Datum: 17.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
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2 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.10.2020
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3 |
Jugendbildungshaus Luegsteinsee, Antrag auf Übernahme des Pachtvertrages durch den Kreisjugendring Rosenheim
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4 |
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Am Hocheckgraben" für die Grundstücke 264/10 und 264/4 (TF), Gemarkung Oberaudorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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5 |
2. Änderung des Bebauungsplans "Am Lohbichlweg" für Fl.Nr. 995/10 (TF), Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss
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6 |
Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Einfangstraße, Teilflächen der Flurnummern 145, 146, 147, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss
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7 |
Umbau "Alte Schule" in Niederaudorf zur Erweiterung der KiTa; Vorstellung Vergabeverfahren Architektenleistungen (freiberufliche Leistungen)
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8 |
Beratung über Hundesteuersätze und Neuaufnahme von Kampfhunden ab 01.01.2021 und Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Oberaudorf
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9 |
Vollzug der GO und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, Bildung eines neuen Ausschusses
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10 |
Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf, Besetzung des neuen Ausschusses, Änderung der Aufgabenzuordnung
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11 |
Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.11.2020
|
ö
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den, damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen.
Diskussionsverlauf
Nach der Frage des Bürgermeisters, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen meldet sich Frau Regina Götze zu Wort und stellt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag auf Geschäftsordnung, die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und auf die nächste Sitzung des Gemeinderats zu verschieben. Unter Nennung von Rechtgrundlagen aus der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf begründet Frau Götze den Antrag insbesondere damit, dass maßgebende Informationen zu den genannten Tagesordnungspunkten erst einen Tag vor der Sitzung übermittelt wurden. Die Unterlagen waren auch äußert umfangreich, weshalb die Zeit zur Einarbeitung in die komplexen Themen nicht ausreichend war. Eine abgewogene Beschlussfassung ist deshalb heute nicht möglich.
Der Erste Bürgermeister erwidert darauf, dass die Ladung zur Sitzung fristgerecht schriftlich und über das Ratsinformationssystem ergangen ist. Die Verwaltung ist bemüht, umfassende Informationen zu den einzeln Tagesordnungspunkten zur Verfügung zu stellen. Leider konnten die Anlagen zu den angesprochenen Tagesordnungspunkten erst einen Tag vor der Sitzung zu Verfügung gestellt werden, da das Bauamt wegen der zeitlichen Nähe zur letzten Bau,- Umwelt- und Straßenausschusssitzung sehr unter Zeitdruck stand. Bei den angesprochenen Tagesordnungspunkten handelt es sich aber allesamt um bereits im Bauausschuss vorbehandelte Sachverhalte. Die maßgebenden Informationen hierzu seien trotz der Zeitknappheit aber überschaubar.
Zudem bemerkte der Bürgermeister, dass generell kein Anspruch darauf bestehe, den Ratsmitgliedern zu jedem Tagesordnungspunkt ausführliche Informationen zukommen zu lassen.
Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister stellt dieser den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf Absetzung der Tagesordnungspunkte 4,5 und 6 von der heutigen Tagesordnung zur Abstimmung.
Beschluss 1
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt der Gemeinderat, die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und in die nächste Gemeinderatssitzung zu verschieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 18
Beschluss 2
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.10.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.11.2020
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.10.2020 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.10.2020 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Jugendbildungshaus Luegsteinsee, Antrag auf Übernahme des Pachtvertrages durch den Kreisjugendring Rosenheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.11.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberaudorf hat mit dem Förderverein Freizeitstätten im Landkreis Rosenheim e.V., der unter Trägerschaft des Landkreises steht, einen langjährigen, notariell besiegelten Pachtvertrag über das Gebäude samt Grundstück des ehemaligen Seecafes abgeschlossen. In diesem Vertrag ist geregelt, dass die Nutzung für das Anwesen vollständig im Sinne des Vereinszwecks erfolgen wird. Unter anderem steht diese Einrichtung allen jugendbildenden Trägern offen.
Die Belegung und der Betrieb werden ausschließlich von Pächter übernommen. Für die Gemeinde entstehen weder für den Betrieb, noch für den Unterhalt des Anwesens Kosten. Die Umbaumaßnahmen und Einbauten am Jugendbildungshaus wurden ausschließlich durch den Verein getragen. Die Gemeinde erhält für die 25-jährige Pacht einen symbolischen Zins von einem Euro pro Jahr.
Nachdem nun die Jugendhilfe im Landkreis Rosenheim umstrukturiert wurde, löst sich in Kürze der Förderverein Freizeitstätten im Landkreis Rosenheim e.V. auf. Einen Großteil der Vereinsaufgaben wird dann der Kreisjugendring als Körperschaft des öffentlichen Rechtes übernehmen. Dazu zählt auch der Betrieb des Jugendbildungshauses Luegsteinsee. Um entsprechende Rechtssicherheit zu erlangen, ist es daher notwendig, den bestehenden Pachtvertag auf den Kreisjugendring übergehen zu lassen.
