Datum: 09.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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Sitzung des Finanzausschusses
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09.11.2021
|
ö
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beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Finanzausschuss über die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung ab.
Beschluss
Der Finanzausschuss genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung am 09.11.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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Sitzung des Finanzausschusses
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09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 13.04.2021 wurde den Finanzausschuss-Mitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Finanzausschuss genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 13.04.2021 ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Sachstandsbericht über den Haushalt 2021 der Gemeinde Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
Sitzung des Finanzausschusses
|
09.11.2021
|
ö
|
informativ
|
3 |
Sachverhalt
Nach einführenden Worten des 1. Bürgermeisters stellt der Kämmerer dem Ausschuss einen Sachstandsbericht (Stichtag 02.11.2021) der Gemeinde Oberaudorf zum Haushalt 2021 vor. Es werden die wichtigsten Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben und hier insbesondere die Haushaltsstellen dargestellt, die z.Zt. vom Haushaltsansatz deutlich abweichen.
Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Daten und Zahlen:
Verwaltungshaushalt 2021
Ein bestimmendes Thema im Haushaltsjahr 2021 waren die wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Besonders von den harten Lockdown-Maßnahmen betroffen war der Tourismusbetrieb im Gemeindegebiet. Zwischen November 2020 bis April 2021 kam der Tourismus landesweit komplett zum Erliegen. Die Entwicklung war schon bei der Haushaltserstellung ersichtlich und fand teilweise im Haushalt 2021 Berücksichtigung. Die HH-Ansätze im Aufgabenbereich Tourismus wurden deshalb deutlich herabgesetzt. Die Ansätze konnten eingehalten werden. Der Rückgang bei den Einnahmen wird besonders im Vergleich zum letzten Vor-Corona-Jahr ersichtlich. 2019 konnten beim Fremdenverkehrsbeitrag (7900.1200) noch 193.000 € eingenommen werden. 2021 erreichen wir zum Jahresende noch 153.000 € (geschätzt). Deutlicher ist der Rückgang beim Kurbeitrag (7900.1210). Hier ergeben sich zum Ende 2021 geschätzte 170.000 € gegenüber 236.000 € Jahresergebnis aus dem Jahr 2019. Als Ersatz erhielten wir für die entgangenen Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge aus dem Jahr 2020 vom Land einen Beitragsausgleich in Höhe von 43.746 €. Die Einnahme wurde auf der HHSt. 9000.0610 verbucht. Ob für das Jahr 2021 noch einmal ein Ausgleich für entgangene Einnahmen bereitgestellt wird, ist noch nicht abzusehen.
Die Corona-Pandemie-Maßnahmen verursachten in den einzelnen Abteilungen nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand, sondern auch einen erhöhten Sachaufwand (FFP2-Masken, medizinische OP-Masken und Antigenschnelltest), die sich bei einigen Haushaltsstellen im VWH bemerkbar machen. Steigende Preise für Baumaterial führte während des Jahres zu deutlichen Mehrkosten beim Unterhalt der gemeindlichen Gebäude, z.B. beim neuen Holzbelag im Kurparkpavillon oder bei der Sanierung der Aussegnungshalle Florianiberg. Die Mehrkosten belasten viele Haushaltsstellen im Bereich des Sach- und Betriebsaufwands. Auch die Energiepreise zogen in der zweiten Jahreshälfte kräftig an. Die starke Erhöhung der Energiepreise wird aber erst 2022 voll zum Tragen kommen und eine deutliche Erhöhung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt nach sich ziehen.
