Datum: 14.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:35 Uhr bis 22:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020
3 Jahresabschluss 2019
4 Wasser, u. a. Wassergewinnung Mühlau - Schutzgebiet
5 Strom, u. a. Festlegung der Erlösobergrenze für die 3. Regulierungsperiode
6 Breitbandausbau, u. a. Anbindung Schule und Rathaus, neue Ausbaugebiete
7 Erschließung Sudelfeld - Grafenherberg (Sachstand)
8 Neubau Kläranlage (aktueller Stand)
9 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
9.1 Absenkung der Umsatzsteuer vom 01.07.2020 - 31.12.2020
9.2 Einführung eines DMS bei den Gemeindewerken (aktueller Stand)
9.3 Mobilität, u. a. neue E-Tankstelle

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

BGM Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung (TO) bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der WA stimmt der TO ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Protokolle der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020 waren vorab bekannt gegeben worden. Der BGM fragt ob Änderungen gewünscht werden.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt dem Protokoll ohne Änderung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Jahresabschluss 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Jahresergebnis 2019
Insbesondere durch höhere Einnahmen aus dem Stromverkauf, den durchgeleiteten Netzentgelten, sowie aus Beteiligungsgewinnen liegt das Jahresergebnis 2019 mit 134.143,90 € deutlich über dem Vorjahreswert (13.452,20) aber geringfügig unter den Erwartungen des Wirtschaftsplanes (184 Teuro). Durch den deutlich gestiegenen Gewinn kann auch die im letzten Jahr nicht abgeführte Konzessionsabgabe in Höhe von 46 Teuro für Wasser nachentrichtet werden. Somit fallen alleine für die Konzessionsabgabe (Wasser und Strom) Zahlungen in Höhe von 238 Teuro an die Gemeinde an.
Die Bilanzsumme sank zum 31.12.2019 auf 8,104 Mio. Euro (VJ: 8.246 Mio. Euro).
Die Gemeindewerke sind schuldenfrei und verfügen über ausreichend Kapitalreserven um die anstehenden Investitionen aus eigener Kraft stemmen zu können.
Im Einzelnen:

Ergebnis 2019
in TEuro
Plan 2019
in TEuro
Strom (mit Breitband)
99
115
Wasser
- 16
- 1
Beteiligungen
65
70
Moderne Messeinrichtungen
-14
0
Gesamt
134
184

Allgemein
Die gestiegenen Umsatzerlöse sind insbesondere den Aktivitäten im Bereich Breitband geschuldet. Ferner haben die Strompreiserhöhungen zum 01.01.2019 sowie die erhöhten Netznutzungsentgelte dazu beigetragen.
Die deutlich gestiegenen Lohnkosten sind den altersbedingten Doppelbesetzungen sowie einer Altersrückstellung geschuldet. Die Bezeichnung Zinsaufwand ist nicht ganz korrekt. Überwogen früher tatsächlich die Zinszahlungen, so wurden zwischenzeitlich von den Banken die Kontoführungsgebühren drastisch erhöht und es wird ein spürbarer negativer Zins, das Verwahrgeld, erhoben.
Coronabedingt wurde der Jahresbericht heuer später erstellt und liegt in der endgültigen Fassung erst seit dem 07.07. vor. Daher wird der Lagebericht ausnahmsweise später erstellt und erst mit dem Prüfbericht durch den WP vorgelegt werden.

Strom
Im Strom sind die Teilbilanzen Netz, Vertrieb, Erzeugung und Moderne Messeinrichtungen (MME) konsolidiert. Dies ist erforderlich, da der Gesetzgeber eine buchhalterische Trennung der Bereiche Netz und MME vorgibt.
Dabei stellt der Bereich Netz das Kernstück dar. Hier sind alle Aktivitäten abgebildet, die der eigentlichen Versorgung dienen.
Der Umsatzsprung Straßenbeleuchtung rührt daher, dass seit 2019 alle Leistungen mit der Gemeinde umsatzsteuerfrei abgerechnet werden und nicht mehr nur der Lohnanteil der Straßenbeleuchtung.
Bei den Sachanlagenverkäufen handelt es sich insbesondere um die alten VW-Busse, die in Zahlung gegeben wurden.
Insgesamt ist der Überschuss im Verhältnis zum eingesetzten Kapital zu gering.
Im Vertrieb sind, wie der Name sagt, alle Aktivitäten im Stromverkauf abgebildet. Nachdem in den letzten Jahren die Ergebnisse durchweg unbefriedigend und meist negativ waren, fällt das Ergebnis heuer gut aus. Dies ist aber nicht nur einer Preiserhöhung geschuldet, sondern auch gewissen geänderten Zuordnungen. So wurden z. B. die Personalkosten verstärkt dem Netz zugeordnet. Auch wurden die über den Stromeinkauf erzielten Vorteile nicht zu 100 % weitergeben. Dabei handelt es sich jedoch um Sondereffekte.
In der Erzeugung finden sich alle Aktivitäten im Bezug zu den Eigenerzeugungsanlagen, die Abrechnungen mit der Elektrizitätswerk GmbH und den Breitbandaktivitäten wieder.
Letztere führen in 2019 auch zu einer gewissen Verzerrung. Um eine Kontinuität der Ergebnisse zu gewährleisten, wurden die meisten Einnahmen und Ausgaben in das Umlaufvermögen gebucht und in 2019 aufgelöst. Das Volumen ist dabei mit jeweils ca. 500 Teuro nicht unerheblich. Insgesamt entstand in 2019 aus dem Breitband ein Saldo von ca. - 100 Teuro, der aber in 2020 ausgeglichen werden sollte.
Die Erlöse aus den PV-Erzeugungsanlagen sind weitgehend konstant, wobei in 2019 mehrere Wechselrichter ersetzt werden mussten.
Die Dieselaggregate dienen der Absenkung der Spitzenbelastung. Die anfallenden Erträge aus den vermiedenen Netznutzungsentgelten sind dabei nicht gesichert.
Die Gemeindewerke haben einen Betriebsführungsvertrag mit dem Elektrizitätswerk abgeschlossen. Dies sind im Wesentlichen die Erlöse aus den Elektroinstallationen.

Modernen Messeinrichtungen
Seit 2018 sind die Aktivitäten im Bereich der modernen Messeinrichtungen separat auszuweisen. Der Gesetzgeber hat hier ein bürokratisches Monster geschaffen, dessen Anlaufkosten sehr hoch sind. Es ist fraglich ob dieser Bereich jemals rentierlich betrieben werden kann.

Wasser
Der Bereich Wasser ist seit Jahren defizitär. Eine Änderung wird erst die Gebührenerhebung ab 01.01.2020 mit sich bringen. 2018 war noch zusätzlich durch den Sondereffekt verzerrt, dass die Arbeiten zur Leitungssanierung Mühlau als Unterhalt gebucht wurden.

Beteiligungen
Bei den Beteiligungen verzeichnete das Elektrizitätswerk eine deutlich höhere Ausschüttung als geplant. Im Gegensatz dazu musste kurzfristig nach Mitteilung durch den Steuerberater des Hocheck in diesem Bereich eine weitere Wertberichtigung um 36 Teuro durchgeführt werden. Die Klärung zu diesem Vorgang läuft noch.

