Datum: 18.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.11.2021
3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses, Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 292/20, Gemarkung Oberaudorf
4 Bauantrag zur Errichtung von zwei Wohngebäuden mit 12 Wohnungen und Tiefgarage, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 479/7, Gemarkung Oberaudorf
5 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport, Heubergweg 1, Fl.Nr. 350/8, Gemarkung Oberaudorf
6 Bauantrag zum Abbruch des bestehenden landwirtschaftlichen Schuppens, Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle sowie Anbau eines Hackschnitzelbunkers und eines Technikraums an den Gebäudebestand, Seebach 4, Fl.Nr. 1249, Gemarkung Niederaudorf
7 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, 8 Carport und 2 KFZ-Stellplätzen, Kufsteiner Str. 34, Fl.Nr. 186/2, Gemarkung Oberaudorf
8 Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Carl-Hagen-Str. 22, Fl.Nr. 20/3, Gemarkung Oberaudorf
9 Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit sowie Anbau eines Abstellraumes an das bestehende Nebengebäude, Einfangstr. 23, Fl.Nr. 146, Gemarkung Niederaudorf
10 Bauantrag zum Neubau eines Treppenhauses an das Bestandsgebäude sowie Aufteilung in 6 Wohneinheiten, Bahnhofstr. 1, Fl.Nr. 347, Gemarkung Oberaudorf
11 Bauantrag zum Anbau eines Heiz- und Technikraums mit Carport an das Bestandsgebäude sowie Aufteilung in 3 Wohneinheiten, Bahnhofstr. 1 c, Fl.Nr. 347, Gemarkung Oberaudorf
12 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung von drei Schleppdachgauben, Neubürgerstr. 17, Fl.Nr. 523/17, Gemarkung Oberaudorf
13 Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag für den Neubau einer Gewerbehalle in Oberaudorf, Röthenbachstraße, Fl.Nr. 499, Gemarkung Oberaudorf
14 Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 10 Stellplätzen, Wernher-von-Braun-Straße, Fl.Nr. 294/7, Gemarkung Oberaudorf
15 Neubau eines Kneippbeckens mit Außenanlagen am Auerbach, Innstraße, Fl.Nr. 385/7, Gemarkung Niederaudorf; Vergabe der Bauleistungen
16 Umbau der "Alten Schule" zur KiTa-Erweiterung in Niederaudorf; Vergabe der Planungsleistungen Technische Ausrüstung
17 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

TOP 12 der heutigen Sitzung wird im Einvernehmen mit der Bauherrin auf die Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 15.02.2022 verschoben. Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab. 

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 18.01.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 16.11.2021 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses, Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 292/20, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu o.g. Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage aus dem Jahr 2000 vor, der nach diversen Verlängerungsanträgen mit Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 23.07.2020 bis 30.06.2022 verlängert wurde. Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht die Errichtung eines 2-geschossigen Doppelhauses mit den Außenabmessungen 15 m x 9,50 m und einer seitlichen Wandhöhe von 6,63 m vor. Da auf konkret zu beurteilende Fragen verzichtet wurde, wird das Vorhaben nur bauplanungsrechtlich beurteilt. Nach § 34 BauGB sind die vier wesentlichen Einfügekriterien, Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, zu betrachten. Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbebauung) und die Bauweise (offen) entsprechen der maßgeblichen Umgebungsbebauung. Das Maß der baulichen Nutzung entspricht im Hinblick auf die Größe (Baukörper) der Umgebungsbebauung, im Hinblick auf das Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche ist nach Ansicht der Verwaltung die Einfügung ganz knapp nicht gegeben, auch im Hinblick auf den Flächenverbrauch der geforderten Stellplätze. Ein entsprechender Einfügenachweis ist den Dokumenten beigefügt. Die lt. Garagen- und Stellplatzsatzung vier geforderten Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen; im Bauantrag muss jedoch darauf geachtet werden, den erforderlichen Mindestabstand zur Straße von 1,50 m einzuhalten. Der auf dem Eingabeplan nordöstlich situierte Stellplatz würde zudem eine Zufahrt erfordern. Die Abstandsflächen können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Vorbescheids-Planung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt der Bürgermeister, dass durch die Anwendung des § 34 BauGB ein sich aufschaukelnder Effekt ergibt, da immer ein wenig größer als die Umgebungsbebauung geplant wird und dadurch eine Verdichtung im Ortsgebiet entstehen kann. Daher sollte darauf geachtet werden, dass durch Ausreißer keine neuen Bezugsgrößen geschaffen werden. 

