Datum: 19.01.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020
3 Bauantrag zur Errichtung einer Gaube im Treppenhaus im Nebengebäude des Großfuchsenhofes, Carl-Hagen-Str. 5a, Fl.Nr. 30 und 32, Gemarkung Oberaudorf
4 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und eines Einfamilienhauses, Sudelfeldstr. 20, Fl.Nr. 323/6, Gemarkung Oberaudorf
5 Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses, Sonnenstraße 19a, Fl.Nr. 270/7, Gemarkung Oberaudorf
6 Antrag zur Nutzungsänderung des bestehenden Austraghauses in eine Ferienwohnung, Riedleiten 9b, Fl.Nr. 791, Gemarkung Niederaudorf
7 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.01.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau-und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 19.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.01.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 01.12.2020 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung einer Gaube im Treppenhaus im Nebengebäude des Großfuchsenhofes, Carl-Hagen-Str. 5a, Fl.Nr. 30 und 32, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

An dem bestehenden Gebäude Carl-Hagen-Str. 5 a soll im Dachgeschoss zur Vergrößerung der Durchgangshöhe und der Belichtung im Treppenhaus westseitig eine Flachdachgaube mit den Abmessungen 4,06 m x 0,97 m (Ansichtsfläche) entstehen. Die bisherige Anzahl der Wohneinheiten bleibt unverändert, das Bauvorhaben löst keine Abstandsflächen aus. Die Verwaltung sieht die Einfügung in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB gegeben.  

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt verlässt den Sitzungstisch und nimmt im Zuschauerbereich Platz, um jeden Anschein einer persönlichen Beteiligung zu vermeiden (Art. 49 Abs. 1 GO). Auch Gemeinderatsmitglied Daniela Bernhardt ist aufgrund persönlicher Beteiligung nicht zur Stimmabgabe berechtigt. Der Zweite Bürgermeister Alois Holzmaier übernimmt den Vorsitz. Ohne jede Diskussion ergeht der  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und eines Einfamilienhauses, Sudelfeldstr. 20, Fl.Nr. 323/6, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.01.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das genannte Grundstück liegt eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2018 zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und dem Neubau von zwei Doppelhäusern vor. Der jetzige Bauantrag sieht den Neubau eines 2-geschossigen Wohnhauses mit drei Wohneinheiten (Plandarstellung Haus 1 -3), den Außenabmessungen 11,49 m x 17,99 m, Wandhöhe 5,90 m (als Wandhöhe gilt das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand) sowie einem 2-geschossigen Einfamilienhaus (Plandarstellung Haus 4) mit den Außenabmessungen 9,99 m x 8,49 m, Wandhöhe 5,49 m vor. Acht Stellplätze gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung können in Form einer Doppelgarage östlich des Einfamilienhauses sowie drei Carports und drei Stellplätzen nachgewiesen werden. Die Erschließung von Haus 3 und 4 soll über eine private Zuwegung an der östlichen Grundstücksgrenze erfolgen. Auf den jeweiligen Parzellen müssen entsprechende Geh- und Fahrtrechte sowie Dienstbarkeiten für die Versorgungstrassen dinglich gesichert werden. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ein entsprechender Einfügenachweis ist beigefügt. Bezüglich der Höhe fügen sich die Gebäude in die Umgebungsbebauung ein. Trotz der im Vergleich zur genehmigten Doppelhäuserplanung höheren überbauten Grundstücksfläche sieht die Verwaltung die Einfügung weiterhin als gegeben an. Hinweis: gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO darf die Obergrenze für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung bei WA (allgemeines Wohngebiet) eine GRZ von 0,4 nicht überschreiten.  

