Datum: 18.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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2 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021
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3 |
Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zum Abbruch und Neubau von Garagen und Rückgebäude, Uferweg 1, Fl.Nr. 1002/6, Gemarkung Niederaudorf
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4 |
Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Wall, Fl.Nr. 1220, Gemarkung Niederaudorf
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5 |
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage, Brünnsteinstr. 12, Fl.Nr. 882/5, Gemarkung Niederaudorf
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6 |
Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Anwesens mit einer Wohneinheit und Errichtung von überdachten Stellplätzen, Dorfstr. 15, Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf
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7 |
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, 8 Carports und 2 Kfz-Stellplätzen, Kufsteiner Str. 34, Fl.Nr. 186/2, Gemarkung Oberaudorf
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8 |
Antrag auf Vorbescheid zur Sanierung der bestehenden Gasträume und Gästezimmer des ehemaligen Erholungsheims und Umnutzung der Bestandsküche in einen Seminarraum sowie Abbruch des Haupthauses, Mühlberg 1 - 2, Fl.Nr. 1631/17, Gemarkung Niederaudorf
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9 |
Bauantrag zum Neubau eines Kneippbeckens mit Außenanlagen am Auerbach, Innstraße, Fl.Nr. 385/7, Gemarkung Niederaudorf
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10 |
Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zum Einbau von 2 Gauben und eines Balkons sowie Vergrößerung des Technikraums im Untergeschoss, Carl-Hagen-Str. 8, Fl.Nr. 29, Gemarkung Oberaudorf
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11 |
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Nebengebäude sowie einem PKW-Stellplatz, Oberfeldweg 28, Fl.Nr. 128/2, Gemarkung Oberaudorf
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12 |
Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Zuhauses und Wiederherstellung des Gebäudes, Eck 4, Fl.Nr. 1057, Gemarkung Oberaudorf
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13 |
Bauantrag zum Neubau einer Geräte- und Bergehalle, Thal, Fl.Nr. 731, Gemarkung Oberaudorf
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14 |
Erweiterung der Grundschule Oberaudorf um 3 Klassenräume; Festlegung des Standortes
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15 |
Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.05.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 18.05.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.05.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der
Beschluss
Das Protokoll der Sitzung vom 20.04.2021 ist somit genehmigt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zum Abbruch und Neubau von Garagen und Rückgebäude, Uferweg 1, Fl.Nr. 1002/6, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.05.2021
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheids ging fristgerecht beim Landratsamt Rosenheim ein. Der genehmigte Vorbescheid von 2004 wurde bereits 7-mal verlängert. Seitens der Verwaltung wird dieser anhand Grundriss- und Schnittzeichnung sowie einem Foto des Bestandes nochmals vorgestellt. Es sollen im EG Garagen und im OG eine Wohnung am Hanggrundstück entstehen. Ein Teil des Rückgebäudes wurde bereits abgerissen. Die Bewertungskriterien haben sich bisher nicht geändert.
Diskussionsverlauf
Ohne weitere Beratung erfolgt der
Beschluss
Dem Verlängerungsantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Wall, Fl.Nr. 1220, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.05.2021
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Verlängerungsantrag zu genanntem Vorbescheid wurde fristgerecht beim Landratsamt Rosenheim eingereicht und der Gemeinde Oberaudorf zur Stellungnahme weitergereicht. Auf dem betroffenen Hanggrundstück soll ein 3-geschossiges Wohnhaus mit den Außenabmessungen 15,0 m x 8,0 m mit Satteldach und teilintegrierter Doppelgarage entstehen. Geplant ist die Zufahrt über die angrenzende Fl.Nr. 1223/ 1, auf die ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten der Fl.Nr. 1220 eingetragen sein muss. Nach Auffassung des Landratsamtes Rosenheim liegt der Ortsteil Wall in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 Bau:
Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil Wall und somit in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB. Angesichts von mehr als 15 Wohngebäuden und einer nicht überwiegend unorganischen Siedlungsstruktur sowie des Ortsteils- und Weilergefüges von Oberaudorf kann von einer Ortsteillage i.S.d. § 34 BauGB für Wall ausgegangen werden. Auch fügt sich das gegenständliche Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Beurteilungskriterien haben sich aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht geändert.