Der Pachtvertrag wird wiederum notariell beurkundet. An den Vertragsbestimmungen ändert sich nichts. Der Vertrag läuft, wie bisher, bis 31.12.2034.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Übernahme des Pachtvertrags für das Jugendbildungshaus Luegsteinsee durch den Kreisjugendring Rosenheim K.d.ö.R. zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister die Vertragsänderung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Am Hocheckgraben" für die Grundstücke 264/10 und 264/4 (TF), Gemarkung Oberaudorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.11.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2020 wurde einstimmig der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Hocheckgraben“ für die Grundstücke Fl.Nr. 264/10 und 264/4 (TF) gefasst (siehe öffentliche Sitzung, laufende Nr. 774/2020). Ziel der heutigen Sitzung ist es, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß der vorliegenden Planung zu fassen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, sind die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB gegeben.
Folgend werden die bestehenden Festsetzungen und die geplanten Änderungen dargelegt.
Nördlicher Baukörper:
Festsetzung: Geplante Änderung:
1 Wohneinheit 2 Wohneinheiten – Festsetzung Einzelhaus/Doppelhaus
Max. Grundfläche Gr= 110 m² Max. Grundfläche Gr=140 m²
Kniestock KN= 1,60 m seitliche Wandhöhe 5,30 m
Firstausrichtung nord-süd Firstausrichtung ost-west
Lage Fläche Garage An bestehende überdachte TG-Abfahrt
Keine Dachaufbauten möglich Dachgauben bzw. Standgiebel möglich
Südlicher Baukörper:
Festsetzung: Geplante Änderung:
Max. Grundfläche Gr= 110 m² Max. Grundfläche Gr=100 m²
Kniestock KN= 1,60 m seitliche Wandhöhe 5,30 m
Lage Fläche Garage: ostseitig Lage Fläche Garage: westseitig
Keine Dachaufbauten möglich Dachgauben bzw. Standgiebel möglich
Dachneigung 24° bis 26° Dachneigung 20° bis 26°
Änderung auf Fl.Nr. 264/4:
Festsetzung einer Fläche für Garagen. Es soll eine erneute Garage, angrenzend an die bestehende Tiefgaragenabfahrt errichtet werden. Geplantes Satteldach über Garage neu (südlicher Baukörper), best. Tiefgaragenabfahrt und Garage neu auf Fl.Nr. 264/4 gemäß Entwurf.
Hinweise der Verwaltung:
Es werden je Wohneinheit 2 Stellplätze lt. Garagen- und Stellplatzsatzung nachgewiesen.
Im Zuge einer Bebauungsplanänderung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde bereits das Maß der baulichen Nutzung für 6 Parzellen vergleichsweise noch höher erweitert.
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung erläutert anhand der Änderungsplanung und des rechtskräftigen Bebauungsplanes die geplanten Änderungen und beantwortet Fragen des Gemeinderates. Danach wurden unterschiedliche Ansichten zur vorgestellten Änderung vorgetragen. Einerseits wird kritisiert, dass rechtskräftige Bebauungspläne nicht ständig geändert werden sollen. Der ursprüngliche Planungswille der Gemeinde sollte, wenn möglich doch beibehalten werden. Andererseits wird die vorliegende maßvolle Verdichtung, da zeitgemäß, begrüßt. Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, auf die gewünschte Verminderung der Dachneigung des südlichen Baukörpers von 20-26 Grad zu verzichten, da die bestehenden Satteldächer eben die festgesetzte Dachneigung von 24 bis 26 Grad aufweisen. Ortsplanerisch wäre diese Verringerung der Dachneigung nicht sinnvoll. Man ist sich einig, dass die Dachneigung wie festgesetzt auch für den südlichen Baukörper beibehalten werden soll. Dies wird bei der neuen Planfassung bzw. Begründung berücksichtigt.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14: „Am Hocheckgraben“ für die Grundstücke Fl.Nr. 264/10 und 264/4 (TF) (Stand 02.09.2020) samt Begründung (Stand 07.10.2020). Die festgesetzte Dachneigung auch für den südlichen Baukörper wird mit 24 bis 26 Grad beibehalten. Dies wird in der neuen Planfassung und Begründung mit integriert. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
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5. 2. Änderung des Bebauungsplans "Am Lohbichlweg" für Fl.Nr. 995/10 (TF), Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.11.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bereits in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vom 15.10.2020 wurde die weitere Bebauung des Teil-Grundstückes vorberatend behandelt. Man kam letztendlich zum Entschluss, dass man sich eine maßvolle Bebauung vorstellen kann. Letztendlich ist es dem Gemeinderat vorbehalten, einer Änderung des Bebauungsplans „Am Lohbichlweg“ zuzustimmen und folglich einen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Verwaltung wird in dieser Sitzung dem Gemeinderat das geplante Vorhaben vorstellen. Aus Sicht der Verwaltung ist ein wesentlicher Diskussionspunkt, ob ein oder zwei Wohneinheiten zugelassen werden können. Hinweis: Stellplätze für eine Wohneinheit können auf dem neu zu bebauenden Teilgrundstück nachgewiesen werden, zwei weitere auf dem nördlichen bebauten Teil (siehe Lageplanskizze M=1:1000 als Anlage).
