Datum: 20.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.03.2021
3 Antrag auf Vorbescheid zum Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung von zwei Doppelhäusern mit vier Garagen, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 479/7, Gemarkung Oberaudorf
4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage als Ersatzbau des bestehenden Mehrfamilienhauses, Carl-Hagen-Str. 22, Fl.Nr. 20/3, Gemarkung Oberaudorf
5 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses, Ernst-Sachs-Str. 18, Fl.Nr. 295/4, Gemarkung Oberaudorf
6 Bauantrag zur Sanierung einer Almhütte mit Erweiterung der bestehenden Wohnung und Nutzungsänderung des Stallteils zur Wohnung, Schweinsteiger Alm untere Hütte, Fl.Nr. 1739, Gemarkung Niederaudorf
7 Antrag zum Erwerb eines Straßenstreifens zur Anpassung der Grundstückszufahrt zu Talweg 9a und 9b, Fl.Nr. 328/12, Gemarkung Oberaudorf
8 Antrag auf Erwerb oder Pacht eines südlich an das Grundstück Talweg 19 angrenzenden Grundstücksteils aus Fl.Nr. 132/12, Gemarkung Oberaudorf
9 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.04.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau-und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 20.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.04.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 23.03.2021 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung von zwei Doppelhäusern mit vier Garagen, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 479/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf dem 1320 m² großen Grundstück In der Erlenau 14 sollen nach Abriss des bestehenden Wohnhauses zwei Doppelhäuser mit jeweils einer Garage und einem Stellplatz sowie einer gemeinschaftlichen Zufahrt entstehen. Das bestehende Grundstück soll in fünf Grundstücke geteilt werden:

Gemeinschaftliche Zufahrt        ca. 85 m²
Haus 1                                ca. 326 m²
Haus 2                                ca. 314 m²
Haus 3                                ca. 284 m²
Haus 4                                ca. 310 m²

Errichtet werden sollen zwei Doppelhäuser mit je 2 Geschossen und einer Dachneigung von 20 – 26°. Eine private Erschließungsstraße soll östlich der Grundstücke entstehen. Geplante Abmessungen der Gebäude:

Haus 1 + 2                ca. 12,50 m x 12,50 m
Haus 3 + 4                ca. 10,00 m x 12,50 m

Das vorliegende Bauvorhaben wird gemäß § 34 BauGB behandelt und beurteilt. Da gemäß Antrag auf konkret zu beurteilende Fragen verzichtet wurde, wird das Vorhaben nur bauplanungsrechtlich beurteilt. Die notwendigen Stellplätze können gemäß vorliegender Planung nachgewiesen werden. Die umliegende Bebauung in der Sonneckstraße wird durch den Bebauungsplan Nr. 21 „In der Erlenau“ geregelt und ist, wie die westlich angrenzende Bebauung, die nicht durch Bebauungsplan geregelt ist, zur Beurteilung heranzuziehen. Nach § 34 BauGB sind die vier wesentlichen Einfügekriterien, Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, zu betrachten. Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbebauung) und die Bauweise (offen) entsprechen der maßgeblichen Umgebungsbebauung. Das Maß der baulichen Nutzung entspricht im Hinblick auf die Größe (Höhe, Breite und Geschosszahl) der Umgebungsbebauung, im Hinblick auf das Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche jedoch nicht. Hinsichtlich der ganz offensichtlich bestehenden faktischen Baulinie, gebildet durch die westliche einreihige Bebauung, widerspricht das geplante Bauvorhaben dem Einfügekriterium „Grundstücksfläche, die überbaut werden soll“ Durch den geplanten Neubau würde eine zweite Baureihe eröffnet werden.
Das Vorhaben durchbricht die „faktische Baulinie“ der westlich angrenzenden Bebauung in nicht geringfügiger Weise. Dadurch könnten sich bodenrechtliche Spannungen ergeben: Die vorhandene Struktur mit ihren von Bebauung freien Flächen im südlichen Teilbereich der Grundstücke an der Straße „In der Erlenau“ könnte nicht mehr aufrecht erhalten bleiben und auf allen übrigen Grundstücken könnte eine vergleichbare Bebauung nicht mehr abgewehrt werden. Damit würde die Situation, die gekennzeichnet ist vom Zurückbleiben der Baukörper hinter der faktischen Baugrenze, in Auflösung geraten. Ein Heranziehen der östlich liegenden 3-Spänner zur Bewertung der Einfügung ist hier nicht möglich, da diese an der Sonneckstraße liegen, die im 90° Winkel zur Straße „In der Erlenau“ situiert ist; daher unterscheidet sich die Erschließungssituation.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wird betont, dass hier kein Präzedenzfall geschaffen werden soll, durch den eine Bebauung der anliegenden Grundstücke in „2. Reihe“ nicht mehr abgewehrt werden könnte.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird aus genannten Gründen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage als Ersatzbau des bestehenden Mehrfamilienhauses, Carl-Hagen-Str. 22, Fl.Nr. 20/3, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf dem 1578 m² großen Grundstück Carl-Hagen-Str. 22 sollen nach Abriss des bestehenden Mehrfamilienhauses zwei Mehrfamilienhäuser mit den Abmessungen je ca. 12 m x 16,50 m und je zwei Vollgeschossen entstehen. Geplant ist eine Tiefgarage mit Zufahrt im westlichen Teil des Grundstückes sowie eine private Erschließungsstraße im östlichen Grundstücksteil.

