Datum: 14.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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2. Sitzung des Finanzausschusses
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14.03.2017
|
ö
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|
1 |
Sachverhalt
Nach Vortrag der Tagesordnung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier stimmt der Finanzausschuss über diese ab.
Beschluss
Der Finanzausschuss genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.02.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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2. Sitzung des Finanzausschusses
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14.03.2017
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Den Finanzausschuss-Mitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 07.02.2017 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Finanzausschuss genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 07.02.2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 5
Abstimmungsbemerkung
Das Protokoll der öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 07.02.2017 war irrtümlicher Weise nicht via RIS freigeschaltet, bzw. zur Verfügung gestellt. Dies, sowie die Beschlussfassung über die Genehmigung des entsprechenden Protokolls wird alsbald nachgeholt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde daher abgelehnt.
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3. Beratung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2017, dem Finanzplan 2016-2020, sowie Beschlussfassung zur Vorlage an den Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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2. Sitzung des Finanzausschusses
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14.03.2017
|
ö
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|
3 |
Sachverhalt
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Oberaudorf
Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), Stellenplan, Vorbericht, Übersichten über die Verpflichtungsermächtigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan mit Investitionsprogramm bis 2020 und dem Beteiligungsbericht etc. vor.
Die Unterlagen wurden den Ausschuss-Mitgliedern mit der Ladung vorab via RIS, anschließend in ausgedruckter Form zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit allen für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und natürlich mit dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2015 und 2016 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt.
Das Gesamtvolumen des Haushaltentwurfs 2017 beläuft sich auf insgesamt 12.697.800 €, wovon 9.932.500 € auf den VWH und 2.765.300 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2017 nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind für die Jahre 2017 – 2020 nicht geplant; gleichwohl sind im Finanzplanungszeitraum Mittel in Höhe von 6.500.000 € für den Neubau der Kläranlage vorgesehen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben bei 310 v.H., die der Gewerbesteuer weiterhin bei 330 v.H. Die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik vom VWH an den VMH wird mit 1.915.000 € mehr als deutlich erreicht. Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen von 215.000 € verbleibt für den VMH noch ein Betrag von 1.700.000 € für Investitionen.
Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2017 voraussichtlich 2,183 Mio. € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 434 €. Die Rücklagen werden sich zum Jahresende 2017 unter Berücksichtigung der Entnahme von 1,024 Mo. € auf einen Betrag von 2,788 Mio. € belaufen. Sie liegen dann aber immer noch weit über dem gesetzlichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik in Höhe von 97.120,00 €.
Verwaltungshaushalt 2017
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH sind:
Bezeichnung
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HH-Ansatz 2017
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Anteil %
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Einnahmen VWH
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Grundsteuer A und B
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671.500 €
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6,76
|
Gewerbesteuer
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1.381.000 €
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13,90
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Einkommensteuer
|
2.502.700 €
|
25,20
|
Schlüsselzuweisungen
|
1.205.600 €
|
12,14
|
Umsatzsteuer
|
182.000 €
|
1,83
|
Ausgaben VWH
|
|
|
Personalausgaben (Gr. 4)
|
2.695.500 €
|
27,14
|
Sach-und Betriebsaufwand (Gr. 5/6)
|
2.315.700 €
|
23,31
|
Kreisumlage
|
2.237.500 €
|
22,53
|
Gewerbesteuerumlage
|
660.000 €
|
6,64
|
Zuführung an den VMH
|
1.194.800 €
|
12,03
|
Vermögenshaushalt 2017
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:
Bezeichnung
|
HH-Ansatz 2017
|
Anteil %
|
Einnahmen VMH
|
|
|