Folgende Anmerkung kommen aus dem Gremium:
  • Das geplante Doppelhaus stellt sich als wesentlich größer dar als die Umgebungsbebauung.
  • Grundsatz sollte sein, so zu bauen, dass keine Abweichungen erfolgen, die eine Reichweiten-Wirkung entwickeln.  

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung von zwei Wohngebäuden mit 12 Wohnungen und Tiefgarage, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 479/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf dem 1.320 m² großen Grundstück soll das bestehende Einfamilienhaus abgerissen werden und zwei 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 12 Wohneinheiten und einer Tiefgarage entstehen. Die geplanten Gebäude sind so angeordnet, dass die bestehende faktische Baulinie nur geringfügig überschritten wird und der südliche Teil des Grundstückes von der Bebauung unberührt bleibt. Die Planungen stellen sich wie folgt dar:
  • Haus 1: Reihenhaus, 4 Wohneinheiten, östlich angeordnet, Außenabmessungen 10 m x 15,99 m/22 m, seitliche Wandhöhe 6,39 m

  • Haus 2: Mehrfamilienhaus, 8 Wohneinheiten, westlich angeordnet, Außenabmessungen 10 m x 15,99 m/22 m, seitliche Wandhöhe 6,39 m

Zu den einzelnen Wohnungen sind jeweils Terrassen bzw. Balkone zugeordnet. Die Nachbarunterschriften liegen komplett nicht vor.
Stellplätze und Fahrradstellplätze können gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung nachgewiesen werden, zwei Stellplätze werden oberirdisch angeordnet. Die Tiefgaragenabfahrt befindet sich zwischen den beiden Gebäuden und soll ein Glasdach erhalten. 
Der Bebauungsentwurf wurde vorab bereits im TOP Verschiedenes, Bekanntgaben in der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 23.09.2021 vorgestellt. Das Gremium war sich einig, dass nichts gegen dieses Vorhaben spricht. Die Planungen wurden vorab mit dem Landratsamt abgestimmt. Aus Sicht des Landratsamtes Rosenheim und der Verwaltung sind alle Einfügekriterien nach § 34 BauGB erfüllt.

Diskussionsverlauf

Einleitend erklärt der Bürgermeister, dass sich hier trotz einer ähnlichen Situation wie in TOP 3 der Bewertungsmaßstab anders darstellt und eine Einfügung in die Umgebungsbebauung gesehen werden kann. Folgende Fragen und Anmerkungen kommen aus dem Gremium:

  • Frage nach der faktischen Baulinie. Der Bauamtsleiter verweist auf die Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 20.04.2021 und dass dem damals gestellten Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wurde, da die Baugrenze aufgrund einer anderen Bebauungsvariante deutlich überschritten wurde. 
  • Befindet sich das Grundstück im Überschwemmungsbereich? Dies ist nicht der Fall.
  • Auf Anfrage wird die Größe der Tiefgarage durch den Bauamtsleiter ausführlich erläutert.
  • Auf die Frage nach der Verhältniszahl wie im vorangegangenen TOP angegeben, erwidert der Bauamtsleiter, dass diese aus seiner Sicht nicht notwendig war, da das Bauvorhaben dem Gremium bereits vorgestellt wurde und lt. Bauherr mit dem Landratsamt vorbesprochen wurde. 
  • Die Verhältniszahl (Gebäudegrundfläche zu Freifläche) sollte in zukünftig zu behandelnden TOPs immer angegeben werden.
  • Die von der Verwaltung als geringfügig angesehene Überschreitung der faktischen Baulinie wird angezweifelt. 
  • Die ausgewiesenen oberirdischen Stellplätze sind zu eng, es sollten mehr geschaffen werden.