Für die neuen Mitglieder des GR sind sicherlich viele buchhalterischen Fragen in den Gemeindewerken neu und erklärungsbedürftig. Sollten hierzu Detailfragen bestehen, steht die Werkleitung jederzeit gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Hr. Schmid stellte die wesentlichen Ergebnisses des Jahresabschlusses, wie im Sachverhalt beschrieben, vor.
Das deutlich niedrigere Jahresergebnis 2018 (13.452,20 €) gegenüber 2019 (134.143,90 €) sei im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass 2018 die Unterhaltskosten für das Wasserleitungsnetz aufgrund des Austausches einer alten reparaturanfälligen Wasserleitung in der Mühlau überdurchschnittlich hoch ausfielen.
Im Bereitbandbereich sei eine kalenderjährliche Betrachtung nicht zielführend. Bei der Erschließung mit Breitband müssen die Gemeindewerke z. B. mit den Tiefbauarbeiten oder Abrechnungen der Telekom in Vorleistung treten. Die staatlichen Fördergelder von 80 % können erst im Anschluss, oft deutlich später, abgerufen werden. Ebenso sei eine Veräußerung an die Telekom erst nach der Fertigstellung möglich. Ein Vorteil bei der Abwicklung des Breitbandausbaues durch die Gemeindewerke liege daran, dass diese die Vorsteuer geltend machen können.
Zur Beteiligung Hocheck wurde inzwischen bekannt, dass aufgrund einer Prüfung des Hocheckes durch das Finanzamt der Beteiligungswert nach unten korrigiert werden musste.
GR Hirnböck hinterfragte das Thema „Kontoführungsgebühren“ und „Negativzinsen“ für Geldeinlagen bei den Banken. Herr Schmid wies darauf hin, dass dieses Thema in einer WA-Sitzung in 2019 behandelt worden sei: Vom WA fand der Antrag der WL keine ausreichende Unterstützung, Fest- und Tagesgelder auf andere Banken umzuschichten, um Negativzinsen zu vermeiden.
Anmerkung:        Die Gemeindewerke zahlen derzeit für eine Geldeinlage von rund 1,35 Mio. Euro einen Negativzins von 0,5 %. Hinzu kommen noch Kontoführungsgebühren von monatlich ca. 650 €.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Jahresabschluss 2019 zur Kenntnis. Es werden keine Einwendungen erhoben oder Änderungen angeregt. Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Abschluss nach Prüfung durch die Kanzlei Butz, sowie durch die interne Prüfung, in der vorgelegten Form festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 134.143,90 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Wasser, u. a. Wassergewinnung Mühlau - Schutzgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

Die wasserrechtliche Genehmigung für den Brunnen Mühlau endet in 2027. Aufgrund der mit den Fachbehörden geführten Gespräche kann eine neue Genehmigung (ab 2027) aufgrund der derzeitigen Schutzgebietssituation ausgeschlossen werden. Grund hierfür sind ein Wohngebäude und eine Fischereianlage, welche sich im Grundwassereinzugsgebiet nordwestlich des Brunnens befinden. Deshalb wird von den Gemeindewerken seit längerer Zeit nach Alternativen in der Mühlau gesucht, wobei diese bereits in mehreren Werkausschusssitzungen behandelt wurden.
Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ist davon auszugehen, dass die Kosten für eine Ablösung der Fischerei sowie des Wohnhauses, welche sich im Grundwassereinzugsgebiet des derzeitigen Brunnens befinden, höher anzusetzen sind, als die Kosten für eine Verlegung des Brunnens.
Eine Verlegung des Brunnens von Oberaudorf in die Nähe des Brunnens von Kiefersfelden hat den Vorteil, dass ein gemeinsames Schutzgebiet festgelegt werden kann, welches in Summe deutlich kleiner ist als zwei getrennte Schutzgebiete. Die Grundwassermächtigkeit ist nach den derzeitigen Kenntnissen für beide Versorger ausreichend.
Unabhängig von der Alternativenprüfung von Oberaudorf hat die Gemeinde Kiefersfelden beim Landratsamt Rosenheim eine Erhöhung der Entnahmemenge ihres Brunnens in der Mühlau beantragt, um neben den St. Josefsquellen eine 100-prozentige Reserve für die Versorgung von Kiefersfelden zu erhalten.
Am 22.06.2020 fand im Rathaus von Kiefersfelden ein gemeinsames Gespräch statt, bei welchem unter anderem auch die Bürgermeister beider Gemeinden sowie Frau Sperling vom Ingenieurbüro für Grundwasser und Umweltfragen (IGwU) teilnahmen. Das Gespräch diente einer ersten Erörterung, ob auch ein gemeinsamer Brunnen von Kiefersfelden und Oberaudorf die Anforderungen der beiden Wasserversorger erfüllen könnte. Beide Versorger benötigen in Summe rund 1,0 Mio. m³/Jahr Wasser von der Mühlau. Bei einem früheren Pumpversuch am Brunnen Kiefersfelden waren die Grundwasserverhältnisse bei einem Förderstrom von 80 l/s (entsprechend 6.912 m³/Tag) noch stabil. Damit wurde belegt, dass ein ausreichendes Wasserdargebot für die Versorgung beider Gemeinden vorhanden ist.
Nach Mitteilung der IGwU wurden in den vergangenen Jahren im Wassereinzugsgebiet der Mühlau 20 Grundwassermessstellen gebohrt und ausgewertet. Somit ist eine ausreichende Datenlage vorhanden, um die Größe und Lage eines neuen Schutzgebietes zu ermitteln.
Grundsätzlich wurde in der Besprechung von den Gemeinden Kiefersfelden und Oberaudorf ein gemeinsames Vorgehen für positiv erachtet. Ggf. können auch Fördermittel aus dem Programm für interkommunale Zusammenarbeit beantragt werden (max. 90.000 €).
Von der IGwU soll bis Sept. / Okt. 2020 die Machbarkeit geprüft und eine Kostenermittlung für einen Brunnen mit einer Jahresfördermenge von 1,0 Mio. m³ inkl. dem hierzu erforderlichen Wasserschutzgebiet durchgeführt werden. Ergänzend soll die Größe und Lage der Schutzzone 2 ermittelt werden. Die Ergebnisse sollen dann etwa Ende Oktober 2020 den Gemeinderäten in Kiefersfelden und Oberaudorf vorgestellt werden.
Die rechtlichen Aspekte einer möglichen Zusammenarbeit sind noch zu prüfen.

Diskussionsverlauf

WL Paul erläuterte den Sachverhalt anhand eines Übersichtsplanes von der Mühlau.
BGM Bernhardt weist darauf hin, dass die Gemeinde Oberaudorf in der Mühlau Grundstücke besitzt, welche bei der Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes für den Ausgleich mit Landwirten eingesetzt werden können. Ein gemeinsamer Brunnen mit Kiefersfelden komme nur in Frage, wenn er beiden Gemeinden gleichberechtigt gehöre. Dies könne z. B. über eine Zweckvereinbarung geregelt werden. Die Unterhaltskosten für einen gemeinsamen Brunnen sollten von beiden Gemeinden zu gleichen Teilen getragen werden. Darüber hinaus solle ein Notverbund zwischen beiden Wasserversorgungsnetzen soweit ausgebaut werden, dass die Versorgung von Oberaudorf auch vollständig über Kiefersfelden und auch umgekehrt erfolgen kann (unter Einbeziehung der St. Josefsquellen und der Haslachquellen).
Hr. Schmid wies darauf hin, dass vom Brunnen Mühlau seit seinem Bestehen immer hervorragendes Trinkwasser gewonnen werden konnte und hierbei zu keinem Zeitpunkt Probleme auftraten. Bei Schutzgebietsuntersuchungen werde eine 50-Tage-Linie für die Bemessung der Zone II ermittelt. Sie entspricht der Entfernung von der Fassungszone (Brunnen) auf welcher das Grundwasser eine Fließdauer von ca. 50 Tagen benötigt. Man geht davon aus, dass in dieser Zeitspanne etwaige mikrobiologische Verunreinigungen im Grundwasserleiter abgebaut werden. In der Mühlau wurde bei einem Versuch jedoch festgestellt, dass das Grundwasser vom nahegelegenen nordwestlichen Bereich mit dem Wohngebäude und den Fischteichen bis zum Brunnen lediglich 4 Tage benötigte. Die größten Herausforderungen sieht Hr. Schmid bei der Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes in den Ausgleichsverhandlungen mit den Grundstückseigentümern.
GR Hefter stellte die Frage, ob auch andere Quellen in Oberaudorf erschlossen werden könnten. Den Gemeindewerken sind hierzu keine natürlichen Quellen mit einem ausreichenden Wasserdargebot bekannt.

