Datum: 12.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung begrüßt der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt alle Anwesenden, Gemeinderatsmitglieder, Zuhörer und Beschäftigte und wünscht allen einen guten Sitzungsverlauf. Anschließend skizziert der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt die, ihm für die Zusammenarbeit in den kommenden 6 Jahren, besonders bedeutend erscheinenden Eckpunkte. Hierzu zählt er insbesondere einen fairen Umgang im Gemeinderat und in der Verwaltung, ein schnelles und effektives Arbeiten auf guter menschlicher Umgangsbasis, Verbesserung der Kommunikation, die Suche und das Finden von zielorientierten Lösungen zum Wohle der Gemeinde Oberaudorf! Der Text dieser Erklärung ist als Anlage zu diesem Protokoll beigefügt.
Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Bei der heutigen Sitzung handelt es sich um die erste – und damit um die konstituierende – Sitzung des Gemeinderates Oberaudorf. Diese steht unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemiel
age und den, damit verbundenen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen.
D. h., die heutige Sitzung ist hinsichtlich seiner Tagesordnungspunkte auf das notwendige Minimum beschränkt, welches zwingend zur Schaffung, bzw. Aufrechterhaltung der institutionellen Strukturen und des Geschäftsgangs notwendig ist. Dies umfasst insbesondere die Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder, die Wahlen des 2. und 3. Bürgermeisters / der 2. und 3. Bürgermeisterin, die Empfehlung zur vorübergehenden Fortgeltung der bisherigen Hauptsatzung (Satzung zur Regelung des Gemeindeverfassungsrechts, Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf) und weitere unaufschiebbare Themen im nicht-öffentlichen Sitzungsteil. Ergänzend wird auf das IMS vom 08.04.2020, AZ B1-1414-11-17, welches als Anlage zur Ladung allen Gemeinderatsmitgliedern via RIS zur Verfügung gestellt wird.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.04.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.04.2020 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21
.04.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Vollzug der GO und des GLKrWG - Vereidigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Am 15.03.2020 fanden auch in der Gemeinde Oberaudorf die Kommunalwahlen 2020, bzw. die Wahl des Gemeinderates Oberaudorf (2020-2026) statt. Hierbei waren, aufgrund der Änderungen der Einwohnerzahlen nunmehr 20 Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Der bisherige Gemeinderat hatte 16 Mitglieder (+ 1 x 1. Bürgermeister) (Art. 31 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung – GO).
Dem Gemeinderat Oberaudorf (2020-2026) gehören nunmehr 11 neue Gemeinderatsmitglieder an, die allesamt ordnungsgemäß ihre Wahl, bzw. ihr Mandat angenommen haben und nunmehr gem. Art. 31 Abs. 4 GO in der heutigen öffentlichen Gemeinderatssitzung durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt zu vereidigen sind. Unmittelbar wiedergewählte Gemeinderatsmitglieder sind nicht zu vereidigen (Art. 31 Abs. 4 Satz 6 GO).
Zu vereidigen sind folgende neue Gemeinderatsmitglieder:
Frau Nicole Herm, Frau Regina Götze, Herr Michael Mermigkas, Herr Herbert Trattner, Frau Susanne März, Herr Benno Fürbeck (Dipl.-Ing. FH), Herr Thomas Brandlhuber (Architekt), Frau Daniela Bernhardt, Herr Stefan Hirnböck (Dipl.-Ing. FH), Frau Ursula von Redwitz, Herr Franz Hefter.
Die Eidesformel lautet:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ (Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO).
Alternativ kann der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden (Art. 31 Abs. 4 Satz 3 GO).
Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, daß es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten (Art. 31 Abs. 4 Satz 4 GO).
Eine Verweigerung der vollständigen Eidesleistung führt zum Verlust des Amtes (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG). Über eine etwaige Listennachrückung hätte der Gemeinderat Oberaudorf zu entscheiden (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).
