Datum: 14.12.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der heutigen Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.11.2017
3 10. Musikfilmtage in Oberaudorf - Nachschau
4 Antrag der evangelischen Kirche Oberaudorf auf Gewährung eines Renovierungszuschusses
5 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der heutigen Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2017 ö 1

Sachverhalt

Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.11.2017 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

-

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.11.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. 10. Musikfilmtage in Oberaudorf - Nachschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2017 ö 3

Sachverhalt

Herr Markus Aicher bat darum, in der heutigen Gemeinderatssitzung dem Gemeinderat Oberaudorf über die vergangenen Musikfilmtage berichten zu dürfen.
Nach Begrüßung von Herrn Aicher, Frau Lömker und Herrn Stigloher als Vertretungen des Vereins „Musikfilmtage Oberaudorf e.V.“ durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber dankt dieser im Namen der Gemeinde Oberaudorf allen Verantwortlichen bei der Organisation der Musikfilmtage, welche mittlerweile aus dem gemeindlichen Veranstaltungskalender nicht mehr wegzudenken sind. Nach weiteren Ausführungen zum Werdegang und Ablauf der Veranstaltung „Musikfilmtage in Oberaudorf“ übergibt er das Wort an Herrn Markus Aicher.
Dieser bedankt sich insbesondere beim Gemeinderat für die immer wieder gewährten Unterstützungen und die Gelegenheit, die Veranstaltung und künftige Vorhaben vorstellen zu dürfen. Gleichzeitig spricht er seinen Dank auch den Mitverantwortlichen im Verein aus, skizziert die künftigen Vorhaben, hebt dabei die Alleinstellungsmerkmale der Veranstaltung in kultureller Hinsicht hervor. Anschließend bittet er den Gemeinderat Oberaudorf zur Verstärkung von Marketingmaßnahmen um Aufstockung der jährlichen Finanz-Zuschüsse von 7.500 € auf 10.000 €. Abschließend regt er an, für Oberaudorf ein Kulturhaus mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten (z. B. Kino) zu schaffen.

Diskussionsverlauf

-

zum Seitenanfang

4. Antrag der evangelischen Kirche Oberaudorf auf Gewährung eines Renovierungszuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2017 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.12.2017, eingegangen am 05.12.2017, beantragt das evang.-luth. Pfarramt Oberaudorf-Kiefersfelden, Herr Pfarrer Günter Nun, einen gemeindlichen Zuschuss, insbesondere zur Sanierung des evangelischen Gemeindehauses in Oberaudorf, bzw. zur Beseitigung von Sturmschäden.
Im Hinblick auf die angegebene Deckungslücke (über 8.000 EUR) ist der Gemeinderat Oberaudorf zur Beratung und Beschlussfassung über den o. g. Antrag zuständig (§ 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. f, § 9 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a, 5. Spiegelstrich der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf).
Das o. g. Pfarramt begründet seinen Antrag insbesondere damit, dass das betreffende Gemeindehaus mit Kirchengarten ein ganz wichtiger sozialer Treffpunkt in Oberaudorf sei. Der Antrag nebst Aufstellung der in 2017 abgehaltenen Veranstaltungen wurde den Gemeinderatsmitgliedern zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt.
Gewährung von Fördermitteln für den beantragten Zweck gehören grds. zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Oberaudorf (Art. 140 Abs. 1, 2 Bayerische Verfassung – BV, Art. 83 Abs. 1 Satz 1 BV, Art. 6, Art. 7 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO, Art. 57 Abs. 1 Satz 1 GO. In ihm soll die Gemeinde Oberaudorf im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit öffentliche Einrichtungen erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind.
Sofern seitens der Gemeinde Oberaudorf ein Zuschuss gewährt werden soll, sollte aus Sicht der Verwaltung dieser auf den, sich durch Nachweis der aufgeführten Deckungslücke mittels geeigneter Unterlagen ergebenden Betrag, max. auf 8.000 €, begrenzt werden.

Diskussionsverlauf

In seiner Einleitung weist der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber darauf hin, dass im betreffenden Gebäude viele interessante und wichtige, auch konfessionsübergreifende Veranstaltungen stattfinden und die Gemeinde Oberaudorf langjährig immer wieder Unterstützungen geleistet habe.

Herr Hannes Rechenauer kann sich – auch aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Glaubensgemeinschaften – einen Zuschuss in Höhe von max. 7.500 € vorstellen.

Herr Martin Gruber bittet um Auskunft darüber, welche Schäden zu der im Antrag angegebenen Deckungslücke vorliegen. Anlässlich von ihm durchgeführten Ortsbesichtigungen erschließt sich im die Deckungslücke und damit der Antrag nicht.

Herr Klaus Förster spricht sich grundsätzlich für die Gewährung eines namhaften Zuschusses, nicht aber in beantragter Höhe aus.

