Datum: 26.09.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Breitbandversorgung; Aufbau eines gemeindlichen W-LAN-Netzes (Vorstellung Fa. IKT)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
Ausgangspunkt ist das bundesdeutsche Förderprogramm- hier: Leistungsbild: Gigabitgesellschaft- für welches die Gemeinde einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt bekam. Darin ist eine 100% ige Förderquote für Ausgaben bis zu 50.000,- € bo. vorgesehen. Ein Teil dieses Paketes wurde bereits im WA behandelt. Dies sieht u. a. eine Abschätzung der möglichen Kosten für Ortsteile vor, welche derzeit noch nicht ausgebaut werden. Diesbezüglich ist vorgesehen, die Schritte im bayerischen Breitband-Förderverfahren incl. „Höfebonus“ durchzuführen. Die entsprechenden Leistungen des Ingenieurbüros sind in den 50.000,- € enthalten.
Ferner soll ein Glasfaser-Masterplan zum Anschluss eines jeden Gebäudes der Gemeinde Oberaudorf an ein Glasfasernetz erarbeitet werden, um die mögliche Leerrohrverlegung bei weiteren Infrastrukturmaßnahmen besser steuern zu können. Die Gesamtkosten hierfür sind mit knapp 30.000,- € no. veranschlagt.
Es ist vorgesehen für den Restbetrag von ca. 10.000,- € no. ein W-LAN Konzept für die Gemeinde zu erarbeiten. Dafür soll, für noch festzulegende Standorte im Kernbereich von Oberaudorf, eine Analyse möglicher Versorgungsbereiche mit einem Vorschlag für geeignete Access-Point Standorte durchgeführt werden, um eine Grobkostenplanung incl. Betriebskosten zu ermöglichen.
Diese Kosten sind Basis für mögliche weitere Überlegungen. Die Grundlagen hierzu, sowie weitergehende Anwendungsmöglichkeiten, WLAN- Features, etc. soll ein Vertreter der beauftragten Fa. IKT, Regensburg, vorstellen. Von der Tourist- Info werden folgende Standorte vorgeschlagen:
WLAN Hotspots - oberste Priorität
• Rathausplatz + Haus des Gastes
• Kurpark
• Infopavillon an der Autobahn
WLAN Hotspots - zum Prüfen
• Bahnhof
• Talstation Bergbahn Hocheck
• Bergstation Bergbahn Hocheck
• Musikpavillon Niederaudorf
• Kloster Reisach
• Talstation Waldkopflift Sudelfeld
• Talstation Achtersessel Grafenherberg
WLAN Hotspots - nicht empfehlenswert / bedenklich
• Luegsteinsee (Badegäste - Diskussion Freibäder)
• Badeseen generell (Badegäste - Diskussion Freibäder
Diskussionsverlauf
In seiner Einleitung begrüßt der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber die Vertreter der Fa. IK-T Innovative Kommunikations-Technologien, Herrn Prechtl (Dipl.-Ing. FH, Dipl.-Wirt. FH) und Herrn Hess. Sodann übergibt er das Wort dem Leiter der Gemeindewerke Herrn Michael Schmid. Dieser erläutert anhand der Beschlussvorlage ausführlich den Sachstand. Herr Prechtl informiert anhand einer eigenen Präsentation ebenfalls ausführlich das Projekt „öffentliche WLAN-Netze“.
Frau von Keudell vertritt die Auffassung, dass die Umsetzung des vorgestellten Projekts aktuell wegen des Ausbaus der Funknetze nicht mehr notwendig sei. Zudem kann die Gemeinde Oberaudorf daraus keinen Mehrwert erzielen.
Herr Baumann bittet um Auskunft darüber, ob bei Wechsel der Örtlichkeit (z. B. Fußgänger) bei jedem neuen „Hot-Spot“ ein separates Einloggen erforderlich ist. Dies wird von Herrn Prechtl verneint.
Herr Hellmeier erkundigt sich, ob sich bei Umsetzung und Nutzung eines öffentlichen WLAN-Netzes auch Daten über Nutzerverhalten (z. B. Quantität, Auskunftsbereiche u. ä.) gewinnen ließen. Dies wird von Herrn Prechtl bestätigt.
