Datum: 14.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt befindet sich in Urlaub, er wird vom Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier vertreten. Dieser stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Zweiten Bürgermeister stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen.
Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 08.06.2021 entschieden hat, dass die Ordnungsgewalt des Vorsitzenden bei Gemeinderatssitzungen soweit reicht, dass er die Gemeinderatsmitglieder auch bei abnehmender Ansteckungsgefahr zum Tragen einer FFP-2 Maske verpflichten kann.
Zur besseren Verständlichkeit der Redebeiträge bittet der Bürgermeister, dass die Ratsmitglieder laut und deutlich sprechen und sich auch in Richtung der Zuhörer drehen, wenn sie Wortmeldungen vortragen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.07.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Eintritt in ein integriertes städtebauliches Förderkonzept (ISEK) für die Gemeinde Oberaudorf (Städtebauförderungsprogramm)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde der Wunsch einer weitreichenden, geregelten Entwicklung des Orts bereits mehrfach angesprochen. Dabei ist es wichtig schlagkräftige Unterstützung zu bekommen. Diese muss sich günstigerweise fachlich und finanziell darstellen. Das Städtebauförderprogram ist dabei ein etablierter und geprüfter Mechanismus, um die Entwicklung von Ortschaften zu fördern und um zu versuchen etwaige Fehlentwicklungen zu korrigieren. Ziele der Städtebauförderung sind dabei u.a.: die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, eine nachhaltige Entwicklung und eine durchgehende Bürgerbeteiligung.
Für Oberaudorf wäre eine Aufnahme in das Städtebauförderprogram unter mehreren Gesichtspunkten wichtig.
1. Das für die Aufnahme in das Städtebauförderprogram notwendige Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) ermöglicht es die aktuellen Strukturen und etwaige Verbesserungsmöglichkeiten im Dorfgebiet genau zu benennen und bietet Lösungsvorschläge an, die innerhalb von 15 Jahren abgearbeitet werden können. Im ISEK werden dazu detaillierte Einzelprojekte mit den gesamtstädtischen Entwicklungszielen beschrieben.
2. Über das Städtebauförderprogramm können die Gemeinde, aber auch ihre Bürger von Förderungen profitieren, insofern die umzusetzenden Projekte im ISEK benannt sind.
3. Eine strukturierte und professionelle Bürgerbeteiligung wird das Projekt begleiten und sicherstellen, dass die angegangenen Projekte im Sinne der Bürgerschaft sind.
Beispielhaft kann hier die im Ortsentwicklungsausschuss vom 13.07.2021 angesprochene Sanierung der Ortsdurchfahrt genannt werden. Nach Auskunft vom Staatlichen Bauamt Rosenheim ist diese spätestens für das Jahr 2024 geplant. Diese Maßnahme könnte ebenfalls im Zuge einer ISEK städteplanerisch untersucht und mitgeplant werden.
Das ISEK ist die Eintrittsvoraussetzung in das Städtebauförderprogram. Sie wird zweckmäßigerweise unter der Federführung eines entsprechend geeigneten städtebaulichen Planungsbüros erarbeitet. Weitere zu integrierende Fachrichtungen sind insbesondere die Landschafts- und Verkehrsplanung, Tourismus, Einzelhandel, Umweltplanung, Sozial- und Wirtschaftswissenschaft, die Immobilien- und Energiewirtschaft, usw.
Die Kommune formuliert im ISEK die städtebaulichen Leitvorstellungen angesichts der veränderten Entwicklungen. Aufgabe des ISEKs ist u.a. die Fördergebiete des Stadtumbaus zu bestimmen und die relevanten Handlungsfelder und erforderlichen Maßnahmen aus den Zukunftsperspektiven und Entwicklungsvorstellungen der Gesamtgemeinde abzuleiten. Im ISEK sind die aus der Bestandsanalyse und einer Bewertung abgeleiteten Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet schriftlich und zeichnerisch darzustellen. Seiner Rechtsnatur nach ist das ISEK eine von der Gemeinde beschlossene informelle Planung.
Für die Gemeinde Oberaudorf ist Herr Baudirektor Gäßler von der Regierung von Oberbayern zuständig. Nach mehrfacher intensiver Beratung hat Herr Gäßler der Gemeinde folgenden Weg zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm aufgezeigt.
- GR vom 14.09.2021: Grundsatzbeschluss zur Durchführung eines ISEK und zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm.
Bis Mitte Oktober: Vorlegen der Angebote von 3 Stadtplanungsbüros für ein ISEK. Empfehlungen durch Herrn Gäßler liegen vor.
Anfang November: Einreichen der Förderunterlagen (bestenfalls frühzeitiger) inkl. der Angebote zum ISEK.
Erhalt der Unschädlichkeitsbescheinigung durch die Regierung von Oberbayern.
