Datum: 11.07.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23. März 2017
2 Halbjahresbericht
3 Jahresabschluss 2016
4 Abwasserbeseitigung- Sachstände, Vorgehensweise Schlammpresse
5 Ausbau der Breitbandversorgung- Sachstände
6 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 23. März 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss 2. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 11.07.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Protokolle der letzten öffentlichen Sitzungen vom 23.03.2017 waren vorab bekannt gegeben worden. Der BGM fragt ob Änderungen gewünscht werden.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt den Protokollen ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Halbjahresbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss 2. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 11.07.2017 ö informativ 2

Sachverhalt

I. Abweichungen Ergebnis 2016 zum Plan
Im Haushaltsplan 2016 wurden Annahmen hinsichtlich des Jahresergebnisses 2016 getroffen. Nahezu alle Haushaltspositionen entsprechen im Rahmen der üblichen Schwankungsbreiten den Annahmen. Wesentliche Abweichungen ergeben sich bei den Pensionsrückstellungen für den ehemaligen Werkleiter. Auf Grund einer Sonderregelung wurde auf eine Passivierung der derzeitigen Ansprüche (ca. 103 TEUR) verzichtet. Dies führt handelsrechtlich zu einer Ergebnisverbesserung, hat steuerlich jedoch keine Auswirkung. Ferner sind in 2016 u.a. durch den Bau der Trißlbrücke, insbesondere jedoch durch die Verbuchung der Maßnahme Mühlau als Unterhalt und nicht als Neuanlage, deutlich erhöhte Unterhaltsaufwendungen angefallen, was sich ergebnismindernd auswirkt, aber zu Steuerrückerstattungen, bzw. Steuervermeidungen führt. Im Einzelnen ist festzuhalten:
Strom: Ergebnis Plan:                - 13 TEUR;        Ist +87 TEUR
Wasser: Ergebnis Plan:                -144 TEUR; Ist: -170 TEUR
Beteiligungen: Ergebnis Plan:        -17 TEUR;        Ist: -18 TEUR
 
