Datum: 23.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 21:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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2 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.07.2021
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3 |
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Garage mit Abstellraum, Errichtung einer Stützwand sowie Geländeauffüllung, Auerburgstr. 21, Fl.Nr. 162 und 132/34, Gemarkung Oberaudorf
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4 |
Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Mehrfamilienhauses an das bestehende Gebäude, Heubergweg 1, Fl.Nr. 350/8, Gemarkung Oberaudorf
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5 |
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lehrbienenhauses, Am Aggerbachl, Fl.Nr. 1023/3, Gemarkung Niederaudorf
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6 |
Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Sonnenstr. 12, Fl.Nr. 272/9, Gemarkung Oberaudorf
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7 |
Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Quergiebels und zwei Gauben, Neubürgerstraße 17, Fl.Nr. 523/17, Gemarkung Oberaudorf
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8 |
Bauantrag zum Teilumbau und Treppenanbau zur Brandschutzertüchtigung mit Nutzungsänderung in Teilbereichen an einem bestehenden Gästehaus, Bad-Trißl-Str. 56, Fl.Nr. 267 und 270, Gemarkung Oberaudorf
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9 |
Bauantrag zur energetischen Sanierung und Erneuerung des Dachs des ehemaligen Schulhauses, Wall 5, Fl.Nr. 1193/1, Gemarkung Niederaudorf
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10 |
Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Gebäude, Buchau 5, Fl.Nr. 809, Gemarkung Oberaudorf
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11 |
Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 10 Stellplätzen, Wernher-von-Braun-Straße, Fl.Nr. 294/7, Gemarkung Oberaudorf; Erneute Behandlung bezüglich der Ortsgestaltungssatzung
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12 |
Antrag auf Erteilung einer Rodungserlaubnis auf Flurnummer 1701/0, Gemarkung Niederaudorf; Stellungnahme der Gemeinde Oberaudorf
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13 |
Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges von Watschöd nach Breitenberg
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14 |
Einbau von Schiebetüranlagen im Eingangsbereich des Rathauses und der Tourist-Information, Kufsteiner Str. 6, Fl.Nr. 84, Gemarkung Oberaudorf
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15 |
Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 23.09.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.07.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet.
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Gremiumsmitglied Thomas Brandlhuber erkundigt sich nach der Vorgehensweise, wie die Protokolle geschrieben werden. Nach einer ausführlichen Erklärung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer beanstandet Herr Brandlhuber, dass in TOP 3 der letzten Sitzung des Bau- und Straßenausschusses seine Ausführungen zu § 35 BauGB nicht protokolliert wurden, während die Aussagen von Gremiumsmitglied Katharina Kern ins Protokoll aufgenommen wurden. Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert, dass es in diesem Tagesordnungspunkt v.a. darum geht, ob die Rechtsgrundlage für eine etwaige Erstellung der Gebäude durch das Landratsamt, namentlich den Kreisbaumeister, weiter durch die Verwaltung abgeklärt werden soll, da hier deutliche Unsicherheiten bestehen, oder ob der Rat alleinig dem negativen Beschlussvorschlag folgen möchte. Die Frage, ob seine Aussagen noch nachträglich ins Protokoll aufgenommen werden sollen, verneint Herr Brandlhuber. Nach kurzer hitziger Diskussion ergeht der
Beschluss
Das Protokoll der Sitzung vom 20.07.2021 ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2
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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Garage mit Abstellraum, Errichtung einer Stützwand sowie Geländeauffüllung, Auerburgstr. 21, Fl.Nr. 162 und 132/34, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Auf Fl.Nr. 162 ist der Neubau einer Garage mit Abstellraum mit den Außenabmessungen 12 m x 7 m sowie einem direkt östlich angrenzenden Stellplatzes geplant. Auf Fl.Nr. 132/34 an der östlichen Grundstücksgrenze zur Bahnlinie der Deutschen Bahn soll eine Stützwand (Ausführung Naturstein) mit einer Höhe von max. 2 m und einer Länge von ca. 54 m errichtet werden, das dahinter gelegene Gelände soll auf das Niveau der Stützwand Oberkante aufgefüllt werden. Des Weiteren soll im Anschluss an die Garage Richtung Norden eine Stützwand (Ausführung Naturstein) mit einem Grenzabstand von mindestens 3 m, ebenfalls mit einer Höhe von ca. 2 m und einer Länge von ca. 18 m errichtet und aufgefüllt werden. Es ist beabsichtigt, die geplante Garage zu überfüllen und die neue Geländeoberkante an das bestehende Gelände entlang des Anwesens Auerburgstr. 21 anzupassen (siehe Schnitt A-A).
