Datum: 30.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den, damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der vorletzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.06.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2020
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der vorletzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.06.2020 im Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf genehmigt das Protokoll der vorletzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.06.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.06.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.06.2020 im Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.06.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Brückenbau; Ausweichstraße Rosengassenbrücke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2020
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Aufgrund des schlechten baulichen Zustands der Brücke zum Ortsteil Rosengasse über den Auerbach, hat der Gemeinderat am 24.10.2019 beschlossen, den Neubau dieser Brücke zu prüfen und Leistungen zur Erstellung einer Entwurfsplanung mit einer entsprechenden Kostenschätzung zu vergeben. Die erste konkrete Kostenschätzung für das Bauwerk beläuft sich insgesamt auf 1.190.000,-- Euro. In Anbetracht dieser hohen Kosten und der angespannten Finanzlage der Gemeinde wird angeraten, diese Maßnahme zunächst aufzuschieben. Außerdem gibt es neue Planungen für den Ersatz der Liftanlage Rosengasse, die für die Erschließung von Belang sein können. Auch diese Entwicklung sollte noch abgewartet werden.
Derzeit besteht über die Grafenherbergstraße eine geeignete Erschließung zum Ortsteil Rosengasse. Auch die Rosengassenstraße ist zur Zeit mit Einschränkungen für den Verkehr geöffnet. Wegen der Gewichtsproblematik für Winterdienstfahrzeuge muss diese Straße aber während der Wintermonate wieder geschlossen werden.
Zur Sicherung eines Notweges für den Ortsteil Rosengasse wird nun untersucht, inwieweit sich das bestehende Forstwegenetz eignet, um eine Umfahrung der Brücke zu erreichen. Hierzu haben erste Vorgespräche mit der Staatlichen Forstverwaltung stattgefunden. Eine Lösung bietet sich über den gewidmeten Waldweg „Auerberg“ an, der am Waldparkplatz beginnt und bis zum E-Werk unterhalb des Brückenbauwerks reicht. In der Folge gelangt man über einen forsteigenen Weg und über ein kurzes Stück Privatweg wieder auf die Rosengassenstraße.
Die Verwaltung wird ermitteln, ob die Grundstückseigentümer dieser Wegeführung zustimmen und auch eine dingliche Sicherung in Form einer Widmung als öffentlicher Waldweg befürworten würden. Die angedachte Wegestrecke würde auch im Fall eines Brückenneubaus unbedingt erforderlich sein. Außerdem käme diesem Weg eine sehr interessante touristische Bedeutung zu, denn es würde eine, auch für Mountainbike geeignete Verbindung von Oberaudorf, über die Längau, zum Sudelfeld entstehen, ohne dass eine Hauptverkehrsstraße benutzt werden müsste. Evtl. könnte dieses Wegeprojekt auch im Rahmen des Programms für öffentliche touristische Infrastruktur gefördert werden.
Diskussionsverlauf
Nach Einführung durch den Ersten Bürgermeister erläutert der Leiter des Ordnungsamtes, Herr Seebacher, anhand einer Übersichtskarte den Verlauf der geplanten Wegetrasse und erklärt die rechtlichen Grundsätze der angestrebten Widmung als öffentlicher Waldweg. Auf Nachfrage aus dem Gremium wird noch einmal bestätigt, dass die Ausweichstrecke nur für einen sehr eingeschränkten Benutzerkreis freigegeben werden darf. In Notsituationen ist auch eine Schneeräumung vorstellbar. Der Sachbearbeiter gab auch bekannt, dass laut dem Geologen des Bay. Landesamt für Umwelt die Hangrutschung oberhalb der Grafenherbergstraße nicht unmittelbar an das Brückenbauwerk heranreichen wird. Insgesamt wurde das Gefährdungspotential der Rutschung in seiner Beurteilung abgemildert.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die Herstellung und rechtliche Sicherung einer Ausweichstrecke für die Rosengassenbrücke durchzuführen. Nach Ermittlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten und der Prüfung von in Frage kommender Fördermittel soll der Bauausschuss über die Durchführung dieses Projekts entscheiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Vollzug des KAG und der Kindertagesstättengebührensatzung der Gemeinde Oberaudorf; Änderung der Gebührensätze zum 01.09.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2020
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Einleitung
In der Sitzung am 16.07.2019 nahm der Gemeinderat Oberaudorf dem Antrag des Kita-Verbund Inntal vom 24.06.2019 zum Verzicht auf Geschwisterermäßigung zur Kenntnis und beschloss grundsätzlich die entsprechende Änderung der Kindertagesstättengebührensatzung (KTGS), sobald eine von der Verwaltung ausgearbeitete Änderungssatzung nebst Harmonisierung der Gebühren für die lokalen Kindertagesstätten vorgelegt wird.