II: Voraussichtliche Änderungen in den Haushaltsansätzen 2017
EDV und Telefonanlage: insgesamt waren 95 TEUR vorgesehen. Von der Komuna wurden Forderungen in Höhe von derzeit ca. 25 TEUR angemeldet, was zu einer Überschreitung von ca. 20 TEUR führen würde. Derzeit finden Gespräche hinsichtlich der Berechtigung der Forderungen statt.
Herbststraße Strom: In den Nachverhandlungen mit den Bauwerbern musste zugestanden werden, dass die kompletten Leitungsarbeiten durch die Gemeinde-werke zu tragen sind. Dadurch ist mit Mehraufwendungen in Höhe von ca. 30 TEUR (Plan: 30 TEUR) zu rechnen.
Herbststraße Wasser: Im Zuge der Planungsarbeiten hat es sich als sinnvoll erwiesen, auch die Leitungen im Bereich Herbststraße OST zu erneuern, was ursprünglich nicht vorgesehen war. In Verbindung mit Mehrkosten innerhalb des Baugebiets wird mit Mehrkosten von insgesamt 20 TEUR (Plan: 25 TEUR) gerechnet.
WL Mühlau: Gegenüber der Ausschreibung haben sich Mehrkosten von 30 TEUR, jedoch gegenüber dem Haushaltsansatz Minderkosten von 10 TEUR ergeben. Jedoch wird wegen der fehlenden Beteiligung der Gemeinde Kiefersfelden für den 2. Bauabschnitt mit einer Kostensteigerung von 130 auf 150 TEUR gerechnet. Diese Maßnahme soll jedoch erst 2018 und nicht, wie geplant in 2017 ausgeführt werden.
Es ist beabsichtigt die Einzäunung Haslachquellen erneut auf 2018 zu verschieben.
Ebenso verschoben werden sollen Verbesserungsmaßnahmen im Schutzgebiet Mühlau.
Elektromobilität: Die Umsetzung im Rahmen des Euregioprojektes verschiebt sich auf mindestens 2018.
Trafostationen: Die Station Hoffeld wurde fertig umgerüstet. Die Station Frühlings-straße soll noch in 2017 fertig gestellt werden. Derzeit ist offen, ob noch mit einer dritten Station begonnen werden kann. Wenn nein, würden ca. 35 TEUR Haushaltsmittel frei.
Leider liegen immer noch keine Schlussrechnungen für die Bauabschnitte Bahnhofs-allee bis Reisacher Straße vor.
III. Sonstige Vorkommnisse, Berichtspunkte
EON Blindleistungskompensation: Mit Ausnahme von Kiefersfelden und Oberaudorf haben alle angefragten Werke in den letzten Monaten eine Aufforderung erhalten, Maßnahmen gegen kapazitive Blindleistungen zu treffen, alternativ sich mit entsprechenden Summen an Maßnahmen der EON zu beteiligen. Hintergrund ist der, zunehmend nicht mehr beherrschbare Anstieg der Blindleistungen. Ursache hierfür sind die in den letzten Jahrzehnten vorgenommenen Erdverkabelungen, in Verbindung mit dem massiven Zubau an PV- Anlagen und elektronischen Bauteilen, wie LED Lampen. Dadurch treten die früher beanstandeten induktiven Blind-leistungen in den Hintergrund. Interne Auswertungen haben gezeigt, dass auch Oberaudorf erheblich betroffen ist. Erste Kostenschätzungen belaufen sich auf Summen von ca. 300 TEUR. Gespräche mit Nachbarwerken und Fachfirmen wurden aufgenommen.
Ladeinfrastruktur: Der Ausbau der Ladekapazitäten in Verbindung mit Euregio verzögert sich. Voraussichtlich im Herbst ergeht ein neuer Förderaufruf zur Erlangung von Zuwendungen, die nicht uninteressant sind. Das ganze läuft nach dem Windhundprinzip ab, nur der schnellste erhält Mittel. Es stellt sich die Frage nach einem möglichen Interesse seitens der Gemeinde.
Autobahn- Errichtung des Lärmschutzwalls: Es hat sich gezeigt, das unmittelbar unter einem geplanten Bohrpfahl eine Hauptwasserleitung verläuft. Derzeit laufen die Gespräche mit dem Ziel einer Lösung, bzw. der Frage des Kostenträgers.
Nach Gesprächen mit der Autobahndirektion Süd hat sich dies bereit erklärt, die bestehenden Leerrohre durch zwei, mit einem Kopfbalken verbundene Bohrpfähle zu überbrücken.
EDV: Die Umstellung bereitet erheblich Probleme, welche voraussichtlich erst mit Arbeitsaufnahme des neuen Mitarbeiters zum 01.09. sukzessive behoben werden können. Anschließend sollte das Hauptaugenmerk auf der Datensicherheit liegen. Erst danach sind weitere, dringend anstehende Anforderungen, wie eine neue Homepage zu bewältigen.
Telefonverträge: Es ist beabsichtigt alle Telefonverträge, auch die der Hochbehälter und Pumpstationen einheitlich auf die Telekom umzustellen.
Boni für Geräteneukauf: Im letzten Jahr wurden erneut gut 4 TEUR an Kunden für, im Ort erworbene Neugeräte ausgeschüttet. Die Aktion wird fortgesetzt.
Neubau PV Anlagen: Der Preisverfall an den Herstellermärkten hat, verbunden mit einem Anstieg der Strompreise zu einem deutlichen Anstieg von PV- Anlagen geführt, oft in Verbindung mit Batteriepuffern. Insbesondere am Berg (hier: Zimmerau) kann dies zu Schwierigkeiten, bis hin zum Neubau einer Trafostation führen.
Zusammenarbeit Kiefersfelden: Es liegen zwei Angebote vor. BGM Gruber hat in der letzten Sitzung des WA bekannt gegeben, eine WP Kanzlei mit  Voruntersuchungen hinsichtlich einer möglichen Zusammenarbeit beauftragen zu wollen. Dies fand die Zustimmung des Gremiums.  Gedacht ist an eine Abwicklung mit Fördermitteln zur interkommunalen Zusammenarbeit. Das weitere Vorgehen bedarf jedoch nochmaliger Gespräche.
Zweckvereinbarungen mit Kiefersfelden: Beide Gemeinden versorgen abwechselnd Gebäude in der Nachbargemeinde (z.B. Am Mühlbach und entlang der Mühlauer Straße). Dies erfolgt derzeit ohne rechtliche Grundlage. Entsprechende Vertragsentwürfe wurden Kiefersfelden vor einem Jahr zugemailt. Der GL hat nunmehr eine zügige Bearbeitung zugesichert. Die Verträge bedürfen der Zustimmung des GR.
Stromsteuer: Der Prüfer des Hauptzollamtes ist den Vorstellungen der Werkleitung nach einer Befreiung bis Ende 2016 nur bedingt bis 01 05.2016 gefolgt (Anweisung des BMF). Dies deckt sich nicht mit der Rechtsauffassung der Werke, bzw. mit entsprechenden Stellungnahmen aus anderen Werken. Die Differenzsumme liegt bei ca. 25 TEUR. Es stellt sich die Frage nach der weiteren Vorgehensweise.
Probeentnahme Mühlau: Im Herbst startet die Gemeinde Kiefersfelden eine Probeentnahme aus dem Schutzgebiet Mühlau. Ziel ist die Klärung der Frage, ob deutlich erhöhte Entnahmemengen, wie sie zur Versorgung der Gesamtgemeinde erforderlich wären, negative Auswirkungen auf die Umgebung haben könnten.
Neubau Heizung, Einbau Lager: Der Heizungsaustausch erfolgt planmäßig und im Kostenrahmen. Mehraufwendungen könnten sich infolge erhöhter Brandschutzanforderungen bei den Leitungsdurchführungen ergeben. Die Besichtigung durch einen Brandschutzgutachter hat ergeben, dass der Einbau eines Zwischenbodens im ehemaligen Kellereigewölbe zu erheblichen Brandschutzauflagen führen würde. Der Einbau eines Zwischenbodens wird daher nicht mehr weiter verfolgt. Der jetzige Keller soll jedoch als Lagerraum ertüchtigt werden.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die über einstündigen Ausführungen zur Kenntnis. Rückfragen gibt es insbesondere zum Thema Abrechnung Herbststraße. Hier wird im Nachgang klargestellt, dass im Bereich Wasser alle anfallenden Kosten, also auch die Verlegung im öffentlichen Grund, gemäß Vertrag vom Bauwerber getragen werden.
BGM Wildgruber erläutert den Sachstand Elektromobilität und die Ablehnungsgründe für das Euregioprojekt und gibt zugleich einen Ausblick, das Projekt möglichweise doch zu retten. Eine breite Aussprache gibt es zur Frage, ob  mögliche weitere Zuwendungen beantragt werden sollten. Hierzu erläutert der WL zunächst die möglichen Kosten und ihre Abhängigkeit vom Standort und der installierten Leistung, sowie die möglichen Zuwendungen hierfür. Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht, so der WL, seien die Ladestationen derzeit nicht sinnvoll zu betreiben. Schließlich besteht Einvernehmen, das Thema nochmals im GR zu behandeln.

