Datum: 21.02.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
2. Sitzung des Gemeinderates
|
21.02.2017
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Vor Eintritt in die Tagesordnung gratulieren Erster Bürgermeister Hubert Wildgruber und der gesamte Gemeinderat Frau Katharina Kern zu Ihrer Wahl als neue Kreisbäuerin im Landkreis Rosenheim.
Anschließend verweist der Erste Bürgermeister Hubert Wildgruber auf eine ausgeteilte Einladung des Kirchenchores für Fr., 03.03.2017, ab 19.30 Uhr im Pfarrheim.
Nach Vortrag der Tagesordnung durch den Ersten Bürgermeister Hubert Wildgruber stimmt der Gemeinderat über diese ab.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.01.2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
2. Sitzung des Gemeinderates
|
21.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2017 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Vollzug des BauGB; 11. Änderung des Flächennutzungsplans Oberaudorf - Teilbereich "Aschau-Tatzelwurm"; erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
2. Sitzung des Gemeinderates
|
21.02.2017
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
In der Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss-Sitzung am 03. Mai 2016 wurden die eingegangen Stellungnahmen nach abgeschlossenen Verfahren gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB behandelt, abgewogen und der Feststellungsbeschluss gefasst. Die kompletten Unterlagen wurden dann zur Genehmigung an das Landratsamt Rosenheim (LRA RO) geschickt.
Das LRA RO teilte der Gemeinde gemäß Schreiben vom 25. Juli 2016 mit, dass die im Rahmen des Änderungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB vorgeschriebene Bekanntmachung hinsichtlich der geforderten Angabe dazu, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, nicht den Anforderungen genügt. Hinweislich sei erwähnt, dass die Gemeinde Oberaudorf die Bekanntmachung analog zu einem unlängst abgeschlossenen Bauleitplanungs-verfahren anfertigte, welche von der Anwaltskanzlei Döring und Spieß auf Verfahrenskonformität hin geprüft wurde.
Die neue Bekanntgabe wird vor Aushang mit dem LRA RO abgestimmt. Dieses regt an, die Auslegung gemäß den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zu wiederholen und erneut den Feststellungsbeschluss im Gemeinderat zu fassen. Im Bauausschuss wird analog das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Tatzelwurm“ wiederholt.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den Ersten Bürgermeister Hubert Wildgruber übergibt dieser das Wort an den Bauamtsleiter, Herrn Rainer Ostermayer Dipl.-Ing. (FH), der Sachverhalt und den Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise ausführlich darlegt.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt der Anregung des LRA RO und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanungsverfahren gem. §§ 3 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Grundstücksangelegenheiten; Verpachtung des gemeindlichen Kursaales (Grundsatzbeschluss)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
2. Sitzung des Gemeinderates
|
21.02.2017
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Am 26.09.2016 unterbreitete der Theaterverein (Audorfer Bauerntheater) der Gemeinde Oberaudorf den grundsätzlichen Vorschlag, langfristig den Kursaal der Gemeinde zu pachten, bzw. zu betreiben. Auf Details wurde, bzw. konnte damals naturgemäß nicht eingegangen werden.
Der Gemeinderat Oberaudorf beschloss daraufhin in seiner Sitzung am 13.12.2016, dass der o. g. Antrag in der Januarsitzung des Gemeinderates erneut vorgelegt und dann darüber beraten, bzw. beschlossen wird. Offene Fragen seien seitens der Verwaltung, auch in Rücksprache mit Vertretern des Theatervereins zu klären.
Auch auf Wunsch des Theatervereins wurde der Vorgang am 24.01.2017 nicht wieder vorgelegt. Zwischenzeitlich geführte Gespräche machten wiederum deutlich, dass aus Sicht der Beteiligten erst eine grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderates über eine Verpachtung zu treffen sei. Erst bei entsprechender Beschlussfassung wären die Detailfragen eines etwaigen Pachtvertrages zu klären.
Aufgrund grundsätzlicher Erwägungen sollte seitens des Gemeinderates – unabhängig von etwaigen Pächtern – die Frage geklärt werden, ob die Gemeinde bereit ist, ihren einzigen größeren Saal langfristig in Hände Dritter zu geben.
