Datum: 15.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:10 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.11.2020
3 Halbjahresbericht
4 Wirtschaftsplan 2021
5 Lohnstundensätze 2021
6 Wasser - Sachstand zu aktuellen Themen
7 Abwasserentsorgung - Sachstand Neubau Kläranlage
7.1 Kläranlage - Ersatzbeschaffung KfZ
7.2 Kläranlage - Erwerb einer Schließanlage
8 Breitbandausbau - Sachstand zu aktuellen Themen
9 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 15.04.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

BGM Bernhardt frägt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Werkausschuss stimmt der Tagesordnung ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 15.04.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.11.2020 wurde vorab bekannt gegeben. Der BGM frägt den Ausschuss, ob Änderungen gewünscht werden.

Beschluss

Der Werkausschuss stimmt der Niederschrift ohne Änderung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Halbjahresbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 15.04.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Halbjahresbericht wurde gemeinsam mit dem Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2021 erstellt (siehe Anlage).

Diskussionsverlauf

WL Paul trug die Inhalte des Halbjahresberichtes mit den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2021 vor (siehe Anlage).

Er betonte hierbei, dass das Gesamtergebnis der Gemeindewerke besonders durch den Betriebszweig E-Werk geprägt werde. In diesem stelle die Stromabsatzmenge eine entscheidende Größe dar, welche aufgrund der Corona-Krise in 2020 um 3,75 % sowie in den ersten drei Monaten 2021 um gut 4 % zurückging. Für 2021 seien aufgrund der Unsicherheit des weiteren Verlaufes der Corona-Pandemie die Mengenprognosen vorsichtig angesetzt worden (-2 % gegenüber 2020).

Auf die Frage von GR Hr. Kloo, aus welchen Quellen der von den GWO verteilte Strom stammt, teilte WL Paul mit, dass hierzu eine Veröffentlichung auf der Internetseite der GWO zum Strommix zu finden ist. Physikalisch stammen in etwa 15 % aus dem Wasserkraftwerk Mühlbach. Die eingespeiste Strommenge aus Oberaudorfer Photovoltaikanlagen betrug 2020 bereits 1,65 Mio. kWh.

Ergänzende Anmerkungen:

2020 setzte sich der ins Netz der Gemeindewerke Oberaudorf eingespeiste Strom wie folgt zusammen:

Herkunft
Einspeisung 2020
Anteil
Übergabestation Bayernwerk 1)
10.315.983 kWh
72,4 %
Wasserkraftwerk Mühlbach
1.987.699 kWh
14,0 %
Photovoltaikanlagen
1.648.653 kWh
11,6 %
Blockheizkraftwerke
265.176 kWh
1,9 %
Turbine Luegsteinsee
19.135 kWh
0,1 %
Spitzenlast-Aggregate
2.886 kWh
0,0 %
Gesamt
14.239.532 kWh
100,0 %

Im Strommix, welcher nach festen Regeln zu berechnen ist und in den Stromrechnungen angegeben werden muss, ist der insgesamt in Deutschland mit der EEG-Umlage geförderte Strom aus erneuerbaren Energien enthalten, welcher von den Kunden der Gemeindewerke mit der von ihnen bezahlten EEG-Umlage anteilig mitfinanziert wird. Er wird auch auf der Internetseite der GWO veröffentlicht (www.gemeindewerke-oberaudorf.de/strom/oekostrom/):

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4. Wirtschaftsplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 15.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Sachverhalt zum Wirtschaftsplan 2021 ist dem beigefügten Halbjahresbericht mit Erläuterungen zum Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus den Erfolgsplänen, den Investitionsplänen, den Vermögens- und Finanzplänen sowie dem Stellenplan ist als Anlage beigefügt (20 Seiten).

Diskussionsverlauf

WL Paul stellte das Zahlenwerk der verschiedenen Teile des Wirtschaftsplanes kurz vor, welche bereits vorab den Mitgliedern des Werkausschusses zur Durchsicht vorlagen. Wichtige Hinweise hierzu enthielt bereit der Halbjahresbericht mit Erläuterungen zum Wirtschaftsplan. Einzeln ging er auf die vorgesehenen Investitionen 2021 ein (Investitionsplan).

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
a)        den Erfolgsplan des E-Werkes mit einem Jahresverlust von 54.500 €,
b)        den Erfolgsplan des Wasserwerkes mit einem Jahresgewinn von 24.600 €,
c)        den Erfolgsplan der Beteiligungen mit einem Jahresgewinn von 76.500 €,
d)        den Vermögensplan des E-Werkes mit einem Volumen von 323.500 €,
e)        den Vermögensplan des Wasserwerkes mit einem Volumen von 254.000 €
f)        sowie den Vermögensplan der Beteiligungen mit einem Volumen von 0 €
in der vorgelegten Form zu beschließen.

Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat ferner, die Finanzpläne für die Jahre 2020 - 2024 mit den zugrundeliegenden Investitionsplänen in der vorgelegten Form zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Lohnstundensätze 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 15.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung schlägt die Werkleitung vor, die Lohnstundensätze, welche zuletzt in 2019 angepasst und 2020 beibehalten wurden, in 2021 moderat anzupassen.

Die vorgeschlagene Erhöhung in 2021 beträgt gerundet 3 % (Meister 1,5 %):

Stundensätze der Gemeindewerke Oberaudorf

 
2015
2016 - 2018
2019 - 2020
ab 2021
Monteur
46,00 €
47,00 €
49,00 €
50,50 €
Obermonteur
49,00 €
50,00 €
53,00 €
54,50 €
Meister
63,00 €
65,00 €
68,00 €
69,00 €
Fahrzeuge
40,00 €
41,00 €
43,00 €
44,50 €
Fahrzeug Straßenbeleuchtung 1)
120,00 €
124,00 €
130,00 €
134,00 €
Fahrzeug Kraftwerk 1)
225,00 €
232,00 €
238,00 €
245,00 €

  1. Bei den Fahrzeugpreisen Straßenbeleuchtung und Kraftwerk handelt es sich um Pauschalen für 3 Monate.

Der Gemeinde wird ein Rabatt von 10 % gewährt (Gemeinderabatt).

Insgesamt können die Stundensätze der Gemeindewerke im Vergleich zu anderen Versorgungsunternehmen bzw. Unternehmen mit gleicher Leistungsfähigkeit als günstig bewertet werden, siehe hierzu auch Niederschrift zur Werkausschusssitzung vom 28.04.2020.

Diskussionsverlauf

GR Hr. Astl stellte die Frage, warum der Stundensatz für einen Monteur so hoch liege, wenn für einen Facharbeiter einer örtlichen Elektrofirma lediglich 44 € zu entrichten seien.

WL Paul wies darauf hin, dass bei einem Versorgungsbetrieb wie den Gemeindewerken die allgemeinen Kosten höher sind als bei einer kleineren Handwerksfirma. Dies zeige sich auch dadurch, dass die Stundensätze anderer Versorgungsunternehmen zum Teil deutlich über denen der Gemeindewerke liegen. Als Beispiel nannte er hierbei die Stadtwerke Rosenheim mit einem Stundensatz von 57 € für einen Monteur und 75 € für einen Meister.

Beschluss

Der WA stimmt einer Erhöhung der Lohnstundensätze für 2021 wie vorgestellt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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6. Wasser - Sachstand zu aktuellen Themen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 15.04.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

Durch die erheblichen Kosten für den Neubau der Kläranlage und die Lage der Gemeinde Oberaudorf in einem Raum mit besonderen Handlungsbedarf wurden die Härtefallgrenzen der RZWas in der gemeinsamen Betrachtung mit der Abwasserbeseitigung überschritten. Dies bedeutet, dass künftige Vorhaben förderfähig sind.
Nachdem die RZWas ein sehr mächtiges und komplexes Förderprogramm ist, fand hierzu eine ausführliche Beratung durch Frau Goth vom WWA im Hinblick auf beabsichtigte Maßnahmen statt.
Von den vorgesehenen Fördergegenständen nach RZWas 2021
2.2.1.        bauliche Sanierung von Leitungen
2.2.2.        erstmaliger Bau von Verbundleitungen
2.2.3.        bauliche Sanierung bestehender Trinkwassergewinnungsanlagen und
Speicher
2.2.4.        Beitritt zu einem Zweckverband
2.2.5.        Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten
2.4.        Sonderprogramme wie Berghüttenprogramm

sind mit Ausnahme der Punkte 2.2.2. und 2.2.4. alle Fördergegenstände für die Gemeindewerke sehr interessant. Die Beschränkungen liegen insbesondere in den (personellen) Kapazitäten der Gemeindewerke hinsichtlich der Umsetzbarkeit, in möglichen rechtlichen Problemen bei Grundstücksfragen (Schutzgebiet Mühlau), bei Abstimmungsfragen mit der Gemeinde, sowie der Geltungsdauer der Richtlinie bis 31.12.2024. Da je Fördergegenstand nur ein Bescheid möglich ist (Ergänzungen sind zulässig), der Bewilligungszeitraum 4 Jahre beträgt und die Vorhaben innerhalb dieses Zeitrahmens kassenwirksam abzuschließen sind, ist der Zeitpunkt der Antragstellung mit Bedacht zu wählen.  

Im Einzelnen:
Leitungssanierungen
Die Förderhöhe beträgt 120 €/m Leitung. Wegen der Verzahnung mit Straßenbauprojekten der Gemeinde ist hier eine enge Abstimmung erforderlich. Verzögerungen in der Umsetzung können zu einem Verlust der Förderung führen.
Angedacht ist insbesondere die Leitungserneuerung in der Bad-Trißl-Straße.
Auch eine mögliche hydraulische Ertüchtigung des Notverbundes mit Kiefersfelden wäre förderfähig.

