Datum: 28.11.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt
Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der vorletzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.10.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur vorletzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.10.2017 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.10.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 02.11.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.11.2017 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Das Gemeinderatsmitglied Frau Andrea Wögerbauer erscheint zur Sitzung.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.11.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. ÖPNV-Anbindung Inntal-Priental-Chiemsee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
|
ö
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4 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 21.02.2017 wurde ein Zuschuss für die Erweiterung der Buslinie RVO 9502 (Oberaudorf - Tirol - Priental - Chiemsee) i.H.v. max. 12.000 € für das Jahr 2017 beschlossen.
Am 02.06.2017 wurde die neue Verbindung mit einem Pressetermin, bei dem auch die Landeshauptmannstellvertreterin von Tirol, Frau Ingrid Felipe, anwesend war offiziell eröffnet und nahm am 03.06.2017 regulär den Betrieb auf. Bis zum 24.09.2017 war eine tägliche Anbindung von Oberaudorf über Niederndorf, Sebi, Wildbichl, Sachrang, Aschau und Bernau an den Chiemsee und zurück gegeben. Für die Gäste war die Fahrt mit der Gästekarte frei.
Trotz des sehr kurzfristigen Starts - die Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden in Bayern und Tirol kam einen Tag vor dem Pressetermin - ist die Saison 2017 sehr gut verlaufen.
Für eine aussagekräftige Auswertung sind leider die Daten nicht von allen Fahrtagen vorhanden, allerdings ist es möglich, ein qualitatives Bild durch die Aussagen der Touristiker, Nutzer, Gastgeber und Partner zu zeichnen. Eine Auswertung des vorhandenen Zahlenmaterials findet sich in auswertung_2017.pdf.
In der gemeinsamen Nachbesprechung, welche am 07.11.2017 in Oberaudorf stattgefunden hat, waren sich alle Partner und Beteiligte einig, dass es sinnvoll und unbedingt ratsam wäre, weiterzumachen, da so ein neues Projekt nach einem Jahr nicht aussagekräftig ist. Bei den Gesprächen mit den Gästen sowie der Rückmeldungen durch die ortsansässigen Gastgeber hat sich eine starke Nachfrage nach dem Bus herausgestellt.
Zudem ist auf Bestreben der Anliegergemeinden ein Ringbus rund um den Geigelstein, um die beiden Bergsteigerdörfer Schleching und Sachrang miteinander zu verbinden, in Planung. Leider liegen derzeit noch keine konkreten Planungsergebnisse oder ein Zeitplan vor.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber und seinem Bericht über das heutige Gespräch mit der Landeshauptmannstellvertreterin des Landes Tirol, Frau Ingrid Felipe (Unterstützungsmöglichkeiten aus dem Land Tirol) übergibt dieser das Wort an die Leiterin der gemeindlichen Tourist-Info, Frau Yvonne Tremml.
Frau Tremml erläutert anschließend anhand einer Präsentation (Anlage zu diesem Beschluss) ausführlich und verständlich den Verlauf der Saison 2017 und den weiteren, geplanten Ablauf für künftige Saisonen.
In der Diskussion warfen sich insbesondere folgende Themen auf:
- Beteiligungen (fairere Aufteilung der Kosten auf alle Beteiligten)
Laufzeit (Zeithorziont) des Beschlusses (4 Jahre oder kürzer); wichtig für Planungssicherheit für die Gastgeber
Kopplung Gemeinderatsbeschlüsse (Zusage von Finanzierung abhängig von der Höhe der Beteiligung anderer Gemeinden)
Beschluss 1
Teil 1
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf beschließt, dass für die Jahre 2018 - 2021 - längstens aber bis zur Errichtung der Buslinie rund um den Geigelstein - für den Fortbestand der Erweiterung der Linie RVO 9502 von Oberaudorf zum Chiemsee ein jährlicher Zuschuss bis max. 12.000 € gewährt wird. Die Mittel hierfür sind im Haushalt unter 7900.7178 einzustellen. Nach der Schaffung einer Ringlinie um den Geigelstein ist über eine mögliche An- bzw. Einbindung der Gemeinde Oberaudorf zu beraten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 11
Beschluss 2
Teil 1 neu
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf beschließt, dass für die Jahre 2018/2019 - längstens aber bis zur Errichtung der Buslinie rund um den Geigelstein - für den Fortbestand der Erweiterung der Linie RVO 9502 von Oberaudorf zum Chiemsee ein jährlicher Zuschuss bis max. 12.000 € gewährt wird. Die Mittel hierfür sind im Haushalt unter 7900.7178 einzustellen. Nach der Schaffung einer Ringlinie um den Geigelstein ist über eine mögliche An- bzw. Einbindung der Gemeinde Oberaudorf zu beraten.
