Datum: 07.04.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:48 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2020
3 Vollzug des KWBG; Vereidigung des neuen 1. Bürgermeisters der Gemeinde Oberaudorf, Herrn Prof. Dr. Bernhardt
4 Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2020
5 Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Jahr 2020
6 Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung des Finanzplans 2019-2023 mit Investitionsprogramm 2019-2023
7 Erneuerung, bzw. Sanierung der Kläranlage Oberaudorf - Vergabe Zimmererarbeiten
8 Erneuerung, bzw. Sanierung der Kläranlage Oberaudorf - Vergabe Heizung, Lüftung, Sanitär
9 Erneuerung, bzw. Sanierung der Kläranlage Oberaudorf - Entsorgung von Klärschlamm
10 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2020 ö 1

Sachverhalt

Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Am 02.04.2020 musste aus dringlichen Gründen eine Änderung der Ladung durch Anfügung von 3 Tagesordnungspunkten (s. TOP´s 7, 8 und 9 im öffentlichen Sitzungsteil) nebst unverzüglicher Ladung erfolgen (§ 25 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 der GeschO für den Gemeinderat Oberaudorf).
Bei TOP 6 (Finanzplan, Investitionsprogramm) muss es richtig „2019-2023“ heißen; irrtümlicher Weise wurde „2017-2021“ angegeben. Der betreffende Zeitraum ergibt sich aber insbesondere aus der Gesamtthematik, bzw. den bisherigen vorberatenden Sitzungen hierzu. Ein Ladungsmangel liegt nicht vor.

Diskussionsverlauf

Zunächst begrüßt der neue 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die Zuhörer/-innen. Anschließend verweist er auf die außergewöhnliche und ernste Situation im Zusammenhang mit der „Corona-Pandemie“, prognostiziert z. T. gravierende Einnahmeeinbrüche (z. B. Gewerbesteuer, Fremden- und Kurbeiträge), skizziert kurz die weitere Vorgehensweise zur geplanten Aufstellung des Haushalts 2020, bzw. sieht die baldige Aufstellung von Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan als für notwendig. Abschließend dankt er dem 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier besonders für die, von ihm anlässlich der langen Vertretungszeiten bis zu seinem eigenen Amtsantritt geleisteten gute Dienste.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.02.2020 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.02.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Vollzug des KWBG; Vereidigung des neuen 1. Bürgermeisters der Gemeinde Oberaudorf, Herrn Prof. Dr. Bernhardt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2020 ö informativ 3

Sachverhalt

Am 15.03.2020 fand in der Gemeinde Oberaudorf auch die Wahl des künftigen 1. Bürgermeisters statt. Dabei wurde mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen Herr Prof. Dr. Matthias Bernhard zum neuen 1. Bürgermeister gewählt, welcher zum 01.04.2020 sein Amt angetreten hat (Art. 43 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG).
U. a. das Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWBG) regelt das Rechtsverhältnis des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Oberaudorf (Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 KWBG). Am Beginn der heutigen Gemeinderatssitzung hat Herr Prof. Dr. Bernhard seinen Diensteid zu leisten (Art. 27 Abs. 1 Satz 1 KWBG).
Dieser lautet: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“ (Art. 27 Abs. 1 Satz 2 KWBG). Aus Glaubens- und Gewissensgründen könnte stattdessen ein Gelöbnis nach Art. 27 Abs. 2 KWBG abgegeben werden.
Den Diensteid (oder alternativ das Gelöbnis) nimmt Herr Henning Bruhn als das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied ab (Art. 27 Abs. 3 KWBG).
Anmerkungen: Die Eides- oder Gelöbnisurkunde ist von den Beteiligten zu unterzeichnen und wird dem Personalakt beigefügt.