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3. Jahresabschluss 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss 2. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 11.07.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2016 mit Teilbilanzen, Anlagevermögen, Anlagenspiegel und Lagebericht wurde den Gemeinderäten rechtzeitig vorab bekannt gegeben.
Der gesamte Jahresüberschuss bleibt mit einem Jahresfehlbetrag von 101 TEUR deutlich hinter dem letztjährigen Ergebnis mit 430.668,95 € Überschuss zurück. Ursachen sind insbesondere der Wegfall des Sondereffekts ‚Auflösung von Rücklagen‘ im VJ (217 TEUR), die schlechteren Beteiligungsergebnisse (u.a. Hocheck: -102 TEUR), sowie die erhöhten Unterhaltsaufwendungen (+439 TEUR). Dem stehen insbesondere Steuerrückzahlungen, bzw. Steuerersparnisse (-116 TEUR) und geringere Konzessionsabgaben (-66 TEUR) gegenüber.
Die Bilanzsumme sinkt auf 8.078.528,34 € (VJ: 8.396 TEUR). So wurden Altanlagen, die nicht mehr in Betrieb sind ausgebucht (-164 TEUR), bzw. 91 TEUR auf Beteiligungen (Hocheck) abgeschrieben.
Ansonsten wird auf den umfangreichen Lagebericht verwiesen.

