Datum: 22.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 20:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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2 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.05.2021
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3 |
Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, Alpenweg 31 und 33, Fl.Nr. 49/38 und 49/39, Gemarkung Niederaudorf
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4 |
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Halle zur vielseitigen gewerblichen Nutzung, mit Einbau von Büroräumen und Betriebsleiterwohnung, Reisacher Str. 2, Fl.Nr. 338/4, Gemarkung Oberaudorf
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5 |
Antrag auf Verlängerung des Bauantrags zum Anbau einer Außentreppe und Einbau einer Dachgaube zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit im OG, Graf-Pückler-Str. 3, Fl.Nr. 253/3, Gemarkung Oberaudorf
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6 |
Bauantrag zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes zum Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Lagerbunker, Lechen 1, Fl.Nr. 1003, Gemarkung Oberaudorf
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7 |
Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit jeweils 4 Wohneinheiten, Wildbarrenstr. 2, Fl.Nr. 29/1, Gemarkung Oberaudorf
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8 |
Antrag auf Tektur zum Bauantrag zur Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Errichtung einer Doppelgarage, Brünnsteinstr. 15, Fl.Nr. 1002/21, Gemarkung Niederaudorf
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9 |
Einbau eines Treppenlifts im Rathaus von Erdgeschoss bis Dachgeschoss; Auftragsvergabe
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10 |
Straßensanierungsprogramm 2021; Vergabe der Ingenieurleistungen
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11 |
Erneuerung Eisenbahnüberführung Reisacher Straße 2024; Vorinformation
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12 |
Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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22.06.2021
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 22.06.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.05.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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22.06.2021
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der
Beschluss
Das Protokoll der Sitzung vom 18.05.2021 ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, Alpenweg 31 und 33, Fl.Nr. 49/38 und 49/39, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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22.06.2021
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheids ging fristgerecht beim Landratsamt Rosenheim ein. Der genehmigte Vorbescheid vom 13.07.2012 wurde bereits dreimal verlängert Die Verwaltung erläutert anhand eines farbigen Lageplanes M=1:1000 das Vorhaben. Geplant ist der Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern mit je zwei Vollgeschossen westlich der Rosenheimer Straße. Die Erschließung der Wohnhäuser soll südlich über den Alpenweg erfolgen. Die Beurteilungskriterien haben sich bis heute nicht geändert.
Beschluss
Dem Verlängerungsantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Halle zur vielseitigen gewerblichen Nutzung, mit Einbau von Büroräumen und Betriebsleiterwohnung, Reisacher Str. 2, Fl.Nr. 338/4, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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22.06.2021
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Auf dem Grundstück östlich der Reisacher Straße, Fl.Nr. 338/4, soll eine 2-geschossige Halle mit Satteldach zur gewerblichen Nutzung mit Einbau (im westlichen Teil) von Büroräumen und einer Betriebsleiterwohnung entstehen. Die Halle ist geplant mit den Außenabmessungen 80,90 m (nördlich) bzw. 73 m (südlich) x 20 m und einer seitlichen Wandhöhe von 6,50 m. Konkrete Fragen zum Vorbescheid sind nicht gestellt. Die Halle soll in einer im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesenen Fläche entstehen. Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid entspricht § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Laut § 8 BauNVO dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Zulässig sind unter anderem Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Ausnahmsweise können zugelassen werden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Auch die Einfügung in die Umgebungsbebauung (GE) nach § 34 BauGB sieht die Verwaltung als erfüllt. Hinweis: die Abstandsflächen können vollständig auf dem Grundstück nachgewiesen werden, die Berechnung ist jedoch nicht korrekt. Diese ist bei einem evtl. Bauantrag gemäß Satzung der Gemeinde Oberaudorf anzugleichen.
