Datum: 27.04.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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27.04.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt
Nach Vortrag der Tagesordnung durch den Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier stimmt der Gemeinderat über diese ab.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur GR-Sitzung am 27.04.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.03.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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27.04.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.03.2017 im Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.03.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. 11. Änderung Flächennutzungsplan Oberaudorf, Teilbereich "Aschau-Tatzelwurm"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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27.04.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 17.12.2015 bis 20.01.2016, welche parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt wurde, waren acht Stellungnahmen von Fachbehörden eingegangen, welche in der Sitzung vom 01.03.2016 behandelt und abgewogen wurden (siehe auch Niederschrift des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vom 01.03.2016, lfd. Nr. 209/2016). Mit dem neuen Planentwurf, Datum 01.03.2016, fand die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 17.03.2016 bis 20.04.2016 statt. Das LRA Rosenheim teilte der Gemeinde gemäß Schreiben vom 25. Juli 2016 mit, dass die im Rahmen des Änderungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB vorgeschriebene Bekanntmachung hinsichtlich der geforderten Angabe dazu, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, nicht den Anforderungen genügt. Das LRA RO regte daraufhin an, das Auslegungsverfahren gemäß den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zu wiederholen und den Feststellungsbeschluss im Gemeinderat zu fassen. Mit dem Planentwurf, Datum 01.03.2016, fand nun die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 20.03.2017 bis 21.04.2017 statt.
Hier ergab sich folgendes Ergebnis:
Es wurden 47 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt, davon ging von 25 kein Rücklauf ein, 17 äußerten keine Einwände zum Vorhaben, 5 Stellungnahmen werden nachfolgend behandelt.
Ein Einwand bzw. Stellungnahme seitens der Öffentlichkeit wird berücksichtigt. Dieser ging im Zuge des Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 17.03.2016 – 20.04.2016 ein.
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme vom 30.03.2017
Hinweis darauf, dass die Erweiterungsfläche in die Gefahrenhinweiskarte zu Geogefahren als "Hinweisbereich für tiefgreifende Rutschungen" eingetragen ist. Empfehlung, eine langsame Deformation des Hangs beim Bau durch entsprechend starke statische Konstruktion der Fundamentierung zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Gemeindewerke Oberaudorf, Stellungnahme vom 17.03.2017
Die Gemeindewerke Oberaudorf weisen auf den Nachweis einer ausreichenden Löschwasserversorgung hin.
Beschlussvorschlag:
Die Löschwasserversorgung ist in Form des vorhandenen großen Teiches, des nahe angrenzenden Auerbachs und der zentralen Wasserversorgung ausreichend gesichert. Keine Planänderung notwendig. Die Anforderungen gemäß dem Arbeitsblatt DVGW W405 (Löschwasserversorgung) werden erfüllt.
Abstimmungsergebnis:
Landesfischereiverband Bayern e.V., Stellungnahme vom 18.04.2017
Keine Einwände, falls eine zusätzliche Schmutzwasserbelastung des Auerbachs infolge geänderter Bebauung ausgeschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet III/3, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 18.04.2017
Die Ausgleichsflächen sind rechtlich durch Reallast und Grunddienstbarkeit zu sichern. Die Gemeinde hat Ausgleichsflächen plangemäß anzulegen und zu pflegen, vor Beeinträchtigungen zu schützen und an das Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) zur Erfassung im Ökoflächenkataster zu melden (Art. 9 BayNatSchG). Die Meldung erfolgt über das elektronische Meldeverfahren und kann auf der Homepage des LfU abgerufen werden. Der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt soll zusätzlich der Meldebogen in digitaler Form zugesandt werden.
Beschlussvorschlag:
Wurde bereits nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit in die Begründung aufgenommen. Keine Planänderung notwendig.
Abstimmungsergebnis:
Um 19.15 Uhr (während TOP 3) erscheinen die GR-Mitglieder Förster und Hellmaier entschuldigt verspätet zur Sitzung.
Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 20.03.2017
Sofern die von der unteren Naturschutzbehörde genannten Voraussetzungen für die Ausnahme von der Schutzgebietsverordnung erfüllt werden können, steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht grundsätzlich entgegen.