Diskussionsverlauf
Nach einleitenden Worten des Bürgermeisters und der Anmerkung, dass das Bestreben der Gemeinde darin liegen sollte, bei bereits bestehenden Bebauungen einer evtl. Verdichtung generell positiv gegenüber zu stehen und der anschließenden Präsentation der beantragten Bebauungsplanänderung durch Bauamtsleiter R. Ostermayer entsteht eine rege Debatte hinsichtlich der Verdichtung und des dadurch ausgelösten Mehrbedarfs der Stellplätze. Es wurde auch die bestehende Situation der genehmigten vier Wohneinheiten und des hohen Stellplatzbedarfes angesprochen. Letztendlich ist man sich mehrheitlich einig, dass man aufgrund der Stellplatzproblematik aber auch auf Grund der doch starken Verdichtung einer zusätzlichen Bebauung der südlichen Teilfläche nicht zustimmen kann. Eine innerörtliche Verdichtung ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch ist jeder Einzelfall separat mit all seinen Rahmenbedingungen gesondert zu betrachten und zu bewerten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Lohbichlweg“ für das Grundstück Fl.Nr. 995/10 (TF). Evtl. sich aus der Diskussion ergebende Änderungen und Ergänzungen sollen in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20
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6. Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Einfangstraße, Teilflächen der Flurnummern 145, 146, 147, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.11.2020
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Das Landratsamt Rosenheim teilte der Gemeinde mit Bescheid vom 05.02.2020 die bestätigte Baueinstellung am Anwesen Einfangstr. 21 mit. Es wurde bei einer Baukontrolle festgestellt, dass diverse Baumaßnahmen im Außenbereich ohne Baugenehmigung durchgeführt wurden bzw. noch in Ausführung waren.
- Anbau von 2 Dachgauben am Hauptgebäude
Im Hauptgebäude befinden sich 4 Wohneinheiten. (2 WE genehmigt)
Ausbau Nebengebäude zu einer weiteren Wohneinheit – in Ausführung
Verlängerung des Nebengebäudes durch Anbau eines Wintergartens – in Ausführung
Errichtung von 3 Garagen
Das Landratsamt forderte den Bauherrn in diesem Schreiben auf, zur Prüfung der Bauvorhaben auf Genehmigungsfähigkeit über die Gemeinde Bauanträge einzureichen. Gemäß einer Besprechung im Rathaus mit dem Vertreter des Bauherrn, in der die Bestandspläne vorgestellt wurden, wurde fixiert, dass ein Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung erfolgen kann. Über einen evtl. Erlass einer Außenbereichssatzung entscheidet der Gemeinderat. Nach Abklärung des möglichen Geltungsbereiches mit dem Landratsamt Rosenheim durch den Bauherrn bzw. dessen Planer liegt nun mit Datum 16.10.2020 ein schriftlicher Antrag vor. U.a. sollen die 4 bestehenden Wohneinheiten auf 3 reduziert werden. In der heutigen Sitzung soll generell geklärt werden, ob der Gemeinderat bereit ist, in dem betroffenen Bereich eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Inwieweit die bereits ohne Genehmigung umgesetzten bzw. im Bau befindlichen Vorhaben in einer Satzung festgesetzt werden können, muss im Zuge der Entwurfserstellung der Satzung vom Planungsbüro mit dem Landratsamt Rosenheim abgeklärt werden. Nicht nur bauplanungsrechtliche sondern auch bauordnungsrechtliche Belange sind hier zu klären (unzulässige Grenzbebauung, nachzuweisender Brandschutz). Dem Antragsteller wurde mitgeteilt, dass bei einer evtl. Entscheidung für die Satzung die Gemeinde auf Kosten des Antragstellers ein fachkundiges Planungsbüro hierfür beauftragen wird.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Prof. Dr. M. Bernhardt teilt dem Gemeinderat mit, dass bereits mit dem Landratsamt ein positives Gespräch hinsichtlich der baurechtlichen Ordnung der bereits durch den Vorhabenträger geschaffenen Bauvorhaben/Baurechte statt-gefunden hat. Durch Aufstellung einer Außenbereichssatzung könnte hier eine Möglichkeit geschaffen werden. Nach Vorstellung durch die Verwaltung und Erläuterung der Bestandssituation ist sich der Gemeinderat generell einig, dass hier der Aufstellung einer Außenbereichssatzung zugestimmt werden soll. Nach Anfrage des Bürgermeisters an den Gemeinderat, ob dem Vorhabenträger Rederecht eingeräumt werden kann, und dies bejaht wird, stellt dieser die entstandene Situation vor und erklärt diese. Nach Beantwortung einiger Fragen ergeht letztendlich der
