Datum: 28.03.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 23:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.02.2017
3 Vollzug des Haushaltsrechts; Bekanntgabe Jahresergebnis 2016 der Gemeinde Oberaudorf
4 Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2017
5 Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Jahr 2017
6 Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung des Finanzplans 2016-2020 mit Investitionsprogramm 2017-2020
7 Vollzug der Baugesetze; Veränderungssperre für das Baugebiet "An der Carl-Hagen-Straße" nach § 14 BauGB
8 Bauvorhaben ST2089 - Rosenheimer Straße; Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Baumaßnahme
9 Bauvorhaben ST2089 - Rosenheimer Straße; Vergabe der Planungsleistung
10 Bauvorhaben ST2089 - Rosenheimer Straße; Abschluss einer Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern - Straßenbauamt Rosenheim
11 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2017 ö 1

Sachverhalt

Nach Vortrag der Tagesordnung durch den Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier stimmt der Gemeinderat über diese ab.

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.02.2017 im Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.02.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Haushaltsrechts; Bekanntgabe Jahresergebnis 2016 der Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2017 ö 3

Sachverhalt

Nach Einleitung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier übergibt dieser das Wort an Herrn Reinhold Sammet, der das Jahresergebnis über die gemeindliche Haushaltsführung 2016 ausführlich erläutert und im Anschluss daran sämtliche Fragen beantwortet.
Die Jahresrechnung 2016 ist nach Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06.2017 aufzustellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Rechnungsprüfung bis zum 31.12.2017 durchzuführen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2018, die Jahresrechnung 2016 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Jedes Gemeinderatsmitglied erhielt vor der GR-Sitzung am 28.03.2017 ein Exemplar des Rechenschaftsberichts 2016, in dem alle wichtigen Zahlen und Ergebnisse der Jahresrechnung 2016 detailliert aufgezeigt wurden.
Es werden die wichtigsten Daten und Zahlen, die bedeutendsten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH sowie die durchgeführten Baumaßnahmen für das Jahr 2016 bekanntgegeben.
Hier zusammengefasst die Eckdaten für 2016:
Rechnungsergebnis:
Verwaltungshaushalt        10.444.256,49 €
Vermögenshaushalt          3.523.247,56 €
Gesamthaushalt        13.967.503,74 €

Zuführung zum VMH:        1.207.230,66 €
Entnahme aus allg. Rücklage:        882.438,72 €
Rücklagen 31.12.2016:        3.813.076,42 €
Schulden 31.12.2016:        2.720.897,00 €
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2016 beträgt 531,00 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.120). Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2016 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2016 wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet, die bis zum 31.12.2017 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO).

Diskussionsverlauf

Herr Klaus Förster bittet um Aufklärung darüber, weshalb die aufgeführten Einwohnerzahlen für 2016 im aktuellen Entwurf des Haushalts- und Finanzplan und in der Jahresrechnung voneinander abweichen. Herr Reinhold Sammet verweist auf die noch ausstehende, grds. maßgebende Zahl des Landesamtes für Statistik, bzw. die hilfsweise herangezogene Zahl aus dem gemeindlichen Einwohnermeldeamt.

Herr Hans Seebacher erkundigt sich nach den Schuldenständen der Gemeindewerke, bzw. den Verbindlichkeiten bei den Gesellschaften, an denen auch die Gemeinde Oberaudorf beteiligt ist. Diese wären bei der Angabe der Pro-Kopf-Verschuldung seiner Ansicht nach mit zu berücksichtigen.

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4. Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2017 ö 4

