Datum: 18.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:42 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.01.2021
3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten, einer Tiefgarage und 2 Stellplätzen, Wernher-von-Braun-Straße, Fl.Nr. 294/7, Gemarkung Oberaudorf
4 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses, Sonnenstr. 19 a, Fl.Nr. 270/7, Gemarkung Oberaudorf
5 Bauantrag zur Erweiterung eines landwirtschaftlichen Stallgebäudes, Schweinberg 6 a, Fl.Nr. 653, Gemarkung Oberaudorf
6 Bauantrag zur Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Schweinberg 6 a, Fl.Nr. 653, Gemarkung Oberaudorf
7 Bauantrag zur Errichtung einer Satteldachgaube, Dorfstr. 17, Fl.Nr. 1, Gemarkung Niederaudorf
8 Außenstart- und Landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge auf Fl.Nr. 924, Gemarkung Niederaudorf; Verlängerung der Genehmigung
9 Bauantrag zum Neubau eines Schleuderbetonmastes mit Stahlaufsatzmast, Kirnsteiner Au, Fl.Nr. 210, Gemarkung Niederaudorf; hier: erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen
10 Umbau zur Erweiterung der Schule Oberaudorf um drei Klassenräume
11 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.02.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau-und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 18.02.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.02.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 19.01.2021 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten, einer Tiefgarage und 2 Stellplätzen, Wernher-von-Braun-Straße, Fl.Nr. 294/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.02.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu dem 845 m² großen, noch unbebauten Grundstück in der Wernher-von-Braun-Straße liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 11 KFZ-Stellplätzen sowie 2 oberirdischen Stellplätzen vor. Das 15,56 m x 13,99 m große Gebäude ist geplant mit 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss sowie einer seitlichen Wandhöhe von 7,22 m. Im Norden soll ein Anbau für das Treppenhaus mit 6,75 m x 2,50 m, seitliche Wandhöhe 7,22 m entstehen, im Süden ein Anbau über Erdgeschoss und Obergeschoss (Wohnraum) und einer Terrasse im Dachgeschoss, Abmessungen 7,99 m x 5,0 m, Höhe Oberkante Geländer ca. 7,0m. An der Ostseite des Gebäudes soll parallel zur Grundstücksgrenze eine nicht überdachte Tiefgaragenrampe errichtet werden. Das vorliegende Bauvorhaben wird gemäß § 34 BauGB behandelt und beurteilt. Da gemäß Antrag auf konkret zu beurteilende Fragen verzichtet wurde, wird das Vorhaben nur bauplanungsrechtlich beurteilt. Die notwendigen Stellplätze können gemäß vorliegender Planung und Berechnung nachgewiesen werden. Nachfolgend werden die maßgeblichen Einfügekriterien betrachtet:

