Datum: 24.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.02.2020
3 Sachstandsbericht über den Haushalt 2020 der Gemeinde Oberaudorf
4 Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 GO für 2020
5 Zuschussantrag des Fördervereins zur Musikerziehung in Audorf e.V. für das Jugendorchester 2020
6 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 24.11.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Finanzausschuss über die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung ab.

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 24.11.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Den Finanzausschussmitgliedern wurde ein Entwurf der letzten öffentlichen Finanz-ausschuss-Sitzung vom 18.02.2020 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 18.02.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Sachstandsbericht über den Haushalt 2020 der Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 24.11.2020 ö informativ 3

Sachverhalt

Nach einführenden Worten des 1. Bürgermeisters stellt der Kämmerer dem Ausschuss einen Sachstandsbericht (Stichtag 17.11.2020) der Gemeinde Oberaudorf zum Haushalt 2020 vor. Es werden die wichtigsten Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben und hier insbesondere die Haushaltsstellen dargestellt, die z.Zt. vom Haushaltsansatz deutlich abweichen.

Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Daten und Zahlen:

Auswirkungen der Pandemie:
Gewerbesteuer: Der HH-Ansatz 2020 wird voraussichtlich um ca. 27.000 € nicht erreicht. Ein großer Einbruch der Einnahmen auf Grund der aktuellen Pandemie ist 2020 aber noch nicht festzustellen, da zurzeit hauptsächlich die Gewerbesteuer-Veranlagung der Jahre 2018/2019 durchgeführt wird. Vielfach wurden von einzelnen Betrieben die Vorauszahlungen für das 2020 deutlich herabgesetzt. Ein erster Trend, dass ein Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Deutlich zurück gingen auch die Einnahmen 2020 bei den Kurbeiträgen (geschätzte 50.000 € zum Jahresende) und beim Fremdenverkehrsbeitrag (geschätzte 60.000 € zum Jahresende).
Mehrausgaben auf einzelnen HHSt. mussten für pandemiebedingte Vorsichtsmaßnahmen ausgegeben werden (Plexiglasschutzscheiben, Coronamasken, Desinfektionsmittel mit Vorrichtungen usw.). Besonders betroffen sind hier die HHSt. im Bereich Rathaus 0600.5000 (Plexiglasschutz für die Sachbearbeiter), 0600.5200 (z.B. Einkauf Corona-Masken, Desinfektionsmittel usw.) und im VMH auf der HHSt. 0600.9400 durch nicht geplante Umbauten im Dachgeschoss des Rathauses. So entstanden drei neue Büros für 4 Mitarbeiter. Beabsichtigt wird die Abschirmung der einzelnen Verwaltungsmitarbeiter. Bei einem virusbedingten Krankheitsfall unter den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung ist somit nicht die ganze Verwaltung betroffen.
Ähnlich wie in der Gewerbesteuer verhält es sich auch bei der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Ein Rückgang der Einnahmen ist feststellbar, hält sich aber in Grenzen.
Profitieren können wir von den Hilfen der Landesregierung bei anfallenden Gewerbesteuermindereinnahmen. Aufgrund der durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen aus den Jahren 2017 bis 2019 erstattet der Staat den Kommunen den Differenzbetrag der Mindereinnahmen 2020. Die Überweisung der Zuwendung erfolgt am 15.12.2020.