Das vorliegende Bauvorhaben wird gemäß § 34 BauGB behandelt und beurteilt. Da gemäß Antrag auf konkret zu beurteilende Fragen verzichtet wurde, wird das Vorhaben nur bauplanungsrechtlich beurteilt. Nach § 34 BauGB sind die vier wesentlichen Einfügekriterien, Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, zu betrachten. Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbebauung) und die Bauweise (offen) entsprechen der maßgeblichen Umgebungsbebauung. Das Maß der baulichen Nutzung entspricht im Hinblick auf die Größe (Höhe, Breite und Geschosszahl) der Umgebungsbebauung, auch im Hinblick auf das Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche ist nach Ansicht der Verwaltung die Einfügung gegeben.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer weist der Bürgermeister auf die Lage des Grundstückes im Umgriff der Hocheck-Liftbetriebe und der daraus resultierenden Immissionen hin. Dem Bauwerber soll nachrichtlich mitgeteilt werden, dass bei der weiteren Planung im Zuge des Bauantrags der Immissionsschutz berücksichtigt und beim Verkauf der Wohnungen eine dingliche Sicherung erfolgen soll.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindlichen Einvernehmen erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem etwaigen Bauantrag bzw. dem Verkauf der Wohnungen der Immissionsschutz dinglich gesichert werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses, Ernst-Sachs-Str. 18, Fl.Nr. 295/4, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Ernst-Sachs-Str. 18 soll nach Rückbau des bestehenden Gebäudes ein zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus mit den Außenabmessungen 10 m x 17 m und einer seitlichen Wandhöhe von 5,80 entstehen. Im Souterrain ist eine Einlieger-/Gästewohnung mit östlicher Ausrichtung geplant. Die Bestandsgarage auf dem Grundstück soll erhalten bleiben. Eine nordwestlich des Gebäudes geplante Doppelgarage mit Abstellraum soll mittels eines Durchgangs direkt mit dem Hauptgebäude verbunden werden. An der Nordseite des Gebäudes ist ein außenliegender Kellerabgang geplant. Stellplätze lt. Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. Da es sich hier um ein Hanggelände handelt, sind für den Neubau Abgrabung bzw. Aufschüttungen notwendig. Aufgrund des in der ursprünglichen Eingabeplanung fehlenden Dachüberstands wurde nach einem Gespräch mit der Bauherrin die Planung noch einmal kurzfristig geändert, siehe Anlage 01. Die beigefügten Anlagen 02 – 05 wurden noch nicht angepasst. Der Bauantrag ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach Ansicht der Verwaltung ist die Einfügung in die Umgebungsbebauung gegeben. Es liegen zwei schriftliche Stellungnahmen des angrenzenden Nachbarn vor.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt das Bauvorhaben anhand der Eingabepläne vor und geht auf die aktuell geänderte Planung mit Dachüberstand ein. Gemeinderatsmitglied Michael Mermigkas erkundigt sich nach einer faktischen Baulinie zu den nördlichen Gebäuden, die auch in der Stellungnahme des Nachbarn angesprochen wird. Hier gibt der Bauamtsleiter die Auskunft, dass dies kein Grund ist, das Einvernehmen zu verwehren, da die jetzige bestehende Bebauung in ihrer Lage dem geplanten Gebäude entspricht. Einige Mitglieder des Bauausschusses sind der Ansicht, dass sich das geplante Gebäude in der Ansicht, auch aufgrund der Hanglage, von der Straße als zu hoch darstellt. Der vorliegende Einfügenachweis zeigt jedoch höhere Gebäude in der näheren Umgebung auf. Es wird auf den fehlenden Dachvorstand auf der Nordseite des Gebäudes hingewiesen. Da aber bereits ein Gespräch mit der Bauherrin stattgefunden hat, woraufhin sie die Planung kurzfristig ändern ließ und die Ortsgestaltungssatzung noch nicht rechtskräftig ist, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Sanierung einer Almhütte mit Erweiterung der bestehenden Wohnung und Nutzungsänderung des Stallteils zur Wohnung, Schweinsteiger Alm untere Hütte, Fl.Nr. 1739, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zu dem Bauantrag liegt ein genehmigter Vorbescheid mit Datum 17.06.2019 vor. Der Bauantrag entspricht im Wesentlichem diesem Vorbescheid, die im Genehmigungsbescheid festgesetzten Auflagen wurden erfüllt. Die bestehende ca. 200 Jahre alte, jedoch erhaltenswerte Almhütte (Schweinsteiger Alm), welche für landwirtschaftliche Zwecke nicht mehr nutzbar ist, soll saniert werden. Die Sanierungsarbeiten beinhalten unter anderem die Erweiterung der bestehenden Wohnung über Erdgeschoss und Dachgeschoss, sowie die Nutzungsänderung des Stallteiles zu einer Wohnung über Erdgeschoss und Dachgeschoss. Das Gebäude erfährt durch die beantragten und beabsichtigten Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie Nutzungsänderungen keine relevanten Änderungen des Bestandsgebäudes bezüglich seiner Gestaltung. Im unteren Bereich bleibt das Bruchsteinmauerwerk, der obere Bereich soll ähnlich wie im jetzigen Bestand vollflächig verschalt werden. Die Erschließung ist gesichert. Die Maßnahmen sind bereits nach Vorlage einer genauen Bestandsaufnahme, Baualtersplänen, Berichten sowie einer Schadensaufnahme mit Schadenskartierung und einer Maßnahmenbeschreibung mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt, die Erschließung ist gesichert.  

