Datum: 16.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 23:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den, damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Vollzug des BayFwG; Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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beschließend
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Sachverhalt
Die Kommandanten der freiwilligen Feuerwehren werden turnusgemäß nach sechs Jahren von den aktiven Mitgliedern der jeweiligen Feuerwehr in einer geheimen Wahl gewählt. Für die Freiwillige Feuerwehr Oberaudorf fand die anstehende Neuwahl im Rahmen einer, von der Gemeinde einberufenen, Dienstversammlung am 25.05.2020 unter Leitung des ersten Bürgermeisters, nach den einschlägigen Vorschriften des Bay. Feuerwehrgesetztes, statt.
Dabei wurde der bisherige Kommandant Herr Rainer Mager mit großer Mehrheit wiedergewählt. Bei der Wahl des stellvertretenden Kommandanten stellte sich der langjährige Amtsinhaber Herr Bernd Stigloher nicht mehr zur Verfügung. Unter zwei Vorschlägen entschieden sich die Aktiven mit deutlicher Mehrheit für Herrn Florian Stuhlreiter. Auf Nachfrage des Ersten Bürgermeisters nahmen beide Gewählten die Wahl an.
Nachdem der Kreisbandrat bei der erforderlichen Anhörung keine Bedenken geäußert hat, bedürfen die Gewählten nach Art. 8 Abs. 4 Bay. Feuerwehrgesetz der Bestätigung des Gemeinderates. Die Zustimmung erfolgt mit der Auflage, dass Herr Florian Stuhlreiter innerhalb eines Jahres den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ besucht.
Diskussionsverlauf
Ein seiner Einleitung dankt der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt allen ehrenamtlich tätigen Personen, insbesondere richtet sich sein Dank auch an den bisherigen stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberaudorf, Herrn Bernd Stigloher. Der Gemeinderat Oberaudorf wird zu gegebener Zeit über eine entsprechende Würdigung / Ehrung zur Beratung und Beschlussfassung aufgerufen. Des Weiteren weist der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt nicht ohne Stolz darauf hin, dass die Gemeinde Oberaudorf in ihrem Personalbestand etliche Bedienstete führt, welche gleichzeitig ihren Dienst u. a. auch in den Freiwilligen Feuerwehren Oberaudorf und Niederaudorf leisten.
Nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt erläutert Herr Florian Seebacher den Sachverhalt.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Rainer Mager als Ersten Kommandant und Herrn Florian Stuhlreiter als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberaudorf, vorbehaltlich der eingeholten aber der urlaubsbedingt noch ausständigen Stellungnahme des Kreisbrandrates Herrn Richard Schrank.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Bestellung eines Senioren-Referenten für die Gemeinde Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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Sachverhalt
Wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung bekanntgegeben wurde, hat Frau Hannelore Schoierer das Amt als Seniorenbeauftragte der Gemeinde Oberaudorf niedergelegt. Erfreulicher Weise hat sich aber bereits ein Nachfolger gefunden. Herr Josef Gasteiger will sich gerne für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen. Er ist aufgrund seiner vorherigen beruflichen Tätigkeit, aber auch aufgrund seines sozialen Engagements für dieses wichtige Ehrenamt sehr geeignet.
Hinzu kommt, dass Herr Gasteiger bei unserer Gemeinde auch das Ehrenamt für die Wohnberatung der Senioren übernommen hat, sodass es hier zu einer sehr fruchtbaren Zusammenführung beider Funktionen kommt. Die Verwaltung und die Senioren haben damit einen kompetenten Ansprechpartner.
Diskussionsverlauf
Im Anschluss an seine Einleitung erteilt der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt mit Billigung des Gemeinderates Oberaudorf dem anwesenden Herrn Josef Gasteiger das Wort, damit er sich und seine Beweggründe für sein ehrenamtliches Engagement vorstellen möge. Herr Gasteiger nimmt das Angebot dankend an. Danach erteilt der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt Herrn Florian Seebacher das Wort, damit dieser den Sachverhalt erläutert. Für die Beschreibung der Tätigkeiten des Seniorenbeauftragten wird dzt. die Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Audorfer Anzeiger, Homepage, usw.) vorbereitet.