Folgende Fragen zum Vorbescheid werden gestellt:
- Ist das Bauvorhaben mit den im Lageplan eingezeichneten Ausmaßen genehmigungsfähig?
Wir bitten auch um Prüfung der Abstandsflächen. Werden hinsichtlich der Abstandsflächen alle Voraussetzungen erfüllt?
Ist es erlaubt, an der Grundstücksgrenze zur Bahnlinie eine Stützwand mit einer Höhe von ˂ 2 m zu errichten?
Ist es erlaubt, eine Stützwand mit einer Höhe von ca. 2,50 m im Abstand von mindestens 3 m zum Grundstück der Deutschen Bahn zu errichten?
Zu 1.
Das geplante Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Bezüglich der geplanten Garage sieht die Verwaltung die Einfügung gegeben. Die geplanten Stützwände einschließlich der Aufschüttungen entsprechen in der Höhe (bis 2 m) der Ortsgestaltungssatzung (§ 6 Abs. 2).
Zu 2.
Die Abstandsflächen der geplanten Garage können innerhalb des Grundstückes nachgewiesen werden. Zur Stützwand lt. § 6 Abs. 7 Satz 3 BayBO : in den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden, u.a. zulässig: Stützmauern und geschlossene Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m.
Zu 3. und 4.:
Die Fragen zur Errichtung von Bauwerken an der Grundstücksgrenze zur Deutschen Bahn werden im Zuge der Vorbescheidsbearbeitung durch das Landratsamt abgeklärt. Hinweis der Verwaltung: aus der vorliegenden Planung ist keine Höhe von 2,50 m ersichtlich, bis zu einer Höhe von 2 m sind, wie bereits erwähnt, keine Abstandsflächen relevant.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird nach der Ausführung des Stellplatzes gefragt, Bauamtsleiter Ostermayer informiert, dass dieser versickerungsfähig ausgeführt wird.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Mehrfamilienhauses an das bestehende Gebäude, Heubergweg 1, Fl.Nr. 350/8, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Direkt am bestehenden Mehrfamilienhaus Heubergweg 1 soll südseitig ein Mehrfamilienhaus (3 Wohnungen) mit den Außenabmessungen 13,85 m x 7,80 m - 8,11 m, Grundfläche ca. 112 m² und einer seitlichen Wandhöhe von 6,80 m bis max. 8,15 m entstehen. Dazu ist es geplant, das Grundstück entsprechend zu teilen, so dass für das Bauvorhaben ein Grundstücksteil von ca. 520 m² entstehen soll. Sechs Stellplätze gemäß der Garagen-und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. Da im vorliegenden Antrag auf Vorbescheid auf konkret zu beurteilende Fragen verzichtet wurde, wird das Vorhaben nur bauplanungsrechtlich beurteilt. Nach § 34 BauGB sind die vier wesentlichen Einfügekriterien Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, zu betrachten. Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbebauung), die Bauweise (offen) sowie die Grundfläche, die überbaut werden soll (Baulinie) entsprechen der maßgeblichen Umgebungsbebauung.