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5. Strom, u. a. Festlegung der Erlösobergrenze für die 3. Regulierungsperiode

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö informativ 5

Sachverhalt

Allgemeines zur Regulierung der Netzentgelte Strom (Anreizregulierung)
Die Netzentgelte Strom werden auch weiterhin staatlich reguliert:
  • Als gesetzliche Grundlage dient die Anreizregulierungsverordnung, welche 2007 in Kraft trat.
  • Mit ihr werden die Einnahmen begrenzt, welche die Stromnetzbetreiber von den Stromlieferanten für die Nutzung der Stromnetze zur Strombelieferung von Kunden verlangen dürfen.
  • Basis hierfür ist eine detaillierte Kostenermittlung, welche in Verbindung mit Effizienzvorgaben und weiteren Faktoren die jährlich zulässigen Erlöse eines Netzbetreibers (= Erlösobergrenzen) für einen Zeitraum von 5 Jahren (= Regulierungsperiode) regelt.
Zuständig für die Kostenprüfung und die Festlegung der Erlösobergrenzen für die GWO ist die Regulierungskammer des Freistaates Bayern (Bayerische Landesregulierungsbehörde), welche bei der Regierung von Oberbayern angesiedelt ist.
Die erste Regulierungsperiode erstreckte sich von 2009 - 2013, die zweite von 2014 - 2018. Derzeit befinden wir uns in der dritten Regulierungsperiode (2019 - 2023):
Das dritte Jahr einer Regulierungsperiode ist zugleich das Basisjahr, auch „Fotojahr“ genannt, für die folgende Regulierungsperiode. Die Kosten dieses Jahrs (Ausgaben und Abschreibungen) bilden nach einer regulatorischen Prüfung der anerkennungsfähigen Kosten die Grundlage für den Startwert der Erlösobergrenze der folgenden Regulierungsperiode.
In einer Regulierungsperiode ist die Erlösobergrenze zeitlich nicht konstant, sondern sinkt in der Regel ab. Die Absenkung erfolgt bei ineffizienten Netzbetreibern stärker als bei effizienten Netzbetreibern. Hierdurch soll ein Anreiz zum Abbau ineffizienter Kostenanteile gesetzt werden.
Darüber hinaus erhalten alle Netzbetreiber eine allgemeine Effizienzsteigerungsvorgabe („genereller sektoraler Produktivitätsfaktor“). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass auch der effizienteste Netzbetreiber seine Effizienz im Zeitablauf noch steigern kann.
Gleichzeitig wird ein Zeitraum vorgegeben, in dem das Effizienzziel, d .h. der Abbau der Ineffizienzen, erreicht werden soll (= Regulierungsperiode, vergl. oben).
Am Ende der Regulierungsperiode wiederholt sich die beschriebene Prozedur: Feststellung der dann aktuellen Kosten und Effizienz jedes Netzbetreibers, Vorgabe neuer Erlösobergrenzen für die Folgeperiode.
Um allgemeine Kostensteigerungen auszugleichen, wird die Erlösobergrenze innerhalb der Regulierungsperiode durch den Verbraucherpreisgesamtindex des Statistischen Bundesamtes angehoben (Inflationskorrektur).
Der Netzbetreiber hat jedes Jahr die Einhaltung der Erlösobergrenze nachzuweisen. Prognosebedingte Abweichungen gehen auf ein Regulierungskonto und werden in den Folgejahren wieder aufgelöst.
Außerdem wird ab der dritten Regulierungsperiode ein Kapitalkostenabgleich vorgenommen.
  • Kapitalkostenabzug: Wertminderung der im Basisjahr vorhandenen Netzanlagen.
  • Kapitalkostenaufschlag: Berücksichtigt die nach dem Basisjahr bis zum Ende der zugehörigen Regulierungsperiode getätigten Investitionen. Der Kapitalkosten-aufschlag muss vom Netzbetreiber jährlich für das Folgejahr beantragt werden.

Der Gesetzgeber bietet kleinen Netzbetreibern mit weniger als 30.000 Kunden die Möglichkeit, an einem „vereinfachten Verfahren“ zur Anreizregulierung teilzunehmen. Bestimmte Elemente der Anreizregulierung kommen dabei nicht oder nur in pauschaler Form zum Tragen:
  • So nehmen Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren nicht am Effizienzvergleich teil. Ihnen wird ein pauschaler Effizienzwert zugewiesen, der sich aus der Durchschnittseffizienz der Vorperiode aller Netzbetreiber im regulären Verfahren ergibt.
  • Auch die Qualitätsregulierung findet keine Anwendung.
  • Eine weitere Vereinfachung erfolgt bei der Bestimmung der Höhe der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten. Nur die Kosten aus vorgelagerten Netzen, vermiedenen Netzentgelten und EEG-Einspeisemanagement werden als Istwerte erhoben und jährlich in der Erlösobergrenze aktualisiert. Alle weiteren dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile werden pauschal angesetzt.

Angesichts des Gesamtumfangs aller regulatorischen Pflichten ist die Entlastung durch das vereinfachte Verfahren gering. Die GWO nehmen am vereinfachten Verfahren teil.

Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der dritten
Regulierungsperiode für die Gemeindewerke Oberaudorf
(Bescheid der Landesregulierungsbehörde vom 03.06.2020)

Die Kostenprüfung auf Grundlage des Basisjahres 2016 mündete in umfangreichen Verhandlungen, welche von der Landesregulierungsbehörde schließlich erst am 03.06.2020 mit Bescheid für die Erlösobergrenzen der dritten Regulierungsperiode (2019 - 2023) abschlossen werden konnten.
Der bürokratische sowie der notwendige Beratungsaufwand waren dabei enorm. Aus dem Bescheid gehen die folgenden Erlösobergrenzen für die Jahre von 2019 - 2023 hervor, welche jährlich durch die Auflösung des Regulierungskontos sowie dem Kapitalkostenabgleich aktualisiert werden:
Jahr
Erlösobergrenze
(gem. Bescheid v. 03.06.2020)
2019
1.486.787 €
2020
1.478.981 €
2021
1.467.134 €
2022
1.436.434 €
2023
1.428.729 € 1)
1) entspricht - 3,9 % gegenüber 2019
Als Ergebnis aus dem Bescheid sind die Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode für 2019 gegenüber 2018 etwas angestiegen (2018: 1.416.119 €; 2019: 1.486.787 € bzw. + 5,0 %).
Für den Bescheid wurde von der Landesregulierungsbehörde eine Gesamtgebühr von 8.200 Euro erhoben.
Bei den GWO haben die Erlöse aus den Strom-Netzentgelten wesentlichen Einfluss auf das Gesamtbetriebsergebnis, da eine Kompensation durch die Stromlieferungen an Kunden der Gemeindewerke aufgrund des Wettbewerbes mit anderen Stromlieferanten (in Oberaudorf ca. 80) nur sehr schwer durchsetzbar ist.

