Datum: 29.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.05.2021
3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, 8 Carports und 2 Kfz-Stellplätzen, Kufsteiner Str. 34, Fl.Nr. 186/2, Gemarkung Oberaudorf; nochmalige Behandlung im Gemeinderat
4 Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Einfangstraße, Teilflächen der Flurnummern 145, 146, 147, Gemarkung Niederaudorf; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung
5 Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung der beiden Grundstücke Alpenweg/Agger Straße, Fl.Nr. 63/10 und 63/11, Gemarkung Niederaudorf
6 Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für Grundstücke an der Tatzelwurmstraße, Fl.Nr. 999/19, 999/22 und 999/28, Gemarkung Niederaudorf
7 Pumptrack Kurpark
8 Zustimmung für eine gemeinsame Resolution zum Brenner Nordzulauf auf Landkreisebene
9 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen.
Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 08.06.2021 entschieden hat, dass die Ordnungsgewalt des Vorsitzenden bei Gemeinderatssitzungen soweit reicht, dass er die Gemeinderatsmitglieder auch bei abnehmender Ansteckungsgefahr zum Tragen einer FFP 2 Maske verpflichten kann.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Hannes Rechenauer ist entschuldigt. Es sind 20 Mitglieder des Gemeinderats anwesend.

Gemeinderatsmitglied Regina Götze meldet sich zu Wort und stellt einen Antrag nach § 26 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dass der TOP 15 der Tagesordnung abgesetzt werden soll, da zum Sachverhalt zu wenig Informationen vorgelegen haben.

Der Bürgermeister erwidert, dass es sich um einen TOP in der nichtöffentlichen Sitzung handelt und dass Informationen darüber in der entsprechenden Diskussion gegeben werden. Er bittet das Gremium um Abstimmung zum Antrag.

Nach der ersten Abstimmung stellt Gemeinderatsmitglied Susanne März den Antrag, TOP 7 von der Tagesordnung zu nehmen, da zum Sachverhalt zu spät und nicht umfassen informiert wurde und der Wortlaut der Überschrift zu TOP 7 nicht eindeutig gefasst ist.

Der Bürgermeister erwidert, dass er den Sachverhalt bereits schriftlich konkretisiert hat und dass darüber ausführlich beraten werden kann. Er bittet das Gremium um Abstimmung zum Antrag.

Nach Abstimmung über die zwei vorherigen Anträge stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.

Beschluss 1

Auf Antrag soll TOP 15 von der heutigen Tagesordnung genommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

Beschluss 2

Auf Antrag soll TOP 7 von der heutigen Tagesordnung genommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

Beschluss 3

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.05.2021 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.05.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, 8 Carports und 2 Kfz-Stellplätzen, Kufsteiner Str. 34, Fl.Nr. 186/2, Gemarkung Oberaudorf; nochmalige Behandlung im Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid wurde in mehreren zurückliegenden Sitzungen des Bau- und Straßenausschusses beraten, in der Sitzung am 18.05.2021 wurde das gemeindliche Einvernehmen und die erhaltungsrechtliche Genehmigung erteilt. Am 21.05.2021 ging ein Antrag nach Art. 32 Abs. 3 GO bei der Gemeinde ein, den Tagesordnungspunkt 7 der Bauausschusssitzung vom 18.05.2021 „Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, 8 Carports und 2 Kfz-Stellplätzen, Kufsteiner Str. 34, Fl.Nr. 186/2, Gemarkung Oberaudorf“ nochmal im Hauptausschuss zu behandeln und darüber abzustimmen.
Zum Grundstück Kufsteiner Str. 34 wurden bereits in der Sitzung am 01.12.2020 und am 23.03.2021 jeweils ein Antrag auf Vorbescheid beraten und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Ansicht des Gremiums anfänglich die Einfügung in die Umgebungsbebauung nicht gegeben war und zwischenzeitlich die Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“ beschlossen wurde. Grund für die letzte Ablehnung war vor allem der massive südliche Quer-/Standgiebel. Nach einigen Gesprächen mit dem Bauherrn und dem Architekten liegt nun erneut ein zu den vorherigen Planungen geänderter Antrag auf Vorbescheid vor. Dieser sieht wiederum die Bebauung des Grundstückes mit einem Gebäude mit 5 Wohneinheiten, 8 Carports und 2 Stellplätzen sowie einer seitlichen Wandhöhe von 7 m und einem Satteldach vor. Nach Süden sollen zwei symmetrisch angeordnete Dachgauben sowie eine mittige Dachgaube mit vorgelagerter Dachterrasse auf darunter liegendem Vorbau entstehen. Gemäß § 4 der Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“ darf die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung der Errichtung baulicher Anlagen nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.

Diskussionsverlauf

Der Antrag wurde mit Schreiben vom 25.06.2021 zurückgenommen. Eine weitere Behandlung erfolgt nicht mehr. Der Beschluss des Bau- und Straßenausschusses vom 18.05.2021 ist gültig.

