Datum: 23.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2021
3 Bebauungsplan Nr. 49 "Keindl"; Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Auftragsvergabe für Produktion und Druck des Audorfer Anzeigers
5 Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Verkehrsflächen
6 Prüfung Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke, Bestellung eines Wirtschaftsprüfers
7 Verlängerung der Mitgliedschaft der Gemeinde Oberaudorf in der LAG (Lokale Aktionsgruppe) Mangfalltal-Inntal
8 Städtebauförderungsprogramm; Beschluss über die vorrangige Innenentwicklung
9 Antrag der Musikkapelle Oberaudorf auf Durchführung einer Veranstaltungsreihe mit Bierzelt auf der Festwiese an der Sportplatzstraße im Mai 2022
10 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen. 

Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 08.06.2021 entschieden hat, dass die Ordnungsgewalt des Vorsitzenden bei Gemeinderatssitzungen soweit reicht, dass er die Gemeinderatsmitglieder auch bei abnehmender Ansteckungsgefahr zum Tragen einer FFP-2 Maske verpflichten kann.

Zur besseren Verständlichkeit der Redebeiträge bittet der Bürgermeister, dass die Ratsmitglieder laut und deutlich sprechen und sich auch in Richtung der Zuhörer drehen, wenn sie Wortmeldungen vortragen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.10.2021 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.10.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 49 "Keindl"; Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

  1. Das Gemeinderatsmitglied Magnus Waller verlässt den Sitzungsbereich und nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

  1. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.07.2021 (TOP 4) wurde der Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 „Keindl“ für das Grundstück Dorfstr.  2 – 4, Fl.Nr. 39, Gemarkung Niederaudorf gefasst. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Umgriff des Hotels Keindl mit Metzgerei und Gasthof. Dabei sollen neben der Sicherung der bestehenden Nutzungen auch die Rahmenbedingungen für zukünftige bauliche Erweiterungen im Geltungsbereich bestimmt werden. Geplant ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren. Der jetzige Geltungsbereich beinhaltet die Flurnummern 39/0, 42 und 81/1 sowie Teilflächen von Fl.Nr. 169 und 66/0, jeweils Gemarkung Niederaudorf. 

  1. Die beauftragte Architektin Frau Dipl.Ing. Reiser wird den Entwurf des Bebauungsplanes ausführlich vorstellen und erläutern sowie für etwaige Fragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung stehen. 

Diskussionsverlauf

Frau Reiser stellt den Bebauungsplan ausführlich vor und geht besonders auf die Gestaltung der Außen- und Stellplatzflächen ein. Sie beantwortet einige Fragen aus dem Gremium, die sich auf Lage der KFZ-Stellplätze beziehen. Dabei wurde die in der neuen Planung enthaltene Tiefgarage aus der Mitte des Gremiums sehr begrüßt. Hier wird aber Wert darauf gelegt, dass die Planung die größtmögliche Kapazität erreicht. Die geänderte Gestaltung der Baukörper wurde ebenfalls als gute Lösung angesehen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Ausschluss des Gemeinderatsmitglieds Magnus Waller wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Keindl“ mit dem im Sachverhalt vorgestellten Geltungsbereich.
  2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungplans Nr. 49 „Keindl“ in der heute vorlegten Form und beschließt dessen Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Auftragsvergabe für Produktion und Druck des Audorfer Anzeigers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vertrag zur Produktion des Audorfer Anzeigers mit der Fa. Meissner läuft mit der Erstellung der kommenden Winterausgabe aus. Bei der Gemeindezeitung wird die Herstellung von einem Verlag, bzw. von einer Druckerei übernommen, die redaktionellen Beitrage werden durch die Gemeinde erstellt. Die Vermarktung der Anzeigen tätigt wiederum der Verlag. Diese Erlöse werden auf die Produktionskosten angerechnet, sodass die Produktion des Anzeigers weitgehend kostenneutral erfolgt.

Bei Anwendung von neuer Informationstechnologie ist eine Druckerei in der Lage, die Beiträge der Redaktion bruchstellenfrei zu übernehmen und auch Vorgaben hinsichtlich Positionierung und Gestaltung wie gewünscht abzubilden. Das bedeutet für die Gemeinde als Auftraggeber, dass die Inhalte und die Gestaltung des Audorfer Anzeigers künftig wesentlich flexibler bearbeitet werden können. Das gilt auch für die Beiträge der Ortsvereine. Bedingt durch den Redaktionswechsel des Audorfer Anzeigers, soll die Umstellung der Gemeindezeitung in eine neue Medienlandschaft nun vollzogen werden. Dadurch können auch Kosten für die Redaktion vermindert werden.