Verwaltungshaushalt 2020

Bei der Zweitwohnungssteuer ergab das Jahr 2020 eine deutliche Überschreitung der Ansätze. Hier kommt die Abarbeitung einzelner Fälle aus dem letzten Jahr und die Anpassung der ortsüblichen Miete zum Tragen. Die Ausgaben im VWH verliefen bis auf wenige Positionen fast alle nach Plan. Alle bisherigen Mehrausgaben können durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen ausgeglichen werden. Die Ausgaben im Straßen- und Brückenunterhalt konnten eingehalten werden.
Hier eine Kurzübersicht der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH im Vergleich HH-Ansatz und Stand 17.11.2020 bzw. 31.12.2020  
HH-Stelle
Bezeichnung

HH-Ansatz
2020 €
Stand 17.11.20 bzw. Ende 20*
Differenz


Einnahmen VWH




9000.0010
Grundsteuer B
670.000
662.122
-  7.878

9000.0030
Gewerbesteuer
1.260.000
1.232.685
- 27.315
!
9000.0270
Zweitwohnungssteuer*
236.000
338.390
+102.390
!
7900.1200
Fremdenverkehrsbeitrag
200.000
140.556
-   59.444
7900.1210
Kurbeitrag (10 Monate)
235.000
174.556
-   60.101
9000.0100
Einkommensteuer-Anteil*
2.931.000
2.035.841
- 895.159
9000.01/61
Umsatzsteuer-Anteil
229.700
198.182
-   30.818
9000.0611
Grunderwerbsteuer (10 Mon.)
125.000
124.968
- 32

Ausgaben VWH




9000.8100
Gewerbesteuer-Umlage
175.000
93.305
- 81.695
!
7000.5000
Unterhalt Kläranlage*
50.000
18.736
+ 31.264
!
6300.5100
Straßenunterhalt*
180.000
125.166
+ 54.834






Vermögenshaushalt 2020

Im Mittelpunkt der Ausgaben im VMH steht natürlich der Neubau der Kläranlage. Die Ausgaben liegen zum Zeitpunkt 17.11.2020 deutlich unter dem angesetzten Haushaltsansatz in Höhe von 6,5 Millionen €. Für die nächsten Monate ist aber mit erheblichen Auszahlungen an die ausführenden Firmen zu rechnen. Geplant ist ein Ende der Baumaßnahme voraussichtlich Mitte 2021.
Die zweite größere aktuelle Baumaßnahme ist der Ausbau der Bad-Trißl-Straße. Hier kann es im Dezember noch zu weiteren Auszahlungen abhängig vom witterungsbedingten Fortschritt der Baumaßnahme kommen. Die erheblichen Mehrkosten durch neue rechtliche Vorgaben bei der Entsorgung des Straßenmaterials wird sich erst im nächsten Jahr bemerkbar machen. Die Maßnahme Kindergartenneubau in der Bad-Trißl-Straße wird nicht mehr durchgeführt. Auch die Sanierung der Rosengassenbrücke wurde 2020 nicht durchgeführt.
Auf der Einnahmeseite ergab sich auf der HHSt. 7000.3500 Herstellungsbeiträge Kanal eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Ansatz. Die erhöhten Einnahmen beruhen auf dem Abrechnungsstau aus dem Jahr 2019. Die Durchführung der Veranlagung des Verbesserungsbeitrags für die Kläranlage stellte sich als sehr arbeitsintensiv und zeitaufwendig dar und so kann die Vorgabe des HH-Ansätze 2020 in Höhe von 1.886.500 € gegenüber aktuellen 1.083.000 € Einnahmen in diesem Jahr nicht erreicht werden.
Die Ein- und Ausnahmen am Stichtag 17.11.2020 sind leider nur eine kurze Momentaufnahme. Bis zum 31.12.2020 kann und wird die eine oder andere Auszahlung den aktuellen Sachstand ändern. So können in den nächsten Wochen jederzeit noch größere Rechnungen für die Baumaßnahme Kläranlage und Straßenbau Bad-Trißl-Straße in der Kämmerei eingehen. Außerdem steht heuer noch der Ankauf des Schleppers mit Pistenloipenspurgerät und der anschließende Abruf der bereits zugesagten Förderung für diesen Schlepper an. Die Schlussabrechnung der Straßenbaumaßnahme der Rosenheimer Straße wird zurzeit vom Bauamt durchgeführt. Hier ist auch noch mit Rückerstattung von bereits geleisteten Ausgaben durch das Straßenbauamt, Telekom und Gemeindewerke in diesem Jahr zu rechnen.