Vorstellung der Büros im GR.
Beauftragung des entsprechenden Büros.
Diskussionsverlauf
Der Zweite Bürgermeister und der Geschäftsleiter erläutern ausführlich den Einstieg und den Ablauf des ISEK und des daraus folgenden Städtebauförderprogramms. Die Fragen aus dem Gremium werden ausführlich beantwortet.
Beschluss
Der Gemeinderat unterstützt die Bestrebung der Verwaltung die Gemeinde Oberaudorf in das Städtebauförderprogramm aufnehmen zu lassen. Das dafür notwendige ISEK wird ebenfalls unterstützt. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen, den notwendigen Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern zu stellen und die entsprechenden Mittel für den Haushalt 2022 vorzusehen. Im weiteren Verlauf soll nach dem im Sachverhalt umrissenen Schema weiterverfahren werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Aufgrund einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes musste der Art. 51 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes neu gefasst werden. In Verbindung mit Art. 51 Abs. 4 BayStWG stellt diese Vorschrift die Ermächtigungsgrundlage für die Gemeinden dar, die Straßenreinigungs- und Sicherungspflicht auf die Anlieger zu übertragen. Das Innenministerium und der Bayerische Gemeindetag haben deshalb den Neuerlass der Verordnung dringend empfohlen.
In Oberaudorf besteht seit 1984 eine solche Verordnung. Sie wurde im Jahr 2004 in der heute gültigen Fassung neu erlassen. Die nun vorgelegte Neufassung ist weitestgehend gleichlautend mit der Musterverordnung des Bayerischen Gemeindetages. Die Neufassung unterscheidet sich von der alten Version dahingehend, dass jetzt die Reinigungs- und Sicherungspflicht auch für gemeinsame Geh- und Radwege gilt. Vorher waren nur Geh- oder Radwege beschrieben. Für die Bürger entstehen keine zusätzlichen Verpflichtungen.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium werden noch einige Fragen zum Geltungsbereich der Sicherungspflicht im Winter gestellt. Insbesondere wird durch die Verwaltung bestätigt, dass die in der Verordnung genannte geschlossene Ortslage nach tatsächlichen Kriterien beurteilt wird und nicht mit den baurechtlichen Vorschriften übereinstimmen muss.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die wöchentlichen Reinigungsarbeiten weitgehend nicht durchgeführt werden und dass auch keine entsprechende Kontrolle stattfindet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Aktualisierung des Kommunalen Kostenverzeichnisses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis hat die Gemeinde Oberaudorf am 08.11.2001 eine Satzung erlassen, die weiterhin gültig ist. Die einzelnen Gebühren sind im Kommunalen Kostenverzeichnis (KommKVz) festgesetzt, auf welches die Satzung in § 2 verweist. Es ist der Satzung als Anlage beigefügt.
Das Kommunale Kostenverzeichnis wird von der Staatsregierung als Rechtsverordnung erlassen und in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Auf die einzelnen Gebührensätze hat die Gemeinde keinen Einfluss. Nachdem die Rechtsaufsichtsbehörde darauf hingewiesen hat, dass das Kostenverzeichnis auf dem aktuellen Stand gehalten werden soll, hat der Gemeinderat die Änderung der Anlage der Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis zu beschließen und den Zeitpunkt der Gültigkeit zu bestimmen.
Gegenüber dem alten Kostenverzeichnis ergeben sich nur minimale Änderungen.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird kritisch angemerkt, warum zur Änderung des Kostenverzeichnisses ein Beschluss erforderlich ist, obwohl die Vorgaben der Staatsregierung ohnehin verbindlich sind. Die Verwaltung beantwortet die Frage dadurch, dass das neue Verzeichnis erst dann gültig wird, wenn es öffentlich bekannt gemacht ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die derzeit gültige Fassung des Kommunalen Kostenverzeichnisses als Anlage zur Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Oberaudorf mit Wirkung zum 15.09.2021 angewandt wird und beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntmachung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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6. Förderung Kindergartenerweiterung Niederaudorf; Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Regierung von Oberbayern hat uns mitgeteilt, dass die Budgetmittel für das begrenzte 4. Sonderinvestitionsprogramm 2021 für den Ausbau von Kindertagesstätten derzeit leider erschöpft sind. Wir befinden uns auf Platz 3 der Warteliste.
Auch durch ein Zuwarten ist nicht garantiert, dass wir bei dieser Sonderförderung berücksichtigt werden. Eine Aufnahme in dieses Programm für das Jahr 2021 war ohnehin unwahrscheinlich.
Dagegen ist die übliche Förderung für die Erweiterung der Kindertagesstätte nach Art. 10 BayFAG weitgehend zugesichert und fest eingeplant.
