Datum: 11.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2021
3 Vorstellung der Nahversorgungsanalyse durch die Firma BBE
4 Nahversorgungskonzept für Oberaudorf; Grundsatzbeschluss
5 Klärschlammentsorgung; Auftragsvergabe
6 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Prof. Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Diese steht weiterhin unter dem Einfluss der derzeitigen Pandemielage und den, damit verbundenen aktuellen Einschränkungen und Handlungsempfehlungen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.02.2021 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.02.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Nahversorgungsanalyse durch die Firma BBE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.12.2020 hat die Gemeinde Oberaudorf der Firma BBE den Auftrag erteilt, eine Auswirkungsanalyse für die Nahversorgung für das Gemeindegebiet zu erstellen. Das Ergebnis liegt den Gemeinderatsmitgliedern seit dem 23.02.2021 vor. Herr Wotruba, als verantwortlicher Mitarbeiter der BBE, wird dem Gemeinderat heute Fragen zur Auswirkungsanalyse beantworten.

Diskussionsverlauf

Mit einem sehr umfassenden und aufschlussreichen Bericht stellt Herr Wotruba die Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Supermarktes und Drogeriemarktes in Oberaudorf vor. Er erklärt dabei genau, mit welchen Daten und Fakten der Bericht erarbeitet wurde und wie die darin enthaltenen Ergebnisse zustande gekommen sind. Herr Wotruba gibt auch Hinweise, welche Größenordnungen für die beiden Objekte nach den Vorgaben der Landesplanung als vertretbar gelten. Davon hängt auch die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit ab. Insbesondere weist er darauf hin, dass für einen Drogeriemarkt eine Verkaufsfläche von höchstes 800 m² zulässig ist.

Insgesamt bewertet die Auswirkungsanalyse den angefragten Standort und die Wettbewerbssituation für die Ansiedlung eines Supermarktes sowie eines Drogeriemarkts als vertretbar und genehmigungsfähig. Als Berater würde der Experte zur Sicherung der Nahversorgung die Umsetzung des Projektes empfehlen. Herr Wotruba stand dann für Fragen zur Verfügung.

Aus dem Gremium kamen zahlreiche Fragen, wie die gezeigten Daten ermittelt wurden. Dabei wurden auch deutliche Zweifel an der Eindeutigkeit der Zahlen geäußert. Es wurde auch verstärkt darauf hingewiesen, dass der Ort Oberaudorf nicht mit den Nachbargemeinden und auch nicht mit sonst durchschnittlichen Gemeinden verglichen werden darf.
In Vorwegnahme auf den nächsten Tagesordnungspunkt, entspann sich mitunter eine Diskussion, die verschiedene Positionen zu Tage brachte. Die Zwickmühle zwischen Erhalt der Geschäfte im Innendorf und von potentiellen Neuansiedlungen, wurde von allen Seiten beleuchtet und kontrovers diskutiert. Es spielten in dieser Diskussion Aspekte der Ortsplanung, ein verändertes Einkaufsverhalten, Rückholeffekte aus anderen Gemeinden und ökologische Gesichtspunkte, eine Rolle.

Nachdem alle Fragen durch den Experten beantwortet und auch umfassend diskutiert wurden, verabschiedete der Bürgermeister Herrn Wotruba und schloss den Tagesordnungspunkt ab.

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4. Nahversorgungskonzept für Oberaudorf; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Fassung eines Grundsatzbeschlusses zum weiteren Vorgehen im Bereich Nahversorgung

Auf Basis der jetzigen Informationen sind für die Gemeinde Oberaudorf zwei Szenarien im Bereich der Nahversorgung denkbar. Die Besitzer des Gebäudes in dem momentan der örtliche EDEKA untergebracht ist, teilen mit Schreiben vom 23.02.21 mit:
„Seitens des jetzigen Betreibers (Firma Edeka), besteht kein Interesse den Markt im Bestandsgebäude oder in einem möglichen Neubau, auf unserem Grundstück fortzuführen. Somit verfolgen wir aus kaufmännischer Sicht, aktuell die Nachnutzung durch einen Discounter. Dieser plant keine eigene Metzgerei (nur SB Fleisch) und keinen integrierten Backshop (nur SB Backwaren).“

Daraus ergeben sich Szenario I:
Die Gemeinde Oberaudorf wird nicht planerisch tätig und befindet, dass die örtliche Nahversorgung durch die jetzige Struktur und durch den Ersatz des EDEKA durch einen Discounter nach wie vor gedeckt ist.