Sanierung von Speichern und Gewinnungsanlagen
Die Höhe der Zuwendungen beträgt ca. 70 %. Die meisten der ca. 9 Hochbehälter sind älter als 40 Jahre. Insbesondere der HB Bergschlössl steht zur Sanierung an.
Voruntersuchungen durch das Büro Killi laufen.
Das Problem beim HB Bergschlössl besteht darin, dass nur Anlagen gefördert werden können, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entsprechen. Beim HB Bergschlössl handelt es sich um einen Einkammerbehälter welcher diesen Regeln nicht entspricht.
Eine Sanierung kann auch durch einen Neubau erfolgen, wobei auch eine begrenzte Erweiterung möglich wäre. Oberaudorf hat ein Defizit an Speicherkapazitäten.
Der HB Schindlberg entspricht ebenfalls nicht den Vorschriften (u.a. Zufahrt) und sollte wegen des Alters aufgelassen werden.
Die Größe und Lage eines möglichen Ersatzbaus sowie dessen Förderfähigkeit wäre im Rahmen eines Strukturkonzeptes nach 2.2.5. zu klären.
Mindestens bei den HB Watschöd und Ried besteht auch Sanierungsbedarf. Es gelten jedoch die oben beschriebenen Überlegungen.
Ein Brunnenneubau incl. Heberleitung wäre ebenfalls förderfähig. Eine Antragstellung ist jedoch erst ab „Baureife“ möglich. Wann die erforderlichen Genehmigungen vorliegen können, ist jedoch im Hinblick auf offene Grundstücksfragen ungeklärt.

Strukturkonzept
Die Förderhöhe beträgt max. 50.000 €. Der Untersuchungsbereich umfasst grundsätzlich die gesamte Gemeinde. Untersucht werden soll, wie eine zukunftsfähig Versorgungsstruktur aussehen könnte.
Für Oberaudorf mit seinen zahlreichen alten und kleinen Hochbehältern bedeutet dies eine möglich Konzentration auf weniger und größere Behälter.
Aber auch die Versorgung von bisher nicht erschlossenen Gebieten, wie dem Sudelfeld, könnte Gegenstand von Untersuchungen sein, ebenso wie die mögliche Versorgungssicherheit abgelegener Ortsteile wie dem Tatzelwurm durch den Bau eines neuen HB. Auch Überlegungen für Leitungsverläufe (z.B. über den Hals) könnten angestellt werden.

Berghüttenprogramm
Die Förderhöhe beträgt ca. 75 %. Das Programm ist interessant für die Erschließung von Grafenherberg.
Die Polizei hat angekündigt, sich im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen mit den dortigen Nachbarn (kündigt sich an), sich aus der Rolle des Wasserversorgers zurückziehen zu wollen. In diesem Falle gäbe es keine gesicherte Wasser- und Löschwasserversorgung mehr in Grafenherberg, mit entsprechenden Auswirkungen insbesondere auf die dortigen Beherbergungsbetriebe.
Leider verweigern sich derzeit zwei Eigentümer allen Gesprächen. Insbesondere einer hat angekündigt, auf keinen Fall Grundstücke für eine Leitungsverlegung bereitstellen zu wollen (ca. 15 andere haben jedoch Ihre Bereitschaft bekundet). Durch diese Weigerung müsste eine andere, teurere Trasse gewählt werden.
Das LRA hat aktuell wegen der hygienischen Verhältnisse einen auf 2 Jahre befristeten Übergangsbescheid erteilt.
Eine Entscheidung ist dringend geboten.

Leitungssanierung Oberloh
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der RZWas ist beabsichtigt, die ca. 50 Jahre alte PVC Leitung in Schweinberg- Oberloh aufgrund zahlreicher Rohrbrüche zu erneuern. Die Erneuerung soll ohne Zuwendungen kurzfristig erfolgen. Leider gestaltet sich die Frage der Grundstücksnutzung noch schwierig.    

Diskussionsverlauf

Hr. Schmid stellte die Grundzüge der Förderrichtlinie RZWas für den Trinkwasserbereich detailliert vor und betonte hierbei die folgenden Punkte:
  • Grundsätzlich seien die Sanierung von Leitungen (2.2.1) sowie die Sanierung von Trinkwassergewinnungsanlagen und Speichern (2.2.3), nicht jedoch deren Neubau förderfähig.
  • Die RZWas biete viele Möglichkeiten, Sanierungen vorhandener Systeme vorzunehmen, jedoch sei hier auf die personelle Leistungsfähigkeit der Werke Rücksicht zu nehmen. Weiterhin müsse bei beabsichtigten Leitungssanierungen eine enge Abstimmung mit der Gemeinde zwecks Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden.
  • Der Beitritt zu einem Zweckverband wäre nach 2.2.4 nur förderfähig, wenn der Zweckverband selbst Gebühren erheben würde (z. B. Gründung eines Wasserbeschaffungsverbandes mit einer anderen Gemeinde).
  • Bei Leitungssanierungen nach 2.2.1 würde der Festbetrag 120 € pro Meter sanierte Wasserleitung betragen, mindestens jedoch 40 % bzw. maximal 90 % der Ausgaben nach Ausführung.
  • Nach 2.2.2 wäre grundsätzlich nur der erstmalige Bau von Verbundleitungen förderfähig. Hingegen wäre eine hydraulische Ertüchtigung der vorhandenen Verbundleitung mit Kiefersfelden nach 2.2.1 förderfähig (neue Leitung mit größerem Querschnitt).