Aufträge bei geförderten Maßnahmen dürfen erst vergeben werden, wenn die Genehmigungsbehörde den vorzeitigen Maßnahmenbeginn hierzu erteilt hat. Da die Planungen für die Kindergartenerweiterung sehr gut vorankommen, wäre es jetzt notwendig, mit den Ausführungsarbeiten möglichst bald zu beginnen. Ein Zuwarten auf die sehr unwahrscheinliche Sonderförderung könnte den Ablauf der Gesamtmaßnahme nachhaltig ins Stocken bringen. Dadurch könnten zusätzlich Kosten entstehen (Containermiete, etc).
Die Regierung von Oberbayern hat uns zugesagt, dass wir bei Inanspruchnahme der normalen Förderung nach Art. 10 BayFAG rasch mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn rechnen könnten. Um eine zügige Umsetzung der Kindergartenerweiterung nicht zu gefährden, wird deshalb empfohlen, die Sonderförderung nicht mehr abzuwarten und stattdessen die normale Förderung nach Art. 10 BayFAG in Anspruch zu nehmen. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden dann bei der Förderstelle eingeplant.
Diskussionsverlauf
Das Gremium folgt der Argumentation der Verwaltung und bestätigt die Vorgehensweise, dass das Vorhaben zügig durchgeführt werden muss. Ein Zuwarten auf die Sonderförderung ist zu unsicher.
Der Beschluss soll insoweit ergänzt werden, dass bei Neuauflage des Sonderförderprogramms für das kommende Jahr umgehend ein Förderantrag gestellt wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, eine evtl. Aufnahme in das 4. Sonderförderungsprogramm für Kindertagesstätten nicht mehr abzuwarten und die reguläre Förderung nach Art. 10 BayFAG in Anspruch zu nehmen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist zu beantragen.
Falls ein neues Sonderförderprogramm aufgelegt wird ist umgehend ein Förderantrag zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2021
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ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Wahlwerbung für die Bundestagswahl werden leider ständig und systematisch Plakate von verschiedenen Parteien von den Anschlagtafeln gerissen, beschädigt oder verunstaltet.
In einem Gespräch mit dem Leiter der Polizeiinspektion Kiefersfelden wurden wir darauf hingewiesen, dass Wert darauf gelegt wird, diese Taten zu verfolgen, da sie sich auch gegen die demokratische Grundordnung richten.
Alle betroffenen Parteien sollten deshalb Strafanzeige gegen unbekannt erstatten. Dabei sollten Beweise vorgelegt werden, z.B. Fotos oder Aufzeichnungen über Zeitpunkt und Häufigkeit der Taten.
Diskussionsverlauf
Die im Sachverhalt geschilderte Problematik wird bestätigt. Es wird angeregt, auf den Stellwänden künftig eine Platzzuweisung vorzunehmen, die sich aus der Reihenfolge der Ordnungszahlen der Wahlvorschläge ergibt.
Auf Nachfrage werden kurze Sachstandsberichte zu folgenden Themen genannt:
- Kneippanlage: Hier ist bisher nur ein Angebot eingegangen. Da Förderung auch noch für das kommende Jahr gewährt wird, soll erneut ausgeschrieben werden.
- FGÜ, Höhe Rosenheimer Str. 24: Aufträge sind vergeben, Ausführungstermine waren festgesetzt. Da das Landratsamt aber keine verkehrsrechtliche Anordnung für die Bauarbeiten in den Sommerferien zugelassen hat, verzögert sich die Umsetzung. Es müssen neue Termine gefunden werden, Ausführungszeitraum ist leider noch nicht bekannt.
- Anwesen Kaiserblick: Es gab Vorgespräche mit dem Bauwerber. Ein Bauantrag ist bisher nicht eingegangen. Es gilt die Erhaltungssatzung.
- Es wird auf eine scheinbar defekte Lüftung im Technikraum im Kursaal hingewiesen.
- Es wird bestätigt, dass der Herbstmarkt aufgrund der Infektionsvorschriften abgesagt ist.
- Es wird erneut eine Ampelregelung an der Bahnunterführung des Klosterweges angeregt.
- Der Treppenlift im Rathaus ist nun eingebaut und weitgehend funktionsfähig.
- Beim Anwesen Bad-Trißl-Straße 47 wurde eine Einfriedung mit Betonfundamenten und Zaunfeldern aus künstlichem Material errichtet. Außerdem auch noch ein Eingangsportal das offensichtlich eine Höhe von zwei Metern deutlich übersteigt. Das Bauamt wird gebeten, diesen Vorgang auf Vereinbarkeit mit der Ortsgestaltungssatzung und der Garagen- und Stellplatzsatzung zu überprüfen, um ggf. weitere Schritte einzuleiten.
Datenstand vom 20.10.2021 09:00 Uhr