Diskussionsverlauf

Nachdem alle Unterlagen bereits vorab zugegangen waren und wesentliche Fragen bereits unter dem TOP Halbjahresbericht behandelt worden waren kommt es nur zu einer kurzen Aussprache.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den Jahresabschluss 2016 zur Kenntnis. Es werden keine Einwendungen erhoben oder Änderungen angeregt. Dem Gemeinderat wird empfohlen, den  Abschluss nach Prüfung durch die Kanzlei Butz, sowie durch die interne Prüfung, in der vorgelegten Form festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 100.642,21 €  mit den bestehenden Rücklagen zu verrechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Abwasserbeseitigung- Sachstände, Vorgehensweise Schlammpresse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss 2. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 11.07.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Kanal: Die beauftragten Sanierungsarbeiten werden derzeit planmäßig durchgeführt.
Pumpstationen: Alle Pumpstationen wurden in den letzten Jahren an das Fernwirksystem angeschlossen, mit der Ausnahme der Station in der Mühlbergstraße. Hier wurde auf Grund der hohen Kosten (ca. 20 TEUR), sowie der geringen Bebauung bisher auf eine Nachrüstung verzichtet. Zwischenzeitlich wurden alle Parzellen bebaut und die Auslastung ist entsprechend gestiegen. Die Station verfügt über ein optisches Warnsystem. Es stellt sich die Frage der Nachrüstung.
Alle Stationen sind aus Gründen der Versorgungssicherheit mit zwei Pumpen ausgestattet, mit Ausnahme der Sportplatzstation. Diese entsorgt keine Wohngebäude, aber das Tennisland, Sportheim, Jugendhaus und Bergwacht. Die Kosten für eine weitere Pumpe würden knapp 5 TEUR betragen.
Kläranlage- Hier Schlammpresse: Die Schlammpresse ist seit einer knappen Woche defekt, womit derzeit keine Schlammentwässerung möglich ist. Reparaturversuche blieben ohne Erfolg. Auf Grund des Alters der Anlage ist vom Hersteller keine Hilfe zu erwarten (laut tel. Auskunft). Vermutlich gibt es auch bundesweit keine vergleichbare Anlage mehr. Derzeit laufen die Bemühungen, belastbare Zahlen für mögliche Alternativen zu erhalten.
Lohnentwässerung: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit den Schlamm durch Fremdfirmen entwässern zu lassen (Beispiel: Bad Feilnbach). Neben den Kosten sind jedoch die Mengen problematisch. Die Lohnentwässerer sind i.d.Regel auf hohe Durchsätze ausgelegt, was entsprechende Speichervolumina bedingt, die bei uns nicht vorhanden sind.
Abtransport in eine andere Kläranlage: Theoretisch kämen u.a. Kiefersfelden, Brannenburg oder Rosenheim in Betracht. Aus praktischen Überlegungen heraus (Rosenheim übernimmt z.B. bereits Neubeuern) wurde insbesondere in Rosenheim nachgefragt. Die Menge wäre kein Problem. Zur Frage der dortigen Einspeisung und möglicher Kosten sind jedoch Analysen des Faulturmwassers erforderlich, die in den nächsten Tagen erstellt werden. Ergänzend werden Angebote für die Transporte eingeholt.
Vorgezogene Neubeschaffung: Für die neue Kläranlage waren ein Dekanter und eine neue Schneckenpresse vorgesehen. Diese könnten vorgezogen beschafft und anschließend weiter verwendet werden. Für diese Anlagen gibt es jedoch Lieferzeiten, zzgl. der für Ausschreibung, etc. benötigten Zeiten. Daher wären Übergangslösungen erforderlich.
Abschließend  wird darauf hingewiesen, dass es Überlegungen gibt, insbesondere vor dem Hintergrund fehlender langfristiger Vorgaben durch den Gesetzgeber, möglicherweise eine langfristige Bindung mit Rosenheim einzugehen. Hier käme ev. die Belieferung mit einem voreingedickten Schlamm in Frage. Der Vorteil läge darin, die mögliche Problematik der Schlammentsorgung oder Trocknung nach Rosenheim auslagern zu können.
Derzeit sind Aussagen hinsichtlich der möglichen Kosten problematisch. Voranfragen zeigen einen Transportpreis von ca. 200 -300.- €/m³. Die Kosten in Rosenheim sollten sich, je nach Analyseergebnis auf ca. 10 - 17 €/m³ belaufen. Es ist von ca. 1.500.- m³/a auszugehen. Derzeit betragen die Kosten der Schlammentsorgung ca. 20- 25.- TEUR/ a.
Kläranlage Rechenanlage: Vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Baupreise wurden die Planungen der Kläranlage mit dem Ing. Büro hinsichtlich der  Kosten nochmals erörtert. So stellt die Planvariante mit einem vorgeschalteten Rechen aus Sicht aller, an der Planung Beteiligten die technisch beste Variante dar. Aus Kostengesichtspunkten wäre ein ebenerdig, nach den Pumpen aufgestellter Rechen günstiger (Berechnung soll zur Sitzung vorgelegt werden).
Gemäß Fachliteratur kann auch mit einem nachgeschalteten Rechen gearbeitet werden. Auswirkungen könnten erhöhte Verzopfungen oder kürzere Standzeiten der Pumpen sein.
Eine Berechnung hat Kostenunterschiede von brutto ca. 230 TEUR ergeben, was bei üblichen Abschreibungen und kalkulatorischen Verzinsungen eine Summe von ca. 10 TEUR/a ergibt.
Es wird daher empfohlen, die Planungen entsprechend zu ändern.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen, begleitet von zahlreichen Rückfragen, zur Kenntnis.
Zur Frage der Ertüchtigung der Pumpstationen werden insbesondere die möglichen Risiken hinterfragt, welche nach Ausführung des WL jedoch gering seien. Auch im Hinblick auf die steigende Kostensituation Kläranlage ergehen sodann die nachfolgenden Beschlüsse.
Hinsichtlich des Klärschlamms besteht Einigkeit, zunächst eine Entsorgung über Rosenheim anzustreben. Auch in der Planung sollten die Anlagen zumindest räumlich berücksichtigt werden. Es besteht jedoch ein Konsens, die Beschaffung einer neuen Presse zunächst hinauszuschieben. Eine endgültige Entscheidung sollte bei der Vorstellung der Gesamtanlage im Herbst fallen.
Hinsichtlich der Rechenanordnung gibt es zunächst Fragen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen für den späteren laufenden Betrieb. Hierzu gibt der WL technische Erläuterungen und verweist darauf, dass diese Planänderung die Hebeanlagen betreffen würde, welche zwar für diesen Zweck ausgelegt seien, ein erhöhter Unterhaltsaufwand jedoch nicht ausgeschlossen werden könne. Jedoch stünde dieser in keiner preislichen Relation zu den Einsparungen.