Beschlussvorschlag:
Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einwände aus der Bürgerbeteiligung
Josef Lechner, Watschöd, Schreiben des Rechtsanwaltes Prof. Dr. Beck vom 08.04.2016 (weiterhin bestehender Einwand im Zuge des Auslegungsverfahrens im Jahre 2016)
Forderung nach Änderung der Flächendarstellung auf Fl.-Nr. 1599: In der Südwestecke soll anstatt Almfläche Wald eingetragen werden wie im Bestand tatsächlich vorhanden.
Beschlussvorschlag:
Wird zur Kenntnis genommen, Darstellung ändern. Der Einwand betrifft jedoch nicht die Planungsfläche, die mit einer schwarzen gestrichelten Linie umgrenzt ist. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss
Der Gemeinderat folgt den vorgestellten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und billigt den Planentwurf mit Begründung, Plandatum 01.03.2016, samt Anlagen. Der Gemeinderat stellt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Aschau-Tatzelwurm“ fest.
Die angeführten Ergänzungen werden, soweit notwendig, eingearbeitet. Eine Änderung des Planentwurfs i. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB ist nicht erforderlich. Die Verwaltung legt die Flächennutzungsplanänderung der Rechtsaufsicht zur Genehmigung (gemäß § 6 Abs. 1 BauGB) vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 31: "Tatzelwurm"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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27.04.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 17.12.2015 bis 20.01.2016, welche parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt wurde, waren neun Stellungnahmen von Fachbehörden eingegangen, welche in der Sitzung vom 01.03.2016 behandelt und abgewogen wurden (siehe auch Niederschrift des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vom 01.03.2016, lfd. Nr. 210/2016). Mit dem neuen Planentwurf, Datum 01.03.2016, fand die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 17.03.2016 bis 20.04.2016 statt. In der Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2017 wurde mitgeteilt, dass analog zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß den §§ 3 und 4 Absatz 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Tatzelwurm“ wiederholt wird. Grund hierfür war, dass die Bekanntmachung nach Ansicht des Landratsamtes Rosenheim hinsichtlich der geforderten Angabe dazu, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, nicht den Anforderungen genügt.
Mit dem neuen Planentwurf, Datum 01.03.2016,
fand die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 20.03.2017 bis 21.04.2017 statt.
Hier ergab sich folgendes Ergebnis:
Es wurden 47 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt, davon ging von 23 kein Rücklauf ein, 16 äußerten keine Einwände zum Vorhaben, 8 Stellungnahmen werden nachfolgend behandelt.
Seitens der Öffentlichkeit ging kein Einwand bzw. Stellungnahme bei der Gemeinde ein.
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme vom 30.03.2017
Hinweis darauf, dass die Erweiterungsfläche in die Gefahrenhinweiskarte zu Geogefahren als "Hinweisbereich für tiefgreifende Rutschungen" eingetragen ist. Empfehlung, eine langsame Deformation des Hangs beim Bau durch entsprechend starke statische Konstruktion der Fundamentierung zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Landesfischereiverband Bayern e.V., Stellungnahme vom 18.04.2017
Keine Einwände, falls eine zusätzliche Schmutzwasserbelastung des Auerbachs infolge geänderter Bebauung ausgeschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet IV/R, Bauleitplanung, Stellungnahme vom 10.04.2017
Hinweis, dass notwendige Stellplätze nicht innerhalb der (blau dargestellten) Baugrenzen liegen dürfen, da sie nicht umgesetzt werden können (Doppelbelegung der Fläche). Im Änderungsplan sollte daher entweder auf die textliche Stellplatzanforderung C1.4 des Ausgangsbebauungsplanes Bezug genommen werden oder eine zeichnerische Stellplatzfestsetzung ohne Flächendoppelbelegung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die dargestellten Stellplätze sind in der Realität vorhanden. Die zeichnerische Darstellung soll beibehalten werden. Die textliche Stellplatzanforderung C1.4 des Ausgangsbebauungsplanes wird in den Änderungsplan unter Festsetzungen durch Text mit aufgenommen. Somit ist ein Bezug hergestellt. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Hinweis, dass die nördliche Baugrenze des Gebäudes „Spa“ und die Baugrenze des „Tatzelwürmchens“ korrekt in den Geltungsbereich der Änderung mit aufgenommen werden sollte.