Nun zu den erfreulichen Entwicklungen im Haushalt 2021. Die Gewerbesteuereinnahmen übersteigen den HH-Ansatz von 1,2 Millionen mit 230.800 € auf jetzt 1.430.800 €. Inwieweit sich die Auswirkungen der Pandemie auf die Gewerbesteuer 2022 bis 2025 auswirken, bleibt noch abzuwarten. Bei der Zweitwohnungssteuer ergaben sich Einnahmen in Höhe von 429.700 € (Vorjahr 342.600 €) und bei der Hundesteuer konnten wir 20.600 € einnehmen (Vorjahr 17.900 €). Die Mehreinnahmen beruhen auf den geänderten Steuersätzen ab 01.01.2021. Ansonsten verlaufen die anderen wichtigen Einnahmen im VWH planmäßig. Die Ausgaben im VWH verliefen bis auf wenige Positionen fast alle nach Plan. Bei den Ausgaben, die den Haushaltsansatz erheblich überschreiten werden, sind z.Zt. im VWH Ausgaben (TOP 4) vom Finanzausschuss zu genehmigen. Alle bisherigen Mehrausgaben können durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen ausgeglichen werden. Da etliche geplante Projekte 2021 noch nicht durchgeführt werden konnten, ergaben sich auf etlichen Haushaltsstellen Minderausgaben. Zum Beispiel setzten wir 400.000 € Haushaltsansatz für den Straßenunterhalt fest. Bis jetzt wurden aber nur 74.900 € abgerufen, da einige kleinere Straßensanierungen sich ins nächste Jahr verschieben. Bei den Personalausgaben sollte der HH-Ansatz 2021 von gesamt 3.354.200 € voraussichtlich zum Jahresende nicht überschritten werden.
Hier eine Kurzübersicht der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH im Vergleich HH-Ansatz und Stand 02.11.2021 bzw. 31.12.2021 sowie der aktuelle Schuldenstand zum 31.12.2021:
HH-Stelle
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Bezeichnung
|
HH-Ansatz
2021 €
|
Stand 02.11.21 bzw. Ende 21*
|
Differenz
€
|
|
|
Einnahmen VWH
|
|
|
|
|
9000.0010
|
Grundsteuer B
|
675.000
|
675.050
|
+ 50
|
|
9000.0030
|
Gewerbesteuer
|
1.200.000
|
1.430.800
|
+230.800
|
|
9000.0200
|
Hundesteuer
|
20.100
|
20.600
|
+ 500
|
|
9000.0270
|
Zweitwohnungssteuer
|
420.000
|
429.700
|
+ 9.700
|
|
7900.1200
|
Fremdenverkehrsbeitrag
|
120.000
|
153.070
|
+ 33.070
|
|
7900.1210
|
Kurbeitrag (10 Monate)
|
170.000
|
138.100
|
- 31.900
|
|
9000.0100
|
Einkommensteuer-Anteil
|
2.800.000
|
2.200.900
|
- 500.100
|
|
9000.01/61
|
Umsatzsteuer-Anteil
|
306.500
|
333.790
|
+ 27.290
|
|
9000.0611
|
Grunderwerbsteuer (10 Mon.)
|
140.000
|
185.700
|
+ 45.700
|
|
0200.1650
|
Erst. durch Gemeindewerke
|
70.000
|
68.000
|
- 2.000
|
|
6300.1710
|
Zuweisungen Straßenunt.*
|
98.700
|
98.700
|
+ 0
|
|
8170.2210
|
Konzessionsabg. Wasserw.*
|
50.000
|
99.600
|
+ 49.600
|
|
|
Ausgaben VWH
|
|
|
|
|
9000.8100
|
Gewerbesteuer-Umlage
|
200.000
|
129.680
|
- 70.320
|
|
7000.5000
|
Unterhalt Kläranlage
|
20.000
|
13.300
|
- 6.700
|
|
0600.5000
|
Gebäudeunterhalt Rathaus
|
62.000
|
14.600
|
- 47.400
|
|
6300.5100
|
Straßenunterhalt
|
440.000
|
74.900
|
- 365.100
|
|
6300.5101
|
Brückenunterhalt
|
110.000
|
6.600
|
- 103.400
|
|
Die Höhe der Zuführung zur Rücklage 2021 kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorausgesagt werden.