Da die Leistungen außerhalb von Druck und Produktion für eine Gemeindezeitung individuell vereinbart werden müssen, betrifft die Auftragsvergabe zunächst nur die ausgeschriebenen Positionen.

Es liegen folgende Angebote vor:

Druck und Herstellung pro Ausgabe für 20 Ausgaben:

Mayr Miesbach                                         3.632,00 €
F&W Druck- und Mediencenter                        3.650,00 €
Druckhaus Wittich Chiemgau                        3.986,00 € *
Meissner Druck, Oberaudorf/Innsbruck        5.620,- €
Philipp Streifeneder, Oberaudorf                5.695,00 €
Kleinmaier, Oberaudorf                                5.320,00 €

*Der Anbieter Druckhaus Wittich Chiemgau gehört zur Verlagsgruppe Linus Wittich. Es ist der einzige Anbieter, der die Möglichkeit der digitalen Weiterverarbeitung der gelieferten Beiträge bietet. Eine Verknüpfung der Gemeindezeitung mit dem Internetangebot der Gemeinde und der Touristinfo, bis hin zu einer eigenen Gemeinde-App (mein Ort), ist umsetzbar.

Der Gemeinderat entscheidet über das wirtschaftlich günstige Angebot. Nach Abstimmungen zwischen Bürgermeister, Rathausverwaltung und Touristinfo, empfiehlt die Verwaltung der Firma Druckhaus Wittich Chiemgau den Auftrag zu erteilen. 

Diskussionsverlauf

Durch einzelne Ratsmitglieder wird bedauert, dass die Produktion des Audorfer Anzeigers nicht durch die beiden örtlichen Anbieter erfolgt. Es ist aber bekannt, dass dort der Druck der Gemeindezeitung ebenfalls nach auswärts vergeben wird. 

Die Verwaltung erläutert noch einmal die Vorteile, die sich durch die Zusammenarbeit mit den Druckhaus Wittich Chiemgau und mit dem dahinterstehenden Verlag ergeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für den Druck des Audorfer Anzeigers an das Druckhaus Wittich Chiemgau zu vergeben, da es sich um das wirtschaftlich günstigste Angebot handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat und auch der Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus haben mehrfach über Lösungen zur Ordnung des ruhenden Verkehrs im Ortszentrum und auf den öffentlichen Parkplätzen beraten.

Die Problematik der Zweckentfremdung der öffentlichen Parkplätze durch private Nutzung verstärkt sich zunehmend. So werden nicht nur Wohnmobile dauerhaft abgestellt, sondern auch zahlreiche Betriebe, wie z.B. die Deutsche Post AG, benutzen dauerhaft für ihre Mitarbeiter die öffentlichen Parkplätze und entziehen diese den Besuchern der Geschäfte und Institutionen. 

Zusätzlich ist feststellbar, dass viele Privatfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und die Halter sich dadurch die Miete für Garagen oder Stellplätze einsparen. Besonders behindern die dauerhaft abgestellten Fahrzeuge den Winterdienst, was zu Folge hat, dass die öffentlichen Parkplätze oft nur unzureichend freigehalten werden können und so wiederum nicht zweckmäßig genutzt werden können. 

Ebenso problematisch stellt sich die Lage auch bei den Parkplätzen bei der Hocheck-Bergbahn und am Waldparkplatz dar. Hier werden die Plätze von vielen Tagesgästen belegt, die die Wanderwege und Freizeiteinrichtungen unentgeltlich nutzen aber dann im Ort oder in den Gaststätten nicht konsumieren. Die Oberaudorfer Bevölkerung trägt letztendlich die Kosten für die Errichtung und den Erhalt der Parkplätze und profitiert davon nur im geringem Umfang.

Aufgrund der guten Erfahrungen, die mit der Einführung der Gebührenpflicht am Parkplatz Luegsteinsee gemacht wurden, soll das System der gebührenpflichtigen Parkplätze auf den Ortskern von Oberaudorf und auf die großen Wanderparkplätze ausgedehnt werden. Die Gebührenerhebung soll mittels Parkscheinautomaten erfolgen, wobei gerade im Ortszentrum eine gebührenfreie Parkzeit von bis zu zwei Stunden berücksichtigt wird.