    BGM Bernhardt ergänzte hier, dass Kiefersfelden für die Wassergewinnung zwei große Quellen besitze und mit diesen auch beide Gemeinden komplett versorgen könnte.
  • Bei der Neugestaltung der Wassergewinnung in der Mühlau wäre die Errichtung eines neuen Brunnens mit Förderleitung förderfähig, nicht jedoch der Rückbau des bestehenden Brunnens.
  • Mit der Erarbeitung eines Strukturkonzeptes (nach 2.2.5 förderfähig) könnte z. B. betrachtet werden, wie die Wasserversorgung der Zukunft aussieht (Hydraulik, Hochbehälter, Pumpstationen etc.). Ein Strukturkonzept würde das gesamte Gemeindegebiet umfassen. Hingegen würde ein Sanierungskonzept lediglich das Satzungsgebiet betrachten und somit das Sudelfeld ausschließen.
  • Bei den Sonderprogrammen nach 2.4, wie z. B. dem Berghüttenprogramm, sollte man beachten, dass hier nicht mit einem Nachfolgeprogramm nach 2024 gerechnet werden könne (RZWas läuft bis 2024). Deshalb müsste man eine gemeindliche Erschließung von Grafenherberg, falls eine solche in den kommenden Jahren realisiert werden soll, rechtzeitig anstoßen. Das Berghüttenprogramm gilt für die Erschließung von Ortsteilen über 1.000 m Höhe. Es wäre zusätzlich auch eine Breitbanderschließung förderfähig (90 %). Ebenso wären Zusatzeinnahmen nicht förderschädlich.

Eine etwas ausgedehntere Diskussion entwickelte sich beim Thema „Erschließung Grafenherberg“. Nachfolgend ein Auszug der Diskussionspunkte:
  • Herr Schmid gab bekannt, dass die Bereitschaftspolizei die benachbarten Gebäude nur noch für 2 Jahre mitversorgen und sich im Anschluss ggf. nur noch auf die eigene Wasserversorgung beschränken werde, da hier die zu erfüllenden Auflagen deutlich geringer seien als wenn man als „öffentlicher“ Wasserversorger auftrete.
  • Für die Erschließung eines Außenbereiches sei die Gemeinde nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verantwortlich.
  • GR Hr. Astl: Ggf. gäbe es eine alternative Trasse, um verweigernde Grundeigentümer zu umgehen.
  • GR Fr. Götze und GR Hr. Hirnböck stellten die Frage, was passieren würde, sollte die Angelegenheit eskalieren. Eine eindeutige Antwort konnte hier nicht gefunden werden.
  • GR Hr. Waller stellte die Frage, ob Enteignungen in Frage kämen, falls Grundeigentümer die Verlegung von Versorgungsleitungen auf ihren Grundstücken verweigern. BGM Bernhardt wies darauf hin, dass dies von den Behörden (LRA Rosenheim) als letztes Mittel gewählt würde und wegen des Vorhandenseins möglicher Alternativen sehr problematisch sei.
  • Hr. Schmid ergänzte hier die Erkenntnisse aus einer Rechtsberatung: Bei der Erschließung eines solchen Gebietes wären voraussichtlich einzelne Sonderverträge im Vergleich zu einer Satzung die bessere Wahl. Hierbei wäre es auch denkbar, einzelne, sich verweigernde Grundeigentümer von einem Anschluss auszuschließen.
  • Hr. Schmid wies im Hinblick auf eine Erneuerung der Wasserleitung in Oberloh auch darauf hin, dass das jetzige Wasserrecht für die Verlegung von Versorgungsleitungen auch eine zeitlich begrenzte Besitzeinweisung ermögliche, wobei im Anschluss ein vorhandenes Satzungsrecht Anwendung finden könnte. In Oberaudorf bestünden für die meisten auf Privatgrundstücken verlegten Versorgungsleitungen keine Grunddienstbarkeiten. Falls Eigentümer Versorgungsleitungen auf ihren Grundstücken ablehnen, stehe heute rechtlich die Frage im Vordergrund, ob der Eigentümer hierdurch einen Nachteil habe.