Am 10.07.2019 fand im Rathaus Oberaudorf eine Besprechung der Trägervertreter der Kindertagesstätten „Schatztruhe in Niederaudorf“ und des „Audorfer Kindernestes“ statt. Dabei wurde Einvernehmen erzielt, dem Gemeinderat Oberaudorf Folgendes zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:
- Anhebung der Kindergartengebühren ab 01.01.2020
Anhebung der Gebühren für Regelgruppen-Plätze um 50,00 € je Einheit
Anhebung der Gebühren für Krippengruppen-Plätze um 20,00 € je Einheit
Wegfall sämtlicher Geschwister-Ermäßigungen
Festsetzung kostendeckender Essensgebühren
Aufgrund unterschiedlichster Faktoren konnte eine Vorlage der Thematik an den Gemeinderat Oberaudorf bislang nicht erfolgen.
Allgemeines
In der Gemeinde Oberaudorf bestehen aktuell 3 Kindertageseinrichtungen mit 350 genehmigten Plätzen, vgl. Statistik Kommunal 2019, Seite 16).
Die Gemeinde Oberaudorf betreibt seit 01.09.1997 auf öffentlich-rechtlicher Basis in Niederaudorf den Kindergarten „Schatztruhe in Niederaudorf“ als Kindertagesstätte. Insbesondere auf Basis der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), dem Kommunalabgabengesetz (KAG), der gemeindlichen Kindertagesstättensatzung (KTS) und der zugehörigen KTGS werden die Nutzung, bzw. die elternbezogene Refinanzierung geregelt. Sachaufwandsträger ist die Gemeinde Oberaudorf.
Die Kindertagesstätte „Audorfer Kindernest Oberaudorf“ befindet sich in kirchlicher Trägerschaft und wird insbesondere aufgrund vertraglicher Vereinbarung – zusätzlich zur gesetzlich geregelten Personalkostenbeteiligung – insbesondere mit einem Betriebskostenzuschuss von 90 % des ungedeckten Betriebsaufwandes bezuschusst (vgl. Vertragssammlung Vertrag Nr. 29).
Daneben werden im Rahmen des BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz) und der weiteren einschlägigen Bestimmungen im Bedarfsfall Kindertagesstätten in anderen Kommunen bezuschusst.
genehmigte Plätze in der Gemeinde Oberaudorf (mit gemeindlicher Bezuschussung) – Entwicklung :
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2008
|
2014
|
2019
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+ / - abs.
|
+ / - in %
|
Plätze
|
|
|
|
|
|
Schatztruhe Ndf.
|
54
|
99
|
127
|
+ 73
|
+ 135 %
|
Kindernest Odf.