Beschluss
Es wird vorgeschlagen, Herrn Josef Gasteiger für das Ehrenamt des Seniorenbeauftragten der Gemeinde Oberaudorf zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Wird Oberaudorf Premium-Wanderort ?
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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Sachverhalt
Ausgangslage ist das in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführte Projekt „Potenzialanalyse Premiumwanderprodukte“ von Chiemsee-Alpenland Tourismus GmbH & Co. KG (CAT) und Chiemgau Tourismus e.V. Hier wurden 4 mögliche Premium-Wanderwege für Oberaudorf identifiziert.
Im Jahr 2019 wurde das Projekt „Premium-Wanderort Oberaudorf“ Fein- und Umsetzungsplanung durchgeführt. Den Endbericht hierfür erhielt die Tourist-Information im März 2020. Es wurden 5 mögliche Premium-Wanderwege und 3 mögliche Premium-Spazierwanderwege identifiziert.
Eine Umsetzung zum Premium-Wanderort ist theoretisch möglich.
Der Deutsche Alpenverein (DAV) beteiligt sich allerdings nicht an dem Projekt. Zwei der möglichen Premium-Wanderwege werden vom DAV betreut. Somit ist eine Umsetzung des Projekts kritisch zu betrachten.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt übergibt dieser das Wort an Frau Teresa Funk als Leitung der Tourist-Information Oberaudorf. Anhand einer anschaulichen Präsentation erläutert sie umfassend den bisherigen Werdegang des Projektes, die bisherigen Ergebnisse (z. B. Qualitätssteigerung, Wegepaten, Broschüre), die Vorzüge und Nachteile bei Umsetzung der Zertifizierung.
Die zahlreichen Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat, bzw. die Antworten darauf lassen sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:
- Marketing-Maßnahmen, wie z. B. auch diese Zertifizierung, werden grds. positiv gewertet. Allerdings müssen Aufwand und Nutzen in guter Relation zu einander stehen. Dies ist im vorliegenden Fall bei Fortführung des Prozesses als schwierig zu bewerten.
- Dzt. sind in der Region lediglich 2 Gemeinden bekannt, welche sich zu Premium-Wanderorten zertifizieren ließen (z. B. Reit im Winkl). Der Erfolg der Zertifizierung kann (auch) dort dzt. nicht quantifiziert werden.
- Die Kosten der bisherigen Maßnahmen belaufen sich auf ca. 12.000 €, davon wurden etwa 50 % über ein sog. „LEADER-Projekt“ gefördert. Die daraus gezogenen Erkenntnisse konnten bereits mit Erfolg um-, bzw. eingesetzt werden (z. B. Wegepaten, Kriterienkatalog).
- Die Gemeinde Oberaudorf soll sich auf das eigene Wegenetz konzentrieren und dieses konsequent und kontinuierlich unterhalten und verbessern. Die hierfür notwendigen Mittel sind in den jeweiligen Haushaltsplänen einzustellen.
- Die Beweggründe der ablehnenden Haltung des DAV als Verantwortlicher für mindestens 2 große Wanderwege /-routen im Gemeindegebiet Oberaudorf sind nachvollziehbar und zu würdigen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass sich Oberaudorf nicht als Premium-Wanderort zertifizieren lässt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Vollzug des KAG und der GO; 1. Änderung der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Oberaudorf vom 31.01.2019 - Wiedervorlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die bestehende Kurbeitragssatzung vom 01.04.2019 soll geändert werden. Es sind inhaltliche Änderungen einzuarbeiten. Die Änderung betrifft die Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten. Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten, werden durch die Satzungsänderung von der Entrichtung des Kurbeitrags befreit.