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt das Vorhaben anhand des Eingabeplans und der Dokumente zur Erschließung der Hütte vor. Aus dem Gremium wird gefragt, wie die zwei Wohnungen genutzt werden sollen bzw. ob hier Ferienwohnung entstehen. Gemeinderatsmitglied Thomas Brandlhuber regt eine grundsätzliche Abklärung der Umnutzung von Almhütten in Ferienwohnungen an, worauf Bürgermeister Matthias Bernhardt bemerkt, dass dies den rechtlichen Rahmen des Ausschusses überfordern würde. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert, dass eine Steuerung evtl. über die Aufstellung einer Fremdenverkehrssatzung erfolgen könnte. Anschließend wird durch die Verwaltung der genehmigte Vorbescheid verlesen und darauf hingewiesen, dass die vorliegende Planung diesem Vorbescheid entspricht und die darin enthaltenen Auflagen alle erfüllt wurden. Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert die bindende Wirkung eines Vorbescheids, ein ablehnender Beschluss durch den Bauausschuss würde keine Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit haben.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Antrag zum Erwerb eines Straßenstreifens zur Anpassung der Grundstückszufahrt zu Talweg 9a und 9b, Fl.Nr. 328/12, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.04.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.03.2021 stellt der Eigentümer von Talweg 9 a und 9 b den Antrag zum Erwerb von ca. 50 m² Straßenfläche, um die Zufahrtssituation zum Grundstück zu optimieren. Die betreffende Straßenfläche, Bestandteil der gemeindlichen Straße Talweg, war bisher ein von der Gemeinde zu pflegender Grünstreifen. Durch den Neubau des Gebäudes Talweg 9 a und 9 b und die dadurch notwendigen Stellplätze müsste die Zufahrt von der Straße über diesen Grünstreifen erfolgen. Bei einem Verkauf müsste eine entsprechende dingliche Sicherung für etwaige im Grundstück verlaufende Sparte erfolgen. Es soll nun grundsätzlich beschlossen werden, ob ein Verkauf hier von Seiten des Gremiums befürwortet wird. Auf keinen Fall darf durch die Abtretung des Grundstücksteiles die Straße in ihrer Breite verringert werden.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der betreffenden Fläche durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer regt Bürgermeister Matthias Bernhardt an, die Fläche nicht zu verkaufen sondern hier evtl. die Nutzung zu dulden. Einige Gemeinderatsmitglieder betonen, dass grundsätzlich nichts gegen den Verkauf sprechen würde. Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass wegen der Ausfahrtssituation auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Garagen) die Straße hier nicht verschmälert werden soll. Auch soll dieser Streifen als evtl. Ausweichfläche weiterhin zur Verfügung stehen. Es wird allgemein eine Ausführung in versickerungsfähigem Material (Rasengittersteine etc.) festgelegt.  