Diskussionsverlauf

WL Paul versuchte zu den komplexen Themenbereichen Regulierung im liberalisierten Strommarkt und Anreizregulierung die wichtigsten Grundlagen zusammenzufassen.
Die festgelegte Höhe der Strom-Netzentgelte müsse von allen Stromlieferanten für die Belieferung von Endkunden gleichermaßen bezahlt werden. Die Gemeindewerke konnten durch lange Verhandlungen mit der Landesregulierungsbehörde zum Start der dritten Regulierungsperiode für 2019 gegenüber 2018 um 5 % höhere Netzentgelte durchsetzen. Zusammenfassend stellte er fest, dass die Einnahmen aus den Netzentgelten für das Jahresergebnis der Gemeindewerke eine entscheidende Größe darstellen.

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6. Breitbandausbau, u. a. Anbindung Schule und Rathaus, neue Ausbaugebiete

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Breitbandausbau
Das Thema Breitbandausbau und Digitalisierung ist, alleine was die Fördersituation anbelangt, sehr komplex und in verschiedenste Programme aufgespalten.
1.        "Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser" vom 15.09.2019
Dieses Förderprogramm hat eine ältere Richtlinie ersetzt, nach der die Anbindung von Rathäusern nicht möglich war. Da Oberaudorf in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegt, beträgt der Fördersatz 90 % und bis zu 50 Teuro. Neu ist auch, dass Gebäude in denen sich gemeindliche Einrichtungen befinden, förderfähig sind. Dies gilt z. B. für den Kindergarten Niederaudorf, in welchem seit Jahresbeginn eine gemeindliche Angestellte Abrechnungen zur Kinderbetreuung durchführt.
Eine erste Angebotsrunde für die Anbindung der Schule lieferte vollkommen überteuerte Angebote seitens T-Systems, welche nicht angenommen wurden.
Nachdem die Klinik Bad Trißl wegen einer Zusammenarbeit mit dem RoMed-Klinikum Rosenheim einen eigenen schnellen Anschluss beantragt hat, wird diese in einer zweiten Angebotseinholung nicht mehr berücksichtigt.
Da insbesondere die Kosten für den Erdbau um ein Vielfaches über den ortsüblichen Preisen liegen, ist beabsichtigt, diese Arbeiten selbst auszuführen und die Leitungen später an die Telekom zu veräußern. Derzeit gilt es die Übergabepunkte zu definieren.
Es soll versucht werden, die Schule, das Rathaus, den Bauhof sowie den Kindergarten anzubinden.
2.        Digitale Bildungsinfrastruktur an bayrischen Schulen - Digitalpakt Schule
Eigentlich handelt es sich hier um zwei Richtlinien mit dem gleichen Ziel - die digitale Ausstattung in den Schulen zu stärken. Die Förderquote beträgt ca. 90 %.
Im ersten, älteren Programm werden nur Ausstattungen der Klassenzimmer, z. B. mit Beamer, PC etc. gefördert. Die Beratungsleistungen, die nicht gefördert wurden, hatten die Gemeindewerke übernommen. Der Gemeinde wurden Mittel in Höhe von ca. 24 Teuro zugesichert. Leider wurden, trotz fertig ausgearbeiteter Konzepte, keine Bestellungen getätigt (Krankheit Personal Gemeinde), so dass diese Mittel Ende des Monats zu verfallen drohen.
Im zweiten Programm wurden der Gemeinde Förderungen in Höhe von ca. 72 Teuro zugesagt. Damit wären auch Beratungsleistungen, Inhouse-Verkabelungen und Geräte förderfähig.
Es ist beabsichtigt, die Umsetzung über die Gemeindewerke abzuwickeln. Ein Termin mit Schulleitung, IKT (Beratungsbüro) und GW ist für den 14.07.2020 anberaumt.
3.        Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR
Diese ganz neu aufgelegte Richtlinie soll das bisherige Förderprogramm ersetzen und insbesondere dem Ausbau der „grauen Flecken“ dienen.
Sie bietet wesentliche Vorteile hinsichtlich der Zielbandbreiten im Rahmen der neuen BayGibitR:
  • gewerbliche Anschlüsse mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Upload und Download identisch)
  • für private Anschlüsse mindestens 200 Mbit/s symmetrisch)
Die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s, über die bisher laut der bekannten Bayerische Breitbandrichtlinie BayGibitR keine Förderung möglich ist, wird erhöht auf
  • 200 Mbit/s (für gewerbliche Anschlüsse) bzw.
  • 100 Mbit/s (für private Anschlüsse).
Dies bedeutet einen FTTH-Anschluss auch für Bereiche, die bisher nicht förderfähig waren. Jedoch wurde die Fördersystematik geändert. Es erfolgt eine gebäudebezogene Förderung mit bis zu 15 Teuro je Gebäude. Da darin jedoch auch die Zuwegungen enthalten sind, dürfte sie für großflächige Außenbereichserschließungen wegen zu hoher Kosten nicht geeignet sein. Die Anbindung einzelner, insbesondere Gewerbebetriebe im Innenbereich erscheint jedoch möglich und sinnvoll (Förderquote 80 %).
4.        Bayerische Breitbandrichtlinie - BbR
Der Termin für die Abgabe der Förderanträge zum laufenden Förderverfahren wurde nochmals um ein Jahr auf den 30.09.2020 verlängert.
Wie mehrfach berichtet gab es sehr große Schwierigkeiten für den Ausbau der Restgebiete ein Angebot zu erhalten. So gab es auf Anfragen mit unter 50 Anschlüssen über lange Zeit hinweg keine Angebote. Um diese Hürde zu umschiffen, wurde auf Empfehlung von Herrn Kreier von der Telekom eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden erarbeitet. Hierfür war jedoch auf Empfehlung der Fa. IKT die Bildung einer AG erforderlich. Nach entsprechenden Verhandlungen und Verzögerungen (Kiefersfelden wollte zunächst einen Förderantrag nach dem Bundesprogramm bewilligt sehen), wurde diese Vereinbarung geschlossen. Sie war aber zu diesem Zeitpunkt bereits wieder hinfällig.
Hintergrund ist, dass nunmehr die Gemeinden im „Bereitstellungsmodell“ dem späteren Betreiber (Telekom?) die fertige Leerrohrinfrastruktur zur Verfügung stellen können (und dafür eine Förderung erhalten). Der Hauptgrund für die Telekom, nämlich fehlende Tiefbaukapazitäten, fällt dabei weg, so dass nunmehr, laut Aussage Telekom auch für geringere Kontingente Angebote gelegt werden.
Dieses Modell will die Gemeinde nutzen. Jedoch eilt die Zeit. Die Markterkundung wurde durchgeführt, die Anfragen liegen bereit.
Die Ausbaugebiete und Adressen sind der Anlage zu entnehmen.
Hinsichtlich der Finanzen ermittelt der mögliche Anbieter eine Finanzierungslücke, die ihm durch den Bau und den Betrieb der Anbindung der unrentablen Gebiete entsteht. Dieses Defizit übernehmen die Gemeinde / Gemeindewerke und erhalten dafür vom Freistaat eine Zuwendung in Höhe von 80 %.
Die Gemeinde hat ein zugesagtes Fördervolumen von ca. 1,1 Mio. Euro, von dem noch ca. 600 Teuro zur Verfügung stehen. Die Angebotspreise liegen derzeit in der Regel um ein vielfaches höher als vor ein paar Jahren.
Eine Abschätzung über die zu erwartenden Kosten ist derzeit fast nicht möglich, sie könnten jedoch die Fördergrenze erreichen.
Die Frage die sich stellt, ist die Einbindung der Buchau. Eine Anbindung der Buchau über Wall würde das bestehende Budget vermutlich sprengen. Eine Lösung könnte das „Höfeprogramm“ darstellen. Durch dessen Nutzung würde sich die ursprüngliche Fördersumme verdoppeln. Jedoch ist eine Anschlussquote von 80 % mit FTTH vorgegeben. Diese würde im dünnbesiedelten Bereich die Kosten nahezu explodieren lassen und es stellt sich die Frage nach der Angemessenheit.
Das bei Weitem größte Problem bei der Umsetzung der meisten Programme liegt in der fehlenden Zustimmung der Grundeigentümer. Manche Eigentümer haben den Ausbauwunsch der Gemeinde dazu genutzt, Gegenforderungen für Grabrechte einzufordern, für die mancher das Wort „Erpressung“ als angemessen sehen würde. Manche gaben grundsätzlich kein Einverständnis, so dass sehr teure Umfahrungen erforderlich wurden. Auch in der Buchau gab es teilweise keine Zustimmung, beim Wasserleitungsbau ein Breitbandkabel mitverlegen zu lassen.
Die entsprechenden Verhandlungen sind oftmals sehr zeitaufwendig und unbefriedigend.
Als Fazit empfiehlt die Verwaltung von einer Erschließung der Buchau derzeit abzusehen.
5.        Bayrisches Mobilfunkförderprogramm - Ergebnis der Markterkundung
Ist abgehandelt und wurde nicht weiterverfolgt.
6.        Sonstiges
Durchführung von umfassenden Mobilfunkmessungen im gesamten Gebiet der Gemeinde Oberaudorf
Mit beiliegendem Angebot bietet IKT die Erfassung der Mobilfunkabdeckung in den Bergregionen an. Die Kosten betrügen 8 Teuro und sind nicht zuwendungsfähig.
Kiefersfelden hat laut IKT einen Auftrag erteilt.