Diskussionsverlauf
Der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt bittet die zu vereidigenden Gemeinderatsmitglieder der Reihe nach zu sich ans Rednerpult und nimmt einzeln den jeweiligen Eid ab. Vereidigt werden: Frau Nicole Herm, Frau Regina Götze, Herr Michael Mermigkas, Herr Herbert Trattner, Frau Susanne März, Herr Benno Fürbeck (Dipl.-Ing. FH), Herr Thomas Brandlhuber (Architekt), Frau Daniela Bernhardt, Herr Stefan Hirnböck (Dipl.-Ing. FH), Frau Ursula von Redwitz, Herr Franz Hefter. Keines der zu vereidigenden Gemeinderatsmitglieder lehnt die Abgabe des Eides ab.
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4. Vollzug der GO - Wahl des 2. Bürgermeisters / der 2. Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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informativ
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Sachverhalt
Der Gemeinderat Oberaudorf wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit (2020-2026) zwei weitere Bürgermeister / Bürgermeisterinnen. Für jedes weitere Bürgermeisteramt hat eine gesonderte Wahl stattzufinden. (Art. 35 Abs. 1, Art. 51 Abs. 3 GO i. V. m. § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts).
Die Besetzung der Funktionen der weiteren Bürgermeister nach vorangehenden geheimen Wahlen ist notwendig, um im Falle der persönlichen oder rechtlichen Verhinderung des 1. Bürgermeisters die ordnungsgemäße Vertretung sicherstellen zu können (vgl. insbesondere Art. 36-39 GO).
Die Verwaltung schlägt vor, wie bei vorangegangenen konstituierenden Sitzungen auch, einen Wahlausschuss für die Wahlen zu bilden. Dieser könnte sich z., B. aus 3 Bediensteten der Verwaltung zusammensetzen. Der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt schlägt die bei der heutigen Sitzung anwesenden Beschäftigten, bzw. Beamten der Gemeinde Oberaudorf, Geschäftsleiter Herrn Thomas König (Schriftführer), Herrn Florian (Vorsitzender) Seebacher und Herrn Florian Stuhlreiter (stellv. Vorsitzender) als Mitglieder des Wahlausschusses vor.
Aus dem Gemeinderat werden folgende Gemeinderatsmitglieder zur Wahl für das Amt des zweiten Bürgermeisters vorgeschlagen:
Herr Stephan Bruhn, Vorschlag durch Herrn Stefan Hirnböck
Herr Alois Holzmaier, Vorschlag durch Herrn Hannes Rechenauer
Weitere Vorschläge aus dem Gemeinderat erfolgen nicht.
Die Wahl des zweiten Bürgermeisters erfolgt in geheimer Abstimmung durch vorbereitete Stimmzettel. Dabei wird die, im Kursaal aufgestellte Wahlkabine benutzt. Die einzelnen Gemeinderatsmitglieder werden vom Vorsitzenden aufgerufen und die Stimmabgabe vermerkt.
Nach Abschluss der Wahlhandlung öffnet der Wahlausschuss die Wahlurne und wertet die darin enthaltenen Stimmzettel aus.
Abstimmungsergebnis:
Es wurden insgesamt 21 Stimmzettel abgegeben.
ungültige Stimmzettel: 0
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
für Herrn Stephan Bruhn 9 Stimmen
für Herrn Alois Holzmaier 11 Stimmen
für Herrn Max Resch 1 Stimme (wurde nicht explizit vorgeschlagen)
Zum zweiten Bürgermeister ist gewählt, wer (bereits im ersten Wahlgang) mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen erhält (Art. 51 Abs. 3 Satz 3 GO. Somit ist das Gemeinderatsmitglied Herr Alois Holzmaier zum zweiten Bürgermeister gewählt.
Auf Befragung durch den Wahlausschussvorsitzenden Herrn Florian Seebacher erklärt das Gemeinderatsmitglied Herr Alois Holzmaier die Annahme der Wahl zum zweiten Bürgermeister.
