzellen vergleichsweise noch höher erweitert.

In der heutigen Sitzung werden die geplanten Änderungen durch die Verwaltung vorgestellt. Ziel ist es, bei Zustimmung zu den Änderungen den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung zu fassen. Der nächste Schritt wäre nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses in einer der nächsten BUS-Sitzungen den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geplanten Änderungen sowie der bestehenden Festsetzungen bezüglich der zwei betroffenen Parzellen anhand des rechtskräftigen Bebauungsplanes und des vorliegenden Planentwurfes weist Herr Ostermayer darauf hin, dass bereits im südlichen Bereich des Bebauungsplanes Änderungen hinsichtlich der Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung erfolgt sind und umgesetzt wurden. In der folgenden Beratung wurde seitens des Gremiums vorgeschlagen, je Wohneinheit zwei Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung der Gemeinde Oberaudorf zu fordern. Die Verwaltung merkt an, dass dies nicht gefordert werden kann, da die Anzahl der notwendigen Stellplätze im Bebauungsplan fixiert sind und dies Vorrang vor der Stellplatzsatzung hat. Jedoch ist man sich einig, dass dies dem Bauwerber mitgeteilt werden soll. Der Gemeinderat ist zudem einstimmig der Meinung, dass die vorgestellte Änderung dem Charakter des bestehenden Baugebietes nicht widerspricht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14: „Am Hocheckgraben“ für das Grundstück Fl.Nr. 264/10 und 264/4 (T.Fl.) unter den im Sachverhalt genannten Voraussetzungen und Bedingungen. Je Wohneinheit sind zwei Stellplätze nachzuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 271/1 an der Sonnenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.01.2020 beantragt der Eigentümer der Fl.Nr. 271/1 das Grundstück in das ostseitig angrenzende Wohngebiet mit einzubeziehen. Geplant ist, auf diesem Grundstück ein Einfamilienwohnhaus zu erstellen. Das Grundstück mit einer Größe von 1.493 m² ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan zu 2/3 als Sondergebiet Tourismus und zu 1/3 als Grünfläche dargestellt. Nach Stellungnahme der Bauaufsichtsbehörde besteht auf dem Grundstück derzeit kein Baurecht nach § 34 BauGB. Unabhängig von der Flächennutzungsplandarstellung ist die Fläche bauplanungsrechtlich als sog. „Außenbereich im Innenbereich“ zu bewerten. Baurecht könnte mit einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB geschaffen werden. Wird das Grundstück dann aufgrund einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB bebaut, dürfte sich für den weiteren Bereich westlich des Grundstücks bis zum Gebäude Bad-Trißl-Str. 56 die bauplanungsrechtliche Situation aber ebenso ändern. Voraussichtlich wird dann nicht mehr von einer Außenbereichslage auszugehen sein, sondern eine nach § 34 zu beurteilende Baulücke entstanden sein. Nach erneuter Rückfrage wurde dies nochmals bestätigt.

Hinweislich sei erwähnt, dass bereits Erschließungsbeiträge für dieses Grundstück bezahlt wurden.

In der heutigen Sitzung soll der Gemeinderat nun entscheiden, ob Baurecht in Form einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 271/1 geschaffen werden soll. Aus Sicht der Verwaltung kann einer Wohnbebauung des Grundstückes und somit dem Antrag des Bauwerbers nicht zugestimmt werden. Grund hierfür sind die fachlichen Stellungnahmen der Baugenehmigungsbehörde und des beratenden Fachanwalts, welche für das Grundstück eine Außenbereichslage bestätigen und bei Umsetzung einer Einbeziehungssatzung für das betroffene Grundstück die umliegenden Grundstücke dadurch zukünftig baurechtlich als Innenbereich (Behandlung nach § 34 BauGB) zu beurteilen wären.  

Diskussionsverlauf

Nach Verlesen des Sachverhaltes durch den zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier und darauf folgender Veranschaulichung der örtlichen baulichen bestehenden Gegebenheiten (Luftbild) und der zeichnerischen Darstellung im rechtskräftigen Flächennutzungplan beginnt eine lebhafte und längere Beratung und Diskussion, in der von mehreren Gemeinderatsmitgliedern folgende Meinungen und Ansichten vertreten werden:

  • Entscheidung mit Beschlussfindung in der heutigen Sitzung
  • Verschiebung des TOPs bis nach der Wahl
  • Keine Aufstellung einer entsprechenden Satzung und somit keine FNP-Änderung
  • Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (mit evtl. westlicher Erweiterung)

  • Nachfolgender Wortbeitrag wurde auf schriftliche Bitte von Frau Wögerbauer (s. E-Mail vom 29.02.2020) von GL Hr. König mit aufgenommen:
Das Gemeinderatsmitglied Frau Andrea Wögerbauer vertritt die Auffassung, dass es sich hierbei um eine Außenbereichslage und um eine schöne freie Fläche handelt, die so bleiben soll. Wenn das Grundstück Flur-Nr. 271/1, Gmkg. Oberaudorf, bebaut wird, sieht sie die Gefahr zu groß, dass bald auch die restliche freie Fläche bebaut wird; sie kann daher einer Bebauung nicht zustimmen.