Der Schuldenstand wird sich zum 31.12.2021 auf 8.186.333,00 € erhöhen, was einer pro-Kopf-Verschuldung von 1.538,00 € entspricht (Einwohner zum 01.01.2021 lt. Statistik: 5.321). Insgesamt bestehen noch neun Darlehen. Das nächste Darlehen wird planmäßig im Jahr 2025 zurückbezahlt. In den nächsten Jahren ist die deutliche Erhöhung der Tilgungsraten zu beachten.
Vermögenshaushalt 2021
Der Neubau der Kläranlage ist 2021 das bestimmende Thema im Vermögenshaushalt. Die Abrechnung der Arbeiten durch die ausführenden Baufirmen geht leider nur schleppend voran. Obwohl die Anlage kurz vor der Fertigstellung steht, fehlen noch bei einigen wichtigen Gewerken die Schlussrechnungen. So konnten zum 02.11.2021 erst 2.867.000 € von geplanten 5,5 Millionen ausbezahlt werden. Wie sich die Ausgaben beim Kläranlagenneubau bis zum Jahresende entwickeln werden, kann jetzt noch nicht vorausgesagt werden. Die Ermittlung der Verbesserungsbeiträge für den Neubau der Kläranlage gestaltete sich sehr zeitaufwendig. Bis zum 02.11.2021 wurden 2.629.000 € zu Soll gestellt. Als Haushaltsansatz sind 3 Millionen vorgesehen. Ob die fehlenden 371.000 € bis zum Jahresende noch eingenommen werden können ist fraglich.
Bei der Sanierung der Bad-Trißl-Straße haben wir für den 1. Teilbereich, der im Januar 2021 bereits abgeschlossen war, bis heute noch keine Schlussabrechnung der ausführenden Baufirma erhalten.
Damit der Unterricht in der Grundschule trotz der Pandemie-Situation weiter durchgeführt werden kann, bestellten wir Mitte des Jahres Luftreinigungsgeräte für gesamt 17.000 €. Die Ausgabe war im Haushalt 2021 noch nicht vorgesehen.
Bis zum Jahresende wird die Zuweisung von 121.400 € für den Schlepper mit den Anbaugeräten noch erwartet. Einige im Haushalt 2021 vorgesehene Maßnahmen befinden sich gerade in der Planphase oder stehen kurz vor der Umsetzung, wie der Umbau des Bahnhofvorplatzes oder die neue Tür für den Rathauseingang. Ob hier bis zum Jahresende noch größere Ausgaben zu leisten sind bleibt abzuwarten.
Einige der 2021 geplante Maßnahmen konnten in diesem Jahr aus verschieden Gründen nicht mehr durchgeführt werden, z.B. der Bau des Kneippbeckens, die Pump-Track-Anlage, die Auslieferung des neuen Fahrzeugs der Feuerwehr Niederaudorf. Die Ausgaben für diese Maßnahmen werden jedoch im Jahr 2022 anfallen und sind somit nur verschoben.