Sachverhalt

Nach Einleitung durch den 2. Bürgermeister Alois Holzmaier erteilt dieser dem Geschäftsleiter Thomas König das Wort. Dieser erinnert an den bisherigen Werdegang zur Erstellung des heute vorliegenden Entwurfs der Haushaltssatzung, des Haushalts- und Finanzplans, sowie des Stellenplans. Diese Unterlagen waren insbesondere Gegenstand intensiver Beratungen und Beschlussfassungen in den Finanzausschuss-Sitzungen am 07.02.2017, bzw. 14.03.2017. Auf die Zusendung ausgedruckter Exemplare an alle Gemeinderatsmitglieder wurde in diesem Jahr seitens des Gemeinderates verzichtet. Anhand einer ausführlichen Präsentation erläutert Herr König umfassend die wesentlichen Zahlen und Zusammenhänge der gemeindlichen Finanzplanung. Abschließend weist er auf die sehr gute Vorarbeit, auch des Kollegiums in der Finanzverwaltung, vor allem durch Herrn Sammet, hin und bedankt sich auf diesem Wege für die Zusammenarbeit.
Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf).
Allen Gemeinderats-Mitgliedern liegen Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), Stellenplan, Vorbericht, Übersichten über die Verpflichtungsermächtigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan mit Investitionsprogramm bis 2020 vor.
Die Unterlagen wurden den Gemeinderats-Mitgliedern mit der Ladung vorab via RIS, anschließend in ausgedruckter Form zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit allen für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2015 und 2016 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt.
Das Gesamtvolumen des Haushaltentwurfs 2017 beläuft sich auf insgesamt 12.697.800 €, wovon 9.932.500 € auf den VWH und 2.765.300 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2017 nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind für die Jahre 2017 – 2020 nicht geplant; gleichwohl sind im Finanzplanungszeitraum Mittel in Höhe von 6.500.000 € für den Neubau der Kläranlage vorgesehen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben bei 310 v.H., die der Gewerbesteuer weiterhin bei 330 v.H. Die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik vom VWH an den VMH wird mit 1.194.800 € mehr als deutlich erreicht. Nach Abzug der ordentlichen (und außerordentlichen) Tilgungen von 538.000 € verbleibt für den VMH noch ein Betrag von 656.800 € für Investitionen.
Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2017 voraussichtlich 2,183 Mio. € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 434 €. Die Rücklagen werden sich zum Jahresende 2017 unter Berücksichtigung der Entnahme von 1,024 Mo. € auf einen Betrag von 2,788 Mio. € belaufen. Sie liegen dann aber immer noch weit über dem gesetzlichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik in Höhe von 97.120,00 €.
Verwaltungshaushalt 2017
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH sind:
Bezeichnung
HH-Ansatz 2017
Anteil %
Einnahmen VWH


Grundsteuer A und B
671.500 €
6,76
Gewerbesteuer
1.381.000 €
13,90
Einkommensteuer
2.502.700 €
25,20
Schlüsselzuweisungen
1.205.600 €
12,14
Umsatzsteuer
182.000 €
1,83
Ausgaben VWH


Personalausgaben (Gr. 4)
2.695.500 €
27,14
Sach-und Betriebsaufwand (Gr. 5/6)
2.315.700 €
23,31
Kreisumlage
2.237.500 €
22,53
Gewerbesteuerumlage
660.000 €
6,64
Zuführung an den VMH
1.194.800 €
12,03

Vermögenshaushalt 2017
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:
Bezeichnung
HH-Ansatz 2017
Anteil %
Einnahmen VMH


Zuführung vom VWH
1.194.800 €
43,21
Entnahme aus Rücklagen
1.023.500 €
37,01
Inv.Zuweisungen und -zuschüsse
229.000 €
8,28
Beiträge und ähnliche Entgelte
245.000 €
8,86
Ausgaben VMH


Baumaßnahmen
1.839.000 €
66,50
Erwerb von Grundstücken/Vermessung
75.300 €
2,72
Erwerb von beweglichen AV
287.000 €
10,38
Tilgung von Krediten
538.000 €
19,46

Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen in diesem Jahr (> 50.000 €) sind, jeweils in Tsd. €:
Maßnahme

Ansätze 2017 in Mio. €
1300.9350
FFW Ndf. Neufahrzeug
0,155
4645.9400
Kiga Ndf. – Planungskosten Neubau
0,080
5700.95XX
div. Maßnahmen an Badeseen
0,065
5910.9XXX
div. Maßnahmen Freizeit- und Erholungseinrichtungen
0,051
6300.95XX
div. Straßen- und Brückenbaumaßnahmen
0,397
6900.9XXX
div. Hochwasserschutz-Maßnahmen
0,103
7000.9510
Baukosten für neue Kläranlage, Sonstiges
0,893
8800.94XX
div. Abbruchkosten
0,091
9100.97XX
Tilgungen, Sondertilgungen
0,538
sonstige Ausgaben des Vermögens-haushalts
-
0,392
Summe

2,765

Der Entwurf von Haushaltssatzung 2017 und Haushaltsplan 2017 wurde bereits vom Finanzausschuss in seinen Sitzungen am 07.02.2017 und 14.03.2017 eingehend beraten. Dabei wurde beschlossen, die Entwürfe dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, bzw. deren Annahme empfohlen.

