Datum: 26.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.01.2021
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beschließend
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Sachverhalt
Erster Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den, damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Mehrzweckfahrzeug für die Feuerwehr Niederaudorf; Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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Sachverhalt
Nach Beschluss des Gemeindesrates aus der Sitzung vom 27.10.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, zur Vergabe für den neuen Mannschaftstransportwagen der FF Niederaudorf Angebote einzuholen.
Für das Fahrgestell wurden 4 Autohäuser mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes angeschrieben.
-VW Zentrum Rosenheim, Abgabe Angebot in Höhe von 53.387,70 Euro
-Autohaus Keller Veitshöchheim, Angebot in Höhe von 52.883,51 Euro
-VW Osenstetter Traunstein, Angebot in Höhe von 53.448,06 Euro
-VW Sauer Bernau, kein Angebot, da durch VW Zentrum Rosenheim übernommen
Zur Installation der feuerwehrtechnischen Ausstattung, sowie dem Einbau der Funkanlage wurde ein Angebot der Fa. Megasound in Rosenheim angefordert, welche auch den Ausbau des Fahrzeuges der Feuerwehr Oberaudorf sach- und fachgerecht übernommen hatte.
Das Angebot beläuft sich auf 10.701,93 Euro
Hinzu kommen noch Kosten in Höhe von ca. 500 Euro für die feuerwehrtechnische Abnahme durch den TÜV Süd.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Magnus Waller trifft ein. Es sind jetzt 19 Mitglieder des Gemeinderats anwesend.
Sachbearbeiter Florian Stuhlreiter trägt den Sachverhalt vor und beantwortet Fragen aus dem Gremium. Dabei wird auch nach dem Listenpreis, bzw. nach dem Rabatt für das Fahrzeug gefragt. Der Rabatt auf den Listenpreis beträgt ca. 24.000,-- Euro.
Sodann wird über die Angebote abgestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der Aufträge an das Autohaus Keller in Veitshöchheim, sowie an die Firma Megasound in Rosenheim.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Änderung der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.01.2021
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Sachverhalt
In § 22 Abs. 1 der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsatzung –FS) ist geregelt, dass jeder Leichnam eines im Gemeindegebiet von Oberaudorf Verstorbenen in das gemeindliche Leichenhaus zu überführen ist.
Die Benutzungsgebühren liegen hier bei 115,00 Euro für die Tage 1-3 und bei 80,00 Euro für jeden weiteren Tag.
Das Bestattungsinstitut Karl Albert Denk aus München hat gegen einen Kostenbescheid hierzu Widerspruch eingelegt, welcher zur Prüfung an das Landratsamt Rosenheim weitergeleitet wurde.
Der BayVerfGH hat jedoch in einem Urteil aus dem Jahr 2004 entschieden, dass dieser Benutzungszwang gegen das Grundrecht der Handlungsfreiheit (Art 101 BV) verstößt.
Somit ist dieser Paragraph aus der Satzung zu streichen.
Diskussionsverlauf
Auch hier erfolgt der Vortrag durch den Sachbearbeiter Florian Stuhlreiter. Dieser erklärt dazu auch die örtlichen Gegebenheiten bezüglich der Sterbefälle in der Klinik-Bad-Trißl. eAuf Nachfrage bestätigt der Sachbearbeiter, dass die Höhe der Gebühr für die Benutzung der gemeindlichen Leichenhäuser durch eine genaue Kalkulation ermittelt wird. Außerdem bestätigt er, dass aufgrund der Coronapandemie derzeit keine Särge während der Trauerfeier an das Grab getragen werden. Der Sarg wird durch die Träger bereits vorher abgestellt.
Weitere Fragen werden nicht gestellt. Es erfolgt die Abstimmung über die Satzungsänderung.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, alle nötigen Schritte zur Änderung der Satzung in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Vorlage der Beteiligungen bzw. des Beteiligungsberichts 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.01.2021
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informativ
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Sachverhalt
Nach Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) ist die Gemeinde Oberaudorf gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens 5 % der Anteile eines Unternehmens gehören. Dieser Bericht soll den Umfang der wirtschaftlichen Beteiligungen der Gemeinde Oberaudorf transparent machen. Die Gemeinde Oberaudorf ist ausschließlich über ihren Eigenbetrieb Gemeindewerke Oberaudorf an folgenden fünf Unternehmen beteiligt:
Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH, INNergie GmbH, KOS Energie GmbH, Hocheck Bergbahnen Verwaltungs GmbH und Hocheck Bergbahnen GmbH & Co KG.