Im Nachgang zur Wahl wird eine vorbereitete Erklärung nach Art. 9 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) unterzeichnet.
Damit ist Herr Alois Holzmaier mit sofortiger Wirkung 2. Bürgermeister der Gemeinde Oberaudorf.
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5. Vollzug der GO - Wahl des 3. Bürgermeisters / der 3. Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Oberaudorf wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit (2020-2026) zwei weitere Bürgermeister / Bürgermeisterinnen. Für jedes weitere Bürgermeisteramt hat eine gesonderte Wahl stattzufinden. (Art. 35 Abs. 1, Art. 51 Abs. 3 GO i. V. m. § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts).
Die Besetzung der Funktionen der weiteren Bürgermeister nach vorangehenden geheimen Wahlen ist notwendig, um im Falle der persönlichen oder rechtlichen Verhinderung des 1. Bürgermeisters die ordnungsgemäße Vertretung sicherstellen zu können (vgl. insbesondere Art. 36-39 GO).
Der Wahlausschuss (s. vorangehender Tagesordnungspunkt) begleitet und die Wahlhandlung und wertet die Wahlergebnisse aus.
Aus dem Gemeinderat werden folgende Gemeinderatsmitglieder zur Wahl für das Amt des dritten Bürgermeisters / der dritten Bürgermeisterin vorgeschlagen:
Frau Nicole Herm, Vorschlag durch Frau Katharina Kern
Herr Max Resch, Vorschlag durch Herrn Stephan Bruhn
Weitere Vorschläge aus dem Gemeinderat erfolgen nicht.
Die Wahl des dritten Bürgermeisters / der dritten Bürgermeisterin erfolgt in geheimer Abstimmung durch vorbereitete Stimmzettel. Dabei wird die, im Kursaal aufgestellte Wahlkabine benutzt. Die einzelnen Gemeinderatsmitglieder werden vom Vorsitzenden aufgerufen und die Stimmabgabe vermerkt.
Nach Abschluss der Wahlhandlung öffnet der Wahlausschuss die Wahlurne und wertet die darin enthaltenen Stimmzettel aus.
Abstimmungsergebnis:
Es wurden insgesamt 21 Stimmzettel abgegeben.
ungültige Stimmzettel: 0
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
für Frau Nicole Herm 8 Stimmen
für Herrn Max Resch 11 Stimmen
für Frau Susanne März 1 Stimme (wurde nicht explizit vorgeschlagen)
für Herrn Stefan Hirnböck 1 Stimme (wurde nicht explizit vorgeschlagen)
Zum dritten Bürgermeister / zur dritten Bürgermeisterin ist gewählt, wer (bereits im ersten Wahlgang) mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen erhält (Art. 51 Abs. 3 Satz 3 GO. Somit ist das Gemeinderatsmitglied Herr Max Resch zum dritten Bürgermeister gewählt.
Auf Befragung durch den Wahlausschussvorsitzenden Herrn Florian Seebacher erklärt das Gemeinderatsmitglied Herr Max Resch die Annahme der Wahl zum dritten Bürgermeister.
Im Nachgang zur Wahl wird eine vorbereitete Erklärung nach Art. 9 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) unterzeichnet.
Damit ist Herr Max Resch mit sofortiger Wirkung 3. Bürgermeister der Gemeinde Oberaudorf.
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6. Vollzug der GO - Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Seit 01.05.2014 gilt in der Gemeinde Oberaudorf die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (sog. „Hauptsatzung“), zuletzt geändert durch Satzung vom 19.12.2014. Diese ersetzte frühere Regelungen. In ihr werden insbesondere die Zusammensetzung des Gemeinderates, die Installation und die Größe von Ausschüssen, die Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder und der Status der Bürgermeister geregelt. Bis zu einer Änderung oder Aufhebung gelten die darin enthaltenen Regelungen weiter.
