Datum: 16.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal im Rathaus
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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Sitzung des Finanzausschusses
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Finanzausschuss über die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung ab.
Beschluss
Der Finanzausschuss genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung am 16.03.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.11.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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Sitzung des Finanzausschusses
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 24.11.2020 wurde den Finanzausschuss-Mitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Finanzausschuss genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 24.11.2020 ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Vorberatung zum Haushaltsplan 2021 mit Anlagen der Gemeinde Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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Sitzung des Finanzausschusses
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16.03.2021
|
ö
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vorberatend
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3 |
Sachverhalt
Ab 19:55 Uhr (während TOP 3) nimmt Gemeinderat Alois Holzmaier als Vertretung für Ausschussmitglied Rechenauer an der Sitzung teil.
Allgemeines
Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt ein erster Vorentwurf des Haushaltsplanes 2021 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), Übersichten über die Verpflichtungsermächtigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 08.03.2021) und der Beteiligungsbericht vor. Die Unterlagen wurden am 09.03.2021 allen Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) mit der Ladung zur FA-Sitzung am 09.03.2021 zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit allen für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und mit dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2019 und 2020 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt. War es bisher schon nicht einfach die Haushaltsansätze aus den Vorjahren ins nächste Jahr zu übernehmen, so ist die Situation in diesem Jahr mit Erscheinen des Corona-Virus und den anschließenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf viele Bereiche des Haushalts für das Jahr 2021 nur schwer abschätzbar. Gerade der Einbruch der Einnahmen im Tourismusbereich, besonders beim Kurbeitrag und beim Fremdenverkehrsbeitrag für die Zimmervermietung macht die Voraussage der Haushaltsansätze in diesem Bereich nicht leichter. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Dauer und die Auswirkungen des Coronavirusbedingten Lockdowns nicht vorausgesagt werden. Kurz gesagt; wie sich die Corona-Krise auf das Jahr 2021 und Folgejahr ab dem jetzigen Zeitpunkt auswirkt, kann nur sehr vage eingeschätzt werden. Die Einnahmen im Bereich des Tourismus werden auf alle Fälle gegenüber 2018 und 2019 wesentlich zurückgehen. Es bleibt abzuwarten ob eine schnelle Erholung des Tourismus im zweiten Halbjahr 2021 eintritt und sich dadurch die Mindereinnahmen im ersten Halbjahr etwas ausgleichen. Im restlichen Tourismusbereich gilt, wie bei allen Haushaltsstellen: Viele Ausgaben auf den Haushaltstellen sind konstant und unveränderlich und deshalb nicht steuerbar.
Bei der Gewerbesteuer und den Einnahmen aus der Einkommenssteuer orientieren wir uns an den Zahlen aus dem Jahr 2020. Mit einem großen Einbruch der Gewerbesteuer- und Fremdenverkehrsbeitrag für Großbetriebe ist unserer Meinung erst im Jahr 2022 zu rechnen, da die Jahresabschlüsse 2020 der Betriebe sich erst 2022 auf die Einnahmen durchschlagend auswirken werden. Zuweisungen des Bundes oder des Landes an die Kommunen um die Pandemiefolgen etwas abzumildern, sind unseres Wissens noch nicht vorgesehen.
Die Einhaltung der Haushaltsansätze, Reduzierung der Ausgaben bzw. durch entsprechende Einnahmen geleistet werden sind unabdingbar. Natürlich sind viele der Ausgaben von der Gemeinde kaum beeinflussbar (gesetzliche Vorgaben, Kreisumlage, Personalausgaben etc.). Bei anderen Kosten, vor allem Ausgaben für die freiwilligen Leistungen, hat die Gemeinde dagegen weitaus mehr Möglichkeiten, diese zu steuern und an die Mindereinnahmen 2021 oder der nächsten Jahre anzupassen.
Diskussionsverlauf
Im Vorfeld erklärte der stellvertretende Kämmerer Sammet den Ausschussmitgliedern den Unterschied zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Beim VWH wurden vom Kämmerer nur die wichtigsten Ein- und Ausgaben durchgesprochen. Die Einzelpläne des VMH wurden nacheinander durchgegangen und soweit nötig einzelne Erläuterungen gegeben. Fragen der Ausschussmitglieder zu verschiedenen HH-Stellen oder Maßnahmen wurden vom 1. Bürgermeister bzw. Kämmerer beantwortet und erklärt.
Beschluss
Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2021 samt seinen Anlagen in den Gesamthaushalt für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 13.04.2021 mit aufzunehmen. Die Steuerhebesätze für 2021 sind unverändert beizubehalten.
Als Anlagen zum Haushaltsplan 2021 sind insbesondere die Einzelpläne des VWH und VMH, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, der voraussichtliche Stand der Schulden und Rücklagen und der Beteiligungsbericht zu nennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Vorberatung zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2022 bis 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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Sitzung des Finanzausschusses
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16.03.2021
|
ö
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vorberatend
|
4 |
Sachverhalt
Allgemeines
Allgemeine und ergänzende Hinweise siehe u.a. TOP 3 – Vorberatung zum Haushaltsplan 2021.
Finanzplan und Investitionsplan 2022 bis 2024
Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2021 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2022 bis 2024 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit einigen Fragezeichen behaftet. Wie das Jahr 2020 gezeigt hat, kann und muss hier eigentlich immer wieder von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine verlässliche Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Den Ausschussmitgliedern liegt ein erster Entwurf des Finanzplans mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2024 vor. Diese beinhalten u.a. die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH) (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 08.03.2021). Die Unterlagen wurden am 10.03.2021 allen Gemeinderatsmitgliedern im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 16.03.2021 zugestellt.