Diskussionsverlauf
Auf die Frage aus dem Gremium nach der Größe der Wohnung im Verhältnis zum Gewerbebetrieb erwidert Bauamtsleiter Rainer Ostermayer, dass dies im Zuge des Bauantrages nachgewiesen werden muss.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Verlängerung des Bauantrags zum Anbau einer Außentreppe und Einbau einer Dachgaube zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit im OG, Graf-Pückler-Str. 3, Fl.Nr. 253/3, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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22.06.2021
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Verlängerungsantrag zu genanntem Bauantrag wurde fristgerecht beim Landratsamt Rosenheim eingereicht und der Gemeinde Oberaudorf zur Stellungnahme weitergereicht. Dies ist die erste Verlängerung des mit Datum 15.07.2017 genehmigten Bauantrages. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Hocheckgraben“. Geplant ist der Anbau einer Stahlaußentreppe mit Einbau einer Dachgaube an der Ostseite des bestehenden Einfamilienwohnhauses zur Errichtung einer zweiten, abgeschlossenen Wohneinheit im Obergeschoss. Laut Bebauungsplan sind unter 3.9 pro Haus maximal zwei Wohneinheiten zulässig. Die in der Baugenehmigung festgesetzte Auflage, die geforderten KFZ-Stellplätze auf Dauer der jeweiligen Nutzungseinheit zuzuordnen, ist laut Schreiben des Bauherrn durch Grundstücksübertragung einer Teilfläche aus Fl.Nr. 264/13 und der daraufhin erfolgten Verschmelzung der Fl.Nr. 253/3 mit 264/16 zwischenzeitlich erfolgt. Für den Gaubeneinbau musste eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, da Dachaufbauten und Dacheinschnitte nach Punkt 5.3 unzulässig sind. Eine Befreiung hinsichtlich der geplanten Dachgaube ist städtebaulich vertretbar, da bereits fünf Wohnhäuser mit Quergiebel im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bestehen und gemäß der dritten Bebauungsplanänderung von 2020 Dachgauben, Standgauben und Quergiebel zulässig sind. Auf die Berührung der Grundzüge der Planung hinsichtlich der Nichtzulässigkeit von Dachaufbauten kann somit kein Bezug genommen werden. Die nachbarlichen Interessen wurden gewürdigt; sämtliche Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Bauantrages ist hergestellt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachgaube (Giebelanbau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Bauantrag zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes zum Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Lagerbunker, Lechen 1, Fl.Nr. 1003, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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22.06.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Lechen 1 (Außenbereich) soll im Bereich nördlich des bestehenden Gebäudes ein landwirtschaftliches Nebengebäude zum Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Lagerbunker, den Außenabmessungen 9 m x 13,50 m, einem Satteldach und einer seitlichen Wandhöhe von 4,85 m entstehen. Die Erschließung ist gesichert, eine landwirtschaftliche Privilegierung besteht. Hinweis: Die Abstandsflächen können vollständig auf dem Grundstück nachgewiesen werden, sind jedoch auf dem Eingabeplan nicht korrekt dargestellt und sind gemäß Satzung und neuer Berechnungsformel anzugleichen.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit jeweils 4 Wohneinheiten, Wildbarrenstr. 2, Fl.Nr. 29/1, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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22.06.2021
|
ö
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beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Mit Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 07.12.2020 (Aktenzeichen BG-2019-511) wurde der Antrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 4 Wohneinheiten in der Wildbarrenstr. 2 genehmigt. Der jetzige Antrag auf Tektur sieht je Mehrfamilienhaus den westlichen Anbau von zwei Balkonen (OG und DG) sowie südseitig den Anbau eines Balkons im OG und einer Dachgaube vor. Ebenso sind Grundrissänderungen vorgesehen, die Anzahl der Wohneinheiten je Haus bleibt unverändert.
Der Antrag auf Tektur ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung sind die Einfügekriterien nach wie vor erfüllt. Die Kriterien der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Anordnung der Gauben (Symmetrie) wurden eingehalten.
Diskussionsverlauf
Vor Beginn dieses TOPs verlässt der erste Bürgermeister den Sitzungssaal. Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier erklärt, dass erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt aufgrund persönlicher Betroffenheit nicht an Beratung und Beschlussfassung teilnehmen darf und übernimmt für diesen TOP den Vorsitz. Nach Vorstellung der Tekturpläne ist das Gremium einstimmig der Ansicht, dass die geänderte Planung sogar eine Verbesserung darstellt.