Nachbemerkung:
Die beschriebenen Leistungen sind sehr umfangreich. Der Verfasser gerät damit, unter Berücksichtigung der sonstigen laufenden Projekte, an seine Leistungsgrenze und darüber hinaus.

Diskussionsverlauf

Projektleiter Schmid ging auf die im Sachverhalt beschriebenen Punkte detailliert ein. Im nächsten Schritt sollen die digitale Ausstattung der Grundschule sowie der Anschluss der Grundschule und des Rathauses an das Glasfasernetz realisiert werden. Der Anschluss des Kindergartens Niederaudorf werde noch zurückgestellt (da die Gemeinde derzeit keinen Anschluss an das Bayer. Behördennetz plant, beträgt die max. Förderhöhe nur 20 T€, was für einen Anschluss des Kindergartens zu wenig ist).
Weiterhin ging er auf die verschiedenen Förderprogramme für den weiteren Breitbandausbau und die Ausstattung von Schulen detailliert ein. Die Schnelligkeit, wie sich Förderprogramme ändern, zurückgenommen oder neu aufgelegt werden und deren Komplexität sei beachtlich.
Ein jetzt zusätzlich neu herausgegebenes Förderprogramm zum „Digitalpakt Schule 2019 - 2014“ („Sofortausstattungsprogramm“, „Sonderbudget Leihgeräte“) behandle die Ausstattung von mobilen Endgeräten für Schulen, wie Laptops, Notebooks oder Tablets mit Ausnahme von Smartphones. Die Grundschule Oberaudorf könnte hier sofort eine Zuwendung von 9.000 € erhalten. Diese Geräte sollen an Schülern ausgeliehen werden, bei welchen die Ausstattung zuhause noch nicht vorhanden oder unzureichend ist. Herr Wiesensarter, Rektor von der Grundschule Oberaudorf, habe in einem Gespräch am 14.07.2020 jedoch Bedenken angemeldet, da er hier zahlreiche Schwierigkeiten erwarte, wie z. B. Fragen des Datenschutzes, Aufwand für die Überprüfung zurückgegebener Geräte oder auch die Abgrenzung, an welche Schüler solche Geräte ausgeliehen werden sollen und an welche nicht (Gleichbehandlung)? Ebenfalls würden hier von staatlicher Seite sehr bürokratische und aufwendige wiederkehrende Berichte verlangt, wie z. B. zur Anzahl ausgegebener Geräte.
Aus Sicht von BGM Bernhardt sollte hier zunächst geklärt werden, für welche Themen / Lerninhalte die Geräte in der Grundschule genutzt werden sollen.
Das Programm könnte ggf. für die Variante „sekundärer Einsatzzweck“ geeignet sein. Hierbei bleiben die Geräte in der Schule und können von den Schülern dort genutzt werden. Die Mitglieder des WA befürworteten dieser Variante, wenngleich es in der Grundschule grundsätzlich an das erste Heranführen an digitale Medien gehen sollte. GR Götze berichtete von einem funktionierenden Beispiel eines Hilfsprojektes in einer Grundschule in Kambodscha, in welcher Schülern in der Schule Endgeräte für das Englischlernen bereitgestellt werden.
Nach ausführlicher Debatte besteht Einigkeit, derzeit dieses Programm nicht in Anspruch nehmen zu wollen.
Einer Breitbanderschließung weiterer Ortszeile (Ausbaugebiete) im Bereitstellungsmodell mit der Telekom unter Nutzung von Förderprogrammen wird von den Mitgliedern des Werkausschusses grundsätzlich begrüßt.
Die Breitbanderschließung der Buchau bleibe jedoch ein Klärungspunkt. 2. BGM Holzmaier bedauerte sehr, dass es vor einigen Jahren bei der Verlegung der Trinkwasserleitung in die Buchau nicht möglich war, aufgrund der Ablehnung von Grundstückseigentümern auch ein Leerrohr gleich mitzuverlegen. Im Rahmen einer ausführlichen Debatte besteht Einigkeit, die Buchau zwar im Rahmen einer Gleichbehandlung ebenfalls erschließen zu wollen, jedoch andererseits die Kosten in einem beschränkten Rahmen halten zu wollen. Auch wird die Frage im Wesentlichen von der Bereitschaft der Grundeigentümer abhängig gemacht, i hre Grundstücke unentgeltlich bereitzustellen. Hr. Schmid betont noch, dass es leider keine Möglichkeit gäbe, zwei getrennte Ausschreibungen durchzuführen. Er sei aber gerne bereit, nochmals zu prüfen, was möglich sei.
Die Erfassung der Mobilfunkabdeckung gemäß Angebot der IKT (siehe oben, Punkt 6) wurde vom Gremium für nicht erforderlich erachtet.
Dieser TOP war informativ. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.