Beschlussvorschlag:
Die benannten Baugrenzen werden in den Geltungsbereich der Änderung mit aufgenommen bzw. angepasst. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Die Sichtdreiecke sind nur unverbindlich als Hinweis angegeben. Als Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB müssten die Flächen konkreter definiert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Sichtdreiecke werden durch Festsetzungen durch Planzeichen festgesetzt. Neuer Punkt A 13. Punkt 1.16 unter „Hinweise durch Planzeichen“ entfällt. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Das in der Planlegende angeführte Planzeichen Höhenlage NN ist im Geltungsbereich der Änderung nicht verwendet.
Beschlussvorschlag:
Es wurde eine Höhenlage NN (749) im Geltungsbereich der Änderung verwendet. Keine Planänderung notwendig.
Abstimmungsergebnis:
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet III/3, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 18.04.2017
Die Ausgleichsflächen sind rechtlich durch Reallast und Grunddienstbarkeit zu sichern. Die Gemeinde hat Ausgleichsflächen plangemäß anzulegen und zu pflegen, vor Beeinträchtigungen zu schützen und an das Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) zur Erfassung im Ökoflächenkataster zu melden (Art. 9 BayNatSchG). Die Meldung erfolgt über das elektronische Meldeverfahren und kann auf der Homepage des LfU abgerufen werden. Der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt soll zusätzlich der Meldebogen in digitaler Form zugesandt werden.
Beschlussvorschlag:
Wurde bereits nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit in die Begründung aufgenommen. Keine Planänderung notwendig.
Abstimmungsergebnis:
Landratsamt Rosenheim, SG III/1 Wasserrecht, Stellungnahme vom 07.04.2017
Für freigestellte Bauvorhaben und baugenehmigungsfreie Anlagen im 60-m-Bereich des Auerbaches und seiner Seitengewässer ist eine wasserrechtliche Genehmigung beim Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Rosenheim zu beantragen.
Beschlussvorschlag:
Bei Anträgen auf Genehmigungsfreistellung und auch bei baugenehmigungsfreien Anlagen muss eine wasserrechtliche Genehmigung beim Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Rosenheim beantragt werden. Keine Planänderung notwendig.
Abstimmungsergebnis:
Polizeiinspektion Kiefersfelden, Stellungnahme vom 07.04.2017
Zur Thematik Rückwärtsausparken regen wir an, die Ausführung der Stellplätze gegenüber der Bushaltestelle in paralleler Form (wie eingezeichnet) zur Kreisstraße vorzuschreiben. Ein rückwärtiges Ausparken im Bereich des unteren abgesetzten Parkplatzes halten wir für unbedenklich.
Beschlussvorschlag:
In der Begründung ist unter Punkt 3 ausdrücklich beschrieben, dass entlang der Kreisstraße ein Schrägparken und Rückwärts-Ausparken nicht erlaubt ist. Keine Planänderung notwendig.
Abstimmungsergebnis:
Aus der Mitte des Gremiums wird noch angemerkt, dass dem Hotelbetreiber mitgeteilt werden soll, dass dies durch Beschilderungen bzw. Anordnungen noch festgelegt werden soll.
Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 20.03.2017
Sofern die von der unteren Naturschutzbehörde genannten Voraussetzungen für die Ausnahme von der Schutzgebietsverordnung erfüllt werden können, steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht grundsätzlich entgegen.
Beschluss:
Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Landratsamt Rosenheim, Abteilung Hoch- und Tiefbau, Stellungnahme vom 07.04.2017
Hinweis, dass sich das Planungsgebiet an der straßenrechtlich freien Strecke der Kreisstraße RO 52 befindet.
Beschlussvorschlag:
Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Forderung, dass die Anbauverbotszone von 15 m ab Fahrbahnrand im Plan zu kennzeichnen ist.
Forderung, dass das Gebäude Almhütte um 3 Meter nach Westen verschoben wird, um einen Mindestabstand zur Fahrbahn von 10 m einzuhalten. Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme nach Art. 23 Abs. 2 BayStWG.