Diskussionsverlauf
In seiner Einleitung geht der Erste Bürgermeister Hubert Wildgruber auf die besondere Bedeutung der Räumlichkeit „Kursaal“ für die Gemeinde Oberaudorf ein. Unabhängig von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise bedarf die Gemeinde Oberaudorf mangels anderer Alternativen eines entsprechenden Saales, der grds. auch allen Ortsvereinen zur Verfügung gestellt werden müssen kann. Unberührt dabei bleiben gemeindeeigene Veranstaltungen. Nachdem seitens der Verwaltung kein Beschlussvorschlag vorliegt, formuliert er folgenden Beschlussvorschlag, der nach ausgiebiger Diskussion zur Beschlussfassung vorgelegt wird: „Derzeit wird der Kursaal der Gemeinde Oberaudorf nicht vermietet, bzw. verpachtet.“
Herr Rechenauer vertritt die Auffassung, dass einer erneuten Verpachtung nichts im Wege steht, zumal bereits früher Pachtverhältnisse eingegangen wurden. Wichtig wären dabei umfassende vertragliche Regelungen. Aufgrund der aktuellen Sachlage kann seiner Ansicht nach ein Grundsatzbeschluss (Verpachtung pro / kontra) daher nicht gefasst werden.
Herr Baumann schließt sich der Auffassung von Herrn Rechenauer an. Trotz Verständnis für den möglichen Arbeitsaufwand sollte einer erneuten Verpachtung der Vorzug gegeben werden.
Herr Gruber erinnert an die ursprüngliche Nutzungskombination (verpachtete Gaststätte mit zugehörigem Saal), gibt aber zu bedenken, dass eine Verpachtung unter den heutigen Umständen eher zu Unmut, insbesondere zwischen den Ortsvereinen führen könnte.
Der 2. Bürgermeister Holzmaier weist darauf hin, dass der Kursaal dzt. die einzige gemeindliche Räumlichkeit darstellt, welche auch den Ortsvereinen zur Verfügung gestellt wird. Bei einer Verpachtung an Dritte befürchtet er Rivalitäten unter den Vereinen. Unabhängig davon sieht er für die Gemeinde Oberaudorf keine besonderen finanziellen Vorteile bei einer Verpachtung, unbeachtet des etwaigen, künftigen nicht unerheblichen Aufwandes.
Herr Bruhn Stephan schließt sich ebenfalls der Auffassung von Herrn Rechenauer an. Ein Grundsatzbeschluss zum aktuellen Zeitpunkt ginge ihm zu weit. Unabhängig davon sieht er bei einer Verpachtung durchaus finanzielle Vorteile für die Gemeinde Oberaudorf.
Frau von Keudell verweist auf das Angebotsschreiben des Theatervereins nebst fehlendem Pachtzinsvorschlag. Sie sieht bei einer etwaigen Verpachtung Potential für Ärger unter den Nutzern, bzw. Nutzungswilligen, bzw. auch deshalb keine Vorteile für die Gemeinde Oberaudorf.
Frau Wögerbauer sieht dzt. keine Notwendigkeit für eine Verpachtung. Die Gemeinde Oberaudorf sollte sich ihre Flexibilität bei der Nutzung, bzw. Vergabe des Kursaales erhalten.
Herr Bruhn Henning empfindet den Antrag des Theatervereins als nicht ausführlich genug. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile einer Verpachtung rät er, dass der Kursaal dzt. in gemeindlicher Hand bleiben sollte.
Der 3. Bürgermeister Resch spricht sich ebenfalls gegen eine dzt. Verpachtung aus und verweist auf die Nachhaltigkeit einer anderweitigen Entscheidung, auch für die aktuelle und künftige Vorstandschaft des Theatervereins hin.
