Datum: 21.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen.
Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 08.06.2021 entschieden hat, dass die Ordnungsgewalt des Vorsitzenden bei Gemeinderatssitzungen soweit reicht, dass er die Gemeinderatsmitglieder auch bei abnehmender Ansteckungsgefahr zum Tragen einer FFP-2 Maske verpflichten kann.
Zur besseren Verständlichkeit der Redebeiträge bittet der Bürgermeister, dass die Ratsmitglieder laut und deutlich sprechen und sich auch in Richtung der Zuhörer drehen, wenn sie Wortmeldungen vortragen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Sachstand Brenner Nordzulauf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Die DB AG hat im letzten Regionalforum mitgeteilt, dass sie, entsprechend den Maßgaben aus dem Raumordnungsverfahren, eine alternative Trassenplanung im Bereich der Verknüpfungsstelle Niederaudorf durchführen wird. Die Alternativplanung wird in Folge gleichwertig zur bestehenden Planung beurteilt werden. Eine Entscheidung für oder gegen eine der beiden Planungen ist gegenwärtig nicht gefallen. Die Alternativplanung sieht eine Bündelung mit der Bestandsstrecke vor, während die aktuelle Planung eine Bündelung mit der Autobahn vorsieht. Die Alternativplanung ist geeignet, die Zerschneidung der landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Niederaudorf deutlich zu verringern. Unabhängig davon unterstützt die Gemeinde Oberaudorf nach wie vor das Ansinnen, die Trasse vollständig in den Berg zu verlegen vollauf. Die alternative Trassenplanung wird im Gremium diskutiert.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Nicole Herm nimmt ab sofort an der Sitzung teil. Es sind 19 Mitglieder des Gemeinderats anwesend.
Der Bürgermeister stellt zwei Trassenvorschläge für die Verknüpfungsstelle anhand einer Planskizze vor und erläutert, dass aus seiner Sicht das Heranrücken der Verknüpfungsstelle an die jetzige Bestandsstrecke den Vorteil hätte, dass es zu weniger Zerschneidungen der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen führen würde. Diese Meinung teilt auch das Gremium. Die Forderung, nach einer vollständigen Tunnellösung für die Verknüpfungsstelle muss aber weiterhin aufrecht gehalten werden.
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4. Abwassergebühren; Aufhebung des GR-Beschlusses vom 27.04.2021 über die Festlegung des Kalkulationszeitraumes von 2022 bis 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es wird verwiesen auf die GR-Sitzung vom 27.04.2021. Hier wurde der neue vierjährige Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren von 2022 bis 2025 beschlossen, da der bisherige vierjährige Kalkulationszeitraum 2021 endet. In der Sitzung am 19.10.2021 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass aufgrund der unübersichtlichen Lage bei den Kosten der neuen Kläranlage (sehr viele Rechnungen in bedeutender Höhe sind noch nicht an die Gemeinde ergangen), sowie noch nicht geklärter staatlicher Zuwendungen in beträchtlicher Höhe, eine genaue Gebührenkalkulation der Abwassergebühren ab 2022 nicht möglich ist.
Der Gemeinderat beauftragte demnach die Verwaltung, sich mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Rosenheim, über die weitere Vorgehensweise über die Kalkulation der Abwassergebühren ab 2022 abzustimmen.
Nach Mitteilung des Landratsamtes Rosenheim (email vom 22.11.2021) besteht aufgrund der dargelegten Gründe Einverständnis mit der Verlängerung des aktuellen Kalkulationszeitraumes 2018 bis 2021 um ein Jahr, somit bis zum Jahr 2022. Der Gemeinderatsbeschluss vom 27.04.2021 über den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 ist aufzuheben und der aktuelle Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021 ist entsprechend um ein Jahr zu verlängern. Zur Klarheit sind lt. Mitteilung des Landratsamtes Rosenheim zwei getrennte Beschlüsse zu fassen.