Beschluss
Dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage, Brünnsteinstr. 12, Fl.Nr. 882/5, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.05.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Auf der südlichen Teilfläche des Grundstücks Brünnsteinstr. 12 sollen zwei Einfamilienhäuser mit den Abmessungen je ca. 9 m x 13 m, einer Wandhöhe von 6,0 m und jeweils einer Garage sowie einem Stellplatz errichtet werden. An der östlichen Grundstücksgrenze soll eine private Zufahrt entstehen. Zu dem Bauvorhaben gibt es bereits Schriftverkehr mit dem Landratsamt Rosenheim. Die Genehmigungsbehörde sieht für die beiden geplanten Gebäude eine faktische nördliche Baulinie wie in den Dokumenten dargestellt. Da es sich jedoch bei dem bestehenden Gebäude Brünnsteinstr. 10 bei dem Anbau um einen Aufenthaltsraum mit Flachdach und kompletter Verglasung an 2 Seiten handelt und nicht, wie vom Landratsamt angenommen, um ein Nebengebäude, würde sich die im Vorbescheid gezeichnete rote Line als nördliche Grenze der Wohnbebauung ergeben.
Das vorliegende Bauvorhaben ist im geplanten Grundstücksteil laut Genehmigungsbehörde gemäß § 34 BauGB zu behandeln und zu beurteilen. Da gemäß Antrag auf konkret zu beurteilende Fragen verzichtet wurde, wird das Vorhaben nur bauplanungsrechtlich beurteilt. Nach § 34 BauGB sind die vier wesentlichen Einfügekriterien, Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, zu betrachten. Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbebauung) und die Bauweise (offen) entsprechen der maßgeblichen Umgebungsbebauung. Das Maß der baulichen Nutzung entspricht im Hinblick auf die Größe (Höhe und Breite) der Umgebungsbebauung, auch im Hinblick auf das Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche ist nach Ansicht der Verwaltung die Einfügung gegeben. Die entsprechende nach Norden bestehende faktische Baulinie wird nach Ansicht der Verwaltung ebenfalls eingehalten.
Diskussionsverlauf
Das Gremium sieht mehrheitlich die Einfügung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB als gegeben. Es wird angefragt, ob für den Bauherrn eine Verpflichtung zur Abtretung eines Straßengrundanteils besteht (Fl.Nr. 882/9). Die Verwaltung sieht bei einer gewissen Breite der Straße keinen Sinn in einer zusätzlichen Verbreiterung. Es soll jedoch gewährleistet sein, dass die Straße durchgängig die gleiche Breite hat. Im Zuge eines Bauantrages soll eine genauere Überprüfung der Abtretung von Straßengrund überprüft werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Anwesens mit einer Wohneinheit und Errichtung von überdachten Stellplätzen, Dorfstr. 15, Fl.Nr. 7/1, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.05.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Auf dem 1.154 m² großen Grundstück Dorfstr. 15 soll das bestehende 2-Familien-Wohnhaus um eine zusätzliche Wohneinheit erweitert werden:
- Ein westseitiger 2-geschossiger Anbau mit den Außenabmessungen ca. 8 m x 12 m und einer seitlichen Wandhöhe von ca. 5,65 m für eine Wohneinheit, mit dem bestehenden Gebäude verbunden durch einen filigran überdachten Eingangsbereich.
Ein im nordwestlichen Grundstücksbereich erdgeschossiger Schuppen mit Pultdach an der Grundstücksgrenze, verbunden mit dem geplanten Anbau.
Überdachter Stellplatz nordseitig des bestehenden Gebäudes.