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4. Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haus-haltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitz-ung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Ge-meinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushalts-satzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Gemeinderatsmitgliedern liegt die Endfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögens-haushaltes (VMH), Übersichten über den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan mit Investitionsprogramm bis 2023, der Stellenplan etc. vor.
Bezüglich des bisherigen Planungsverfahrens wird auf die Protokolle der letzten Finanzausschuss-Sitzungen verwiesen. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung war eigentlich für die Gemeinderatssitzung am 31.03.2020 geplant; der Termin für diese Sitzung musste aus Sicherheitsgründen (s. Corona-Pandemie) abgesagt werden. Aufgrund der aktuellen Situation wird dem Gemeinderat Oberaudorf nunmehr die letzte Fassung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Rosenheim als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde soll nunmehr schnellstmöglich der Haushalt 2020 in vorliegender Fassung beschlossen werden, damit unverzüglich die notwendige Genehmigung erteilt werden kann. Erst danach sind die Auswertung von Darlehensangeboten, die Beratung und Beschlussfassung darüber, sowie der Abschluss eines Darlehensvertrages (Vorfinanzierung von Kosten der Sanierung der Kläranlage Oberaudorf) möglich. Im Hinblick auf die aktuelle Situation und dem sich bereits abzeichnenden Zinsanstiegs ist größte Eile geboten. Wie viele andere Gemeinden in der Region auch, müssen nach Normalisierung der aktuellen Situation die finanziellen Auswirkungen im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung bewertet, bzw. beschlossen werden.
Das Gesamtvolumen des nunmehr vorgelegten Haushaltsentwurfs 2020 beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf insgesamt 23.133.400,00 €, wovon 11.559.400,00 € auf den VWH und 11.574.000,00 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2020 in Höhe von 4.329.300,00 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind für die Jahre 2019 – 2023 dzt. nicht geplant; gleichwohl sind im Finanzplanungszeitraum Mittel in Höhe von 10.000.000 € für den Neubau der Kläranlage vorgesehen.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben – vorbehaltlich einer anderen Be-schlussfassung - bei 310 v.H., die der Gewerbesteuer weiterhin bei 330 v.H.. Die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik vom VWH an den VMH wird mit 1.286.000 € deutlich erreicht. Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2020 voraussichtlich 6,677 Mio. € betragen (Neuaufnahme von 2 Darlehen in 2019 und 2020 mit ca. 5,329 Mio. €). Dies entspräche einer Pro-Kopf-Verschuldung (bei 5.264 Einwohnern mit Hauptwohnsitz) von rd. 1.269 €. Die Rücklagen werden sich zum Jahresende 2020 unter Berücksichtigung der Entnahme von ca. 3,000 Mio. € auf einen Betrag von nur mehr 0,793 Mio. € belaufen. Sie liegen dann aber immer noch über dem gesetzlichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik in Höhe von 106.948,00 €.
Verwaltungshaushalt 2020
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH sind:
Bezeichnung
HH-Ansatz 2020*
Anteil %
Einnahmen VWH


Grundsteuer A und B
689.000 €
5,96
Gewerbesteuer
1.260.000 €
10,90
Einkommensteuer
2.931.000 €
25,36
Schlüsselzuweisungen (vorl. Schätzung!)
1.720.000 €
14,88
Umsatzsteuer
229.000 €
1,98
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
3.591.000 €
31,07
sonstige Einnahmen
1.139.400 €
9,86
Gesamt
11.559.400 €
100,00
Ausgaben VWH


Personalausgaben (Gr. 4)
3.314.000 €
28,67
Sach-und Betriebsaufwand (Gr. 5/6)
2.834.000 €
24,52
Kreisumlage
2.532.300 €
21,91
Gewerbesteuerumlage (vorl. Schätzung!)
175.000 €
1,51
Zuführung an den VMH
1.286.000 €
11,13
sonstige Ausgaben
1.418.100 €
12,27
Gesamt
11.559.400 €
100,00

* Anmerkung: HH-Ansatz bedeutet Haushaltsansatz/Haushaltsansätze
Vermögenshaushalt 2020
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:
Bezeichnung
HH-Ansatz 2020
Anteil %
Einnahmen VMH


Einnahme aus Krediten und inneren Darlehen
4.329.300 €
37,41
Entnahme aus Rücklagen
3.000.000 €
25,92
Beiträge und ähnliche Entgelte
2.050.000 €
17,71
Inv.Zuweisungen und –zuschüsse
(vorl. Schätzung!)
844.000 €
37,41
Zuführung vom VWH
1.286.000 €
11,11
Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
35.000 €
0,30
sonstige Einnahmen
29.700 €
0,26
Gesamt
11.574.000 €
100,00
Ausgaben VMH