Szenario II: 
Die Gemeinde wird planerisch tätig und überplant das dafür angebotene Flurstück Nr. 364. So sollen die Bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Gebäudes, welches einen EDEKA-Markt und eine Rossmann-Drogeriemarkt Filiale beherbergen wird, geschaffen werden. Der Projektentwickler hat mit beiden genannten Partnern bereits Verträge abgeschlossen, die eine Ansiedlung garantieren.

Auf Basis des Gutachtens der BBE werden viele Vorteile in Hinblick auf Szenario II genannt. So sind die Rückholeffekte von momentan in den Nachbargemeinden ausgegebenen Mitteln der Oberaudorfer Bürger signifikant. Im Moment gibt der Oberaudorfer Bürger 51% seiner Ausgaben im Bereich Nahversorgung in den Nachbargemeinden aus. Die Behebung dieser Situation hätte zusätzlich einen ökologischen Aspekt, als entsprechende Einkaufsfahrten minimiert würden. Das Gutachten sieht zudem einen zusätzlichen Zustrom von Kunden aus den benachbarten Gemeinden in Österreich. Negativ zu sehen ist eine Kaufkraftumverteilung von 9% im Ort. Diese liegt nach der vorgestellten Beurteilung knapp unter der kritischen Grenze, ist aber v.a. im Bereich Drogeriebedarf zu sehen. Die Betroffenheit von Metzgern, Bäckereien, Obsthandlungen, wird als geringer eingeschätzt. Zudem soll die angedachte Fläche verkehrstechnisch, insbesondere auch für Fußgänger und Radfahrer, gut an das Ortszentrum angebunden werden, sodass Synergieeffekte entstehen können.

Legt man die dynamische Bevölkerungsentwicklung von Oberaudorf zugrunde, muss hier aber auch von Kompensationseffekten ausgegangen werden. Gerade vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung, aber auch in Hinblick auf die touristische Attraktivität, sieht die Verwaltung Szenario I als ungeeignet an, die Nahversorgungssituation in Oberaudorf nachhaltig abzubilden. Zudem entspricht Szenario II dem generellen Ziel in der Nachversorgung.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck verlässt den Gremiumsbereich und nimmt nicht an der Beratung und an der Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO). Es sind 20 Mitglieder des Gemeinderats stimmberechtigt.

Der Erste Bürgermeister führt in die Thematik ein und betont, warum er die Notwendigkeit sieht, die Nahversorgungssituation in Oberaudorf zu sichern und zu verbessern. Er begründet seine Aussage mit dem Ergebnis der Auswirkungsanalyse über die örtliche Nahversorgung, sowie mit den aktuell vorliegenden Aussagen der Grundstückseigentümer, inwieweit eine Entwicklung und Verbesserung des gefragten Angebotes angestrebt wird. Gerade hier ist der Bestand der jetzigen Versorgungseinrichtungen nicht mehr auf Dauer gesichert und es ist ein Qualitätsverlust bei der Lebensmittelversorgung zu befürchten. Auch im Hinblick auf das zu erwartende Bevölkerungswachstum von Oberaudorf muss jetzt gehandelt werden um die optimale Versorgung der Bürger/innen zu garantieren.


Zudem verweist der Bürgermeister auch auf das Orts- bzw. Verkehrsentwicklungskonzept für Oberaudorf vom Büro Hohmann und Steinert, indem Experten die nun zu Debatte stehende Fläche für die Entwicklung von Gewerbe- und Versorgung als ideal bewertet haben, gerade weil diese Fläche im Innenbereich von Oberaudorf liegt und gut an das Ortszentrum angebunden werden kann.

In der anschließenden Debatte setzt sich die kontroverse Diskussion aus dem vorherigen Tagesordnungspunkt fort. In zahlreichen Wortmeldungen werden die Notwendigkeit der Sicherung der örtlichen Nahversorgung mit den dadurch befürchteten negativen Auswirkungen abgewogen.

Unter anderem wird die große Flächenversiegelung genannt, die bei einer Bebauung des Gschwendtner Feldes entstehen würde. Auch eine Zunahme des Verkehrs im betroffenen Bereich wird als bedenklich empfunden. Vor allen wird aber vor einer Schwächung der Gewerbebetriebe im Ortszentrum gewarnt, die durch eine Verlagerung des Kundenstroms in die neunen Geschäfte erfolgen könnte.

Dagegen wurden wiederum Argumente vorgebracht, die das Vorhaben unterstützen. Gerade die Lage des Grundstücks im Innenbereich lässt eine gute Anbindung an die Ortsmitte erwarten. Eine fußläufige Erreichbarkeit ist gegeben. Davon könnten auch die bestehenden Geschäfte profitieren. Das Vorhaben entspricht genau den Zielen für eine geordnete Ortsentwicklung. Zur Sicherung der Nahversorgung müssten keine Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden. Aufgrund der Bereitschaft des Grundstückseigentümers könnten Gestaltungs- und Entwicklungswünsche der Gemeinde umgesetzt werden.