Hier eine Kurzübersicht der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH:
HH-Stelle
|
Bezeichnung
|
HH-Ansatz
2021 €
|
Stand 2.11.21 bzw. Ende 21*
|
Differenz
€
|
|
Einnahmen VMH
|
|
|
|
6300.3610
|
Zuweisung Rosenh. Str.*
|
761.000
|
300.000
|
-55.448 €
|
|
Zuweisung Bad-Trißl-Str.*
|
|
352.000
|
|
|
Straßenbaupauschale*
|
|
53.552
|
|
7000.3500
|
Herstellungsbeitrag Kanal*
|
30.000
|
26.700
|
- 3.300
|
7000.3510
|
Verbesserungsbeitrag Kläranlage
|
3.000.000
|
2.629.000
|
- 371.000
|
8800.3400
|
Veräußerung Grundvermögen
|
550.000
|
48.200
|
- 501.800
|
9000.3610
|
Investitionspauschale*
|
126.500
|
126.500
|
0
|
|
Ausgaben VMH
|
|
|
|
2110.9350
|
Luftreinigungsgeräte u. Notebooks
|
20.000
|
28.624
|
- 8.624
|
2150.9820
|
Planungskosten Schule Oberadudorf
|
100.000
|
4.464
|
- 95.536
|
5910.9350
|
Frontanbau Böschungsmäher*
|
55.000
|
39.480
|
- 15.520
|
5910.9500
|
Sportlerweg.*
|
55.000
|
44.882
|
- 10.118
|
4645.9400
|
Planungskosten KiGa Niederaudorf
|
100.000
|
5.678
|
- 94.322
|
6300.9500
|
Ausbaukosten versch. Straßen
|
100.000
|
1.933
|
- 98.067
|
6300.9502
|
Erneuerg. OD ST2089 RO-Str.*
|
1.300
|
35.887
|
+ 34.587
|
6300.9519
|
Teilausbau Bad Trißl-Straße
|
845.000
|
514.115
|
- 330.885
|
6300.9593
|
Rosengassenbrücke*
|
80.000
|
74.752
|
- 5.248
|
7000.9500
|
Neubau von Kanälen*
|
10.000
|
8.652
|
- 1.348
|
7000.9510
|
Baukosten neue Kläranlage
|
5.500.000
|
2.867.000
|
- 2.633.000
|
8800.9320
|
Kauf Grundstücke
|
100.000
|
0,00
|
- 100.000
|
Schlussbemerkung/Ausblick:
Viele Maßnahmen die bereits 2021 in den verschiedenen Sitzungen behandelt wurden, werden erst ab 2022 finanzielle Auswirkungen haben. Die beiden großen Baumaßnahmen 2022 wie die Erweiterung des Kindergartens Niederaudorf oder der Ausbau der Grundschule Oberaudorf werden uns sicher nächstes Jahr viel beschäftigen. Der Fuhrpark des Bauhofs benötigt ebenfalls ein neues Fahrzeug. Neben kleineren geplanten Straßensanierungen steht immer noch der Weiterbau der Bad-Trißl-Straße in den nächsten Jahren an. Auf der Einnahmeseite gilt es das Baugebiet „Am Heimfeld“ umzusetzen.
Trotz der 2022 vorgesehenen Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen, besteht die große Herausforderung in den nächsten Jahren die Einnahmen deutlich zu erhöhen und gleichzeitig die Ausgaben (und die Ansprüche) nicht noch weiter steigen zu lassen. Unbedingt zu beachten ist, dass die laufende Deckung des VWH erreicht wird und zusätzlich die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH erwirtschaftet wird. Für die Genehmigung des Haushaltsplans zieht das Landratsamt Rosenheim diese beiden Punkte als Hauptkriterium heran. Es sind deshalb alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen! Eine erneute Kreditaufnahme muss in den nächsten aufgrund des hohen Schuldenstands unbedingt vermieden werden.
Auch die weiteren zukünftigen Ausgaben (fast nur Pflichtaufgaben) der Gemeinde Oberaudorf der nächsten Jahre für die Feuerwehr (Neubau Niederaudorf), Straßenbau, Schulwesen (Ganztagsschule etc.), werden den Haushalt stark belasten.
Diskussionsverlauf
Auftretende Fragen des Gremiums wurden vom 1. Bürgermeister bzw. Kämmerer beantwortet.
