Datum: 20.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
2 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.06.2021
|
3 |
Vorbescheid zum Neubau von drei Ferienhäusern am Grabnerhof, Flur Eck, Fl.Nr. 1111, Gemarkung Oberaudorf
|
4 |
Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 10 Stellplätzen, Wernher-von-Braun-Straße, Fl.Nr. 294/7, Gemarkung Oberaudorf
|
5 |
Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit sowie Anbau eines Wintergartens an das bestehende Nebengebäude, Einfangstr. 21, Fl.Nr. 147, Gemarkung Niederaudorf
|
6 |
Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit sowie von zwei Dachgauben in das bestehende Wohnhaus, Einfangstr. 21, Fl.Nr. 147, Gemarkung Niederaudorf
|
7 |
Antrag auf Nutzungsänderung von genehmigten Praxisräumen im EG des bestehenden Wohngebäudes in Wohnräume/Wohnung, Bahnhofstr. 7, Fl.Nr. 347/13, Gemarkung Oberaudorf
|
8 |
Bauantrag zum Neubau von 2 Dachgauben in ein bestehendes Wohnhaus, Bahnhofstr. 7, Fl.Nr. 347/13, Gemarkung Oberaudorf
|
9 |
Bauantrag zum Ausbau einer Wohnung in einem landwirtschaftlich genutzten Gebäude, Tatzelwurmstr. 40, Fl.Nr. 904, Gemarkung Niederaudorf
|
10 |
Antrag auf Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung für den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Nebengebäuden und PKW-Stellplatz, Oberfeldweg 28, Fl.Nr.128/2, Gemarkung Oberaudorf
|
11 |
Antrag auf Ausnahme von der Ortsgestaltungssatzung für den Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses, Ernst-Sachs-Str. 18, Fl.Nr. 295/4, Gemarkung Oberaudorf
|
12 |
Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
|
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
20.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 20.07.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.06.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
20.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der
Beschluss
Das Protokoll der Sitzung vom 22.06.2021 ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Vorbescheid zum Neubau von drei Ferienhäusern am Grabnerhof, Flur Eck, Fl.Nr. 1111, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
20.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1111 sollen südlich der Straße zum Hockeck, direkt gegenüber des Grabnerhofs, südöstlich des bestehenden Stadls 3 Ferienhäuser mit den Außenabmessungen ca. 8,50 m x 8 m mit jeweils einer überdachten Terrasse und einer ca.-Höhe von 4,30 m (Giebel) in Holzbauweise entstehen. Das Vorhaben wurde vorab bei einem Ortstermin bereits mit der unteren Naturschutzbehörde besprochen, eine entsprechende Bewertung ist den Dokumenten beigefügt. Das Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu bewerten und zu beurteilen. Fragen zum Vorbescheid werden nicht gestellt. Die notwendige Erschließung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert und muss in Zusammenarbeit mit den Gemeindewerken geplant und erstellt werden. Die drei Ferienhäuser sollen einen zusätzlichen Baustein zur Existenzsicherung des Grabnerhofs schaffen und auch mit der Arbeit am Hof vereinbar sein. Gemäß Hinweise zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, herausgegeben vom bayerischen Staatsinnenministerium, ist die Schaffung von Ferienwohnungen durch Neubau im Hinblick auf die Voraussetzungen mitgezogener privilegierter Nutzungen nicht unproblematisch. Sofern ein Neubau im Einzelfall als mitgezogene Nutzung zulässig ist, muss dieser im Übrigen möglichst flächenschonend ausgeführt werden. Ferienwohnungen bedürfen, sollen sie an der Privilegierung teilhaben, einer rechtlichen oder tatsächlichen Sicherung, die die Zuordnung zu dem Betrieb auf Dauer gewährleistet.