Beschluss

Dem Antragsteller wird gestattet, den jetzt noch nicht befestigten gemeindeeigenen Zufahrtsbereich unentgeltlich als Zufahrt zum Grundstück zu nutzen. Die Ausführung des entsprechenden Straßenteils muss mit versickerungsfähigem Material erfolgen. Dies soll dem Antragsteller so mitgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Erwerb oder Pacht eines südlich an das Grundstück Talweg 19 angrenzenden Grundstücksteils aus Fl.Nr. 132/12, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.04.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06.04.2021 stellt der Eigentümer von Talweg 19 den Antrag zum Erwerb oder Erbpacht eines direkt südlich angrenzenden Grundstücksteils auf Fl.Nr. 132/1 von ca. 170 m² Größe. Die Grundstückszufahrt zu Talweg 19 soll damit geregelt werden. Ebenso ist geplant, hier einen Carport zu errichten sowie einige gartenbauliche Veränderung vorzunehmen. Dieser Grundstücksteil wird bereits jetzt vom Antragsteller gepflegt, zum Abstellen der PKW und als Zufahrt zu Talweg 19 genutzt. Auf dem betreffenden Grundstücksteil befindet sich ein Stromverteilerkasten, bei einem Verkauf müsste eine entsprechende dingliche Sicherung erfolgen. Die Versorgungsleitungen dürfen grundsätzlich nicht überbaut werden. Der Bauwerber müsste somit mit Mehrkosten rechnen, da die Leitungen neu verlegt werden müssen. Die Zustimmung ist Voraussetzung für einen etwaigen Erwerb. Es soll nun grundsätzlich beschlossen werden, ob ein Verkauf hier von Seiten des Gremiums befürwortet wird.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der betreffenden Fläche durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer weist Bürgermeister Matthias Bernhardt auf die Kosten hin, die dem Antragsteller entstehen würden, da in dem betreffenden Grundstück Versorgungsleitungen laufen, die nicht überbaut werden dürfen und daher auf Kosten des Antragstellers verlegt werden müssten. Angedacht wäre auch eine Verpachtung oder Duldung. Aus der Mitte des Gremiums wird bemerkt, dass es sich hier um eine schöne freie Fläche mit Parkbank handelt und dass, neben der jetzigen Nutzung durch den Antragsteller, ein Teil der Fläche der Öffentlichkeit als Parkplatz zur Verfügung steht. Der Bauamtsleiter merkt an, dass sich durch einen evtl. Verkauf gemäß vorliegender Skizze die Straße verschmälern würde. Hingewiesen wird auch auf das relativ große Grundstück des Antragstellers, in dem durchaus Fläche für einen Carport vorhanden ist. Letztendlich ist man sich einig, dass ein Verkauf der Fläche nicht gewünscht ist und die jetzige Nutzung beibehalten werden soll.