Beschluss
Derzeit wird der Kursaal der Gemeinde Oberaudorf nicht vermietet, bzw. verpachtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
5. Vollzug des Kommunalrechts; Aufhebung des Beschlusses Nr. 291/2016 (Antrag der kath. Kirchenstiftung Oberaudorf "Zu Unserer Lieben Frau" auf Gewährung eines Zuschusses zur geplanten Orgelreinigung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
2. Sitzung des Gemeinderates
|
21.02.2017
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
In der nicht-öffentlichen Sitzung am 29.11.2016 beschloss der Gemeinderat Oberaudorf (Nr. 291/2016), dem Antrag der kath. Kirchenstiftung Oberaudorf „Zu Unserer Lieben Frau“ zu entsprechen und einen Zuschuss in Höhe von max. 5.000 € zur Orgelreinigung zu gewähren, sofern nicht anderweitig der Mittelbedarf gedeckt werden kann. Die Zuschussgewährung soll aus steuerlichen Gründen über die Gemeindewerke Oberaudorf erfolgen.
Im Rahmen seiner Stellungnahme vom 19.01.2017 sieht das Landratsamt Rosenheim eine Zuschussgewährung seitens der Gemeinde Oberaudorf zulässig. Zur Behandlung der Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung kann nicht abschließend beurteilt werden, ob die Öffentlichkeit zur Recht ausgeschlossen wurde. Es empfiehlt daher, bei Zweifeln über den rechtmäßigen Ausschluss der Öffentlichkeit ggf. eine erneute Beschlussfassung herbeizuführen.
Aus formaljuristischen Gründen wäre der bisherige Beschluss aufzuheben und unmittelbar im Anschluss daran erneut zu beraten und zu beschließen.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Beschluss Nr. 291/2016 vom 29.11.2016 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Antrag der kath. Kirchenstiftung Oberaudorf "Zu Unserer Lieben Frau" auf Gewährung eines Zuschusses zur geplanten Orgelreinigung (Wiedervorlage)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
2. Sitzung des Gemeinderates
|
21.02.2017
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 31.10.2016, eingegangen am 02.11.2016, beantragt die kath. Kirchenstiftung Oberaudorf „Zu Unserer Lieben Frau“ um Gewährung einer gemeindlichen Spende zur anstehenden Reinigung der Orgel in Oberaudorf.
Nach 15 Jahren ist eine Reinigung der Orgel notwendig, um Schimmelbildung und einem möglichen Ungezieferbefall vorzubeugen. Durch die Reinigung der Pfeifen sollen Stimmhaltung und Intonation der gesamten Orgel wieder auf den ursprünglichen Stand gebracht werden. Zusätzlich sollen die Koppeln elektrifiziert und die Orgel mit einer „Super-Koppel“ ausgestattet werden.
Die Durchführung der Maßnahme ist für die Fastenzeit 2017 mit einer Dauer von 4 Wochen vorgesehen. Nach schriftlicher Auskunft vom 08.11.2016, bzw. nach telefonischer Rückfrage am 28.11.2016 stellt sich der Finanzierungsbedarf wie folgt dar:
Reinigungskosten
|
51.000 €
|
./. Zuschuss des Ordinariats
|
0 €
|
./. Rücklagenentnahme
|
30.000 €
|
./. eingegangener Spenden
|
3.793 €
|
= ungedeckter Bedarf
|
17.207 €
|
Gewährung von Fördermitteln für den beantragten Zweck gehören grds. zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Oberaudorf (Art. 140 Abs. 11, 2, Art. 83 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Verfassung – BV, Art. 6, Art. 7 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Gemeindeordnung – GO). In ihm soll die Gemeinde Oberaudorf im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit öffentliche Einrichtungen erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind.
Herr Magnus Wallner war während der Beratung kurzfristig nicht im Sitzungssaal anwesend.
Diskussionsverlauf
Mehrere Gemeinderatsmitglieder drücken ihr Unverständnis, bzw. ihren Unmut darüber aus, dass nach aktuellem Sachstand das Ordinariat München sich bei den anstehenden Arbeiten offensichtlich nicht beteiligt. Überwiegend ist der Gemeinderat aber der Auffassung, dass eine gemeindliche Beteiligung allein schon aus örtlich-kulturellen Gründen geboten sei.
Frau Wögerbauer bittet um Auskunft darüber, welche Leistungen der Gemeinde Oberaudorf in 2016 und 2017 an die katholische Kirche / Kirchenstiftung geflossen sind. (Anmerkung: in 2016 Zuwendung zur Kirchensanierung 50.000 €, in 2017 bei entsprechender Beschlussfassung max. 5.000 € zur Orgelsanierung; mittelbare Leistungen bleiben unberührt.)