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich an der Einfangstraße für die Teilflächen der Fl.Nr. 145, 146, 147, Gemarkung Niederaudorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Umbau "Alte Schule" in Niederaudorf zur Erweiterung der KiTa; Vorstellung Vergabeverfahren Architektenleistungen (freiberufliche Leistungen)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.11.2020
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die wettbewerbliche Vergabe ist das tragende Prinzip und das zentrale Element der öffentlichen Auftragsvergabe. Vergabeverfahren sind so zu gestalten, dass Angebote von möglichst vielen verschiedenen Bewerbern miteinander konkurrieren können. Grundsätzlich müssen mindesten drei Bewerber beteiligt werden. Der Zuschlag wird nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Architektenleistungen (freiberufliche Leistungen) werden im Leistungswettbewerb vergeben. Ein reiner Preiswettbewerb ist danach ausgeschlossen. Der Preis kann mit geringer Wertung in die Vergabeentscheidung einfließen. Bei der Vergabe von Aufträgen aus freiberuflichen Leistungen kommt die Vergabeverordnung (VgV) zur Anwendung. Der EU-Schwellenwert von derzeit 214.000 € wird bei der geplanten Maßnahme nicht überschritten und somit scheidet eine EU-weite öffentliche Ausschreibung aus. Gemäß § 50 UVgO sollen freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb vergeben werden. Eine Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO ist nicht notwendig. In der Praxis hat sich das Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Architektenleistungen bewährt. Verhandlungsverfahren können mit Planungswettbewerb oder ohne Planungswettbewerb durchgeführt werden. Nach Ansicht der Verwaltung ist bei dem geplanten Umbau ein Planungswettbewerb zu aufwendig und nicht verhältnismäßig. Die Verwaltung schlägt ein Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen vor, welche auch honoriert werden. In der heutigen Sitzung präsentiert die Verwaltung einen möglichen Ablauf bzw. eine mögliche Vorgehensweise zur Vergabe der Architektenleistungen. Wesentlicher Bestandteil ist unter anderem eine Bewertungsmatrix, bei der die einzelnen Beurteilungs- bzw. Zuschlagskriterien nach Gewichtungszahl bzw. Punkten gewertet werden.
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung stellt das geplante Vorgehen vor und erläutert die einzelnen Schritte. Der Hinweis aus der Mitte des Gemeinderates, dass es unbedingt notwendig wäre auf Grund der sehr alten Bausubstanz das Gebäude von einem Statiker und einem Sachverständigen für Schadstoffbewertung vor Ausschreibung, untersuchen zu lassen, endet dieser Tagesordnungspunkt.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag der Verwaltung. Das Vergabeverfahren für die Architektenleistung zum Umbau der „Alten Schule“ zur Erweiterung der KiTa in Niederaudorf soll wie vorgestellt durchgeführt werden. Das umzubauende Bestandsgebäude „Alte Schule“ in Niederaudorf soll vor Beginn des Vergabeverfahrens für die Architektenleistungen von einem Statiker und einem Sachverständigen für Schadstoffbewertung untersucht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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8. Beratung über Hundesteuersätze und Neuaufnahme von Kampfhunden ab 01.01.2021 und Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.11.2020
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Nach der örtlichen Prüfung des Jahres 2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird dem Gemeinderat empfohlen, die Höhe der Hundsteuer neu festzulegen. Die Hundesteuersätze sind in der Gemeinde Oberaudorf seit 01.01.2002 unverändert und betragen im Kalenderjahr wie folgt: 1. Hund: 75,00 €, 2. Hund 100,00 € und für jeden weiteren Hund 100,00 € im Kalenderjahr. Eine erhöhte Steuer für Kampfhunde wurde bisher nicht festgesetzt.
Es wird auf die beiliegende Übersicht verwiesen, in der die Hundesteuersätze von acht Landkreisgemeinden dargestellt sind. Oberaudorf erhebt beim ersten Hund den höchsten Steuersatz. Es sollte deshalb bei den Steuersätzen für die übliche Hundehaltung keine Änderung erfolgen.
Änderungsbedarf wird hingegen bei der Besteuerung von sog. Kampfhunden gesehen. Bisher hat Oberaudorf dafür keinen eigenen Steuersatz festgesetzt.
Bei fünf Nachbargemeinden wird eine Steuer für Kampfhunde zwischen 500,00 € und 800,00 € im Kalenderjahr erhoben. Nach der Rechtsprechung und Rücksprache mit dem Landratsamt Rosenheim bestehen bei einem Steuersatz von 1.000,00 € im Kalenderjahr keine rechtlichen Bedenken. Als Höchstbetrag setzen hier mehrere Gemeinden für jeden Kampfhund 500,-- Euro an. Dieser Betrag wird auch für Oberaudorf als angemessen angesehen.
