Datum: 21.04.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 07.04.2020
3 Vollzug des PStG - Bestellung des 1. Bürgermeisters Herrn Prof. Dr. Bernhardt zum Eheschließungsstandesbeamten
4 Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Lagerhallen mit Räumen für Hackschnitzellagerung, Antritt 2, Fl.Nr. 1461 und 1468, Gemarkung Niederaudorf
5 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, Tatzelwurmstraße, Fl.Nr. 999/26, Gemarkung Niederaudorf
6 Bauantrag zum Ausbau der bestehenden Tenne zur Errichtung einer weiteren Wohnung sowie Errichtung von zwei Dachgauben, Bergstr. 6, Fl.Nr. 16 und 17, Gemarkung Niederaudorf
7 Bauantrag zur Umnutzung der landwirtschaftlich genutzten Alm zur Aufenthalts- und Übernachtungsmöglichkeit, Himmelmoosalm, Fl.Nr. 1277, Gemarkung Oberaudorf
8 Kindertagesstätten; Neubau des Kindergarten "Oberaudorf"
9 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Matthias Bernhardt bittet um Genehmigung der Aufnahme von 4 Tagesordnungspunkten zur Behandlung von Bauanträgen. Diese lägen grds. im Kompetenzbereich des beschließenden Bau- und Umweltausschusses (§ 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 9 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Im Hinblick auf die aktuelle Situation, die staatlichen Handlungsempfehlungen zur Organisation und Abhaltung von Sitzungen und dem Interesse von Bauwerbern zur zügigen Behandlung ihrer Anträge empfehlen 1. Bürgermeister und Verwaltung die Behandlung einfacher Bauvorhaben bis auf Weiteres im Rahmen von Gemeinderatssitzungen. Zu Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses wird auch weiterhin gesondert geladen, bzw. mit entsprechenden Tagesordnungen betraut.

Diskussionsverlauf

Nach Begrüßung aller Anwesenden und Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt weist dieser insbesondere auf den TOP 8 und dessen besondere Bedeutung hin.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 07.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.04.2020 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.04.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Vollzug des PStG - Bestellung des 1. Bürgermeisters Herrn Prof. Dr. Bernhardt zum Eheschließungsstandesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf verfügt seit 1876 über ein Standesamt mit den zwischenzeitlich übertragenen Aufgaben (z. B. Eheschließung). Der frühere 1. Bürgermeister der Gemeinde Oberaudorf, Herr Hubert Wildgruber, wurde in der Gemeinderatssitzung am 13.05.2014 zum Eheschließungs-Standesbeamten wiederbestellt. Durch seine Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31.03.2020 ist diese Bestellung erloschen (§ 1, § 74 Abs. 1 Nr. 1 Personenstandsgesetz – PStG, § 1 PStV – Personenstandsverordnung, VO über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem PStG, § 2 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 2 Verordnung zur Ausführung des PStG – AVPStG).
Herr Prof. Dr. Matthias Bernhard wurde bei den Kommunalwahlen am 15.03.2020 zum künftigen 1. Bürgermeister der Gemeinde Oberaudorf gewählt. Nach Annahme der Wahl trat dieser zum 01.04.2020 seinen Dienst an und wurde in der Gemeinderatssitzung am 07.04.2020 vereidigt.
Nunmehr sollte auch er zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk „Oberaudorf“ i. S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG bestellt werden (§ 1 AVPStG). Sein Aufgabenbereich würde sich auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften nebst entsprechenden Beurkundungen beschränken. Zeitnah zu seiner Bestellung wird der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Matthias Bernhard die vorgeschriebene personenstandsrechtliche Kurzschulung absolvieren (§ 2 Abs. 3 Satz 3 AVPStG).
Der Gemeinderat Oberaudorf ist zur Entscheidung über die Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten i. S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zuständig (§ 1 Abs. 1 GeschO für die Gemeinde Oberaudorf). Die Bestellung selbst erfolgt mittels Bestellungsurkunde (Verwaltungsakt) (§ 1 Abs. 1 AVPStG) und ist dem Landratsamt Rosenheim als sachlich und örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen (§ 1 Abs. 2 AVPStG).
Die geplante Bestellung dient einerseits der Sicherstellung des Standesamtsbetriebes, gerade im Bereich der Eheschließung und Lebenspartnerschaften. Darüber hinaus wünschen sich viele Brautleute auch eine würdige Trauung unter Führung und Beurkundung durch den 1. Bürgermeister.