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4. Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Einfangstraße, Teilflächen der Flurnummern 145, 146, 147, Gemarkung Niederaudorf; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 17.11.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Einfangstraße, Teilflächen der Flurnummern 145, 146, 147, Gemarkung Niederaudorf gefasst.
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat am 27.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Planentwurf gebilligt und beschlossen, aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Einfangstraße, Teilflächen der Flurnummern 145, 146, 147, Gemarkung Niederaudorf bekannt zu geben und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 10.05.2021 bis 11.06.2021 statt.
Das Ergebnis dieses Verfahrens, bei dem 41 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, lautet wie folgt:
Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange
Von 18 Stellen ging kein Rücklauf ein.
18 Stellen hatten keinen Einwand zum Vorhaben.
Von 5 Stellen gingen Stellungnahmen ein, welche nachfolgend behandelt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Stellungnahmen der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange
DB AG, 09.06.2021
Durch die Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Bereich Einfangstraße werden die Belange der DB AG und ihrer Konzernunternehmen nicht berührt.
Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass im Bereich Einfang die Neubaustrecke des Brenner-Nordzulaufs geplant ist. Im angefragten Bereich verläuft die Neubaustrecke in Tunnellage. Die Bestandsstrecke wird in diesem Bereich vstl. östlich von Einfang verlegt. Nördlich von Einfang verbinden sich beide Trassen in der Verknüpfungsstelle Niederaudorf. Da die Vorplanungen erst beginnen, können sich allerdings noch Änderungen in der Lage ergeben.
Die Planungsunterlagen können unter https://www.brennernordzulauf.eu/planungsunterlagen-tav-gpr-epr.html eingesehen werden.
Abwägung
Da es bei der Planung der Gemeinde ausschließlich um die Sicherung/Umnutzung des Gebäudebestands geht und der vorhandene Siedlungsbereich nicht nach außen hin erweitert wird, ergibt sich gegenüber der Bahn im Vergleich zum aktuellen Zustand keine planungsrechtliche Änderung.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 
Anwesend
Ja
Nein
20
20
0


Landratsamt Rosenheim, Brandschutzdienststelle vom 10.05.2021
Es bestehen grundsätzlich keine Einwände.
Dennoch bitten wir bei der Nachverdichtung von Bauland den notwendigen Löschwasserbedarf, den Abstand der 1. Löschwasserentnahmestelle zu den Objekten sowie die Zugänglichkeit der geplanten Objekte zu beachten. Des Weiteren bitten wir, notwendige Flächen für die Feuerwehr zu berücksichtigen.
Die Planungshilfen zur Bauleitplanung wurden der Vollständigkeit halber dieser Stellungnahme beigefügt. Mit dieser Stellungnahme werden nur die Belange der Feuerwehr im abwehrenden Brandschutz angesprochen. Es werden keine Aussagen zum baulichen Brandschutz getätigt.
Von Seiten der Brandschutzstelle gibt es keine Anmerkungen zum Projekt.
Abwägung
Die Nachweise zum Brandschutz sind im Rahmen der Bauanträge zu berücksichtigen. Grundsätzlich wird aber darauf hingewiesen, dass der Ortsteil über eine ausreichende Löschwasserversorgung verfügt. Zudem sind die Bestandsgebäude über vorhandene Wege auch für die Feuerwehr erreichbar.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 
Anwesend
Ja
Nein
20
20
0


Landratsamt Rosenheim, Immissionsschutzbehörde vom 11.05.2021
Die Belange des Immissionsschutzes sind nur dann berührt, wenn immissionsrelevante Einzelbauvorhaben neu verwirklicht werden. Die Immissionsschutzbehörde ist bei solchen Verfahren entsprechend zu beteiligen.
Abwägung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und erfordert keine Planänderung.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 
Anwesend
Ja
Nein
20
20
0


Regierung von Oberbayern vom 17.05.2021
Folgende Belange sind durch die Planung berührt:
Natur und Landschaft:
Auf Grund der exponierten Lage ist bei baulichen Veränderungen auf eine angepasste Baugestaltung und eine schonende Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild zu achten (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 (G), Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B Il 3.1 (Z)). Wir bitten diesbezüglich um Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und Naturschutzbehörde.
Hochwasserschutz:
Das Plangebiet befindet sich gemäß dem Informationsdienst IÜG in einem wassersensiblen Bereich. Die Risiken durch Hochwasser sollen soweit als möglich verringert werden (vgl. LEP 7.2.5 (G)). Wir bitten diesbezüglich um Abstimmung mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Rosenheim.
Bewertung:
Der Siedlungssplitter an der Einfangstraße besteht aus drei Wohngebäuden sowie drei Nebengebäuden unterschiedlicher Größe. Auf Grund der beträchtlichen Entfernung zu denHauptsiedlungsbereichen und den damit verbundenen langen Wegen zu zentralen Versorgungseinrichtungen der Gemeinde Oberaudorf empfehlen wir, die Erweiterung von Wohnnutzung an der Einfangstraße über das geplante Maß hinaus nicht weiter zu befördern. Die Satzung steht bei Berücksichtigung der aufgeführten Belange den Erfordernissen der Raumordnung nicht grundsätzlich entgegen.
Hinweis:
Diese Stellungnahme beschränkt sich auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht. Sie bezieht sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Hierzu verweisen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Abwägung
Die seitens der Regierung genannten Behörden wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Nachdem durch die Satzung noch kein Baurecht geschaffen wird, sind die genannten Belange im Rahmen des erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen. In der Begründung wird zudem bereits auf die Lage im LSG sowie die Wassersensibilität des Gebiets eingegangen.
Der Umgriff der Satzung umfasst ausschließlich den Bestand und ermöglicht keine Vergrößerung des Siedlungsbereichs nach außen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 
Anwesend
Ja
Nein
20
20
0


