Datum: 02.03.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.02.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sondersitzung des Gemeinderates
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02.03.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Eingangs erklärt sich der Gemeinderat mit der Tagesordnung zur heutigen Sitzung einverstanden. Änderungswünsche erfolgen keine.
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.02.2017 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Diskussionsverlauf
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Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.02.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Neubau Kläranlage Oberaudorf - Sachstandsbericht (u. a. durch das beauftragte Fachbüro)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sondersitzung des Gemeinderates
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02.03.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberaudorf betreibt seit 1977 das Klärwerk Oberaudorf als Teil der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlage. Seit mehreren Jahren beschäftigen sich Gemeinderat und Verwaltung intensiv mit der notwendigen Erneuerung des Klärwerks. Hierzu wurden in der Vergangenheit einige Untersuchungen angestellt, bzw. Grundsatzbeschlüsse gefasst. Die derzeit vorhandene Abwasserbesei-tigungsanlage verfügt über einen Anschlussgrad von 94,1 % (Stand: 2013), 15.000 EW (Einwohnergleichwerten) und einem Kanalnetz von 43 km im Trennsystem.
In der heutigen Sondersitzung soll der Gemeinderat umfassend über den aktuellen Sachstand, insbesondere aus technischer, finanzieller und beitrags- und gebühren-kalkulatorischer Sicht erhalten. Aktuell beläuft sich die erste Kostenschätzung (vor Kostenberechnung, bzw. Ausschreibung) auf einen Investitionsbedarf von ca. 6,5 Mio. €, welcher einen Neubau mit Neukonzeption der künftigen Anlage, unter Ein-beziehung der weiteren Verwendbarkeit bereits vorhandener Anlagenteile vorsieht.
Die Refinanzierung der Investitionen ist u. a. über die Festsetzung und Erhebung von Verbesserungsbeiträgen, bzw. einem Anteil in den jeweiligen Gebührensätzen möglich, bzw. notwendig.
In der Gemeinderatssitzung am 27.09.2016 wurden die Gemeinderatsmitglieder umfassend über Funktion und Wirkungsweise möglicher Kalkulationsmodelle für die Festsetzung und Erhebung von Verbesserungsbeiträgen informiert. Im Rahmen der Finanzausschuss-Sitzung am 07.02.2017 erfolgte die Berichterstattung der Verwaltung hinsichtlich der Auswirkungen bei der Umsetzung der Investition auf den Haushalts- und Finanzplan 2016-2020.
Nach Einleitung durch den 2. Bürgermeister, Herrn Alois Holzmaier, in welcher dieser auf die Vorgeschichte, bzw. die Entwicklung der Investitionsplanung eingeht, erteilt er das Wort dem Werkleiter, Herrn Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH). (Der, den Neubau der Kläranlage betreffende Teil der Sitzungspräsentation ist Anlage 1 dieses Protokolls).
Herr Michael Schmid referiert umfassend und ausführlich über das Investitions-vorhaben und beantwortet u. a. Fragen zur Notwendigkeit der Investition, zum Zeitplan, bzw. Zeitablauf. Zudem geht er detailliert auf die Frage der Notwendigkeit eines Neubaus alternativ zu einer Sanierung ein. Des Weiteren informiert er über die Beweggründe zur Standortfestlegung, die geführten, aber nicht erfolgver-sprechenden Gespräche mit benachbarten Abwasserbeseitigungseinrichtungen.
Anschließend erteilt der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier dem Geschäftsleiter Herrn Thomas König das Wort. Dieser nimmt Stellung zur Frage des Vorhanden-seins etwaiger Sonderrücklagen unter dem Blickwinkel der Sach- und Rechtslage. Sonderrücklagen, z. B. in Form einer Investitionsrücklage sind bislang nicht zulässig und wurden daher auch nicht gebildet. Lediglich zum Ausgleich von etwaigen Gebührenschwankungen sind Sonderrücklagen zu bilden, gesondert auszuweisen und im Kalkulationszeitraum über Gebührenanpassungen auszugleichen.