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7. Abwasserentsorgung - Sachstand Neubau Kläranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 15.04.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

Die in der letzten Sitzung vom 10.11.2020 getroffenen wesentlichen Aussagen gelten weiterhin. Die Bauarbeiten befinden sich im Zeitplan und die voraussichtlichen Kosten liegen bei ca. 12 Mio. €.
Dennoch treten während der Bauphase und Inbetriebnahme immer wieder neue, kleinere Schwierigkeiten auf, die jedoch stets gelöst werden konnten. Weiterhin finden jeden Donnerstag regelmäßig Besprechungen statt, in denen über die laufenden Fortschritte berichtet und offene Fragen debattiert werden.
Folgende Fortschritte konnten erzielt werden:

Schlammschiene
Der Faulturm wurde ca. KW 48 in Betrieb genommen und mit der ergänzenden Übernahme der Schlammentwässerung. Ende Januar wird seither kein Frischschlamm mehr nach Rosenheim geliefert.

Eigenenergieerzeugung
Nach kurzem Probebetrieb im Dezember läuft das BHKW seit Mitte Januar. Die produzierte Gasmenge reicht noch nicht für einen durchgehenden Vollastbetrieb.
Die PV-Anlage auf dem Dach des Bürogebäudes liefert seit Weihnachten Strom.

Gasschiene
Der vorübergehend gelieferte provisorische Gastank konnte Ende März zurückgegeben werden. Die Innensanierung und Ertüchtigung des Gastanks ist abgeschlossen.
Das produzierte Klärgas kann vollständig für die Eigenenergieerzeugung genutzt werden.

Kombibecken
Die Dichtigkeitsabnahme ist Ende November erfolgt. Derzeit läuft der Ausbau der Maschinentechnik.

Bürogebäude
Die Belegschaft nutzt das neue Gebäude seit letztem Jahr im Regelbetrieb. Auch das neue „Labor“ konnte im Februar fertig gestellt werden. Das Prozessleitsystem wird laufend erweitert.

Maschinentechnik
Derzeit läuft die Ausrüstung der Kombibecken, die Gebläsestation wird installiert und die maschinelle Überschussschlammentwässerung (Müse) wird aufgestellt.

Bestandsgebäude
Derzeit läuft der Innenausbau des ehemaligen Betriebsgebäudes. Der Innenputz ist fertig und die HLS-Arbeiten ebenfalls. Im Innenbereich hat der Fliesenleger die Arbeit aufgenommen und außen ist der Zimmerer mit den Restarbeiten beschäftigt. Je nach Witterung soll in der nächsten Woche der Außenputz aufgebracht werden. Für den Abbruch des asbesthaltigen Tropfkörpers wird derzeit ein Konzept erarbeitet.

Teilabnahmen
Ende Dezember wurden für alle fertig gestellten Teilleistungen Schlussabnahmen durchgeführt. Das geschätzte Auftragsvolumen dürfte ca. gut 6 - 7 Mio. Euro betragen. Die Teilschlussrechnungen sind jedoch zum größten Teil noch nicht eingegangen.

Derzeitige Planungen
Derzeit laufen die Planungen für die Freiflächengestaltung. Die Ausschreibung für die Zaunanlage wurde erstellt. Hinsichtlich Schließanlage siehe TOP 7.2. Der Antrag zum endgültigen Wasserrecht befindet sich derzeit in der Auslegung in der Gemeinde.

Diskussionsverlauf

Projektleiter Hr. Schmid wies darauf hin, dass es bei den Teilabnahmen insbesondere auch um den verminderten Mehrwertsteuersatz von 16 % bis 31.12.2020 gehe (Kosteneinsparung von 3 %).
Weiterhin äußerte er sich optimistisch zur Fertigstellung der Kläranlage im Herbst dieses Jahres, wobei die Kläranlage voraussichtlich bereits bis Ende Mai funktionell vollständig in Betrieb gehen werde.
Die Frage von GR Hr. Waller, ob bei technischen Änderungen während des Baues die Dokumentation entsprechend aktualisiert werde, wurde von Hr. Schmid bejaht.
GR Hr. Hirnböck stellte die Frage, ob die Kläranlage im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalles aller Klärwerksmitarbeiter (z. B. pandemiebedingt) weiterbetrieben werden könnte. Dies wurde von Hr. Schmid aufgrund der Komplexität der Anlage verneint. Auch ein kompetenter Dritter könne nicht ohne weiteres die Bedienung kurzfristig übernehmen. BGM Bernhard verwies hierzu auch auf die Dienstanweisung zum Schutz vor Covid-19.
GR Hr. Hefter stellte die Frage, welche zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Reinigungsstufen für Kläranlagen in den kommenden Jahren zu erwarten sind, wie z. B. eine zusätzliche biologische Reinigungsstufe ab 2028? Projektleiter Schmid wies hierzu darauf hin, dass der Gesetzgeber zusätzliche Reinigungsstufen in den kommenden Jahren vorsehen werde, wobei die neue Oberaudorfer Kläranlage aufgrund der Anlagengröße und des technischen Standes für viele Jahre hiervon ausgenommen sein werde. Für die neue Kläranlage wurden jedoch bereits ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten berücksichtigt.