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4. Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 GO für 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
Sitzung des Finanzausschusses
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Überplanmäßige (ÜA – Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge übersteigen) und außerplanmäßige Ausgaben (AA – Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt sind) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Dies bedeutet u.a., dass es sich hierbei nicht um zusätzliche Ausgaben handelt, sondern die im Haushaltsplan genannten Ansätze, die überschritten werden, durch Mehreinnahmen oder durch Minderausgaben (Einsparungen) einer anderen Ausgabe-Haushaltsstelle gedeckt sind. Sind sie erheblich (ÜA über 15.000,00 € bzw. AA über 5.000,00 €), sind sie vom Finanzausschuss bzw. Gemeinderat zu beschließen. Nach der Geschäftsordnung ist folgende Zuständigkeit geregelt: Der 1. Bürgermeister ist bis zu einem Betrag von 15.000,00 € (ÜA) bzw. 5.000,00 € (AA) zuständig. Der Finanzausschuss entscheidet überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 50.000,00 € und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 20.000,00 €. Mehrausgaben über 50.000,00 € bzw. über 20.000,00 € sind vom Gemeinderat zu genehmigen.
Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (VWH) bzw. Vermögenshaushaltes (VMH) dienen jeweils insgesamt zur Deckung der Ausgaben des VWH und VMH.
Eine Übersicht über die genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben liegt dem Gremium vor.
Diskussionsverlauf
Die verschiedenen Mehrausgaben wurden vom Kämmerer einzeln erläutert. Fragen aus dem Gremium zu den einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden vom 1. Bürgermeister und dem Kämmerer beantwortet.
Beschluss
Der Finanzausschuss erkennt die in der Anlage als erheblich überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben 2021 im VMH und VWH in Höhe von insgesamt 70.590 € als unabweisbar notwendig an und genehmigt diese. Eine Deckung dieser Ausgaben ist durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen HH-Stellen gegeben (siehe Anlage).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Zuschussantrag der Kuratie St. Michael Niederaudorf-Reisach zur Renovierung der Almkapelle Grafenherberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
Sitzung des Finanzausschusses
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Die Kath. Kuratie St. Michael Niederaudorf-Reisach in Person von Verwaltungsleiter Herrn Rudolf Hitzler bittet in einen Antrag vom 4.10.2021 um Unterstützung für die Renovierungsarbeiten der Almkapelle St. Leonhard in Grafenherberg. In den letzten Jahren wurden umfangreiche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt. Das Schindeldach und der Zugang (Zaun) der Kapelle wurden erneuert. Die Maßnahme wurde von der Kirchenverwaltung St. Michael, Niederaudorf geplant und durchgeführt. Die Gesamtkosten betrugen 40.167,29 €. Diese Kosten wurden von der örtlichen Kuratie übernommen. Finanziert wurde der Betrag durch die Gebäudeinstandhaltungspauschale, die der Kuratie St. Michael Niederaudorf-Reisach zum Unterhalt ihrer sämtlichen Gebäude zur Verfügung steht. Ein direkter Zuschuss durch das Ordinariat erfolgte nicht. Mit der Pauschale müssen alle Gebäude (Kirche, Pfarrhaus usw.) der Kuratie unterhalten werden. Bei einer telefonischen Nachfrage vom 27.10.2021 wollte uns Verwaltungsleiter Herr Hitzler keinen Spendenbetrag nennen. Die Höhe der Zuwendung bliebe der Gemeinde überlassen. Schön wären 5.000 bis 10.000 €, so der Verwaltungsleiter.
Diskussionsverlauf
Im Gremium herrschte vor allem Unverständnis, dass keine direkte Unterstützung durch die Erzbischöfliche Finanzkammer für die Renovierung der Almkapelle erfolgte ist. Die Gremiumsmitglieder waren sich einig, dass der Ausschuss noch weitere Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers benötigt, um eine Entscheidung zu treffen. Erst nach Erhalt der notwendigen Unterlagen kann eine Entscheidung über den Antrag vom Finanzausschuss erfolgen.