In dieser Sitzung soll geklärt werden, ob grundsätzlich von Seiten der Gemeinde Einverständnis mit der Errichtung der Ferienhäuser besteht, unabhängig von den baurechtlichen Voraussetzungen, welche durch die Genehmigungsbehörde zu klären sind. Um dem Bauherrn zusätzliche Kosten zu ersparen und der Gemeinde Planungssicherheit zu gewähren, wird ein vor-Ort-Termin mit dem Kreisbaumeister vorgeschlagen, um eine fundierte städtebauliche Bewertung zu erhalten, die dem Gemeinderat die Beurteilung erleichtert.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der Planungen durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt das geplante Vorhaben, der vorliegende Antrag soll der erste Schritt sein. Es soll darüber diskutiert werden, wie mit diesem Antrag umzugehen ist. Der Bürgermeister schlägt auch vor, zeitnah einen Ortstermin mit dem Kreisbaumeister zu vereinbaren. Es beginnt eine lebhafte und teilweise emotionale Diskussion über die Zuverdienstmöglichkeiten der Landwirte und der Vereinbarkeit mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes. Gremiumsmitglied Katharina Kern informiert darüber, dass es sich hier um einen klassischen Nebenverdienst in der Landwirtschaft mit Bezug zur Hofstelle handelt. Grundsätzlich wird das Bauvorhaben als Bereicherung für das touristische Angebot von Oberaudorf angesehen, der Standort sollte jedoch, auch aufgrund der topographischen Gegebenheiten (Hanglage) vor Ort angesehen werden. Die Verwaltung betont nochmals, dass hier generell durch das Landratsamt Rosenheim abzuklären ist, inwieweit die mitgezogene Privilegierung hier anzuwenden ist. Der Bürgermeister weist nochmals darauf hin, dass nicht die Gemeinde sondern das Landratsamt Rosenheim Genehmigungsbehörde ist. Von einigen Gremiumsmitgliedern kommt der Vorschlag, die weiteren Anträge zu diesem Bauvorhaben im Hauptausschuss zu behandeln. Letztendlich ist man sich größtenteils einig, einen Ortstermin mit dem Bauwerber und dem Kreisbaumeister zu vereinbaren. Nach diesem Termin soll erneut ein Antrag auf Vorbescheid gestellt werden.
Beschluss 1
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Beschluss 2
Die Verwaltung wird mit den Bauwerbern und dem Kreisbaumeister einen vor-Ort-Termin vereinbaren, um eine fundierte städtebauliche Bewertung zu erhalten. Die Bauwerber werden aufgefordert, nach diesem Termin erneut einen Antrag auf Vorbescheid einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
4. Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 10 Stellplätzen, Wernher-von-Braun-Straße, Fl.Nr. 294/7, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
20.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Zu vorliegendem Bauantrag gibt es einen mit Datum 26.05.2021 genehmigten Vorbescheid (siehe TOP 3 der Bauausschuss-Sitzung vom 18.02.2021) der diesem Bauantrag im Wesentlichen entspricht, lediglich die Anzahl der Wohneinheiten hat sich geändert. Auf dem 845 m² großen Grundstück in der Wernher-von-Braun-Straße soll ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten (Vorbescheid 9), einer Tiefgarage mit 10 KFZ-Stellplätzen (Vorbescheid 11) sowie 2 oberirdischen Stellplätzen entstehen.
Das 15,56 m x 13,99 m große Gebäude mit Krüppelwalmdach ist geplant mit 3 Geschossen sowie einer seitlichen Wandhöhe von 7,22 m. Im Norden soll ein Anbau für das Treppenhaus mit 6,75 m x 2,50 m, seitliche Wandhöhe 8,80 m mit Flachdach entstehen, im Süden ein Anbau über Erdgeschoss und Obergeschoss (Wohnraum) und einer Terrasse im Dachgeschoss, Höhe Oberkante Geländer ca. 6,70 m. An der Ostseite des Gebäudes soll parallel zur Grundstücksgrenze eine nicht überdachte Tiefgaragenrampe errichtet werden. Das vorliegende Bauvorhaben wird gemäß § 34 BauGB behandelt und beurteilt. Die notwendigen Stellplätze können gemäß vorliegender Planung und Berechnung nachgewiesen werden, die beiden oberirdischen Stellplätze entsprechen bezüglich ihrer Lage der Garagen- und Stellplatzsatzung. Aus Sicht der Verwaltung ist die Einfügung bauplanungsrechtlich gegeben, jedoch besteht ein Widerspruch zur gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung:
- Das geplante Dach des Treppenhauses sowie der Gauben des Flachdachanbaus der DG-Wohnung sollen als Flachdach ausgeführt werden, siehe § 5 Abs. 1 Satz 1.
Die Dachüberstände traufseitig sollen unter 60 cm ausgeführt werden, siehe § 3 Abs. 4.
Die geplanten traufseitigen Balkone (südseitig) der OG-Wohnungen 4 und 5 sind tiefer als die Dachüberstände, siehe § 3 Abs. 7. Hiervon kann aus Sicht der Verwaltung eine Abweichung zugelassen werden, da hier zum Dachüberstand kein Bezug besteht bzw. diese sich unter der Dachterrasse der DG-Wohnung befinden.