Es wird der Antrag gestellt, die Behandlung des TOPs in die nächste Sitzung zu verschieben; die Verwaltung soll bis dahin aussägekräftige Zahlen vorbereiten. Dies wird jedoch von der Mehrheit des Gremiums abgelehnt. 
 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6

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5. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport, Heubergweg 1, Fl.Nr. 350/8, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 23.09.2021 (TOP 4) wurde für o.g. Grundstück ein Antrag auf Vorbescheid behandelt und abgelehnt. Mit Schreiben vom 22.10.2021 teilte uns das Landratsamt mit, dass der Antrag vom Bauherrn zurückgenommen wurde. Nach einem Gespräch des Bauherrn mit dem Landratsamt wurde ihm mitgeteilt, dass der damals eingereichte Vorbescheid, der auch vom Gremium abgelehnt wurde, nicht genehmigungsfähig ist. Dem Bauherrn wurde im  Rahmen seiner persönlichen Vorsprache mitgeteilt, dass der südliche Teil des Grundstücks Fl.Nr. 350/8 grundsätzlich bebaut werden kann, solange die Abstandsflächen eingehalten werden und sich das Vorhaben einfügt. Auch auf das Vorhandensein der gemeindlichen Satzungen wurde hingewiesen. Ob und in welchem Umfang das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, entscheidet sich dann im Rahmen der Prüfung.  
Auf dem Grundstück südlich des bestehenden Mehrfamilienhauses Heubergweg 1 soll ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus mit den Außenabmessungen 14 m x 9,25 m und einer seitlichen Wandhöhe von 6,78 m entstehen. Südseitig soll ein Quergiebel über OG und DG entstehen, westseitig ein Balkon; da dieser der Ortsgestaltungssatzung widerspricht, liegt hier ein Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung vor. Nach § 34 BauGB sind die vier wesentlichen Einfügekriterien Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, zu betrachten. Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbebauung), die Bauweise (offen) sowie die Grundfläche, die überbaut werden soll (Baulinie) entsprechen der maßgeblichen Umgebungs-bebauung. Das Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche sowie die Gebäudehöhe in Bezug auf Umgebungsbebauung wird von der Verwaltung als sehr kritisch gesehen. Es würden insgesamt 7 Wohneinheiten (3 Bestand, 4 geplant) auf dem Gesamtgrundstück entstehen.   

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung und Erläuterung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass das Bauvorhaben letztlich eine Verdichtung darstellt, dass sich das Gebäude jedoch in Bezug auf die Geigelsteinstraße als zu hoch darstellt. Aus dem Gremium kommen folgende Beiträge:

  • Die Planungen des Gebäudes sind gefällig, passen aber nicht an dieser Stelle. 
  • Die Bebauung soll auf den Betrachter wirken, eine Einfügung ist hier nicht gegeben. 
  • Es sind zu viele Wohneinheiten geplant. 
  • Frage nach den Stellplätzen für das bestehende Gebäude: der Neubau wird in Bezug auf die Stellplätze separat betrachtet. Der auf dem Eingabeplan vorhandene Stellplatznachweis wird separat erklärt. 
  • Der geplante westseitige Balkon bedürfte einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung. 
  • Die Verhältniszahlen der Grundstücke in unmittelbarer Umgebung wurden nicht angegeben. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Abbruch des bestehenden landwirtschaftlichen Schuppens, Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle sowie Anbau eines Hackschnitzelbunkers und eines Technikraums an den Gebäudebestand, Seebach 4, Fl.Nr. 1249, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Seebach 4 soll der bestehende landwirtschaftliche Schuppen abgebrochen werden und eine 2-geschossige landwirtschaftliche Lagerhalle für Hackschnitzellager und Nutzfläche mit den Außenabmessungen 16,28 m x 8 m (leicht versetzte Anordnung) entstehen. Das bestehende Gebäude Seebach 4 soll nordseitig um einen Technikraum und einen Hackschnitzelbunker mit den Abmessungen 8 m x 4 m erweitert werden. Die Erschließung ist gesichert, Abstandsflächen können nachgewiesen werden. Da sich das Bauvorhaben sich im Außenbereich befindet, erfolgt die Beurteilung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, 8 Carport und 2 KFZ-Stellplätzen, Kufsteiner Str. 34, Fl.Nr. 186/2, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zum Grundstück Kufsteiner Str. 34 wurde in der Vergangenheit bereits in mehreren Sitzungen jeweils ein Antrag auf Vorbescheid beraten und letztendlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt, dieses Einvernehmen wurde auf Antrag in der Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2021 noch einmal bestätigt. Der Vorbescheid wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 29.10.2021 genehmigt. Der vorliegende Bauantrag entspricht im Wesentlichen diesem Vorbescheid. Errichtet werden soll ein Wohnhaus mit 5 Wohneinheiten, 8 Carport und 2 Stellplätzen sowie einer seitlichen Wandhöhe von 7 m und einem Satteldach. Nach Süden sollen zwei symmetrisch angeordnete Dachgauben sowie eine mittige Dachgaube mit vorgelagerter Dachterrasse auf darunterliegendem Vorbau entstehen, nordseitig zwei symmetrisch angeordnete Dachgauben. Das Bauvorhaben entspricht in seiner aktuellen Planung der Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“ sowie der Ortsgestaltungssatzung, die Kriterien des § 34 BauGB sieht die Verwaltung als erfüllt. Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung können nachgewiesen werden. Die geplanten Garagen werden mit einem Flachdach ausgebildet. Da die Garagen teilweise in das Hanggelände einbinden, wird gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Ortsgestaltungssatzung einer Ausnahme zugestimmt.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt die Historie des Bauvorhabens und dass jetzt aus seiner Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Aus der Mitte des Gremiums wird der Wunsch geäußert, das Flachdach der Garage zu begrünen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Ausnahme von § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Carl-Hagen-Str. 22, Fl.Nr. 20/3, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zu vorliegendem Bauantrag wurde in der Sitzung am 20.04.2021 ein Antrag auf Vorbescheid behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ein Genehmigungsbescheid vom Landratsamt Rosenheim liegt bis dato noch nicht vor. Auf dem 1578 m² großen Grundstück Carl-Hagen-Str. 22 sollen nach Abriss des bestehenden Mehrfamilienhauses zwei 3-geschossige         Mehrfamilienhäuser mit den Abmessungen jeweils 15,99 m x 13,74 und einer seitlichen Wandhöhe von je 7,16 m entstehen. Geplant ist eine Tiefgarage mit Zufahrt im östlichen Teil des Grundstückes sowie ein Gehweg entlang der östlichen Grundstücksgrenze bis zum Eingang von Haus 2. Das Dach der Tiefgaragenzufahrt soll begrünt werden. Vorgesehen sind 7 Wohneinheiten in Haus 1 und 6 Wohneinheiten in Haus 2 mit jeweils entsprechender Terrasse bzw. Balkon. Stellplätze sowie Fahrradstellplätze können gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung nachgewiesen werden. Das vorliegende Bauvorhaben wird gemäß § 34 BauGB behandelt und beurteilt. Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbebauung) und die Bauweise (offen) entsprechen der maßgeblichen Umgebungsbebauung. Das Maß der baulichen Nutzung entspricht im Hinblick auf die Größe (Höhe, Breite und Geschosszahl) der Umgebungsbebauung, auch im Hinblick auf das Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche ist nach Ansicht der Verwaltung die Einfügung gegeben. Hinweislich sei erwähnt, dass sich das betroffene Baugrundstück im ermittelten Wildbachgefährdungsbereich (Planungen WWA Rosenheim) befindet. Dieser Plan ist Bestandteil der Unterlagen zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes am Auerbach sowie an den Zuflüssen. Siehe auch Bekanntmachung des LRA Rosenheim, Amtsblatt Nr. 35 vom 24.09.2021. Eine Stellungnahme des LRA Rosenheim, Abteilung Wasserrecht und des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim ist erforderlich.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt die wasserrechtliche Situation (Überschwemmungsgebiet) für das betroffene Grundstück. Er verweist auf die Planungen des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes am Auerbach sowie an den Zuflüssen. Zum jetzigen Stand sind Bebauungen auf dem betroffenen Grundstück nicht genehmigungsfähig. Dies wird jedoch im Landratsamt Rosenheim beurteilt, Aufgabe der Gemeinde ist nur die bauplanungsrechtliche Beurteilung. Aus dem Gremium kommen folgende Beiträge:

  • Frage nach den Immissionen vom bestehenden Liftbetrieb.
  • Frage nach der Einfügung: die Zahlen wurden hier von der Verwaltung nicht zur Verfügung gestellt, da das Bauvorhaben bereits als Vorbescheid in der Sitzung am 20.04.2021 behandelt wurde, der Bauantrag entspricht dem Antrag auf Vorbescheid
  • Da die Carl-Hagen-Straße in diesem Bereich sehr schmal ist, sollte mit den Bauwerbern bezüglich einer möglichen Grundabtretung zur Straßenverbreiterung verhandelt werden.
  • Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Unterschriften der Nachbarn komplett vorliegen. 

Mit dem abschließenden Hinweis auf den Immissionsschutz sowie einer möglichen Grundabtretung von ca. 1 m zur Verbreiterung der Carl-Hagen-Straße ergeht der  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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9. Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit sowie Anbau eines Abstellraumes an das bestehende Nebengebäude, Einfangstr. 23, Fl.Nr. 146, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Voraussetzung für den vorliegenden Bauantrag war die Aufstellung einer Außenbereichssatzung, diese wurde mit Bekanntmachung am 07.07.2021 rechtskräftig. Das Bauvorhaben wurde bereits vor Jahren umgesetzt.  Der Bauantrag umfasst den Einbau einer Wohneinheit im bestehenden Nebengebäude und an der Nord-West-Seite den Anbau eines Abstellraums mit den Abmessungen 3,40 m x 4 m. Es gelten die in § 3 der Außenbereichssatzung gültigen Abstandsflächen zwischen Fl.Nr. 146 und 147. Die dargestellten nördlichen Abstandsflächen sind aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig, siehe § 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO. Ein Freiflächengestaltungsplan gemäß Satzung liegt vor.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Bauantrag zum Neubau eines Treppenhauses an das Bestandsgebäude sowie Aufteilung in 6 Wohneinheiten, Bahnhofstr. 1, Fl.Nr. 347, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Wohnhaus Bahnhofstr. 1 soll umgebaut und energetisch saniert werden. Die bereits vorhandenen 6 Wohneinheiten sollen neu aufgeteilt werden, westseitig soll ein Treppenhaus mit den Außenabmessungen 2,67 m x 5,27 m entstehen. Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. 8 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden, 2 Besucherstellplätze können nicht mehr nachgewiesen werden, hier bittet der Bauherr mit Schreiben vom 29.11.2021 um Klärung, ob diese von der Gemeinde abgelöst werden können. Gemäß § 3 Absatz 3 der Garagen- und Stellplatzsatzung besteht die Möglichkeit einer Stellplatzablöse. 
 