Nach Neufassung der Kurbeitragssatzung (01.04.2019), Erhebung von Widersprüchen zweier Betriebe und die somit stattfindende Prüfung durch das Landratsamt Rosenheim sowie den bayerischen Gemeindetag ergeben sich zwei Möglichkeiten, die Satzung bezüglich der Regelung der Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten zu ändern. Die Verwaltung empfiehlt die Satzung dahingehend zu ändern, dass Personen, die sich zu beruflichen Zwecken in der Gemeinde Oberaudorf aufhalten, vom Kurbeitrag befreit sind.
Eine rückwirkende Änderung der Satzung ist lt. Auskunft des Landratsamtes Rosenheim und des bayerischen Gemeindetags möglich. Die Verwaltung empfiehlt dies. Durch die rückwirkende Änderung der Satzung werden den Gastgebern die seit dem 01.04.2019 zu viel entrichteten Kurbeiträge im 3. Quartal 2020 zurückerstattet.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt übergibt dieser das Wort an Frau Teresa Funk, als zuständige Fachbereichsleiterin der Tourist-Information Oberaudorf.
Diese erläutert anhand einer anschaulichen Präsentation den Werdegang der Angelegenheit, die Zusammenfassung der bisherigen Empfehlungen von Landratsamt Rosenheim und dem Bayerischen Gemeindetag, sowie die Darstellung der vorgeschlagenen Änderungen (s. Anlage 1).
Im Anschluss daran entwickelt sich eine rege Diskussion, deren Ergebnisse sich im Wesentlichen wie folgt zusammensetzen lassen:
- Mit der aktuellen Satzung haben sich Rechtsunsicherheiten ergeben, die im Nachhinein zu beheben sind.
- Der wohlgemeinte Ansatz der Generierung weiterer Einnahmen hat sich im Hinblick auf Aufwand, Verunsicherung, Verärgerung und Zusatzaufwand bei der Rückabwicklung nicht gelohnt.
- Gleichwohl wird teilweise die Ansicht vertreten, nicht ohne Weiteres auf diese zusätzlich gedachten Einnahmen zu verzichten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Änderungen und somit die 1. Satzung zur Änderung der Satzung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Oberaudorf rückwirkend zum 01.04.2019 (s. Anlage 2).
Die Verwaltung und die Tourist-Information werden beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
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6. Vollzug der Gemeindehauptsatzung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf - Besetzung der Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
In seiner konstituierenden Sitzung am 12.05.2020 hat der Gemeinderat Oberaudorf die bisherigen Ausschüsse hinsichtlich seiner Zahl, Benennung, Aufgaben und Kompetenzen bestätigt und die Ausschussgrößen (Zahl der Mitglieder) verändert. Die Änderungen erfolgten im Rahmen der 2. Änderungssatzung zur sog. „Gemeindehauptsatzung“.
In einem weiteren Schritt sind die jeweiligen Ausschüsse zu besetzen, soweit nicht gesetzliche Vorgaben bestehen (Art. 33 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Art. 103 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung – GO, Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf – GeschO).
Auf Basis der letzten Beschlussfassung erfolgten fristgerecht die Meldungen der einzelnen Parteien, Fraktionen und der Ausschuss-Gemeinschaft im Gemeinderat Oberaudorf zur Besetzung der Ausschüsse, bzw. der stellvertretenden Ausschuss-Mitglieder (vgl. Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage).
Den Vorsitz in allen Ausschüssen – mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses – führt der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt, im Vertretungsfall sein jeweiliger Vertreter im Amt.
Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führen weder der 1. Bürgermeister, noch einer seiner Stellvertreter (Art. 103 Abs. 2, Art. 33 Abs. 2 GO).
Sofern im Rahmen der weiteren Konstituierung des Gemeinderates Änderung von Ausschüssen (z. B. Aufhebung bestehender Ausschüsse, Bildung neuer Ausschüsse, Zusammenlegung von Ausschüssen) beraten und beschlossen werden, ist ggf. auch über die personelle Besetzung erneut zu beraten und zu beschließen.