Hinweislich sei erwähnt, dass die Ortsgestaltungssatzung in den weiteren Planungen berücksichtigt werden muss. Gemäß der vorliegenden Planung können nicht alle Punkte auf Einhaltung geprüft werden.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer betont Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass die vorhandene, erst vor Kurzem aufgestellte Ortsgestaltungssatzung nicht gleich wieder aufgeweicht werden soll. Es entsteht eine Diskussion über die beantragten Abweichungen, letztendlich ist sich das Gremium mehrheitlich einig, den Abweichungen die Zustimmung nicht erteilen. Es soll auch bezüglich der Planung ein Gespräch mit dem Bauwerber gesucht werden.
Beschluss 1
Dem Bauantrag wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der im Sachverhalt dargestellten Punkte 1 - 3 kann nicht zugestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit sowie Anbau eines Wintergartens an das bestehende Nebengebäude, Einfangstr. 21, Fl.Nr. 147, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
20.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Voraussetzung für den vorliegenden Bauantrag war die Aufstellung einer Außenbereichssatzung, diese wurde mit Bekanntmachung am 07.07.2021 rechtskräftig. Entstehen soll am bestehenden Nebengebäude südostseitig ein Wintergarten mit Pultdach, mit den Abmessungen 3 m x 6,05 m sowie anschließender Terrasse. Nordwestlich soll zur Schaffung einer Wohneinheit ein Umbau und Anbau an das Nebengebäude entstehen: ein eingeschossiger Anbau, zum Nebengebäude etwas zurückgesetzt, geplant mit den Abmessungen 6,10 m x 6,80 m zur Schaffung eines Raums für Diele, WC und Waschraum sowie eine Garage mit den Abmessungen 3,40 m x 5,30 m. Ein Nachweis über die erforderlichen Ausgleichsflächen, ein Freiflächengestaltungsplan, sowie der Entwässerungsplan (Abwasser) und Angaben über die Niederschlagsentwässerung (Formblatt) liegen bisher nicht vor und sind nachzureichen. Die Bestimmungen über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß Außenbereichssatzung werden aus Sicht der Verwaltung eingehalten.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Vorhabens anhand des Eingabeplans weist Bauamtsleiter Rainer Ostermayer darauf hin, dass folgende Unterlagen, die zur Vervollständigung des Bauantrags notwendig sind, noch nicht vorliegen:
- Freiflächengestaltungsplan
- Erklärung und Antrag zur Niederschlagswasserbeseitigung
- Entwässerungsplan (Schmutzentwässerung)
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit sowie von zwei Dachgauben in das bestehende Wohnhaus, Einfangstr. 21, Fl.Nr. 147, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
20.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Voraussetzung für den vorliegenden Bauantrag war die Aufstellung einer Außenbereichssatzung, diese wurde mit Bekanntmachung am 07.07.2021 rechtskräftig. Entstehen sollen zum Einbau einer Wohneinheit am bestehenden Wohnhaus eine Dachgaube zur Schaffung der Belichtung für das Schlafzimmer sowie zur Schaffung einer überdachten Dachterrasse. Gemäß Ortsgestaltungssatzung, § 3 Abs. 4 sind Gauben symmetrisch anzuordnen, dies ist hier nicht der Fall. Die Bestimmungen über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß Außenbereichssatzung werden aus Sicht der Verwaltung eingehalten. Der Antrag zur Niederschlagsentwässerung liegt bisher nicht vor und ist nachzureichen.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der geplanten Gauben anhand des Eingabeplans durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer weist Bürgermeister Matthias Bernhardt darauf hin, dass die Gauben im Moment bereits so vorhanden sind; eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung jedoch schwierig ist. Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass die Gauben gefälliger gestaltet bzw. angeglichen werden sollen.