Diskussionsverlauf

Bauausschuss-Mitglied Michael Mermigkas erkundigt sich, um wieviel sich die bebaute Fläche im aktuellen Bauantrag erhöht. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer   teilt mit, dass es sich gemäß Einfügenachweis um eine ca. 60 m² höhere überbaute Grundstücksfläche handelt.  Auf Anfrage von Bauausschuss-Mitglied Frau Kern erläutert Herr Ostermayer die Situierung der geplanten Garage sowie der Carports und Stellplätze. Gremiumsmitglied Franz Hefter möchte Auskunft darüber, inwieweit der vorliegende Bauantrag Einfluss hat auf die zukünftige Bebauung der noch unbebauten Flächen im nördlichen Teil der Nachbargrundstücke. Bauamtsleiter Ostermayer teilt mit, dass eine nördliche Baureihe bereits mit der Bebauung von Sudelfeldstr. 16 a eröffnet wurde. Nichtsdestotrotz muss jeder künftige Bauantrag in diesem Bereich einzeln betrachtet und beurteilt werden.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses, Sonnenstraße 19a, Fl.Nr. 270/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.01.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für das Grundstück Sonnenstr. 19 a liegt eine noch bis November 2021 gültige Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses vor. Eine Doppelgarage wurde vom Bauherrn (verfahrensfrei) bereits vorab errichtet. Der nun vorliegende Bauantrag sieht den Neubau eines dreigeschossigen (EG, OG und DG) Doppelhauses mit zwei nordseitig angeordneten Dachgauben und den Außenabmessungen 15,14 m x 9,99 m und einer seitlichen Wandhöhe von 6,75 m vor. Die erforderlichen vier Stellplätze laut Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden.  
Das Baugebiet war ursprünglich ein Grundstück, das im Jahr 2013 in vier Parzellen geteilt wurde. Hierzu gab es in der Vergangenheit bereits mehrere Anträge auf Vorbescheid bzw. Bauanträge. In diesen zurückliegenden Vorgängen wurde mehrfach betont, dass die Bebauung, hauptsächlich aufgrund der beengten Stellplatzsituation aufgrund der privaten Stichstraße, nur mit einem Einfamilienhaus pro Parzelle erfolgen darf. Dies wurde bei den einzelnen Vorbescheids- bzw. Baugenehmigungen vom Landratsamt Rosenheim auch so bestätigt und festgelegt. Auf drei der Parzellen wurden bereits Einfamilienhäuser errichtet. In der Bauausschuss-Sitzung vom 15.09.2016 wurde bereits der Antrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses eben aus genannten Gründen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Auf Bitte des Bauherrn wurde der Bauantrag auch nicht an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet. Es liegen drei schriftliche Stellungnahmen (eine davon ergänzt durch Hinweise des Bauamtes) der angrenzenden Nachbarn vor, die den Sitzungsdokumenten beigefügt sind.  
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB (Einfügung in die Umgebungsbebauung) zu beurteilen. Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das geplante Doppelhaus nicht in die durch hauptsächlich Einfamilienhäuser geprägte Umgebungsbebauung ein. Auch ist die Verwaltung der Ansicht, an der ursprünglichen Vorgabe festzuhalten, dass die letzte Parzelle auch nur mit einem Einfamilienhaus bebaut werden darf.