Beschlussvorschlag:
Beide Forderungen werden abgelehnt mit der Begründung, dass jede Verschiebung des Gebäudes nach Westen den Eingriff in den Hang noch verschärfen und negative Auswirkungen auf die Landschaftsgestaltung haben würde. Ein etwas näheres Heranrücken des Gebäudes an die Kreisstraße erscheint an dieser Stelle vertretbar. An der bestehenden Plandarstellung und der vorbereitenden Ausarbeitung der optimalen Einbindung des Gebäudes in die Landschaft durch AB Schmidt soll daher festgehalten werden. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Feststellungen zum Stellplatznachweis: Die Mehrzahl der Stellplätze und die geplanten zwei Bus-Stellplätze liegen innerhalb der Anbauverbotszone zur Kreisstraße.
Eine Ausnahme von der Einhaltung der Anbauverbotszone kann unter folgenden
Voraussetzungen erteilt werden:
a) Die Busse dürfen nur der Länge nach aufgestellt werden;
b) Auf den beiden Bus-Parkplätzen dürfen keine Pkw parken;
c) Entlang der Kreisstraße ist Schrägparken und Rückwärtsausparken nicht erlaubt; d) Erforderliche Sichtdreiecke im Bereich von Parkplatzausfahrten sind freizuhalten.
Beschlussvorschlag:
Die zur Erteilung der Ausnahme erforderlichen Punkte sind im Plan dargestellt bzw. wurden ergänzt (Sichtdreiecke). Die Punkte wurden in die Begründung aufgenommen. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Feststellung, dass Kosten für Lärmschutzmaßnahmen vom Landkreis nicht übernommen werden.
Hinweis, dass der Kreisstraße kein Niederschlagswasser von angrenzenden Flächen zugeführt und der Abfluss des Oberflächenwassers von der Straße nicht behindert werden darf.
Beschlussvorschlag:
Wird zur Kenntnis genommen. Planänderung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss
Der Gemeinderat folgt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und billigt den Planentwurf mit Begründung, Plandatum 01.03.2016 samt Anlagen. Die angeführten Ergänzungen werden, soweit notwendig, eingearbeitet (ohne Planänderung i. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB). Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Tatzelwurm“ als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Wirtschaftsplan 2017 der Gemeindewerke Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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27.04.2017
|
ö
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|
5 |
Sachverhalt
Der WA beriet in seiner Sitzung vom 23.03.2017 über den Wirtschaftsplan (WP) mit Finanzplan der Gemeindewerke. Alle relevanten Unterlagen zum WP
sowie die Sitzungsprotokolle mit Beschlüssen wurden im RIS veröffentlich und bekannt gemacht. Sie liegen somit allen GR/innen vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke 2017, bestehend aus
a) dem Erfolgsplan des EW, mit einem Jahresgewinn von 50.000.-€,
b) dem Erfolgsplan des WW, mit einem Jahresverlust von 10.500.-€,
c) dem Erfolgsplan für die Beteiligungen, mit einem Jahresgewinn von 95.000.- €,
d) dem Vermögensplan des EW mit einem Volumen von 635.000.-€,
e) dem Vermögensplan des WW mit einem Volumen von 329.500.-€, sowie
f) dem Vermögensplan Beteiligungen mit einem Volumen von 0.-€
in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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6. Finanzplan 2017 - 2019 der Gemeindewerke Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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27.04.2017
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Unter Bezug auf den vorangehenden TOP wird auf die
im RIS bereitgestellten Unterlagen zur letzten Sitzung des WA vom 23. März 2017 verwiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass in den vorgelegten Plänen weder Kreditaufnahmen, noch Verpflichtungserklärungen vorgesehen sind.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den vorgelegten Finanzplänen für die Jahre 2017 bis 2020 mit den zugrunde liegenden Investitionsplänen in der vorgelegten Form zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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7. Bebauungsgebiet an der Herbststraße; Vorstellung Entwurf der Erschließungsplanung durch Fachplaner
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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27.04.2017
|
ö
|
beschließend
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7 |
Sachverhalt
Eingangs informiert die Verwaltung über den aktuellen Verfahrensstand bzgl. den Planungen und notariellen Verhandlungen. Danach stellt der beauftragte Ingenieur Herr Schollerer, Geschäftsführer der Fa. Roplan von Rosenheim,
ausführlich den ersten Entwurf der Erschließungsplanung anhand eines Grundrisslageplanes und den dazugehörigen 2 Regelquerschnitten vor. Er erläutert die geplante Ausführungsart der Straßenprofile und stellt die geplanten Trassenverlegungen vor. Geplant ist die Ausführung der Erschließung, bis auf die letzte Deckschicht der Straße, noch im Jahr 2017. Danach werden diverse Fragen seitens des Gremiums, auch speziell hinsichtlich der Verlegung der Telekommunikationslinien beantwortet. Zum Schluss bedankt sich der zweite Bürgermeister Alois Holzmaier für die detaillierte Vorstellung und verabschiedet Herrn Schollerer.