Die bestehende Hundesteuersatzung ändert sich damit nur in § 5 Steuermaßstab und Steuersatz. Hier wird der Abs. 2 für Kampfhunde neu eingeführt. Der bisherige Absatz 2 wird damit zum Absatz 3. Die Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Oberaudorf würde somit zum 01.01.2021 wie folgt lauten:
§ 5
Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
für den ersten Hund 75 €
für den zweiten Hund 100 €
für jeden weiteren Hund 100 €
für jeden Kampfhund 500 €
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
(2) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in der jeweils geltenden Fassung genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
(3) In den Fällen des § 8 Abs. 2 und 3 wird die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht im Kalenderjahr entsprechenden monatlichen Teilbetrag festgesetzt.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister eröffnet die Debatte und plädiert dafür, den Steuersatz für Kampfhunde auf 800,-- € festzusetzen. Dann erteilt er dem Schriftführer das Wort um die Fragen aus dem Gremium zu beantworten. Unter anderem werden Fragen zur Einstufung eines Hundes zu einem Kampfhund gestellt. Hier wird auf die sog. Kampfhundeverordnung der Staatsregierung verwiesen, in der die entsprechenden Hunderassen eindeutig festgelegt sind. Auf die Eigenschaften des einzelnen Hundes kommt es dabei nicht an.
Es folgen auch Wortmeldungen in denen ausgesagt wird, dass durch die vermehrte Hundehaltung Probleme entstehen, wie z.B. bei der Weideviehhaltung und Futtererzeugung. Zahlreiche Ratsmitglieder wünschen sich deshalb eine Anpassung der Hundesteuersätze für Halter, die mehrere Hunde besitzen.
Zusammenfassend unterbreitet der erste Bürgermeister den Vorschlag, dass
die Steuersätze für die Hundesteuer künftig folgende Höhe haben sollen:
für den ersten Hund 75 €
für den zweiten Hund 120 €
für jeden weiteren Hund 150 €
für jeden Kampfhund 800 €
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Steuersätze für die Hundesteuer in der entsprechenden Satzung (§ 5 Abs. 2 und 3) mit Wirkung zum 01.01.2021 wie folgt anzupassen und dabei auch einen Steuersatz für Kampfhunde einzuführen:
für den ersten Hund 75 €
für den zweiten Hund 120 €
für jeden weiteren Hund 150 €
für jeden Kampfhund 800 €
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Oberaudorf wird in ihrer ersten Änderung mit Wirkung vom 01.01.2021 ausgefertigt und in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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9. Vollzug der GO und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, Bildung eines neuen Ausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.11.2020
|
ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt
Bereits vor der konstituierenden Sitzung des jetzigen Gemeinderats wurde aus der Mitte der Ratsmitglieder angeregt, für die kommende Amtsperiode einen neuen Ausschuss zu bilden, der u.a. die Themen Soziales und Umwelt behandeln soll. Insbesondere wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 27.04.2020 ein Antrag auf Bildung eines Ausschusses für Umwelt und Soziales gestellt.
Ebenso wurde beantragt, dass der bestehende Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss dann nur noch Bau- und Straßenausschuss heißen soll und die Bauleitplanung in den Aufgabenbereich des Gemeinderates fallen soll.
In einem externen Abstimmungsprozess mit allen Fraktionen wurde nun die Betitelung für den neuen Ausschuss mit der Bezeichnung Ausschuss für Dorfentwicklung: Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus festgelegt. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und sieben ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.
Gleichzeitig ändert sich dadurch der Name des Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss in Bau- und Straßenausschuss.
Die Anzahl der Ausschüsse, deren Bezeichnung und die Anzahl der Ausschussmitglieder sind in § 2 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des öffentlichen Gemeindeverfassungsrechts benannt. Ebenso ist in Abs. 2 der Vorsitz in den Ausschüssen geregelt.