Im Verlauf der Diskussion wurde aber allgemein deutlich, dass bei Umsetzung einer Erschließung des Gschwendtner Feldes noch zahlreiche Aufgabenbereiche geprüft werden müssen. U.a. sind umfangreiche Untersuchungen über die Auswirkung auf den innerörtlichen Straßenverkehr erforderlich. Die weitere Vorgehensweise soll stets mit einer ausführlichen Bürgerbeteiligung einhergehen. Die Beschlussvorschläge werden auf Wunsch des Gremiums abgeändert.

Beschluss 1

Der Gemeinderat sieht keine Notwendigkeit mit Bauleitplanerischen Maßnahmen in die jetzige Nahversorgungsstruktur einzugreifen. Die Verwaltung wird beauftragt keine weiteren Schritte zu unternehmen. Zudem soll das bisherige Gewerbegebiet auf einen potentiellen Standort untersucht werden.

Die Gemeinderatsmitglieder Götze, Herm und Mermigkas haben mit „Ja“ abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Gemeinderat möchte die Nahversorgung in Oberaudorf zukunftssicher aufstellen. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen bauleitplanerischen Schritte für das Flurstück 364 Gemarkung Oberaudorf und das bestehende Gewerbegebiet, in die Wege zu leiten. Gleichzeitig muss eine entsprechende Verkehrsplanung in Auftrag gegeben werden. Das neue Nahversorgungsgebiet muss Hand in Hand mit einer baulichen Aufwertung des Innendorfs von Oberaudorf erfolgen. Generell ist eine Stärkung des Innendorfs neben einer umfassenden Nahversorgung das gesetzte Ziel des Gemeinderates. Der Gemeinderat empfiehlt zusätzlich für die Gestaltung der betreffenden Flächen eine angemessene Bürgerbeteiligung durchzuführen, dies beinhaltet auch das Innendorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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5. Klärschlammentsorgung; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Bedingt durch den altersbedingten Ausfall der Siebbandpresse im Jahr 2017 konnte der Faulschlamm nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll an der Kläranlage entwässert werden und wurde seither unter beträchtlichen Mehrkosten über die Kläranlage (KA) Rosenheim entsorgt.

Im Februar 2021 ist die neue Schlammpresse in Betrieb gegangen. Derzeit befindet sich die Kläranlage jedoch in einer Übergangslösung, da noch nicht alle Anlagenteile in Betrieb sind. Daher sind Änderungen in Konsistenz und Menge des Faulschlamms noch möglich. Dieser Faulschlamm wird derzeit in einem neu errichteten Bunker zwischengelagert.

Da die KA Rosenheim (und die meisten Nachbarkläranlagen) ihren Schlamm über eine Verbrennung im Zementwerk Rohrdorf entsorgt, wurde zunächst hier angefragt. Nach einer Videokonferenz wurde ein Angebot über die Entsorgung von zunächst ca. 200 t Klärschlamm zugesichert, was ca. 75 % des erwarteten Jahres-Gesamtaufkommens der Kläranlage Oberaudorf entspricht. Eine regionale Entsorgung wäre somit bis zum Herbst sichergestellt. Längerfristige Zusagen waren leider nicht zu bekommen.

Wie Rückfragen beim Büro DAK und Nachbarkläranlagen bestätigten, sind die Entsorgungspreise seit 2017 überdurchschnittlich stark gestiegen. So liegt uns u.a. noch ein Angebot der Firma Mühlberger vom Februar 2020 über 146 € je Tonne zzgl. MwSt. vor. Das Angebot der Rohrdorfer Zement AG über netto 112.- €/je Tonne, incl. Transport ist daher als günstig zu bezeichnen.

Es ist beabsichtigt, zumindest übergangsweise den Faulschlamm in Rohrdorf zu entsorgen. Im Sommer/ Herbst 2021 sollen sodann weitere Angebote mit dem Ziel einer langfristig geordneten und sicheren Entsorgung eingeholt werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck nimmt wieder an den Beratungen und Abstimmungen teil.

Zum Sachverhalt gibt es keine Fragen. Es erfolgt sogleich die Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Transport und der Verbrennung des Klärschlamms im Zementwerk Rohrdorf bis auf weiteres zu. Nach Angebotsablauf ist eine erneute Kostenermittlung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2021 ö informativ 6
Datenstand vom 31.03.2021 09:35 Uhr