Bei der Besetzung der Ausschüsse mit Mitgliedern, bzw. Stellvertretungen handelt es sich nicht um eine Wahl i. S. von Art. 51 Abs. 3, 4 GO.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gemeinderat kommen keine Einwände gegen die vorgelegte Zusammenstellung der Besetzungsvorschläge nebst Stellvertretungen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt die Bestellung der Ausschuss-Mitglieder nebst jeweiligen Stellvertretungen gemäß beiliegender Anlage.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 3
Zu seiner Stellvertreterin wird das Gemeinderatsmitglied Frau Nicole Herm bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Wirtschaftsplan 2020 der Gemeindewerke Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der WP 2020 der GW wurde in der Sitzung des WA vom 28.04.2020 ausführlich behandelt.
Seither wurde in Abstimmung mit dem WA eine Änderung vorgenommen. Diese bezieht sich auf die Errichtung einer PV- Anlage auf dem Dach des neuen Betriebsgebäudes der KA. Es ist beabsichtigt, dass die GW diese errichten und die Kläranlage der Betreiber ist. Die GW sollen eine pauschalierte monatliche Nutzungsgebühr in etwa in Höhe der durchschnittlichen Stromerzeugung erhalten. Nach Überschreitung der Investitionskosten (ca. nach 8-10 Jahren) soll die Anlage in das Eigentum der KA übergehen.
Die geschätzte Leistung soll ca. 42 kWp betragen. Die Gesamtkosten werden auf ca. 60 TEURO geschätzt.
Es liegt eine Beschlussempfehlung des WA mit 5 : 1, wobei die Gegenstimme insbesondere im Umgang mit dem Hocheck zu sehen ist.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt erteilt dieser das Wort an den Werkleiter der Gemeindewerke Oberaudorf, Herrn Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH). Dieser erläutert umfassend und anschaulich den Wirtschaftsplan 2020, bzw. den Finanzplan 2021-2023 und beantwortet sämtliche Fragen der Gemeinderatsmitglieder.
Beschluss
Der GR beschließt
a) den Erfolgsplan des EW, der mit einem Jahresgewinn von 97.000.-€ abschließt,
b) den Erfolgsplan des WW, abschließend mit einem Jahresgewinn von 42.000.-€,
c) den Vermögensplan des EW mit einem Volumen von 362.000.-€,
d) den Vermögensplan des WW mit einem Volumen von 242.000.-€,
e) sowie den Erfolgsplan für die Beteiligungen abschließend mit einem Jahresverlust von 15.000.-€ und dem dazugehörigen Vermögensplan mit einem Volumen von 0.-€ in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Finanzplan 2021-2023 der Gemeindewerke Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Finanzplan wurde gemeinsam mit dem WP im WA behandelt. In der Beschlussempfehlung des WA ist eine Empfehlung zur Annahme des Finanzplans enthalten.
Beschluss
Der GR beschließt den Finanzplan 2020 -2023 der Gemeindewerke Oberaudorf mit den zugrundeliegenden Investitionsplänen in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Zweckverband Kloster Reisach - Bestellung von Verbandsräten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberaudorf ist Verbandsmitglied im Zweckverband Kloster Reisach. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung entsenden sowohl der Landkreis Rosenheim, als auch die Gemeinde Oberaudorf je 2 Verbandsräte (insgesamt 4 Verbandsräte).
Der jeweilige Landrat des Landkreises Rosenheim, sowie der jeweilige 1. Bürgermeister der Gemeinde Oberaudorf sind lt. § 9 der Verbandssatzung Verbandsvorsitzender, bzw. stellvertretender Verbandsvorsitzender. Somit hat die Gemeinde Oberaudorf einen Verbandsrat zu entsenden.
Der Gemeinderat Oberaudorf möge ein Gemeinderatsmitglied zum Verbandsrat bestellen. Eine Wahl i. S. von Art. 51 Abs. 3 GO liegt nicht vor.
Anmerkung:
Mit E-Mail vom 16.06.2020 informiert das Landratsamt Rosenheim, dass das Kreistagsmitglied Frau Katharina Kern (gleichzeitig auch Gemeinderatsmitglied) zur Verbandsrätin bestellt wurde. Ihr Stellvertreter ist das Kreistagsmitglied Herr Hubert Wildgruber.