Wasserwirtschaftsamt Rosenheim vom 18.05.2021
Das WWA übermittelt folgende fachliche Empfehlungen und Hinweise:
Hochwassergefahren:
Aus unserer Sicht sollte ein Hinweis zur Höhenlage der Oberkante Rohfußboden im Erdgeschoss der Gebäude 25 cm über Gelände als Mindestmaß (Angabe vorzugsweise in DHHN2016) ergänzt werden.
Nachteilige Veränderungen des Oberflächenabflusses für angrenzende Bebauung und Grundstücke durch Baumaßnahmen sind nicht zulässig (§ 37 WHG).
Wir empfehlen der Gemeinde daher entsprechend den Hinweis mit aufzunehmen, dass keine Geländeveränderungen (Auffüllungen, Aufkantungen etc.) durchgeführt werden dürfen, die wild abfließendes Wasser aufstauen oder schädlich umlenken können.
Umgang mit Niederschlagswasser:
Eine flächenhafte Versickerung (z.B. über Mulden) ist generell der unterirdischen Versickerung vorzuziehen.
Daher schlagen wir vor den folgenden Absatz mitaufzunehmen:
“Wo die Untergrundverhältnisse es zulassen, ist Niederschlagswasser nach den Vorgaben der Niederschlagswasser-Freistellungsverordnung (NWFreiV) in Verbindung mit der TRENGW über die belebte Bodenzone zu versickern.
Kann die Flächenversickerung oder das Anlegen von Mulden nachweislich nicht verwirklicht werden, ist eine linienförmige Versickerung über Rigolen oder Sickerrohre anzustreben. Die punktuelle Versickerung von Regenwasser über einen Sickerschacht ist nur anzuwenden, wenn zwingende Gründe (ungünstige Untergrundverhältnisse) eine der vorgenannten Lösungen ausschließen. Im Allgemeinen wird darauf hingewiesen, dass das Durchstoßen grundwasserschützender Deckschichten nicht zulässig ist. Die Sohle einer Versickerungsanlage darf im Rahmen der erlaubnisfreien Versickerung gemäß NWFreiV nicht tiefer als 5 m unter Geländeoberkante liegen und muss einen Abstand von 1 m zum mittleren höchsten Grundwasserstand aufweisen. Alternativ ist die Versickerung beim Landratsamt Rosenheim - Wasserrecht wasserrechtlich zu beantragen.“
Abwägung
Maßnahmen zur Versickerung sowie zum Schutz vor möglicherweise durch hohen Grundwasserstand eindringendem Wasser sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen. Um die Bauherren zu sensibilisieren können folgende Hinweise in den Satzungstext eingefügt werden:
„Schnell abfließendes Oberflächenwasser / Grundwasser: Das Planungsgebiet liegt in einem wassersensiblen Bereich. Es ist durch den Bauherrn zu prüfen, ob Maßnahmen zum Schutz vor eindringendem Oberflächen- oder Grundwasser erforderlich sind. Dazu zählt die erhöhte Lage des Rohfußbodens über dem Gelände oder eine wasserdichte Ausbildung von Kellergeschossen und Lichtschächten.
Nachteilige Veränderungen des Oberflächenabflusses für angrenzende Bebauung und Grundstücke durch Baumaßnahmen sind nicht zulässig (§ 37 WHG).“
“Wo die Untergrundverhältnisse es zulassen, ist Niederschlagswasser nach den Vorgaben der Niederschlagswasser-Freistellungsverordnung (NWFreiV) in Verbindung mit der TRENGW über die belebte Bodenzone zu versickern.
Kann die Flächenversickerung oder das Anlegen von Mulden nachweislich nicht verwirklicht werden, ist eine linienförmige Versickerung über Rigolen oder Sickerrohre anzustreben. Die punktuelle Versickerung von Regenwasser über einen Sickerschacht ist nur anzuwenden, wenn zwingende Gründe (ungünstige Untergrundverhältnisse) eine der vorgenannten Lösungen ausschließen. Im Allgemeinen wird darauf hingewiesen, dass das Durchstoßen grundwasserschützender Deckschichten nicht zulässig ist. Die Sohle einer Versickerungsanlage darf im Rahmen der erlaubnisfreien Versickerung gemäß NWFreiV nicht tiefer als 5 m unter Geländeoberkante liegen und muss einen Abstand von 1 m zum mittleren höchsten Grundwasserstand aufweisen. Alternativ ist die Versickerung beim Landratsamt Rosenheim - Wasserrecht wasserrechtlich zu beantragen.“
Beschluss:
Die Hinweise werden wie in der Abwägung vorgeschlagen in der Satzung ergänzt.
Abstimmungsergebnis: 
Anwesend
Ja
Nein
20
20
0