Baumaßnahmen
9.729.000 €
84,06
Erwerb von Grundstücken/Vermessung
1.033.000 €
8,93
Erwerb von beweglichen AV
356.000 €
3,08
Tilgung von Krediten
412.000 €
3,56
sonstige Ausgaben
44.000 €
0,38
Gesamt
11.574.000 €
100,00
Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen in diesem Jahr (> 50.000 €) wären, sofern vom Gemeinderat beschlossen, jeweils in Tsd. €:
Ab-schnitt
Bezeichnung
Ansätze
in %
0600
Rathaus – Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens (Server, Clients)
75.000 €
0,60
1300
FFW Odf. – Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens (neues Fahrzeug, 1. T.)
60.000 €
0,48
4645
Neubau Kiga Ndf. – Planungs- und Bau-kosten (Teil 1)
1.000.000 €
7,95
6300
Bauhof – Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens
50.000 €
0,40
6300
diverse Straßenbaumaßnahmen, z. B. Er-neuerung OD Rosenheimer Straße, Ausbau Bad-Trißl-Straße (I. BA)
1.580.000 €
12,57
7000
Neubau Kläranlage, Planungskosten, Neubau von Kanälen und Hausanschlüssen, Bildung einer Gebührenausgleichsrücklage
6.500.000 €
51,69
7900
Erwerb von Anlagevermögen zur Förderung des Fremdenverkehrs (Schlepper und Loipenspurgerät)
110.000 €
0,88
8800
Erwerb von Grundstücken und Wohnungsbau Bad-Trißl-Straße (1. Rate)
1.199.000 €
9,54
0-9
Sonstige Investitionen und Ausgaben des Vermögens-Haushalts
2.000.000 €
15,91

Gesamt
12.574.000 €
100,00

Der Investitionsbedarf für 2020, bzw. im Finanzplanungszeitraum stellt sich wie folgt dar:
Grup-pe

Bedarf 2020 in Tsd. €
Bedarf bis 2023 in Tsd. €
Bemerkungen
0
allgemeine Verwaltung
139
166
Rathaus
1
Öffentliche Sicherheit und Ord-nung
84
140

2
Schulen
84
194

3
Wissenschaft, Forschung, Kultur-pflege
7
7

4
soziale Sicherung
1.025
3.026
Kiga Ndf. Erweiterung
5
Gesundheit, Sport, Erholung
10
170

6
Bau- und Wohnungswesen, Ver-kehr
1.742
3.072
div. Straßen-baumaßnahmen
7
öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
6.690
10.276
insb. Klär-werksneubau (10.138)
8
Wirtschaftliche Unternehmen, all-gemeines Grund- und Sonderver-mögen
1.322
1.986


Gesamt
11.133
19.037


Der Stellenplan 2020 in seiner Entwurfsfassung Stand 07.02.2020 wurde den Finanzausschuss-Mitgliedern im Rahmen der nicht-öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung am 18.02.2020 ausgehändigt und dort eingehend erläutert und beraten.

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer regt an, für die geplante Anschaffung eines Schleppers mit Loipenfräse ausreichend Mittel und diese an geeigneterer Stelle zu veranschlagen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher wünscht im Hinblick auf die aktuelle Situation der Gemeinde Oberaudorf viel Glück für die weitere Haushalts- und Finanzplanung und verweist darauf, dass seiner Ansicht nach der „Haushalt auf Kante genäht“ sei. Zur Ausweisung künftiger Gewerbegebiete regt er sparsamen Umgang mit potentiellen Flächen, sowie die Einbeziehung der Untersuchungen von Herrn Dr. Stegen an. Im Hinblick auf diverse gemeindliche Beteiligungen empfiehlt er bei Bedarf die Überprüfung auf mögliche Risiken zu Lasten der Gemeinde (z. B. Überschuldung, Zuschussbedarf seitens von Gesellschaftern). Hierzu berichtet der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt, dass unlängst ein Gespräch zwischen ihm und dem Geschäftsführer der Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG stattgefunden hat. Nach Abklärung der Risikolage ist seiner Ansicht nach für die Gemeinde Oberaudorf nicht mit einem Einstehen für zusätzlichen Finanzbedarf zu rechnen.

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Oberaudorf, die Haushaltssatzung 2020, sowie den Haushaltsentwurf 2020 in seiner vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher bittet um Protokollierung seiner ablehnenden Abstimmung.