Zuführung vom VWH
|
1.194.800 €
|
43,21
|
Entnahme aus Rücklagen
|
1.023.500 €
|
37,01
|
Inv.Zuweisungen und -zuschüsse
|
229.000 €
|
8,28
|
Beiträge und ähnliche Entgelte
|
245.000 €
|
8,86
|
Ausgaben VMH
|
|
|
Baumaßnahmen
|
1.839.000 €
|
66,50
|
Erwerb von Grundstücken/Vermessung
|
75.300 €
|
2,72
|
Erwerb von beweglichen AV
|
287.000 €
|
10,38
|
Tilgung von Krediten
|
538.000 €
|
19,46
|
Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen in diesem Jahr (> 50.000 €) sind, jeweils in Tsd. €:
1300.9350 FFW Ndf. Neufahrzeug
|
|
150 Tsd. €
|
6300.9501 Bad-Trißl-Brücke, Fertigstellung
6300.9350 Bauhof Erwerb beweglichen Anlagevermögens
|
|
160 Tsd. €
|
6300.95XX Straßen div. Straßen- u. Brückenbaumaßnahmen
|
|
177 Tsd. €
|
7000.95XX Klärwerk Kanäle, Hausanschlüsse, neue Kläranlage
|
|
880 Tsd. €
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8400.9350 Kursaal Erwerb beweglichen Anlagevermögens
|
|
50 Tsd. €
|
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Oberaudorf die Annahme der Haushaltssatzung 2017, des Haushaltsplans 2017 nebst Anlagen und die entsprechende Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Beratung über den Stellenplan zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Jahr 2017 und Beschlussfassung zur Vorlage an den Gemeinderat
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
2. Sitzung des Finanzausschusses
|
14.03.2017
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Den Mitgliedern des Finanzausschusses wurde ein Entwurf des Stellenplans 2017, welcher als Bestandteil von Haushaltssatzung nebst Anlagen separat zu beraten und zu beschließen ist, via RIS übermittelt.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Oberaudorf die Annahme des Stellenplanentwurfs 2017 und die entsprechende Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5. Beratung des Finanzplans 2016-2020 mit Investitionsprogramm 2017-2020, sowie Beschlussfassung zur Vorlage an den Gemeinderat
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
2. Sitzung des Finanzausschusses
|
14.03.2017
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Finanzplan und Investitionsprogramm 2018 – 2020
Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV-Kameralistik hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2017 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2018 - 2020 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie das Jahr 2016 gezeigt hat, kann und muss hier eigentlich wieder von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine verlässliche Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Den Ausschussmitgliedern liegt der Entwurf des Finanzplans mit Investitions-programm bis zum Jahr 2020 vor.
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Der Finanzplan bis zum Jahr 2020 ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und sieht folgende Zahlen vor:
|
2018 €
|
2019 €
|
2020 €
|
VWH
|
9.765.300 €
|
10.008.600 €
|
10.281.400 €
|
VMH
|
4.616.000 €
|
5.791.000 €
|
4.846.100 €
|
Gesamt
|
14.381.300 €
|
15.799.600 €
|
15.122.600 €
|
Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2018 - 2020 im VMH sind insbesondere der Neubau der Kläranlage mit insgesamt Ausgaben von 6.500.000 €, der Errichtung einer zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtung (2 Gruppen) und weitere Ausbaukosten für verschiedene Straßen und Brücken.
Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH sind mehrere Rücklagenentnahmen, abhängig von der Entscheidung des Gemeinderates über eine Quotierung zur Refinanzierung des Kläranlagenneubaus wäre aber keine zusätzliche Neuverschuldung geplant. Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird bis zum Jahr 2020 in Summe regelmäßig erwirtschaftet. Auch übersteigen die Rücklagen trotz geplanter massiver Entnahme in 2017 klar den geforderten Mindestbetrag.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Oberaudorf die Annahme des Finanzplans 2018-2020 nebst entsprechender Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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2. Sitzung des Finanzausschusses
|
14.03.2017
|
ö
|
informativ
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6 |
Sachverhalt
Herr Klaus Förster zeigt sich verwundert darüber, dass insbesondere bei den Tagesordnungspunkten 3-5 keine Einzelfragen seitens des Gremiums zugelassen wurden. Der Vorsitzende, 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier, bzw. auch Herr Hannes Rechenauer verwiesen auf frühere Sitzungen, bei denen Einvernehmen bestand, dass konkrete Fragen bis zum 01.03.2017 mit der Verwaltung erörtert, bzw. bis zu diesem Termin Änderungswünsche abgegeben werden sollten. Dies, und die Abhaltung von erstmalig 2 Finanzausschuss-Sitzungen war u. a. auch zur Straffung des Abstimmungs- und Aufstellungsprozesses gedacht.
Die Verwaltung bot daraufhin an, etwaige Fragen am 17.03.2017 mit Herrn Förster im direkten Gespräch zu klären.
Diskussionsverlauf
-
Datenstand vom 11.01.2018 11:25 Uhr