|
81
|
111
|
157
|
+ 76
|
+ 94 %
|
|
135
|
210
|
284
|
+ 149
|
+ 110 %
|
Kostenentwicklung:
Die Einnahmen und Ausgaben sind im gemeindlichen Haushalt unter den Gliederungen 4640 und 4645 abgebildet. Alleine in den letzten 3 abgeschlossenen Haushaltsjahren haben sie die Einnahmen und Ausgaben, bzw. die Saldi wie folgt entwickelt:
Gliederung
|
2017
|
2018
|
2019
|
2020
|
Tageseinrichtun-
gen für Kinder
|
|
|
|
|
4640.1000-.2999
Einnahmen
|
+ 438.600
|
+ 442.500
|
+ 400.300
|
+ 585.800
|
4640.4000-.8999
Ausgaben
|
- 794.700
|
- 856.700
|
- 1.036.200
|
- 1.217.600
|
Gemeindekinder-
garten Niederaudorf
|
|
|
|
|
4645.1000-.2999
Einnahmen
|
+ 605.500
|
+ 661.800
|
+ 694.900
|
+ 759.600
|
4645.4000-.8999
Ausgaben
|
- 1.018.000
|
- 1.077.600
|
- 1.260.300
|
- 1.156.700
|
Saldo
|
- 768.600
|
- 830.000
|
-1.201.300
|
-1.028.900
|
Plätze
|
284
|
284
|
284
|
299
|
Saldo / Platz
|
|
|
-4.230
|
-3.441
|
Anmerkungen: Die Rechnungsergebnisse (2017-2019) sind auf volle 100 EUR aufgerundet. Die Werte für 2020 entspringen dem Haushalt 2020.
In den Gliederungen 4640 und 4645 haben sich die Ausgaben und Einnahmen seit 1997 wie folgt entwickelt:
Gliederung
|
1997
|
2019
|
+ / -
|
+ / - in %
|
Tagesein-
richtungen
für Kinder
|
|
|
|
|
4640.1000-.2999
Einnahmen
|
€
|
+ 400.400 €
|
+ 400.400 €
|
-
|
4640.4000-.8999
Ausgaben
|
- 101.200 €
|
- 1.036.300 €
|
+ 935.100 €
|
+ 924 %
|
Gemeinde
kindergarten Niederaudorf
|
|
|
|
|
4645.1000-.2999
Einnahmen
|
+ 25.900 €
|
+ 694.900 €
|
+ 669.000 €
|
+ 2.583 %
|
4645.4000-.8999
Ausgaben
|
- 39.600
|
- 1.260.300
|
+ 1.220.700 €
|
+ 3.083 %
|
Saldo
|
114.900 €
|
1.201.300 €
|
+ 1.086.400 €
|
+ 945 %
|
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Bernhardt übergibt dieser das Wort an den Geschäftsleiter Herrn König zur Erläuterung des Sachverhalts. Dieser legt Wert auf die Feststellung, dass Gegenstand der heutigen Beratung und Beschlussfassung lediglich die finanzielle Situation und deren Verbesserung sind. Notwendigkeit und Durchführung der Kinderbetreuung sind dadurch nicht in Frage gestellt. Anschließend erläutert der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt ausführlich weitere Möglichkeiten zur Optimierung der Belegung und des Betriebs der örtlichen Kindertagesstätten mit dem Ziel der weiteren Kostenreduktion in Folgejahren. Die hierzu verwendete Folie / Präsentation ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Die anschließende Diskussion im Gemeinderat lässt sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:
- Bereits im vorherigen Gemeinderat (und Finanz-, Rechnungsprüfungsausschuss) wurde des Öfteren die finanzielle Situation dargestellt, beleuchtet und diskutiert; die Anpassung der Gebühren ist zwingend notwendig und überfällig
Änderungen an den Gebühren sind zwischen den örtlichen Einrichtungen, bzw. deren Trägern abzustimmen und zu harmonisieren
Ein Teil des Gemeinderates vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen entweder schon früher umgesetzt werden hätten sollen, bzw. jetzt den Betroffenen mehr Zeit gegeben werden solle, sich auf eine Gebührenanpassung zu einem späteren Zeitpunkt einzustellen.
Einige Gemeinderatsmitglieder weisen darauf hin, dass die aktuell eingehobenen Gebühren (individuelle Gebühr abzüglich Staatszuschuss) bei weitem nicht mehr angemessen sind und sprechen sich deutlich für die Gebührenerhöhung, ggf. auch mit einem höheren Maß, aus.