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt gem. Art. 63 GO die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung samt ihren Anlagen, die im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 9.932.500 € und im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben jeweils in Höhe von 2.765.300 € festsetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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5. Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Jahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2017 ö 5

Sachverhalt

Den Gemeinderats-Mitgliedern wurde ein Entwurf des Stellenplans 2017, welcher als Bestandteil von Haushaltssatzung nebst Anlagen separat zu beraten und zu beschließen ist, via RIS übermittelt.
Der Stellenplanentwurf 2017 wurde am 14.03.2017 von den Mitgliedern des Finanzausschusses eingehend beraten. Gleichzeitig wurde beschlossen, diesen Entwurf dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung unter der Empfehlung der Annahme vorzulegen.

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt den Stellenplan 2017.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung des Finanzplans 2016-2020 mit Investitionsprogramm 2017-2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2017 ö 6

Sachverhalt

Finanzplan und Investitionsprogramm 2018 – 2020
Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV-Kameralistik hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2016 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf).
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2018 - 2020 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie das Jahr 2016 gezeigt hat, kann und muss hier eigentlich wieder von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine verlässliche Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Den Gemeinderatsmitgliedern liegt der Entwurf des Finanzplans mit Investitions-programm bis zum Jahr 2020 vor.
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Der Finanzplan bis zum Jahr 2020 ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und sieht folgende Zahlen vor:

2018
2019
2020
VWH
9.765.300 €
10.008.600 €
10.281.400 €
VMH
4.616.000 €
5.791.000 €
4.846.100 €
Gesamt
14.381.300 €
15.799.600 €
15.122.600 €

Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2018 - 2020 im VMH sind insbesondere der Neubau der Kläranlage mit insgesamt Ausgaben von 6.500.000 €, der Errichtung einer zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtung (2 Gruppen) und  weitere Ausbaukosten für verschiedene Straßen und Brücken.
Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH sind mehrere Rücklagenentnahmen, abhängig von der Entscheidung des Gemeinderates über eine Quotierung zur Refinanzierung des Kläranlagenneubaus wäre aber keine zusätzliche Neuverschuldung geplant. Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird bis zum Jahr 2020 in Summe regelmäßig erwirtschaftet. Auch übersteigen die Rücklagen trotz geplanter massiver Entnahme in 2017 klar den geforderten Mindestbetrag.
Der Entwurf von Finanzplan und Investitionsprogramm wurde vom Finanzausschuss in seinen Sitzungen am 07.02.2017 und 14.03.2017 beraten. Es wurde beschlossen, dem Gemeinderat diese Entwürfe zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, bzw. deren Annahme empfohlen.

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 70 GO den im Entwurf vorgelegten Finanzplan und das dem zugrunde liegende Investitionsprogramm unter Berücksichtigung des Haushaltsplanentwurfs 2017 für die Jahre 2016-2020.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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7. Vollzug der Baugesetze; Veränderungssperre für das Baugebiet "An der Carl-Hagen-Straße" nach § 14 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2017 ö 7

Sachverhalt

Nach Einleitung durch den 2. Bürgermeister Alois Holzmaier erteilt dieser dem Leiter des gemeindlichen Bauamtes, Herrn Rainer Ostermayer (Dipl.-Ing. FH) das Wort. Dieser erläutert ausführlich Notwendigkeit und Wirkungsweise der geplanten Veränderungssperre und beantwortet umfassend Einzelfragen aus dem Gemeinderat.
Zur Sicherung der Planung für die Zeit des Aufstellungsverfahrens soll für die beschlossene Aufstellung des  Bebauungsplanes Nr. 42: „An der Carl-Hagen-Straße“ eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen werden. Das Planungsteam Architekt Ranner und Steinert werden den Bestand im betroffenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufnehmen und einen ersten Bebauungsplanentwurf anfertigen, der in den nächsten Sitzungen dem Bau- Umwelt-, und Straßenausschuss vorgestellt wird. Hierzu fanden bereits  die ersten Vorgespräche im Hause statt. Die Verwaltung hat die Veränderungssperre ausgearbeitet, die in der Gemeinderats-Sitzung kurz vorgestellt und als Satzung beschlossen wird. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan.
Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage 2: Text der Veränderungssatzung  (Entwurf)