Beschluss
Die Gemeinde Oberaudorf gewährt der kath. Kirchenstiftung Oberaudorf „Zu Unserer Lieben Frau“ im laufenden
Jahr eine Zuwendung zur geplanten Reinigung der Kirchenorgel in Höhe des ungedeckten Bedarfs, max. jedoch 5.000 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
7. ÖPNV Anbindung Oberaudorf - Niederndorf - Aschau - Chiemsee"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
2. Sitzung des Gemeinderates
|
21.02.2017
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Bereits im Jahr 2016 war eine gemeinsame Anbindung von Bayern und Tirol über die RVO-Linie 9502 in Planung, diese konnte aus diversen Gründen nicht realisiert bzw. nicht zur Abstimmung gegeben werden. Für 2017 wird nun ein neuer Versuch gestartet.
Es liegt ein Angebot der RVO vor, den aktuellen Fahrplan im Zeitraum 03.06.-24.09.2017 diesbezüglich auszuweiten, dass Oberaudorf zweimal täglich mit angebunden ist (auch am Wochenende und an Feiertagen).
In diesem Zeitraum sind alle touristischen Ausflugsziele geöffnet bzw. in Betrieb: täglicher Betrieb Chiemsee-Schifffahrt ab Bernau/Felden, Kampenwandbahn, Wildpark Wildbichl, Raritätenzoo, Hocheck-Bergbahn etc. Die Gäste der beteiligten Orte sollen mit der Buslinie kostenfrei fahren (Aufwertung der Gästekarte), die Einheimischen können diesen Bus für Tagesausflüge gleichermaßen nutzen und zahlen den normalen RVO-Tarif.
Die Finanzierung der zusätzlichen Fahrten würde über die anliegenden Gemeinden und den Landkreis Rosenheim laufen. Auch der Tourismusverband Kufsteinerland begrüßt dieses grenzübergreifende Projekt und beteiligt sich mit einem Kostenbeitrag an den Betriebskosten.
Ziel ist es, eine langfristige Anbindung von Bayern und Tirol über die Schnittstelle Niederndorf bzw. Niederndorferberg zu bekommen. Mit dem Start in die Sommersaison 2017 wäre dies schon ein guter Anfang.
Zudem wird die Möglichkeit geprüft, mittels eines Euregio-Kleinprojekts für 2017/2018 die Grundlage für eine gemeinsame Vermarktung für 2018 und die folgenden Jahre zu schaffen.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den Ersten Bürgermeister Hubert Wildgruber erteilt dieser der Leitung der gemeindlichen Tourist-Info, Frau Yvonne Tremml, das Wort. Anhand einer anschaulichen Einzelpräsentation erläutert Frau Tremml umfassend insbesondere das Vorhaben, den Fahrplänen, die möglichen Vorteile für die Gemeinde Oberaudorf als Tourismus-Gemeinde und gibt Antworten zu Fragen aus dem Gemeinderat (z. B. Kurbeitrag, Kosten-/Nutzen-Analyse, Probebetrieb).
Herr Förster, Herr Waller und Frau von Keudell erkundigen sich nach der Messbarkeit des Erfolges bei Einrichtung dieser Buslinie. Nach ausgiebiger Diskussion verständigt man sich darauf, mittels geeigneter Maßnahmen u. a. die Nutzer/-innen aus der Gemeinde Oberaudorf zu ermitteln und die Ergebnisse dem Gemeinderat im Herbst 2017 zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Herr Kloo bittet um Auskunft darüber, ob andere Gemeinden bei der Finanzierung des Projektes beteiligt sind. Erster Bürgermeister Hubert Wildgruber und Frau Tremml berichten u. a. auch über eine Beteiligung des Landkreises Rosenheim, bzw. der Möglichkeit der Förderung entsprechender Werbemaßnahmen über Euregio-Mittel.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf beschließt, dass die Gemeinde Oberaudorf sich im laufenden Haushaltsjahr an der ÖPNV-Anbindung Oberaudorf - Niederndorf - Aschau - Chiemsee mit einem Betrag von max. 12.000 € beteiligt. Die entsprechenden Mittel sind unter der Haushaltsstelle 7900.7178 einzustellen. Unabhängig davon sind Ergebnisse aus dem Betrieb dem Gemeinderat Oberaudorf im Herbst diesen Jahres zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Genehmigung zur Annahme von Spenden (März 2016 - Februar 2017) durch die Gemeinde Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
2. Sitzung des Gemeinderates
|
21.02.2017
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind Zuwendungen durch den Gemeinderat zu beschließen und die Zuwendungsliste dem Landratsamt Rosenheim als Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (s. bereits Gemeinderatsbeschluss vom 24.03.2009).