Diskussionsverlauf

Der Bauamtsleiter erläutert den Stellplatzbedarf anhand der Eingabeplanung. Der Bürgermeister informiert, dass in der nächsten Sitzung des Gemeinderates eine Änderung der Stellplatzsatzung behandelt wird. Da Stellplatz Nr. 7 bezüglich der Ein- und Ausfahrt nicht funktionieren wird, sind 3 Stellplätze von der Gemeinde abzulösen. Es beginne eine rege Diskussion über die Stellplätze:

  • Die Zufahrt zu jedem Stellplatz sollte dargestellt werden.
  • Die Wohnraumerweiterung könnte weitere Stellplätze erfordern. 
Die Lage der Stellplätze 1, 2 und 3 ist nicht satzungskonform. Hier erwidert der Bauamtsleiter, dass in der Garagen- und Stellplatzsatzung ein Abstand von 1,50 m zu einer öffentlichen Verkehrsfläche festgelegt ist, hier jedoch gemeindliche Stellplätze direkt anschließen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt, aus bauordnungsrechtlicher Sicht wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Dem Antrag auf Ablösung der fehlenden Stellplätze wird nicht zugestimmt. Die Bauwerberin soll eine neue Planung vorlegen, in der die Anordnung der Stellplätze sowie eine entsprechend funktionierende Ein- und Ausfahrt dargestellt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Bauantrag zum Anbau eines Heiz- und Technikraums mit Carport an das Bestandsgebäude sowie Aufteilung in 3 Wohneinheiten, Bahnhofstr. 1 c, Fl.Nr. 347, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Wohnhaus Bahnhofstr. 1 c soll umgebaut und energetisch saniert werden, es sollen 3 Wohnungen (ursprünglich eine im OG) entstehen, eine im EG und zwei im OG. Nordseitig soll ein eingeschossiger Technikraum mit den Außenabmessungen 3,72 m x 1,65 m sowie ein Carport im nordöstlichen Grundstückteil entstehen. Die erforderlichen 4 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung können nachgewiesen werden. 

Diskussionsverlauf

Auch hier wird, entsprechend TOP 11, auf die nicht funktionierenden Stellplätze hingewiesen, vor allem die Zufahrt zu Stellplatz 3 stellt sich als problematisch dar. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche nicht Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung von drei Schleppdachgauben, Neubürgerstr. 17, Fl.Nr. 523/17, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Bauantrag wird im Einvernehmen mit der Bauherrin in die Februar-Sitzung verschoben. 

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13. Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauantrag für den Neubau einer Gewerbehalle in Oberaudorf, Röthenbachstraße, Fl.Nr. 499, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Mit Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 30.03.2021 wurde der Neubau einer Gewerbehalle in der Röthenbachstraße, sowie mit Bescheid vom 30.06.2021 eine Tektur aufgrund einer Plananpassung an eine nunmehr feststehende Nutzung genehmigt. Aufgrund eines neuen Betriebs (Baustoffhandel) soll die angepasste Planung (Tektur) nochmal geändert werden, wobei sich die Außenabmessungen des Gebäudes nicht verändern. Folgende Änderungen zur Tekturplanung, genehmigt am 30.06.21, sind jetzt beantragt:

EG:
  • aus der geplanten Schreinerwerkstatt wird ein Baumarkt
  • es erfolgt eine geänderte Einteilung einzelner Lagerräume 
  • im südwestlichen Bereich soll ein Verkaufsraum Baumarkt mit Kasse entstehen

OG:
  • aus den geplanten Büros sollen ein Ausstellungsraum und Lager entstehen
  • der Luftraum entfällt bis auf eine Bodenaussparung zur Beschickung des OG
  • die Flächen im OG werden zu Lagerflächen
  • die Situierung der Treppe ändert sich

DG:
- das Lager soll verkleinert werden, neu entstehen soll u.a. ein Büro 
 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geplanten Tektur durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer entsteht eine Diskussion über die äußere Gestaltung des Gebäudes, zumal in der Baubeschreibung hier keine genaue Aussage getroffen wird. Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass die Parkreihe zu begrünen ist.   