  • Art der baulichen Nutzung:        Wohnnutzung                    erfüllt
  • Bauweise:                        offene BW                             erfüllt
  • Grundfläche, die überbaut
werden soll:                        faktische Baulinie bzw. Baureihe erfüllt 
  • Maß der baulichen Nutzung:                
Hinsichtlich der Höhe und der Grundfläche des geplanten Gebäudes ist aus Sicht der Verwaltung die Einfügung in die Umgebungsbebauung noch gegeben. In der näheren Umgebung befinden sich Vergleichsobjekte, deren Höhe (Ernst-Sachs-Str. 12) bzw. Grundfläche (Bad-Trißl-Str. 19) das geplante Gebäude im entsprechenden Maß übersteigen.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert ausführlich die Einfügekriterien Höhe und Grundfläche des Gebäudes. Es entsteht eine lebhafte Diskussion über die Einfügung des geplanten Gebäudes in die Umgebungsbebauung und den zur Bewertung heranzuziehenden Umgriffs. Der Bauamtsleiter betont, dass bei der rein optisch wahrnehmbaren Einfügung durchaus ein Umkreis von 40 m herangezogen werden kann, wenn dort größere Gebäude vorhanden sind. Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert darüber, dass ein Dissens mit dem Landratsamt in der Bewertung des Umgriffs besteht. Laut Landratsamt ist eine grundsätzliche Aussage schwierig, auch weil zur Zeit kein Kreisbaumeister zur Verfügung steht, der die Gemeinden hier beraten könnte. Dem Gemeinderat steht es durchaus frei, den Umgriff geringer zu definieren. Das Landratsamt muss jedoch nicht der Argumentation der Gemeinden folgen. Der Zweite Bürgermeister Alois Holzmaier sieht eine Baulücke, die geschlossen wird und bei der die wahrnehmbare Einfügung gegeben ist. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer betont, dass die Kubatur einiger Gebäude in der Nachbarschaft größer ist, der Bürgermeister weist auch auf die massive Wohnbebauung in der Wernher-von-Braun-Straße hin. Auf die Frage nach den nach Auffassung von Gremiumsmitglied Herbert Trattner zu wenigen oberirdischen Stellplätzen erwidert der Bauamtsleiter, dass die Anzahl der Stellplätze gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung von Oberaudorf nachgewiesen ist, dass jedoch in der Praxis vermehrt auf der Straße geparkt werden wird. Gremiumsmitglied Michael Mermigkas erkundigt sich, ob das jetzt geplante Gebäude später auch zur Einfügung für die beiden südlichen Grundstücke zählen würde. Dies kann bejaht werden, da die Einfügung sich nach der dann vorhandenen Umgebungsbebauung richtet. Bürgermeister Matthias Bernhardt fügt hinzu, dass zur Regelung der Bebauung hier die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig wäre.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses, Sonnenstr. 19 a, Fl.Nr. 270/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.02.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das Bauvorhaben liegt ein Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Rosenheim (BG-2017-1054) vom 08.11.2017 zur Errichtung eines Einfamilienhauses vor. Der Bauherr beantragt mit Mail vom 24.01.2021 an das Landratsamt Rosenheim die Verlängerung der Baugenehmigung. Die Beurteilung erfolgte nach § 34 BauGB (Einfügung in die Umgebungsbebauung). An den Beurteilungskriterien hat sich seitdem nichts verändert. Die erforderlichen zwei Stellplätze für die eine Wohneinheit wurden in Form der bereits südlich an der Grundstücksgrenze errichteten Doppelgarage nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Erweiterung eines landwirtschaftlichen Stallgebäudes, Schweinberg 6 a, Fl.Nr. 653, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.02.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das bestehende landwirtschaftliche Stallgebäude auf Fl.Nr. 653 soll nach Westen um ein Pultdachgebäude in Sparren-Pfetten-Konstruktion mit Blecheindeckung und den Abmessungen 8,45 m x 20,73 m, Höhe von 5,30 m bis 3,86 m erweitert werden. Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Eine landwirtschaftliche Privilegierung besteht. Hinweis der Verwaltung: der Bedarf bei Erweiterungsmaßnahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes muss dem Landwirtschaftsamt vom Bauwerber nachgewiesen werden. Die Prüfung hierzu liegt nicht im Beurteilungsumfang hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Schweinberg 6 a, Fl.Nr. 653, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.02.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zur Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle soll nach Osten ein Anbau in Holzriegelkonstruktion mit Blecheindeckung, den Außenabmessungen 6,91 m x 12 m und einer Höhe von 3,83 m bis 4,32 m entstehen. Der Anbau ist nach Norden offen. Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Eine landwirtschaftliche Privilegierung besteht. Hinweis der Verwaltung: der Bedarf bei Erweiterungsmaßnahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes muss dem Landwirtschaftsamt vom Bauwerber nachgewiesen werden. Die Prüfung hierzu liegt nicht im Beurteilungsumfang hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zur Errichtung einer Satteldachgaube, Dorfstr. 17, Fl.Nr. 1, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.02.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

An das bestehende Wohnhaus des landwirtschaftlichen Anwesens Dorfstr. 17 soll zur Westseite eine Satteldachgaube in Holzständerbauweise mit einer Breite von ca. 3 m und einer Gaubenhöhe von ca. 2 m entstehen. In dem Gebiet (südlich) befinden sich bereits einige Gauben in verschiedenen Formen, eine Satzung zur Orts- bzw. Dachgestaltung liegt in Oberaudorf nicht vor. Aus Sicht der Verwaltung steht dem Bauvorhaben nichts entgegen.