Maß der baulichen Nutzung:
- das Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche bezüglich der nördlich angrenzenden Grundstücke entspricht nach Ansicht der Verwaltung nicht der Umgebungsbebauung (siehe beil. Einfügenachweis)
das Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche bezüglich der östlich des Heubergwegs angrenzenden Grundstücke entspricht nach Ansicht der Verwaltung der Umgebungsbebauung, u.a. ein im Jahr 2021 genehmigter Vorbescheid (siehe beil. Einfügenachweis)
Höhe des Gebäudes (ca. 1,80 m höher als nördliches Bestandsgebäude): die seitlichen Wandhöhen, gestaffelt von 6,80 m bis max. 8,15 m fügen sich nach Ansicht der Verwaltung nicht in die Umgebungsbebauung ein (siehe beil. Einfügenachweis).
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer kommen aus dem Gremium u.a. folgenden Beiträge:
- Das geplante Gebäude fügt sich in Bezug auf die Höhe nicht in die Umgebungsbebauung ein.
Es wird Bezug auf die Höhe des Gemeindehauses (in der Kranzhornstraße) genommen. Dies kann nach Bewertung der Verwaltung aber nicht als Maßstab herangezogen werden.
Der Bürgermeister merkt an, dass vor allem aufgrund der Höhe keine Einfügung gegeben ist. Er informiert das Gremium, dass, nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, das Baurecht hier eine aufschaukelnde Wirkung entfalten könnte; ein erstmalig genehmigtes Bauvorhaben für ein in Bezug auf die Umgebung deutlich höheres Gebäude würde – im Laufe der Zeit- die Genehmigung von höheren Gebäuden in der Nachbarschaft nach sich ziehen.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lehrbienenhauses, Am Aggerbachl, Fl.Nr. 1023/3, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Für Fl.Nr. 1023/3, Gemarkung Niederaudorf am Aggerbachl liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lehrbienenstandes mit den Außenabmessungen 8 m x 4 m und einer seitlichen Wandhöhe von 3 m, Ausführung in Holzbauweise, vor. Das Dach soll westlich Photovoltaik enthalten und östlich als Grasdach ausgeführt werden. Gemäß Kommentar zu § 35 Abs. 1 Satz Nr. 1 BauGB können Bienenhäuser im Außenbereich für die berufsmäßige Imkerei errichtet werden. Das Bienenhaus soll neben der gewerbsmäßigen Imkerei auch als Lehrbienenstand der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Zugunsten der Fl.Nr. 1023/3 besteht ein Geh- und Fahrtrecht. Die genaue verkehrstechnische Zuwegung muss im Zuge des Bauantrages vom Bauherrn erläutert und beschrieben werden. Stellplätze sind nicht geplant, Schulklassen und die Allgemeinheit sollen zu Fuß das Bienenhaus erreichen. Wasserver- und -entsorgung sind nach Angabe des Architekten nicht notwendig.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer kommen aus dem Gremium folgende Beiträge und Fragen:
- Besteht eine Privilegierung?
- Die Zuwegung und die Stellplatzsituation müssen im Rahmen eines evtl. Bauantrags geklärt werden.
- Wasserver- und –entsorgung müssen im Rahmen eines evtl. Bauantrags geklärt werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Sonnenstr. 12, Fl.Nr. 272/9, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im bestehenden Gebäude Sonnenstr. 12 sollen zur Schaffung einer weiteren Wohneinheit Um- und Anbauten im Dachgeschoss erfolgen. Im Zuge des geplanten Ausbaus soll die Ertüchtigung/Anpassung einer Auf-Dach-Dämmung auf den aktuellen Stand erfolgen.
Die Bauvoranfragen beinhalten 3 Ausführungsvarianten:
- Variante 1: Anbau von zwei Flachdachanbauten (Ost- und Westseite) mit Balkon auf der Westseite, Variante 1 stellt keine „Schleppdachgauben“ im definierten Sinne dar.
