Datum: 19.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen.
Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 08.06.2021 entschieden hat, dass die Ordnungsgewalt des Vorsitzenden bei Gemeinderatssitzungen soweit reicht, dass er die Gemeinderatsmitglieder auch bei abnehmender Ansteckungsgefahr zum Tragen einer FFP-2 Maske verpflichten kann.
Zur besseren Verständlichkeit der Redebeiträge bittet der Bürgermeister, dass die Ratsmitglieder laut und deutlich sprechen und sich auch in Richtung der Zuhörer drehen, wenn sie Wortmeldungen vortragen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.09.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Kläranlage: Anpassung von Beiträgen und Gebühren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Da der vierjährige Kalkulationszeitraum (2018 – 2021) für die Berechnung der Kanalgebühren ausläuft, müssen diese ab dem Jahr 2022 neu festgesetzt werden.
Aufgrund der unübersichtlichen Lage bei den Kosten für die neue Kläranlage, auch aufgrund von noch ausstehenden Rechnungen und noch nicht geklärter Höhe der staatlichen Zuwendungen, ist eine genaue Gebührenkalkulation derzeit für das Jahr 2022 bzw. für den nächsten bereits beschlossenen Kalkulationszeitraum von 2022 bis 2025 nicht möglich. Ein Überblick über die Gesamtkosten der Maßnahme ist zum jetzigen Zeitpunkt nur ungenau zu beziffern.
In einem Gespräch mit der uns bisher beratenden Rechtsanwältin Frau Radlbeck wurde uns deshalb empfohlen, mit der Rechtsaufsichtsbehörde das weitere Vorgehen abzustimmen. Insbesondere ist abzuklären ob die Rechtsaufsichtsbehörde eine Verlängerung des Kalkulationszeitraums um ein weiteres Jahr bis 2022 mittragen würde.
Nur auf dieser Grundlage entsteht dann eine wesentlich genauere Berechnungsgrundlage für die künftige Abwassergebühr.
Diskussionsverlauf
Aufgrund der klaren Sachlage gab es zu diesem Thema keine weiteren Fragen.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich mit der Rechtsaufsichtsbehörde über die weitere Vorgehensweise der Kalkulation der Kanalgebühren ab dem Jahr 2022 abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Maßnahmen zum Erhalt der Gemeindebücherei
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Gemeindebücherei wird seit vielen Jahren federführend von Frau Karin Obwieser betreut. Frau Obwieser hat der Gemeinde und Pfarrer Dr. Huber mitgeteilt, dass sie unter den momentanen Rahmenbedingungen die Leitung nicht weiter übernehmen möchte. Gründe hierfür sind v.a. die fehlende Internetverbindung, die trotz vieler Nachfragen nicht installiert wurde, der allgemeine Zustand z.B. der Sanitäranlagen im Gebäude und der hohe Zeitaufwand für die Verwaltung der Bücherei, der weit über ein Ehrenamt hinausgeht.
In einem Gespräch zwischen dem Bürgermeister und Pfarrer Dr. Huber konnte abgeklärt werden, dass Frau Obwieser bereit wäre in der Bücherei weiterzuarbeiten, insofern sich die Rahmenbedingungen verbessern würden. Das Haus in dem sich die Bücherei befindet gehört der Eremitenanstalt in der Erzdiözese München/Freising und ist daher dem Aufgabenbereich von Herrn Dr. Huber zuzuordnen, der sich seit dem Gespräch bemüht die angesprochenen Probleme zu lösen. Von Gemeindeseite wird v.a. der zeitliche Aufwand für die Verwaltung der Bücherei gesehen. Dabei geht es um die Beantragung von Fördermitteln, die Katalogisierung und Bestellung von Büchern, die Verwaltung der IT der Bücherei etc.. Aufgrund dieses Aufwandes erwägt die Verwaltung die Leitung der Bücherei in Form eines Minijobs zu unterstützen, um den Betrieb der Bücherei langfristig abzusichern.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister und der Sachbearbeiter erläutern noch einmal die momentane Problematik. Es kann dabei aber darauf verwiesen werden, dass es gerade bei der technischen Ausstattung der Bücherei und beim Gebäudeunterhalt große Bemühungen seitens der örtlichen Pfarrei gibt, hier rasche Abhilfe zu schaffen und dadurch den ersten Grundstein zum Fortbestand der Bücherei zu legen.
Im Gremium besteht große Einigkeit, dass die Bücherei ein wichtiger Bestandteil des örtlichen Bildungs- und Kulturlebens ist. Die dafür erbrachte ehrenamtliche Arbeit wird besonders gewürdigt.