Beschluss

Dem 2. Antrag auf Tektur wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Gemeinderat würde eine Holzverschalung begrüßen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 10 Stellplätzen, Wernher-von-Braun-Straße, Fl.Nr. 294/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 20.07.2021 wurde dem o.g. Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht erteilt, in der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 23.09.2021 wurde der Bauantrag erneut bezüglich der Ortsgestaltungssatzung behandelt. Nun verlangt das Landratsamt einen Beschluss zur Abweichung von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Glaseindeckung des Wintergartens im DG. Um Küche und Essplatz zu belichten, ist eine geneigte Glaseindeckung beim Wintergarten geplant, die von außen nicht einsehbar ist (wird von den Gauben verdeckt). Die Verwaltung sieht hier aus o.g. Gründen eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung als vertretbar. 

Beschluss

Einer Abweichung von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung kann zugestimmt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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15. Neubau eines Kneippbeckens mit Außenanlagen am Auerbach, Innstraße, Fl.Nr. 385/7, Gemarkung Niederaudorf; Vergabe der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

Im August letzten Jahres wurden die Arbeiten zum Neubau eines Kneippbeckens am Auerbach ausgeschrieben. Im Zuge einer beschränkten Ausschreibung wurden 9 Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Um die zugesicherte Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung von 18.000,- Euro in Anspruch nehmen zu können, war es Voraussetzung, das Vorhaben noch in 2021 fertig zu stellen. Dem Bauamt ging ein Angebot und ein Teilangebot ein. Das Vorhaben hätte noch in 2021 fertig gestellt werden können. Mit Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 20.09.2021 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass der Bewilligungsbescheid bis 31.12.2022 verlängert wird. Das Vorhaben kann somit im Jahr 2022 begonnen und fertig gestellt werden. Um noch weitere Vergleichs-Angebote auf Grund der neuen Situation zu erhalten, wurde beschlossen, die Leistungen erneut auszuschreiben. Dies wurde auch in der Sitzung des Gemeinderates letzten Jahres so diskutiert und begrüßt. Das Bauamt schrieb die Leistungen erneut aus und bat 11 leistungsfähige Firmen um die Abgabe eines Angebotes. Es liegen nun 4 Angebote vor. 

Bieter 1:                Angebotssumme brutto:                        62.677,30 €
Bieter 2:                Angebotssumme brutto:                        68.326,44 €
Bieter 3:                Angebotssumme brutto:                        46.713,59 €
Bieter 4:                Angebotssumme brutto:                        48.922,92 €

Die vergleichbaren Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Die Verwaltung schlägt vor, die Arbeiten an den Bieter 3 mit einer Angebotssumme von brutto 46.713,59 € zu vergeben.  

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kommen folgende Fragen und Beiträge:


  • Sie die angebotenen Leistungen aufgrund der hohen Differenz der Angebote vergleichbar? Der Bauamtsleiter bejaht dies und erläutert die Angebote.
  • Ursprünglich war die Wasserentnahme aus dem Auerbach geplant. Der Bauamtsleiter informiert, dass die aktuelle Planung eine Wasserleitung entlang des Fußweges von der Innstraße gleichzeitig mit der Stromversorgung vorgesehen ist. Diese Kosten sind in den angebotenen Leistungen nicht enthalten, sie werden von den Gemeindewerken durchgeführt.
  • Es wird eine Grundwasserentnahme vorgeschlagen, dies wird noch geprüft. Der Wasserverbrauch aufgrund des minimalen Durchflusses ist jedoch gering.  

Beschluss

Die Arbeiten zum Neubau eines Kneippbeckens mit Außenanlagen am Auerbach in Niederaudorf werden nach Prüfung und Wertung an den Bieter Nr. 3 mit einer Auftragssumme von brutto 46.713,59 Euro vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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16. Umbau der "Alten Schule" zur KiTa-Erweiterung in Niederaudorf; Vergabe der Planungsleistungen Technische Ausrüstung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 16