- Variante 2: Einbau eines Quergiebels (Westseite) mit Satteldach, mit Balkon und einer Schleppgaube (Ostseite)
- Variante 3: Einbau eines Quergiebels (Westseite) mit Satteldach und Balkon sowie eines Quergiebels/Satteldachgaube (Ostseite)
Zu den jeweiligen Varianten liegen je eine Kurzbeschreibung der Maßnahme sowie Skizzen in Dokument 01 vor. Bei allen vorliegenden Varianten ist eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung notwendig.
In dieser Sitzung soll geklärt werden, ob und welcher Variante der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid erteilt. Auch über die jeweilige Abweichung zur Ortsgestaltungssatzung soll Beschluss gefasst werden. Hinweis der Verwaltung: Grundsätzlich ist bei allen vorliegenden Varianten zu erwähnen, dass aufgrund des sehr niedrigen Kniestockes des Dachgeschosses solche doch sehr massive Aufbauten kritisch zu betrachten sind. Dies ist auch der Grund, weshalb die baulichen Veränderungen schwierig satzungskonform zu planen sind.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der einzelnen Varianten durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer gibt Bürgermeister Matthias Bernhardt zu bedenken, dass bei Genehmigung des jeweiligen Vorbescheids auch der Bauantrag genehmigt wird. Folgende Fragen und Beiträge kommen aus dem Gremium:
- Auf Nachfrage informiert der Bauamtsleiter, dass die Abstandsflächen auf dem Grundstück nachgewiesen werden können.
Die Einfügung bezüglich der Fläche ist gegeben, an der Höhe des Gebäudes ändert sich nichts.
Die Gauben müssen bei einem evtl. Bauantrag entsprechend der Ortsgestaltungssatzung geplant werden.
Letztendlich ist sich das Gremium einig, Variante 3 der vorliegenden Vorbescheidsplanung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Nachfrage des Bauherrn nach der weiteren Frage zum Vorbescheid: „Sollte die Dachneigung ein Hindernisgrund für eine Baugenehmigung darstellen, ist eine Kompromisslösung möglich?“ wird mit Hinweis auf die zurückliegende Diskussion, in der die Thematik mehrmals angesprochen wurde, beantwortet.
Beschluss 1
Dem Antrag auf Vorbescheid bezüglich Variante 1 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Beschluss 2
Dem Antrag auf Vorbescheid bezüglich Variante 2 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Beschluss 3
Dem Antrag auf Vorbescheid bezüglich Variante 3 wird zugestimmt. Die Ortsgestaltungssatzung ist bei der finalen Planung zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Quergiebels und zwei Gauben, Neubürgerstraße 17, Fl.Nr. 523/17, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Auf dem bestehenden Gebäude (Doppelhaushälfte) Neubürgerstr. 17 soll der Dachstuhl erneuert und das Gebäude energetisch saniert werden. In diesem Zuge ist, zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums geplant, das Gebäude um 1 m aufzustocken, so dass sich eine seitliche Wandhöhe von 7,10 m ergibt. Zudem sollen auf der Nordseite zwei symmetrische Dachgauben mit einer Ansichtsfläche von ca. 3,7 m² und auf der Südseite ein Quergiebel mit einer Ansichtsfläche von ca. 13 m² entstehen. Nach § 34 BauGB sind die vier wesentlichen Einfügekriterien Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, zu betrachten. Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbebauung), die Bauweise (offen) sowie die Grundfläche, die überbaut werden soll (Baulinie) entsprechen der maßgeblichen Umgebungsbebauung. Das Maß der baulichen Nutzung entspricht nach Ansicht der Verwaltung der Umgebungsbebauung, auch in seiner Höhe, dazu gibt es entsprechende Referenzgebäude an der Nordseite. Einer Abweichung von § 3 Absatz 2 der Ortsgestaltungssatzung - Doppelhäuser und Hausgruppen sind in Bezug auf die Dachneigung und den Dachfirst aufeinander abzustimmen - kann nach Ansicht der Verwaltung unter Berücksichtigung der Nachverdichtung als übergeordnetes Staatsziel zugestimmt werden. Bei Vorliegen eines evtl. Bauantrages muss die Baumaßnahme mit dem mit der Gemeinde Oberaudorf geschlossenen Erbbaurechtsvertrag abgeklärt werden.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer verdeutlicht Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass die Entscheidung des Gremiums Signalwirkung haben wird und abzuwägen ist, was man hier erreichen will. Ziel ist es, Familien zu ermöglichen, das Dachgeschoss besser zu nutzen. Durch die jetzige Zustimmung zu o.g. Vorbescheid wird ein Nachholeffekt eintreten und es ist damit zu rechnen, dass die in der Straße liegenden baugleichen Doppelhäuser ebenfalls früher oder später ausgebaut und angehoben werden. Generell wird aber die Anhebung aufgrund der Innenverdichtung an dieser Stellte vom Bürgermeister positiv bewertet. Folgende Fragen und Beiträge kommen aus dem Gremium:
- Das Bauvorhaben ist optisch gewöhnungsbedürftig jedoch sinnvoll, um Wohnraum zu schaffen und würde sich einfügen.