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7.1. Kläranlage - Ersatzbeschaffung KfZ

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 15.04.2021 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Beim bestehenden Fahrzeug handelt es sich um einen Jeep (Suzuki Jimny), EZ 04/13.  Es soll im Rahmen einer üblichen, altersbedingten Ersatzbeschaffung ersetzt werden. Auf Grund gestiegener Anforderungen und Einsatzzwecke ist beabsichtigt, einen geschlossenen, allradgetriebenen Kastenwagen zu beschaffen.
Nach den positiven Erfahrungen der Gemeindewerke, insbesondere auch im Hinblick auf den hohen Wiederverkaufswert, soll es sich um einen VW-Transporter 6.1 Kastenwagen handeln (in dieser Ausführung nur als Diesel erhältlich). Hierfür wurden mehrere Angebote (unverhandelt) eingeholt.
Angebote VW-Transporter 6.1 Kastenwagen:
 
VW-Zentrum
Rosenheim
Autohaus Osen-stetter Traunstein
Autohaus Keller
Veitshöchheim
Fahrzeugpreis (netto)
40.040,00 €
40.040,00 €
40.040,00 €
Preis nach Prämien- und Rabattabzug
inklusive Serienausstattung (netto)
29.931,20 €
31.979,10 €
29.856,20 €
Sonderausstattung (netto)
4.670,00 €
4.670,00 €
4.670,00 €
Nettosumme
34.601,20 €
36.649,10 €
34.526,20 €
Bruttosumme
41.175,43 €
43.612,43 €
41.086,18 €
Hinzu kommen Zusatzkosten für den notwendigen Innenausbau (Laderaumsystem) in Höhe von ca. 5.000 €.
Es ist beabsichtigt den vorhandenen Jimny als Anzahlung gegenzurechnen. Es werden ca. 3 - 4 Teuro erwartet. Entsprechende Gespräche sind noch zu führen.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an den nach Abschluss aller Verhandlungen günstigsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.2. Kläranlage - Erwerb einer Schließanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 15.04.2021 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Für die neu errichtete Kläranlage wird eine Schließanlage benötigt.
Grundsätzlich sollten alle gemeindlichen Einrichtungen (von Verwaltung, Gemeindewerke, Kindergärten, aber auch Feuerwehr, Museum etc.) mit einer einheitlichen Schließeinrichtung versehen werden. Hierzu wurden im Laufe der letzten Jahre innerhalb der Gemeinde mehrere Anläufe gestartet, die jedoch alle im Sande verliefen.
Die bestehende Schließanlage aus den 70er Jahren (?) ist nicht mehr sicher. Auch werden mechanische Anlagen wegen der aufwändigen Verwaltung, der Anfälligkeiten bei Schlüsselverlusten sowie erheblicher Probleme bei Erweiterungen nicht mehr eingebaut, obwohl sie bei der Ersterrichtung erheblich billiger sind. Die Feuerwehr verfügt bereits über ein elektronisches Zugangssystem (Fa. Winkhaus). Im Rathaus gibt es zwei verschiedene Schließsysteme (Rathaus, Haus des Gastes), von denen eines auch die Gemeindewerke einschließt.
Daher hat die Entscheidung für ein bestimmtes System eine Lenkwirkung für spätere Beschaffungen innerhalb der Gemeinde, die angedacht sind, auch wenn die unmittelbaren Anschaffungskosten für die Kläranlage untergeordnet sind. Neben der Festlegung auf ein System muss die Gemeinde auch festlegen, ob Aufmaß und Einbau mitvergeben werden sollen und wie die künftige Verwaltung des Systems erfolgen soll.
Für die Beschaffung wurde von Hr. Brandlhuber und Schmid eine Marktsondierung durchgeführt. Auf dem Markt sind dutzende Systeme erhältlich, der wesentliche Unterscheidung darauf beruht, ob die Batterie im Zylinder oder im Schlüssel untergebracht ist.
Von den Firmen Zeiss Ikon, Winkhaus und Aida/Salto wurden Richtpreisangebote eingeholt, Referenzen abgefragt und die Systeme wurden von Fachfirmen / Außendienstmitarbeitern erklärt. Alle Systeme sind sehr umfangreich, bieten eine enorme Anwendungsbreite und vielfältige Optionen.
Angefragt wurde ein Endausbauzustand (in ca. 4 Jahren) mit über ca. 300 Zylindern (unterschiedlicher Art) incl. Programmiergeräte, Software, Zentralstationen, Schlüssel etc. Die Bewertungen der Nutzer fielen bei Winkhaus und Zeiss sehr gut aus. Auch die eigenen Betrachtungen hinsichtlich der Handhabung, Lebensdauer etc. ergaben keine eindeutige Aussage hinsichtlich eines Produktes, so dass letztlich eine Entscheidung über den Preis getroffen wurde.

Mechanisches System: Fa. Dormakaba
Wurde wegen Vollständigkeit angefragt. Kosten liegen bei ca. 1/3 eines elektronischen Systems. Kann nicht empfohlen werden.