Beschluss
Der Gemeinderat hebt dem Beschluss vom 27.04.2021 über die Festlegung des neuen vierjährigen Kalkulationszeitraumes für die Abwassergebühren vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 auf, da aus den genannten Gründen keine Gebührenkalkulation der Abwassergebühren ab dem Jahr 2022 möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Abwassergebühren; Verlängerung des bisherigen 4-jährigen Kalkulationszeitraumes um ein Jahr von 2018 bis 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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5 |
Sachverhalt
Es wird verwiesen auf den Sachverhalt zum vorherigen TOP Nr. 4 „Abwassergebühren; Aufhebung des GR-Beschlusses vom 27.04.2021 über die Festlegung des Kalkulationszeitraumes von 2022 bis 2025“.
Nach Mitteilung des Landratsamtes Rosenheim (email vom 22.11.2021) besteht aufgrund der dargelegten Gründe Einverständnis mit der Verlängerung des aktuellen Kalkulationszeitraumes 2018 bis 2021 um ein Jahr bis 2022.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt aus den genannten Gründen und mit Absprache des Landratsamtes Rosenheims, den bisherigen 4-jährigen Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren von 2018 bis 2021, um ein Jahr bis zum 31.12.2022 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Abwassergebühren; Aufhebung des GR-Beschlusses vom 27.04.2021 über die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes im Kalkulationszeitraum von 2022 bis 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Es wird verwiesen auf die GR-Sitzung vom 27.04.2021. Hier wurde der kalkulatorische Zinssatz für eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 von bisher 3 % auf 2 % beschlossen. In der Sitzung am 19.10.2021 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass aufgrund der unübersichtlichen Lage bei den Kosten der neuen Kläranlage (sehr viele Rechnungen in bedeutender Höhe sind noch nicht an die Gemeinde ergangen), sowie noch nicht geklärter staatlicher Zuwendungen in beträchtlicher Höhe, eine genaue Gebührenkalkulation der Abwassergebühren ab 2022 nicht möglich ist.
Der Gemeinderat beauftragte demnach die Verwaltung, sich mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Rosenheim, über die weitere Vorgehensweise über die Kalkulation der Abwassergebühren ab 2022 abzustimmen.
Nach Mitteilung des Landratsamtes Rosenheim (email vom 22.11.2021) besteht aufgrund der dargelegten Gründe Einverständnis mit der Verlängerung des aktuellen Kalkulationszeitraumes 2018 bis 2021 um ein Jahr, somit bis zum Jahr 2022. Der Gemeinderatsbeschluss vom 27.04.2021 über die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 ist demnach aufzuheben. Der kalkulatorische Zinssatz kann, unabhängig eines Kalkulationszeitraumes, ab dem Jahr 2022 neu festgesetzt werden und braucht nicht an einen Kalkulationszeitraum gekoppelt sein. Zur Klarheit sind lt. Mitteilung des Landratsamtes Rosenheim zwei getrennte Beschlüsse zu fassen.
Beschluss
Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 27.04.2021 über die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes im Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 auf, da aus den genannten Gründen ab 2022 keine neue Gebührenkalkulation und demnach kein neuer vierjähriger Kalkulationszeitraum der Abwassergebühren von 2022 bis 2025 möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Abwassergebühren; Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 2022 von bisher 3 % auf 2 %
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Es wird verwiesen auf den Sachverhalt zum vorherigen TOP Nr. 6 „Abwassergebühren; Aufhebung des GR-Beschlusses vom 27.04.2021 über die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes im Kalkulationszeitraum von 2022 bis 2025“.