- Die Nachbarn werden, wie bereits ausgeführt, nachziehen.
- Die Berücksichtigung der familiären Situation ist nicht sachlich.
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer fügt hinzu, dass es sich um eine Wohnraumerweiterung handelt und keine neue Wohneinheit entsteht.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Abweichung von § 3 Absatz 2 der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Bauantrag zum Teilumbau und Treppenanbau zur Brandschutzertüchtigung mit Nutzungsänderung in Teilbereichen an einem bestehenden Gästehaus, Bad-Trißl-Str. 56, Fl.Nr. 267 und 270, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Zur Brandschutzertüchtigung des Gästehauses Auerbach, Bad-Trißl-Str. 56 sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- der ostseitige Anbau eines Treppenhauses von EG bis DG mit den Außenabmessungen 3,72 m x 6,72 m und einer Höhe von 13,70 m, in jedem Stockwerk mit dem Haupthaus verbunden durch einen Steg
der westseitige Anbau eines Treppenhauses von EG bis DG mit den Außenabmessungen 3,72 m x 5,40 m und einer Höhe von 13,70 m, in jedem Stockwerk mit dem Haupthaus verbunden durch einen Steg
unter anderem bedingt durch diverse Nutzungsänderungen sind der Einbau entsprechender Brandschutzwände im Innenbereich vorgesehen. Zudem werden Maßnahmen wie z.B. Türöffnungen zumauern, Sanitäreinrichtungen neu anordnen, neue Wände erstellen usw. ausgeführt.
Zur Belichtung des DG ist der Einbau von neuen bzw. eine neue Situierung der vorhandenen Dachflächenfenster vorgesehen.
Zur Dämmung der Dachfläche wird das vorhandene Dach um ca. 13 cm höher.
Die Anzahl der Stellplätze und deren Gestaltung entsprechen der Garagen- und Stellplatzsatzung von Oberaudorf, ein entsprechend geänderter Freiflächengestaltungsplan ist den Dokumenten beigefügt. Die beiden auf dem Grundstück Fl.Nr. 270 vorhandenen Gartenhäuser werden abgerissen und auf der süd-östlichen Seite des Gebäudes durch ein Gartenhaus ersetzt.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass Treppen durch die Ortsgestaltungssatzung nicht geregelt sind und man hier mit Bauherrn das Gespräch suchen sollte.
Folgende Fragen und Beiträge kommen aus dem Gremium:
- Frage nach der Nutzungsänderung. Hier gibt der Bauamtsleiter Auskunft darüber, dass sich die Nutzungsänderung aus den Vorgaben des Brandschutzes ergibt.
- Ob ein 2. baulicher Fluchtweg auch anderweitig möglich wäre. Auskunft des Bauamtsleiters, dass dies eine Aufgabe der Planer wäre. .
Allgemein wird die Ausführung beider Treppenhäuser mit Flachdach kritisiert und als nicht ins Ortsbild passend angesehen.