Elektronische Systeme:
Aida / Salto
Wurde angefragt, da Aida als Zeiterfassung im Haus vertreten.
  • SW FFB keine gute Bewertung.
  • Batterie im Zylinder.
  • Ca. 20 % teurer als empfohlenes System.

Zeiss Ikon: e-Cliq
  • Sehr gute Referenz Klinik Agatharied.
  • Batterie im Schlüssel.
  • Langjährige Liefer- und Preisgarantie.
  • Deutsches Fabrikat, bekannter Hersteller.
  • Ca. 30 % teurer als empfohlenes Fabrikat

Winkhaus: blueSmart
  • Sehr gute Referenz SW Weilheim.
  • Batterie im Zylinder.
  • Langjährige Liefer- und Preisgarantie.
  • Deutsches Fabrikat, bekannter Hersteller.
  • Empfohlenes Fabrikat.
Geschätzte Gesamtkosten Gemeinde mit ca. 300 Zylindern, Programmier- und Steuergeräten, ca. 120 Schlüssel, Software und Schulungen, jedoch ohne Aufmaß und Montage:
  • ca. 95 Teuro brutto
Die Montagekosten betragen ca. 15 min/Zylinder.
Es ist beabsichtigt nach Freigabe durch den Gemeinderat zunächst eine Ausschreibung für das System Winkhaus für die Kläranlage vorzunehmen, jedoch mit den Erweiterungsoptionen für die restliche Gemeinde.
Kosten für 2021 sind weder im Haushalt der Gemeinde noch der Gemeindewerke vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Projektleiter Schmid betonte, dass die Schließanlage für die Kläranlage selbst lediglich rund 6 - 7 T€ kosten werde. Es gehe hier um die Einführung einer Schließanlage, welche in den kommenden Jahren auch für Einrichtungen der Gemeinde und der Gemeindewerke erweitert werden kann.
Aus dem Gremium wurde kein Einwand zur beschriebenen Vorgehensweise geäußert.

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8. Breitbandausbau - Sachstand zu aktuellen Themen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 15.04.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Mobilfunkförderung
Über das bayerische Mobilfunkförderprogramm wurde bereits mehrfach berichtet. Im Hinblick auf einen möglichen Bedarf in der Buchau wurde ein Förderantrag gestellt. Der Bescheid ist spätestens für nächste Woche in Aussicht gestellt. Eine Erweiterung der BOS-Masten Tatzelwurm und/oder Brünnstein kommt für die Netzbetreiber nicht in Frage.
Die Gemeinde wurde allerdings mit Mail vom 22.03.2021 von Vodafone (jetzt: Vantage Towers AG) dahingehend in Kenntnis gesetzt, dass diese beabsichtige, im Eigenausbau den Bereich Buchau zu erschließen. Dabei wird um Mitwirkung bei der Grundstückssuche gebeten. Die Suche läuft über ein Fremdunternehmen, die Bernhart ConsKom GmbH & Co. KG.
Diese Information ist in die neueste Markterkundigung eingeflossen und die Buchau findet sich somit nicht mehr in der aktuellen Ausbaukarte (vgl. Anlage).
 Anlage: Karte Versorgungsstand nach Ausbau Telekom und Vodafone
Über die weitere Vorgehensweise ist zu entscheiden, da nach Ansicht der Verwaltung derzeit kein Förderbedarf mehr besteht.

Anbindung Schule und Rathaus
Nach Eingang des Förderbescheides wurde der Auftrag an die Fa. Telekom erteilt. Die Grabarbeiten für die Schule seitens der Gemeinde sind abgeschlossen. Je nach Witterung sollen in ca. 2 Wochen auch die Arbeiten für das Rathaus erledigt werden. Danach steht der Anschluss durch Telekom an, die informiert ist und mit der die Arbeiten abgestimmt wurden. Die Anschlusspunkte wurden mit der internen IT abgestimmt, die auch für den weiteren hausinternen Ausbau Sorge trägt.

Digitale Ausstattung Schule
Hier überschlägt sich der Freistaat mit einer Vielzahl von kleinen und kleinsten Förderrichtlinien, anlässlich derer die Frage nach einer Strategie erlaubt sein darf, insbesondere angesichts des damit meist verbundenen bürokratischen Aufwandes. Es ist auch nicht einfach hier noch den Überblick zu behalten.
Die meisten Programme, u.a. Lehrerdienstgeräte, Leihgeräte, Digitalbudget etc. wurden inzwischen abgeschlossen.
Aktuell läuft noch ein Verfahren im Rahmen des Digitalpakts Schule. Hier stehen 71.479 € für die Ertüchtigung der Klassenzimmer, LAN-Verkabelungen etc. zur Verfügung. Das Projekt wurde an die IT-Abteilung der Gemeinde übergeben. Die Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit IKT und soll in den Sommerferien erfolgen.
Mit Herrn Mayr wurde ein sehr sachkundiger und kompetenter Mitarbeiter gewonnen.