Diskussionsverlauf

Auf die Frage von Gremiumsmitglieds Thomas Brandlhuber nach einer Dach- bzw. Ortsgestaltungssatzung gibt Bauamtsleiter Rainer Ostermayer die Auskunft, dass in Oberaudorf noch keine entsprechende Satzung vorhanden ist.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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8. Außenstart- und Landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge auf Fl.Nr. 924, Gemarkung Niederaudorf; Verlängerung der Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.02.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Mail vom 05.02.2021 bittet Herr Josef Kurz, die Verlängerung der Außenstart- und Landeerlaubnis für das Ultraleichtflugzeug Trike, amtl. Kennzeichen D-MHLX auf dem Grundstück Fl.Nr. 924, Gemarkung Niederaudorf als Tagesordnungspunkt in die Sitzung aufzunehmen. Dies ist bereits der 4. Antrag auf Verlängerung (jeweils um zwei Jahre), die Außenstart- und Landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge wurde bis 31.12.2020 erteilt. Der Antrag auf Verlängerung ist von Herrn Kurz bei der Regierung von Oberbayern zu stellen, die Gemeinde gibt hier lediglich eine Stellungnahme dazu ab. Bisher wurden keine Beschwerden über den Flugbetrieb bekannt, lt. Bescheid der Regierung von Oberbayern sind pro Jahr höchstens 35 Starts und 35 Landungen durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Vorab informiert die Verwaltung über die Aussage des zuständigen Sachbearbeiters bei der Regierung von Oberbayern, dass auch mehrere Verlängerungen in Folge kein Gewohnheitsrecht entstehen lassen und dass die Außenstart- und Landeerlaubnis jederzeit widerrufbar ist, z.B. bei Verstoß gegen die im Genehmigungsbescheid genannten Auflagen. Gremiumsmitglied Michael Mermigkas berichtet, dass er mehrere Beschwerden von Niederaudorfer Bürger über den Flugbetrieb erhalten hat. Bürgermeister Matthias Bernhardt bemerkt daraufhin, dass bis jetzt keine offizielle Beschwerde über den Flugbetrieb bei der Gemeinde eingegangen ist. Etwaige dementsprechende Beschwerden von BürgerInnen  müssten direkt bei der Gemeinde gemeldet werden. Von Bauamtsleiter Rainer Ostermayer kommt der Hinweis, dass mit dem letzten Antrag auf Verlängerung im Jahr 2018 auch ein Antrag auf 100 Starts und Landungen pro Jahr statt der bisher genehmigten 35 gestellt wurde, dem aber seitens der Gemeinde nicht zugestimmt wurde. Auch der Bescheid der Regierung von Oberbayern lautete auf je 35 Starts und Landungen. Gremiumsmitglied Frau von Redwitz, die in der Nähe des betroffenen Grundstückes wohnt, bemerkt, dass ihrer Beobachtung nach nur beim Landeanflug eine Geräuschentwicklung entsteht.

Beschluss

Der Bauausschuss steht der weiteren Verlängerung der Außenstart- und Landeerlaubnis positiv gegenüber. Dies soll dem Antragsteller mittels Beschluss-Auszug mitgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zum Neubau eines Schleuderbetonmastes mit Stahlaufsatzmast, Kirnsteiner Au, Fl.Nr. 210, Gemarkung Niederaudorf; hier: erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.02.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses am 25.06.2020 (lfd. Nr. 786/2020) wurde dem Bauantrag zum Neubau eines Schleuderbetonmastes mit Stahlaufsatzmast in der Kirnsteiner Au auf Fl.Nr. 210, Gemarkung Niederaudorf das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.  Grund hierfür waren die nach Meinung des Gremiums nicht ausreichende technische Erschließung und die Lage des Baugebiets in einem sensiblen Auwald-Bereich sowie im Bereich des Landschaftschutzgebietes Inntal Süd. Mit Schreiben vom 25.01.2021 teilte das Landratsamt Rosenheim mit, dass das Bauvorhaben ihres Erachtens nach genehmigungsfähig ist und regt die nochmalige Behandlung des Vorhabens im zuständigen Gremium an, um erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Die Errichtung der beantragten Mobilfunkanlage im Außenbereich als Anlage, die der Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient, privilegiert zulässig gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, sofern die Erschließung gesichert ist. Das für die Bebauung vorgesehene Grundstück wird bis zur südlichen Grundstücksgrenze durch einen öffentlichen Feld- und Waldweg (Einfangstraße) erschlossen, die Zufahrt von der Staatsstraße müsste durch die Eisenbahnunterführung Einfangstraße erfolgen. Die weitere Zuwegung zur geplanten Baustelle im nördlichen Teil der Fl.Nr. 210 soll ebenfalls über einen vorhandenen Feldweg erfolgen, der nur teilweise ausgebaut, jedoch nicht im Eigentum der Gemeinde ist. An den Beurteilungskriterien hat sich nichts geändert. Das Landratsamtes Rosenheim sieht die Erschließung über den Feld- und Waldweg als gesichert, eine Erschließung mit leitungsgebundenen Einrichtungen ist nicht erforderlich. Art und Umfang der angesprochenen naturschutzrechtlichen Auflagen sind der Verwaltung nicht bekannt. Es stellt sich auch die Frage, wie ein 40 m hoher Funkmasten keine negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben kann bzw. durch welche Maßnahmen diese Beeinträchtigung ausgeglichen werden kann.