Herr Klaus Förster bezweifelt ebenso die Notwendigkeit der Umsetzung des Projektes und schlägt vor, sich bei anderen Tourismus-Gemeinden entsprechend zu informieren.
Der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber verweist darauf, dass die gemeindliche Homepage (mit Tourist-Information) der Überarbeitung bedarf.
Herr Magnus Waller würde die Umsetzung des Projektes begrüßen, regt aber an, Gastro- und Tourismus-Betriebe entsprechend einzubinden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt das Angebot der Fa. IKT vom 28.8.2017 über
39.648,- € no. an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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3. Neubau Kläranlage Oberaudorf; Vorstellung der aktuellen Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2017
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Entwurfsplanung wird vorgelegt und es ist darüber zu beraten, bzw. ist über eine Freigabe zu beschließen.
Eingeflossen sind die Eindrücke aus den, teilweise gemeinsam mit Vertretern des Gemeinderates durchgeführten Betriebsbesichtigungen anderer Anlagen, Gespräche mit Vertretern der Fachbehörden, Auswertungen aus Aufzeichnungen, jedoch insb. Entwicklungen der letzten Zeit. Hier ist insbesondere die Preisentwicklung auf dem Baumarkt hervorzuheben. Die ursprüngliche Kostenberechnung stammt aus 2015. Derzeit wird mit einer Fertigstellung in 2020 gerechnet. Wegen der teilweise drastischen Verteuerung wurde die Planung auf mögliche Einsparpotentiale hin untersucht. So wurde z.B. die Lage des Rechens geändert.
Ferner ist altersbedingt die Schlammentwässerung dauerhaft ausgefallen. Es ist zu überlegen, in wie weit die derzeitige Übergangslösung mit einer Abfuhr nach Rosenheim dauerhaft beibehalten werden sollte und ob eine mögliche Nachrüstung z.B. der Schlammpresse in der Planung berücksichtigt werden soll. Gleiches gilt für die Fäkalannahme. Auch hier wäre eine dauerhafte Lösung über die Kläranlage Rosenheim vorstellbar. Die Entscheidungen über ‚selber machen‘, dauerhaft auslagern, oder zumindest hinsichtlich der Nachrüstbarkeit vorsehen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Planungen und die Kosten, bzw. ggf. auch auf das Satzungsrecht (Fäkalschlammsatzung).
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erteilt dieser Herrn Dipl.-Ing. Aigner von der Fa. Dünser & Partner das Wort. Anhand einer aktuellen Präsentation (vgl. Anlage 1 zu diesem Protokoll) erläutert dieser ausführlich die letzten Untersuchungen mit Änderungsvorschlägen gegenüber dem Vorentwurf von 2015. Der Leiter der Gemeindewerke Oberaudorf, Herr Werkleiter Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) berichtet über die Möglichkeit zur künftigen Entsorgung des Fäkalschlamms (Fremdentsorgung) und des Klärschlamms.
Aufgrund der Tatsache, dass heute eine neue Kostenschätzung vorgestellt wird, welche sich gegenüber den bisherigen Kostenschätzungen um ca. 1,1 Mio. € erhöht hat, entwickelt sich eine angeregte Diskussion hinsichtlich der Kostensituation. Die Erhöhung ergibt sich allein aus der Tatsache, dass sich insbesondere die Baupreise in den letzten Jahren erhöht haben. Auf diese Tatsache wurde bereits früher immer wieder hingewiesen. Der Umsetzungszeitrahmen verschiebt sich, so dass mit einer Fertigstellung der Maßnahme frühestens im Herbst 2020 gerechnet werden muss.
Herr Henning Bruhn empfindet die Präsentationen der bisherigen Kostenschätzung als unseriös und beklagt, dass seiner Ansicht nach nicht auf die Möglichkeit von Kostensteigerungen durch Anhebung von Baupreisen hingewiesen wurde. Ausweislich alter Sitzungsunterlagen wurde jedoch stets darauf hingewiesen, dass mögliche Preiserhöhungen nicht berücksichtigt seien. Herr Hans-Georg Kloo vertritt dieselbe Auffassung.
Herr Klaus Förster empfiehlt, die Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich auf geeignete Weise über die Kostenerhöhungen zu informieren.