Ggf. wäre zu prüfen, ob nicht auch Staffelungen bei den jeweiligen Gebühren nach sozial-, bzw. ökonomischen Gesichtspunkten eingeführt werden könnten.
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt die Anpassung der KTGS in folgenden Punkten:
- Anhebung der Kindergartengebühren ab 01.09.2020
Anhebung der Gebühren für Regelgruppen-Plätze um 50,00 € je Einheit
Abhebung der Gebühren für Krippengruppen-Plätze um 20,00 € je Einheit
Wegfall sämtlicher Geschwister-Ermäßigungen
Festsetzung kostendeckender Essensgebühren
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung vorzubereiten und alsbald zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
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6. Brenner-Basistunnel "Nordzulauf" - weitere Strategie
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2020
|
ö
|
vorberatend
|
6 |
Sachverhalt
Die Planungen der DB AG für den Brennerbasistunnel Nordzulauf stellen eine große Herausforderung für die Gemeinde Oberaudorf dar. In vorherigen Diskussionen wurde die Frage aufgeworfen welche Folgen von den verschiedenen Trassenvarianten in der Gemeinde zu erwarten wären. Die Unterlagen der DB AG sind seit 29.05.2020 digital zugänglich. Dieser Zeitraum erlaubt nun eine umfassende Diskussion des Gemeinderats zu den geplanten Trassen. Ziel muss eine Handreichung an die beratende Kanzlei sein, welche Varianten bzw. welche Teile der Varianten für die Gemeinde definitive Zwangs- bzw. Ablehnungspunkte seien können. Der Gemeinderat ist eingeladen seine Standpunkte und Ideen in intensiver Diskussion mitzuteilen und der Verwaltung eine grobe Stoßrichtung im Verfahren vorzugeben.
Diskussionsverlauf
In seiner Einleitung weist der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt darauf hin, dass es sich hierbei um einen „offenen Diskussionspunkt“ handelt. Anhand einer eigenen Präsentation (vgl. Anlage zu dieser Beschlussvorlage) erläutert er ausführlich den aktuellen Sachstand. Im Anschluss daran entwickelt sich eine rege Diskussion im Gemeinderat.
Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Punkte aus der Diskussion wie folgt aufzählen:
- Bislang haben noch wenige Bürger/-innen die Möglichkeit der Einsichtnahme in die entsprechenden Akten im Rathaus Oberaudorf genutzt. Hierbei verweist Herr Florian Seebacher auf die gemeindliche Homepage und die Möglichkeit der Akteneinsicht via Link.
Die Bevölkerung vor Ort und der Gemeinderat Oberaudorf (Gemeinderatsmitglieder mit 1. Bürgermeister) müssen den beauftragten Fachanwalt hinsichtlich inhaltlicher Argumente unterstützen.
Ggf. wäre die Verteilung von vorformulierten Einwendungsschreiben an alle Haushalte vorzubereiten, bzw. zu verteilen.
Nach Möglichkeit sollte schnellstmöglich zu einer Infoveranstaltung für alle Bürger/-innen geladen werden, anlässlich derer die dort eingebrachten Einwendungen gesammelt, aufbereitet und an den Fachanwalt weitergeleitet werden sollten.
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7. Brenner-Basistunnel "Nordzulauf" - Unterstützung der Gemeinde Oberaudorf für den Vorschlag der Bürgerinitiative "2040"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2020
|
ö
|
beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Bürgerinitiative 2040 hat eine alternative Streckenplanung vorgeschlagen und ausgeplant. Nach Ansicht der Verwaltung ist das vorgeschlagene Modell der einzig sinnvolle Ansatz um nachteilige Folgen für das Inntal und im speziellen das Gemeindegebiet Oberaudorf zu vermeiden. Die Planung sieht eine Verlagerung der Verknüpfungsstelle Niederaudorf in den Berg vor (s. ausgehängte Pläne). Diese Variante würde eine Komplettuntertunnelung des Gemeindegebiets Oberaudorf garantieren. Die Folgen für die örtlichen Landwirte und den örtlichen Tourismus sind als durchweg positiv zu bewerten. Durch die Planung würde sich der Jetztzustand nicht nur nicht verschlechtern, sondern auch verbessern.