Beschluss
Dem Antrag auf Tektur wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Tektur zum Bauantrag zur Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Errichtung einer Doppelgarage, Brünnsteinstr. 15, Fl.Nr. 1002/21, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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22.06.2021
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
In der BUS-Sitzung vom 12. Februar 2019 wurde der Bauantrag zur Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Errichtung einer Doppelgarage mit darüber liegender Einliegerwohnung behandelt. Die Grundrisse und die Ansichten des damaligen Bauantrages sind den Sitzungsunterlagen beigefügt. Bestandteil des Bauantrages war u.a. auch der Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung im Hinblick auf die notwendigen Abstände der geplanten Stellplätze zur öffentlichen Verkehrsfläche bzw. der notwendigen Aufstellfläche vor der Doppelgarage. Das Gremium lehnte aufgrund des sehr hohen Maßes der baulichen Nutzung im Hinblick auf die Umgebungsbebauung aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Vorhaben ab. Auch wurde dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Garagen- und Stellplatzverordnung das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Das Landratsamt teilte dem Bauherren mit, dass es beabsichtigt das Vorhaben abzulehnen, da die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 34 Abs. 1 BauGB bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung nicht gegeben sind. Dem Bauherren wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Mittlerweile liegt nun ein Tekturantrag vor mit deutlich reduziertem Bauvolumen. Bestand: 4 Wohneinheiten über Souterrain, EG und DG. Planung: 4-Familienwohnhaus: 1 Wohnung im Souterrain mit Erweiterung und neu angeordnetem, außenliegenden Zugang/Abgang, 2 Wohnungen durch Umbau und Erweiterung im Erdgeschoss, 1 Wohnung im Obergeschoss durch Umbau und Erweiterung und neu angeordnetem Zugang/Außentreppe. Zudem soll eine Doppelgarage mit Lagerräumen für die Wohnungen entstehen. Eine Dachterrasse auf der Doppelgarage für die Wohnung 4 im Obergeschoss ist vorgesehen. Das Vorhaben ist hinsichtlich der Einfügekriterien, der Einhaltung der Garagen- und Stellplatzsatzung, der Ortsgestaltungssatzung sowie der Abstandsflächensatzung zu beurteilen. Die Verwaltung kommt zu folgendem Ergebnis bzw. schlägt dem Gremium folgende Beurteilung vor:
Einfügekriterien gemäß § 34 BauGB sind erfüllt. Begründung: Die Grundflächenerhöhung des Wohnhauses sowie die Erhöhung des Baukörpers ist vertretbar. Dem Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung kann entsprochen werden, da sich die Anzahl der Wohneinheiten nicht ändert. Die Stellplätze sind bereits vorhanden, der Abstand zur Grundstücksgrenze kann nicht eingehalten werden, jedoch weisen die tatsächlichen Gegebenheiten einen Abstand der Stellplätze zur vorhandenen Asphaltfläche auf (siehe Plan Stellplatznachweis). Dem Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 7 Ortsgestaltungssatzung kann aus Sicht der Verwaltung nicht entsprochen werden, die Benutzbarkeit der Balkone ist bei Einhaltung der Vorschrift trotzdem gewährleistet. Abstandsflächen können auf dem Grundstück nachgewiesen werden, jedoch müssen diese gemäß der Satzung angeglichen werden.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die Planungen von 2019 dem aktuellen Antrag auf Tektur anhand der vorliegenden Eingabepläne gegenüber und erläutert ausführlich die geplanten Änderungen. Die Einfügung in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB sieht das Gremium aufgrund des reduzierten Bauvolumens als gegeben. Es ergibt sich eine rege Diskussion über die Stellplätze sowie über den Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer betont, dass sich die Anzahl der geforderten Stellplätze nicht erhöht, da sich die Anzahl der Wohneinheiten nicht verändert. Die Stellplätze sind bereits vorhanden, der Abstand der Stellplätze zur vorhandenen Asphaltfläche entspricht in etwa der Garagen- und Stellplatzsatzung. Die Aufstellfläche vor der Garage beträgt ca. 5 m, eine kleine Abweichung kann toleriert werden. Da laut Bürgermeister Matthias Bernhardt ein Ausbau der Brünnsteinstraße nicht realistisch ist, sind sich die Gremiumsmitglieder letztendlich einig, dem Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung zuzustimmen.
Anschließend diskutiert das Gremium über den Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 7 der Ortsgestaltungssatzung, da der geplante Balkon im Erdgeschoß tiefer als der Dachüberstand ist. Der Bürgermeister betont, dass es nicht Sinn einer Satzung ist, sie kurz nach ihrer Aufstellung bereits wieder aufzuweichen, zumal es möglich ist, den Balkon so zu planen, dass er der Satzung entspricht. Dem stimmt ein Großteil der Bauausschuss-Mitglieder zu und bekräftigt, dass die Bauwerber sich an die Ortsgestaltungssatzung halten müssen. Diskutiert wird darüber, ob es sich bei dem Balkon im EG um ein Deck bzw. eine Terrasse handelt. Fraglich ist auch, ob ein Bezug von der Traufe zu dem Balkon im EG besteht. Letztendlich ist das Gremium jedoch mehrheitlich der Ansicht, dass dem Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 7 der Ortsgestaltungssatzung nicht entsprochen werden kann.