2 überdachte Stellplätze im südöstlichen Grundstücksbereich
Der Abbruch des bestehenden nordseitigen Schuppens.
Die Anzahl der Stellplätze laut Garagen- und Stellplatzsatzung kann nachgewiesen werden, die Zufahrtssituation muss privatrechtlich geregelt bzw. gesichert werden.
Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid ist gemäß § 34 BauGB zu behandeln und zu beurteilen. Da gemäß Antrag auf konkret zu beurteilende Fragen verzichtet wurde, wird das Vorhaben nur bauplanungsrechtlich beurteilt. Nach § 34 BauGB sind die vier wesentlichen Einfügekriterien, Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, zu betrachten. Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbebauung) und die Bauweise (offen) sowie die Grundfläche, die überbaut werden soll, entsprechen der maßgeblichen Umgebungsbebauung. Im Hinblick auf das Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche ist nach Ansicht der Verwaltung auch aufgrund der mit den Nebengebäuden hohen überbauten Fläche die Einfügung nicht gegeben. Hinweis: Laut Art. 6 Abs. 7 BayBO dürfen Bebauungen in den Abstandsflächen 15 m nicht überschreiten. Hier ist eine wesentlich höhere Grenzbebauung geplant ist.
Nach vorheriger Einschätzung (liegt aktuell vor) sieht auch das Landratsamtes Rosenheim, dass hier tatsächlich das Verhältnis der überbauten Grundflächen zur Freifläche problematisch sein könnte. Auch ist die bauplanungsrechtliche Beurteilung keineswegs eindeutig. Das Hauptgebäude müsste bzw. könnte, wenn man eine Linie bei der Nachbarbebauung zieht, noch im Innenbereich liegen, der geplante Schuppen liegt dann aber in jedem Fall außerhalb.
Dies wurde dem zuständigen Architekten auch so mitgeteilt. Der Einfügenachweis liegt nun vor.
Diskussionsverlauf
Nach Erläuterung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer äußert sich Bürgermeister Matthias Bernhardt dahingehend, dass in diesem Fall die Schaffung von zusätzlichen Wohnraum gegen eine im Verhältnis zur Umgebung doch dichte Bebauung abzuwägen ist. Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass in diesem Bereich viel Freifläche zur Verfügung steht und hier familiärer Wohnraum im Sinne der Nachverdichtung geschaffen werden soll. Man sollte solche Bauanfragen jedoch nicht personenabhängig sondern nach Baurecht beurteilen. Angesprochen wird der geplante Schuppen im nordwestlichen Bereich des Grundstückes. Hier sind sich die Mitglieder des Bauausschusses einig, dass durch eine geringere Größe bzw. einen Wegfall und die damit verbundene Reduzierung der überbauten Fläche der Antrag auf Vorbescheid durchaus positiv zu bewerten sei.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid wird erteilt mit dem Hinweis, dass der geplante Schuppen in der nordwestlichen Ecke des Grundstücks in dieser Größe als problematisch angesehen wird und eine Reduzierung angeregt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, 8 Carports und 2 Kfz-Stellplätzen, Kufsteiner Str. 34, Fl.Nr. 186/2, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.05.2021