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat die Annahme des heute vorgelegten Planungsentwurfs. Auf die Errichtung einer Fäkalschlamm-Annahmestation wird verzichtet. Die Firma Dünser & Partner erhält den Planungsauftrag für die heute vorgestellte Maßnahme. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Abwasserbeseitigungsanlage Oberaudorf; Abschluss einer Vereinbarung zur Entsorgung des anfallenden Klärschlamms bis 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt
Altersbedingt ist die vorhandene Schlammpresse in der Kläranlage ausgefallen. Eine Reparatur ist nicht mehr sinnvoll möglich. Der WA hat sich in seiner letzten Sitzung für eine Lieferung des Rohschlamms nach Rosenheim ausgesprochen.
Zwischenzeitlich wurden Schlammanalysen erstellt und erste Probelieferungen nach Rosenheim transportiert. Die Abwicklung selbst ist unproblematisch. Kostenberech-nungen und Angebotseinholungen haben ergeben, dass, auch in Anbetracht der Lieferzeiten neuer Anlagen und der erforderlichen Umbaukosten, der vorgezogene Einbau neuer Anlagenteile unwirtschaftlich ist.
Es liegen Vereinbarungen mit der Kläranlage Rosenheim und einem Transporteur vor. Derzeit wird von einem Entsorgungsvolumen von ca. 2.000 m³/a ausgegan-gen, also von Gesamtkosten von ca. 40.000.-€/a no. (180.000.- € über gesamte Laufzeit). Die bisherigen Schlammentsorgungskosten betrugen ca. 20.000.-€/a. Die Vereinbarung mit Rosenheim sieht Preise in Abhängigkeit von der TS vor, d.h. vergütet wird die Schmutzfracht und nicht das Volumen. Nicht berücksichtigt in der Kostendarstellung sind erwartete deutliche Kostensteigerungen in der Schlamm-entsorgung auf Grund der neuen Klärschlamm-verordnung, Energiekosten- und Aufwendungen für Fällmittel, AfA, sowie eingesparte Arbeitszeiten.
Die neuen Vereinbarungen sind auf längerfristig angelegt (Ende 2021), da grundsätzlich eine Beibehaltung dieses Verfahrens erwogen werden sollte. Damit würden Investitionskosten in Höhe von ca. 250.000.-€ entfallen und die Gemeinde müsste sich um die Schlammproblematik keine Sorgen machen (Rosenheim entsorgt derzeit nach Rohrdorf, was für Oberaudorf wegen TS nicht möglich ist).
Mit einem Anstieg der Preise innerhalb der Vertragslaufzeit ist zu rechnen (Energiekosten, steigende Umweltauflagen, Maut).
Diskussionsverlauf
Nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erläutert der Werkleiter der Gemeindewerke Oberaudorf, Herr Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) ausführlich Sachverhalt und Beschlussvorschlag. Dabei verweist er auf die, gegenüber der Sitzungsvorlage deutlich erhöhten Mengen von derzeit ca. 5.000 m³ / a.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den Verträgen mit der Kläranlage Rosenheim und der Fa. Mühlberger zu. Die Vertragsdauer sollte auf eine Laufzeit bis 2020 mit Verlängerungsoption von einem Jahr ausgelegt sein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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5. Vollzug des KommZG; Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Kiefersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
Historisch gewachsen versorgt die Gemeinde Oberaudorf auf dem Gebiet der Gemeinde Kiefersfelden einige Gebäude mit Trinkwasser (Mühlauer Straße 11, 14, 31, 35, Guggenau 1) und umgekehrt (Am Mühlbach 1, 1a, 2, 3, 4). Darüber hinaus besorgt Kiefersfelden auch für etliche Gebäude die Abwasserentsorgung (Am Mühlbach 1, 1a, 2, 3, 4, Brünnsteinhaus). Für die gegenseitigen Leistungen gibt es bisher noch keine rechtliche Grundlage. Dem soll mit den beiliegenden Zweckvereinbarungen Abhilfe geschaffen werden.
