Datum: 16.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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2 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.10.2021
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3 |
Bauantrag zum Anbau zur Erweiterung des bestehenden Bauhofes, Kranzhornstr. 4, Fl.Nr. 351/2, Gemarkung Oberaudorf
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4 |
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und PKW-Stellplatz sowie Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses, Alpenweg 11, Fl.Nr. 53 (TF nord), Gemarkung Niederaudorf
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5 |
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und PKW-Stellplatz, Alpenweg 11, Fl.Nr. 53 (TF süd), Gemarkung Niederaudorf
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6 |
Bauantrag zur Sanierung der beiden bestehenden Gebäude mit Gasträumen und Gästezimmer sowie Umnutzung der Bestandsküche in einen Seminarraum des ehemaligen Erholungsheimes der Siemens AG, Mühlberg 1 - 3, Fl.Nr. 1631/17, Gemarkung Niederaudorf
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7 |
Bauantrag zum Einbau eines Quergiebels mit Balkon und einer Satteldachgaube, Sonnenstr. 12, Fl.Nr. 272/9, Gemarkung Oberaudorf
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8 |
Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit sowie einer Satteldachgaube in das bestehende Wohnhaus, Einfangstr. 21, Fl.Nr. 147, Gemarkung Niederaudorf; geänderte Planung
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9 |
Tektur zum genehmigten Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Nebengebäude sowie einem PKW-Stellplatz, Oberfeldweg 28, Fl.Nr. 128/2, Gemarkung Oberaudorf
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10 |
Tektur zum Bauantrag zur Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Errichtung einer Doppelgarage, Brünnsteinstr. 15, Fl.Nr. 1002/21, Gemarkung Niederaudorf; Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung
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11 |
Errichtung einer Grenzgarage, Sportplatzstr. 16, Fl.Nr. 602/12, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Abweichung und Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung sowie der Garagen- und Stellplatzsatzung
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12 |
Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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16.11.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 16.11.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.10.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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16.11.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der
Beschluss
Das Protokoll der Sitzung vom 12.10.2021 ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zum Anbau zur Erweiterung des bestehenden Bauhofes, Kranzhornstr. 4, Fl.Nr. 351/2, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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16.11.2021
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Im bestehenden Bauhofgebäude sind die Personalräume incl. der sanitären Anlagen bereits seit einigen Jahren viel zu eng bemessen. Zur Verbesserung der beengten Raumsituation soll an der Nordseite des Gebäudes ein entsprechender profilgleicher Anbau mit den Abmessungen 4,22 m x 8,24 m und einer seitlichen Wandhöhe von 3,76 m entstehen. Die dadurch entfallenden Stellplätze giebelseitig werden westseitig des Gebäudes zur Kranzhornstraße hin neu errichtet. Im neuen Anbau entsteht ein großzügiger Aufenthaltsraum mit einer Fläche von ca. 29 m². Die neu entstehende Speicherfläche im Dachraum wird als zusätzliche Lagerfläche genutzt. Die bestehenden Räume werden teilweise umgebaut bzw. umgenutzt. Die Abstandsflächen können auf dem gemeindeeigenden Grundstück eingehalten werden. Die Vorgaben der Garagen- und Stellplatzsatzung sowie der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Eingabeplans durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer betont der Bauhofleiter Herr Astl die Wichtigkeit der Erweiterung, da im Moment z.B. für 11 Bauhofmitarbeiter nur eine Toilette zur Verfügung steht. Aus dem Gremium wird bemerkt, dass keine Damentoiletten geplant sind. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt, dass getrennte Sanitärbereiche aufgrund des zur Verfügung stehenden Platzes schlecht möglich sind und dass für das bereits bestehende Gebäude Bestandsschutz besteht. Es wird auf das direkt angrenzende Gemeindewerks-Gebäude verwiesen; hier sind Sanitärräume für Damen vorhanden. Der Bürgermeister erläutert, dass die Detailgestaltung der Innenräume noch ausgearbeitet wird, Änderungen können jederzeit in Absprache mit dem Bauhofleiter erfolgen.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und PKW-Stellplatz sowie Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses, Alpenweg 11, Fl.Nr. 53 (TF nord), Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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16.11.2021