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7. Erschließung Sudelfeld - Grafenherberg (Sachstand)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö informativ 7

Sachverhalt

Die Bayerische Bereitschaftspolizei betreibt auf dem Sudelfeld in Grafenherberg eine eigene Wasserversorgungsanlage. Mit dieser werden neben der Bergunterkunft der Bereitschaftspolizei 16 weitere benachbarte Anwesen mit Trinkwasser versorgt. Es handelt sich hierbei um Haushalte, Ferienhäuser, Gastronomie-, Herbergs- und sonstige Betriebe. Die Betriebskosten und bereits getätigte Investitionen wurden bisher von der Bereitschaftspolizei alleine getragen. Eine Umlage auf alle Nutzer soll jedoch in Zukunft erfolgen.
Da die wasserrechtliche Genehmigung Ende 2020 ausläuft, lud die Bayerische Bereitschaftspolizei am 24.06.2020 in Grafenherberg zu einer Besprechung mit dem Landratsamt Rosenheim, dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, dem Gesundheitsamt Rosenheim, den Gemeinden Oberaudorf und Bayrischzell und weiteren Teilnehmern ein.
Die gesamte Trinkwasseranlage ist stark sanierungsbedürftig. Das verteilte Trinkwasser wird mit UV-Anlagen behandelt und muss aus Gründen der Wasserhygiene seit über einem Jahr gechlort werden. Die Chlorung wird vom Gesundheitsamt geduldet, jedoch nicht dauerhaft toleriert. Die Trinkwasseranlage umfasst auch einen Hochbehälter, welcher sich auf einem fremden und nicht gesicherten Grundstück befindet. Die Wasserversorgungsleitungen zu den angeschlossenen Anwesen sind erneuerungsbedürftig. Die Verlegetrassen sind teilweise unbekannt. Nach Prüfung hat sich gezeigt, dass ferner kein Rechtsanspruch der sonstigen Bezieher auf Liefermengen im heutigen Umfang besteht.
Eine neue wasserrechtliche Genehmigung würde nach derzeitiger Einschätzung aufgrund der heute geltenden Vorschriften ein deutlich größeres Wasserschutzgebiet erfordern. Hierdurch würden vorhandenen Weideflächen in die Schutzzone 2 fallen, wobei in dieser Schutzzone ein generelles Beweidungsverbot gilt. Unter anderem wird deshalb eine Neufestsetzung eines Wasserschutzgebietes derzeit wegen Eigentumsfragen als nicht durchsetzbar erachtet. Ferner würden die Aufwendungen für die Festsetzung eines neuen Wasserschutzgebietes und die Erneuerung der Technik im Vergleich zu den abgegebenen Wassermengen von rund 3.000 – 5.000 m³/Jahr unverhältnismäßig hoch zu Buche schlagen.
Aufgrund dieser Ausgangssituation sprechen mehrere Gründe für den Anschluss von Grafenherberg an eine öffentliche Wasserversorgung:
-        Grafenherberg liegt noch in der Gemeinde Oberaudorf. Da die Gemeinde Bayrischzell im mittleren Sudelfeld bereits eine Wasserversorgung betreibt, wäre ein Anschluss von Grafenherberg an die gemeindliche Wasserversorgung von Bayrischzell technisch mit vertretbarem Aufwand zu bewerkstelligen. Ein Anschluss an die Wasserversorgung von Oberaudorf scheidet wegen der Entfernung aus.
-        Mit den Anschlussarbeiten an die öffentliche Trinkwasserversorgung könnte für Grafenherberg parallel auch ein Anschluss an die Abwasserkanalisation von Bayrischzell erfolgen (mit Pumpstation) und eine Breitbandversorgung hergestellt werden.
-        Mit der Realisierung einer öffentlichen Trinkwasserversorgung in Verbindung mit einem neuen Hochbehälter können auch die Anforderungen des Brandschutzes berücksichtigt werden (Löschwasserversorgung).
-        Vom Freistaat Bayern könnten über die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) bis zu 80 % der Anschlusskosten gefördert werden. Für Breitband wären sogar bis zu 90 % möglich. Die hier anzuwendende Förderrichtlinie ist jedoch zeitlich befristet (derzeit 2021).
-        Die Nutzungseinschränkung von Grundstücken im Wasserschutzgebiet, welches bei einer zukünftigen Nutzung der bisherigen Wassergewinnung voraussichtlich deutlich erweitert werden müsste, würde bei einem Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung entfallen (z. B. Beweidungsverbot in der Schutzzone 2).
-        Die Gemeinden Bayrischzell und Oberaudorf haben sowohl aus Gründen der Daseinsfürsorge als auch der touristischen Attraktivität des Sudelfeldes ein Interesse für eine zeitgemäße Erschließung von Grafenherberg.
Um eine Wasser- und Abwassererschließung mit Bayrischzell über die kostengünstigste Trasse herstellen zu können, müssten Versorgungsleitungen auch über Privatgrundstücke verlegt werden. Von ein paar Grundstückseigentümern ist jedoch bekannt, dass sie eine Verlegung von Versorgungsleitungen auf ihren Grundstücken in der Vergangenheit meist ablehnten. Vom Landratsamt Rosenheim wurde darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen ggf. auch eine Duldungsverpflichtung nach § 93 Wasserhaushaltsgesetz angeordnet werden kann.
Oberaudorf wies in der Besprechung am 24.06.2020 bei der Bereitschaftspolizei darauf hin, dass man nur dazu bereit sei, die kostengünstigste Trasse zu realisieren. Eine Versorgung über Umwegen, z. B. über öffentliche Straßen, wäre finanziell nicht darstellbar. Sollten sich Grundstückseigentümer aus nicht sachgerechten und nachvollziehbaren Gründen dagegen wehren, werden hier klare Festsetzungen seitens des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde erwartet.
Als Ergebnis der Besprechung am 24.06.2020 hat die Bereitschaftspolizei im nächsten Schritt das Landratsamt Rosenheim gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Gesundheitsamt die sich aus der Trinkwasserverordnung ergebenen rechtlichen Auflagen für eine Eigenversorgung herauszuarbeiten. Die Eigentümer sollen in diesem Zusammenhang über die möglichen Vorteile einer öffentlichen Versorgung hingewiesen werden. Auf dieser Grundlage wird die Bereitschaftspolizei nochmals den guten Willen und die Vorteile einer gemeindlichen Wasserversorgung an die Nutzer herantragen und hierbei auch auf die Vorteile für den Brandschutz hinweisen.

Diskussionsverlauf

WL Paul erläuterte die wichtigsten Punkte des Sachverhaltes, wie er sich derzeit darstellt.
BGM Bernhardt wies mit Bezug auf die Daseinsfürsorge darauf hin, dass die Gemeinde grundsätzlich auch für Grafenherberg eine zeitgemäße Erschließung unterstützen wolle, hierzu im vorliegenden Fall jedoch nicht verpflichtet sei. Das Vorhaben müsse finanziell darstellbar sein. Unnötig lange Trassen aufgrund der Verweigerung von Grundstückseigentümern seien abzulehnen.
Nach Mitteilung von Hr. Schmid führte eine technische Überprüfung zu dem Ergebnis, dass eine Erschließung von Bayrischzell aus gut realisierbar wäre.

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8. Neubau Kläranlage (aktueller Stand)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö informativ 8

Sachverhalt

Zuletzt war im April und Mai in mehreren Sitzungen des WA und GR über diverse Sachstände und Vergaben berichtet worden. Kern der Aussagen war dabei eine Fortschreibung der Kostensituation, abschließend mit 12.000 Teuro. Nach derzeitigem Kenntnisstand gilt dies auch weiterhin, wenn sich auch seither einige Entwicklungen ergeben haben:

Senkung Umsatzsteuer
Die vom Gesetzgeber beschlossene Senkung der Umsatzsteuer wird sich insbesondere für die Kläranlage günstig auswirken. Es ist beabsichtigt von der in § 13 II VOB vorgesehenen Möglichkeit einer vorzeitigen Teilabnahme in größerem Umfang Gebrauch zu machen. Das Einsparpotential wir auf ca. 100 - 120 Teuro geschätzt. Der Nachteil liegt in der verkürzten Gewährleistungszeit.
Schwierig gestaltet sich die Frage, inwieweit diese Regelungen auf das Vertragsverhältnis mit dem Generalplaner anzuwenden ist. Von Seiten DAK besteht Einverständnis, ggf. entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, jedoch ist die rechtliche Frage noch offen.