Hier eine Kurzübersicht der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH:

HH-Stelle
Bezeichnung

HH-Ansatz
2020 €
Stand 17.11.2020
Differenz

Einnahmen VMH



1300.3610
Zuweisung für Feuerwehr
0
13.100
13.100
6300.3610
Zuweisungen Straßenbau
700.000
133.812
-566.188
7000.3500
Herstellungsbeiträge Kanal
50.000
154.161
104.161
7000.3530
Verbesserungsbeiträge Kläranl.
1.886.500
1.083.276
-803.224
9000.3610
Investitionspauschale*
126.500
126.500
0

Ausgaben VMH



0600.9401
Umbau Rathaus
20.000
38.610
18.610
2150.9820
Anteil Schule „Oberes Inntal“*
13.000
27.286
14.286
2150.9821
Anteil Sanierung Turnhalls Kfd.
0
90.000
90.000
6300.9350
Erwerb Anlagevermögen Bauhof
50.000
32.583
-17.417
6300.9500
Ausbaukosten versch. Straßen
80.000
84.164
4.164
6300.9502
Erneuerg. OD ST2089 RO-Str.*
200.000
408.760
208.760
6300.9519
Teilausbau Bad Trißl-Straße*
800.000
333.396
-466.604
7000.9510
Neubau Kläranlage
6.500.000
3.237.454
3.565.546
8800.9320
Erwerb von Grundstücken
1.013.000
1.022.394
9.394


Der Finanzausschuss nimmt den Bericht zum Haushalt 2020 zur Kenntnis.    

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4. Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 GO für 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 24.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Überplanmäßige (ÜA – Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge übersteigen) und außerplanmäßige Ausgaben (AA – Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt sind) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Dies bedeutet u.a., dass es sich hierbei nicht um zusätzliche Ausgaben handelt, sondern die im Haushaltsplan genannten Ansätze, die überschritten werden, durch Mehreinnahmen oder durch Minderausgaben (Einsparungen) einer anderen Ausgabe-Haushaltsstelle gedeckt sind. Sind sie erheblich (ÜA über 15.000,00 € bzw. AA über 5.000,00 €), sind sie vom Finanzausschuss bzw. Gemeinderat zu beschließen. Nach der Geschäftsordnung ist folgende Zuständigkeit geregelt: Der 1. Bürgermeister ist bis zu einem Betrag von 15.000,00 € (ÜA) bzw. 5.000,00 € (AA) zuständig. Der Finanzausschuss entscheidet überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 50.000,00 € und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 20.000,00 €. Mehrausgaben über 50.000,00 € bzw. über 20.000,00 € sind vom Gemeinderat zu genehmigen.
Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (VWH) bzw. Vermögenshaushaltes (VMH) dienen jeweils insgesamt zur Deckung der Ausgaben des VWH und VMH.
Eine Übersicht über die genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben liegt dem Gremium vor. Die verschiedenen „Mehrausgaben“ werden einzeln erläutert.