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8. Kloster "Reisach" - aktueller Status
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2020
|
ö
|
informativ
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8 |
Sachverhalt
Das Art und Form der Weiternutzung des Klosters Reisach ist ein Thema das direkt auf die Ausgestaltung des kulturellen Lebens innerhalb der Gemeinde Oberaudorf widerspiegelt. Durch die Rückgabe des Klosters an den Freistaat und die ungeklärte Positionierung des Erzbistum Münchens entsteht hier im Moment ein Stillstand und eine Planungsunsicherheit, die die Gemeinde nicht länger hinnehmen möchte. Im Moment stehen verschiedene Konzepte zur Weiternutzung im Raum a) eine kirchliche Nutzung durch das Bistum, b) eine Verwertung durch die Immobiliengesellschaft des Freistaats Bayern c) ein Nutzungskonzept unter Mitwirkung der Gemeinde Oberaudorf. In der heutigen Sitzung geht es darum in eingehender Diskussion vorzubesprechen, inwieweit der Gemeinderat es für angebracht hält, dass die Gemeinde Oberaudorf eine stärker steuernde Position in Bezug auf das Kloster einnimmt, als dies heute der Fall ist.
Diskussionsverlauf
Anhand einer Folie / Präsentation erläutert der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt den aktuellen Sachstand und Überlegungen zur Übernahme von Teilen des Ensemble durch die Gemeinde Oberaudorf, bzw. ggf. von Dritten. Der Gemeinderat Oberaudorf zeigt sich einverstanden damit, dass der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt die Ideen zur Möglichkeit der Übernahme und der weiteren Nutzung des Ensemble weiterentwickelt. Der Gemeinderat Oberaudorf ist alsbald über den Fortgang der Angelegenheit zu informieren, bzw. zur Beratung und Beschlussfassung einzuladen.
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9. Vollzug der GO und der KommPrV; überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2014-2017 und der Kasse der Gemeinde Oberaudorf durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (Bericht G 55519)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
30.06.2020
|
ö
|
informativ
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9 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberaudorf ist kraft Gesetzes Mitglied beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV, vgl. 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 des Gesetzes über den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband). Der BKPV ist somit gesetzliches Prüfungsorgan für die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung (Art. 105 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung – GO).
In der Zeit vom 30.04.2018-14.05.2020 erfolgte seitens des BKPV für den Zeitraum 2014-2017 die überörtliche Rechnungsprüfung von Jahresrechnung und Gemeindekasse. Zwischenzeitlich (s. Ausfertigung vom 28.05.2020, Eingang bei der Gemeinde Oberaudorf am 12.06.2020) liegt der entsprechende Prüfungsbericht (Bericht Nr. G 55519) vor.
Der Prüfungsbericht enthält insbesondere eine Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses, allgemeine Angaben, Gegenstand und Verfahren der Prüfung, Aussagen zur Kassenlage und zu den finanziellen Verhältnissen der Gemeinde Oberaudorf, sowie Einzelfeststellungen und Form von sog. „Textziffern“. Vertieft geprüft wurden Baumaßnahmen, die Informationstechnik (IuK), Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge, sowie das Feuerwehrwesen. Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde und die Kassenlage waren im Berichtszeitraum geordnet.
Der Prüfungsbericht kann von den Gemeinderatsmitgliedern während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus Oberaudorf, Kämmerei, Zi.-Nr. 16, I. Stock, eingesehen werden. In einer der nächsten Gemeinderatssitzung wird dem Gemeinderat eine Stellungnahme zum Prüfungsbericht zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorgelegt. Seitens der Verwaltung sind alsbald die einzelnen Textziffern entsprechend der Einzelfeststellungen zu bearbeiten. Der Gemeinderat Oberaudorf ist regelmäßig über den Fortgang dieser Bearbeitung zu unterrichten. Gleiches gilt ggü. dem Landratsamt Rosenheim als sachlich und örtlich zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 3 der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung – KommPrV). Der Rechnungsprüfungsausschuss erhält vorab ein Exemplar zur Kenntnisnahme ausgehändigt.