Nach Mitteilung des Landratsamtes Rosenheim kann der kalkulatorische Zinssatz, unabhängig eines Kalkulationszeitraumes, ab dem Jahr 2022 neu festgesetzt werden und braucht nicht an einen Kalkulationszeitraum gekoppelt sein.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt dem kalkulatorischen Zinssatz für eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals, unabhängig eines Kalkulationszeitraumes, ab dem Haushaltsjahr 2022 von bisher 3 % auf 2 % herabzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Beteiligung am Ausflugsbus Inntal-Chiemsee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Seit 2017 fährt der Ausflugsbus zwischen Oberaudorf und Bernau Felden, um touristische Angebote wie Chiemsee-Schifffahrt, Kampenwandbahn, Wildpark Wildbichl, Fohlenhof Ebbs, Raritätenzoo und Erlebnisberg Oberaudorf-Hocheck miteinander zu verbinden. Es handelt sich dabei um eine Ausweitung der bestehenden Buslinie RVO 9502, in Form einer täglichen Anbindung von Ende Mai bis Anfang Oktober.
Alle beteiligten Partner sprechen sich nach wie vor für die Fortsetzung der Buslinie aus, diese soll eventuell in den nächsten Jahren sogar erweitert werden. Der Landkreis Rosenheim wäre auch bereit seine Beteiligung zu erhöhen.
Diskussionsverlauf
Das Gremium wünscht, dass bei erneuter Abstimmung über eine Beteiligung auch aktuelle Auslastungszahlen der Linie vorgelegt werden. Nach Aussage der stellv. Leiterin der Tourist Info, Pia Neumüller, ist die Auslastung derzeit nicht zufriedenstellend, allerdings sind diese Zahlen aufgrund der Pandemielage nicht aussagekräftig.
Das Gremium wünscht, dass für die Angebote der Ausflugsbuslinien verstärkt geworben werden soll und auch die einheimische Bevölkerung und Personen ohne Gästekarte über Fahrpläne, Haltestellen und Preise informiert werden, z.B. im nächsten Audorfer Anzeiger. Bei der nächsten Beurteilung des Projekts soll auch eine Prüfung dahingehend erfolgen, ob die Bürgerinnen und Bürgern der sich beteiligenden Gemeinden einen vergünstigten Fahrpreis erhalten oder den Besitzern von Gästekarten gleichgestellt werden können.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde Oberaudorf zunächst weiterhin als Partner für den Ausflugsbus Inntal-Chiemsee beteiligt, um die Buslinie zu erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2021
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ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung:
Redaktion Audorfer Anzeiger:
Frau Christina Grill übernimmt ab 16.12.2021 die Redaktion des Audorfer Anzeigers
Verleihung des Ehrenzeichens der Gemeinde Oberaudorf an Herrn Alois Holzmaier
Alois Holzmaier hat sich in vorbildlicher Weise, insbesondere seit dem Jahr 1993 als erster Vorstand des Fußballvereins Oberaudorf e.V., für das Wohl der Allgemeinheit eingesetzt. Darüber hinaus ist Alois Holzmaier viele Jahre, seit der Wahl 2008, im Gemeinderat tätig und hat als zweiter Bürgermeister in einem längeren Vertretungsfall die Geschicke der Gemeinde sicher und zuverlässig geleitet. Zusätzlich engagiert sich Alois Holzmaier auch noch erfolgreich in weiteren Ortsvereinen und teilt bereitwillig seine Freizeit, wenn Rat und Tat gefragt sind. Der Gemeinderat würdigt die vorbildlichen Leistungen von Alois Holzmaier für die Allgemeinheit und hat beschlossen, ihm das Ehrenzeichen der Gemeinde Oberaudorf zu verleihen.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister bedankt sich zum Abschluss der öffentlichen Sitzung herzlich bei der Verwaltung und beim Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit und wünscht allen Anwesenden frohe Weihnachten und ein glückliches Jahr 2022. Im Namen des Gemeinderats bedankt sich Alois Holzmaier beim Ersten Bürgermeister sowie bei der Verwaltung für die angenehme Zusammenarbeit und übermittelt seinerseits gute Grüße für Weihnachten und das neue Jahr.
Datenstand vom 26.01.2022 10:21 Uhr