Der Gemeinderat Oberaudorf erwartet, dass sich die Gemeinden Aschau i. Chiemgau und Bernau a. Chiemsee angemessen an den Beitrag der Gemeinde Oberaudorf annähern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Beschluss 3
Teil 2:
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf beschließt, sich bei einem möglichen Euregio-Kleinprojekt in 2018 zur besseren Bewerbung und Kommunikation der Buslinie RVO 9502 mit einem Anteil i.H.v. max. 2.000 € zu beteiligen. Die notwendigen Mittel werden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberaudorf betreibt eine Wasserversorgungsanlage. Diese ist öffentlich-rechtlich organisiert (Eigenbetrieb). Zu den wesentlichen Regelungs-grundlagen gehört u. a. die Wasserabgabesatzung (WAS) auf Basis der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Diese bedarf aus Sicht der Werkleitung der Gemeindewerke Oberaudorf der Änderung (redaktionelle Änderungen, materielle Änderungen und Ergänzungen). Diese Änderungen können durch den Erlass einer Änderungs-Satzung erfolgen.
Der Gemeinderat Oberaudorf ist zum Erlass von Änderungs-Satzungen zuständig (Art. 29, Art. 30 Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 Satz 1, Art. 45 Abs. 1 GO i. V. m. § 1 Abs. 1 und § 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf).
Seitens der Werkleitung der Gemeindewerke wurde ein, mit der Gemeinde-verwaltung abgestimmter Entwurf der Änderungssatzung erarbeitet. Dieser ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Die wesentlichen Änderungsvorschläge zur aktuellen WAS sind:
- redaktionelle Änderungen,
Ergänzung in § 3 – gemeinsame Grundstücksanschlüsse (verzweigte Hausanschlüsse),
Ergänzung in § 4 – Konkretisierung anschließbares Grundstück,
Ergänzung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 – technische Anforderungen bei „Nachspeisung“,
Ergänzung nach § 9 Abs. 3 Satz 2 – Kostentragung für Grundstücksanschlüsse durch Grundstückseigentümer im Ausnahmefall.
Mit dem Entwurf der Änderungssatzung wurde den Gemeinderatsmitgliedern auch eine Synopse (aktuelle WAS – Änderungsvorschläge) zugesandt.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erteilt dieser dem Werkleiter der Gemeindewerke, Herrn Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) das Wort. Dieser erläutert eingehend die einzelnen Änderungs- und Ergänzungs-vorschläge, auch anhand von Praxisbeispielen. Die Vorschläge der Verwaltung wurden bereits in der letzten Werkausschuss-Sitzung am 07.11.2017 vorberaten.
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Oberaudorf die heute vorgelegte Änderungs-Satzung zur WAS der Gemeinde Oberaudorf mit Wirkung ab 01.01.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Vollzug der GO und des KAG; Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberaudorf betreibt eine Wasserversorgungsanlage. Diese ist öffentlich-rechtlich organisiert (Eigenbetrieb). Zu den wesentlichen Regelungsgrundlagen gehört u. a. die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) auf Basis der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Diese bedarf aus Sicht der Werkleitung der Gemeindewerke Oberaudorf der Änderung (redaktionelle Änderungen, materielle Änderungen und Ergänzungen). Diese Änderungen können durch den Erlass einer Änderungs-Satzung erfolgen.