Die Verwaltung wird ein entsprechendes Konzept entwickeln und die notwendigen Angebote für die technische Umsetzung einholen. Nach Vorlage dieses Konzepts ist vom Gemeinderat eine angepasste Parkordnung zu erlassen, in der die Gebührentatbestände genau geregelt sind. Details hierzu werden vorher im Gremium abgestimmt.

Eine effektive Parkraumbewirtschaftung kann aber nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn entsprechende Kontrollen stattfinden. Eine Kontrolle des ruhendenden Verkehrs durch die Polizeiinspektion Kiefersfelden findet weitgehend leider nicht statt.
Der Bürgermeister schlägt daher vor, anhand des entwickelten Parkraumkonzeptes mit dem Zweckverband kommunales Dienstleistungszentrum Oberland über entsprechende Leistungen für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs anzufragen. Erfahrungsgemäß können dadurch auch Einnahmen für die Gemeinde generiert werden.

Diskussionsverlauf

In einer eingehenden Diskussion über die Vor– und Nachteile der Parkraumbewirtschaftung setzt sich im Gremium die Meinung durch, dass das Vorhaben sinnvoll und auch eine dazugehörige Kontrolle des ruhenden Verkehrs notwendig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Parkplätze im Ortszentrum ein gebührenfreier Parkzeitraum berücksichtigt werden muss.

Gemeinderatsmitglied Magnus Waller verweist darauf, dass entsprechende Parkkontrollen auch in Niederaudorf, insbesondere am Schindlberger See, erforderlich sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung ein Konzept für die örtliche Parkraumbewirtschaftung zu entwickeln und den Entwurf einer Parkverordnung vorzulegen.
Außerdem wird der Erste Bürgermeister beauftragt, einen Vertragsentwurf zur Überwachung des ruhenden Verkehrs für das Gemeindegebiet von Oberaudorf mit dem Zweckverband kommunales Dienstleistungszentrum Oberland zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Prüfung Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke, Bestellung eines Wirtschaftsprüfers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 107 Gemeindeordnung muss der Jahresabschluss mit Lagebericht eines Eigenbetriebes durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) geprüft werden. Für die Abschlussprüfung wurde in den vergangenen Jahren die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG beauftragt. Die Zusammenarbeit mit dieser Gesellschaft war bisher sehr gut. Die Abläufe in den Gemeindewerken sind dort bekannt und die Einarbeitungsphase kann entsprechend reduziert werden.

In der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf ist in § 6 festgelegt, dass die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss durch den Gemeinderat erfolgt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Oberaudorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Verlängerung der Mitgliedschaft der Gemeinde Oberaudorf in der LAG (Lokale Aktionsgruppe) Mangfalltal-Inntal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf ist Mitglied im LAG Mangfalltal-Inntal. In der letzten Förderperiode stehen die eingenommenen zu den ausgegebenen Mitteln in keinem Verhältnis, das eine weitere Mitgliedschaft zwingend rechtfertigen würde. Nachbargemeinden, wie Kiefersfelden, zeigen jedoch deutlich auf, dass sich eine aktive Mitgliedschaft lohnen kann. Da einige geplante Projekte, wie z.B. der Themenweg am Tatzelwurm, prinzipiell förderfähig wären und diese Förderung dann auch positive Effekte auf den Gemeindehaushalt erwarten lässt, macht eine Verlängerung der Mitgliedschaft zum jetzigen Zeitpunkt Sinn. Sollten die eingenommenen Mittel sich aber nicht positiv entwickeln, ist die Mitgliedschaft beim nächstmöglichen Zeitpunkt kritisch zu hinterfragen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt für die neue Förderperiode ab dem Jahr 2023 die Mitgliedschaft in der LAG Mangfalltal-Inntal. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich pro Jahr auf 3.445,38 Euro, netto bzw. 4.100 Euro, brutto. Die Zahlung ist jährlich jeweils zu Jahresbeginn bis zum Ende der Abwicklung der Förderperiode zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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8. Städtebauförderungsprogramm; Beschluss über die vorrangige Innenentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) besteht die Förderinitiative „Innen statt Außen“ des Freistaat Bayern. Hier wird besonderes Engagement in der vorrangigen Innenentwicklung und Beseitigung von innerörtlichen Leerständen als auch in der Vermeidung von gegenläufigen neuen Flächenausweisungen mit umfangreichen Fördermitteln belohnt. 

Mit der Förderinitiative „Flächenentsiegelung“ erhalten die Gemeinden durch eine bayerische Entsiegelungsprämie gezielte Unterstützung, befestigte oder brachliegende Flächen dauerhaft zu entsiegeln und für neue Nutzungen zu aktivieren.