Beschluss 1
Einer Abweichung von § 3 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Beschluss 2
Dem Bauantrag wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
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9. Bauantrag zur energetischen Sanierung und Erneuerung des Dachs des ehemaligen Schulhauses, Wall 5, Fl.Nr. 1193/1, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Das in die Jahre gekommene Dach des ehemaligen Lehrerhauses Wall 5 soll erneuert und energetisch saniert werden. Da dadurch das Dach ca. 60 cm höher wird, ist ein Bauantrag notwendig. Nach Ansicht der Verwaltung ist diese Maßnahme sinnvoll und zu begrüßen.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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10. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Gebäude, Buchau 5, Fl.Nr. 809, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
An das bestehende Wohnhaus Buchau 5 soll westseitig ein Wintergarten mit den Außenabmessungen 8 m x 3,66 m und einer Höhe von 2,95 m entstehen. Auf das Grundstück Fl.Nr. 810 fallende Abstandsflächen werden übernommen, eine entsprechende Erklärung zur Abstandsflächenübernahme liegt vor. Das Dach des Wintergartens wird als Flachdach mit 3 % Gefälle und in Blech ausgeführt.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Abweichung und einer Ausnahme von § 3 der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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11. Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 10 Stellplätzen, Wernher-von-Braun-Straße, Fl.Nr. 294/7, Gemarkung Oberaudorf; Erneute Behandlung bezüglich der Ortsgestaltungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 20.07.2021 wurde dem o.g. Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht erteilt. Folgenden Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung wurde nicht zugestimmt:
- Das geplante Dach des Treppenhauses sowie der Gauben des Flachdachanbaus der DG-Wohnung sollen als Flachdach ausgeführt werden, siehe § 3 Abs. 3
Die Dachüberstände traufseitig sollen unter 60 cm ausgeführt werden, siehe § 3 Abs. 3.
Die geplanten traufseitigen Balkone (südseitig) der OG-Wohnungen 4 und 5 sind tiefer als die Dachüberstände, siehe § 3 Abs. 7. Hiervon kann aus Sicht der Verwaltung eine Abweichung zugelassen werden, da hier zum Dachüberstand kein Bezug besteht bzw. diese sich unter der Dachterrasse der DG-Wohnung befinden.
Nun liegt ein geänderter, überwiegend der Ortsgestaltungssatzung angepasster Eingabeplan vor.
Zu Punkt 1: Das geplante Dach des Treppenhauses sowie der Gauben des Flachdachanbaus werden als Krüppelwalmdach ausgeführt.
Zu Punkt 2: Die Dachüberstände traufseitig werden gemäß Planung mit 60 cm ausgeführt.
Zu Punkt 3: Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung ist vertretbar, da hier die Einhaltung der Festsetzung in diesem speziellen Fall nicht sinnvoll ausführbar ist und kein unmittelbarer Bezug zum Dachüberstand besteht.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer präsentiert die geänderte Planung, der Bürgermeister betont, dass die Planung bis auf Punkt 3 jetzt satzungskonform ist. Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass das Gebäude durch die Anpassung an die Ortsgestaltungssatzung nicht schöner wird. Es entsteht eine kurze Diskussion über Punkt 3, letztendlich ist sich das Gremium jedoch einig, dass hier einer Abweichung zugestimmt werden kann.