Diskussionsverlauf
Der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt schlägt das Gemeinderatsmitglied Frau Ursula von Redwitz zum neuen Verbandsmitglied vor. Frau von Redwitz erklärt sich mit der Übernahme dieses Ehrenamtes einverstanden.
Anschließend verliest der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt ein Schreiben des Staatsministers Herrn Prof. Dr. Michael Piazolo vom 15.06.2020, in dem dieser auf die aktuelle Situation im Kloster Reisach, die aktuellen Nutzungsmöglichkeiten und die zuletzt geschlossene Nutzungsvereinbarung zwischen dem staatlichen Bauamt Rosenheim und der örtlichen Pfarrei eingeht.
Zunächst soll verbindlich geklärt werden, welche Nutzungen (inkl. Veranstaltungen) im Hinblick auf die bauliche Situation und die haftungsrechtlichen Voraussetzungen möglich sind, bzw. möglich gemacht werden können. Hierzu sollen demnächst Gesprächstermine anberaumt werden.
In diesem Zusammenhang regt der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt an, die Tätigkeiten des Zweckverbandes „Kloster Reisach“ nach Möglichkeit wieder zu beleben. In den letzten Jahren seien dort
nicht besonders viele Aktivitäten zu verzeichnen.
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf bestellt das Gemeinderatsmitglied Frau Ursula von Redwitz zum neuen Verbandsmitglied im Zweckverband „Kloster Reisach“ mit sofortiger Wirkung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH - Entsendung von Vertretern in den Aufsichtsrat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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10 |
Sachverhalt
Im Gesellschaftsvertrag (Art. 7) der vom 15.06.1982 ist festgelegt, dass der Aufsichtsrat aus sechs Personen besteht, von denen die Gemeinde Oberaudorf drei Mitglieder entsendet. Das entsandte Mitglied muss dabei ein Mitglied des Gemeinderates sein. Ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat bedeutet automatisch ein Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat.
Die Gemeinde Oberaudorf hält über die Gemeindewerke 50 % der Gesellschaftsanteile.
Herr Wildgruber ist als 1. Bürgermeister und Mitglied des Gemeinderates Oberaudorf mit Wirkung zum 01.04.2020 in den Ruhestand versetzt worden und damit aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern informiert den Gemeinderat, künftig nicht mehr das Amt des Aufsichtsratsmitgliedes bekleiden zu wollen. Auf Anfrage hin erklärt sich das Gemeinderatsmitglied Frau Susanne März bereit, dieses vakante Amt zu übernehme
n.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit sofortiger Wirkung Herrn Prof. Dr. Matthias Bernhardt in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk GmbH Oberaudorf zu entsenden.
Der 3. Bürgermeister Herr Max Resch verbleiben als Mitglieder des Aufsichtsrates.
Der Gemeinderat bestellt die Entsendung des Gemeinderatsmitglieds Frau Susanne März als neues Mitglied des Aufsichtsrates für das ausscheidende Mitglied Frau Katharina Kern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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11. Kooperationsgesellschaft mbH Oberbayern/Schwaben (KOS) - Entsendung von Vertretern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Nach Art. 38 Abs. 1 GO vertritt der 1. Bürgermeister die Gemeinde Oberaudorf nach außen, also auch in Gesellschafterversammlungen von Gemeindebeteiligungen.
Nach Art. 39 Abs. 2 GO kann er einzelne seiner Befugnisse in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung einem Gemeindebediensteten übertragen; eine darüber hinausgehende Übertragung auf einen Bediensteten bedarf zusätzlich der Zustimmung des Gemeinderats.
Die Gemeinde Oberaudorf hält über die Gemeindewerke 5,56 % der Anteile an der KOS Energie GmbH. Der Nominalwert der Einlage beträgt 2.500.- €. Die Gesellschaft wurde insbesondere hinsichtlich der Energiebeschaffung mit anderen Stadtwerken (15) gegründet. Der Aufgabenbereich ist seither gewachsen und umfasst Bereiche, wie EDM, ZfA, Bilanzkreisführung, etc., also alles Aufgaben eines EVUs, die in einer Kooperation wirtschaftlich sinnvoller gelöst werden können. Da die Gesellschaft sich ausschließlich mit energiewirtschaftlichen Themen auseinandersetzt und keine Infrastrukturpolitik (wie Innergie) betreibt, ist eine Entsendung des Werkleiters sinnvoll.