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Alpenweg 11 soll das bestehende Einfamilienhaus incl. Garage und Stellplatz abgebrochen bzw. zurückgebaut werden. Das Grundstück soll geteilt werden, geplant ist im Nordteil des Grundstückes der Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit den Außenabmessungen 11 m x 8,50 m und einer seitlichen Wandhöhe von 6,21 m mit Satteldach. Südlich soll eine Terrasse entstehen, nördlich eine Satteldach-Garage incl. Abstellraum mit den Außenabmessungen 9 m x 3,48 m und einer seitlichen Wandhöhe von 2,11 m – 2,92m, verbunden durch einen überdachten Durchgang mit dem Hauptgebäude. Westseitig ist ein Stellplatz geplant. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, ein entsprechender Einfügenachweis liegt dem Bauantrag bei. Nach Ansicht der Verwaltung ist die Einfügung in die Umgebungsbebauung gegeben. Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung sowie der Garagen- und Stellplatzsatzung. Ein entsprechender Nachtrag zum Bauantrag bezüglich der Situierung des Stellplatzes liegt bei.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und PKW-Stellplatz, Alpenweg 11, Fl.Nr. 53 (TF süd), Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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16.11.2021
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Auf dem südlichen Teil des Grundstückes Alpenweg 11 ist der Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Satteldach, den Außenabmessungen 10,75 m x 8,37 m und einer seitlichen Wandhöhe von 5,85 m. Im westlichen Küchenbereich soll ein erdgeschossiger Vorbau entstehen, südlich eine Terrasse und im nordwestlichen Grundstücksteil eine Garage mit Satteldach, verbunden durch einen überdachten Durchgang mit dem Hauptgebäude sowie ein Abstellraum mit Pultdach. Westseitig ist ein Stellplatz geplant. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, ein entsprechender Einfügenachweis liegt dem Bauantrag bei. Nach Ansicht der Verwaltung ist die Einfügung in die Umgebungsbebauung gegeben. Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung sowie der Garagen- und Stellplatzsatzung. Ein entsprechender Nachtrag zum Bauantrag bezüglich der Situierung des Stellplatzes liegt bei.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Bauantrag zur Sanierung der beiden bestehenden Gebäude mit Gasträumen und Gästezimmer sowie Umnutzung der Bestandsküche in einen Seminarraum des ehemaligen Erholungsheimes der Siemens AG, Mühlberg 1 - 3, Fl.Nr. 1631/17, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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16.11.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 18.05.2021 wurde der Antrag auf Vorbescheid zur Sanierung der bestehenden Gasträume und Gästezimmer des ehemaligen Erholungsheims, Umnutzung der Bestandsküche in einen Seminarraum sowie Abbruch des Haupthauses behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit Datum 05.10.2021 wurde der Vorbescheid von der Genehmigungsbehörde positiv beschieden, der jetzt vorliegende Bauantrag entspricht dem Vorbescheidsantrag im Wesentlichen. Geplant ist die Sanierung des bestehenden südlich angeordneten Gebäudes (Bettenhaus). Das Haupthaus wird bis auf Teilbereiche im Untergeschoss abgerissen, welche mit dem neu entstehenden Seminarraum (Umnutzung der Bestandsküche) durch Treppen verbunden sind. Das ehemalige Personal-Bettenhaus soll saniert werden und Übernachtungsmöglichkeiten (insgesamt 11 Schlafräume) mit einer Gemeinschaftsküche geschaffen werden. Die im Zuge der Vorbescheidsgenehmigung (siehe Dokumente) festgesetzten größtenteils naturschutzfachlichen Auflagen müssen erfüllt werden. Betriebsbeschreibung, Stellplatzberechnung und Freiflächengestaltungsplan sind in den Dokumenten hinterlegt. Wie in der Sitzung am 18.05.2021 schon angemerkt, sieht die Verwaltung den geplanten Abbruch sowie die geplante Nutzungsänderung sowie sämtliche Bau- und Renovierungsmaßnahmen als unproblematisch und naturverträglich, da keine neuen Gebäude entstehen und somit keine neue Fläche versiegelt wird.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Bauantrag zum Einbau eines Quergiebels mit Balkon und einer Satteldachgaube, Sonnenstr. 12, Fl.Nr. 272/9, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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16.11.2021