Über den Beteiligungsbericht 2018, der als Anlage beiliegt, ist kein Beschluss zu fassen, sondern nur dem Gemeinderat vorzulegen. Der Beteiligungsbericht 2018 wird nachträglich dem Gemeinderat vorgelegt, da dieser im Haushaltsplan 2020 nicht enthalten war. Mit Schreiben vom 02.12.2020 wurde die Gemeinde Oberaudorf durch das Landratsamt Rosenheim darauf hingewiesen, den Beteiligungsbericht 2018 dem Gemeinderat vorzulegen und anschließend bekanntzumachen.
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2018 zur Kenntnis.
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6. Vollzug des Haushaltsrechts; Bekanntgabe Jahresergebnis 2020 der Gemeinde Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.01.2021
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informativ
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Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2020 ist nach Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06.2021 aufzustellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Rechnungsprüfung bis zum 31.12.2021 durchzuführen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2022, die Jahresrechnung 2020 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Es werden die wichtigsten Daten und Zahlen für das Jahr 2020 bekanntgegeben, die auch als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigelegt waren.
Hier zusammengefasst die Eckdaten für 2020:
Rechnungsergebnis:
Verwaltungshaushalt 11.802.237,15 €
Vermögenshaushalt 6.599.400,74 €
Gesamthaushalt 18.401.637,89 €
Zuführung zum VMH: 1.659.042,61 €
Entnahme aus allg. Rücklage: 1.815.232,45 €
Allg. Rücklage 31.12.2020: 2.028.192,17 €
Schulden 31.12.2020: 3.348.105,00 €
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2020 beträgt 630,00 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.314). Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2020 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2020 wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet, die bis zum 31.12.2021 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO).
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister führt aus, dass die Rücklage höher gebildet werden konnte als zunächst angenommen. Damit dürfte die Liquidität der Gemeinde im stets schwierigen ersten Quartal des Jahres 2021 gesichert sein.
Außerdem weist der Bürgermeister darauf hin, dass aus der vorgelegten Übersicht noch keine Schlüsse für das laufende Haushaltsjahr gezogen werden dürfen, da größere Zahlungen für den Neubau der Kläranlage noch ausstehen. Ob es aufgrund der Pandemielage weitere staatliche Hilfen zur Stärkung der Finanzkraft der Gemeinde gibt ist derzeit noch nicht absehbar.
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7. Antrag der Fraktion FWO auf Erlass einer Ortsgestaltungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.01.2021
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beschließend
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Sachverhalt
Das Ortsbild von Ober- und Niederaudorf entspricht weitgehend immer noch dem typischen Stil einer ländlichen Gemeinde am bayerischen Alpenrand. Dieser ländliche Charakter soll auch in Zukunft erhalten werden.
Da immer häufiger Bauanträge eingehen, die mit einem homogenen Ortsbild nicht mehr im Einklang stehen, hat die Fraktion Freie Wählerschaft Oberaudorf –FWO- am 27.11.2020 einen Antrag an den Gemeinderat gestellt, in dem begehrt wird, dass durch eine Ortsgestaltungssatzung Regelungen geschafften werden, die zum Erhalt des gewachsenen Ortsbildes beitragen.
Insbesondere sollen Regelungen bezüglich der Dachform, Dachneigung, Dachaufbauten (z.B. Platzierung von Photovoltaikanlagen) und der Fassadengestaltung (Putz- und Farbgebung) angedacht werden. Auch weitere sinnvolle Vorschriften wie z.B. für Grundstückseinfriedungen und Gartengestaltung sollten geprüft werden, sofern Regelungsspielraum für die Gemeinde gesetzlich möglich ist.
Nach Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 BayBO können die Gemeinden durch Satzung örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern erlassen (Ortsgestaltungssatzung). Diese Ermächtigung bezieht sich grundsätzlich nur auf das „Wie“ der baulichen Anlage und nicht auf das „Wo“. Eine Einschränkung der allgemeinen bundes- und landesrechtlichen Bauvorschriften kann aber nicht durch Ortsrecht erfolgen. Voraussetzung ist eine hinreichende ortsgestalterische Motivation, die abwägungsfehlerfrei gegenüber dem geltenden Baurecht erfolgen muss.