Beschluss
Einer Abweichung von § 3 Abs. 7 der Ortsgestaltungssatzung kann zugestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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12. Antrag auf Erteilung einer Rodungserlaubnis auf Flurnummer 1701/0, Gemarkung Niederaudorf; Stellungnahme der Gemeinde Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelte mit der Bitte um Stellungnahme der Gemeinde Oberaudorf einen Antrag auf Rodungserlaubnis zur Rodung von 3 Teilflächen aus Fl.Nr. 1701/0, Gemarkung Niederaudorf (Gesamtfläche 1 Hektar). Die gerodete Fläche soll zukünftig als Weide genutzt werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Erteilung einer Rodungserlaubnis wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt eine dementsprechende Stellungnahme abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges von Watschöd nach Breitenberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Weg von Watschöd nach Breitenberg“ (Bestandsverzeichnis Niederaudorf Nr. 38) ist im Abschnitt Werberg-Kiesgrube bis Ende Breitenberg (Fl.Nr. 740 und 740/2 der Gemarkung Niederaudorf) im Gelände tatsächlich nicht mehr vorhanden und hat keine Erschließungsfunktion mehr. Alle dort anliegenden Eigentümer können ihre Grundstücke auch ohne den Weg erreichen. Ein öffentliches Interesse am Erhalt des Weges ist nicht erkennbar. Aufgrund eines Antrags von Frau Suzanna Maier und Frau Tamara Greifenstein wurden alle betroffenen Eigentümer vorab schriftlich um Zustimmung zur beabsichtigten Einziehung des Wegeteils gebeten. Alle Eigentümer haben ihre Zustimmung bekundet, für die restliche Wegestrecke bleibt die Widmung als öffentlicher Feld- und Waldweg weiterhin bestehen.
Nachdem der Bauausschuss die Einziehung des Weges beschlossen hat, würde diese ortüblich für die Dauer von drei Monaten bekanntgemacht. Eigentümer und Betroffene haben während dieser Zeit Gelegenheit, Einwände gegen die Einziehung des Weges vorzubringen. Nach Fristablauf endet das Verfahren mit der Streichung des Wegeteils aus dem Bestandsverzeichnis.
Beschluss
Der Ausschuss beschließt, den öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg von Watschöd nach Breitenberg“ (Bestandsverzeichnis Niederaudorf Nr. 38) im Abschnitt Werberg-Kiesgrube bis Ende Breitenberg (Fl.Nr. 740 und 740/2 der Gemarkung Niederaudorf) einzuziehen und das Bestandsverzeichnis für Straßen und Wege der Gemeinde Oberaudorf dementsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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14. Einbau von Schiebetüranlagen im Eingangsbereich des Rathauses und der Tourist-Information, Kufsteiner Str. 6, Fl.Nr. 84, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Um für die Haupteingänge des Rathauses und der Tourist -Information einen barrierefreien Zugang zu schaffen, ist geplant die bestehenden Türelemente gegen automatische Schiebetüranlagen auszutauschen.
Schiebetüranlage mit Automatik - Haupteingang Rathaus
2-flügelig mit jeweils 2 festen Seitenteilen und Oberlichte
- Abmessungen: Maueröffnung: b/h = 2,90 m x 2,93 m
- Material: wärmegedämmtes Alu-Element Fabrikat Schüko
- Verglasung: Sicherheitsisolierglas bzw. Isolierglas
- Antrieb: automatisch
- Farbe: grau
Schiebetüranlage mit Automatik - Haupteingang Tourist-Info
1-flügelig mit 1 festen Seitenteil und Oberlichte
- Abmessungen: Maueröffnung: b/h = 2,90 m x 2,93 m
- Material: wärmegedämmtes Alu-Element Fabrikat Schüco
- Verglasung: Sicherheitsisolierglas bzw. Isolierglas
- Antrieb: automatisch
- Farbe: grau
Hierzu wurden bei sieben Firmen Angebote für Lieferung und Einbau entsprechender Anlagen angefragt. 1 Angebot ging bei der Gemeinde ein. Hinweis: Der Anbieter lieferte bereits die Feuerschutztüren/Rauchschutztüren für die Schule Oberaudorf und das Rathaus. Wartungsvertrag für die notwendigen wiederkehrenden Prüfungen besteht ebenfalls. Von der Firma kann nur Positives berichtet werden.