Gründe, welche eine Beratung und Beschlussfassung der Angelegenheit in nicht-öffentlicher Sitzung erforderlich machen würden, sind nicht ersichtlich (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 Bayerische Gemeindeordnung – GO).
Dem Gemeinderat werden die, im Zeitraum vom März 2016 – Februar 2017 eingegangenen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Es wurden eine Einzelspende für die Kindertagesstätte „Schatztruhe Niederaudorf“, eine Einzelspende für den Helferkreis Oberaudorf, eine Einzelspende für das Ferienprogramm 2016 und zwei Einzelspenden für die Grundschule Oberaudorf in Höhe von insgesamt 2.983,00 € vereinnahmt.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden im Zeitraum vom März 2016 – Februar 2017 zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich dem Landratsamt Rosenheim als sachlich und örtlich zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
2. Sitzung des Gemeinderates
|
21.02.2017
|
ö
|
informativ
|
9 |
Sachverhalt
Aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen werden folgende Beschlüsse öffentlich bekannt gegeben:
310/2017 – Antrag auf Nutzungsänderung einer Doppelhaushälfte in der Martin-Greif-Straße 11, 83080 Oberaudorf in 3 Wohneinheiten
311/2017- Baugebiet „Herbststraße“, redaktionelle Änderungen des Erschließungsvertrages vom 03.06.2016
312/2017 – Bestellung von Frau Marlene Kammerloher zur stellvertretenden Kassenverwalterin anstelle von Herrn Josef Zehrer.
Weitere nicht-öffentliche Beschlüsse sind dzt. nicht bekannt zu geben.
Der Erste Bürgermeister Hubert Wildgruber informiert die Anwesenden über eine neu geplante, zusätzliche öffentliche Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 23.05.2017 ab 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Oberaudorf mit dem Schwerpunkt: Touristik – Sachstandsbericht der Leitung der Tourist-Info, Fr. Tremml. Diese bittet die Gemeinderatsmitglieder, an sie nach Möglichkeit bis 31.03.2017 per E-Mail (tremml@oberaudorf.de) entsprechende Fragen zu richten.
Anschließend berichtet der Erste Bürgermeister Hubert Wildgruber über den Sachstand zur Gewinnung geeigneter Persönlichkeiten für die Besetzung der Funktion des/der gemeindlichen Schwerbehindertenbeauftragten. Nach derzeitigem Sachstand würden sich die Eheleute Muno aus Oberaudorf hierfür interessieren. Näheres wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen mitgeteilt.
Nach Worterteilung durch den Ersten Bürgermeister Hubert Wildgruber an den Geschäftsleiter König berichtet dieser über ein Gespräch mit der Regierung von Oberbayern über mögliche Förderungen für das Vorhaben „OD ST2089, Rosenheimer Straße“, das bereits mehrmals ausführlich im Gemeinderat behandelt wurde. Außerdem informiert er über den aktuellen Sachstand zum Projekt „Fahrradüberdachung am Bahnhof Oberaudorf“.
Unter Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat werden folgende Wortmeldungen abgegeben:
Herr Hans Seebacher bemängelt die Öffentlichkeitsarbeit der lokalen Presse zur Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Frau von Keudell.
Herr Martin Gruber regt an, den Zaun am ehemaligen Hallenbadgelände zu belassen, um aus dem eingezäunten Bereich eine Tierweide /-koppel zu schaffen, die möglicherweise auch als Attraktion für Kinder dienen könnte.
Weitere Fragen und Anregungen werden nicht abgegeben.
Datenstand vom 24.02.2017 07:53 Uhr