Es gilt nun, zunächst genau zu ermitteln, welchen Regelungsumfang sich der Gemeinderat wünscht, um in einer der nächsten Sitzungen einen entsprechenden Satzungsentwurf vorlegen zu können.
Diskussionsverlauf
Das Gremium ist einheitlich der Meinung, dass ortsgestalterische Regelungen zum Erhalt eines homogenen Ortsbildes in Oberaudorf getroffen werden sollen. Eine zu starke Einschränkung für einzelne Bauvorhaben sollte nicht erfolgen, die Regelungen sind umfassend abzuwägen.
Der Bürgermeister schlägt vor, die Ausarbeitung einer Ortsgestaltungssatzung dem neuen Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus zu8/ übergeben und dann vom Gemeinderat verabschieden zu lassen. Dieser Vorschlag erfährt große Zustimmung und es erfolgt der Beschluss:
Beschluss
Der Gemeinderat schließt sich dem Antrag der Fraktion FWO an und übergibt die Ausarbeitung einer Ortsgestaltungssatzung an den Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus. Danach erfolgt die Vorlage an den Gemeinderat zur endgültigen Abstimmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Abstandsflächensatzung für das Gemeindegebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.01.2021
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Mit Rundschreiben vom 08.12.2020 (siehe Dokumente) teilte der Bayerische Gemeindetag mit, dass der Bayerische Landtag am 2.12.2020 den Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung zur Novelle der Bayerischen Bauordnung in zweiter Lesung verabschiedet hat. Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem die Novelle des Abstandsflächenrechts mit einer Verkürzung der Abstandsflächentiefen von 1,0 H auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 auf 0,2 H (= Wandhöhe des jeweiligen Bauwerks) mindestens jedoch 3 Meter vor. Da die Verkürzung für alle Gebäudeseiten gilt, wird zukünftig auf das sogenannte Schmalseitenprivileg verzichtet, das vor zwei Außenwänden mit weniger als 16 m Länge bisher nur ein halbes „H“ als Abstandsflächentiefe verlangte. Das führt – und dies ist die politische Intention des Gesetzgebers – zu einem Zusammenrücken der Baukörper (Nachverdichtung) in der zukünftigen Ortsentwicklung. Ausgenommen vom neuen Abstandsflächenrecht außerhalb von Kern-, Gewerbe-, festgesetzten urbanen Gebieten und Industriegebieten sind alle Städte in Bayern über 250.000 Einwohner. Das neue Abstandsflächenrecht wird ohne Übergangsfrist bereits zum 1.2.2021 in Kraft treten. Der Landesgesetzgeber hat mit dem neuen Abstandsflächenrecht aber auch eine Satzungsbefugnis zur Festlegung abweichender Abstandsflächentiefen bis zu 1 H für die Städte und Gemeinden verabschiedet, die dies zur Verbesserung oder Erhaltung der Wohnqualität für erforderlich halten. Dem Rundschreiben wurde auf Grundlage der bisherigen Ermittlungen, Bewertungen und Abstimmungen mit dem STMB (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) ein unverbindliches Muster einer entsprechenden Satzung beigefügt (siehe Dokumente). In der heutigen Sitzung soll diskutiert werden, ob von der Möglichkeit zur Aufstellung einer entsprechenden Satzung für abweichende Abstandsflächen Gebrauch gemacht werden soll bzw. eine dahingehende Satzung aufgestellt werden soll.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister erläutert die neue Rechtslage und erklärt die Wirkung der Änderung der Bayerischen Bauordnung bezüglich der Verringerung der Mindestabstandsflächen zwischen Gebäuden. Der eigentliche Sinn besteht darin, eine stärkere Nachverdichtung von Innenbereichen zu ermöglichen.
Ob dieses Ziel auch für unsere Gemeinde von Bedeutung ist, ist bei der meist weitläufigen Struktur von Oberaudorf eher zu verneinen. Eine Abfrage bei den Landkreisgemeinden hat ergeben, dass ca. ein Drittel das neue Recht anwenden will, aber zwei Drittel die alten Abstandregelungen per Satzung weiterhin erhalten wollen.