Die Verwaltung empfiehlt, bis zu einem Neuerlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf diese Satzung lediglich im Hinblick auf die Änderung der Größe des Gemeinderates Oberaudorf zum 01.05.2020, sowie der Größe der Ausschüsse unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses zu den Gemeinderatswahlen 2020 redaktionell anzupassen. Die übrigen Regelungen sollten bis auf Weiteres, bzw. bis zum Neuerlass einer Geschäftsordnung beibehalten bleiben.
Ein Entwurf der 2. Änderungssatzung ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gemeinderat gestellt Fragen werden allesamt seitens der Verwaltung beantwortet (z. B. Verteilungsverfahren, neue Ausschüsse, Größe, ect.).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts auf Basis des zur heutigen Gemeinderatssitzung vorgelegten Entwurfs mit der Anpassung
, dass die Zahl der Rechnungsprüfungsausschussmitglieder künftig 5, inkl. Vorsitzende/m beträgt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Vollzug der GO - Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf (2020-2026)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Oberaudorf hat sich eine Geschäftsordnung zu geben (Art. 45 Abs. 1 GO). In dieser müssen Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu Sitzungen, sowie über den Geschäftsgang des Gemeinderates und seiner Ausschüsse enthalten sein. Der Gemeinderat gab sich mit Wirkung zum 01.05.2014 eine Geschäftsordnung, in der insbesondere auch die Aufgaben und Kompetenzen der Ausschüsse, des 1. Bürgermeisters, sowie die Eröffnung elektronischer Ladungen geregelt werden.
Die Verpflichtung zum Erlass einer Geschäftsordnung bedeutet nicht, dass jeder neugewählte Gemeinderat sie erneut erlassen müsste – auch wenn dies aus Gründen der Rechtsklarheit zu empfehlen wäre.
Aufgrund der zu erörternden Fragestellungen für die Arbeit des Gemeinderates 2020-2026 (z. B. Art, Aufgaben und Kompetenzen von Ausschüssen, Zuständigkeiten des 1. Bürgermeisters, Verfahren zur Ausschuss-Besetzung, weitere Digitalisierung der Gremienarbeit) und die Entlastung der konstituierenden Sitzung in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit eingehenden Einschränkungen empfiehlt die Verwaltung zunächst die Fortgeltung der Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen, um den Inhalt der künftigen Geschäftsordnung und die zur Auswahl stehenden Möglichkeiten hinreichend diskutieren zu können. Der Beschluss über eine neue Geschäftsordnung kann dann auch in einer der nächsten Ge
meinderatssitzungen gefasst werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt ausdrücklich die Fortgeltung der bisherigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf vom 16.05.2014, in der zuletzt beschlossenen Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem 1. Bürgermeister, den weiteren Bürgermeistern und den zu benennenden Vertretern der, im Gemeinderat vertretenen Parteien und Vereinigungen bis spätestens Ende Juli 2020 einen Entwurf für eine neue Geschäftsordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Vollzug der GO und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und der GeschO für den Gemeinderat Oberaudorf - Besetzung von Ausschüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
In einem der vorigen Tagesordnungspunkte zur heutigen Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat beschlossen, dass die bisherigen Ausschüsse zunächst weiter bestehen bleiben sollen (Anzahl, Benennung, Zuständigkeiten). Lediglich die Zahl der Sitze wurde – mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses - jeweils von 6 + 1 Vorsitzende/n auf 7 + 1 Vorsitzende/n erhöht. Der Rechnungsprüfungsausschuss soll künftig aus 5 Mitgliedern inkl. 1 Vorsitzendem bestehen.