Gemäß den heutigen Beschlüssen erfährt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts nun die dritte Änderung in Form einer Änderungssatzung, die wie folgt lautet:
Dritte Änderungssatzung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Gemeindehauptsatzung) der Gemeinde Oberaudorf
vom 17.11.2020
Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, Art. 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, Art. 35 Abs. 1 Satz 2, Art. 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 folgende Änderungssatzung:
§ 1 Änderungen
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Gemeindehauptsatzung) vom 16.05.2014, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 20.05.2020, wird wie folgt geändert:
- § 2 Abs. 1 wird Buchstabe e) hinzugefügt: „Den Ausschuss für Dorfentwicklung: Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus, bestehend aus dem Vorsitzenden und sieben ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern“,
§ 2 Abs. 1 Buchst. b) erhält folgende Fassung: „Den Bau- und Straßenausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,“
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Den Vorsitz in den in Abs. 1 Buchstabe a) – c) und e) genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss (Buchstabe d) führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied“.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Oberaudorf, den 17.11.2020
(Siegel)
Prof. Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist. Danach ist auch die Besetzung der Ausschüsse festzulegen. Diese wird im nächsten Tagesordnungspunkt behandelt.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, mit Wirkung zum 01.01.2021 einen neuen Ausschuss mit der Bezeichnung Ausschuss für Dorfentwicklung: Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus zu bilden. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und sieben ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. Der Bau- Umwelt- und Straßenausschuss wird mit Wirkung zum 01.01.2021 als Bau- und Straßenausschuss bezeichnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, mit Wirkung zum 01.01.2021 die dritte Änderungssatzung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes (Gemeindehauptsatzung) der Gemeinde Oberaudorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf, Besetzung des neuen Ausschusses, Änderung der Aufgabenzuordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.11.2020
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Im vorherigen Tagesordnungspunkt hat der Gemeinderat Oberaudorf die bisherigen Ausschüsse hinsichtlich seiner Zahl, Aufgaben und Kompetenzen verändert und daraus folgend die dritte Änderungssatzung zur sog. „Gemeindehauptsatzung“ beschlossen. Es wurde der neue Ausschuss für Dorfentwicklung: Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus gebildet, der ab 01.01.2021 seine Arbeit aufnehmen wird. Der Vorsitz wird dem Ersten Bürgermeister übertragen.
Dieser Ausschuss ist vorberatend tätig und wird sich mit folgenden Themen befassen:
- Strategische Entwicklung des Freizeit- und Tourismusangebots örtlich und überörtlich
Gestaltung und Lenkung des Tagestourismus
Regionalvermarktung
Aufwertung des Tourismusangebotes
Initialisierung von wiederkehrenden kulturellen Veranstaltungen
Festigung des dörflichen Kulturguts und des sozialen Gefüges
Integration der Jugend in das dörfliche Leben und das Vereinsleben
Nachhaltige Energiekonzepte für Oberaudorf
Zukunftsfähige Energieinfrastruktur
Entwicklung der gemeindlichen Grünflächen
Kostengünstige und innovative Wohnmodelle
Behandlung von adäquaten Fördermodellen
Digitale Angebote im Bereich Tourismus und Verkehrsplanung
Zusammenarbeit zwischen kirchlichen/sozialen Einrichtungen und der Gemeinde
Verbesserung an der Teilhabe der Bürger an der Dorfgemeinschaft
Der Ausschuss setzt sich das Ziel mit den Verbänden und örtlichen Entscheidungsträgern im Rahmen der Sitzungen in direkten Kontakt zu treten
Stärkung des Ehrenamts
Umweltprogramme in Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Kommune
Unterstützung der örtlichen Landwirte beim Zugang zu den landwirtschaftlichen Flächen in der Gemeinde
Behandlung des Konfliktfelds Tourismus, Landwirtschaft und Umwelt
Innovative ÖPNV und Verkehrskonzepte
Besprechung von Maßnahmen zur Einhaltung von Satzungen, z.B. in Hinblick auf Heckenschnitt.
Definition von Wettbewerben zur Dorfgestaltung / Dorfverschönerung
Naturnaher Tourismus
Tourismus als Erlebnis und Lehrangebot , z.B. Almen
Steuerung der Tourismusströme
Dieser Ausschuss soll einmal im Kalendervierteljahr zu einer öffentlichen Sitzung einberufen werden.
In einem weiteren Schritt ist dieser Ausschuss zu besetzen, soweit nicht gesetzliche Vorgaben bestehen (Art. 33 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Art. 103 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung – GO, Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf –GeschO).
Bei der Besetzung der Ausschüsse mit Mitgliedern, bzw. Stellvertretungen handelt es sich nicht um eine Wahl i. S. von Art. 51 Abs. 3, 4 GO.
Die einzelnen Parteien, Fraktionen und die Ausschussgemeinschaft BP/SPD im Gemeinderat Oberaudorf haben zur Besetzung des Ausschusses folgende Gemeinderatsmitglieder genannt, bzw. folgende Vertretungen dieser Ausschussmitglieder bestimmt:
Fraktion Freie Wählerschaft Oberaudorf
Stefan Hirnböck, Vertreterin Daniela Bernhardt
Susanne März, Vertreter Hans Georg Kloo
Benno Fürbeck, Vertreterin Ursula von Redwitz
Fraktion CSU
Katharina Kern, Vertreter Alois Holzmaier
Magnus Waller, Vertreter Martin Baumann
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Regina Götze, Vertretung Nicole Herm
Ausschussgemeinschaft BP/SPD
Herbert Trattner, Vertreter Franz Hefter
Die Geschäftsordnung wird deshalb im § 8 „Vorberatende Ausschüsse“ befüllt. Dabei wird folgender Text eingefügt:
§ 8 Vorberatende Ausschüsse
(1) Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung in der Vollversammlung des Gemeinderats vorzubereiten und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Berührt eine Angelegenheit das Arbeitsgebiet mehrerer vorberatender Ausschüsse, können diese zu gemeinsamen Sitzungen zusammentreten.