Diskussionsverlauf

Vor der Verlesung des Sachverhalts informiert Bürgermeister Matthias Bernhardt das Gremium darüber, dass das Landratsamt Rosenheim beabsichtigt, bei diesem Bauvorhaben im Außenbereich das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen und verweist im Gegensatz dazu auf etliche wesentlich kleinere Bauvorhaben im Außenbereich, die das Landratsamt als nicht genehmigungsfähig sieht. Er weist auf die seiner Ansicht nach nicht immer nachvollziehbare unterschiedliche Beurteilung der Genehmigungsbehörde im Bezug auf Bauvorhaben im Außenbereich hin. Die rechtliche Privilegierung ist bekannt, allerdings sei die technische Erschließung im Moment eben nicht gegeben. Ebenso bleibt die detaillierte naturschutzrechtliche Bewertung für die Gemeinde im Verborgenen. In der Summe liegt der Gemeinde nicht genügend Information vor, um von ihrem vorherigen Beschluss abzuweichen.

Danach präsentiert Bauamtsleiter Rainer Ostermayer parallel zur Verlesung des Sachverhalts den Standort und die Planung des Funkturms.

Es beginnt eine rege Diskussion über das Bauvorhaben. Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier sieht hier ein überregionales Interesse, das dem gemeindlichen Willen gegenübersteht und betont, dass unbedingt vor Beginn der Baumaßnahmen eine Beweissicherung der gemeindlichen Zufahrtsstraßen und –wege erfolgen soll. Weiterhin stimmt er dem ersten Bürgermeister zu, dass in der Sache ein ablehnender Beschluss zu formulieren sei. Es wird nach der Art der naturschutzrechtlichen Auflagen, z.B. Ausgleichsflächen etc. gefragt, die in dem Schreiben des Landratsamtes vom 25.01.2021 angesprochen werden. Diese sind der Verwaltung jedoch noch nicht bekannt und werden erst im Genehmigungsbescheid näher definiert. Grundsätzlich sieht man hier eine Diskrepanz zu den bereits oben erwähnten kleineren Bauvorhaben im Außenbereich, die auch aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht als genehmigungsfähig gesehen werden. Auf einen räumlichen Zusammenhang zwischen dem Funkturm und dem geplanten Bau der Zulaufstrecke des Brennerbasistunnels wird ebenfalls hingewiesen. Die Verwaltung erklärt noch die formale Vorgehensweise beim Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens. Letztendlich ist sich das Gremium einig, dass auch bei erneuter Betrachtung des Bauvorhabens das gemeindliche Einvernehmen nicht hergestellt werden kann.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird auch nach erneuter Beratung das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Umbau zur Erweiterung der Schule Oberaudorf um drei Klassenräume

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.02.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für die Grundschule in Oberaudorf besteht Erweiterungsbedarf. Geplant ist, das bestehende Schulgebäude durch Umnutzung bzw. Umbau um drei Klassenräume zu erweitern. In der heutigen Sitzung soll der grundsätzliche Beschluss für diese Maßnahme gefasst werden. Für den Altbau-Bereich der Schule, der bisher im EG und OG als Wohnung genutzt wurde, wurden Vermessungen mit Erstellung der Bestandspläne beauftragt. Der nicht ausgebaute große Dachraum wurde bis jetzt nie genutzt. Die Bestandspläne liegen seit Montag vor und sind dem TOP beigefügt.  