Beschluss 1
Dem Antrag auf Tektur kann aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 2
Dem Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung hinsichtlich der Lage der Stellplätze kann zugestimmt werden. Die Ausführung des Belages der Zu- und Ausfahrt zu den Stellplätzen auf gemeindlichen Grund ist vorab vertraglich zu regeln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 3
Dem Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 7 Ortsgestaltungssatzung wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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9. Einbau eines Treppenlifts im Rathaus von Erdgeschoss bis Dachgeschoss; Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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22.06.2021
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Um in Zukunft den barrierefreien Zugang im Rathaus von Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss zu gewährleisten, forderte das Bauamt bereits Ende letzten Jahres Angebote von drei namhaften Anbietern zur Lieferung und Einbau eines Plattform-Treppenlifts an. Die aktualisierten Angebote liegen nun vor. Die räumlichen und technischen Voraussetzungen für den Einbau eines entsprechenden Liftes wurden im Vorfeld vor Ort vom Bauamt und einem Techniker geprüft. Das Bauamt erstellte eine Gegenüberstellung der Angebote, um die Leistungen transparent vergleichen zu können. Diese liegt auch dem Gremium als Dokument vor. Es erfolgte eine Prüfung der Angebote nach angebotenem Preis, Wirtschaftlichkeit und Qualität. Das Ergebnis der angebotenen Preise lautet (jeweils brutto):
Bieter 1 27.667,50 €
Bieter 2 23.773,82 €
Bieter 3 26.107,17 €
Nach Auswertung der Angebote durch das Bauamt empfiehlt dieses, auch aufgrund des Angebotspreises und der Lieferzeit (bei vergleichbaren Leistungen), den Zuschlag an den Bieter 2 mit einem Angebotspreis von brutto 23.773,82 € zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Einleitend berichtet Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt über die Notwendigkeit eines barrierefreien Zugangs im Rathaus vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss. Neben dem Treppenlift, der in diesem TOP behandelt wird, ist auch eine Schiebetür am Haupteingang des Rathauses geplant. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt den geplanten Plattform-Treppenlift anhand einiger Fotos vor. Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage, ob der Lift, wenn die Plattform ausgeklappt ist, den Fluchtweg bei einem evtl. Brand behindern bzw. versperren würde und wie der Betrieb des Lifts bei Stromausfall erfolgt. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer wird hier noch die entsprechenden Informationen einholen. Aus der Mitte des Gremiums erkundigt man sich nach den sicher anfallenden jährlichen Betriebskosten des Lifts. Der erste Bürgermeister betont nochmals die Notwendigkeit, trotz der anfallenden Kosten das Rathaus barrierefrei auszustatten.
Beschluss
Die Leistungen zur Lieferung und Montage eines Plattform-Treppenlifts im Rathaus, führend von Erdgeschoss bis Dachgeschoss, wird an Bieter 2 mit einer Angebotssumme von brutto 23.773,82 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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10. Straßensanierungsprogramm 2021; Vergabe der Ingenieurleistungen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
22.06.2021
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Die Vergabe der Ingenieurleistungen muss auf die Sitzung im Juli vertagt werden. Am 15.06.2021 fand eine Besprechung mit den Ingenieuren, den Gemeindewerken und der Verwaltung statt, bei der das vorliegende Leistungsprogramm der zu sanierenden Straßenbereiche detailliert besprochen wurde. Man einigte sich, dass dies nochmals überarbeitet werden soll, bzw. ursprünglich festgelegte Bereiche werden entfallen. Dementsprechend ändert sich das Honorar der Ingenieurleistungen.
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11. Erneuerung Eisenbahnüberführung Reisacher Straße 2024; Vorinformation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
22.06.2021
|
ö
|
informativ
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11 |
Sachverhalt
Bereits im Oktober 2017 teilte uns die DB Netz AG mit, dass die Eisenbahnüberführung bei Bahn-km 24,461 an der Reisacher Straße erneuert werden muss. Das Bauwerk aus dem Jahre 1932 hat die technische Nutzungszeit erreicht. Gleichzeitig wurde angefragt, ob die Gemeinde ein Änderungsverlangen in Anspruch nimmt, sprich ob eine Verbreiterung oder Erhöhung seitens der Gemeinde gewünscht sei. Die Deutsche Bahn plant die EÜ 1:1 zu erneuern; in den gleichen Abmessungen wie der Bestand. Zudem wurden auch die Gemeindewerke (im Straßenbereich unter der EÜ liegen zwei 20 Kv-Leitungen) gefragt und ebenfalls die Eigentümer der Anwesen im Thal, ob hier privates Interesse an einer Vergrößerung besteht. Die Gemeindewerke sind bereits im Zuge der Vorplanung in die Maßnahme involviert. Der Bahn wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde nach interner Prüfung kein Aufweitungsverlangen fordert. Auch der Eigentümer der östlich gelegenen Grundstücke hat kein Interesse an einer Aufweitung.