(2) Es werden folgende vorberatende Ausschüsse mit nachstehendem Aufgabenbereich gebildet:
1. Ausschuss für Dorfentwicklung: Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus:
- Strategische Entwicklung des Freizeit- und Tourismusangebots örtlich und überörtlich
- Gestaltung und Lenkung des Tagestourismus
- Regionalvermarktung
- Aufwertung des Tourismusangebotes
- Initialisierung von wiederkehrenden kulturellen Veranstaltungen
- Festigung des dörflichen Kulturguts und des sozialen Gefüges
- Integration der Jugend in das dörfliche Leben und das Vereinsleben
- Nachhaltige Energiekonzepte für Oberaudorf
- Zukunftsfähige Energieinfrastruktur
- Entwicklung der gemeindlichen Grünflächen
- Kostengünstige und innovative Wohnmodelle
- Behandlung von adäquaten Fördermodellen
- Digitale Angebote im Bereich Tourismus und Verkehrsplanung
- Zusammenarbeit zwischen kirchlichen/sozialen Einrichtungen und der Gemeinde
- Verbesserung an der Teilhabe der Bürger an der Dorfgemeinschaft
- Zielsetzung, mit den Verbänden und örtlichen Entscheidungsträgern im Rahmen der Sitzungen in direkten Kontakt zu treten
- Stärkung des Ehrenamts
- Umweltprogramme in Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Kommune
- Unterstützung der örtlichen Landwirte beim Zugang zu den landwirtschaftlichen Flächen in der Gemeinde
- Behandlung des Konfliktfelds Tourismus, Landwirtschaft und Umwelt
- Innovative ÖPNV und Verkehrskonzepte
- Besprechung von Maßnahmen zur Einhaltung von Satzungen, z.B. in Hinblick auf Heckenschnitt.
- Definition von Wettbewerben zur Dorfgestaltung / Dorfverschönerung
- Naturnaher Tourismus
- Tourismus als Erlebnis und Lehrangebot , z.B. Almen
- Steuerung der Tourismusströme
§ 9 der Geschäftsordnung lautet dann anstatt Ausschüsse künftig:
§ 9 Beschließende Ausschüsse
Außerdem wird der Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss umbenannt und nennt sich fortan Bau- und Straßenausschuss. Folgende Aufgabenbereiche dieses Ausschusses werden mit Wirkung zum 01.01.2021 an den Gemeinderat übertragen (§ 9 Abs. 3 Nr. 2, Buchstabe a):
Erlass, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Bayerischen Bauordnung.
Die Auflistung des Aufgabenbereichs des Bau- und Straßenausschusses verkürzt sich dabei um einen Buchstaben. Die Auflistung rückt entsprechend auf.
Dadurch wird der Aufgabenbereich des Gemeinderats entsprechend erweitert. § 2 Nr 8 der Geschäftsordnung lautet dann:
„den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen, insbesondere der Erlass, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Bayerischen Bauordnung (Bauleitplanung)“
Der bisherige Zusatz „ausgenommen hiervon sind alle Bebauungspläne nach dem Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat und alle sonstige Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuches sowie alle örtlichen Bauvorschriften i. S. des Art. 81 BayBO, auch in Fällen des Art. 81 Abs. 2 BayBO“ entfällt.
Als letzten Punk wurde aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder gewünscht, dass Sitzungen künftig in der Regel um 22.30 Uhr zu beenden sind. Die entsprechende Vorschrift des § 33 der Geschäftsordnung (Beendigung der Sitzung) soll deshalb folgenden Wortlaut erhalten.
§ 33 Beendigung der Sitzung
- Nach Behandlung der Tagesordnung und etwaiger Anfragen schließt der Vorsitzende die Sitzung
- Sitzungen sind regelmäßig um 22.30 Uhr zu beenden. Auf Antrag kann das jeweilige Gremium das Sitzungsende mit einfacher Mehrheit aufheben.
Wegen der genannten Änderungen wird die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf neu erlassen. In der nächsten Sitzung wird über die neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat abgestimmt. Sie soll zum ab 01.01.2021 in Kraft treten.
Diskussionsverlauf
Nach Worterteilung durch den Bürgermeister verliest der Schriftführer den vollständigen Sachverhalt. Aus dem Gemeinderat kommen keine Einwände gegen die vorgelegte Zusammenstellung der Besetzungsvorschläge nebst Stellvertretungen. Zu den neuen Festsetzungen in der Geschäftsordnung gibt es keine Beiträge
Beschluss 1
Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt die Bestellung der Ausschussmitglieder nebst jeweiligen Stellvertretungen für den Ausschuss für Dorfentwicklung: Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus gemäß Auflistung
Fraktion Freie Wählerschaft Oberaudorf
Stefan Hirnböck, Vertreterin Daniela Bernhardt
Susanne März, Vertreter Hans Georg Kloo
Benno Fürbeck, Vertreterin Ursula von Redwitz
Fraktion CSU
Katharina Kern, Vertreter Alois Holzmaier
Magnus Waller, Vertreter Martin Baumann
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Regina Götze, Vertretung Nicole Herm
Ausschussgemeinschaft BP/SPD
Herbert Trattner, Vertreter Franz Hefter
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt, die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf wegen den genannten Änderungen bei der Aufgabenverteilung, der Umbennung und Neueinführung der Ausschüsse, sowie die Zufügungen für das Sitzungsende, neu zu erlassen. Die sich daraus ergebende neue Satzung ist auszufertigen und ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zum Beschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Kurzreferat des ehrenamtlichen Referenten für Mobilität und Digitalisierung, Herr Prof. Arbinger.