Voraussetzung ist daher ein Selbstbindungsbeschluss des Gemeinderates zur vorrangigen Innenentwicklung. Er gilt als Bekenntnis des Gemeinderats, dass Innenbereichsflächen vor Außenbereichsflächen in Anspruch genommen werden. Auf Ebene des Flächennutzungsplans dürfen Außenbereichsflächen nur dann entwickelt werden, wenn keine geeigneten Innenbereichsflächen zur Verfügung stehen. Der Beschlusstext wurde vom Sachgebietsleiter für Städtebauförderung bei der Regierung von Oberbayern, Herrn Gäßler, zur Verfügung gestellt. 

Beschluss

Die Gemeinde verpflichtet sich zukünftig, eine vorrangig auf die Innenentwicklung ausgerichtete Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet umzusetzen (gemäß Zielen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts). Konkret bedeutet dies für bauliche Entwicklungen, die vorrangige Inanspruchnahme von Innenbereichsflächen vor der Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen. Innenentwicklungspotentiale sind insbesondere:
-vorhandene Baulücken und Flächenpotentiale im Siedlungsbestand, 
-Konversions- und Brachflächen und Gebäudeleerstände

Der Gemeinderat beschließt weiter, Bauflächen die mittel- bis langfristig nicht benötigt werden aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen. Die Neuentwicklung von Außenbereichsflächen erfolgt nur sofern keine geeigneten lnnenbereichsflächen zur Verfügung stehen, ein begründeter Flächenbedarf besteht und eine kompakte Siedlungsentwicklung mit flächensparenden Siedlungsformen erreicht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Antrag der Musikkapelle Oberaudorf auf Durchführung einer Veranstaltungsreihe mit Bierzelt auf der Festwiese an der Sportplatzstraße im Mai 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Musikkapelle Oberaudorf hat beantragt, in der Zeit vom 25.05. bis 30.05.2022 auf der Festwiese am Sportplatz eine Veranstaltungsreihe in einem Bierzelt durchzuführen. Das Zelt soll Platz für ca. 1.000 Besucher bieten.

Höhepunkt soll am Sonntag den 29.05.2022 der Tag der Blasmusik, mit einem Sternmarsch mit voraussichtlich sechs Musikkapellen, sein.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die jährlich abgehaltene Festwoche des Fußballverein Oberaudorf auf dem selben Gelände bestimmte Auflagen festgesetzt sind (Veranstaltungsende täglich um 23.30 Uhr, Ausschankende um 23.00 Uhr, Ausschank nur von Bier und alkoholfreien Getränken, keine zusätzlichen Ausschankstellen als Bar, usw.), die sich sehr gut bewährt haben. Diese Regelungen sollten auch für die Musikkapelle gelten.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird bestätigt, dass es, insbesondere auch im Interesse der Nachbarschaft wichtig ist, die Erlaubnis für die Musikkapelle mit der jährlichen Erlaubnis des Fußballvereins gleichzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet den Antrag der Musikkapelle Oberaudorf zur Durchführung einer Veranstaltungsreihe in einem Bierzelt auf der Festwiese beim Sportplatz. Es gelten die selben Auflagen wie sie bei der Festwoche des FVO verfügt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö informativ 10

Sachverhalt

Sachstand Innbrücke Reisach-Erl
Herr Wegscheider vom Amt der Tiroler Landesregierung hat bezüglich der Innbrücke Reisach-Erl folgendes mitgeteilt:
Die Brücke ist sanierungsfähig, das Bauwerk wird wiederhergestellt. In ca. zwei Wochen wird die Einhausung der Brücke abgebaut. Der Zustand wird über den Winter so belassen. Im Frühjahr wird voraussichtlich eine Insel geschüttet und die beiden Hauptträger der Brücke werden mit einem großen Kran ausgetauscht. Anschließend wird die Brücke wieder eingehaust und soll genauso aussehen wie vorher.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird eine Anfrage zum geänderten Regionalforum für die Zulaufstrecke Brennerbasistunnel gestellt. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass das Forum nun mit der Bezeichnung „Forum Kirnstein“ benannt wird. Er hat als Forumsmitglieder Magnus Waller und Anna Pichler aus Niederaudorf bestellt. Der Einfluss im Forum bleibt jedoch weiterhin minimal.

Datenstand vom 22.12.2021 10:18 Uhr