Beschluss

Der Finanzausschuss erkennt die in der Anlage als erheblich überplanmäßigen Ausgaben 2020 im VMH in Höhe von insgesamt 45.000 € als unabweisbar notwendig an und genehmigt diese. Eine Deckung dieser Ausgaben ist durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen HH-Stellen gegeben (siehe Anlage).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Zuschussantrag des Fördervereins zur Musikerziehung in Audorf e.V. für das Jugendorchester 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 24.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 06.11.2018 hat der Finanzausschuss zum Tagesordnungspunkt „Zuschussantrag des Fördervereins Musikerziehung der Kinder in Audorf e.V. für das Jugendorchester“ (58/2018) mit 7 zu 0 Stimmen eine jährliche Unterstützung von 1000 € festgesetzt. Mit Schreiben vom 12.11.2020 stellt der 1. Vorsitzende Georg Heidinger dar, dass die Bläserklasse aufgrund fehlender Einnahmen in Corona Zeiten mit Mindereinnahmen von ca. 3000 € zu kämpfen hat. Die jährliche Unterstützung von 1000 € wurde noch nicht abgerufen. Da die Verwaltung aufgrund der aktuellen Situation davon ausgeht, dass sich mehrere Ortsvereine nach Unterstützungen erkundigen werden, wird folgendes Vorgeschlagen. Die Gemeinde zahlt die bisherige Unterstützung von 1000 € sofort aus. Ansonsten werden diese und andere Anfragen bis zur Jahresrechnung 2020 gesammelt und entsprechend dem Kassenstand der Gemeinde und dem Kassenstand der Vereine bewertet. So ist eine Gleichbehandlung der Vereine bei gegebener Leistungsfähigkeit der Gemeinde vorhanden.

Datum
Betrag
Text
20.11.2006
6.000,00 €
Zuschuss Anschaffung Musikinstrumente
22.12.2006
2.000,00 €
Förderzuschuss für Musikerziehung
19.09.2007
10.000,00 €
Zuschuss für 2. Bläserklasse (für Instrumente)
03.12.2008
1.000,00 €
Zuschuss 2008 Jugendblasorchester
09.11.2009
1.000,00 €
Zuschuss 2009 Jugendblasorchester
23.02.2010
2.000,00 €
Zuschuss 2010 Jugendblasorchester
18.12.2013
2.000,00 €
Zuschuss 2013 Jugendblasorchester
10.10.2014
2.000,00 €
Zuschuss 2014 Klassenmusizieren
02.11.2015
1.000,00 €
Zuschuss 2015 Klassenmusizieren
29.09.2016
2.000,00 €
Zuschuss 2016 Klassenmusizieren
05.10.2017
2.000,00 €
Zuschuss 2017 Klassenmusizieren
09.11.2018
1.000,00 €
Zuschuss 2018 Klassenmusizieren
23.07.2019
1.000,00 €
Zuschuss 2019 Klassenmusizieren
Summe
33.000,00 €
Gesamtbetrag von 2006 bis 2019

Diskussionsverlauf

Die Gremiumsmitglieder sprachen sich einstimmig für die vorgeschlagenen 1.000 € Unterstützung für den Förderverein Musikerziehung in Audorf e.V. aus. Bürgermeister Bernhardt nutzte den Antrag des Fördervereins Musikerziehung der Kinder in Audorf e.V. für eine allgemeine Diskussion, wie auf weiteren Anfragen nach finanzieller Unterstützung von Ortsvereinen durch die Gemeinde Oberaudorf zu verfahren sei. In der anschließenden Diskussion wurde von den Gremiumsmitgliedern Hefter und März angeregt bei den Bewertungskriterien auch die Kultur- und Jugendarbeit mit einzubeziehen. Finanzausschussmitglied Rechenauer merkte an, dass die Diskussion um die finanzielle Unterstützung der Ortsvereine schon immer ein Thema im Ausschuss gewesen wäre und seiner Meinung eine allgemeine Regelung nur schwer zu finden wäre. Es komme immer auf den Einzelfall an. Das Gremium war sich einig, dass der Kassenstand bei weiteren Anfragen auf alle Fälle berücksichtigt werden soll.

Beschluss

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt 1000 € an die Bläserklasse auszuzahlen. Im Folgenden sollen alle Förderanträge gesammelt werden und auch in Abwägung mit dem Kassenstand der Vereine im Gemeinderat besprochen und entsprechend der Leistungsfähigkeit der Gemeinde gefördert werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 24.11.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung waren keine Bekanntgaben abzugeben. Anfragen aus dem Gremium wurden nicht gestellt.

Datenstand vom 12.03.2021 09:12 Uhr