Coronamaßnahmen der Gemeinde.
Der erste Bürgermeister informiert über die getroffenen Schutzmaßnahmen hinsichtlich des Infektionsschutzes bei der Gemeindeverwaltung.
Verschönerung Rathaus.
Die derzeit laufenden Renovierungsarbeiten am Rathaus werden vom ersten Bürgermeister vorgestellt.
Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Talweg.
Von den Anliegern des Talwegs wurde ein mit 24 Unterschriften bestätigter Antrag auf Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h eingereicht. Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Kiefersfelden ist eindeutig. Eine Unfallhäufung gibt es in diesem Bereich nicht. Die Überwachungsmöglichkeiten sind sehr eingeschränkt. Verkehrszeichen dürfen nur dort aufgestellt werden, wo sie aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sind (§ 45 Abs. 9 StVO). Auch um eine Signalwirkung zu vermeiden, kann diesem Antrag deshalb nicht entsprochen werden.
Vertrag zwischen der INNergie GmbH und der Gemeinde Oberaudorf über den Betrieb einer Ladestation für E-Fahrzeuge:
Da erkannt wurde, dass auch in Oberaudorf Bedarf für Ladestationen für E-Fahrzeuge besteht, suchte die Verwaltung einen kompetenten Vertragspartner, der eine solche Anlage kostengünstig errichten und betreiben kann. Die INNergie GmbH, als Unternehmen der Stadtwerke Rosenheim, hat sich hier als zuverlässiger Partner angeboten.
Durch mündliche Vereinbarung wurde für die Ladestation der Standort am Parkplatz Geigelsteinstraße festgelegt. Die Anlage wurde mittlerweile errichtet und ist seit ca. einem Jahr in Betrieb. Die Gemeinde stellt das Grundstück für Station und Verteiler zur Verfügung, die INNergie GmbH liefert und betreibt die Anlage. Den Erlös für den Stromverkauf erhält der Betreiber, welcher wiederum den Strom aus dem Netz der Gemeindewerke bezieht. Weitere Kosten entstehen der Gemeinde nicht.
Um diese Konstellation rechtlich zu sichern, ist der Abschluss eines Gestattungsvertrags zwischen der INNergei GmbH und der Gemeinde Oberaudorf notwendig.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister begrüßt den ehrenamtlichen Referenten für Mobilität und Digitalisierung, Herr Prof. Arbinger. Dieser hält ein kurzes Referat. Anhand einer Bildschirmpräsentation geht er dabei besonders auf folgende Punkte ein:
Bei den Planungen der Bestimmungen für Autonomes Fahren stehen die Belange des Menschen im Vordergrund. Dazu wird am 04.12.2020 im Kursaal ein Vortag von Dr. Notker Wolf OSB mit dem Thema „Balance zwischen Technologie und Ethik“ stattfinden.
Wie geplant kann der Förderantrag im Rahmen der Anwendungen aus der mobilen Infrastruktur rechtzeitig gestellt werden.
Anschließend gibt der Bürgermeister einen Überblick über die Schutzmaßnahmen, die für die gesamte Gemeindeverwaltung vor Ausbreitung der Coronapandemie verfügt wurden. Ebenfalls informiert er über die derzeit laufenden Verschönerungs- und Sanierungsarbeiten in Touristinfo und Rathaus und hebt hervor, dass die Ausführung hauptsächlich durch den Bauhof und die Gemeindewerke erfolgt.
Durch den Sachbearbeiter wird die Stellungnahme der Polizeiinspektion Kiefersfelden zum Antrag auf Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Talweg verlesen. Die Gemeinde ist als Straßenverkehrsbehörde an diese Aussagen gebunden. Es besteht kein Ermessensspielraum. Die Verwaltung wird diesen Antrag deshalb ablehnen.
Die Vertragsbedingungen für den Betrieb einer Ladestation für E-Fahrzeuge auf dem Parkplatz Geigelsteinstraße werden erläutert. Es handelt sich hierbei um eine notwendige Formalität. Die Anlage ist seit über einem Jahr in Betrieb.
Beschluss
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, für die Errichtung und den Betrieb einer Ladestation für E-Fahrzeuge auf dem Parkplatz Geigelsteinstraße einen Gestattungsvertrag mit der INNergie GmbH abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.12.2020 08:56 Uhr