Der Gemeinderat Oberaudorf ist zum Erlass von Änderungs-Satzungen zuständig (Art. 29, Art. 30 Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 Satz 1, Art. 45 Abs. 1 GO i. V. m. § 1 Abs. 1 und § 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf).
Seitens der Werkleitung der Gemeindewerke wurde ein, mit der Gemeindeverwaltung abgestimmter Entwurf der Änderungssatzung erarbeitet. Dieser ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Die wesentlichen Änderungsvorschläge zur aktuellen BGS/WAS sind:
- Geltung ab 01.01.2018
redaktionelle Änderungen,
Ergänzungen in § 9a – Grundgebühr ohne Änderung der Gebührensätze
in § 9a Angleichung an die entsprechenden Regelungen im Bereich der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) ab 01.01.2018
§ 12 Gebührenschuldner – Erweiterung auf Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, öffentliche Lasten auf Grundstücken
Mit dem Entwurf der Änderungssatzung wurde den Gemeinderatsmitgliedern auch eine Synopse (aktuelle BGS/WAS – Änderungsvorschläge) zugesandt.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erteilt dieser dem Werkleiter der Gemeindewerke, Herrn Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) das Wort. Dieser erläutert eingehend die einzelnen Änderungs- und Ergänzungs-vorschläge, auch anhand von Praxisbeispielen. Die Vorschläge der Verwaltung wurden bereits in der letzten Werkausschuss-Sitzung am 07.11.2017 vorberaten.
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Oberaudorf die heute vorgelegte Änderungs-Satzung zur BGS/WAS der Gemeinde Oberaudorf mit Wirkung ab 01.01.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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13. Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Bekanntgaben von Beschlüssen aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Beschlüsse aus früheren nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt. nicht bekannt zu geben.
Sonstige Bekanntgaben:
- Zuwendungsbescheid des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 02.11.2017 (AZ 42-4445.2 RO 27 BA 07) für das Vorhaben „Wasserversorgung Gemeinde Oberaudorf BA 07, OT Buchau“ in Höhe von 200.395,65 EUR,
Zuwendungsbescheide der Regierung von Oberbayern für div. Vorhaben „Biotopverbund Audorfer Berge und Almen“ in Höhe von 15.364,01 EUR (in Summe), auszahlbar in 2018,
Mitteilung des Kindergarten-Verbund Hl. Familie Thansau vom 23.11.2017, Defizitausgleich für das Haus für Kinder Audorfer Kindernest Kindergartenjahr 2016/2017 (Überzahlung zu Gunsten der Gemeinde von 4.083,56 EUR).
Vorhaben Ansiedlung eines Aldi-Marktes mit DM-Markt nördlich der Tiroler Straße und südlich der Geigelsteinstraße – Übergabe von ca. 1.200 Unterschriften:
Der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber berichtet über die Unterschriftenübergabe. Für das 1. Quartal 2018 ist eine Gemeinderatssitzung geplant, bei der – neben den aktuellen Investoren – weitere Personen und Stellen (z. B. Gewerbeverband, Städteplaner) eingeladen werden. Ziel ist die umfassende Darstellung möglichst aller Vor- und Nachteile des beabsichtigen Vorhabens. Die Gemeinderatsmitglieder Herr Henning Bruhn (Dipl.-Ing. FH) und Herr Hannes Rechenauer vertreten die Ansicht, dass es – nach heutiger Sicht – keiner gesonderten Sitzung bedarf, solange keine konkreten Anträge (z. B. Antrag auf Änderung in der Bauleitplanung, Bauantrag o. ä.) zur Beratung und Beschlussfassung vorliegen.
- Anschreiben der Fa. DB Netz AG vom 30.10.2017 bezüglich der Erneuerung der Eisenbahnunterführung Bahn-KM 24,461 – Reisacherstraße.