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine Veränderungssperre über das Gebiet „An der Carl-Hagen-Straße“ gemäß dem vorgestellten Entwurf. Diese Satzung ist nach Ausfertigung in Kraft zu setzen. Sie umfasst die Flächen, die mit dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 42: „An der Carl -Hagen-Straße“ identisch ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Bauvorhaben ST2089 - Rosenheimer Straße; Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Baumaßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2017 ö 8

Sachverhalt

Nach Einleitung durch den 2. Bürgermeister Alois Holzmaier erteilt dieser Herrn Florian Seebacher (verantwortlicher Sachbearbeiter für Verkehrswesen) das Wort. Dieser erinnert insbesondere an den Werdegang und den Verlauf des heute zu beschließenden Bauprojektes, bzw. auch über das zuletzt geführte Gespräch bei der Regierung von Oberbayern. Außerdem verweist er darauf, dass im vorliegenden Falle weder mit Anliegerleistungen (Erschließungs- oder Ausbaubeiträge), bzw. mit umfangreichen Grunderwerbsvorgängen gerechnet werden muss.
Bei der letzten Behandlung dieses Themas im Gemeinderat wurde die Verwaltung beauftragt, alle zur Durchführung dieser Maßnahme notwendigen Abstimmungen mit den weiteren beteiligten Behörden und sonstigen Stellen durchzuführen und die Planungen insoweit voranzutreiben, dass nun die konkreten Schritte zur Umsetzung diese Vorhabens beschlossen werden können.
Zunächst wurde daraufhin mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim die genaue Abgrenzung der Straßenbaulast im Erneuerungsbereich festgelegt. Demnach hat die Gemeinde die Kosten für die Gehwege, die Querungsinsel und die Linksabbiegerspur in Höhe der Bahnhofstraße zu tragen. Das Staatliche Bauamt übernimmt die Kosten für die Sanierung der restlichen Fahrbahn nach Errichtung des Geh- und Radweges auf der Westseite und des Gehweges auf der Ostseite. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme wird auch die schadhafte Straßenentwässerung ordnungsgemäß hergestellt.
Zusätzlich wurde dieses Vorhaben auch dem Landratsamt Rosenheim als zuständige Straßenverkehrsbehörde vorgestellt. In seiner Stellungnahme stimmt das Landratsamt den eingereichten Planungen zu. Es verweist aber auf die Einhaltung der entsprechenden technischen Vorgaben (Richtlinien zur Anlage von Straßen, RASt), welche mit der Regierung von Oberbayern abzusprechen sind.
Auf dieser Grundlage konnte die Gemeinde dann eine Anfrage über die entsprechenden Fördermöglichkeiten nach BayGVFG für die ihr zufallenden Anteile bei der Regierung von Oberbayern abfragen und dabei auch die technische Zulässigkeit der Planung überprüfen lassen. Bei einem Gespräch in München wurden die Planungsvorgaben dann abgestimmt und entsprechend angepasst. Insbesondere forderte die Regierung von Obb. eine ausreichende Breite des Gehweges auf der Straßenostseite. Unter Beachtung dieser Voraussetzung wurde das Vorhaben von der Reg. von Obb. als sehr geeignet erachtet, um das Ziel einer vernünftigen Verkehrsführung in diesem Bereich zu erreichen, die auch eine Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bedeuten wird. Die angepassten Planungen wurden entsprechend der einschlägigen Richtlinien (RASt) als technisch ordnungsgemäß bewertet und als insgesamt förderfähig eingestuft. Der Fördersatz für diese Maßnahme liegt bei mindestens 50 %, wobei auch ein höherer Fördersatz aufgrund der Einstufung von Oberaudorf als Gemeinde mit besonderem Förderbedarf durchaus möglich ist. Der maximale Fördersatz liegt bei 60 %.
Die sich unter Berücksichtigung aller notwendigen Vorgaben ergebenen Planungen werden nun im Detail von beauftragen Ingenieurbüro Andreas Rupp vorgestellt und erläutert.