Zum Erhalt der Bücherei ist der Gemeinderat gerne bereit, eine Stelle mit geringfügiger Beschäftigung zu schaffen und über den Gemeindehaushalt zu finanzieren. Zudem muss aber auch umfassend für die ehrenamtliche Tätigkeit bei der Bücherei geworben werden, damit die Leistungen für den Fortbestand auch dauerhaft gesichert werden.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzmittel für eine Stelle in geringfügiger Beschäftigung für eine(n) Büchereimitarbeiter(in) in den Haushalt ab dem Jahr 2022 bereitzustellen. Die weitere Vorgehensweise ist durch den Bürgermeister mit der Kirchengemeinde abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Sachstandsbericht Kloster Reisach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2021
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ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Das Kloster Reisach ist momentan ein fester Bestandteil der medialen Berichterstattung. Leider sind die momentanen Aktionen, über die berichtet wird, kritisch zu sehen. V.a. die Aktion Klosterretter weckt Hoffnungen in der Bevölkerung, die aber alleine aufgrund des vorgestellten Ansatzes nicht erfüllbar sein werden. So scheidet z.B. der in Aussicht gestellte Wohnraum aufgrund der Lage des Klosters im Außenbereich schon aus baurechtlicher Sicht zunächst aus. Ebenfalls äußern sich die Karmeliter, deren Rückkehr in Aussicht gestellt wird, mit Schreiben vom 16.08.21 an den Verantwortlichen der Klosterretter wie folgt:
„Meine Antwort kann kurz ausfallen, und sie lautet: Wir Karmeliten haben keine Mitbrüder, um das Kloster Reisach wieder zu besiedeln; wenn wir sie hätten, hätten wir sie nicht abziehen müssen.
Sie nennen P. Matthäus und P. Bruno als Wunschkandidaten; dieser Wunsch wird sie ehren, doch meinen Sie, dass diese auf Abruf bereit stünden? Beide haben wichtige Aufgaben inne, die nicht aufgegeben werden können. Ich möchte Sie bitten, keine solchen konkreten Personalplanungen anzustellen, denn diese können leicht missverstanden werden.
Trotzdem danke ich Ihnen, dass Sie sich für die weitere Verwendung von Kloster Reisach einsetzen, aber bitten sehen Sie dabei von uns ab.“
Die weitere Nutzung des Klosters ist ein hochkomplexes Thema, da die Verantwortung für das Kloster Reisach auf verschiedene staatliche Einrichtungen und Ministerien verteilt ist und zudem baurechtliche Aspekte betrachtet werden müssen. Einfache Lösungsansätze können daher zu Hoffnungen führen und damit später zu Enttäuschungen.
Die Gemeinde Oberaudorf hat sich in den letzten Wochen nicht zum Kloster geäußert um die laufenden Verhandlungen für eine Nutzung durch die Vereine nicht zu gefährden. Es ist nun gelungen ein Vertragswerk zur Nutzung relevanter Teile des Klosters für die Vereine zu erstellen. Der Vertrag liegt zur Zeit zur Genehmigung bei der Regierung von Oberbayern und geht der Gemeinde dann zur Durchsicht zu. Dass dieser Vertrag zustande kam ist einem 1,5 Jahre dauernden Prozess geschuldet in dem eine andauernde Korrespondenz zwischen staatlichem Bauamt, Kultusministerium, der Regierung von Oberbayern und der Gemeinde Oberaudorf stattgefunden hat.
Unser Ehrenbürger Dr. Stoiber wurde ebenfalls involviert. Dies zeigt abermals die Komplexität des Themas. Auch wenn der Zugang für wenige Räume auf den ersten Blick vollständig unproblematisch erscheint, ist aufgrund der Struktur der Zuständigkeiten und der baulichen Situation eine schnelle Lösung nicht möglich gewesen.
Die Gemeinde wird sich nach Abschluss des Nutzungsvertrages, der noch für diesen Monat vorgesehen ist, weiter intensiv für eine sinnvolle Nachnutzung des Klosters einsetzen und ist auch bei diesem Punkt seit Monaten tätig. Es gibt durchaus interessante Konzepte, aber eine schnelle Lösung ist aufgrund einer ausstehenden staatlichen Bedarfsprüfung, auch in diesem Punkt nicht zu erwarten. Wenn ein tragfähiges Konzept für das Kloster ausgearbeitet ist und entsprechende Partner gefunden sind, wird dieses zur weiteren Beratung im Rat vorgestellt werden.
Diskussionsverlauf
Aktuell berichtet der Bürgermeister, dass am heutigen Tage der Vorsitzende der Staatlichen Bayerischen Immobilienverwaltung vor Ort war und ein Gespräch über das weitere Vorgehen für die Immobilie Kloster Reisach geführt wurde. Demnach wird nun die staatliche Bedarfsprüfung durchgeführt, die bereits in wenigen Monaten abgeschlossen sein wird. Danach entscheidet sich, ob und wie die Immobilie veräußert wird.