Beschluss

Der Gemeinderat folgt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und billigt den Planentwurf mit Begründung, Plandatum 29.06.2021. Die angeführten Ergänzungen werden, soweit notwendig, eingearbeitet (ohne Planänderung i. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB). Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Einfangstraße, Teilflächen der Flurnummern 145, 146, 147, Gemarkung Niederaudorf als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung der beiden Grundstücke Alpenweg/Agger Straße, Fl.Nr. 63/10 und 63/11, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die westliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 63/5, Gemarkung Niederaudorf liegt mit Datum 06.06.2019 ein Aufstellungsbeschluss für eine Einbeziehungssatzung vor. Die Einbeziehung wurde damit begründet, dass die betroffene Teilfläche dreiseitig von Wohnbebauung umgeben ist. Eine Einbeziehung bzw. Schaffung von zusätzlichen Baurecht war vertretbar. Aus diversen Gründen des Antragstellers bzw. Vorhabenträgers wurde das Verfahren jedoch nicht weiter verfolgt und ruht seitdem. Der nun vorliegende Antrag zur Einbeziehung der Grundstücke Fl.Nr. 63/10 und 63/11 in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist nach § 34 Abs. 4 BauGB zu beurteilen. Da das Grundstück Fl.Nr. 63/11 faktisch nicht direkt an eine bestehende Wohnbebauung angrenzt und das Grundstück Fl.Nr. 63/10 nur südlich an ein bestehendes Wohnhaus angrenzt, sind aus Sicht der Verwaltung die Voraussetzungen zur Einbeziehung nicht eindeutig gegeben. Zudem sieht die Verwaltung hier keine Notwendigkeit, für diese Außenbereichsflächen Baurecht zu schaffen. Ein Lückenschluss, wie z.B. in vergleichbaren Fällen, ist hier nicht gegeben.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt den Antrag anhand eines Auszugs aus dem Flächennutzungsplan vor. Der Bürgermeister erklärt die Voraussetzungen für eine Einbeziehungssatzung und erläutert, dass dies ein schlankes Mittel zur Schaffung von Baurecht darstellt. An dieser Stelle besteht jedoch von Seiten der Gemeinde kein Verlangen, eine Bebauung zuzulassen; zudem sind, wie im Sachverhalt beschrieben, die Voraussetzungen für eine Einbeziehungssatzung nicht eindeutig gegeben.  

Beschluss

Dem Antrag auf Einbeziehung der Grundstücke Fl.Nr. 63/10 und 63/11, Gemarkung Niederaudorf wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für Grundstücke an der Tatzelwurmstraße, Fl.Nr. 999/19, 999/22 und 999/28, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 27.10.2020 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Wohnhäusern in der Tatzelwurmstraße, Fl.Nr. 999/28, Gemarkung Niederaudorf behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Grund für die Ablehnung war die Lage des Grundstückes im Außenbereich. Das Landratsamt folgte mit Bescheid (AZ VB-2020-3672) vom 28.04.2021 der Einschätzung des Gemeinderates und lehnte den Antrag ab. Voraussetzung zur Schaffung von Baurecht ist hier die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung. Mittlerweile liegt ein Antrag der Bauwerber (Eingangsdatum 26.03.2021) zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke an der Tatzelwurmstraße mit den Fl.Nr. 999/19, 999/22 und 999/28, Gemarkung Niederaudorf vor.  Die Antragsteller würden sich im Zuge der Einbeziehungssatzung dazu bereit erklären, einen entsprechenden Grundstücksstreifen entlang der Tatzelwurmstraße zur Errichtung eines Gehsteigs zur Verfügung zu stellen. Entstehen sollen auf den Grundstücken Fl.Nr. 999/19 und 999/22 je ein Wohnhaus, auf Fl.Nr. 999/28 zwei Wohnhäuser mit entsprechender Zuwegung.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert den Antrag auf Einbeziehungssatzung anhand eines Auszugs aus dem Flächennutzungsplan und weist auf den abgelehnten Antrag auf Vorbescheid hin. Aufgezeigt wurde auch die Historie der Grundstücke bzw. deren Darstellung im Flächennutzungsplan in vergangenen Planentwürfen und die stattgefundenen Gespräche mit dem damaligen Eigentümer. Ein Mitglied des Gemeinderates betont, dass bei der Behandlung des Antrags auf Vorbescheid bereits eine ausführliche kontroverse Diskussion stattgefunden hat, u.a. über den dörflichen Charakter des Gebiets und dass die Gemeinde mit den vorhandenen Flächen haushalten sollte. Bürgermeister Matthias Bernhardt gibt zu bedenken, dass nach Aufstellung einer Einbeziehungssatzung das Baurecht nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre. Die Alternative wäre die Aufstellung eines Bebauungsplans, mit dem die Gemeinde die Möglichkeit hätte, Art und Maß der Bebauung detailliert und nach eigenen Vorstellungen zu regeln.
Es wird rege über das Bauvorhaben und die Lage im Außenbereich diskutiert, u.a. mit folgenden Aussagen:
  • Die geplanten Gebäude müssten sich in die Umgebungsbebauung einfügen und an die Ortsgestaltungssatzung halten.
  • Eine Schließung der vorhandenen Baulücke wird als sinnvoll erachtet.
  • Ein Gehsteig an der Tatzelwurmstraße, wenn auch nur in einem Teilbereich, wird als sinnvoll und notwendig angesehen.
  • Das Bauvorhaben wird auch im Hinblick auf Verkehrsführung der Tatzelwurmstraße kritisch gesehen.
  • Eine Nachverdichtung vorhandener Baulücken ist zu bevorzugen.
  • Die geplante Bebauung erscheint als zu massiv.
  • Es soll hier mit Augenmaß Baurecht geschaffen werden.
Letztendlich kommt man mehrheitlich zu dem Ergebnis, den Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung abzulehnen, jedoch aus oben genannten Gründen die Aufstellung eines Bebauungsplans zu befürworten. Es sollen entsprechende Gespräche mit den Grundstückseigentümern stattfinden.