Diskussionsverlauf

Nach dem Einleitungsvortrag durch Herrn Florian Seebacher erteilt der 2. Bürgermeister Alois Holzmaier dem planenden Ingenieur, Herrn Andreas Rupp (Dipl.-Ing. FH) das Wort. Anhand einer Präsentation erläutert dieser umfassend das geplante Projekt, geht dabei detailliert auf Fragen aus dem Gemeinderat ein und skizziert die weitere mögliche Vorgehensweise.
Im Anschluss daran entwickelt sich eine umfangreiche Diskussion, welche sich im Wesentlichen auf folgende Punkte konzentriert:
  • Sind die Gesamtkosten der Maßnahme angemessen?
  • Ist die künftige Straßenbreite ausreichend?
  • Ist ein Rückbau von Bushaltebuchten, bzw. das künftige Halten von Bussen auf der Straße zu befürworten?

  • Wie wirkt sich die Maßnahme auf die bestehenden Parkmöglichkeiten aus?
  • Wie soll die Baumaßnahme technisch, praktisch umgesetzt werden?

Der planende Ingenieur beantwortet diese Fragen aus fachlicher Sicht. Die Planungen bezüglich der Fahrbahnbreite sind in den meisten Ortsdurchfahrten das übliche Maß. Bei angemessener Geschwindigkeit ist ein Begegnungsverkehr mit größeren Fahrzeugen problemlos möglich. Durch die geringere Fahrbahnbreite entsteht bereits eine Beruhigung des Verkehrs, was einem Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer führt. Außerdem erläutert Herr Rupp, dass die Anlegung von Bushaltepunkten auf der Fahrbahn den neuersten Stand der Technik entspricht und dass diese Maßnahmen auch von den Fachbehörden aufgrund guter Erfahrungen empfohlen werden. Auch hier kann man von einem großen Sicherheitsgewinn ausgehen. Im Übrigen wir bei der Bauausführung besonderer Wert darauf gelegt, dass die Begleitwege für Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich von der Fahrbahn abgegrenzt werden, sodass gegenseitige Gefährdungen weitgehend ausgeschlossen werden. Im Ortsentwicklungskonzept ist vorgesehen, dass auch die Parksituation im Planungsbereich ständig verbessert wird. Projektbezogen wird darauf hingewirkt, dass künftig ein Rückwärtsausparken von KFZ über den Gehweg in die Fahrbahn vermieden wird. Im Moment ist dies bereits bei der Planung des Neubauprojekts am Minigolfplatz berücksichtigt. Die weiteren bestehenden Plätze entlang der Straße bleiben vorläufig unverändert.
Die Kosten für diese Maßnahme liegen laut der Kostenermittlung in der üblichen Höhe für Ausbaumaßnahmen innerhalb geschlossener Ortschaften. Es ist zu bedenken, dass in diesem Fahrbahnabschnitt auch viele Sparten der öffentlichen Versorgung verlaufen. Durch die Zusage des Staatlichen Bauamtes, die Fahrbahn komplett zu erneuern, wird auch diese Technik auf den neuersten Stand gebracht, was die Baukosten zwar zunächst erhöht, aber auf absehbare Zeit auch den Wartungs- und Reparaturaufwand verringern wird. Zudem wird auch die Straßenbeleuchtung auf beiden Fahrbahnseiten erneuert. Es entsteht im Gesamteindruck die Optik eines geschlossenen Ortsbereichs anstatt einer Durchfahrtsstraße. Deshalb ist die veranschlagt Summe als angemessen zu bewerten.
Zum Bauablauf führte der Fachplaner aus, dass das Vorhaben mit wechselnder halbseitiger Straßensperrung ausgeführt werden muss. Auch die Gehwege werden nicht durchgängig zur Verfügung stehen. Insgesamt wird die Bauzeit für das Vorhaben einem Zeitraum von längstens vier Monaten betragen.
Nachdem keine weiteren Fragen mehr gestellt wurden rief der Vorsitzende zur Abstimmung auf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Ausbau der Rosenheimer Straße zwischen Bahnhofstraße und Geigelsteinstraße entsprechend der aktuellen Planungen im Jahre 2018 durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Abstimmungen mit den weiteren Beteiligten in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Folgende Gemeinderatsmitglieder stimmten gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung und haben um namentliche Aufnahme, bzw. Protokollierung ihres Abstimmungsverhaltens gebeten: Herr Martin Gruber, Herr Michael Astl, Herr Hannes Rechenauer, Herr Hans-Georg Kloo.