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10. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2020
|
ö
|
informativ
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10 |
Sachverhalt
Bekanntgabe von Beschlüssen aus früheren nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Beschluss Nr. 827/2020 Brennerbasistunnel - Nordzulauf; Raumordnungsverfahren - Beratung und Beschlussfassung zur Beauftragung einer geeigneten Anwaltskanzlei zur Erstellung einer qualifizierten gemeindlichen Stellungnahme
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beauftragt eine ortsnahe Kanzlei mit der Durchführung des Wider-spruchsverfahrens. Notwendige Gutachten werden z.B. bei Prof. Dr. Pröbstl zuge-kauft. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zu veranlassen.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beauftragt eine Spezialkanzlei mit der Durchführung des Verfah-rens. Sollte beim Gespräch mit der Regierung von Oberbayern und den Vertretern der Deutschen Bahn AG am 16.06.2020 die Deutsche Bahn AG der Aufnahme der Variante „2040“ ins Verfahren zustimmen, kann eine günstigere Vertretung durch eine ortsnahe Kanzlei veranlasst werden. Die Verwaltung wird beauftragt die not-wendigen Schritte zu veranlassen.
Beschluss 3:
Der Gemeinderat gibt Mittel bis zu 80000€ für die Beauftragung der Spezialkanzlei Dolde Mayen – Stuttgart (Herrn RA Dr. Lange) frei um die Interessen der Gemeinde Oberaudorf im Rahmen des Raumordnungsverfahrens Brenner Nordzulauf zu vertreten. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zu veranlassen.
Weitere Beschlüsse aus letzten, nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt.
nicht bekannt zu geben.
Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung:
- Planungen zur Errichtung eines Sportlerweges (25 verdienstvolle Sportler/-innen aus dem Gemeindebereich Oberaudorf), s. Präsentation (Anlage zu dieser Vorlage)
- Straßenausbaupauschalen 2020, Bescheid des LA für Statistik, Fürth vom 15.06.2020, AZ 43-1548.6-3/5, Zuweisung in Höhe von 31.737 €, Ansatz im Haushalt 2020 unter 6300.3610 enthalten
- Zustimmung der Regierung von Oberbayern (vorzeitiger Maßnahmenbeginn) zur Beschaffung eines Schleppers mit Anbaugeräten zur Pflege und Unterhaltung touristisch genutzter Flächen (Loipen, Wanderwege) vom 23.06.2020, (AZ 20-13-3262-03-2020-RO)
- Verlängerung des Optionszeitraums für die Umstellung auf § 2b UStG um 2 Jahre bis zum 31.12.2022; die Gemeinde Oberaudorf unterfällt erst dann § 2b UStG ab dem 01.01.2023
Beantwortung von Fragen aus letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Anfragen aus letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche noch zu beantworten wären, liegen dzt. nicht vor.
Neue Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
Das Gemeinderatsmitglied Herr Franz Hefter erkundigt sich nach aktuellen Auflagen zum Tragen einer Mund- und Nasenmaske im gemeindlichen Wertstoffhof im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie. Herr Florian Seebacher holt hierzu Einkünfte ein und berichtet dem Gemeinderat Oberaudorf alsbald.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Regina Götze erinnert an den Antrag der Partei "Bündnis 90/Die Grünen", Ortsgruppe Oberaudorf, auf flächendeckende Tempo 30km/h Zone für den Ortskern Oberaudorf vom 03.06.2020, eingegangen am 09.06.2020. Der 1. Bürgermeister Herr Prof. Dr. Bernhardt sagt die Behandlung im Rahmen einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zu.
Datenstand vom 03.07.2020 08:53 Uhr