Diskussionsverlauf

Laut Aussage der Eigentümer der benachbarten Grundstücke mussten diese im entsprechenden Kaufvertrag eine Verpflichtung übernehmen, das Grundstück nur mit einem Einfamilienhaus zu bebauen. Bürgermeister Matthias Bernhardt weist darauf hin, dass die Kaufverträge zivilrechtliche Verträge sind, die zur baurechtlichen Beurteilung nicht relevant sind, außer, diese Beschränkungen wurden als Belastung in das Grundbuch eingetragen. Dies liegt jedoch nicht im Prüfumfang der Gemeinde. Bauausschuss-Mitglied Thomas Brandlhuber erkundigt sich, ob hier auch ein Einfamilienhaus in gleicher Größe wie das geplante Doppelhaus möglich wäre. Dies kann Bauamtsleiter Ostermayer seiner Ansicht nach bejahen, da die Einfügung des Gebäudes gemäß § 34 BauGB in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung gegeben wäre und da zwei notwendige Stellplätze wegfallen würde.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen aus oben genannten Gründen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Antrag zur Nutzungsänderung des bestehenden Austraghauses in eine Ferienwohnung, Riedleiten 9b, Fl.Nr. 791, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.01.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das bestehende Austragshäuschen Riedleiten 9b soll zu einer Ferienwohnung umgenutzt werden. Die Erschließung ist gesichert. Ein notwendiger Stellplatz laut Garagen- und Stellplatzsatzung kann nachgewiesen werden. Die Nutzungsänderung wird gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beurteilt: Nutzungsänderung eines ursprünglich gemäß Abs. 1 Nr. 1 genehmigten privilegierten Vorhabens (Austragshaus) in eine neue Nutzung (hier: Ferienwohnung). Gemäß den aufgeführten Voraussetzungen (außer Punkt 1c) ist eine Verpflichtung gemäß Punkt 1 g notwendig, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 erforderlich.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass mit der beantragten Nutzungsänderung bzw. der evtl. Genehmigung in Zukunft keine weiteren Nutzungsänderungen für das Gebäude möglich sind. Folglich sind auch keine Um-, An- oder Erweiterungsbauten mehr möglich. Dies wurde der Bauherrin so mitgeteilt.  

Diskussionsverlauf

Auf Anfrage von Bauausschuss-Mitglied Katharina Kern nach der Möglichkeit künftiger Bebauungen teilt der Bauamtsleiter mit, dass gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 g BauGB grundsätzlich keine Neubebauung (z.B. eines Austragshauses) mehr möglich ist, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 erforderlich.

Beschluss

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.01.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Schneeräumdienst Bauhof
Bauausschuss-Mitglied Franz Hefter schlägt vor, bei entsprechender Schneelage zusätzlich mittags zu räumen. Der Bauamtsleiter entgegnet hierzu, dass der Bauhof dem großen Gemeindegebiet angepasste Räumpläne hat und dass teilweise die Schneeräumung auch extern vergeben ist; er wird den Vorschlag von Herrn Hefter jedoch aufnehmen und mit dem Bauhofleiter besprechen. Bürgermeister Matthias Bernhardt weist auf das große Dorfgebiet hin, das zu Räumen ist, und dass der Bauhof damit voll ausgelastet ist. Sowohl der erste als auch der zweite Bürgermeister loben in diesem Zusammenhang die hervorragende und zuverlässige Arbeit des Bauhofs, weisen jedoch in diesem Zusammenhang auf die Eigenverantwortlichkeit des einzelnen Bürgers hin.  
Loipen/Wanderwege in Oberaudorf
Gelobt werden allgemein die gut gespurten Loipen und die Loipenführung in Oberaudorf, hier hat der Bauhof hervorragende Arbeit geleistet. Bauausschuss-Mitglied Franz Hefter berichtet, dass auf der Loipe am Auerbach in Niederaudorf ein Bienenhaus steht.
Bauausschuss-Mitglied Katharina Kern lobt ebenfalls den Bauhof für seine Arbeit und teilt gleichzeitig mit, dass, auch im Zusammenhang mit der corona-bedingt vermehrten Freizeit-Aktivität in den heimischen Bergen, im Sudelfeldgebiet sehr viele wilde Wege ausgetreten wurden und teilweise Scharen von Wanderern und Touristen unterwegs sind. Hierzu informiert Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass zur Zeit die Loipen in Oberaudorf nicht beworben werden und dass Chiemsee Alpenland Tourismus (CAT) im Gespräch mit einigen online-Anbietern ist, die Wege und Loipen zur Zeit nicht zu veröffentlichen. Zudem ist geplant, für die Wanderparkplätze Gebühren zu verlangen, angedacht sind 5 € Tagesgebühr. Hier werden im Moment die rechtlichen Voraussetzungen geprüft.  

Datenstand vom 27.01.2021 14:36 Uhr