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9. Bauvorhaben ST2089 - Rosenheimer Straße; Vergabe der Planungsleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2017 ö 9

Sachverhalt

Im Rahmen des Verkehrsentwicklungskonzeptes wurde aufgrund des Sanierungsbedarfs und der Bereitschaft des Staatlichen Bauamtes hier für das Jahr 2018 Mittel zur Verfügung zu stellen, der betroffene Abschnitt der Rosenheimer Straße als erste umsetzbare Maßnahme untersucht.
Das beauftragte Planungsbüro Hohmann und Steinert arbeitet in Fragen der technischen Belange mit dem Ingenieurbüro Andreas Rupp aus Bad Reichenhall zusammen. Dadurch entstanden die ersten Voruntersuchungen aus denen sich anschließend die heutigen, fachlich fundierten Planungen ergeben haben.
Auf dieser Grundlage hat sich mittlerweile eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Oberaudorf und dem Ingenieurbüro Rupp ergeben. Die bei den Vorarbeiten gesammelten Erkenntnisse sollten deshalb weiter genutzt werden. Zudem könnten diese Leistungen teilweise auf die weitere Tätigkeit angerechnet werden.
Die Vergütung der Ingenieurleistungen erfolgt ohnehin streng nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieursleistungen (HOAI), sodass eine Ausschreibung nicht erforderlich ist, da kein Wettbewerb entstehen kann. Abgerechnet wird dann nach dem tatsächlichen Kostenaufwand für die Maßnahme.
Mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim wurde bereits vorab vereinbart, dass die Gemeinde bei der Durchführung des Vorhabens die Federführung übernehmen soll. Dadurch entsteht für die Gemeinde ein gewisser Spielraum bei der Auftragsvergabe und den Tätigkeiten der Bauleitung.
Das Staatliche Bauamt beteiligt sich aufgrund rechtlicher Vorgaben an allen Verwaltungskosten (Planung, Vergabe, Bauleitung und sonstige Verwaltungskosten) in einer pauschalisierten Höhe von 5 %

Diskussionsverlauf

Der Leiter des gemeindlichen Bauamtes Herr Ostermayer erläutert die Zusammensetzung der für die Planung und Bauleitung veranschlagten Kosten. Herr Klaus Förster erkundigt sich, ob die genannten Kosten in der vorgestellten Kostenermittlung enthalten sind. Dies wird seitens der Verwaltung anhand einschlägiger Unterlagen bestätigt, bzw. belegt.

Beschluss

Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Leistungen für Planung, Vergabe und Bauleitung auf Basis des vorliegenden Ingenieurvertrages an das Ingenieurbüro Andreas Rupp zu übertragen. Gesamthonorar brutto 98.712,97 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Bauvorhaben ST2089 - Rosenheimer Straße; Abschluss einer Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern - Straßenbauamt Rosenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2017 ö 10

Sachverhalt

Bei Baumaßnahmen in Ortsdurchfahrten haben die beteiligten Straßenbaulastträger gemäß den Ortsdurchfahrtsrichtlinen (ODR) eine Vereinbarung für gemeinschaftliche Baumaßnahmen in Ortsdurchfahrten abzuschließen. Da es sich bei der Rosenheimer Straße um eine Staatsstraße (St 2089) handelt, ist somit eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Rosenheim und der Gemeinde Oberaudorf erforderlich.
Diese Vereinbarung regelt noch einmal im Detail, für welche Einzelmaßnahmen der entsprechende Baulastträger zuständig und auch kostenpflichtig ist. Die beim Grundsatzbeschluss zu diesem Projekt festgestellten und abgestimmten Zuständigkeiten werden somit vertraglich festgelegt. Wie bereits im Grundsatzbeschluss zu diesem Vorhaben aufgezeigt hat die Gemeinde die Kosten für die Gehwege, die Querungsinsel und die Linksabbiegerspur zu tragen. Das Staatliche Bauamt übernimmt die Kosten für die Sanierung der restlichen Fahrbahn nach Errichtung des Geh- und Radweges auf der Westseite und des Gehweges auf der Ostseite. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme wird auch die schadhafte Straßenentwässerung ordnungsgemäß hergestellt. Abgerechnet wird nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Pauschalbeteiligung des Staatlichen Bauamtes an den Verwaltungskosten wird hierbei berücksichtigt.
Die entsprechende Vereinbarung konnte trotz Zusage des Staatlichen Bauamtes leider zum heutigen Zeitpunkt noch nicht ausgearbeitet werden. Da Sie ohnehin auf einer festgesetzten Kostenaufteilung basiert, soll der Bürgermeister zum Abschluss dieser Vereinbarung ermächtigt werden.