Beschluss

Der Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung wird abgelehnt. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit den Eigentümern der Grundstücke 999/19, 999/22 und 999/28, Gemarkung Niederaudorf, in ein Bauleitplanungsverfahren einzutreten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

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7. Pumptrack Kurpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf als Tourismusort zielt darauf ab, das touristische Angebot nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig ist immer angestrebt, touristische Investitionen so auszulegen, dass auch der Einheimische einen möglichst großen Mehrwert erfährt. Pumptracks werden im Moment sehr stark nachgefragt, dies bestätigen Rücksprachen mit den Nachbarkommunen und auch Gespräche mit Vertretern der Jugendlichen vor Ort. Pumptracks sprechen dabei eine Vielzahl von Nutzergruppen an, v.a. aber die Gruppe der Radfahrer. Diese sind zeitgleich die touristische Gruppe, die die meiste Wertschöpfung vor Ort bringt. Pumptracks sind im Allgemeinen attraktiv für: Mountainbiker, Skate- & Longboard, BMX, Scooter, Laufrad, Inline Skates. Gleichzeitig bieten sie eine hohe Sicherheit, Pumptracks stehen nach der Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) als „blaue“ Sportanlagen auf der gleichen Stufe wie Kinderspielplätze. Auch in der Lärmbelastung liegen sie mit ca. 80dB unterhalb von Beachvolleyballplätzen oder Bolzplätzen. Da der Wunsch aus der Jugend für einen Pumptrack vorliegt, eine solche Anlage in das Tourismuskonzept passt und die umliegenden Tourismusorte z.T. stark in diesem Bereich investieren, scheint ein Pumptrack auch für Oberaudorf sinnvoll zu sein. In der heutigen Sitzung soll v.a. eine generelle Beschlussfassung zur Umsetzung eines Pumptracks und eine Diskussion über die Verortung des Pumptracks stattfinden. Verschiedene Optionen werden vorgestellt.      

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird zunächst mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung dieses Tagesordnungspunktes zu Irritationen geführt hat, die vermuten ließ, dass über den angegebenen Standort eines Pumptracks am Kurpark heute abschießend abgestimmt werden sollte. Dabei wird auch die kulturelle Bedeutung des Geländes am Kurpark erwähnt.

Vom Bürgermeister wird aber erläutert, dass diese Absicht nicht bestanden hat, sondern dass generell über die Anlegung eines Pumptracks (Rundstrecke für BMX-Fahrräder) und über dafür geeignete Standorte beraten werden sollte. Da zahlreiche Jugendliche sich an den Rand gedrängt fühlen und ein Standort in der Nähe der Bergbahn Hocheck wegen einer kombinierten Nutzung auch von touristischem Vorteil sein kann, steht zuerst der Standort nördlich des Kurparks im Fokus.

Mehrheitlich wird aber der Standort am Kurpark als ungeeignet bewertet. Zusehr sei dieses Gelände für die örtlichen Vereine und Kulturträger von Bedeutung. Eine Sportanlage würde sich dort störend auswirken. Die selbe Meinung wurde auch durch einen Vertreter der Musikkapelle geäußert, dem der Bürgermeister nach Zustimmung durch den Gemeinderat das Wort erteilen konnte.

Der Bürgermeister stelle dann im Einvernehmen mit dem Gremium noch zwei weitere mögliche Standorte für einen Pumptrack vor:
  • Im Bereich des Übergeländes am Hocheck. Hier könnte insbesondere der Synergieeffekt mit dem Freizeitgebiet Hocheck ausgenützt werden.
  • Der Bereich westlich des Sportplatzes beim Jugendhaus CO², wo bereits mehrere Sportstätten eingerichtet sind. Die Nähe zum Jugendhaus wird sehr positiv bewertet.

Schließlich gelangt man aber zum Ergebnis, dass dieses Anliegen noch eingehender untersucht werden soll und verweist an den Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus, dessen nächste Sitzung bereits am 13.07.2021 stattfindet.

Beschluss

Der Gemeinderat verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus. Dabei sollen die Planungen eines Pumptracks am festzulegenden Standort bewertet werden. Die notwendigen Genehmigungen sollen eingeholt werden und Verhandlungen mit potentiellen Sponsoren aufgenommen werden. Der finale Beschluss zur Umsetzung wird nach Vorliegen einer fundierten Planung und des Finanzierungskonzepts in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Zustimmung für eine gemeinsame Resolution zum Brenner Nordzulauf auf Landkreisebene

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

In einer Versammlung aller Bürgermeister der Gemeinden, die bei der Planung der Brennerzulaufstrecke von der violetten Trasse der DB AG betroffen sind, wurde beschlossen, eine Resolution zu verfassen, welche die Interessen aller Gemeinden wiederspiegelt, um in der Region mit einer Stimme sprechen zu können. Dies ist auch wichtig, damit sich der Landrat uneingeschränkt hinter die Ziele der einzelnen Gemeinden stellen kann. Die Resolution ist nunmehr ausgefertigt:


Resolution
aller Kommunen in der Region Rosenheim,
die von den Planungen zum Brenner-Nordzulauf unmittelbar betroffen sind


Nach Bekanntgabe der Vorzugstrasse (violette Trasse) des Brenner-Nordzulaufs in der Region Rosenheim durch die Deutsche Bahn sind sich die unmittelbar betroffenen Kommunen darin einig, bezüglich des weiteren Feinplanungsprozesses die folgenden Forderungen mit Nachdruck zu erheben. Durch die Deutsche Bahn muss der Feinplanungsprozess in enger Kooperation mit den betroffenen Kommunen umgesetzt werden. Dabei sind unsere aufgeführten Forderungen mit einzubeziehen.

Da der Brenner-Nordzulauf, als wichtiges Teilstück der transeuropäischen Netzachse von Skandinavien zum Mittelmeer, viele Vorteile für die EU und zahlreiche Mitgliedsstaaten bietet, erwarten wir, dass alles unternommen wird, um die Nachteile dieser Neubaustrecke für die anliegenden Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Deshalb vertreten die betroffenen Kommunen einstimmig nachfolgende Anliegen. Sie müssen intensiv geprüft und so weit wie möglich umgesetzt werden.