Abschließend erfolgt nach der Beratung der Hinweis der Verwaltung, dass die restliche Baufläche in der Umgebung bei Zustimmung in Zukunft baurechtlich als Innenbereich zu beurteilen ist (vgl. Stellungnahmen Landratsamt, Fachanwalt). Zudem ist noch zu prüfen, ob parallel eine Flächennutzungsplanänderung notwendig ist. Bürgermeister Alois Holzmaier verliest den Beschlussvorschlag der Verwaltung.  

Beschluss

Dem Antrag auf Erlass  einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 BauGB wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 8

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13. Antrag auf Nutzungsänderung des Grundstückes Fl.Nr. 701, Gemarkung Oberaudorf von Fläche für Landwirtschaft in Gewerbliche Baufläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Mit vorliegendem Schreiben vom 27.01.2020 beantragt der Eigentümer des Grundstückes der Fl.Nr. 701 (amtliche Größe 6542 m²), Gemarkung Oberaudorf die Umwidmung / Nutzungsänderung von Landwirtschaftsfläche (Teilbereich Forstfläche, Laubmischwald) in Gewerbliche Baufläche gemäß Baunutzungsverordnung. Das betroffene Grundstück grenzt nordseitig an das im Flächennutzungsplan festgesetzte Gewerbegebiet an der Autobahn an. Der dargestellte gewerbliche Bereich wurde im Zuge der übergeordneten Planung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“ herausgenommen. Das zu beurteilende Grundstück ist im Flächennutzungsplan zudem wie folgt festgesetzt:

M5 Förderung eines Verbunds der Auwaldreste entlang des Inns sowie auf der unteren Terrassenebene der ehemaligen Weichholzaue (Erhaltung der bestehenden noch zusammenhängenden Auwaldreste sowie der linearen Gehölzbestände mit heimischen Baumarten, Förderung eines Verbundsystems durch Ergänzungspflanzungen in Teilabschnitten). Siehe Auszug Begründung FNP – M5.

Generell hat der Gemeinderat darüber zu entscheiden, ob die besagte Fläche in das festgesetzte Gewerbegebiet mit aufgenommen werden soll. Voraussetzungen bzw. Folgen wären:  

  • Flächennutzungsplanänderung
  • Zusätzliche Herausnahme der Fl.Nr. 701, Gemarkung Oberaudorf aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes „Inntal Süd“

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt anhand eines Luftbildes die bestehende Situation dar und erläutert parallel dazu die Darstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Der Gemeinderat sieht unter anderem schon den zusätzlichen Bedarf an Gewerbefläche, ist sich aber im Klaren, dass aufgrund der besonderen Lage des dargestellten genehmigten Gewerbegebietes sowie die langjährigen Bestrebungen der Gemeinde und der damit verbundenen Schwierigkeiten (Herausnahme aus der Inntalschutzverordnung, Lockerung des Anbindegebotes im LEP, Nachweis von nichtvorhandenen Alternativflächen) es viel zu aufwändig und langwierig wäre, hier Erweiterungsflächen für das Gewerbegebiet zu schaffen. Zudem ist dem Gemeinderat bewusst, dass die Verfügbarkeit der jetzigen Grundstücken im dargestellten Gewerbegebiet aufgrund der verschiedenen einzelnen Eigentümer nicht gewährleistet ist. Hierzu müssen intensive Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern geführt werden.

Beschluss

Dem Antrag auf Nutzungsänderung des Grundstückes Fl.Nr. 701, Gemarkung Oberaudorf von Fläche für Landwirtschaft in gewerbliche Baufläche wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Errichtung einer Brücke über den Röthenbach als Zufahrt zum Grundstück Schützenstr. 1, Fl.Nr. 18, Gemarkung Oberaudorf; Zufahrt über Gemeindegrundstück