Beschluss
Dem Bauantrag wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt, einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Gauben kann nicht zugestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
7. Antrag auf Nutzungsänderung von genehmigten Praxisräumen im EG des bestehenden Wohngebäudes in Wohnräume/Wohnung, Bahnhofstr. 7, Fl.Nr. 347/13, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
20.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Das o.g. Wohngebäude in der Bahnhofstr. 7 in Oberaudorf wurde im Jahr 2017 vom jetzigen Eigentümer erworben. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Gebäude wie folgt genutzt:
Im Zuge des Verkaufes wurden dem jetzigen Eigentümer die ursprünglichen Bauantragspläne übergeben, aus denen die Nutzung des Erdgeschosses als Praxis hervorgeht. Ursprünglich wurde das Erdgeschoss als Hausarztpraxis genutzt. Nach Aufgabe der Praxis im Jahr 1992 wurden die Praxisräume ohne entsprechende Genehmigung zu Wohnräumen umgebaut und vermietet. Dazu liegt nun ein Antrag auf Nutzungsänderung von Praxisräumen in Wohnnutzung vor. Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen kann nachgewiesen werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bauantrag zum Neubau von 2 Dachgauben in ein bestehendes Wohnhaus, Bahnhofstr. 7, Fl.Nr. 347/13, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
20.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
An dem bestehenden Wohnhaus Bahnhofstr. 7 sollen jeweils auf der Nord- und Südseite Dachgauben entstehen. Die südseitig geplante Gaube mit einer Ansichtsfläche von 1,15 m x 3,64 m entspricht in ihrer Gestaltung der Ortsgestaltungssatzung. Die nordseitig angeordnete Dachgaube mit einer Ansichtsfläche von 1,15 m x 5,72 m widerspricht in der Ausführung § 3 Abs. 4 der Ortsgestaltungssatzung: Gauben sind symmetrisch anzuordnen. Es liegt ein entsprechender Antrag zur Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung vor (siehe Dokumente). Grundsätzlich ist die Anordnung bzw. Planung der Dachgauben aufgrund der bestehenden Räume im Dachgeschoss nachvollziehbar. Hierdurch ergibt sich eine asymmetrische Platzierung der Gauben in der Dachfläche. Bei der Planung wurde Bezug auf die vorhandenen darunterliegenden Fenster im OG und EG genommen.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Vorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer beginnt eine Diskussion darüber, dass die Errichtung von entsprechend der Ortsgestaltungssatzung symmetrischen Gauben auf einem bereits bestehenden Gebäude schwierig sein kann, da jeweils die darunter liegenden Räume betrachtet werden müssen. Man ist sich letztendlich einig, dass durch die vorliegende nachvollziehbare Begründung hier einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zugestimmt werden kann.
Beschluss
Dem Bauantrag wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung kann zugestimmt werden, da die Gaube auf einem Bestandsgebäude errichtet werden soll und Bezug auf die darunter liegende Raumstruktur genommen wird, wobei gleichzeitig die Symmetrie der Fassadengestaltung des Gebäudes aufgenommen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Bauantrag zum Ausbau einer Wohnung in einem landwirtschaftlich genutzten Gebäude, Tatzelwurmstr. 40, Fl.Nr. 904, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
20.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Zu vorliegendem Bauantrag gibt es einen mit Datum 06.04.2021 genehmigten Vorbescheid (siehe TOP 4 der Bauausschuss-Sitzung vom 01.12.2020), der im Wesentlichen diesem Bauantrag entspricht. In dem bestehenden, nördlich des Gasthauses „Zum Bauern“ in Agg situierten landwirtschaftlich genutzten Gebäude soll im 1. Obergeschoss eine Wohneinheit wie im Eingabeplan dargestellt entstehen. Damit im Zuge des Ausbaus die Vorschriften der Energieeinsparverordnung eingehalten werden können, ist die Anhebung des Dachstuhls um 0,6 m notwendig, so dass sich auch eine entsprechend zum Bestand erhöhte seitliche Wandhöhe von 5,79 m ergibt. Durch das Vorhaben fallen westseitig Abstandsflächen an, die auf dem Nachbargrundstück mit Fl.Nr. 905 zu tragen kommen. Eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme der Eigentümer lag bereits im Zuge des Vorbescheids vor. Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können im Außenbereich sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Da das betroffene Grundstück direkt an das Grundstück des Gasthauses „Zum Bauern in Agg“ anschließt, das ebenfalls im Eigentum der Bauwerberin ist, könnte die Erschließung hier (auf Kosten der Bauwerberin) erfolgen; es wird keine neue Fläche versiegelt, da der Bestand genutzt wird.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Antrag auf Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung für den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Nebengebäuden und PKW-Stellplatz, Oberfeldweg 28, Fl.Nr.128/2, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
20.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.05.2021 wurde o.g. Bauantrag behandelt, das gemeindliche Einvernehmen sowie die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung erteilt. Da das Landratsamt Rosenheim zur Beurteilung und Genehmigung auch die Ortsgestaltungssatzung heranzieht, liegen zu dem Bauantrag drei Anträge auf Abweichung vor:
- Pultdach mit einer Dachneigung von 14 Grad, siehe § 3 Abs. 4
Flachdach auf Garage und Nebengebäude, siehe § 5 Abs. 1
Balkon tiefer als der Dachüberstand, siehe § 3 Abs. 7
Da dem Bauantrag in vorliegender Form, der die jetzt beantragten Änderungen bereits beinhaltete, am 18.05.2021 das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, sieht es die Verwaltung als gerechtfertigt, den Anträgen auf Abweichung zuzustimmen.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert die beantragten Abweichungen anhand des Eingabeplans. Es entsteht eine rege Diskussion darüber, ob hier aufgrund des speziellen zeitlichen Ablaufs den Abweichungen zugestimmt werden kann. Letztendlich entscheidet sich das Gremium aufgrund des im Sachverhalts dargelegten Grundes mehrheitlich, den Abweichungen zuzustimmen.