  1. Wir fordern, dass vor einer Realisierung der Neubaustrecke für den Brenner-Nordzulauf der Bedarf für zusätzliche Gleise einer Hochleistungstrasse eindeutig nachgewiesen wird. Ohne Bedarf keine Neubaustrecke!

  1. Wir erkennen an, dass die Vorzugstrasse bereits auf einer Länge von 31,5 Kilometer im Tunnel geführt wird. Das reicht für die gesamte Strecke jedoch noch nicht aus. Da die Feinplanung der violetten Trasse unabhängig von der Bedarfsfrage weiterverfolgt wird, stellen wir im Rahmen des weiteren Planungsprozesses folgende Forderungen:

    1. Innunterquerung nördlich von Rosenheim

    1. Einstellung der weiteren Planung der Untervariante V1 und ausschließliche Weiterverfolgung der Untervariante V2

    1. Verschiebung der Verknüpfungsstelle Ostermünchen nach Norden – im Zuge dessen auch Erhalt der bestehenden Bahnstrecke sowie des Bahnhofs Ostermünchen – sowie Verlegung der Verknüpfungsstelle Niederaudorf nach Westen in den Wildbarren

    1. Weitestgehend unterirdische Streckenplanung nördlich von Rosenheim, insbesondere unterirdische Querungen von bestehenden Bahntrassen, Bundes- oder Staatsstraßen sowie Gewässern (1., 2. und 3. Ordnung)


  1. Unabhängig von den Neubauplanungen des Brenner-Nordzulaufs stellen wir bezüglich der Bestandstrasse und der derzeitigen Situation an unseren Bahnhöfen folgende Forderungen:

    1. Umgehende Lärmsanierung der Bestandsstrecke nach Neubaustandard und unverzügliche Umsetzung der bereits 2016 getroffenen Zusagen zum überobligatorischen Lärmschutz bestehender Trassenabschnitte

    1. Einführung des Halbstundentakts im Schienenpersonennahverkehr nach München, Salzburg und Kufstein sowie Ausbau des Angebots im Schienenpersonenfernverkehr

    1. Zügiger barrierefreier Ausbau aller Bahnhöfe und Haltestellen im Landkreis Rosenheim


Begründung:

(1.) Der Schutz von Mensch, Natur und Umwelt hat höchste Priorität. Der Neubau einer Hochleistungstrasse wirkt sich in den betroffenen Kommunen nachteilig auf diese Schutzgüter aus. Sollte der Bedarf für eine Neubaustrecke nicht nachgewiesen sein, darf sie auch nicht realisiert werden.

(2.) Der Tunnelanteil muss weiter erhöht werden. Eine oberirdische Neubaustrecke würde mit der einhergehenden Trenn- und Zerschneidungswirkung einen erheblichen Eingriff in die charakteristische Landschaft des Alpen- und Voralpenraums bedeuten, die zum einen unsere Heimat kennzeichnet, zum anderen gerade in den Bereichen Landwirtschaft und Tourismus unser einzigartiges Kapital darstellt. Die erlebbare und spürbar intakte Natur in Stadt und Landkreis Rosenheim mit ihrer sensiblen Funktionalität und Schönheit, aber insbesondere auch mit ihren eng limitierten verfügbaren Flächen ist für unsere Region von außerordentlicher Bedeutung. Wir fordern daher größtmöglichen Schutz dieses verletzlichen Lebensraums für Mensch und Natur.

(2.1.) Der Inn, mit seinen Ufer- und Auenbereichen, ist in Stadt und Landkreis Rosenheim ein in ökologischer und landschaftlicher Hinsicht besonders schützenswerter Bereich. Eine Querung muss daher – so, wie im südlichen Landkreis geplant und in Tirol bereits gebaut – zwingend unterirdisch erfolgen.

(2.2.) Das von der Deutschen Bahn durchgeführte Trassenauswahlverfahren hat eine klare und eindeutige Präferenz für die Untervariante V2 ergeben, welche eine durchgängig unterirdische Schienenführung vorsieht. Die Variante V2 erfüllt sämtliche Maßgaben aus dem Raumordnungsverfahren, weist erheblich geringere technische Realisierungsrisiken auf und hat die Zustimmung der Anrainergemeinden. Um den Belangen der betroffenen Bevölkerung, der Landwirtschaft, des Naturschutzes, des Grundwasser- und Gewässerschutzes sowie des Tourismus bestmöglich Rechnung zu tragen, muss die Untervariante V1 verworfen werden. Deshalb sind sämtliche Planungsarbeiten diesbezüglich einzustellen. Der Planungsauftrag muss ausschließlich V2 zum Gegenstand haben.