Bis zum Beginn der heutigen Gemeinderatssitzung wurden keine namentlichen Vorschläge der Parteien, Fraktionen und Ausschuss-Gemeinschaften zur Besetzung der jeweiligen Ausschüsse (inkl. Vertretungspersonen) bei der Verwaltung eingereicht.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Die einzelnen Parteien, bzw. Fraktionen oder Ausschussgemeinschaften benennen bis zum Ende dieser Woche (15.05.2020) gegenüber dem 1. Bürgermeister schriftlich die jeweiligen Ausschussmitglieder, bzw. deren Stellvertretung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Kläranlage Oberaudorf - Sanierung; Vergabebeschluss Entfernung Wetterschutzmantel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
In der Kläranlage wurden bei der Errichtung in den 70 er Jahren zur Verkleidung von Faulturm, Tropfkörper, etc. schwarze Faserzementschindeln verwendet. Durch Untersuchungen wurde festgestellt, dass diese asbesthaltig sind.
Die Abbrucharbeiten beim Tropfkörper wurden bereits mit den Baumeisterarbeiten vergeben. Noch offen sind die Arbeiten am Faulturm und dem Treppenturm. Hierzu sind in der aktuellen Kostenfortschreibung Mittel in Höhe von 200.000.-€ eingestellt. Das gepreiste LV lag bei 236.512,85 €.
Für die Erneuerung der Fassadenverkleidung, mit Abbruch und Entsorgung fand eine Ausschreibung im beschränkten Verfahren statt. Zum Submissionstermin am 18.03.2020 sind 3 Angebote eingegangen, von denen zwei gewertet werden konnten. Nach Prüfung durch das Ing. Büro liegt der günstigste Anbieter bei 234.706,62 € brutto.
Nach technischer Prüfung besteht die Empfehlung durch das Ing. Büro den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben (vgl. Vergabeempfehlung). Die Bindefrist war zum 08.04.2020 abgelaufen, wurde jedoch einvernehmlich bis zum 15.05.2020 verlängert. Die Verwaltung schließt sich der Vergabeempfehlung an.
Diskussionsverlauf
Im Zuge der Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt erinnert dieser an die letztwöchige Einführungsbesichtigung der neuen Gemeinderatsmitglieder auf dem Gelände der Kläranlage Oberaudorf.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Herbert Trattner bittet, das Gesamtprojekt so zügig als möglich abzuschließen.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern erkundigt sich insbesondere nach der aktuellen Auftragslage und die Aussicht auf die Möglichkeit von Nachverhandlungen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Stefan Hirnböck bittet um Aufklärung, welche Ersatzverkleidung nunmehr aufgebracht werden soll. Hierzu erläutert das Gemeinderatsmitglied Herr Thomas Brandlhuber (Dipl.-Ing. Univ.) die Problemlage, die weitere Vorgehensweise (Metallplatten), sowie die künftigen Auswirkungen der neuen Dämmung auf den späteren Energieverbrauch.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Susanne März frägt nach, ob die o. g. Maßnahme im aktuellen Haushalt veranschlagt ist. Anmerkung: Im aktuellen Haushalts-, bzw. Finanzplan sind im Abschnitt 7000 (Abwasserbeseitigung) Mittel in Höhe von 10.050.000 € veranschlagt (davon 50.000 € im Verwaltungshaushalt).
Beschluss
Der GR beschließt die Arbeiten für die Baumaßnahme Fassadenerneuerung Faulturm Kläranlage Oberaudorf an den günstigsten Anbieter, die Fa. Kaefer Industrie GmbH, Brunnenweg 19, 64331 Weiterstadt zum Angebotspreis von netto 197.232,45 € (brutto 234.706,62 €) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Straßenbau - Sanierung Bad-Trißl-Straße I. BA - Vergabebeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenauschusses vom 07.12.2017 (Lfd. Nr. 475/2017) wurden erstmals mögliche Sanierungen/Erneuerungen an der Bad-Trißl-Straße durch das Ingenieurbüro Ro-Plan vorgestellt. Es bestand hier einstimmiges Einvernehmen, dass die Maßnahmen in die Wege geleitet werden und sollen und eine weitere Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgen soll. In der Sitzung des Gemeinderates (Lfd. Nr. 718/2019) wurde das Ingenieurbüro Ro-Plan einstimmig mit der Planung betraut. In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenauschusses (Lfd. Nr. 718/2019) wurde der Bauausschuss über die laufenden Planungen informiert.