Sachverhalt

Damit der Umbau der Alten Schule zur KiTa-Erweiterung zügig voranschreiten kann, gab der Bürgermeister in der Gemeinderats-Sitzung vom 23. November 2021 die geprüften Ergebnisse der Ausschreibung der Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung bekannt. Er nannte jeweils die ausgeschriebene Leistung und die dazugehörigen Angebotssummen. Der Gemeinderat erklärte sich bereit, die Aufträge an den günstigsten Bieter zu vergeben und die formell notwendigen Beschlüsse zur Auftragsvergabe in der nächsten Sitzung des Bau- und Straßenausschusses durchzuführen. 
Planungsleistungen - Gewerk Heizung/Sanitär:
Aufforderung zur Angebotsabgabe:         4 Planungs- bzw. Ing.-büros
Abgabe:                                        2 Planungs- bzw. Ing.-büros

Bieter 1:        netto:         45.000,00 €                brutto:        53.550,00 €
Bieter 2:        netto:                20.908,02 €                brutto:        24.880,54 €

Planungsleistungen - Gewerk Lüftung:
Aufforderung zur Angebotsabgabe:         4 Planungs- bzw. Ing.-büros
Abgabe:                                        2 Planungs- bzw. Ing.-büros

Bieter 1:        netto:         32.000,00 €                brutto:        38.080,00 €
Bieter 2:        netto:                    9.839,07 €                brutto:        11.708,49 €

Planungsleistungen – Gewerk Elektro:
Aufforderung zur Angebotsabgabe:         4 Planungs- bzw. Ing.-büros
Abgabe:                                        4 Planungs- bzw. Ing.-büros

Bieter 1:        netto:         29.000,00 €                brutto:        34.510,00 €
Bieter 2:        netto:                11.068,95 €                brutto:        13.172,05 €
Bieter 3:        netto:                25.294,67 €                brutto:        30.100,66 €
Bieter 4:        netto:                25.689,05 €        b        brutto:        30.569,97 €

Die Angebote wurden rechnerisch und sachlich geprüft. 

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister und der Bauamtsleiter informieren darüber, wie die Leistungen ausgeschrieben worden sind. 

Beschluss 1

Die Planungsleistungen für das Gewerk TA – Heizung/Sanitär zum Umbau der Alten Schule zur KiTa-Erweiterung werden nach Prüfung und Wertung an den Bieter Nr. 2 mit einer Auftragssumme von brutto 24.880,54 € vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Planungsleistungen für das Gewerk TA – Lüftung zum Umbau der Alten Schule zur KiTa-Erweiterung werden nach Prüfung und Wertung an den Bieter Nr. 2 mit einer Auftragssumme von brutto 11.708,49 € vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Planungsleistungen für das Gewerk TA –  Elektro zum Umbau der Alten Schule zur KiTa-Erweiterung werden nach Prüfung und Wertung an den Bieter Nr. 2 mit einer Auftragssumme von brutto 13.172,05 € vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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17. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö informativ 17

Sachverhalt

Bürgermeister Matthias Bernhardt gibt folgendes bekannt:

  • Der Vertrag zum Grundstückstausch von Grundstücken in Niederaudorf mit Herrn Bichler wurde diese Woche beurkundet.
  • Es wurden neue Straßen-Hinweisschilder (Zuwegung Lift und Krandl) mit angepassten Schrifttypen bestellt. 
  • Die Schiebetüren im Rathaus und der Tourist-Info wurden eingebaut. 
  • Straßenbau: Verschlüsse und Absackungen wurden repariert. 
  • Straßen und Risse werden saniert. 
  • Eine Klausur des Gemeinderates wird angekündigt. 
  • Für die gemeindeeigenen Gebäude (Rathaus und Schule Oberaudorf) wurde ein Energiesanierungsfahrplan in Auftrag gegeben. 

Aus dem Gremium:

  • Es wird nach dem geplanten Ausbau der Wechselbergstraße gefragt. Der Bürgermeister erklärt, dass alle Anlieger kontaktiert werden, Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert über den geplanten Ausbau.
  • Es wird nach dem Sachstand zum Eingangsportal in der Bad-Trißl-Straße gefragt. Hier wird auf die Antwort des Landratsamtes Rosenheim gewartet. 

Datenstand vom 09.02.2022 07:47 Uhr