Datum: 24.10.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:27 Uhr bis 21:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der vorletzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.09.2017
3 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.09.2017
4 Vorkaufsrechtsatzung für das Gebiet "BPl. Nr. 42 - An der Carl-Hagen-Straße"
5 Kindergarten Niederaudorf - Erweiterung; Änderung des Flächennutzungsplans
6 Kindergarten Niederaudorf - Erweiterung; Aufstellung eines Bebauungsplanes
7 Kindergarten Niederaudorf - Erweiterung; Vergabe der Planungsleistungen für die Anpassung der Bauleitplanung
8 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 1

Sachverhalt

Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der vorletzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur vorletzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.09.2017 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Von der Verwaltung wird mitgeteilt, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2017 wie folgt geändert bzw. ergänzt wird:
TOP 6 Nr. 393/2017, Seite 7, letzter Satz: Herr Hans-Georg Kloo (anstatt Herr Hans-Georg). Hier wird der Nachname „Kloo“ ergänzt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.09.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Um 19.05 Uhr zu Beginn des TOP 2 erscheint GR Astl verspätet zur Sitzung.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 3

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.09.2017 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.09.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vorkaufsrechtsatzung für das Gebiet "BPl. Nr. 42 - An der Carl-Hagen-Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 4

Sachverhalt

Am 25.10.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Gebiet an der Carl-Hagen-Straße gefasst. Zudem wurde zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet eine Satzung über die Veränderungssperre in der Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2017 beschlossen. Auf Anraten unseres Anwaltes Herrn Dr. Spieß soll die Gemeinde alle Möglichkeiten zur Sicherung der Planungen ausschöpfen. Hier ist es sinnvoll, zum bestehenden allgemeinen Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB ein zusätzliches besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in Form einer Satzung, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 „An der Carl-Hagen-Straße“, geltend zu machen. Das besondere Vorkaufsrecht ergänzt somit das allgemeine Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB.  Diese Satzung kann nur Verkaufsfälle erfassen, die nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossen worden sind. Die Satzung erfasst bebaute und unbebaute Grundstücke. Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung entspricht dem in der Anlage beigefügten Lageplan.
In der Sitzung am 12.09.2017 beschloss der Bau- und Umweltausschuss, vorbehaltlich der Klärung von 2 Punkten (Geltungsbereich, Geltungsdauer), dem Gemeinderat als zuständiges Gremium den Erlass der Vorkaufsrechtssatzung im heute vorgestellten Umfang zu empfehlen. Der Geltungsbereich des Entwurfs der Vorkaufsrechtssatzung korrespondiert mit dem Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans entfallen kraft Gesetzes die Voraussetzung für die Gültigkeit der Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB.
In der heutigen Sitzung wird dem Gemeinderat der Entwurf dieser Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB nebst Geltungsbereich vorgestellt und bei Einverständnis als Satzung beschlossen.   

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung erläutert noch einmal die Notwendigkeit der besonderen Vorkaufsrechtssatzung. Zudem beantwortet sie die noch offenen Fragen aus der letzten Bauausschuss-Sitzung vom 12.09.2017.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vorkaufsrechtsatzung für das Gebiet Bebauungsplan Nr. 42 „An der Carl-Hagen-Straße“ gemäß dem vorgestellten Entwurf. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Kindergarten Niederaudorf - Erweiterung; Änderung des Flächennutzungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf betreibt im Ortsteil Niederaudorf einen gemeindlichen Kindergarten. Aufgrund der örtlichen Situation und dem weiteren Anstieg der Betreuungsangebote (Quantität, Qualität) soll dieser um ca. 3 Gruppen erweitert werden.
Eine nochmalige Erweiterung am bisherigen Standort scheidet aus unterschiedlich-sten Gründen aus. Nach umfangreichen Untersuchungen alternativer Grundstücke für einen Neubau signalisierte der Gemeinderat zuletzt in seiner Sitzung am 19.09.2017 sein Einverständnis mit der Fortführung der Planungen betreffend das Grundstück Flur-Nr. 63/1 T. a., Gmkg. Niederaudorf.
Da sich dieses im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) befindet und im rechtskräftigen Flächennutzungsplan u.a. als Erweiterungsfläche Friedhof / Grünfläche gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dargestellt ist, ist zur Umsetzung des Vorhabens vorher eine Flächennutzungsplanänderung (12. Änderung) im sog. „Parallelverfahren“ mit der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans notwendig. Der mögliche Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 63/1 T. a., 63/10 und 63/11, jeweils Gmkg. Niederaudorf.