Diskussionsverlauf

Aufgrund persönlicher Beteiligung (vgl. Art. 49 GO) ist der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt bei diesem Tagesordnungspunkt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Dieser übergibt das Wort und die Sitzungsleitung hierfür an den 2. Bürgermeister, Herrn Alois Holzmaier.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer erscheint zur Gemeinderatssitzung.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster erkundigt sich, ob mit Bestellung der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt sofort zu Eheschließungen bevollmächtigt sei und ob nicht vorher die o. g. Kurzschulung anzuregen sei.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt, den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Matthias Bernhard zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk „Oberaudorf“, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften i. S. von § 2 Abs. 3 AVPStG zu bestellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Lagerhallen mit Räumen für Hackschnitzellagerung, Antritt 2, Fl.Nr. 1461 und 1468, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

An das bestehende erdgeschossige landwirtschaftliche Gebäude in Antritt 2 soll westseitig ein profilgleiches Gebäude mit einer Erweiterungslänge von 12 m in das Hanggelände angebaut werden. Die neue Bodenplatte liegt dadurch gemäß Planung um 1,30 m tiefer als der Bestand. Die neu entstehende Fläche von 85,55 m² soll für die Lagerung von Hackschnitzel genutzt werden. Der Zugang zum neuen Lager erfolgt nordseitig in Form von 3 zweiflügeligen Toren. Der komplette Anbau ist geplant in Holzkonstruktion auszuführen. Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich gemäß § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Öffentlich Belange sind durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Hinweis: Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens sind noch genau Angaben über die geplante Beseitigung des Niederschlagswassers zu machen und auch nachzuweisen.  

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen ist hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, Tatzelwurmstraße, Fl.Nr. 999/26, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf dem 384 m² großen Grundstück nördlich der Tatzelwurmstraße (Kreisstraße) soll ein zweigeschossiges unterkellertes Einfamilienwohnhaus mit den Außenabmessungen 9,50 m x 8,50 m, einer seitlichen Wandhöhe von im Mittel ca. 6,00 m und einem ostseitig an das Wohnhaus angebauten grenznahen Carport mit Flachdach entstehen. Das Vorhaben ist gemäß § 34 BauGB bauplanungsrechtlich zu beurteilen. Die Einfügekriterien sind aus Sicht der Verwaltung erfüllt. Die Erschließung ist gesichert. Der notwendige Stauraum vor dem Carport von min. 5 m kann nachgewiesen werden. Hinweis: Da die Tatzelwurmstraße eine übergeordnete Straße ist (Kreisstraße) wird hinsichtlich des Abstandes des Carports sowie des freien Stellplatzes im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens die Stellungnahme der zuständigen Straßenbaubehörde eingeholt. Die Abstandsflächen können nachgewiesen werden und die Nachbarunterschriften liegen vor.    