Digitalbonus
Die Komplexität des Förderwesens im Bereich Digitalisierung zeigt sich beim Förderprogramm Digitalbonus. Hier sollen Digitalisierungsanstrengungen unterstützt werden. Während die Gemeinde erfolgreich Fördermittel requirieren konnte, scheiterten die Gemeindewerke nach Antragstellung am Fehlen der KMU-Eigenschaft.

Gigabitrichtlinie
Was die Anbindung unterversorgter Ortsteile und Anwesen mit schnellem Internet anbelangt, erschweren die in rascher Abfolge verabschiedeten Förderrichtlinien mit entsprechenden Anpassungen die Entscheidung einer schnellen Umsetzung. Die Verwaltung kann hier keine Empfehlungen mehr aussprechen.
Nach der Sitzung vom 15.09.2020 wurde das Angebot der Telekom, die Lücken im Rahmen der inzwischen ausgelaufenen bayrischen Breitbandrichtlinie für 2,7 Mio. Euro zu schließen, nicht angenommen.
Derzeit ist die bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Kraft, welche bis 31.12.2025 läuft. Diese sieht Förderungen von 6.000 € für „graue Flecken“ und 15.000 € für „weiße Flecken“ (< 30 MBit/s) vor. Die Grenze liegt derzeit bei 100 MBit/s für private Anschlüsse bzw. 200 MBit/s für Gewerbe. Im bayerischen Programm definiert die Gemeinde was Gewerbe ist. Über das Betreiber- bzw. Wirtschaftlichkeitslückenmodell wurde bereits informiert.
Als Vorbereitung für die notwendige Markterkundigung wurde eine Adressliste mit aktuellen Leistungsdaten (vom ADBV Rosenheim - Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) mit den Adresslisten der Gemeinde mit angemeldeten Gewerbestandorten verschnitten.
Es stellt sich jedoch die Frage ob diese Markterkundung durchgeführt werden soll. Noch im April soll nämlich die Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes erfolgen. Die Markterkundung Bayern wird laut Breitbandzentrum Bayern in Amberg jedoch im Rahmen des Bundesförderprogramms nicht anerkannt werden (aber umgekehrt), da das Bundesprogramm Einschränkungen insbesondere bei der Gewerbedefinition vorsieht.
Dafür stehen jedoch größere Fördermittel zur Verfügung. Dies könnte von Vorteil sein, da mit 6.000 bzw. 15.000 Euro eine Erschließung der Bergregionen nicht machbar sein dürfte. Projektträger wäre PWC. Laut erster Auskunft wären die Entfernungsbedingungen (< 400 m), außer bei 4 Gebäuden, erfüllt.
Es wird wieder eine Co-Finanzierung durch das Land geben. Auch das Bundesprogramm wird ein Betreibermodell vorsehen.
Erschwerend kommt hinzu, dass im Ortskern Bereiche mit weißen Flecken (z. B. Frühlingstraße) existieren. Ein Ausbau wurde u. a. deshalb nicht forciert, um günstigere Bedingungen für den Berg zu bekommen. Weitere Gespräche mit der Telekom hinsichtlich eines Eigenausbaus sind daher unterblieben.
Zum 01.01.2023 soll zudem der Schutz der Telekom für das Supervectoring entfallen, womit weitere Gebiete förderfähig wären.
Da ferner nach derzeitigen Erfahrungen von der Telekom keine Angebote mit einer Realisierung innerhalb von 4 - 5 Jahren gelegt werden, gilt es über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.
Hinzu kommen betriebswirtschaftliche Überlegungen, z. B. hinsichtlich einer Versorgung in eigener Regie, möglicherweise mit Partnern.

Satelliteninternet
Durch das BMVI (Bundesverkehrsministerium) wurde im Januar vorgeschlagen, Gutscheine in Höhe von 500 € für Internet über Satellit für Haushalte auszugegeben, die eine Internetgeschwindigkeit von weniger als 10 MBit/s haben und bei denen derzeit kein Ausbau geplant ist. Die monatlichen Nutzungsgebühren werden mit ca. 30 - 70 € angegeben.
Es ist nicht bekannt, ob das von Herrn Scheuer angekündigte Projekt umgesetzt wurde.

Diskussionsverlauf

Hr. Schmid erläutere den Sachverhalt. Insbesondere in der Frühlingsstraße und im Hoffeldring seien nur sehr niedrige Geschwindigkeiten verfügbar (weiße Flecken im Ortsbereich).
BGM Bernhardt wies darauf hin, dass bezüglich eines weiteren Breitbandausbaues die personellen Kapazitäten begrenzt seien und aus seiner Sicht die anstehenden Maßnahmen im Trinkwasserbereich Vorrang haben sollten.

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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 15.04.2021 ö informativ 9

Diskussionsverlauf

In diesem Tagesordnungspunkt wurden keine weiteren Themen besprochen.

Datenstand vom 21.05.2021 11:49 Uhr