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5. Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Den Gemeinderats-Mitgliedern wurde ein Entwurf des Stellenplans 2020, welcher als Bestandteil von Haushaltssatzung nebst Anlagen separat zu beraten und zu beschließen ist, via RIS übermittelt.
Der Stellenplanentwurf 2020 wurde zuletzt am 18.02.2020 von den Mitgliedern des Finanzausschusses eingehend beraten. Gleichzeitig wurde beschlossen, diesen Entwurf dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung unter der Empfehlung der Annahme vorzulegen.

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt den Stellenplan 2020. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung des Finanzplans 2019-2023 mit Investitionsprogramm 2019-2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf die Sachverhaltsdarstellung und Beschlussfassung zum Haushalt 2020 anlässlich der heutigen Gemeinderatssitzung. Der Entwurf von Finanzplan und Investitionsprogramm (2019-2023) wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab via RIS zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 70 Abs. 4 GO den im Entwurf vorgelegten Finanzplan (2019-2023) und das ihm zugrunden liegende Investitionsprogramm für die Jahre 2021-2023. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher bittet um Protokollierung seiner ablehnenden Abstimmung.

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7. Erneuerung, bzw. Sanierung der Kläranlage Oberaudorf - Vergabe Zimmererarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Ausschreibung für die Zimmererarbeiten des 2. BA wurde am 04.02. an ca. 10 Firmen insbesondere aus der Region versandt. Nachdem für den ersten BA in der ersten Ausschreibungsrunde kein Angebot eingegangen war, wurden erneut alle Firmen angerufen und um Abgabe gebeten.
Letztlich sind zur Angebotseröffnung am 03.03.2020 drei Angebote eingegangen, über (nach Prüfung) 165.376 €, 183.456 € und 183.764 €. Die Kostenberechnung von 2018 lag bei 107.110 €, alles brutto. Die Kostenerhöhung beträgt demnach ca. 54 %.  
Im Rahmen der Projektbesprechung wurde zunächst ausführlich abgewogen, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. Nachdem aber bereits im 1.BA eine Kostenerhöhung um ca. 78 % vorgelegen hatte und der Abstand der Bieter, gemessen an der Auftragssumme sehr gering ist, wurde nach Rücksprache mit dem 2. BGM Holzmaier von einer erneuten Ausschreibung abgesehen. Das Risiko kein, oder noch teurere Angebote zu erhalten schien gegenüber der Chance auf ein günstigeres Angebot nicht angemessen zu sein
Die Bindefrist endete am 03.04.2020. Eine Auftragsvergabe war für die letzte Sitzung des GR im März vorgesehen. Nachdem diese Corona bedingt auf Empfehlung des LRA abgesagt wurde, wurde der Auftrag auf Anweisung des 2. BGM an den günstigsten Bieter, die Fa. Inntaler Abbund GmbH, Oberaudorf, vergeben.

Auftragsvergabe Spenglerarbeiten
Die Angebotseröffnung für den 2. ten BA erfolgte ebenfalls am 03.03.2020. Es sind drei Angebote eingegangen. Die Kostenberechnung lag bei 62.859 €. Der Auftrag wurde an den günstigsten Bieter, die Fa. Milkreiter GmbH, Oberaudorf, für den Angebotspreis von brutto 47.399 € vergeben. Es liegt somit eine Kostenminderung von ca. 25 % vor.

Stand Auftragsvergabe Fensterarbeiten
Zur Submission am 03.03.2020 war kein Angebot eingegangen. Nach tel. Rücksprache mit einigen Fensterbauern wurde das LV komplett überarbeitet und Anfang April neu versandt. 5 Firmen haben diesmal zugesichert ein Angebot abgeben zu wollen. Als neuer Abgabetermin für die freihändige Vergabe wurde der 28.04.2020 festgesetzt. Die Kostenberechnung lag bei 62.986 €.

Diskussionsverlauf

Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt erteilt dieser das Wort an den Werkleiter der Gemeindewerke Oberaudorf, Herrn Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH). Anschließend verliest, bzw. erläutert dieser seine Stellungnahme vom 06.04.2020. Eine Beschlussfassung zur Vergabe der Zimmererarbeiten hätte eigentlich in der Gemeinderatssitzung am 31.03.2020 erfolgen sollen. Diese musste aus aktuellem Anlass entfallen, so dass der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier in Abstimmung mit den für die Sanierung/Erneuerung der Kläranlage Verantwortlichen die Voraussetzungen für ein sog. „Eilgeschäft“ gesehen hatte und den Auftrag vergab. Nunmehr wäre die Genehmigung des Gemeinderates zur Vergabe einzuholen. Die Angaben zu den Auftragsvergaben Spengler-, bzw. Fensterarbeiten erfolgen informativ. Herr Schmid (Dipl.-Ing. FH) gibt an, über entsprechende Vergabekompetenzen lt. Werkausschuss-Beschluss zu verfügen.