Im Auftrag des Gemeinderates hat die Verwaltung umfangreiche Umfragen bei be-nachbarten Kommunen durchgeführt, bzw. die Ergebnisse daraus zusammen-gestellt. Geschäftsleiter König erläutert detailliert den Vergleich von Gebühren und Beiträgen umliegender Gemeinden. Den Anwesenden wird deutlich, dass ein Ver-gleich von Einleitungsgebühren umliegender Kommunen als Basis für kommunal-politische Entscheidungen über die Refinanzierung einer künftigen, eigenen Abwasserbeseitigungsanlage nicht nur ungeeignet, sondern auch unzulässig wäre.
Abschließend erteilt der 2. Bürgermeister Alois Holzmaier Frau Rechtsanwältin Bettina Radlbeck das Wort. Diese stellt sich, ihre Tätigkeiten und Qualifikationen vor und informiert die Anwesenden über die einzelnen Bausteine des gemeindlichen Auftrags zur Berechnung der Herstellungsbeiträge, vorläufiger Verbesserungs-beiträge, der Erstellung von Gebührenbedarfs- und Vergleichsberechnungen, sowie zur Überarbeitung der betreffenden Satzungen.
Gewünschter Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Satzungen wäre der 01.01.2018, unter Berücksichtigung aller hierfür erforderlichen Vorarbeiten und Beschlüsse.
Frau Radlbeck informiert die Anwesenden weiter über den möglichen Ablauf der Festsetzung von vorläufigen und endgültigen Verbesserungsbeiträgen, der Möglich-keiten von Härtefallregelungen, insbesondere aus der Abgabenordnung (AO), Wirkungsweise von Modellberechnungen anhand von Beispielen, unter dem eindeutigen Verweis, dass die, in der hierzu verwendeten Präsen-tation (s. Anlage 2 zu diesem Protokoll) lediglich Beispielswerte, nicht aber die letztendlich, für den Neubau der Kläranlage Oberaudorf tatsächlich zutreffenden Beiträge und Gebühren, darstellen! Abschließend erläutert Frau Radlbeck jeweils Vor- und Nachteile bei der Festsetzung von Verbesserungs-beiträgen und/oder Gebühren im Rahmen der Refinanzierung der anstehenden Investition.
Diskussionsverlauf
Herr Hans Seebacher dankt allen Vortragenden und spricht sich grundsätzlich für die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen aus. Mehr Vermögen führe zu mehr Beiträgen, eine Gebührenfinanzierung würde eher künftige Generationen belasten. Zudem vertritt er die Auffassung, dass zur Refinanzierung Mittel der allgemeinen Rücklage (des Gemeindehaushaltes) verwendet werden dürfen.
Herr Henning Bruhn präferiert eine Kombinationslösung aus Verbesserungsbeitrag und Gebühr und erinnert daran, dass grds. jede Generation „ihr eigenes Klärwerk“ baut. Anschließend stellt Herr Bruhn detaillierte Fragen zur Beitragspflicht von Geschossflächen, die von Frau Radlbeck dem Grunde nach beantwortet werden. 2. Bürgermeister Alois Holzmaier verweist auf die Möglichkeit, durch, bzw. mit der Verwaltung in Geschäftsterminen einzelne beitragsrechtliche Fragen besprechen zu lassen. Weder die heutige Gemeinderatssitzung, noch die anstehende Sonder-bürgerversammlung wären hierfür geeignete Foren. An die anwesende Presse-vertreterin appelliert Herr Bruhn zu vermerken, das Rücklagen zur Investition der geplanten Maßnahme nicht gebildet werden durften.
Herr Hannes Rechenauer verweist darauf, dass es heute um die Information des Gemeinderates, am 16.03.2017 um die Information der Bürger als Beteiligte, bzw. Betroffene gehe. Er spricht sich für die Beibehaltung der konstruktiven Diskussion im Sinne der Sache aus und empfiehlt die Aufteilung der Investitionskosten jeweils zu 50 % auf Verbesserungsbeiträge und Gebühren. Gleichzeitig sollen versucht werden, die bei den Bürgern bestehende Ängste nach Möglichkeit zu nehmen. Auf seine Anfrage hin, ob nicht angeschlossene Bereiche (z. B. Berggebiete) beitrags-pflichtig im Sinne eines Verbesserungsbeitrages wären, verneint dies Frau Radlbeck mit Verweis auf geltendes Recht (ohne Erschließungsvorteil grds. keine Beitrags-pflicht).