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 23.09.2021 wurde der Antrag auf Vorbescheid (ein bereits früher gestellter Bauantrag wurde vom Bauherrn zurückgenommen) zum genannten Bauvorhaben behandelt. Dabei wurden drei Lösungsmöglichkeiten diskutiert; das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen für Variante 3: Einbau eines Quergiebels (Westseite) mit Satteldach und Balkon sowie eines Quergiebels/Satteldachgaube (Ostseite), wobei darauf hingewiesen wurde, dass bei der finalen Planung die Ortsgestaltungssatzung zu beachten ist. Der Bauherr entschied sich, den Antrag auf Vorbescheid nicht an das Landratsamt weiterzuleiten sondern sofort einen entsprechenden Bauantrag zu stellen. Zum Ausbau einer bestehenden Wohneinheit soll auf der Ostseite des Gebäudes eine Satteldachgaube und auf der Westseite des Gebäudes ein Quergiebel mit darunter liegendem Balkon entstehen. Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen, die Einfügung bezüglich der Fläche ist gegeben, an der Höhe des Gebäudes ändert sich nichts. Sämtliche Wohnungen sind lt. Eingabeplan als Ferienwohnungen dargestellt, Stellplätze gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. Einer notwendigen Abweichung von § 3 der Ortsgestaltungssatzung in Bezug auf die Dachneigung „Die Dachneigung des Quergiebels ist mindestens gleich groß wie die Dachneigung des Hauptdaches“ kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden; aufgrund baulicher Zwänge ergibt sich sowohl beim Quergiebel als auch bei der Satteldachgaube eine Dachneigung von 22° (Hauptdach ca. 25°).
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Abweichung von § 3 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Dachneigung der Gaube und des Quergiebels wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit sowie einer Satteldachgaube in das bestehende Wohnhaus, Einfangstr. 21, Fl.Nr. 147, Gemarkung Niederaudorf; geänderte Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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16.11.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 20.07.2021 wurde der Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit sowie von zwei Dachgauben in das bestehende Wohnhaus behandelt mit dem Hinweis, dass die Gauben im Moment bereits so vorhanden sind. Da die Gestaltung der Gauben nicht der Ortsgestaltungssatzung entspricht, wurde dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt, einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Gauben konnte nicht zugestimmt werden. Mittlerweile liegt eine geänderte Planung vor, die den südöstlichen Einbau einer Satteldachgaube mit Dachterrasse vorsieht. Die geplante Gaube entspricht in ihrer Darstellung der Ortsgestaltungssatzung von Oberaudorf.
Beschluss
Dem Bauantrag sowie der Gestaltung der Gaube in der geänderten Planung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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9. Tektur zum genehmigten Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Nebengebäude sowie einem PKW-Stellplatz, Oberfeldweg 28, Fl.Nr. 128/2, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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16.11.2021
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 18.05.2021 wurde der o.g. Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen sowie die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung erteilt. Mit Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 30.08.2021 wurde die Baugenehmigung erteilt. Nun liegt ein Antrag auf Tektur vor, der folgende Änderungen vorsieht:
- Der südseitig angeordnete Standgiebel soll entfallen.
Der Hauptbaukörper wird um 1 m kürzer und um 0,5 m schmäler
Lage und Abmessung des Wintergartens haben sich geändert.
An den Beurteilungskriterien des § 34 BauGB hat sich durch die Verringerung des Baukörpers nichts geändert, die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung wurde bereits erteilt.
Beschluss
Der Tektur zum genehmigten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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10. Tektur zum Bauantrag zur Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Errichtung einer Doppelgarage, Brünnsteinstr. 15, Fl.Nr. 1002/21, Gemarkung Niederaudorf; Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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16.11.2021
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 22.06.2021 wurde dem o.g. Antrag auf Tektur das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nun verlangt das Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 27.09.2021 einen Antrag auf Abweichung von § 5 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Dachform der Garage. Die nordöstlich geplante Doppelgarage soll mit einem Flachdach ausgeführt werden, das gleichzeitig als Dachterrasse für die Dachgeschoss-Wohnung (Nr. 4) dienen soll. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 können Flachdächer insbesondere bei starker Hangneigung, bei Unterflurgaragen oder zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebäudes in den Baubestand ausnahmsweise zugelassen werden. Nach Ansicht der Verwaltung kann hier einer Ausnahme zugestimmt werden, da das Flachdach zur Nutzung als Dachterrasse vorgesehen ist.