(2.3.) Die Verknüpfungsstelle Ostermünchen löst aufgrund ihrer Situierung und aufgrund der Tatsache, dass dort die höchste Bahnverkehrsdichte im Landkreis Rosenheim vorherrschen würde, eine Vielzahl von Betroffenheiten und Existenzängsten aus. Ihre unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung und zu landwirtschaftlichen (Bio-)Betrieben sowie die Überplanung des bestehenden Sportgeländes haben massive negative Auswirkungen zur Folge. Aufgrund der Verlegung der Bestandsstrecke inklusive des Bahnhofs Ostermünchen verliert der Ortskern seinen direkten Anschluss an den Schienenpersonennahverkehr. Gleichzeitig werden unberührte Flächen mit bis zu fünf Gleisen und einem neuen Bahnhaltepunkt belastet. Durch eine geringfügige Lageverschiebung der jetzt vorgesehenen Verknüpfungsstelle nach Norden, in ein dünn besiedeltes und für eine Verknüpfungsstelle besser geeignetes Gebiet, oder durch einen gänzlichen Verzicht auf diese Verknüpfungsstelle im Hinblick auf die relativ nahe Anbindung an die Bestandsstrecke bei Grafing Bahnhof, könnten nicht nur diese Nachteile abgemildert sondern auch neue Spielräume für unterirdische Trassenplanungen zwischen Ostermünchen und Inn sowie darüber hinaus gewonnen werden.
Ebenso würde eine Verlagerung der Verknüpfungsstelle Niederaudorf, die in einem der engsten Talabschnitte des Inntals geplant ist, in das Bergmassiv des Wildbarrens viele Betroffenheiten vermeiden. Durch die jetzige Planung ist die Existenz zahlreicher bäuerlicher Betriebe in Gefahr. Landwirtschaftliche Ersatzflächen sind im Inntal nicht vorhanden. Niederaudorf wurde im Jahr 2010 mit der Goldmedaille im Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ausgezeichnet. Die Grundlage für diesen Erfolg und die zukünftig angestrebte Entwicklung ist durch die Trasse Violett in der jetzigen Ausführung, gerade in den Bereichen Landwirtschaft und Tourismus und damit schlussendlich auch im kulturellen Bereich, mehr als in Frage gestellt. Eine Verschiebung der Verknüpfungsstelle in den Wildbarren würde nicht nur den einschlägigen Maßgaben der Raumordnung entsprechen, sondern auch den Forderungen des Bayerischen Landtags. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass das Bundesverkehrsministerium eine diesbezügliche Studie in Auftrag gegeben hat.

(2.4.) Das bayerische Voralpenland im Raum Rosenheim mit dem engen Inntal und der hügeligen Endmoränenlandschaft ist ein naturschutzfachlich und landschaftlich besonders sensibles Gebiet. Geprägt von einer speziellen Siedlungsstruktur und zahlreichen Verkehrsachsen inmitten einer land- und forstwirtschaftlich genutzten und vom Tourismus erschlossenen Kulturlandschaft, stellt diese Region besondere Herausforderungen an die Planung einer neuen Hochleistungstrasse. Kilometerlange Gleisabschnitte in rund 10 Metern Höhe auf gewaltigen Dämmen, oberirdische Kreuzungsbauwerke von Straße, Neubau- und Bestandstrasse auf drei Ebenen oder tiefe Gleiseinschnitte im Wechsel mit hohen Bahndämmen, wie in den derzeitigen Plänen vorgesehen, zerschneiden unsere Heimat und werden dieser einzigartigen Situation nicht gerecht und von uns deshalb auch nicht akzeptiert. Aus diesem Grund sprechen sich neben den Anrainerkommunen auch der Regionale Planungsverband, die Regierung von Oberbayern und die Bayerische Staatsregierung für eine weitestgehend unterirdische Planung des Brenner-Nordzulaufs aus.

(3.1.) Die Bestandsstrecken München-Salzburg sowie München-Kufstein gehören zu den mit am höchsten belasteten Bahntrassen in Deutschland. Mit der gewünschten Verlagerung des (Güter-)Verkehrs auf die Schiene und mit der Fertigstellung des Brennerbasistunnels wird der Schienenverkehr auf der Bestandstrasse weiter zunehmen. Um die Anlieger vor den steigenden Lärmemissionen zu schützen, ist eine generelle Lärmsanierung der Bestandsstrecke nach Neubaustandard, wie auch vom Bayerischen Landtag gefordert, zügig umzusetzen. 
Unabhängig davon sind die vom Bundesverkehrsminister bereits zugesagten Lärmschutzmaßnahmen dringend zu realisieren. Diese Verbesserungen beim Lärmschutz, die vom Bund bereits seit 2017 beschlossen und finanziert sind, müssen umgehend umgesetzt werden. Leider verzögert sich die Realisierung zusehends. Das ist für uns inakzeptabel.

(3.2.) Weit über 25.000 Pendler und Schüler aus Stadt und Landkreis Rosenheim fahren täglich in Richtung München, Salzburg oder in die benachbarten Landkreise. Umgekehrt pendeln rund 16.000 Menschen jeden Tag in den Raum Rosenheim. Darüber hinaus kommen jährlich über eine Million Übernachtungs- und rund 15 Millionen Tagesgäste in unsere touristischen Destinationen. Dabei ist das Auto noch zu häufig das Verkehrsmittel der Wahl. Um eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf die Schiene zu forcieren, ist eine deutliche Verbesserung des Angebots und der Taktung des Schienenpersonennah- und -fernverkehrs unabdingbar. Hierbei muss auch in Zukunft das Oberzentrum Rosenheim im überregionalen Personenfernverkehr eine zentrale Rolle einnehmen.

(3.3.) Über 70 % der 30 Bahnhöfe und Bahnhaltepunkte im Landkreis Rosenheim sind nach wie vor nicht barrierefrei. Dadurch wird ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft von der Teilnahme am Schienenpersonenverkehr kategorisch ausgeschlossen. Die Deutsche Bahn muss allen Menschen gleichberechtigt die Teilhabe am Bahnverkehr ermöglichen und den Zugang zu den Bahnsteigen und Zügen erleichtern. Deshalb muss zügig ein barrierefreier Ausbau aller Haltestellen im Landkreis erfolgen.