Herr Hans-Georg Kloo bittet um Auskunft darüber, weshalb die bestehenden Faultürme weiterverwendet werden sollen. Werkleiter Herr Michael Schmid gibt dazu umfassend Auskunft.
Herr Klaus Förster dankt ebenfalls allen Vortragenden und spricht sich eindeutig für eine Refinanzierung aus, welche nicht zu einer Neuverschuldung führen wird. Auf seine Nachfrage bzw. der Möglichkeit für Härtefallregelungen berichtet Frau Radlbeck über die Möglichkeiten nach der AO.
Frau Stephanie von Keudell erkundigt sich über die Notwendigkeit des BHKW. Werkleiter Herr Michael Schmid beantwortet diese Erkundigung damit, dass das BHKW zur Deckung des Energiebedarfs im neuen Klärwerk notwendig sei. Derzeit sei von der Einspeisung etwaiger Überschüsse in das Stromnetz nicht auszugehen.
Frau Katharina Kern spricht sich grundsätzlich für eine Verteilung zwischen Verbesserungsbeitrag und Gebührenanpassung zu je 50 % aus und verweist auf möglichen Gestaltungsspielraum, auch bei der Betrachtung und Staffelung der bisherigen Gebühren.
Herr Martin Gruber fordert eine flächendeckende Refinanzierung durch sämtliche Grundstückseigentümer, auch derer, welche Grundstücke nicht von der künftigen Abwasserbeseitigungsanlage entsorgt werden. Frau Radlbeck sieht dies aufgrund der Rechtslage nicht für zulässig.
Darüber hinaus fordert er höhere Bereitstellungsgebühren für Nutzer der sog. „Fäkalschlammentsorgung“. Gleichzeitig zeigt er Verwunderung darüber, dass die neue Anlage mit 10.000 EW konzipiert werde, obwohl Oberaudorf lediglich über ca. 5.000 Einwohner verfüge. Werkleiter Schmid erläutert eingehend die Bedeutung des Begriffs „Einwohnergleichwerte – EW“ und die Notwendigkeit zur Vorhaltung von Reserven für geplante, bzw. anstehende bauliche Erweiterungen im Gemeindegebiet.
Herr Magnus Waller bittet um Auskunft darüber, ob in vergleichbaren Fällen anderorts Bürgerinitiativen gegründet worden wären. Geschäftsleiter Herr Thomas König stellt nochmals dar, dass es sich bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung nicht um eine freiwillige Aufgabe, sondern um eine Pflichtaufgabe handelt, bei der vor Ort keine Entscheidungskompetenz liegt, die Aufgabe zu erfüllen oder nicht, sondern nur, wie die Aufgabe erfüllt werden kann. Dies schließt grds. auch bürgerliches Engagement, z. B. in Form von Bürgerbegehren o. ä. ein.
Abschließend fasst der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier zusammen, dass der Gemeinderat aufgerufen ist, zur Umsetzung der Investition Beschlüsse zu fassen, die sowohl wirtschaftlich vertretbar, als auch sozialverträglich sein müssen. Er bittet jedes einzelne Gemeinderatsmitglied, mit dem jetzt vorhandenen umfassenden Wissen nach Möglichkeit Überzeugungsarbeit – gegen die vorherrschende „Gerüchteküche“ zu leisten. Weiter appelliert er an alle Betroffenen, im Hinblick auf die geplanten 2 Vorausleistungsraten die vorherige Ansparphase zu nutzen.
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3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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3. Sondersitzung des Gemeinderates
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02.03.2017
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Beschlüsse aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt. nicht bekannt zu geben.
In den letzten öffentlichen Gemeinderats-sitzungen wurden keine Anfragen und Anträge abgegeben, welche noch zu bearbeiten, bzw. zu beantworten wären.
Seitens der Verwaltung werden, bzw. sind in dieser Sondersitzung
keine neuen Bekanntgaben abzugeben.
Diskussionsverlauf
Neue Anfragen oder Anträge werden nicht gestellt.
Datenstand vom 15.03.2017 18:08 Uhr