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Zum Grundstück Kufsteiner Str. 34 wurden bereits in der Sitzung am 01.12.2020 und am 23.03.2021 jeweils ein Antrag auf Vorbescheid beraten und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Ansicht des Gremiums anfänglich die Einfügung in die Umgebungsbebauung nicht gegeben war und zwischenzeitlich die Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“ beschlossen wurde. Grund für die letzte Ablehnung war vor allem der massive südliche Quer-/Standgiebel. Nach einigen Gesprächen mit dem Bauherrn und dem Architekten liegt nun erneut ein zu den vorherigen Planungen geänderter Antrag auf Vorbescheid vor. Dieser sieht wiederum die Bebauung des Grundstückes mit einem Gebäude mit 5 Wohneinheiten, 8 Carport und 2 Stellplätzen sowie einer seitlichen Wandhöhe von 7 m und einem Satteldach vor. Nach Süden sollen zwei symmetrisch angeordnete Dachgauben sowie eine mittige Dachgaube mit vorgelagerter Dachterrasse auf darunter liegendem Vorbau entstehen. Gemäß § 4 der Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“ darf die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung der Errichtung baulicher Anlagen nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt das geplante Gebäude vor und zeigt die Unterschiede zu den zurückliegenden Planungen auf. Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert die zurückliegenden Ablehnungen und bemerkt, dass sich das jetzt geplante Gebäude im Vergleich zu den anfänglichen Planungen mit den Wünschen der Gemeinde und den Vorgaben der Erhaltungssatzung vereinbaren lässt. Nach Diskussion ist das Gremium mehrheitlich der Ansicht, dass die Kriterien der Erhaltungssatzung erfüllt sind und der schützenswerte Blick zum „Weber an der Wand“ durch das neue Gebäude nicht verändert wird.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen und die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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8. Antrag auf Vorbescheid zur Sanierung der bestehenden Gasträume und Gästezimmer des ehemaligen Erholungsheims und Umnutzung der Bestandsküche in einen Seminarraum sowie Abbruch des Haupthauses, Mühlberg 1 - 2, Fl.Nr. 1631/17, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.05.2021
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Zu vorliegenden geplanten Vorhaben fand vorab ein Gespräch mit dem Landratsamt Rosenheim, Herrn Kreisbaumeister Seeholzer, Abteilung Bauleitplanung Herr Liepold, dem Bürgermeister und dem Bauamtsleiter bezüglich dem weiteren Vorgehen statt. Das Landratsamt ist der Auffassung, dass hier aufgrund des Umfangs der Vorhaben ein Bauleitplanungsverfahren nicht notwendig sprich sinnvoll erscheint. Dem Bauherrn soll geraten werden, einen Antrag auf Vorbescheid über die Gemeinde zur baurechtlichen Beurteilung einzureichen.
Die schon lange nicht mehr genutzte Mühlbergalm soll in Teilen saniert werden, die Nutzung als Erholungs- und Bildungsstätte soll wiederaufgenommen werden, geplant sind Tages- und Wochenend-Seminare mit Selbstversorgung bzw. Catering-Service. Hierzu sollen Übernachtungsmöglichkeiten von bis zu 20-30 Personen mit einer Gemeinschaftsküche und Aufenthaltsraum entstehen, Appartements und Ferienwohnung sind nicht geplant. Die Vorhaben befinden sich im Außenbereich.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
- Abbruch des Haupthauses (Mühlberg 2)
Sanierung und Umbau des nördlich des Haupthauses angeordnete Bettenhauses
Sanierung und Umbau des südlich angeordneten Bettenhauses 1
Folgende Fragen zum Vorbescheid liegen vor:
- Ist der Abbruch des Haupthauses Mühlberg 2 zulässig?
- Ist die Art der baulichen Nutzung im Bereich der ehemaligen Bestandsküche des Erholungsheimes Mühlberg 2 als Seminarraum, wie im Plan dargestellt, bauordnungsrechtlich zulässig?