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Herr Franz Hellmeier erkundigt sich, ob die gesetzlichen Abstandsflächen (s. Art. 6 BayBO) auch hinsichtlich der geplanten überdachten Terrasse, sowie den überdachten Stellplatz eingehalten werden. Hierzu bittet er um entsprechenden Hinweis an das Landratsamt Rosenheim als sachlich und örtlich zuständige Baugenehmigungsbehörde.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber bittet um Prüfung dahingehend, ob die seiner Ansicht nach notwendigen Mindestabstandsflächen zur Tatzelwurmstraße (Kreisstraße) eingehalten werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen ist hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Ausbau der bestehenden Tenne zur Errichtung einer weiteren Wohnung sowie Errichtung von zwei Dachgauben, Bergstr. 6, Fl.Nr. 16 und 17, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die bestehende Tenne soll über das Ober- und Dachgeschoss, neben den bereits bestehenden genehmigten 3 Wohneinheiten im Anwesen zu einer weiteren Wohneinheit ausgebaut werden. Die Erschließung der Wohnung soll gemäß Planung über eine Terrasse, erreichbar durch eine außenseitige einläufige Treppe erfolgen. Die bestehenden Außenwände sollten konstruktiv und wärmetechnisch ertüchtigt werden. Die Außenmaße bleiben unverändert. Auf der Dachfläche werden ost- und westseitig je eine Dachgaube errichtet. Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu behandeln. Das Anwesen liegt innerhalb eines festgesetzten Dorfgebietes. Je 2 Stellplätze können für alle 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Hinweis der Verwaltung: Neu zu errichtende Stellplätze müssen mit versickerungsfähigem Belag ausgeführt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zur Umnutzung der landwirtschaftlich genutzten Alm zur Aufenthalts- und Übernachtungsmöglichkeit, Himmelmoosalm, Fl.Nr. 1277, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die bestehende Himmelmoosalm soll von landwirtschaftlicher Nutzung einer ausschließlich internen Nutzung für den eigenen Betrieb zugeführt werden. Der ostseitige Raum im Obergeschoss wird bereits als Schlafraum benutzt, nur soll er jeweils um ca. eine Wandstärke verbreitert werden und durch den Einbau einer mittigen Trennwand in zwei Räume geteilt werden. Die Umbauarbeiten sind in der Planung rot dargestellt. Die sonstigen Räume im Erd- und Obergeschoss bleiben unverändert bestehen. Der Fluchtweg von den Räumen aus dem Oberschoss ist durch eine außenseitig angebrachte Treppe gewährleistet.

Angaben und Hinweise zur Erschließung:

Verkehr: Die Nutzer können die Alm per Fuß erreichen; die Verpflegung erfolgt durch ein betriebliches Fahrzeug wie bisher.
Strom: Der Strom wird durch eine bestehende Photovoltaikanlage erzeugt und in Batterien gespeichert. Eventuell wird die Stromversorgung noch ausgebaut bzw. geändert.
Wasser: Die Versorgung erfolgt über eine eigene Quelle oberhalb der Alm.
Abwasser: Das Abwasser wird durch eine bestehende 3-Kammergrube geklärt. Evtl. werden hier Auflagen durch das LRA Rosenheim über eine mögliche Änderung oder Erneuerung der Abwasseranlage gemacht. Aus Sicht der Verwaltung steht einer Umnutzung bzw. den beantragten geringfügigen baulichen Änderungen nichts entgegen.

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Frau Andrea Wögerbauer erkundigt sich, welche Personen diese Hütte tatsächlich nutzen.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher bittet um Auskunft über den genauen Wortlaut des Bauantrags, bzw. die einzelnen Bestandteile des Vorhabens (z. B. Nutzungsänderung, bauliche Änderungen). Er weist darauf hin, dass möglicherweise mit dem heutigen Bauantrag eine rechtwidrige Nutzung im Nachhinein sanktioniert werden könnte.

Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern spricht sich für das Vorhaben aus, sichert es doch langfristig den Bestand und Erhalt der betreffenden Hütte.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller erinnert daran, dass die Hütte über keine eigene, gesicherte Zufahrt verfüge und seiner Meinung nach diese Erschließung nicht gesichert sei.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber sieht das Vorhaben im Außenbereich und nicht als privilegiertes Vorhaben. Seines Wissens nach bestehe die Firma (Antragstellerin) nicht mehr und möchte durch Umsetzung, bzw. Genehmigungsverfahrens keinen Präzedenzfall geschaffen sehen.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster bittet um Aufklärung, wobei es sich um sich um den Begriff „betriebsintern“ genau handelt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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8. Kindertagesstätten; Neubau des Kindergarten "Oberaudorf"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.04.2018 hat der Gemeinderat die Erweiterung des bestehenden Kindergartens „Schatztruhe in Niederaudorf“ auf dem gemeindlichen Grundstück Flur-Nr. 300/0, Gmkg. Oberaudorf beschlossen.
Für die Gemeinde würde daraus ein geschätzter Investitionsbedarf von ca. 1,9 Mio. € entstehen. Nicht eingerechnet sind hierbei die eingesetzten Grundstückswerte. Neben dieser Investition würde durch den Neubau der Bedarf einer weiteren Leitungsposition entstehen, die einen jährlichen Mehrbedarf von ca. 70.000 € im Bereich Kindergarten darstellen würde.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise und sinkenden Einnahmen sieht sich die Gemeinde außer Stande, diese Investition zu tätigen. Weiterhin wird die Erstellung eines Neubaus bei gleichzeitiger Vernachlässigung der  Entwicklungsmöglichkeiten im Bestand als  nicht nachhaltige Maßnahme angesehen.
Es ist zudem zu befürchten, dass sich das strukturelle Defizit im Bereich Kindergärten durch die Erstellung eines neuen Standorts weiter vergrößern würde. Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.
Da ein Ausbau der „Alten Schule Niederaudorf“ ebenfalls förderfähig wäre, die Baukosten aber signifikant unter einer Neuerstellung anzusiedeln sind, und die benötigte Leitungsposition für einen neuen Standort nicht anfällt, präferiert die Gemeinde diesen Standort. Eine Rücksprache mit dem Architekten Herrn Baumann sieht hier einen Investitionsbedarf von nur ca. 500.000 € (grobe Abschätzung).
Zusammenfassend war die bisherige Planung nicht die wirtschaftlichste, hätte signifikante Folgekosten im Betrieb nach sich gezogen, hätte einen erhöhten Stellenbedarf erfordert und ist als Gesamtmaßnahme im Rahmen der aktuellen Finanzsituation der Gemeinde nicht umsetzbar.
Da die Beauftragung des Architekturbüros Labonte im Hinblick auf die zu erwartende Förderung unmittelbar erfolgen müsste, ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung notwendig.
Nach bisherigem Kenntnisstand ist die Unterbringung der Kinder in den bisherigen Einrichtungen in der Gemeinde Oberaudorf (inkl. Container) gesichert. Die im Vorjahr installierte Container-Einrichtung wird aus Gründen sinkendem Bedarfs  voraussichtlich nach Vertragsablauf abgebaut.