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

In der Sitzung des Bauausschusses vom 21. Januar 2020 wurde dem Neubau eines 7-Familienwohnhauses mit Tiefgarage, Schützenstraße 1 auf Fl.Nr. 18 (Teilfläche), Gemarkung Oberaudorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Grundstück ist bauplanungsrechtlich erschlossen. In der darauffolgenden, doch kontroversen Diskussion wurde beschlossen, bezüglich der Neuerrichtung der Brücke über den Röthenbach dem Antragsteller mitzuteilen, einen förmlichen Antrag zu stellen, der dann im Gemeinderat behandelt wird. Hierüber kann der Bauausschuss nicht beschließen. Der schriftliche Antrag des Bauwerbers liegt mit Datum 23.01.2020 der Verwaltung vor. (siehe Anlage). Der zweite Bürgermeister Alois Holzmaier informierte das Gremium in der letzten BUS-Sitzung am 11.02.2020 darüber, dass der Bauherr die geplante Brücke auf seinem Grundstück über den Röthenbach anhand von Pflöcken aufgesteckt hat. Die Gemeinderatsmitglieder können sich hinsichtlich der geplanten Lage vor Ort ein Bild machen.
Zum geplanten Brückenbauwerk u.a.
  • Errichtung des Brückenbauwerks samt Fundamentierung auf Privatgrund, Fl.Nr. 18
  • Erschließung über die Carl-Hagen-Straße über Gemeindegrund (Straßengrund mit teils Grünflächenanteil)
  • Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes liegt vor. Grundlage war eine  Entwurfsskizze des Brückenbauwerks mit hydraulischer Berechnung.
  • Komplette Kostenübernahme durch Bauwerber (Brücke und Zufahrt über Gemeindegrundstück)
  • Unterhalts-, Verkehrssicherungspflicht usw. durch Bauwerber.
In der heutigen Sitzung soll beschlossen werden, ob dem Brückenbau über den Röthenbach bzw. der Zufahrt dazu über Gemeindegrund zugestimmt werden kann. Aus Sicht der Verwaltung wird durch den Neubau der Brücke in der Nähe der Kapelle das Ortsbild nicht negativ beeinträchtigt. Aus Sicht der Verwaltung gewährleistet die durch den Brückenneubau neu geschaffene Einfahrtssituation auf die Carl-Hagen-Straße vor allem für Fußgänger eine verbesserte, sichere Verkehrssituation. Die Einfahrt von der Schützenstraße ist im Vergleich weniger übersichtlicher.  

Diskussionsverlauf

Bereits mehrmals wurde über den Brückenneubau als zusätzliche Erschließungsmöglichkeit des zu bebauuenden Grundstückes auch im Zuge der Behandlung des Bauantrages beraten und heftig diskutiert. Hinweis: dem Bauantrag zum Neubau eines 7-Familien-Hauses mit Tiefgarage wurde aus baupla-nungsrechtlicher Sicht in der BUS-Sitzung vom 21.01.2020 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach wiederholter längerer Beratung und der zusätzlichen Ansicht eines Gemeinderates, dass aufgrund des Höhenunterschiedes der geplanten Zufahrt von der Carl-Hagen-Straße und dem Baugrundstück das Brückenbauwerk als optisch wirkenden Rampe mit nicht unerheblicher Steigung ausgeführt werden muss, endet die Diskussion. Der Beschlussvorschlag wird vom zweiten Bürgermeister verlesen.

Beschluss

Der Zufahrt über  das Gemeindegrundstück zur neu geplanten Brücke über den Röthenbach wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

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15. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö informativ 15

Sachverhalt

Bekanntgaben von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung:
Beschlüsse aus früheren, nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt. nicht bekannt zu geben.
Bekanntgaben des 2. Bürgermeisters und der Verwaltung:
  • Schließung des Rathauses Oberaudorf am Mo., den 16.03.2020 wegen Wahlnacharbeiten
  • Josefikonzert der Musikkapelle Niederaudorf am 21.03.2020 um 20.00 Uhr in der Turnhalle der PETÖ-Schule, Niederaudorf
  • Gasthof Ochsenwirt Oberaudorf, Einladung vom 27.01.2020 – Starkbierfest am 04.04.2020
  • Heimatbühne Kiefersfelden, Einladung vom 31.01.2020 wg. Veranstaltungen Theater-Schmankerl, Krimi-Komödien Dinner
  • Bayerischer Inngau-Trachtenverband e. V., Termininfo vom 18.02.2020 wg. Landesversammlung des Bayerischen Trachtenverbandes am 10. und 11.10.2020 in Oberaudorf

Beantwortung von noch nicht beantworteten Fragen aus der letzten/den letzten Gemeinderatssitzung/en:
Anfragen, welche noch zu beantworten wären, wurden nicht gestellt.
Neue Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
Neue Fragen und Anregungen werden seitens des Gemeinderates nicht gestellt.

Datenstand vom 30.03.2020 17:13 Uhr