Diskussionsverlauf

Eingangs teilt Bürgermeister Matthias Bernhardt mit, dass der Rektor der Grundschule angemeldet hat, dass ab dem Schuljahr 2022/2023 die Klassen 3-zügig (jeder Jahrgang mit je 3 Klassen) sein müssen. Ein Reserve-Klassenzimmer ist bereits im Keller vorhanden, so dass 3 zusätzliche Klassenräume geschaffen werden müssen.
Grundsätzlich sind hierzu zwei Möglichkeiten vorhanden:  
  1. Im Altbau der Schule im Dachgeschoss die Planung von 3 Klassenzimmern á 55 m² für jeweils 25 Schüler.
  2. Anbau an das bestehende Schulgebäude im Schulhof
In dieser Sitzung soll ein Grundsatzbeschluss zur Schaffung von 3 zusätzlichen Klassenzimmern im Altbestand herbeigeführt werden.
Der Bürgermeister informiert darüber, dass die bestehende Wohnung im Altbau der Schule mittlerweile geräumt ist. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer merkt an, dass der Altbau vermessen wurde, die Räume im Erdgeschoss und im Obergeschoss jedoch zu klein für Klassenzimmer sind, hier sollen Büros für die Schule entstehen. Nur im Dachgeschoss wäre Platz für zusätzliche Klassenräume. Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass auch der Bedarf für die evtl. Schaffung einer Ganztagesschule bei der Planung berücksichtigt werden sollte. Der Bauamtsleiter informiert, dass näher untersucht werden sollte, ob eventuell zwei bis drei Klassenräume, rein auf die zur Verfügung stehende Fläche bezogen, realisiert werden können. Nähere Untersuchungen wurden dazu noch nicht gemacht. Es beginnt eine rege Diskussion über die Vor- und Nachteile der zusätzlichen Klassenzimmer im Dachgeschoss, in der unter anderem die Themen Raumtemperatur, die Belüftung und die Lichtverhältnisse sowie die entstehenden Kosten angesprochen werden. Aus Sicht von Gemeinderatsmitglied Thomas Brandlhuber, der damals bereits bei Baumaßnahmen mit involviert war, sei der - zur Schaffung einer der Schulbaurichtlinie entsprechenden Fläche und Höhe - notwendige Eingriff in die spezielle statische Dachkonstruktion sehr problematisch. Es ist zu bezweifeln, ob die notwendige Nutzfläche geschaffen werden kann. Die Verhältnismäßigkeit muss noch genau geprüft werden (Aufwand – Nutzen). Angesprochen wird auch die zeitliche Umsetzung und die Schwierigkeit eines Dachgeschossausbaus bei bestehendem Schulbetrieb.  Der Bauamtsleiter informiert darüber, dass eine FAG Förderung von 50 – 60 % der zuwendungsfähigen Kosten zu erwarten ist. Der Bürgermeister schlägt als Alternative einen entsprechenden Anbau nördlich des bestehenden Schulgebäudes vor. Dieser Vorschlag wird von den Gremiumsmitgliedern allgemein begrüßt und als die technisch einfacher umzusetzende Variante angesehen.

Beschluss

Auf Antrag aus dem Gremium wird die Verwaltung beauftragt, die kostengünstigste und praktikabelste Lösung für die Herstellung von drei zusätzlichen Klassenräumen auf dem Gelände der Schule Oberaudorf zu finden. Der Bedarf von drei zusätzlichen Klassenzimmern besteht zweifelsfrei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.02.2021 ö 11

Sachverhalt

Brennerbasistunnel-Nordzulauf
Der Bürgermeister informiert über den Beschluss der Inntal-Gemeinden, eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der unterirdischen Verknüpfungsstelle Wildbarren in Auftrag zu geben. Die Gemeinde Oberaudorf wird sich mit 10.000 € an den Kosten beteiligen. Am Freitag wird dazu ein Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Daniela Ludwig in Flintsbach stattfinden.
Blockabfertigung
Gremiumsmitglied Frau Katharina Kern äußert sich besorgt über die von Tiroler Seite regelmäßig stattfindende Blockabfertigung der LKWs, die auf bayerischer Seite auf der Inntalautobahn immer zu einem erheblichen Stau führt. Es besteht die Befürchtung, dass die von den LKW-Fahrern mitgebrachten Lebensmittel und die Entsorgung der Essensreste entlang der Autobahn zu einem Einschleppen der Schweinepest führen könnte.
Schülerpendlerverkehr
Der Bürgermeister berichtet über die erfolgreichen Bemühungen der Gemeinden Kiefersfelden und Oberaudorf, den Schülern, die das Gymnasium Kufstein besuchen, den Grenzübertritt zu ermöglichen. Es wurde vom Landratsamt Rosenheim eine Sondergenehmigung erteilt, die den Schulbesuch ab kommenden Montag wieder zulässt.
Kloster Reisach
Von der Regierung von Oberbayern wurde sehr kurzfristig die Räumung des Klosters angeordnet. Dies kann von den zwei im Kloster verbliebenen Mönchen nicht bewerkstelligt werden. Mittlerweile wurde die Räumungsfrist verlängert, die Räumung wird durch Herrn Tiefentaler organisiert.
Marktsonntag/Maibaum 
Auf Anfrage aus dem Gremium teilt der Bürgermeister mit, dass der Markt im Mai 2021 nicht stattfinden wird. Auch das Aufstellen des Maibaums wird Corona-bedingt auf nächstes Jahr verschoben.

Datenstand vom 25.03.2021 15:08 Uhr