Die Leistungen für Bauabschnitt I wurden öffentlich ausgeschrieben. 3 Angebote sind eingegangen. Die Firma Pfeiffer ist mit einer Angebotssumme von brutto 1.024.342,46 € als günstigster Anbieter aus dem Verfahren hervorgegangen. Die Angebotene Summe liegt unter der Kostenberechnung. Das Angebot der Fa. Pfeiffer liegt über 15 % vor dem zweitgünstigsten Bieter und 16 % unter der Kostenberechnung und muss deshalb als sehr günstig eingestuft werden. Es wird daher, dem Vergabevorschlag der Firma Ro-Plan folgend, eine Vergabe der Bauleistung an die Firma Pfeiffer vorgeschlagen.
Zusatzinformation: In der Bad Trißl Straße verlaufen 2 alte 20 kV Kabel, die insbesondere der Versorgung der Klinik dienen. Dabei handelt es sich um alte Bleikabel bei denen Öl als Isolationsstoff dient. Dieses Öl muss regelmäßig von den Trafostationen aus nachgefüllt werden. Solange dies gewährleistet ist, weisen diese Kabel eine hohe Störsicherheit auf.
In 2016 wurde die Brücke über den Auerbach erneuert. In Absprache mit der Gemeinde wurde im Hinblick auf den bereits damals geplanten Neubau neue Kunststoffkabel eingezogen und gemufft. Dadurch ist die Nachfüllbarkeit nicht mehr gegeben. Mit der Zeit lässt die Isolationswirkung daher nach und die Gefahr eines Kurzschlusses steigt. Eine genaue Zeitangabe, wann mit Schäden zu rechnen ist, kann nicht getroffen werden. Aus technischer Sicht wird zur Vermeidung von Kurzschlüssen und damit größeren Stromausfällen eine zeitnahe Erneuerung dringend angeraten.
Diese Maßnahmen können im Zuge der Straßenbausanierung umgesetzt werden.
Laut Herrn Ostermaier besteht seitens der Reg.v.OBB. eine Freigabe für einen vorzeitigen Baubeginn.
Die Mittel sind in den neuen Haushalt eingestellt, der im April vom GR beschlossen wurde.
Einschränkung: Die Bad Trißl Klinik baut im Bereich der Buchauerstraße ein neues unterirdisches Bauwerk zur Strahlentherapie zu errichten. Ursprünglich war davon auszugehen, dass die Buchauerstraße über einen größeren Abschnitt zurückzubauen wäre. Daher ist eine Komplettsanierung der Buchauerstraße zwischen Bad Trißl Str. und den Bereich der Abzweigung zur Bad Trißl Klinik angestrebt gewesen. Das heißt, dass der BA III des BA I Bad Trißl Str., der Neubau der Buchauerstraße u. U. nicht mehr notwendig ist. Es wird daher angestrebt diesen Bauabschnitt aus dem Auftragsvolumen der Firma Pfeiffer zu entnehmen. Dieses Vorgehen wäre nicht förderrelevant.
Diskussionsverlauf
Eingangs gibt der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt einen Sachstandsbericht zur aktuellen Situation (Beginn der Bauarbeiten, möglicher Verzicht auf den Teil BA I 3 (Buchauer Straße, Maßnahme der Bad-Trißl-Klinik, Versorgungssicherheit Stromversorgung). Aus seiner Sicht sollte die Teilmaßnahme Buchauer Straße nicht durchgeführt werden, die sich daraus ergebende Ausgabenminderung in Höhe von ca. 140.000 € ggf. an anderer Stelle für den Straßenbau, bzw. Straßensanierungen verwendet werden.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Thomas Brandlhuber (Dipl.-Ing. Univ.) bittet um Auskunft darüber, ob sich durch die Herausnahme eines Auftragsteils (Buchauer Straße) die Bieterreihenfolge lt. Ausschreibung/Submission verändern würde. Dies sei nach Angaben des 1. Bürgermeisters Herrn Prof. Dr. Bernhardt nicht der Fall.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Franz Hefter befürchtet bei Herausnahme von Auftragsteilen ggf. höhere Nachträge.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Nicole Herm erkundigt sich nach den Konsequenzen, sofern der heutige Beschlussvorschlag abgelehnt werden würde. In diesem Falle wäre mit einem größeren Rechtsstreit zu rechnen.