Abschluss 1. BA - Umschluss auf neue Anlagen
Coronabedingt gab es bei einigen Elektrobauteilen Lieferverzögerungen, was zu terminlichen Umschichtungen führte. Der Umschluss auf die neuen Anlagen (Einlaufhebewerk, Rechengebäude, Vorklärbecken) mit Inbetriebnahme der Provisorien soll nunmehr am 20.07. erfolgen. Damit wäre ein erster wichtiger Meilenstein erreicht. Die Schlammentsorgung verläuft seit einiger Zeit problemlos nach Rosenheim.

Leerung Faulturm und Sanierung Faulturm und Schlammbecken
Die Leerung des Faulturms verlief entgegen erster Befürchtungen problemlos. Erste Schwierigkeiten traten bei der Entfernung der Beschichtung auf. Entgegen den Erwartungen wurde ursprünglich eine Dickschichtbeschichtung verwendet, die sich in weiten Teilen gelöst hatte. Für die Entfernung der Reste musste eine Höchstdruckreinigung eingesetzt werden.
Im Bereich der Schlammschächte hat sich gezeigt, dass der Beton deutlich stärker angegriffen ist, als erwartet. Nach der erfolgten Behandlung mit Höchstdruck (ca. 1.700 bar) wird eine weitere Nachbehandlung mit Drücken von deutlich über 2.000 bar zur Freilegung des Korngerüstes und Schaffung eines geeigneten Untergrundes erforderlich. Das größte Problem ist derzeit jedoch die Marktsituation bei den Firmen für Betonsanierungen. Hier gilt es kurzfristig eine geeignete Firma zu finden.
Insgesamt ist mit Mehrkosten zu rechnen, die aber derzeit nicht beziffert werden können, da zuerst der Umfang der Arbeiten zu definieren ist.

Fassadensanierung Maschinengebäude
Nach der Entfernung der Holzfassade im EG des Maschinengebäudes wurde festgestellt, dass sich der darunterliegende Putz ablöst und nicht zu verwenden ist. Der Putz ist in diesen Bereichen komplett zu entfernen und neu aufzubringen. Die Kosten werden gerade ermittelt.

Sanierung Gasbehälter
Nach Eingang des Gutachtens der Fa. Eisenbau Heilbronn hat sich gezeigt, dass die Sanierungsarbeiten etwas umfangreicher werden als erwartet. Die Kostenermittlung läuft.

Vergabe Fensterarbeiten
Drei Wochen nach Submissionstermin ist ein weiteres Fensterangebot mit deutlich günstigeren Preisen eingegangen. Da nach einer ersten angebotslosen Ausschreibungsrunde nunmehr eine Vergabe im freihändigen Verfahren erfolgt und noch kein schriftlicher Auftrag erteilt worden war, können die Arbeiten an die Fa. Eder aus Plattling vergeben werden. Es haben sich jedoch geringfügige Massenverschiebungen ergeben, die derzeit zusammengestellt werden. Der Kostenrahmen der KoBe dürfte jedoch zu halten sein.

Möblierung, Innenausstattung
Die Küchenzeile wurde an die Fa. Obi vergeben. Die Vergabe der Büromöbel steht kurz bevor. Derzeit läuft die Wertung der eingegangenen Angebote für die Laborausstattung. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Kostenrahmen in etwa gehalten werden kann.

Co-Vergärung
Nachdem die Kosten für eine Beheizung des großen Fäkaltanks mit ca. 40 Teuro zu hoch ausgefallen wären (zzgl. Betriebskosten) kam es zu einer Umplanung. Der vorhanden 10.000 l Reagenztank wird weiterverwendet und im Rechengebäude aufgestellt. Vergleichsberechnungen haben gezeigt, dass die Verwendung von Fettresten günstiger ist als das aufbereitete Material ProFermo. Derzeit laufen Gespräche mit der Fa. Hirzinger hinsichtlich einer dauerhaften Belieferung mit Fettresten und einer Kostenbeteiligung.
Das ursprünglich anvisierte Kosteneinsparpotential reduziert sich dadurch.

Fliesensanierung
In der Kostenberechnung war der Erhalt von Teilen der bestehenden Fliesen und Bodenbelägen vorgesehen. In mehreren Begehungen wurde nunmehr festgelegt, in welchem Umfang Erneuerungen durchzuführen sind. Dabei wurde versucht, einen Kompromiss aus Kosten und Technik / Aussehen zu erreichen.

Fazit
Derzeit wird davon ausgegangen, dass der im April vorgestellte Kostenrahmen noch einzuhalten ist. Die möglichen Einsparungen werden durch die Kostenmehrungen aufgezehrt.
Es gibt Terminverzögerungen, die sich derzeit aber noch nicht auf den Endtermin auswirken.
Die auftretenden Schwierigkeiten liegen unter Berücksichtigung der Größe und Komplexität der Anlage sowie der Tatsache des Umbauens im Bestand im zu erwartenden Rahmen und sind derzeit noch kontrollierbar.
Es ist beabsichtigt, das Betriebsgebäude im August in Betrieb zu nehmen. Dies wäre eine gute Gelegenheit für eine Sitzung in der Kläranlage.
Der besondere Dank und ein großes Lob gehen an die Mitarbeit der Kläranlage, die derzeit mit äußerst unwirtlichen Arbeitsbedingungen zu kämpfen haben.

Diskussionsverlauf

Projektleiter Schmid ging auf die einzelnen Punkte, wie im Sachverhalt beschrieben, nochmals sehr detailliert ein.
GR Hefter stellte aufgrund der in der Bauphase wiederholt auftretenden Probleme die Frage, ob diese bei der ursprünglichen Planung nicht erkennbar waren. Hr. Schmid wies darauf hin, dass eine vorherige Befundprüfung von Anlagen, welche weiterverwendet werden, aufgrund des laufenden Betriebes nicht immer möglich war und sich deshalb in manchen Fällen erst während der Bauphase herausgestellt habe, dass die Bausubstanz bzw. der Zustand schlechter sind  als in der Planung erwarten wurde.
Auf eine Frage von GR Hefter zur zukünftigen Schlammentsorgung teilte Hr. Schmid mit, dass diese nach ausreichender Trocknung im Zementwerk Rohrdorf erfolgen werde. Die Abgabekosten belaufen sich derzeit auf etwa 120 €/Tonne.
Zur Fassadensanierung des Maschinengebäudes teilte Hr. Schmid mit, dass die Fassade lediglich verputzt und die bisherige Holzfassade nicht wiederhergestellt werde.