Diskussionsverlauf

In seiner Einleitung geht der 1. Bürgermeister, Herr Prof. Dr. Bernhardt ausführlich auf die aktuelle Haushaltssituation, bzw. die mögliche weitere Entwicklung insbesondere der Einnahmepositionen ein. Anlässlich der Vorarbeiten zur Erstellung eines Vorentwurfs für einen Nachtragshaushaltsplan 2020 wurden vom 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt mit Kämmerer Herrn König sämtliche Investitionen hinsichtlich ihrer zwingenden Notwendigkeit, deren Finanzierung-, bzw. Refinanzierung überprüft. Vor allem der Bereich der Kinderbetreuung (Abschnitte 4640, 4645, 4646) stellt in der Entwicklung der einzelnen Saldi eine erhebliche Belastung für den gemeindlichen Haushalt – Tendenz weiter stark zunehmend – dar. Unter Würdigung der Sach- und Finanzlage ist die Umsetzung des beschlossenen und geplanten Kindergartenneubaus „Am Heimfeld“ weder notwendig, noch finanziell darstellbar, da im Hinblick auf den aktuellen Platz- und Raumbedarf, bzw. die möglichen Entwicklungen geeignete und finanziell wesentlich günstigere Alternativen vorliegen. Mit einer Umnutzung, bzw. Umbauten im Gebäude „Alte Schule Niederaudorf“ ließen sich die Pflichtaufgabe der adäquaten Kindertagesbetreuung in zeitlich und finanziell vertretbarem Rahmen erfüllen. Die Frage nach etwaigen Staatszuschüssen, bzw. deren Höhe, sowie die Möglichkeit von Kooperationen (z. B. Betriebskindergarten) wären alsbald verbindlich zu prüfen. Der Lösungsvorschlag ist einvernehmlich mit dem Landratsamt Rosenheim und der örtlichen Kindertagesleitung abgestimmt.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Michael Astl weist auf die Nutzung des Gebäudes „Alte Schule Niederaudorf“ auch durch Ortsvereine (z. B. Gebirgsschützen, Trachtenverein, Musikkapelle, Veteranerverein) hin und erkundigt sich nach Lösungsansätze, wie diese Nutzer kurz- und langfristig mit gemeindlichen Räumen versorgt werden könnten. Diese Hinweise geben auch die Gemeinderatsmitglieder Herr Magnus Waller und Herr Martin Gruber. Die Nutzung des 2. OG soll ebenfalls mit in die Planungen einbezogen werden.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern empfindet das Grobkonzept des 1. Bürgermeisters Herrn Prof. Dr. Bernhardt für nachvollziehbar und begründet; unklar ist ihr, wie bei der heutigen Sachlage die bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse gefasst werden konnten.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Franz Hellmeier äußert Bedenken hinsichtlich etwaiger Brandschutzauflagen bei Umbau, bzw. Umnutzung des betreffenden Gebäudes „Alte Schule Niederaudorf“ hin. Gleiches äußern die Gemeinderatsmitglieder Frau Stephanie von Keudell und Herr Stephan Bruhn.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer äußert seinen Unmut über die bisherigen Darstellungen in früheren Gemeinderatssitzungen (Bedarf, Gruppenzahlen, Investition), unterstützt jedoch den heutigen Vorschlag des 1. Bürgermeisters.
Der 3. Bürgermeister Herr Max Resch unterstützt ebenfalls den heutigen Vorschlag des 1. Bürgermeisters, erinnert jedoch auch daran, dass die Platz- und Raumsituation der FFW Niederaudorf alsbald verbessert werden muss.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher weist auf die letzte Klausurtagung des Gemeinderates am Tatzelwurm mit Herrn Dr. Stegen und dessen damaligen Empfehlungen auf den vorsichtigen Umgang bei der Schaffung neuer Gebäude, bzw. der Verbauung freier Flächen hin. Weiter regt er die Prüfung der Nutzungsmöglichkeit von Flächen im Kloster Reisach für Vereinszwecke an.
Der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier erinnert an die bisherigen Besprechungen, Vorstellungen und Sitzungen, bzw. die jeweiligen z. T. dringlichen Voraussetzungen zum Fassen der entsprechenden Beschlüsse.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn empfiehlt die konsequente und detaillierte Überprüfung gemeldeter Anmeldezahlen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Doppelbuchungen und unter Einbeziehung etwaiger Zu- und Wegzüge, bzw. weiterer entsprechend relevanter Zahlen für die künftige Planung.
Nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt stellt Geschäftsleiter Herr König klar, dass der Gemeinderat Oberaudorf stets zur Beratung und Beschlussfassung nach bestem Wissen und Gewissen, sowie umfassend und umfänglich über sämtliche zur Beschlussfassung notwendigen Zahlen und Fakten informiert wurde. Vor Schaffung zusätzlicher Gebäude werden grds. immer vorhandene Räume und Möglichkeiten geprüft; zum Zeitpunkt der Fassung der Grundsatzbeschlüsse war auch im Gemeinderat Klarheit darüber, dass sich damals der Bedarf an Kindergartengruppen ohne Lösung der Situation der Ortsvereine im Gebäude „Alte Schule Niederaudorf“ nicht darstellen lässt. Außerdem war ausdrücklicher Wunsch, über einen geeigneten Standort mit Erweiterungsmöglichkeiten, auch im Hinblick auf künftige, etwaige Umnutzungen (z. B. Tagespflege für Senioren, ggf. Hort-Gruppen o. ä.) zu verfügen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, den Grundsatzbeschluss Nr. 495/2018 vom 26.04.2018 zu Errichtung einer neuen Kindertagesstätte auf dem gemeindlichen Grundstück Flur-Nr. 300/0, Gmkg. Oberaudorf, aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, das bisherige Förderprogramm auf die „Alte Schule Niederaudorf“ umzuwidmen zu lassen und die hierzu notwendigen Veranlassungen zu treffen. Die Resultate des Architektur-Wettbewerbs von 2016 sollen zeitnah dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Wahrung der Interessen der Ortsvereine Niederaudorf muss gewährleistet sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö informativ 9