Da die Mühlbergalm im Landschaftsschutzgebiet Auerbachtal liegt und die Fläche im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Landschaftspflegebereich dargestellt ist, ist hier eine Abstimmung mit dem Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde notwendig. Die Verwaltung sieht den geplanten Abbruch sowie die geplanten Nutzungsänderungen als unproblematisch und naturverträglich, da keine neuen Gebäude entstehen sollen. Nutzungsänderungen bzw. Sanierungen von Bestandsgebäuden sollten unterstützt und gefördert werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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9. Bauantrag zum Neubau eines Kneippbeckens mit Außenanlagen am Auerbach, Innstraße, Fl.Nr. 385/7, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.05.2021
|
ö
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beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Auf Anregung der Touristinfo soll auf dem gemeindlichen Grundstück am Auerbach nordwestlich der Bahnüberführung am Fußweg zur Innstraße ein Kneippbecken mit den Abmessungen 3 m x 6 m (Becken-Innenmaß) und einer Tiefe von 0,6 m (Wassertiefe 0,40 – 0,45 m) entstehen. Der Umgriff - Pflaster um das Becken, Sitzgelegenheiten sowie die Zuwegung- soll ansprechend und barrierefrei gestaltet werden, wobei auf größtmögliche Naturverträglichkeit geachtet wird. Geplant ist ein Zu- und Abfluss des Wassers aus dem Auerbach, dies wurde bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abgesprochen. Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Waldfläche dargestellt; das Becken wird so in das Gelände geplant, dass keiner der vorhandenen Bäume gefällt werden muss.
Das Bauamt hat den notwendigen Eingabeplan samt Bauantragsunterlagen erstellt.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die geplante Kneippanlage anhand des Eingabeplans vor. Bürgermeister Matthias Bernhardt bedankt sich beim Bauamt für die Erstellung der der Bauanträge und der ansprechenden Planungen. Aus der Mitte des Gremiums wird gefragt, ob ein Kneippbecken im direkten Uferbereich des Auerbachs Sinn macht. Gremiumsmitglied Frau Kern betont, dass ein Kneippbecken das touristische Angebot der Gemeinde Oberaudorf gerade für die ältere Generation aufwertet, geplant sind zusammen mit der Tourist-Info noch weitere Maßnahmen in diesem Bereich. Der Bürgermeister hebt die Wichtigkeit des Kneippbeckens für Niederaudorf hervor. Die Frage nach Parkplätzen kann dahingehend beantwortet werden, dass sich an der Innstraße öffentliche Parkplätze befinden, wobei auch bemerkt wird, dass hier wohl hauptsächlich Spaziergänger das Angebot nutzen werden. Letztendlich ist man sich einig, dass das Kneippbecken eine Aufwertung für die Gemeinde Oberaudorf darstellt und an dieser Stelle genau das entsprechende Publikum trifft.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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10. Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zum Einbau von 2 Gauben und eines Balkons sowie Vergrößerung des Technikraums im Untergeschoss, Carl-Hagen-Str. 8, Fl.Nr. 29, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.05.2021
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Mit Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 28.01.2021 (Aktenzeichen RAL-BG-2020-4102) wurde der Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Carl-Hagen-Str. 8 genehmigt. Da sich der Verkauf der nordseitigen Wohnungen im 1. Obergeschoß und im Dachgeschoss aufgrund der Nordbalkone beider Wohnungen als nicht möglich herausstellt, liegt nun ein Antrag auf Tektur zum Einbau von 2 westseitigen Gauben mit Balkon vor, symmetrisch angeordnet zur bereits genehmigten mittigen Gaube, sowie zum Einbau eines Balkons (Abmessungen 4,26 m x 1,50 m) im 1. Obergeschoss an der Westseite des Gebäudes. Der Technikraum im Untergeschoss soll von 15,58 m² auf 22,11 m² vergrößert werden, zudem soll im Anschluss ein 5,63 m² großer Hausanschluss-Raum entstehen.
Der Antrag auf Tektur ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung sind die vier Einfügekriterien eingehalten.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der Tekturplanung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer beginnt eine kurze Diskussion, die letztendlich zu der Auffassung führt, dass durch die zusätzlichen Gauben die Ansicht nicht verschlechtert wird, zumal diese entsprechend der Ortsgestaltungssatzung symmetrisch angeordnet werden sollen.