Diskussionsverlauf

Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung ist sich das Gremium nach ausführlicher kontroverser Beratung einig, dass man sich für diesen Standort in Niederaudorf am Friedhof noch nicht festlegen möchte. Es sollten auch im Hinblick auf ein Gesamtkonzept der kompletten Kinderbetreuung (Kindergarten, Hort etc. ) neue Standorte diskutiert, untersucht und überprüft werden. Mögliche zukünftige Erweiterungsflächen sind bei der Standortwahl zu berücksichtigen. Hier ist demnächst eine Sondersitzung des Gemeinderates festzusetzen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eine Beschlussfassung zu diesem TOP ist demzufolge zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Kindergarten Niederaudorf - Erweiterung; Aufstellung eines Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 6

Sachverhalt

Zum Sachverhalt wird auf die vorherige Beschlussvorlage (s. TOP 5 der heutigen Gemeinderatssitzung verwiesen).

Da sich die betreffenden Grundstücke im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) befinden und im rechtskräftigen Flächennutzungsplan u.a.  als Erweiterungsfläche Friedhof / Grünfläche gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dargestellt ist, ist zur Umsetzung des Vorhabens vorher die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB im sog. „Parallelverfahren“ mit der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Der mögliche Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 63/1 T. a., 63/10 und 63/11, jeweils Gmkg. Niederaudorf.

Diskussionsverlauf

Siehe TOP 5. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Beschlussfassung zurückgestellt.

zum Seitenanfang

7. Kindergarten Niederaudorf - Erweiterung; Vergabe der Planungsleistungen für die Anpassung der Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 7

Sachverhalt

Bezüglich des Sachverhalts wird auf die vorangehenden Tagesordnungspunkte zur heutigen Gemeinderatssitzung verwiesen.
Zur Umsetzung des Projektes „Erweiterung des Kindergartens Niederaudorf“ sind Bauleitplanverfahren (Änderung des Flächennutzungsplans, Aufstellung eines Bebauungsplans) durchzuführen. Diese gliedern sich in Leistungen der Verwaltung (z. B. Betreuung und Abschluss des Verfahrens inkl. Vorbereitung und Vollzug von Beschlussfassungen), sowie in städteplanerische Leistungen von dazu befähigten und geeigneten Dritten.
Zwischenzeitlich liegen drei Angebote von unterschiedlichen Architektur-, bzw. Planungsbüros vor. Die Angebotsspreizung beträgt bo. 15.618,75 € - bo. 18.564,00 €. Die Angebote umfassen jeweils im Wesentlichen die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs, des dazugehörigen Grünordnungsplans und des Umweltberichtes, sowie die Änderung des Flächennutzungsplans.

Diskussionsverlauf

Siehe TOP 5. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Beschlussfassung zurückgestellt.

zum Seitenanfang

8. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö informativ 8

Sachverhalt

Aus den letzten nichtöffentlichen GR-Sitzungen vom 19.09. und 26.09.2017 liegen keine Bekanntgaben vor, da die Geheimhaltung bei keinem TOP aufgehoben wurde.
Dem Gemeinderat wird folgendes bekanntgegeben:
Die Gemeinde Oberaudorf erhielt von der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 05.10.2017 einen Zuwendungsbescheid zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitband) in Höhe von max. 285.280,00 €. Die Zuwendung entspricht einem Anteil von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilfinanzierung bzw. Deckungslücke) (siehe u.a. GR-Sitzung vom 19.09.2017, Nr. 390/2017).
Anfragen/Mitteilungen aus dem Gemeinderat:
GR Waller teilt mit, dass der Audorfer Rundweg in sehr schlechten Zustand ist und dieser verbessert/instandgesetzt werden soll (vor allem die Ruhebänke).
Weiterhin weist GR Waller auf das sehr viele Wasser in der Unterführung der Einfangstraße hin. Nach Auskunft der Verwaltung ist dies evtl. auf die mangelhafte Versickerung des offenen Wassergrabens zurückzuführen. Das Bauamt vereinbart einen Ortstermin mit Herrn Waller, um die Ursache herauszufinden.
GR Bruhn Henning: Er regt an, die Gewerbeflächen östlich des bestehenden Gewerbegebietes an der Naunspitzstraße (Gebiet ehemaliges „Fa. Braungebäude“) nochmals zu untersuchen.
GR von Keudell: Die Holzbrücke zwischen der ehemaligen Fa. Höchst und der Autobahn ist ihrer Ansicht nach reparaturbedürftig. Dies wird von der Verwaltung überprüft.
GR Förster: Schäden im Bereich der Schweinbergstraße. Die Verwaltung gibt Auskunft hierüber, dass der Böschungsbruch durch eine Unterspülung des Baches verursacht worden ist. Die Straße wurde nicht durch einen Schwerlastverkehr beschädigt.
GR Förster: OVB-Bericht über die Auszeichnung des Bahnhofes Oberaudorf.

Datenstand vom 02.11.2017 13:03 Uhr