Angebotspreis für Element Rathaus: brutto: 13.996,89 Euro
Angebotspreis für Element Tourist-Info: brutto: 12.993,41 Euro
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der Planskizze durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer kommen u.a. folgende Beiträge aus dem Gremium:
- Es wird vorgeschlagen, den Windfang in der Tourist-Info zu entfernen, um die Elemente identisch zum Rathauseingang auszuführen. Hier wird erwidert, dass der Windfang notwendig ist, um Gästen jederzeit Info-Material zur Verfügung stellen zu können.
- Die Frage nach der Befahrbarkeit mit Rollstühlen kann bejaht werden. Die Barrierefreiheit ist gewährleistet.
- Sind die Türen mit einer Notfallöffnung/Paniköffnung ausgestattet? Dies kann bejaht werden.
- Sind die Türen mit einem Klemmschutz ausgestattet? Hier muss sich die Verwaltung noch kundig machen.
Beschluss
Lieferung und Einbau von Schiebetüranlagen für den Haupteingang Rathaus und den Haupteingang Tourist-Info wird an die Firma Stephan Obermaier Metall in Raubling zu einem
Angebotspreis für Element Rathaus: brutto: 13.996,89 Euro
Angebotspreis für Element Tourist-Info: brutto: 12.993,41 Euro
vergeben. Das Bauamt wird beauftragt alles Notwendige zu organisieren und zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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15. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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23.09.2021
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ö
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15 |
Sachverhalt
Formlose Anfrage zur Bebauung des Grundstückes In der Erlenau 14, Fl.Nr. 479/7, Gemarkung Oberaudorf
Die formlose Anfrage war ursprünglich ein Tagesordnungspunkt des nichtöffentlichen Teils und wurde vorgezogen. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer präsentiert die geplante Bebauung anhand einer Eingabeskizze. Er erläutert diese detailliert und fügt hinzu, dass aus Sicht des Landratsamtes Rosenheim und der Verwaltung alle Einfügekriterien nach § 34 BauGB erfüllt sind. Dem Vorhabenträger war nur sehr wichtig, dass vor Einreichen eines offiziellen Antrags der Gemeinde das Vorhaben vorgestellt wird. Aus dem Gremium wurde angefragt, ob die Länge der Tiefgaragenrampe ausreiche. Die Verwaltung erwidert, dass die Planung der Tiefgarage Aufgabe des Vorhabenträgers sei. Aus Sicht der Verwaltung ist genügend Platz vorhanden. Letztendlich ist sich das Gremium einig, dass bei Erfüllung aller Voraussetzungen nichts gegen das Vorhaben spricht
Aus dem Gremium
- Es wird vorgeschlagen, die Bahnunterführung in der Einfangstraße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder einem Spiegel sicherer zu gestalten. Zudem werden bei Regenwetter Schotter und Kies eingespült, was vor allem für Radfahrer gefährlich werden kann. Ordnungsamt und Bauamt sollen sich vor Ort ein Bild machen.
Es wird auf ein bestehendes städtebauliches Projekt mit Tempo 30 auf Staatsstraßen hingewiesen; ob sich die Gemeinde Oberaudorf daran beteiligen könnte. Die Verwaltung wird sich noch genauer über das genannte Projekt erkundigen.
Zum Stand des Fußgängerüberwegs Rosenheimer Straße erläutert der Bürgermeister den aktuellen Stand; Ausgrabungsarbeiten für die Fundamente sowie Elektro-Verlegungsarbeiten sind bereits erfolgt.
Auf die Frage, wie lange die Erler Brücke noch gesperrt sein wird, informiert der Bürgermeister, dass die Baumaßnahmen durch das Land Tirol durchgeführt werden und noch einige Zeit dauern werden. Nach letzter Aussage wird aufgrund der massiven Schäden evtl. ein Neubau in Erwägung gezogen. Genauere Untersuchungsergebnisse stehen aus.
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass es geplant ist, die Bongossi-Brücke über den Auerbach im Jahr 2022 zu erneuern.
Datenstand vom 06.10.2021 14:40 Uhr