Beschluss
Für die Zuschussfähigkeit benötigt der Finanzausschuss noch weitere Informationen zur derzeitigen Finanzsituation des Antragstellers. Nach Erhalt der Unterlagen wird in der nächsten Finanzausschusssitzung noch einmal beraten und schließlich eine Entscheidung gefällt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Übernahme des kommunalen Anteil des Elternbeitragsersatz Audorfer Kindernest
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
Sitzung des Finanzausschusses
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Wir erhielten von der Katholischen Kirchenstiftung Hl. Familie Thansau für die Kindertagesstätte Audorfer Kindernest und von der Gemeinde Kiefersfelden für den Kinderhort und für den Kindergarten St. Peter, Kiefersfelden Anträge zur Übernahme des kommunalen Anteils des Elternbeitragsersatz für den Zeitraum Januar bis Mai 2021. Der Elternbeitragsersatz wurde Eltern gewährt die während der Corona-Pandemie aufgrund der zeitweisen staatlichen Schließungen die Kindertageseinrichtungen über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch nehmen konnten. In diesen Fällen übernahm der Freistaat Bayern den Beitragsersatz in Höhe von 70%. Den Kommunen wurde die Übernahme der restlichen 30 % Beitragsersatz freigestellt. Der staatliche Betrag wurde an die Träger der Einrichtungen ausbezahlt.
Die Katholische Kirchenstiftung als Träger der Kindertagesstätte Audorfer Kindernest und die Gemeinde Kiefersfelden als Träger des Hortes und des Kindergartens St. Peter beantragen die Übernahme des kommunalen Anteils durch die Gemeinde Oberaudorf für die Kinder aus dem Gemeindegebiet. Der kommunale Anteil des Audorfer Kindernest beträgt gesamt 5.790 €. Der Anteil der Gemeinde Kiefersfelden für den Hort Kiefersfelden beträgt 30 € und für den Kindergarten Kiefersfelden 270 €. Die Übernahme des kommunalen Anteils der beiden Antragsteller ist nicht zwingend und somit als freiwillig anzusehen. Dies wurde uns vom Landratsamt Rosenheim bestätigt.
Diskussionsverlauf
Vor allem der Antrag der Katholischen Kirchenstiftung gab Anlass zu einer regen Diskussion. Das Gremium merkte an, dass die Übernahme von Ausgaben der Kindertagesstätte Audorfer Kindernest eigentlich bereits in der Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtung Audorfer Kindernest (Defizitvertrag) vom 11.09.2017 geregelt ist. Das Gremium lehnte deshalb den Antrag ab und verweist auf die o.g. Kostenvereinbarung.
Keine Diskussion gab es bei der Entscheidung des Antrags der Gemeinde Kiefers-felden zur Übernahme der Elternbeiträge.
Beschluss
Der Gemeinde Kiefersfelden werden die Beiträge in Höhe von insgesamt 300 € ersetzt. Der Antrag der Katholischen Kirchenstiftung als Träger der Kindertagesstätte Audorfer Kindernest wird die Erstattung des kommunale Anteils in Höhe von 5.790 € abgelehnt. Hier wird auf den Übernahmevertrag der Betriebskosten für die Kindertageseinrichtung Audorfer Kindernest zwischen der Gemeinde Oberaudorf und dem KiTa-Verbund Kath. Pfarrkirchenstiftung Hl. Familie Thansau (Defizitvertrag) verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Musikfilmtage Oberaudorf Jahreszuschuss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
Sitzung des Finanzausschusses
|
09.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Das Festival Musikfilmtage Oberaudorf wurde 2007 von einem Verein um den BR-Redakteur Markus Aicher gegründet und hat sich zu einem festen Bestandteil des Kulturprogramms in Oberaudorf entwickelt. Bis 2015 wurde eine jährlich Unterstützung der Gemeinde Oberaudorf in Höhe von 5.000 € an den Verein zur Förderung der Musikfilmtage Oberaudorf e.V. überwiesen. Im Gemeinderatsbeschluss vom 31.05.2016 wurde der jährliche Zuschuss für die Veranstaltung auf 7.500,00 € erhöht. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde.