Beschluss
Einer Ausnahme von § 5 Abs. 1 Nr. 2 bezüglich des Flachdachs der Garage wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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11. Errichtung einer Grenzgarage, Sportplatzstr. 16, Fl.Nr. 602/12, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Abweichung und Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung sowie der Garagen- und Stellplatzsatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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16.11.2021
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Sportplatzstr. 16 wurde an der nördlichen Grundstücksgrenze begonnen, ein Stellplatz und eine Garage mit den Außenabmessungen 9 m x 3 m und einer mittleren Wandhöhe von 3 m zu errichten, die gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 BayBO verfahrensfrei ist. Mittlerweile wurde von der Genehmigungsbehörde der Bau eingestellt, da folgende Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung sowie von der Garagen- und Stellplatzsatzung notwendig sind und mit Schreiben vom 12.10.2021 beantragt wurden:
- Ausnahme von § 5 Abs. 1 Satz 2 der Ortsgestaltungssatzung: Die Garage soll zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebäudes in den Baubestand mit Flachdach ausgeführt werden, Dachneigung 10°.
Ausnahme von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung: aufgrund der zu hohen Traglast von Ziegeln bzw. Betondachsteinen wird eine Ausnahme für das Aufbringen eines Blechdachs beantragt.
Abweichung von § 8 Satz 1 der Garagen- und Stellplatzsatzung: der Stellplatz ostseitig des Gebäudes weist einen Abstand von 1 m zur Sportplatzstraße auf. Zur Verhinderung von Engpässen beim Parken auf der Sportplatzstraße soll ein Stellplatz auf dem eigenen Grundstück errichtet werden, die in der Garagen- und Stellplatzsatzung genannte Abstand von 1,50 m zur Straße ist aus Platzgründen nicht machbar.
Diskussionsverlauf
Einleitend erklärt Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt, dass sich bei diesen Anträgen schon im Vorfeld einige Unklarheiten bezüglich der Verfahrensfreiheit der bereits bestehenden Garage (noch nicht fertiggestellt) ergeben haben. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert, dass das Landratsamt die Verfahrensfreiheit der Garage nach einer Baukontrolle aufgrund der Abmessungen von 9 m Länge sowie einer mittleren Wandhöhe von 3 m festgestellt hat. Bei einem Aufmaß durch den Bauamtsleiter konnte jedoch bereits eine Höhe von 3,40 m im nordöstlichen Bereich, ausgehend vom Baugrundstück, gemessen werden. An der nordwestlichen Ecke ist augenscheinlich eine ähnliche Höhe festzustellen (siehe Bildmaterial). Eine mittlere Wandhöhe von ca. 3 m kann aus Sicht der Verwaltung also nicht eingehalten werden. Der Bürgermeister erläutert, dass zuerst festgestellt werden muss, ob es sich um einen Schwarzbau oder um eine verfahrensfrei zu errichtende Garage handelt, bevor über die Anträge entschieden werden kann. Zum Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung ist sich das Gremium einig, dass auf dem Grundstück ausreichend Platz vorhanden ist, um den Stellplatz satzungskonform zu situieren. Aus dem Gremium kommen folgende Wortmeldungen:
- Das Vorgehen erweckt den Eindruck, dass es hier bewusst darauf angelegt wurde, eine Garage zu errichten, für die eine Baugenehmigung notwendig wäre.
- Die Garagen- und Stellplatzsatzung von Oberaudorf ist vor Baubeginn anzuschauen.
Der Bauherr sollte sich vorab beim Bauamt über die Genehmigungsfähigkeit seines Vorhabens erkundigen.
Beschluss 1
Zu Punkt 1: Einer Ausnahme von § 5 Abs. 1 Satz 2 der Ortsgestaltungssatzung in Bezug auf die Dachneigung (Flachdach) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Beschluss 2
Zu Punkt 2: Einer Ausnahme von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung in Bezug auf das Blechdach wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Beschluss 3
Zu Punkt 3: Einer Abweichung von § 8 Satz 1 der Garagen- und Stellplatzsatzung in Bezug auf die Situierung des Stellplatzes wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Beschluss 4
Es wird darüber abgestimmt, ob der Bauherr Rederecht erhält.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
12. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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16.11.2021
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ö
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12 |
Sachverhalt
In diesem TOP wurden keine Themen behandelt.
Datenstand vom 02.12.2021 14:41 Uhr