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Im Anschluss eine Kurzübersicht des Finanzplans 2022 bis 2024:
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2022 €
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2023 €
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2024 €
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VWH
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11.582.200 €
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11.541.200 €
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11.491.700 €
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VMH
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7.159.200 €
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5.042.700 €
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1.795.200 €
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Gesamt
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18.741.400 €
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16.583.900 €
|
13.286.900 €
|
Alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH im Finanzplanungszeitraum von 2022 bis 2024 sind einzeln in den beigefügten Einzelplänen ersichtlich.
Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2022 bis 2024 im VMH sind, soweit derzeit schon bekannt:
HH-Stelle
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Bezeichnung
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Ansatz 2022 - 2024
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1300.9350
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Neue Atemschutzgeräte Feuerwehr
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25.000 €
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2110.9401
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Anbau Grundschule Oberaudorf
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800.000 €
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4646.9400
|
Neubau Kindergarten Oberaudorf
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1.800.000 €
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6300.9350
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Erwerb bewegl. Anlagevermögen Bauhof
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175.000 €
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6300.9519
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Ausbau Bad Trißl-Straße
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3.500.000 €
|
7000.9510
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Baukosten neue Kläranlage
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500.000 €
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2150.9821
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Beteiligung Generalsanierung Turnhalle Kiefersfelden
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60.000 €
|
Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird von 2022 und 2023 bis zum Jahr 2024 mehr als deutlich erwirtschaftet (siehe HH-Stelle 9100.8600 bzw. 9100)
Geplante Entwicklung der allgemeinen Rücklage und Sonderrücklage (Abwasserbeseitigung) bis zum Jahr 2024:
Allg. Rücklage
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Jahresrechn.
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Haushaltsplan
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Finanzplan
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|
|
2020
|
2021
|
2022
|
2023
|
2024
|
Stand 01.01.
|
3.666.305 €
|
1.850.982 €
|
4.643.182 €
|
6.265.882 €
|
7.474.882 €
|
Zuführung
|
0 €
|
2.792.200 €
|
1.622.700 €
|
1.209.000 €
|
732.200 €
|
Entnahme
|
1.815.232 €
|
0 €
|
0 €
|
0 €
|
0 €
|
Stand 31.12.
|
1.850.982 €
|
4.643.182 €
|
6.265.882 €
|
7.474.882 €
|
8.207.082
|
Sonderrückl.
|
Jahresrechn.
|
Haushaltsplan
|
Finanzplan
|
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2020
|
2021
|
2022
|
2023
|
2024
|
Stand 01.01.
|
127.603 €
|
178.119 €
|
68.019 €
|
46.819 €
|
25.619 €
|
Zuführung
|
50.515 €
|
0 €
|
0 €
|
0 €
|
0 €
|
Entnahme
|
0 €
|
110.100 €
|
21.200
|
21.200 €
|
21.200 €
|
Stand 31.12.
|
178.119 €
|
68.019 €
|
46.819 €
|
25.619 €
|
4.419 €
|
Entwicklung der Schulden bis zum Jahr 2021. Stand der Schulden jeweils am 31.12. des betreffenden Jahres:
Jahr
|
2015
|
2016
|
2017
|
2018
|
2019
|
2020
|
2021
|
Betrag €
|
2.183.985
|
2.720.897
|
2.183.421
|
1.971.649
|
2.759.877
|
3.348.105
|
8.186.333
|
Nach wie vor sind aber zahlreiche Projekte und Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum noch nicht berücksichtigt, die in Zukunft auf die Gemeinde Oberaudorf noch zu kommen werden (Straßenbau, Feuerwehr- und Fahrzeugkosten u.v.m.)
Beschluss
Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm der Jahre 2022 bis 2024 unter Berücksichtigung der zum Entwurf angemerkten Änderungen für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 13.04.2021 mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Genehmigung zur Annahme von Spenden von Februar 2020 bis Februar 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
Sitzung des Finanzausschusses
|
16.03.2021
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind die Zuwendungen durch den Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss zu beschließen und die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (siehe bereits GR-Beschluss vom 24.03.2009).
Dem Gremium werden die im Zeitraum von Januar 2020 bis Februar 2021 eingegangenen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Die Gesamtsumme der Spenden beträgt insgesamt 4.035 €. Es wurden drei Geldspenden für die Kindertagesstätte Niederaudorf (gesamt 785 €), eine Einzelspende für den Sportlerweg in Höhe von 3000 € und eine Spende für Lernmaterial Grundschule Oberaudorf in Höhe von 250 € gespendet.
Diskussionsverlauf
Zum Sachverhalt gab es keine Fragen. Es folgte gleich die Abstimmung
Beschluss
Der Finanzausschuss Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden in der Zeit von Januar 2020 bis Februar 2021 in Höhe von insgesamt 4.035 € zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
Sitzung des Finanzausschusses
|
16.03.2021
|
ö
|
informativ
|
6 |
Sachverhalt
Seitens der Verwaltung waren keine Bekanntgaben abzugeben. Anfragen aus dem Gremium wurden nicht gestellt.
Datenstand vom 08.04.2021 15:13 Uhr