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8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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5. Sitzung des Gemeinderates
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27.04.2017
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.03.2017 (Beschluss zu TOP 13 und 14) sind nicht bekanntzugeben.
Um 20.35 Uhr (während des TOP 8 – Verschiedenes, Bekanntgaben) erscheint GR-Mitglied Kern entschuldigt verspätet zur Sitzung.
Der 2. Bürgermeister Alois Holzmaier informiert die Gemeinderatsmitglieder insbesondere über Folgendes:
Brenner-Nordzulauf
Am 26.04.2017 fand im Rathaus Kiefersfelden ein Gemeindeforum i.S. Brenner-Nordzulauf statt. Information und Austausch zum Projektstand waren das Ziel des Gemeindeforums. Die Teilnehmer haben intensiv die Entwicklungen seit Herbst 2016 diskutiert. Zweiter Bürgermeister Holzmaier informiert ausführlich über den aktuellen Sachstand. U.a. wurde das geologische Erkundungsprogramm und das geplante Vorgehen vorgestellt. Außerdem strebt die Bahn in Zukunft eine sehr gute und kooperative Zusammenarbeit mit den Beteiligten an. Auch können sämtliche Protokolle und sonstige Informationen zu diesem Thema im Internet nachgelesen werden.
Anfragen bzw Mitteilungen aus dem Gremium:
Hundekot auf Wiesen bzw. Prüfung auf Leinenpflicht für Hunde
GR Astl weist u.a. auf die Hinterlassenschaften (Hundekot) der Hunde in den Wiesen etc. hin, das einen sehr großen Ärger bzw. auch Krankheiten für Tiere bedeutet. In diesem Zusammenhang stellt er den Antrag um Prüfung der Möglichkeit einer Anleinpflicht für Hunde im Gemeindegebiet (z.B. Inndamm, Auerbachweg, Silberger See etc.). In den Nachbargemeinden sollen Erkundigungen und dann auch Erfahrungen über die Leinenpflicht für Hunde eingeholt und in der nächsten GR-Sitzung am 30.05.2017 insgesamt ein Ergebnis mitgeteilt werden. Ergänzend wird mitgeteilt, dass im Gemeindegebiet sehr viele Abfallbehälter (Hundekotbehältnisse) zur Entsorgung von Hundekot stehen. Diese werden aber nicht immer angenommen bzw. die Abfälle werden nicht in den dafür bereitgestellten Behältnissen entsorgt.
Dank an Zweiter Bürgermeister Holzmaier für die Vertretung
GR Bruhn lobt bzw. bedankt sich bei Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier für die lange Vertretung des 1. Bürgermeisters Hubert Wildgruber und übergibt im Namen des Gemeinderates einen Essensgutschein. Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier bedankt sich für die Dankesworte und das Geschenk.
Rechtzeitige Zusendung der Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten
GR Förster regt an bzw. bittet, dass die Unterlagen zu den TOP der Sitzungen auch rechtzeitig (mit der Ladung) zugesandt bzw. zur Verfügung stehen sollen, damit eine ausreichende Vorbereitung auf die Sitzungen möglich ist. Daraufhin teilt Zweiter Bürgermeister Holzmaier mit, dass die Verwaltung immer bestrebt ist, die Unterlagen rechtzeitig mit der Ladung bereit zu stellen, was
aber aus zeitlichen oder sonstigen Gründen nicht immer möglich ist. Außerdem kann jedes GR-Mitglied die Unterlagen vor jeder Sitzung bei der Verwaltung einsehen oder tel. Auskunft vom jeweiligen Sachbearbeiter erhalten. Ferner besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Zusendung der Unterlagen, diese sollen der Tagesordnung beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist.
Datenstand vom 12.05.2017 10:42 Uhr