Das Landratsamt Rosenheim hat als Rechtsaufsicht in der Genehmigung unseres Haushalts vom 06.05.2021 aufgrund der angespannten Finanzlage der Gemeinde eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung angemahnt. Die Haushaltsführung der Gemeinde soll sich auf ihre unabweisbaren Aufgaben beschränken und nur finanzielle Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist. Der Zuschuss für das Festival ist die größte Ausgabe an einen Verein durch die Gemeinde. Deshalb erscheint es angebracht, die finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinde zu überdenken. Die Gemeinde unterstützte die Veranstaltung bisher nicht nur finanziell sondern auch mit der Bereitstellung des Kursaals, mit der unentgeltlichen Personalunterstützung durch den Bauhof und des Hausmeister der Gemeinde, sowie die Übernahme der Werbung und teilweise Abwicklung der Kartenverkäufe durch die Tourist Info.
Ein Teilbereich des Klosters Reisach soll in Zukunft für und von den Niederaudorfern Vereine mithilfe der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Oberaudorf neu gestaltet werden. Da das Kloster bisher mehrfach als Veranstaltungsort der Musikfilmtage genutzt wurde, kämen diese Ausgaben auch dem Festival zu Gute.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Dr. Bernhard erläuterte dem Gremium die Behandlung der Zuschusshöhe im Finanzausschuss. Da es sich hierbei um die größte Ausgabe der Gemeinde an einen Verein handelt, erfordere die aktuelle Situation eine erneute Überprüfung der Zuschusshöhe. Besonders die im Finanzierungsplan aufgeführte Aufwandsentschädigung für den Vorstand erfordere eine erneute Betrachtung der Zuschusshöhe. Laut Bürgermeister kann die Gemeinde keine Co-Finanzierung der Aufsichtsmitglieder des Vereins mittragen. Alle Gremiumsmitglieder betonten die wichtige Funktion der Musikfilmtage für das kulturelle Leben und den Tourismus in Oberaudorf. Damit die Höhe der Förderung überprüft werden kann, sollen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins in die Betrachtung mit einfließen. Deshalb soll der Verein seine finanziellen Verhältnisse bzw. Vermögenssituation offenlegen. In einer der nächsten Ausschusssitzung soll nach Erhalt der notwendigen Unterlagen erneut über die Höhe des Zuschusses beraten werden.
Beschluss
Um weiter den Zuschuss in Höhe von 7.500 € aufrechtzuerhalten, benötigt der Finanzausschuss weitere Informationen zum Vereinsvermögen mit allen Einnahmen und Ausgaben des Vereins. Nach Erhalt der Zahlen wird in der nächsten Ausschusssitzung über die Höhe des Zuschusses beraten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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Sitzung des Finanzausschusses
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09.11.2021
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
- Der Kämmerer informierte den Ausschuss zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vollverzinsung nach § 233 a AO. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit dem Zinssatz von monatlich 0,5 % für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist aufgefordert bis zum 31.07.2022 eine Neuregelung zu finden. Die Änderung betrifft die Gemeinde Oberaudorf in den vor allem in den Bereichen Gewerbesteuer und Fremdenverkehrsbeitrag (Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, Stundungszinsen).
- Ein Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums vom 18.01.2021 regelt den Vorsteuerabzug bei Tourismus- und Kurbetrieben rückwirkend ab 01.01.2019 neu. Der Kämmerer teilte den FA-Mitgliedern die Änderungen mit und wies auf mögliche erhebliche Auswirkungen auf die Gemeindekasse hin.
- Finanzausschussmitglied Nicole Herm regte an die Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtung Audorfer Kindernest zu überdenken. Im Gremium entstand eine rege Diskussion zu den derzeitigen und kommenden Kosten der Kinderbetreuung. Die Problematik soll weiterhin verfolgt werden.
- Gremiumsmitglied Frau Susanne März erkundigte sich zur gesperrten Rosengassenbrücke. Bürgermeister Bernhard informierte das Gremium über den aktuellen Sachstand.
Datenstand vom 02.03.2022 13:53 Uhr