Sachverhalt

Bekanntgabe von Beschlüssen aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Beschlüsse aus früheren, nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt. nicht bekannt zu geben.
Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung:
  • Bezugnehmend auf die Anweisung des Bayerischen Staatsministerium des In-nern, für Sport und Integration vom 20.03.2020 (AZ B1-1414-11-17) weisen der 1. Bürgermeister und Verwaltung darauf hin, dass die heutige öffentliche Ge-meinderatssitzung unter dem Vorbehalt nach Ziffer 2 Buchst. d) zur Vermeidung von möglichen Ansteckungen auf Basis räumlicher Voraussetzungen entspre-chend beschränkt wird. D. h., die empfohlenen Mindestabstände müssen gewahrt bleiben, der 1. Bürgermeister behält sich das Recht vor, etwaige notwendige zah-lenmäßige Beschränkung von Zuhörern anzuordnen und durchzusetzen. Hierbei werden die Gemeinderatsmitglieder gebeten, auf geeignete Art und Weise, ggf. schon im Vorfeld, mit an einer Reduktion der Zuhörerzahl mitzuwirken.

  • Sperrung der Rosenheimer Straße zwischen der Bahnhofstraße und der Geigelsteinstraße im Zeitraum vom 20.-24.04.2020

  • Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 01.04.2020, AZ 10-2-2244-1-19-Oberaudorf zur Beschaffung eines MTW für die FFW Oberaudorf in Höhe von 13.100 € Festbetrag (Gesamt: dzt. rd. 78.000 €)

  • Mit Schreiben vom 09.04.2020, AZ 21-941, hat das Landratsamt Rosenheim die gemeindliche Haushaltssatzung 2020 nebst Haushaltplan 2020 und den genehmigungspflichtigen Bestandteilen (Darlehensaufnahme) genehmigt.

  • Die konstituierende Sitzung des Gemeinderates 2020-2026 findet am Dienstag, den 12.05.2020 ab 19.00 Uhr im Kursaal der Gemeinde Oberaudorf statt. Bis dahin werden sämtliche künftige Gemeinderatsmitglieder (auch die im Gemeinderat Verbleibenden) von der Verwaltung angeschrieben (Mitgliederbogen, persönliche Angaben, Zustimmungserklärung zur Nutzung des Ratsinformationssystems mit Kennung – RIS). Die gebührende Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder kann aus aktuellem Anlass und in Abstimmung mit entsprechenden staatlichen Anweisungen leider erst zu einem späteren, dzt. noch nicht bekannten Termin stattfinden. Der 1. Bürgermeister mit Verwaltung bitten um Verständnis für die Vorgehensweise.

Beantwortung von Fragen aus letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Anfragen aus letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche noch zu beantworten wären, liegen dzt. nicht vor.


Neue Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans-Georg Kloo erkundigt sich nach den Gründen der neuerlichen Sperrung der Rosenheimer Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt, zwischen Bahnhof- und Geigelstein-Straße. Zudem verweist er auf die dadurch bestehenden zusätzlichen Beeinträchtigungen für die Anlieger, inkl. Gewerbetreibenden, hin. Seine Frage nach zusätzlichen Kosten für die Gemeinde Oberaudorf wird vom 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt als negativ beantwortet.

Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zur Planung des „Brenner-Nordzulaufs“. Hierzu gibt der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt umfassend Auskunft, insbesondere zur geplanten Abstimmung und dem Vorschlag der Inntal-Gemeinden. In diesem Zusammenhang dankt er dem Gemeinderatsmitglied Herrn Magnus Waller für sein besonderes Engagement bei der Suche nach, bzw. der Abstimmung etwaiger Trassenalternativen.

Weitere Fragen werden nicht gestellt, bzw. es erfolgen keine weiteren Anregungen.

Diskussionsverlauf

-

Datenstand vom 23.04.2020 10:44 Uhr