UNTERSCHRIFTEN

Da die Auswirkungen des Brenner-Nordzulaufs – insbesondere während der Bauzeit, aber auch im Bestand – sowie die Forderungen nach besseren Zugverbindungen und barrierefreien Bahnhöfen sehr viele Menschen im Raum Rosenheim betreffen, schließen sich folgende Kommunen des Landkreises Rosenheim dieser Resolution an:

Diskussionsverlauf

Nach eingehender Erläuterung durch den Ersten Bürgermeister und Beantwortung aller zum Sachverhalt gestellten Fragen besteht im Gremium große Einigkeit über die abgefasste Resolution.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf unterstützt die Resolution „aller Kommunen in der Region Rosenheim, die von den Planungen zum Brenner-Nordzulauf unmittelbar betroffen sind“ uneingeschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö informativ 9

Sachverhalt

Bekanntgabe von Beschlüssen aus letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen:

Der Auftrag über die Architektenleistung für den Umbau der „Alten Schule“ in Niederaudorf zur Erweiterung der KiTa Schatztruhe ergeht, nach Durchführung des Vergabeverfahrens, durch Beschluss des Gemeinderats am 20.05.2021, an das Architekturbüro Raimund Baumann Oberaudorf.

Der Auftrag über die Architektenleistung für die Neuaufstellung des Baugebietes
„Am Heimfeld“ ergeht, nach Durchführung des Vergabeverfahrens, durch Beschluss des Gemeinderats am 20.05.2021, an das Architekturbüro Raimund Baumann Oberaudorf.

Antrag der Ausschussgemeinschaft Bayernpartei /SPD für einen Feuerwehrbedarfsplan

Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Oberaudorf zu erstellen.
Der Antrag ist am 22.06.2021 eingegangen und wird hiermit bekanntgegeben.  Die Freiwilligen Feuerwehren von Ober- und Niederaudorf sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Oberaudorf. Sie werden durch die Ersten Kommandanten vertreten. Beide Kommandanten sind bei der Bedarfsplanung für die Feuerwehr nicht nur im Rahmen der Haushalts- und Finanzplanungen laufend eingebunden. Bei den Kommandanten wird zunächst abgefragt, ob weitere Planungen für den Bedarf der Feuerwehr notwendig sind.

Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zwischen der Gemeinde und den Gemeindewerken wird nicht vollzogen.

Nach Rücksprache mit dem Steuerberater ist die abgeschlossene Vereinbarung steuerlich bedenklich und führt zu keinen Einsparungen. Der Erwerb und Betrieb der Anlage durch die Gemeinde selbst wirkt sich dagegen steuersenkend aus.

Die Gemeinde wird deshalb die bereits errichtete Anlage von den Gemeindewerken sofort erwerben. Dafür sind sechs Raten vorgesehen. Die erste Rate wird noch in diesem Jahr fällig und liegt im Verfügungsrahmen des Bürgermeisters. Die weiteren Raten werden in den nächsten Haushalt eingestellt.

Nach vorsichtigen Schätzungen werden die geplanten Kosten für die PV-Anlage unterschritten, da bei der Montage der Anlage zwei Bauhofmitarbeiter in Eigenleistung eingesetzt werden konnten.

Besichtigung und Vorstellung der Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden am Bergwachthaus (Sportplatzstraße 28) vor der nächsten Gemeinderatssitzung am 27.07.2021 um 18.00 Uhr. Anschießend um 19.00 Uhr Gemeinderatssitzung im Kursaal mit entsprechendem Tagesordnungspunkt (Zuschussantrag Bergwacht).

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium werden folgende Hinweise gegeben, bzw. Anfragen gestellt:

  • Die überdachten Fahrradabstellplätze am Bahnhof müssen gepflegt werden. Insbesondere müssen aufgegebene, nicht mehr brauchbare Fahrräder entsorgt werden
  • Ein Vorkaufsrecht für Grundstücke beim Gasthaus Kaiserblick kann leider wegen fehlender gesetzlicher Befugnis nicht ausgeübt werden. Dieses wurde auch vom Bay. Gemeindetag bestätigt.
  • Der Sachstand zum Thema Rosengassenbrücke wird angefragt. Die Verwaltung beantwortet, dass in Kürze ein Treffen zum Thema mit der staatlichen Forstverwaltung stattfindet. Wegen vier notwendigen Brückenbauwerken ist eine alternative Trasse eher nicht in Erwägung zu ziehen
  • Die Errichtung eines Fußgängerüberweges auf Höhe des Nahkaufmarktes befindet sich in der finalen Abstimmung. Allerdings wurde die Anlegung des FGÜ vom Landratsamt nur versuchsweise zugelassen
  • Die Gestaltung des Haus des Gastes wird im Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus behandelt
  • Programme Baymoda und Almoda wurden beantragt und befinden sich derzeit in Prüfung
  • Die fehlende Pflasterung des Gehweges vor dem Anwesen Rosenheimer Str. 26 wird vom Bauamt bereits bearbeitet.
  • Die Bepflanzung entlang des Gehwegs beim Anwesen Lerch an der Bad-Trißl-Straße muss zurückgeschnitten werden
  • Der Hang unterhalb des Anwesens Irger am Hocheck sollte hinsichtlich drohender Abrutschung und damit einhergehender Schäden und Gefahren für die Hocheckstraße geprüft werden
  • Auf der Straße zum Schindlberger See befindet sich eine große Schadstelle
  • Der Sachstand zum Kloster Reisach ist weitgehend unverändert

Datenstand vom 02.08.2021 16:25 Uhr