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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö informativ 9
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9.1. Absenkung der Umsatzsteuer vom 01.07.2020 - 31.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Im Rahmen des Corona Steuerhilfegesetzes II werden die Steuersätze für die Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 auf 16 % (Regelsteuersatz) und 5 % (ermäßigter Steuersatz) abgesenkt. Die Umsetzung dieser Steuersenkung hat in der Energie- und Wasserwirtschaft zunächst einige Fragen aufgeworfen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat hierzu eine Anwendungshilfe mit Stand 01.07.2020 herausgegeben:
Die mit der temporären Umsatzsteuersenkung verbundenen Kostenentlastungen können nach Auffassung des BDEW über eine angepasste Jahresabrechnung ohne formelle Preisänderung an die Kunden weitergegeben werden.
Maßgebend für die Anwendung des neuen Steuersatzes ist der Zeitpunkt, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung als ausgeführt gilt. Die Vereinnahmung von Anzahlungen oder Vorauszahlungen ist für die endgültige Entstehung der Umsatzsteuer der Höhe nach ohne Bedeutung.
Nach allgemeinen Steuerregeln gilt folgendes:
  • Dienstleistungen gelten als im Zeitpunkt ihrer Vollendung als erbracht, also am letzten Tag.
  • Für reine Lieferungen kommt es generell auf die Verschaffung der Verfügungsmacht an dem Gegenstand an.
  • Auch eine abgeschlossene Teilleistung (z. B. Miete, Leasing, Werkverträge) führt zur endgültigen Entstehung einer Umsatzsteuer (damit ist keine Abschlagszahlung gemeint). Damit eine Teilleistung vorliegt, muss es sich zum einen um eine wirtschaftlich sinnvoll abgrenzbare Leistung handeln und es muss eine Vereinbarung über die Ausführung der Leistung als Teilleistungen vorliegen. Die Teilleistung muss gesondert abgenommen und abgerechnet werden.
  • Sonderfall Dauerleistungen: Diese gelten am Ende des Leistungsabschnitts als ausgeführt. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, wie beispielsweise Lieferungen von Elektrizität und Wasser. Diese sind umsatzsteuerlich erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt zu behandeln.

Das BMF hat im Schreiben RZ 35 zum Sonderfall Dauerleistungen unter anderem das sogenannte Stichtagsmodell vorgesehen: Die Abrechnung in der Turnusrechnung erfolgt zu dem zum Abrechnungstag gültigen Steuersatz und somit für die gesamte Leistungsperiode einheitlich. Bei einem Abrechnungszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 kann somit der reduzierte Steuersatz von 16 % bzw. 5 % für die gesamte Energie- bzw. Wassermenge der Abrechnungsperiode (hier 12 Monate) angewandt werden.
Weiterhin hat das BMF der Forderung des BDEW für die Vereinfachung von Abschlagszahlungen entsprochen (Schreiben RZ 37): Danach kann eine Anpassung der bereits gelegten Abschlagszahlungen unterbleiben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Leistende die ausgewiesene Umsatzsteuer in dieser Höhe auch an das Finanzamt abführt. Der Vorsteuerabzug aus der Anzahlungsrechnung für die Leistungsausführung ab dem 1. Juli 2020 und bis zum 31. Dezember 2020 ist je nach ausgewiesenem und entrichtetem Steuersatz (19 % bzw. 7 % Umsatzsteuer) weiterhin zulässig. In der Schlussrechnung muss jedoch der zutreffende Steuersatz abgerechnet sein.

Diskussionsverlauf

WL Paul verwies darauf, dass die Gemeindewerke die Umsatzsteuerreduzierung vollständig an ihre Kunden weitergeben werden.
Bei Kunden, welche für die Strom- und Wasserlieferung eine Jahresrechnung mit dem Stichtag 31.12.2020 erhalten (gilt für die meisten Kunden), werden die gesamten Mengen der Abrechnungsperiode vom 01.01.2020 - 31.12.2020 mit den reduzierten Umsatzsteuersätzen  von 16 % (Strom) bzw. 5 % (Wasser) berechnet. Abschlagzahlungen des ersten Halbjahres werden mit der Jahresabrechnung korrigiert.
Bei Monatskunden werden im ersten Halbjahr die höheren, im zweiten Halbjahr die reduzierten Umsatzsteuersätze berechnet.

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9.2. Einführung eines DMS bei den Gemeindewerken (aktueller Stand)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö informativ 9.2

Sachverhalt

In der letzten WA-Sitzung am 28.04.2020 wurde die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) bei den Gemeindewerken mit dem Ziel einer zeitgemäßen elektronischen Lenkung und Verwaltung aller anfallenden Dokumente behandelt.
Nach der Erstellung einer Leistungsbeschreibung und der Anfrage bei 6 renommierten Anbietern von DMS-Systemen erhielt die Fa. Seiton GmbH aus Inchenhofen bei Augsburg den Zuschlag für die Einführung des Systems „ELOprofessional“. Die Bestellung erfolgte am 30.04.2020.
Am 16. Juni fand durch die Fa. Seiton der erste Vor-Ort-Termin bei den Gemeindewerken zur Erarbeitung eines Konfigurationskonzeptes statt. Hierbei wurden die Arbeitsabläufe und die verschiedenen Dokumentenarten aufgenommen.
Zur Vorbereitung des Umzuges der Dateien aus dem allgemeinen Laufwerk (derzeit Windows-Explorer) wurden alle Dateien in eine neue Verzeichnisstruktur überführt, welche nach Sachgebieten mit den folgenden Hauptverzeichnissen untergliedert ist:
Dieses allgemeine Laufwerk in Windows Explorer soll in den nächsten Tagen ins DMS überführt werden. Nach einer Schulung am 20. Juli werden die Mitarbeiter mit Büroarbeitsplatz das DMS in der täglichen Arbeit nutzen und als Plattform zum Suchen, Öffnen und Ablegen von Dokumenten nutzen. Alle eingehenden und für die Geschäftsabläufe wichtigen Papierdokumente sollen nach dem Scannen im DMS abgelegt werden. Das allgemeine Windows-Explorer-Laufwerk wird hierbei durch das ELO-Archiv ersetzt.
Weitere Ziele im DMS-Einführungsprojekt:
  • Übernahme vorhandener E-Mails aus den Outlook-Postfächern,
  • Einscannen mit Ablage vorhandener Papierordner ins DMS,
  • mobiles Arbeiten,
  • Einrichtung eines Workflows für den Rechnungseingang,
  • Einrichtung von Schnittstellen zu führenden Systemen, wie MS Office, DATEV, LexWare und WinEV,
  • Rechts- und revisionssichere Archivierung,
  • Umsetzung eines Berechtigungskonzeptes.

Diskussionsverlauf

WL Paul wies darauf hin, dass sich die Gemeindewerke von der Einführung eines DMS ein besseres und effizienteres Arbeiten mit den zahlreich anfallenden Dokumenten versprechen.

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9.3. Mobilität, u. a. neue E-Tankstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö informativ 9.3

Sachverhalt

Von der INNergie GmbH wird seit August 2019 eine öffentliche Ladesäule für Elektrofahrzeuge auf dem Parkplatz an der Geigelsteinstraße mit einer Anschlussleistung von  2 x 22 kW betrieben. Grundlage für die Errichtung war die kostenlose und dauerhafte Bereitstellung von zwei Parkplätzen für Fahrzeuge während des Ladevorganges. Derzeit ist die Belegung der beiden Flächen sehr überschaubar.
Die INNergie hat auf die Möglichkeit hingewiesen, im Rahmen von Fördermöglichkeiten auch an einem zweiten Standort in Oberaudorf eine öffentliche Ladesäule zu errichten. Als ein geeigneter Standort käme hierfür z. B. der Parkplatzbereich entlang des Oberfeldweges in Frage.

Diskussionsverlauf

Der Werkausschuss steht der Errichtung von weiteren öffentlichen Ladesäulen positiv gegenüber. Die politische Entwicklung der letzten Zeit und die Entwicklung in der Automobilindustrie wird dazu führen, dass die Anzahl von Elektroautos und entsprechend der Bedarf an öffentlichen Ladesäulen steigen wird.
Von GR Hefter wurde die Frage gestellt, ob auch für E-Bikes öffentliche Lademöglichkeiten vorgesehen werden. Hr. Schmid wies hierzu darauf hin, dass man in bisherigen Diskussionen die Ansicht vertrat, die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für E-Bikes wäre bei der Gastronomie besser angesiedelt, damit diese im Gegenzug die Radfahrer zur Einkehr bewegen kann.

Datenstand vom 24.07.2020 11:37 Uhr