Beschluss

Das Gremium ist einheitlich der Auffassung, dass der Status Quo beibehalten werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.04.2021 ö 9

Sachverhalt

Ortsgestaltungssatzung; finaler Entwurf
Ein Entwurf der Ortsgestaltungssatzung wurde den Gemeinderäten mit dieser Sitzungsladung zur Verfügung gestellt. Ziel ist der Satzungsbeschluss in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2021. Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt damit eine solide Ortsgestaltungssatzung hätte, die ca. ein Jahr laufen würde; im Zuge der Ausarbeitung eines integrativen Ortskonzeptes würde die Satzung angesehen und in dieses Konzept eingearbeitet werden. Er erläutert das Vorgehen bei der Aufstellung einer Satzung und dass diese Satzung als Gesprächsgrundlage bei entsprechenden Bauvorhaben dienen soll. Aus der Mitte des Gremiums werden noch einige Vorschläge zu Änderungen und Ergänzungen gemacht. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer zeigt einige von Gremiums-Mitglied Franz Hefter zur Verfügung gestellten Fotos, vor allem Dachformen und den Dachüberstand betreffend. Man ist sich letztendlich einig, dass die Ortsgestaltungssatzung folgendermaßen ergänzt werden soll: Als Dachformen sind Satteldächer, Walm- und Krüppelwalmdächer zugelassen. Dächer von Hauptgebäuden müssen eine Neigung zwischen 18 und 30 Grad haben. 

Bahnhof Oberaudorf
Bürgermeister Matthias Bernhardt berichtet, dass der Bahnhof in der Vergangenheit beim barrierefreien Ausbau übersehen worden ist. Im Moment sind von Seiten der Bahn keine finanziellen Mittel dazu vorhanden, hier wird ein entsprechendes Schreiben erwartet. Sollte die Gemeinde jedoch bereit sein, die Planungen zu übernehmen, würde das Projekt ausgeführt werden, auch im Hinblick darauf, dass der Bahnsteig von Gleis 1 saniert werden muss. Die Gemeinde könnte also mit einer entsprechenden Planung den Prozess zur Barrierefreiheit anstoßen. Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier verweist auf die zu niedrigen Ein- und –Ausstiegszahlen, die in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass der barrierefreie Ausbau abgelehnt wurde.

Straßenzustand Gemeindestraßen
Gremiumsmitglied Franz Hefter weist auf den Zustand der Gemeindestraßen hin. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erwidert, dass aufgrund der winterlichen Straßenverhältnisse – wie bekannt waren die Straßen bis vor kurzem noch schneebedeckt - eine technische Aufnahme der Straßenschäden noch nicht möglich war und verweist auf den bereits vereinbarten Termin in KW 17 zur Ortsbegehung und Aufnahme der notwendigen Straßensanierungsbereiche im Gemeinde-Gebiet zusammen mit dem Bauhof und dem Straßenbauingenieur Andreas Rupp. Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert darüber, dass zur Zeit auch noch keine Asphaltlieferungen möglich sind, da die Produktion von Heißasphalt noch nicht begonnen hat. Kleinere Asphaltbereiche oder Löcher können vom Bauhof saniert werden, da dieser über eine Rüttelplatte und ein Asphaltschneidegerät verfügt. Folgendes gibt der Bürgermeister bekannt:

  1. Im Haushalt stehen 400.000 €/Jahr für Straßensanierungen zur Verfügung.
  2. Das Bauamt hat alle Straßen erfasst.
  3. Die Ortsbegehung mit Aufnahme von sanierungsfähigen Straßenbereichen erfolgt anhand der durch das Bauamt erfassten Aufstellung.
  4. Bei Straßenzügen, von denen bekannt ist, dass in nächster Zeit ein Bauvorhaben geplant ist, ist eine Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.

Datenstand vom 17.05.2021 18:41 Uhr