Diskussionsverlauf

Der Sachbearbeiter erklärt das dieser Vereinbarung zugrunde liegende Regelwerk. Da es sich bei der Ortsdurchfahrt von Oberaudorf mit der Gemeinde und dem Staatlichen Bauamt um zwei Baulastträger handelt, ist für Maßnahmen die im innerörtlichen Bereich liegen, eine Vereinbarung gemäß den Ortsdurchfahrtsrichtlinen abzuschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat bevollmächtigt den Bürgermeister, mit dem Staatlichen Bauamt eine Vereinbarung für die gemeinschaftliche Baumaßnahme Rosenheimer Straße im Bereich zwischen Bahnhofstraße und Geigelsteinstraße abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2017 ö informativ 11

Sachverhalt

Beschlüsse aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind nicht bekannt zu geben.
Der 2. Bürgermeister Alois Holzmaier informiert die Gemeinderatsmitglieder insbesondere über Folgendes:
  1. Gemeindliche/r Schwerbehindertenbeauftragte/n
Wie bereits berichtet, hatte die bisherige Schwerbehindertenbeauftragte, Frau Waller, aus gesundheitlichen Gründen ihr Ehrenamt niedergelegt. Zwischenzeitlich konnte Frau Sylvana Muno als Nachfolgerin gewonnen werden. Frau Waller und Frau Muno sollen zur nächsten Gemeinderatssitzung eingeladen werden, damit eine würdige Verabschiedung, bzw. eine förmliche Berufung erfolgen können. Die sich ergebenden Änderung sind dann alsbald auf geeignete Weise zu veröffentlichen (z. B. Presse, Homepage, Audorfer Anzeiger, Amtstafel, Landratsamt Rosenheim).
2.        Rückbau öffentlicher Telefonstellen
Der 2. Bürgermeister Alois Holzmaier gibt das Schreiben der Firma Telekom Deutschland GmbH vom 17.03.2017, Referenzen T-OTR 15, bekannt (Abbau Telefonstellen, Ersatz von Fernsprechern zu Basistelefonen).
  1. Zeitungszustellung
Der 2. Bürgermeister Alois Holzmaier gibt das Schreiben der Firma OVB Heimatzeitung zur Suche eines geeigneten Zustellers / einer geeigneten Zustellerin vom 14.03.2017 bekannt.
  1. Ausbau kleiner Bahnhofstationen
Anschließend verliest der 2. Bürgermeister Alois Holzmaier eine E-Mail des Herrn Otto Lederer, MdL, vom 24.02.2017, in der dieser über – leider erfolglose – Bemühungen zur Förderung der Schaffung eines barrierefreien Bahnhofs in Oberaudorf berichtet.
  1. Küchenhilfe gesucht
Abschließend berichten der 2. Bürgermeister Alois Holzmaier und Geschäftsleiter Thomas König über die Notwendigkeit zur baldigen Besetzung der Küchenhilfe-Stelle im gemeindlichen Kindergarten und bitten die Gemeinderatsmitglieder, bei Bedarf um Nennung geeigneter Kräfte. Herr Hans Seebacher empfiehlt hierzu insbesondere die Kontaktaufnahme mit der Bürgerhilfe Oberaudorf.
Aus dem Gremium kamen folgende Fragen und Anregungen:
Frau Katharina Kern berichtet über den Sachstand zum Brenner Basistunnel – Nordzulauf. Nach allgemeiner Diskussion ist der Gemeinderat Oberaudorf der Ansicht, am Dialogforum weiter, mit möglichst vielen gemeindeangehörigen Vertretern teilzunehmen.

Herr Henning Bruhn erklärt, dass er seine Ankündigung aus der letzten Bürgerversammlung (Vorschlag zur Befragung der Oberaudorfer Beitrags- und Gebührenzahler zur gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlage) nicht umsetzen will und keinen entsprechenden Antrag stellen wird.
Herr Hans Seebacher und Herr Klaus Förster erläutern die Angelegenheit „Vereinsauflösung Pro Oberaudorf e. V.“; der Status der 4 Gemeinderatsmitglieder Seebacher, Förster, Kloo und von Keudell bleibt davon unberührt, ebenso der Status der bisherigen Fraktion. Änderungen sind dzt. nicht angezeigt.

Diskussionsverlauf

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Datenstand vom 30.03.2017 16:56 Uhr