Der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier verweist auf die Notwendigkeit der Neuordnung von Straßenentwässerung und Änderungen in der Kabelverlegung, sowie auf die seiner Meinung nach nicht funktionierende Parkplatzentwässerung an der Bad-Trißl-Klinik.
Das Gemeinderatsmitglied Hans-Georg Kloo spricht sich gegen eine Erneuerung der Buchauer Straße zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus (Priorisierung); seiner Ansicht nach bestehen keine größeren Schwierigkeiten bei der Straßenentwässerung.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Susanne März erkundigt sich nach dem staatlichen Fördersatz, der geschätzt mit ca. 40 % des förderfähigen Aufwandes angegeben wird. Die tatsächliche Förderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme beziffert werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Firma Pfeiffer mit dem BAI der Bad Trißl Str. und erteilt dem Bürgermeister das Mandat den BA III (Buchauer Straße) des BAI Bad Trißl Str. mit der Firma Pfeiffer nach zu verhandeln. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitern erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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11. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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informativ
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11 |
Sachverhalt
Bekanntgabe von Beschlüssen aus früheren nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Beschlüsse aus letzten, nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt. nicht bekannt zu geben.
Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung:
- Bescheid des LRA RO vom 28.04.2020, AZ 34-6323-1 R zur beschränkten Erlaubnis für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Oberaudorf in den Inn (01.07.2020-31.05.2021)
- Anzeige der künftigen Gemeinderatsmitglieder Herr Franz Hefter und Herr Herbert Trattner auf Bildung einer Ausschussgemeinschaft für die Wahlperiode 2020-2026 (Schreiben vom 27.04.2020)
- Eigenkündigung der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Oberaudorf, Frau Hannelore Schoirer, zum Ablauf des 30.04.2020
Der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt bedankt sich für das besondere Engagement von Frau Schoirer, eine offizielle Verabschiedung erfolgt demnächst.
,
Ab Sommer 2020 betreuen Wegepaten Wanderwege auf Oberaudorfer Grund. Jeder der aktuell 11 Wegepaten erhält ein „Starterpaket“. In diesem ist eine Grundausstattung für die Wanderwegepflege enthalten. Die Wegepaten begehen mind. zweimal jährlich den ausgewählten Wanderweg, setzen kleinere Mängel selbstständig in Stand und melden größere Mängel an die Tourist-Information. Diese gibt die Mängel weiter an den Bauhof.
,Durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Wegepaten soll die Qualität der Wanderwege nachhaltig verbessert werden, der Bauhof entlastet, sowie der Informationsfluss zwischen der Tourist-Info und den Wanderern gestärkt werden.
,Jeder Wegepate erhält und unterzeichnet einen „Leitfaden“, in der alle Eckpunkte, unter anderem Entschädigung, Verpflichtungen, Aufgaben etc. festgehalten sind.
Beantwortung von Fragen aus letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Anfragen aus der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung, welche noch zu beantworten wären, liegen dzt. nicht vor.
Neue Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat
Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern erkundigt sich nach dem Sachstand zur Thematik „Brenner-Nordzulauf“. Der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt informiert hierzu umfassend (z. B. Videokonferenz am 13.05.2020, Treffen der Inntal-Bürgermeister in Zusammenarbeit mit Landrat und Landtagsabgeordneten).
Weitere Fragen und Anregungen wurden nicht gestellt, bzw. nicht abgegeben.
Datenstand vom 13.05.2020 16:36 Uhr