Der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt stellt fest, dass er grundsätzlich keine sog. „Eilgeschäfte“ vornehmen werde und jeweils vor Vergaben die Entscheidung des Gemeinderates Oberaudorf einholen möchte.
Anmerkung: Die Stellungnahme des Werkleiters der Gemeindewerke Oberaudorf, Herrn Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) vom 06.04.2020 ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage und als Anlage im Sitzungsbuch bei zufügen.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf genehmigt die vorzeitige Vergabe der Zimmererarbeiten an die Firma Inntaler Abbund GmbH, Oberaudorf, zum Preis von 165.376,00 € bo. durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Erneuerung, bzw. Sanierung der Kläranlage Oberaudorf - Vergabe Heizung, Lüftung, Sanitär

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Anschluss an den vorangehenden Tagesordnungspunkt informiert der Werkleiter der Gemeindewerke Oberaudorf, Herr Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) umfassend über den Sachstand zu den ausgeschriebenen Gewerken „Heizung“, „Lüftung“ und „Sanitär“. Im Bereich der Kältetechnik zeichnet sich aus, dass der Vergabevorschlag ca. 2,5 x so hoch sein dürfte, wie die ursprüngliche Kostenberechnung. Beratung und Beschlussfassung hierfür soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen erfolgen.

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn äußert erhebliche Bedenken, gerade im Hinblick auf die Kostenentwicklung beim Projekt „Sanierung/Erneuerung der Kläranlage Oberaudorf“. Er sieht bei weiteren Kostensteigerungen große Gefährdungen für die gemeindlichen Finanzen.

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9. Erneuerung, bzw. Sanierung der Kläranlage Oberaudorf - Entsorgung von Klärschlamm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Im Zuge der Generalsanierung der Kläranlage ist auch eine Sanierung des Faulturms (FT) eingeplant. Hierzu ist eine vorherige Entleerung erforderlich.
Das dabei anfallende Material ist einzudicken und zu entsorgen. Anfallendes Filtratwasser soll über die KA entsorgt werden. Hierzu ist eine Regelung mit dem WWA erforderlich, da das Filtrat hochbelastet ist und die Speichervolumina sehr begrenzt sind.
Wegen der im FT vorhandenen Verzopfungen und der verstopften Leitungen ist die Entleerung mit erheblichen Problemen behaftet. Im Rahmen der vorgegebenen Fristen (1. Mai) war es nicht möglich von mehreren Fachfirmen Angebote zu erhalten. Auch für die Entsorgung der ‚Zöpfe‘ fand sich zunächst keine Lösung.
Die Gründe für die FT- Ablagerungen liegen z.T. im Alter der Kläranlage begründet, verbunden mit der Tatsache, dass seit Errichtung der Kläranlage keine Entleerung des Faulturms stattfand.  
Die Kosten sind im Wesentlichen drei Gruppen zuzuordnen, bei denen es sich entweder um ‚Sowieso- Kosten‘ handelt, die auch beim laufenden Betrieb angefallen wären, um Kosten, die bei einer Entleerung angefallen wären und in der Kostenberechnung enthalten sind und um Zusatzkosten. Entsprechend wurden teilweise die Kosten in der Kostenberechnung für die Kläranlage berücksichtigt.
Die Abgrenzung der Kosten untereinander ist dabei nicht eindeutig und schwierig vorzunehmen.