Beschluss 1

Der WA beschließt derzeit auf eine Nachrüstung mit einer Fernwirkanlage zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der WA beschließt derzeit keine Pumpe nachzurüsten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der WA beschließt die geänderte Pumpenanordnung in die Planung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Ausbau der Breitbandversorgung- Sachstände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss 2. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 11.07.2017 ö informativ 5

Sachverhalt

Bundesförderprogramm (Masterplan):
Mit Schreiben vom 13.04.2017 hat die Gemeinde Oberaudorf die Zulassung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für dieses Paket erhalten. Wie berichtet soll im Rahmen dieses Programms ergänzend eine Untersuchung hinsichtlich möglicher ‚HOT Spot‘ Standorte erfolgen. Demnächst sollen in Regensburg entsprechende Vorgespräche stattfinden.
Bayrisches Förderprogramm:
Nach Gesprächen mit der Reg. v. OBB. sind Abstimmungsgespräche mit der Telekom vorzunehmen. Hintergrund ist der Bereich zwischen Agg und Behamgrub. Auslöser ist die derzeitige Haltung des Eigentümers, insbesondere die Telekom nicht in sein Grundstück zu lassen. Derzeit laufen die Gespräche mit dem Eigentümer, sowie mit der Telekom. 
Ergänzend wurde in das bayrischen Breitbandförderung der ‚Höfebonus‘ aufgenommen. Im Rahmen dessen werden durch die Staatsregierung weitere Finanzmittel bereitgestellt, um insbesondere Gemeinden mit starker Zersiedelung einen höheren Flächendeckungsgrad zu ermöglichen. Zu beachten ist dabei, dass es sich um eine Ausweitung des Förderhöchstbetrages handelt, nicht um eine Anhebung des Fördersatzes. Hier bleibt es für Oberaudorf bei 80 %. Sollte also der alte Förderhöchstsatz ausgeschöpft sein, was jedoch nicht der Fall ist, stünden somit weitere Mittel bereit, um im Rahmen der bisherigen Bedingungen ggf. weitere Ortsteile anbinden zu können.

Diskussionsverlauf

Insbesondere die Gründe für die derzeitige Zutrittsverweigerung und mögliche Abhilfen werden in, sich im nicht-öffentlichen Teil fortsetzenden Debatte erörtert. Von Seiten der Verwaltung wird der Hoffnung Ausdruck gegeben, ein einvernehmliches Ende herbeiführen zu können.

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6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss 2. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 11.07.2017 ö informativ 6

Sachverhalt

Sturmschäden:
Die verstärkte Gewittertätigkeit der letzten Tage führte zu zahlreichen Störungen. U.a waren Ausfälle infolge von Blitzeinschlägen im Hochbehälter Ried und der Pumpstation Trißl zu beheben.
Durch die lokalen Sturmböen im Bereich Luegsteinsee kam wurden Bäume umgerissen und die Freileitung mehrfach abgerissen. Dadurch kam es in der Folge zu einem massiven Feuerwehreinsatz. Es handelt sich bereits um die dritte Störung in diesem Bereich in diesem Jahr. Nach Zustimmung durch den Grundeigentümer soll massiv ausgeholzt werden. Überlegungen hinsichtlich einer Erdverkabelung wurden bereits angestellt, sind jedoch, nicht zuletzt wegen der gemeinsamen Umsetzung mit der Wasserleitungserneuerung nur sehr schwer umsetzbar.

Datenstand vom 10.11.2017 10:01 Uhr