Aus dem Gremium wird mehrheitlich geäußert, dass eine zu starke Verdichtung für Ober- und Niederaudorf nicht angestrebt werden sollte. Dadurch können auch negative Auswirkungen entstehen, die dann nicht mehr abwendbar sind. Im Einzelfall können bei begründeten Abweichungen von den durch die Satzung geregelten Abstandsnormen auch Ausnahmen zugelassen werden.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Gemeinderatssitzung entsprechende Abstandsflächensatzungen für die Bereiche Ober- und Niederaudorf zu entwerfen und zur Abstimmung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Beschaffung von Lehrerdienstgeräten aus dem Sonderbudget SoLD
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.01.2021
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Aufgrund der anhaltenden Pandemielage hat nun der Freistaat Bayern beschlossen, die Anschaffung von EDV-Geräten für Lehrkräfte zu fördern. Da Lehrer Beamte und Beschäftigte des Freistaates sind, ist dieser als Dienstherr verpflichtet, sein Personal entsprechend auszustatten. Die Gemeinde ist hingegen als Schulaufwandträger für die Ausstattung der Schule verantwortlich.
Da aber die Zeit drängt, hat das Kultusministerium ein Förderangebot für Lehrerdienstgeräte so angelegt, dass die Gemeinden die Beschaffung übernehmen und der Aufwand dafür vom Freistaat erstattet wird. Laut Förderrichtlinie können für die Schule Oberaudorf zehn mobile Endgeräte beschafft werden. Der Förderbetrag pro Gerät beträgt 1.000 Euro, inklusiv einer Pauschale von bis zu 250,-- Euro für die Inbetriebnahme und Einbindung in die EDV-Landschaft der Schule. Für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Geräte ist dann die Gemeinde ausdrücklich nicht mehr zuständig.
Nach Rücksprache mit der Schulleitung besteht dringend Bedarf, die Lehrkräfte mit brauchbaren Geräten auszustatten. Nach Angaben der EDV-Abteilung ist der Förderbetrag von 1.000,-- Euro pro Gerät ausreichend um ein vernünftiges Arbeitsmittel zu erhalten und in Betrieb zu nehmen.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister verweist noch einmal darauf, dass die Ausstattung der Lehrkräfte nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde fällt. Es handelt sich um ein Entgegenkommen, um den Schulkindern einen optimalen Unterricht zu ermöglichen.
Auch aus dem Gremium wird Kritik an der Vorgehensweise des Kultusministeriums geübt. Die staatlichen Pflichtaufgaben werden hier auf die Gemeinden abgewälzt. Die Nachbetreuung der EDV-Ausstattung für die Lehrkräfte kann von der Gemeinde nicht mehr geleistet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung von zehn mobilen EDV-Geräten für die Lehrkräfte der Grundschule Oberaudorf gemäß dem Förderprogramm Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Abschluss eines Vertrags über Carsharing mit der Innergie GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.01.2021
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10 |
Sachverhalt
Am 15.12.2020 beschloss der Gemeinderat einen Carsharing Vertrag mit der Firma Twist mobility abzuschließen. Im Nachgang zu diesem Beschluss hat sich die Firma INNergie GmbH, an der die Gemeinde als Anteilseigner beteiligt ist und die bereits die Ladeinfrastruktur in Oberaudorf am Parkplatz Geigelsteinstraße betreibt, mit dem Bürgermeister in Verbindung gesetzt. Die Innergie plant in das Carsharing Geschäft einzusteigen. Oberaudorf wäre hier der erste Vertragspartner. Nach Bekanntgabe des Interesses von INNergie fand ein Termin mit Vertretern der Firma und dem 1. und 2. Bürgermeister statt. Im Verlauf des Gespräches hat sich gezeigt, dass die INNergie der interessantere Vertragspartner sein könnte. Dies hat folgende Gründe:
- Die INNergie passt sich bei dem Angebot an die Wünsche der Gemeinde an
- Die INNergie ist ein lokaler, in Rosenheim stationierter Partner
- Es ist die Anschaffung eines Mercedes EQV geplant, welcher ein deutlich höherwertiges Angebot als der Nissan Evalia darstellt
- Die INNergie plant ein Netz von Carsharing Fahrzeugen im Inntal, das unseren Bürgern in Gänze zugänglich wäre
- Das Laden des Fahrzeugs ist für unsere Bürger an nahezu allen E-Tankstellen kostenfrei möglich
- Die INNergie plant, sich auch im Bereich Bike Sharing zu etablieren. Dieser Ansatz könnte für die Gemeinde ebenfalls interessant sein
- Es entstehen keine Kosten oder Risiken für die Gemeinde
In der Abwägung wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat das Angebot der INNergie als Alternative vorzulegen und erneut zu entscheiden.