Beschluss
Dem Antrag auf Tektur wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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11. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Nebengebäude sowie einem PKW-Stellplatz, Oberfeldweg 28, Fl.Nr. 128/2, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.05.2021
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Auf dem 398 m² großen Grundstück soll ein 2-geschossiges Einfamilienhaus mit Satteldach, den Abmessungen 7,50 m x 10 m, einer seitlichen Wandhöhe von 5,53 m sowie einem Stellplatz und einem jeweils an die nördliche Grundstücksgrenze angeordneten Carport und Nebengebäude. Es ist geplant, Carport und Nebengebäude mit einem Flachdach mit extensiver Begrünung auszuführen. Die notwendigen Stellplätze laut Garagen- und Stellplatzsatzung werden eingehalten. Die Zufahrt soll über das Grundstück Kufsteiner Str. 20 erfolgen, hier muss eine entsprechende privatrechtliche Regelung erfolgen. Hinweis: das geplante Gebäude befindet sich in der direkten Nachbarschaft zum denkmalgeschützten Gebäude Kufsteiner Str. 20. Der Bauantrag ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach Ansicht der Verwaltung ist die Einfügung in die Umgebungsbebauung gegeben. Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Kerngebiet“, § 3 Abs. 1: Im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die bauliche Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der erhaltungssatzungsrechtlichen Genehmigung. Laut Abs. 3 darf die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung der Errichtung baulicher Anlagen nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird (§ 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Dies ist nach Ansicht der Verwaltung hier nicht der Fall.
Diskussionsverlauf
Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, die Zufahrt zur Baustelle während der Bauphase über die Kufsteiner Straße zu regeln.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen und die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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12. Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Zuhauses und Wiederherstellung des Gebäudes, Eck 4, Fl.Nr. 1057, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.05.2021
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Das bestehende Zuhaus auf Fl.Nr. 1057 soll aufgrund einer Gasexplosion am 18.12.2020 abgebrochen und an gleicher Stelle mit den Abmessungen 8,36 m x 7 m und einer seitlichen Wandhöhe von 5,45 m neu errichtet werden. Die bestehende Remise soll erhalten bleiben. Eine notwendige Abstandsflächenübernahme für Fl.Nr. 1066 liegt bereits vor. Das Vorhaben ist gemäß § 35 BauGB zu behandeln und zu beurteilen. Eine Privilegierung liegt vor. Das Wohngebäude wurde im März 1939 zulässigerweise errichtet, die Remise im Jahr 1959. Da das Zuhaus in direkter Nachbarschaft zum denkmalgeschützten Bauernhof Eck 4 liegt, ist eine Beteiligung der unteren Denkmalschutzbehörde notwendig. Gemäß § 35 Abs. 4 Satz 3 BauGB ist die die alsbaldige Neuerrichtung eines zulässigerweise errichteten, durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstörten, gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle zulässig.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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13. Bauantrag zum Neubau einer Geräte- und Bergehalle, Thal, Fl.Nr. 731, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.05.2021
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 731 soll eine Geräte- und Bergehalle in Holzbauweise mit den Außenabmessungen 20,34 m x 10,08 m, einer seitlichen Wandhöhe von 5,45 m und einer nach Südosten auskragenden Blecheindeckung entstehen. Die Zufahrt soll von der nördlich anliegenden Straße erfolgen und wird versickerungsfähig ausgeführt. Das Bauvorhaben wird nach § 35 Abs. 1 BauGB beurteilt, eine landwirtschaftliche Privilegierung besteht. Die Erschließung ist gesichert. Die laut rechtskräftigem Flächennutzungsplan zu erhaltenden Bäume an der Nordwestgrenze des Grundstücks wurden entfernt, da es sich hauptsächlich um erkrankte Eschen gehandelt hat, die eine Gefahr für Nutzer der anliegenden Straße darstellten. Eine Ersatzpflanzung mit heimischen Laubbäumen wird zur nächsten Pflanzzeit (im Herbst) erfolgen.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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14. Erweiterung der Grundschule Oberaudorf um 3 Klassenräume; Festlegung des Standortes