Herr Hans Seebacher weist auf die im Antrag beschriebene geringe Versicherungsleistung hin und bittet, das evang.-luth. Pfarramt Oberaudorf-Kiefersfelden darauf hinzuweisen, dass für etwaige künftige Schadensfälle ggf. ein höherer Versicherungsschutz geprüft werden sollte.

Herr Henning Bruhn informiert darüber, dass insbesondere für Waldbesitz Beschränkungen hinsichtlich der Versicherbarkeit (Leistungssatz) bestehen dürften.

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Oberaudorf, dass dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses dem Grunde nach entsprochen wird. Die für die Festlegung eines Zuschussbetrages notwendigen Unterlagen sind vom evang.-luth. Pfarramt Oberaudorf-Kiefersfelden über die Verwaltung an den Gemeinderat Oberaudorf einzureichen. Eine erneute Beschlussfassung kann erst dann erfolgen. Vorab wird die Verwaltung beauftragt, im Entwurf des Haushaltsplans 2018 Mittel in beantragter Höhe (8.000 €) zu veranschlagen. Die automatische Gewährung eines bestimmten Zuschusses ist damit nicht verbunden. -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2017 ö informativ 5

Sachverhalt

Bekanntgabe von Beschlüssen aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Beschlüsse aus früheren nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt. nicht bekannt zu geben.
Sonstige Bekanntgaben:
Vorsorglich wird nochmals explizit darauf hingewiesen, dass auf Bitte der Fa. Coramentum AG hin die eigentlich für 19.12.2017 geplante Sondersitzung zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung 2017 in der Gemeinde Oberaudorf entfällt. Als Ersatztermin wäre dzt. Di., der 06.02.2018 anvisiert. Zu gegebenem Zeitpunkt erfolgt eine gesonderte Ladung.
Seitens der Verwaltung wird bekannt gegeben, dass in 2018 die gemeindliche Kostensatzung nebst Kostenverzeichnis (Verwaltungskostensatzung aus 2002) an aktuelle Bedürfnisse (z. B. Leistungskatalog, Gebührenrahmen und –sätze) angepasst, dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ggf. rückwirkend zum 01.01.2018 erlassen werden sollte.
Herr Hannes Rechenauer weist darauf hin, dass bei Beschlussfassung über eine geänderte Verwaltungskostensatzung auch über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens abzustimmen ist. Dies könnte dann mit Rückwirkung zum 01.01.2018 erfolgen, muss aber nicht.
Beantwortung von Fragen aus letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Gemeinderatsmitglied Frau Andrea Wögerbauer:
  • Verwendung von Glyphosat in gemeindlichen Betrieben ?

Nach Auskunft des Bauhof-Vorarbeiters, Herrn Rudolf Ziegaus, verwendet die Gemeinde Oberaudorf (z. B. Bauhof) keine Mittel (z. B. Unkrautvernichtungsmittel) mit Glyphosat.
Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn:
  • Statusbericht zum Vorhaben „Rosenheimer Straße, ST 2089“


Hierzu verweist der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber auf die Gemeinderatssitzung vom 28.03.2017 und verliest die wesentlichen Punkte der aktuellen Stellungnahme des bei der Gemeinde Oberaudorf zuständigen Projektverantwortlichen, Herrn Florian Seebacher. Demnach wurden zwischenzeitlich seitens der Gemeinde Oberaudorf planmäßig alle Vorarbeiten (z. B. Abschluss von Vereinbarungen, Einreichung von Förderunterlagen, Veranschlagung von Haushaltsmitteln) veranlasst. Die Bauarbeiten sollen nach dzt. Stand nach Ostern 2018 beginnen und ca. 12 Wochen andauern. Die Gemeindewerke Oberaudorf sind über den Zeitplan der Maßnahme informiert und werden die Beteiligung der entsprechenden Sparten einleiten.
Neue Anfragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
Herr Martin Gruber informiert über Schäden (Putzabplatzungen) am Gebäude der alten Schule in Niederaudorf (neben dem Kindergarten „Schatztruhe) und bittet um baldige Behebung des Schadens. In diesem Zusammenhang gibt er zu bedenken, dass ggf. die Gefährdung von Personen durch weitere Putzabplatzungen gegeben sein könnte.
Herr Hans Seebacher bittet um Bericht über den aktuellen Sachstand zur bereits diskutierten Nutzung des Gebäudes Kloster Reisach als Hospiz-Station. Hierzu informiert der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber, dass das Gebäude selbst im Eigentum des Freistaates Bayern, und damit grds. in dessen Baulast steht. Eine Hospiz-Einrichtung für die Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim soll in der Gemeinde Bernau entstehen (10 Plätze). Sofern diese Plätze nicht ausreichen, kann die Einrichtung weiterer Plätze, u. U. auch im Kloster Reisach, nicht ausgeschlossen werden.

Datenstand vom 15.12.2017 13:26 Uhr