Diskussionsverlauf
Hier beantwortet der Bürgermeister einige Fragen zum Ablauf der zur Verfügung-stellung der Fahrzeuge und zur Errichtung der Infrastruktur. Es ist geplant, das Ausleihangebot auch auf Fahrräder zu erweitern. Zudem sind auch zusätzliche Ladestationen für das Gemeindegebiet vorgesehen. Die Partnerschaft mit der Innergie GmbH wird auch aus Gründen der Regionalität begrüßt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einen Carsharing Vertrag mit der Firma INNergie GmbH abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.01.2021
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Sachverhalt
Vergabe Untersuchung Nahversorgung
Der Bürgermeister informiert über die Auftragsvergabe für das Nahversorgungskonzept.
Sachstandsbericht Zulaufstrecke Brenner-Nordzulauf
Nachrufe im Audorfer Anzeiger, Vorgehensweise
Es kommt leider immer wieder zu Einwänden bezüglich der Wertung und der Reihenfolge von Nachrufen im Audorfer Anzeiger. Deshalb wird von der Redaktion folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: Nachrufe von Personen die im öffentlichen Auftrag gewirkt haben werden im amtlichen Teil des Anzeigers veröffentlicht. Über eine Veröffentlichung entscheidet grundsätzlich der Bürgermeister. Nachrufe von Personen die sich im Vereinswesen, bzw. für das Gemeinwohl verdient gemacht haben werden im Vereinsteil des Anzeigers veröffentlicht. Auch hier entscheidet letztlich der Bürgermeister.
Diskussionsverlauf
Vergabe Untersuchung Nahversorgung
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Auftrag für das Gutachten, wie zunächst angedacht, an die Firma BBE vergeben wurde. Eine mögliche Vergabe an die Fa. CIMA schied aus, weil dieses Unternehmen bereits eine Studie für einen großen Discounter über Oberaudorf angefertigt hat.
Sachstandsbericht Zulaufstrecke Brenner-Nordzulauf
Am Donnerstag den 28.01.2021 werden die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens zuerst den Bürgermeistern und dann in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Eine Zusage für die Finanzierung der Machbarkeitsstudie für eine Verknüpfungsstelle im Berg (Wildbarren) wurde von der Regierung von Obb. noch nicht getätigt. Hier laufen noch Gespräche.
Nachrufe im Audorfer Anzeiger, Vorgehensweise
Der Vorschlag von Bürgermeister und Redakteurin soll angewendet werden.
Es wird auch diskutiert, ob Beiträge von politischen Parteien oder Fraktionen im Audorfer Anzeiger erscheinen sollen. Mehrheitlich ist man der Meinung, dass der Audorfer Anzeiger politisch neutral gestaltet werden muss und keine Plattform für politische Stellungnahmen entstehen darf. Redaktionelle Beiträge, die über Aktionen berichten, an denen Parteien oder Wählergruppen beteiligt waren, können veröffentlicht werden, sofern politische Aussagen unterbleiben.
Anschaffung eines Konferenzsystems
Die Gemeinde will ein Konferenzsystem anschaffen, mit dem Übertragungen in sog. Livestreams ermöglicht werden. Veröffentlichungen sollten allerdings nur für registrierte Nutzer abrufbar sein. Eine Kommentarfunktion wird nicht eingerichtet.
Glatte Wege, Winterdienst auf Wanderwegen
Aus dem Gremium wird von sehr glatten Wanderwegen berichtet. Die Haftungsfrage wird kurz erläutert. Das Thema Winterdienst soll aus aktuellem Anlass auch im Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus behandelt werden.
Datenstand vom 25.02.2021 08:17 Uhr