Auch zu diesem Schreiben informiert der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber den Gemeinderat umfassend. Aus Sicht der Gemeinde Oberaudorf sind dzt. keine besonderen Veranlassung hinsichtlich des Bauwerks gegeben, soweit mit der Erneuerung die heute geltenden Mindeststandards eingehalten werden. Eine Rückfrage bei dem Eigentümer östlich angrenzender Flächen ergab, dass dieser keine besonderen Änderungen des Bauwerks (z. B. Aufweitungen) begehrt. Der Werkleiter Herr Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) weist darauf hin, dass für die Gemeindewerke Oberaudorf – E-Werk – wahrscheinlich größere Investitionen für den Austausch von Stromleitungen (Blei-Adern) im betreffenden Bereich erforderlich werden.
- Abschließend erläutert der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber die laufenden Gespräche zur Vorbereitung der beabsichtigten Probebohrungen im Zusammenhang mit dem Projekt „Brenner Basis-Tunnel“.
Beantwortung von Fragen aus letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Gemeinderatsmitglied Herr Hans-Georg Kloo:
Nach Rücksprache mit dem stellvertretenden Bauhofleiter, Herrn Rudolf Ziegaus, wird berichtet, dass die Gemeinde Oberaudorf insbesondere aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet ist, auf bestimmten Straßen und Wegen zu passenden Zeiten, auch mittels Blasgeräten, Laub zu entfernen. Darüber hinaus würde ein Verzicht darauf zu weitaus höheren Unterhaltsaufwendungen führen.
Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller:
Hierzu fand am 28.11.2017 ein Ortstermin mit dem Leiter des gemeindlichen Bauamts, Herrn Rainer Ostermayer (Dipl.-Ing. FH) und Herrn Magnus Waller statt. Dabei wurden insbesondere Schaden, Ursache und mögliche Abhilfen besichtigt, bzw. diskutiert. Seitens der Verwaltung werden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Gemeinderatsmitglied Frau Stephanie von Keudell:
Hierzu fand am 28.11.2017 ein Ortstermin mit dem Leiter des gemeindlichen Bauamts, Herrn Rainer Ostermayer (Dipl.-Ing. FH) und Frau Stephanie von Keudell statt. Dabei wurden insbesondere Beschädigungen, Ursache und Renovierungsaufgaben besichtigt, bzw. diskutiert. Seitens der Verwaltung werden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Neue Anfragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
Das Gemeinderatsmitglied Frau Andrea Wögerbauer bittet um Auskunft, bzw. um Prüfung, in wie weit im Gemeindegebiet, insbesondere bei gemeindlichen Betrieben, das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat verwendet wird. Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern berichtet hierzu, dass aufgrund der überwiegenden Grünlandnutzung private Betriebe i. d. R. dieses Mittel nicht verwenden, evtl. die Deutsche Bahn AG und die Gemeinde Oberaudorf. Der Gemeinderat wird hierzu in der nächsten Sitzung entsprechend informiert.
Das Gemeinderatsmitglied Herrn Henning Bruhn (Dipl.-Ing. FH) bittet um einen Sachstandsbericht zum Vorhaben „Sanierung der Rosenheimer Straße / ST2089“. Der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber und Geschäftsleiter Herr Thomas König berichten kurz darüber, dass seit der letzten Beschlussfassung hierzu die notwendigen Unterlagen dem Straßenbauamt Rosenheim übergeben und die Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Oberaudorf und dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Straßenbauamt Rosenheim, unterzeichnet wurden. Einen umfassenden Bericht erhält der Gemeinderat Oberaudorf in seiner nächsten Sitzung. Der hierfür zuständige Sachbearbeiter, Herr Florian Seebacher, wird diesen Bericht erstellen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller bittet um Auskunft darüber, in wie weit Fehlalarme mit Anforderung an die örtlichen Feuerwehren (z. B. von Brandmeldeanlagen) als erstattungspflichtige Feuerwehreinsätze festgesetzt werden können. Hierzu erläutert der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber die Rechtslage (Bayerisches Feuerwehrgesetz – BayFwG, gemeindliche Feuerwehrgebührensatzung).
Diskussionsverlauf
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Datenstand vom 07.12.2017 15:45 Uhr