Historie:

In der ursprünglich funktionstüchtigen Kläranlage wurde vom Kläranlagenpersonal regelmäßig der Faulschlamm aus dem Turm abgezogen, eingedickt, gepresst und sodann der Schlamm in die Rekultivierung entsorgt.
Die ursprünglichen Planungen sahen einen Baubeginn in 2015 und eine Fertigstellung für 2017 vor. Zu diesem Zeitpunkt war die Anlage noch voll funktionsfähig, wobei sich erste Probleme bereits abzeichneten.
Mitte 2017 traten an der Siebbandpresse solche Probleme auf, dass eine Reparatur nicht mehr sinnvoll erschien. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte ein Transport des Faulschlamms zur KA Rosenheim. Diese Maßnahme war mit Mehrkosten verbunden. Ab 01.01. 2020 kam es wegen erhöhter Kosten bei der Schlammentsorgung zu einer deutlichen Preissteigerung und im März 2020 wurde die Schlammannahme in Rosenheim vorübergehend eingestellt.
Versuche einer Entwässerung in Kiefersfelden scheiterten an den viele Verzopfungen.
Die Gründe hierfür sind Anlagen- und altersbedingt:
Es gibt keinen Mazerator vor der Faulturmbeschickung.
Der ursprüngliche Rechen hat einen größeren Spaltabstand und ermöglicht damit den Durchlass von deutlich mehr Papier- und sonstigen Rückständen, als moderne Anlagen. Hinzu kommt ein deutlich verändertes Benutzerverhalten.
Die Anlage wird regelmäßig hydraulisch überlastet. Dabei gelangt Material am Rechen vorbei in die Anlage.
Der Rechen war zunehmend störanfällig und wurde 2019 durch ein Provisorium ersetzt.
All dies hat über die Jahre zu einer deutlichen Anreicherung von ‚Lumpen‘ im FT geführt.
Dies bedingte seit 2019 einen Ausfall der Umwälzung. Die Rohrleitungen sind verstopft und das Material kann nicht mehr planmäßig umgewälzt und abgezogen werden.
Der Sandfang wies bauartbedingt eine deutlich geringere Reinigungsleistung auf, als heutige belüftete Anlagen. In Folge erheblicher Störungen musste er 2018 abgeschaltet werden.
Im Laufe der Jahre kam es zu einer Sandanreicherung im Trichter. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass Faultürme über die Jahre hinweg nicht geleert werden, da diese Arbeiten sehr aufwendig sind. Eine Überprüfung mit Taucher wurde durchgeführt. Diese Arbeiten wären angestanden, wurden aber im Hinblick auf den geplanten Neubau verschoben.
Hinzu kamen in letzter Zeit deutlich erhöhte Rohrbrüche und Pumpenausfälle.
Der Gemeinderat hatte von diesen Vorkommnissen Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die zwei vorangegangenen Tagesordnungspunkte erläutert der Werkleiter der Gemeindewerke Oberaudorf, Herr Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) umfassend den Sachverhalt. Der 1. Bürgermeister, Herr Prof. Dr. Bernhardt informiert über Verhandlungen mit den Verantwortlichen der Abwasserbeseitigung der Stadt Rosenheim über die Annahme und Entsorgung anfallenden Klärschlamms.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller erinnert an eine Ortsbesichtigung in Furth im Wald und erkundigt sich, weshalb die dortigen Entnahme- und Entsorgungsmethoden in Oberaudorf nicht auch angewandt werden können. Der Werkleiter Herr Schmid (Dipl.-Ing. FH) verweist darauf, dass die jeweiligen Ausgangslagen nicht miteinander vergleichbar sind (z. B. bauliche Voraussetzungen, Dimensionierungen, Steine, Verzopfungen u. v. m.).

Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern bittet um Auskunft darüber, ob die anstehende Entleerung nicht sukzessive in den letzten 40 Jahren hätte gemacht werden müssen. Hierzu berichtet Werkleiter Herr Schmid (Dipl.-Ing. FH), dass vor ca. 10 Jahren ein hinzugezogener Faulturmtaucher auf entsprechenden Handlungsbedarf hingewiesen habe; in 2013 habe es einen Beschluss gegeben, die anstehende Reinigung mit der vorgesehenen Sanierung zu verbinden. Eine Reinigung wäre grds. nur ca. alle 30 Jahre notwendig, zwischenzeitlich haben sich insbesondere technische Voraussetzungen (z. B. fehlender Mezerator, defekter Rechen, bzw. Ersatzrechen) und das Nutzerverhalten (z. B. Verwendung von Feuchttüchern) wesentlich geändert. Frau Kern erinnert an die langen und ausführlichen Entscheidungsprozesse, in die alle Gemeinderatsmitglieder eingebunden waren.  

Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher vertritt die Auffassung, dass die Kläranlage Oberaudorf bereits 2008 schon „marode“ gewesen wäre und dass die Verantwortlichkeit hierfür nicht dem aktuellen Gemeinderat aufgebürdet werden kann. Aus Protest, nicht aus fachlichen Gründen, stimme er gegen die Vergabe. Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn vertritt ebenfalls diese Auffassung.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber weist auf seiner Ansicht nach damals unglücklich gelaufenen Grundstücksverhandlungen zur Suche eines Alternativstandortes für ein neues Klärwerk hin.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn gibt an, dass die heute zu treffenden Entscheidungen 10-15 Jahre früher getroffen werden hätten müssen. Der Entscheidungsprozess seit 2014 aber war seiner Meinung nach inhaltlich richtig.
Anmerkung: Die Stellungnahme des Werkleiters der Gemeindewerke Oberaudorf, Herrn Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) vom 03.04.2020/06.04.2020 ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage und als Anlage im Sitzungsbuch beizufügen.

Beschluss

Die Firma Industriewartung Süd IWS erhält den Auftrag zur Entleerung des Faulturms der Kläranlage Oberaudorf, bzw. die Pressung des Entnahmematerials zum Preis von ca. 45.000 EUR bo . Die Entsorgung des anfallenden Materials soll überwiegend über die Kläranlage Rosenheim erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher bittet um Protokollierung seiner ablehnenden Abstimmung.

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10. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bekanntgabe von Beschlüssen aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Beschlüsse aus früheren, nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt. nicht bekannt zu geben.
Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung:
  • Bezugnehmend auf die Anweisung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 20.03.2020 (AZ B1-1414-11-17) weisen Bürgermeister und Verwaltung darauf hin, dass die heutige öffentliche Gemeinderatssitzung unter dem Vorbehalt nach Ziffer 2 Buchst. d) zur Vermeidung von möglichen Ansteckungen auf Basis räumlicher Voraussetzungen entsprechend beschränkt wird. D. h., die empfohlenen Mindestabstände müssen gewahrt bleiben, der 1. Bürgermeister behält sich das Recht vor, etwaige notwendige zahlenmäßige Beschränkung von Zuhörern anzuordnen und durchzusetzen. Hierbei werden die Gemeinderatsmitglieder gebeten, auf geeignete Art und Weise, ggf. schon im Vorfeld, mit an einer Reduktion der Zuhörerzahl mitzuwirken.
  • Den Gemeinderatsmitgliedern wurde mit der Sitzungsladung via RIS der Jahresbericht 2019 der Tourist-Information zur Kenntnisnahme zugesandt. Für etwaige Rückfragen steht die Leitung der Tourist-Information Oberaudorf, Fr. Teresa Funk (funk@oberaudorf.de, 08033/301-0) gern zur Verfügung.

Beantwortung von Fragen aus der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung:
Anfragen, welche noch zu beantworten wären, wurden nicht gestellt.

Neue Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher erkundigt sich, ob sich aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) und den sich daraus ergebenden Auswirkungen (z. B. Ausgangsbeschränkungen) die Luftqualität in der Gemeinde Oberaudorf verbessert habe. Er verweist auf das Prädikat „Luftkurort“ und die anstehende Überprüfung. Der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt bittet Herrn Seebacher, sich selbst über die allgemein zugänglichen Portale entsprechend zu informieren. Gleichzeitig erkundigt sich Herr Seebacher über die Zinsentwicklung (Darlehensaufnahme für die Sanierung/Erneuerung der Kläranlage Oberaudorf).
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber berichtet über Risse am Gebäude „Burgtor“ in Oberaudorf im Zusammenhang mit angrenzenden Bauarbeiten. Der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt sagt die alsbaldige Überprüfung der Angelegenheit durch das gemeindliche Bauamt zu.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster erkundigt sich nach der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Oberaudorf (z. B. drohende Einnahmeausfälle aus Gewerbesteuern, Verbesserungsbeiträgen, Rücklagenstand u. ä.). Der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt gibt hierzu umfassend Bericht über geplante, bzw., eingeleitete Maßnahmen (z. B. Stundungen, Überprüfung von Investitionen u. v. m.) und fordert den Gemeinderat Oberaudorf auf, weiterhin aktiv mit an kreativen Ideen mitzuarbeiten, bzw. solche nach Möglichkeit zu unterstützen.
Weitere Anfragen oder Anträge werden nicht gestellt.

Diskussionsverlauf

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Datenstand vom 16.04.2020 13:19 Uhr