Mit Schreiben vom 10. Mai 2021 bittet die Bahn in Vorbereitung auf das Planfeststellungsverfahren die Verwaltung, die Öffentlichkeit bereits vorab über das im Jahre 2024 geplante Vorhaben zu informieren. Da die Gemeinde kein Änderungsverlangen geäußert hat, ist die Kreuzungsvereinbarung kein Pflichtbestandteil. Es ist jedoch aus Sicht der Bahn und der Verwaltung sinnvoll, diverse Themen festzuschreiben, um im späteren Bauablauf für gegenseitige Sicherheit zu sorgen. Unabhängig von der 1:1 EÜ-Erneuerung wäre es auch sinnvoll, zu klären, ob zusätzliche Bautätigkeiten von Seiten der Gemeinde durchgeführt werden sollen (evtl. Straßenbau/-entwässerung). Diese Kosten wären dann allerdings vom Straßenbaulastträger (Gemeinde) zu tragen. Aufgrund der noch langen Vorlaufzeit kann dies jedoch noch detailliert untersucht und dann bei Bedarf in die Planungen und die Kreuzungsvereinbarung mit aufgenommen werden. Dies wird vom Bauamt noch untersucht und dann dem Bauausschuss vorgestellt.
Kurzbeschreibung der Maßnahme:
- 1:1 Erneuerung der Eisenbahnüberführung (in den selben Abmessungen wie Bestand)
Straßenunterkante bleibt bestehen wie im Bestand
Voraussichtliche Bauzeit: Februar 2024 bis November 2024
Bauverfahren: seitliche Herstellung Brückenbauwerk, Einschub in Totalsperrpause (ca. 5 Tage incl. Nachtarbeit) der Strecke
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt das Bauvorhaben anhand von Bildern und Planunterlagen der DB vor und erklärt, dass zu überlegen ist, ob sich die Gemeinde bezüglich der Straße an dem Bauvorhaben beteiligen soll. Bürgermeister Matthias Bernhardt merkt an, dass für vergangene Baumaßnahmen im Zuge von EÜ-Erneuerungen bereits viel Geld aufgewendet wurde. Aus der Mitte des Gremiums wird bemerkt, dass das Gebiet östlich der Bahn im Flächennutzungsplan als Sondergebiet für Tourismus dargestellt ist und ob dementsprechend eine Erweiterung der EÜ nicht sinnvoll wäre. Der Bauamtsleiter erwidert, dass der Eigentümer der genannten Flächen kein Interesse an einer Erweiterung hat und dass hier kein Ortsteil erschlossen werden muss, daher besteht keine Veranlassung zu einem Änderungsverlangen. Die derzeitige Höhe der Unterführung von 3,40 m wird im Zuge der Erneuerung auf 3,90 m ausgebaut. Lärmschutzmaßnahmen in diesem Bereich sind bereits erfolgt.
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12. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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22.06.2021
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ö
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informativ
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12 |
Sachverhalt
Gremiumsmitglied Franz Hefter weist auf vorhandene Sichtdreiecke zur Straße hin, die teilweise durch Hecken etc. funktionslos sind und regt an, dies durch Mitarbeiter der Gemeinde zu kontrollieren. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erwidert, dass die Lichtraumprofile regelmäßig kontrolliert und die Eigentümer bei Bedarf darauf aufmerksam gemacht werden, entsprechende Hinweise sind auch im Audorfer Anzeiger zu finden. Es ist jedoch aufgrund des hohen personellen Aufwands nicht möglich, jede nicht geschnittene Hecke im Gemeindebereich anzumahnen. Hier müsse man auf die Selbstverantwortung des Bürgers vertrauen, auch im Hinblick auf das umsichtige Verhalten bei Ein- und Ausfahrten mit sichtbehindernden Hecken. Der erste Bürgermeister merkt an, dass die Gemeinde ja nicht die Polizei ist.
Gremiumsmitglied Ursula von Redwitz berichtet, dass aus dem Auerbach mittels einer Pumpe privat Wasser entnommen wird und erkundigt sich, ob dies zulässig ist. Bürgermeister Matthias Bernhardt erwidert, dass die entnommene Wassermenge zu gering sei, um Schaden anzurichten. Man erwägt jedoch, im Audorfer Anzeiger eine entsprechende Mitteilung abzudrucken.
Datenstand vom 30.06.2021 15:11 Uhr