Beschluss
Den Anträgen auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung, Punkt 1 bis 3 des Sachverhalts, wird zugestimmt, da dem Bauantrag unter Berücksichtigung der Erhaltungssatzung bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
11. Antrag auf Ausnahme von der Ortsgestaltungssatzung für den Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses, Ernst-Sachs-Str. 18, Fl.Nr. 295/4, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
20.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 20.04.2021 wurde o.g. Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Da das Landratsamt Rosenheim zur Beurteilung und Genehmigung die (nachträglich beschlossene) Ortsgestaltungssatzung heranzieht, liegt zu dem Bauantrag ein Antrag auf Ausnahme bzw. Abweichung von der Ortsgestaltung vor:
- Flachdach auf der Garage, siehe § 5, Abs. 1 Satz 2
Begründung:
Als gestalterisches Element wird die Oberkante der Garagenattika als Vordach / Eingangs- und Abgangsüberdach auf einer Höhe ausgeführt und bildet somit ein tragendes Element des Entwurfsgedankens. Es wird eine horizontale Trennung in der Fassadengestaltung durch die Terrassen-, Vordach- und Balkonanlage erzielt. Durch die Hanglage des Baugrundstückes und die Garagenhöhenentwicklung H ≤ 3,00 m wird bewusst die Garage in den Hintergrund gestellt, begünstigt durch den Höhenunterschied von der Laurentiusstraße zum Baugrund ~ -1,60-1,80 m.
- fehlender Dachüberstand auf der Nordseite des Gebäudes, siehe § 3 Abs. 3
Begründung:
Als gestalterisches Element wird das Gebäude auf der Nordseite ohne Dachüberstand ausgeführt. Das Gestaltungsziel ist hier eine optische Faltung der Gebäudeaußenwand der Nordseite über das Gebäude als Dach zu führen. Verstärkt wird der Eindruck der Faltung durch die Dachüberstände (dreiseitig) im Osten-Westen und Süden und der Wandüberstände (2-seitig) im Osten und Westen der Nordseite
Da dem Bauantrag in vorliegender Form, der die jetzt beantragte Änderungen bereits beinhaltete, am 20.04.2021 das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, sieht es die Verwaltung als gerechtfertigt, dem Antrag auf Ausnahme zuzustimmen.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert die beantragte Abweichung und Ausnahme anhand des Eingabeplans. Das Gremium entscheidet sich aufgrund des im Sachverhalts dargelegten Grundes mehrheitlich, den Abweichungen zuzustimmen.
Beschluss
Dem Antrag auf Ausnahme bzw. Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung, Punkt 1 und 2 des Sachverhalts, wird zugestimmt, da dem Bauantrag vor Inkrafttreten der Ortsgestaltungssatzung das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
12. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
20.07.2021
|
ö
|
|
12 |
Sachverhalt
Gremiumsmitglied Ursula von Redwitz teilt mit, dass die Innbrücke nach Erl zur Zeit gesperrt ist und regt an, ein Hinweis-Schild vor der Abzweigung Richtung Inndamm aufzustellen. Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert darüber, dass an der Brücke aufgrund des Hochwassers Prüfungen der Statik durchgeführt werden müssen.
Gremiumsmitglied Michael Mermigkas informiert über die in der Novelle der Bayerischen Bauordnung enthaltenen Fiktionsfrist zur Genehmigung von Bauanträgen. Die Verwaltung erläutert, dass sich die Genehmigungsfiktion gemäß der neu geltenden BayBO auf die Genehmigungsbehörde bezieht.
Datenstand vom 30.07.2021 09:07 Uhr