Diskussionsverlauf
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit sofortiger Wirkung Herrn Hubert Paul (Dipl.-Ing. FH) in die Gesellschafterversammlung der KOS Energie GmbH zu entsenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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12. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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informativ
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12 |
Sachverhalt
Bekanntgabe von Beschlüssen aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Beschlüsse aus letzten, nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt. nicht bekannt zu geben.
Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung:
- Sitzungskalender Gemeinderat Oberaudorf und seiner Ausschüsse in der Fassung vom 31.05.2020 (wurde vorab allen Gemeinderatsmitglieder mit der Ladung via RIS zugesandt)
- Baurechtsseminar der Gemeinderäte Oberaudorf und Kiefersfelden (Veranstaltung des Bayerischen Gemeindetages – Kommunal GmbH) im Kursaal der Gemeinde Oberaudorf, Kufsteiner Str. 4, 83080 Oberaudorf am Samstag, den 19.09.2020 von ca. 09.00-12.30 Uhr; schriftliche, verbindliche Anmeldung über das Bürgermeistervorzimmer, Fr. Karlstetter, bis 31.07.2020, karlstetter@oberaudorf.de
- Hinsichtlich der Besetzung der Referate „Schwerbehindertenbeauftragte“, bzw. „Jugendbeauftragter“ ergibt sich dzt. keine Änderung (Frau Silvana Muno, Herr Martin Baumann).
- Antrag der Bündnis 90/Die Grünen vom 03.06.2020 „Antrag auf flächendeckende Tempo 30km/h Zone für den Ortskern Oberaudorf“
Hierzu bittet der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt aus Gründen der Prozessökonomie, vor Antragstellung selbst die Aussichten auf Erfolg (z. B. Rechtslage) zu prüfen, bzw. sich bei den zuständigen Sachbearbeitern in der Gemeindeverwaltung zu informieren. Gleichwohl soll der Antrag im Rahmen der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung beraten werden.
- Sanierung der Rosenheimer Straße, Sachstandsbericht Kostenbeteiligung Straßenbauamt Rosenheim – Entsorgung
- Information des 1. Bürgermeisters Herrn Prof. Dr. Bernhardt über seine Mitgliedschaften im Bayerischen Gemeindetag, Kreisverband Rosenheim (Vorstandsmitglied) und im Planungsausschuss Süd (Region 18)
Beantwortung von Fragen aus der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung:
Anfragen aus letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche noch zu beantworten wären, liegen dzt. nicht vor.
Neue Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn erkundigt sich nach dem Sachstand zur Schaffung von Fußgängerüberwegen (sog. „Zebrastreifen“) im Bereich der Rosenheimer Straße. Nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt berichtet Herr Florian Seebacher ausführlich über den Werdegang, den aktuellen Sachstand und die nunmehr von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Rosenheim) geforderte Zählung als Entscheidungsgrundlage für eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Herbert Trattner erkundigt sich, weshalb im Einzelfall verstorbenen früheren Gemeinderatsmitglieder seitens der Gemeinde Oberaudorf mittels Nachruf o. ä. gedacht wird. Zum betreffenden Fall informiert der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt, dass auf vorliegenden auf ausdrücklichen Wunsch der Hinterbliebenen von einer Anzeige/einem Nachruf Abstand genommen wurde.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern erinnert an eine Hinweistafel (Golddorf) beim Anwesen Schmid am Auerbach, welches zwischenzeitlich so verblichen und unansehn
lich sei, dass es ihrer Meinung nach entweder erneuert oder entfernt werden sollte. Der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt sagt die Entfernung zu.
Diskussionsverlauf
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Datenstand vom 17.06.2020 12:45 Uhr