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.05.2021
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bauausschusses vom 18.02.2021 wurde beschlossen, den zukünftigen Standort zur Umsetzung des zweifelsfrei notwendigen Bedarfs von drei zusätzlichen Klassenräumen zur Erweiterung der Grundschule Oberaudorf zu untersuchen. Alternativen wären zum ersten der Ausbau des bestehenden Dachgeschosses der „Alten Schule“ oder ein Anbau nördlich des bestehenden Schulgebäudes, was bereits in dieser Sitzung als die technisch einfacher umzusetzende Variante angesehen und begrüßt wurde. Bis zur damaligen Sitzung wurden noch keine näheren Untersuchungen gemacht, ob überhaupt die notwendige Fläche und der notwendige Luftraumbedarf gemäß Schulbauverordnung (SchulbauV) im Dachgeschoss des Bestandsgebäudes zur Verfügung steht bzw. nachgewiesen werden kann. Es wurde bereits aus der Mitte des Gremiums bezweifelt, ob dies möglich sei. Nach genauerer Untersuchung bzw. Planung anhand der Bestandspläne kann nun mitgeteilt werden, dass die notwendige Fläche und der notwendige Luftraum ausgehend von 3 Klassenräumen mit je 25 Schülern nicht nachgewiesen werden kann. In der Sitzung wird dies Herr Ostermayer noch genauer erläutern. Eine weitere Untersuchung ist aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich des Brandschutzes, der Statik und notwendiger Belichtungsmöglichkeiten für eine Schulraumerweiterung nicht mehr sinnvoll und notwendig. Die Fläche könnte aber einer anderen Nutzung (gemeinnützig) zugeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, einen Neubau (direkter Anbau oder mit Verbindung) im nördlichen Bereich des bestehenden Schulgebäudes weiter zu verfolgen. Eine Ausschreibung für die Vergabe der Architektenleistungen soll durch die Verwaltung vorbereitet werden. Hier könnte wieder ein Vergabeverfahren mit Lösungsvorschlägen favorisiert werden.
Diskussionsverlauf
Nachdem zweifelsfrei feststeht, dass ein Umbau des alten Schulgebäudes zur Erweiterung um drei Klassenräume aus im Sachverhalt genannten Gründen nicht möglich ist, macht Bürgermeister Matthias Bernhardt den Vorschlag, die Turnhalle und das Schulgebäude im Norden durch einen erdgeschossigen Flachdachanbau zur verbinden, dadurch würden sich drei Klassenräume mit je ca. 60 m² ergeben. Dieser eingeschossige Anbau könnte bei Bedarf modular erweitert werden. Vorgeschlagen wird die Begrünung des Flachdachs. Aus der Mitte des Gremiums wird bemerkt, dass auch Räume für die Unterbringung einer Ganztagesschule vorgesehen werden sollten. Bei einem etwaigen Anbau müsste auch die dann doch reduzierte Freifläche für die Grundschüler ermittelt und untersucht werden. Das Gremium ist sich dahingehend einig, dass die notwendige Erweiterung eine Planungsaufgabe der Gemeinde ist und begrüßt die Überlegung, bei einem etwaigen Anbau die Möglichkeit einer modularen Erweiterung zu berücksichtigen.
Beschluss
Der Bauausschuss entscheidet sich als Standort für die Erweiterung der Schule in Oberaudorf um 3 Klassenräume für den Bereich nördlich der bestehenden Schule. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung mit Leistungsbeschreibung für die Vergabe der Architektenleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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15. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.05.2021
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ö
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Sachverhalt
Auf die Frage von Gremiumsmitglied Franz Hefter nach dem Stand der notwendigen Straßensanierungen antwortet Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass kleinere Arbeiten zeitnah vom Bauhof ausgeführt werden und die notwendigen Sanierungen nach Ausschreibung und Angebotseinholung durchgeführt werden. (siehe auch TOP 9 der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 20.04.2021)
Datenstand vom 26.05.2021 09:12 Uhr