Allerdinges können amtliche Stellen hierbei auch ein öffentliches Interesse für einen Immobilienerwerb anmelden. Dazu muss dann aber ein konkretes Nutzungskonzept vorgelegt werden. Ein solches Konzept für die Gemeinde liegt im Entwurf bereits vor. Der Bürgermeister möchte es zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vorstellten.
Zudem kann der Bürgermeister auch berichten, dass die Bemühungen der örtlichen Pfarrgemeinde durch Herrn Pfarrer Dr. Huber nun zu fruchten beginnen und eine Übernahme der Klosterkirche durch die Diözese wieder möglich erscheint. Deshalb werden die Vorgespräche auf zwei Wegen weiterlaufen: Die Gemeinde verhandelt über die Klosteranlage, die Pfarrgemeinde setzt sich für den Erhalt der Klosterkirche ein.
Das Gremium wünscht sich abermals eine eingehende Prüfung, ob die Gemeinde die Immobilie in ihren Besitz nehmen könnte. Schon mehrmals habe man es versäumt, für die Allgemeinheit wertvolle Immobilien zu erwerben und dies später bereut. Mehrheitlich wird aber darauf hingewiesen, dass eine Übernahme der Klosteranlage nur zu angemessenen Konditionen erfolgen kann. Man darf aber davon ausgehen, dass entsprechende Angebote von staatlicher Seite im verhältnismäßigen Rahmen erfolgen werden.
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6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2021
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
-Der Terminkalender für die Sitzungen im nächsten Jahr wird den Ratsmitgliedern per E-Mail zugesandt.
-Die Bürgerversammlung findet am 18.11.2021 um 19.00 Uhr im Kursaal statt.
Projekt Klimaschutzwald:
Die Gemeinde Oberaudorf ist Eigentümerin von 51,4 ha Waldfläche. Die größten Flächen sind der Falkenberg in Fischbach, der Schlossberg- und der Florianiberg sowie der Wald beim Wasserhochbehälter in Agg.
Die Gemeinde ist Mitglied in der Waldbesitzervereinigung Rosenheim und beim Verein „Unser Wald Bayern e.V.“ Durch diesen Verein wird nun ein Klimaschutzprojekt zur Vergütung der in Wäldern gespeicherten Kohlendioxidstoffmenge (CO2) entwickelt. Damit können die Teilnehmer des Projekts Klimaschutzwald eine Vergütung für die in ihren Wäldern gespeicherte CO2-Menge generieren. Das Projekt wird nach ISO-Standard 14064-2 zertifiziert.
Als Waldeigentümer stimmt die Gemeinde durch die Aufnahme als Projektteilnehmer einer Projektvereinbarung zu und akzeptiert die Aufnahme einschließlich Verbleib seiner Waldungen im Klimaschutzprojekt. Die Waldbewirtschaftung fällt in den Aufgabenbereich der laufenden Verwaltung. Der Gemeinderat wird hiermit über die Teilnahme am Klimaschutzprojekt informiert. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus wird das Projekt näher vorgestellt.
Umbau Haus Auerbach Giebelansicht
Der Erste Bürgermeister stellt einen neuen Vorschlag zum Anbau von Feuertreppen am „Haus Auerbach“ vor. Für das Vorhaben liegt ein Bauantrag vor. Das Gremium wird befragt, ob diese neue Ansicht tragbar ist.
Diskussionsverlauf
Umbau Haus Auerbach Giebelansicht
Nachdem sich der Gemeinderat ein Bild von den alternativen Planungen zu den außenliegenden Treppenhäusern gemacht hat, wurde mehrheitlich die Meinung vertreten, dass dadurch eine Verbesserung der Ansichten gegenüber den bisher vorgelegten Plänen erreicht wurde. Mehr Einfluss auf diese Planungen stehen der Gemeinde, auch bezüglich der Ortsgestaltungssatzung, nicht mehr zu. Die Planungen werden dem Landratsamt zur Entscheidung vorgelegt.
Weiteres:
Für die Tiefbauverwaltung wird ein digitales Straßenkontrollsystem eingeführt. Dem Bauhof ist dadurch eine elektronische Erfassung des Zustands der Gemeindestraßen möglich.
Es wurden mehrere Anfragen über bauliche Anlagen und Bepflanzungen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Vorschriften der Ortsgestaltung gestellt, darunter auch das Eingangsportal für ein Anwesen an der Bad-Trißl-Straße. Der Bürgermeister sagt Prüfungen durch das Bauamt zu.
Die Beleuchtung am FGÜ Geigelsteinstraße muss geprüft werden.
Auf Anfrage bestätigt der Bürgermeister, dass das Projekt „Pumptrack am Sportplatz“ weiterverfolgt wird.
Auf Anfrage werden die Vorgaben für einen Grundstücksverkauf durch die Gemeinde im Bieterverfahren erläutert.
Datenstand vom 24.11.2021 09:00 Uhr