Die Zweckvereinbarungen sind die rechtliche Grundlage für mögliche Sonderverein-barungen (Muster vgl. Anhang) zwischen der Gemeinde/Gemeindewerken Ober-audorf und den jeweiligen Grundeigentümern. Darin verpflichtet sich der Versorger auch das, außerhalb des Gemeindegebiets gelegene Anwesen im Wesentlichen im Rahmen der jeweils geltenden WAS und BGS-WAS anzuschließen und zu versorgen. Gleichlautende Vereinbarungen wurden z.B. auch mit den Eigentümern der Anwesen in Buchau abgeschlossen, welche keinen unmittelbar rechtlich gesicherten Zugang zur öffentlichen Hauptleitung hatten (Leitungsverlauf über Grundstücke fremder Dritter)i. Ein wesentlicher inhaltlicher Unterschied zur WAS/ BGS- WAS liegt in der Klarstellung, dass der Eigentümer die kompletten Kosten bis zur Hauptleitung, incl. Anschlussschieber zu übernehmen hat, da es in diesen Fällen keinen öffentlichen Grund der Gemeinde Oberaudorf zwischen Hauptleitung und Grundstück gibt und sich auch um die rechtliche Absicherung zu kümmern hat. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen resultieren aus diesen Vereinbarungen keine.
Diskussionsverlauf
Nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erläutert der Werkleiter der Gemeindewerke Oberaudorf, Herr Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) ausführlich Sachverhalt und Beschlussvorschlag.
Herr Henning Bruhn erkundigt sich nach den Auswirkungen der Maßnahme für die betroffenen Anlieger (z. B. Beiträge, Hausanschlüsse, usw.).
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarungen mit der Gemeinde Kiefersfelden gem. Anlage.
Der Gemeinderat stimmt den Sondervereinbarungen wie vorgelegt zu und billigt die bestehenden Verträge.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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6. Vorstellung Prüfbericht Gemeindewerke 2016, Feststellung des Jahresergebnisses 2016, Behandlung des Jahresverlustes 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2017
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ö
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6 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss war in der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 11.07.2017 ausführlich behandelt worden. Das Protokoll wurde den Gemeinderäten per Mail zugesandt.
Die entsprechenden Unterlagen zum Jahresabschluss, mit Jahresbericht, Anlage-vermögen, Anlagespiegel und Lagebericht wurden allen Mitgliedern des Gemeinde-rates per Mail zugesandt. Seither wurde die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Butz abgeschlossen. Änderungen wurden keine vorge-nommen und das Ergebnis des Abschlussberichts endet erneut mit einem unein-geschränkten Testat. Der Prüfbericht kann jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten in den Gemeindewerken eingesehen werden.
Auf Grund einiger, im Detail erläuterter Sonderfaktoren, schließt das Jahr 2016 mit einem Jahresfehlbetrag von 101 TEUR, deutlich unter dem vorjährigen Ergebnis mit einem Überschuss von 431 TEUR. Das Ergebnis liegt jedoch deutlich über den Erwartungen des Wirtschaftsplans mit einem Verlust von 174 TEUR. Der Verlust wirkt sich deutlich steuermindern aus. Ansonsten wird auf den umfangreichen Lagebericht verwiesen.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt auf Empfehlung des Werk- und Abwasserausschusses den Prüfbericht der WP-Gesellschaft Christian Butz GmbH & Co.KG vom 22.08.2017 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 zur Kenntnis.
Der geprüfte Jahresabschluss mit einem Jahresfehlbetrag von 100.642,21 € der Gemeindewerke für das Jahr 2016 wird festgestellt (§ 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung). Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 100.642,21 € soll mit den bestehenden Rücklagen verrechnet werden (§ 2 Nr. 12 GeschO; § 6 Abs. 7 Betriebssatzung).
Der Abschluss wird zur weiteren Behandlung an die örtliche Rechnungsprüfung übergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Bestimmung des Wirtschaftsprüfers für den Abschluss der Gemeindewerke 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2017
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ö
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7 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.11.2015 die Neubestellung des Wirtschaftsprüfers (WP) für die Gemeindewerke beschlossen. Der Auftrag wurde dem WP Butz erteilt, welcher erstmalig den Abschluss 2015 geprüft hat. Der Gemeinderat bestellt den WP für den Jahresabschluss (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 der Betriebssatzung).
Diskussionsverlauf
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Beschluss
Der Gemeinderat
beschließt den WP Herrn Butz erneut mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke für das Jahr 2017 auf der Grundlage der bestehenden Preise zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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26.09.2017
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Im öffentlichen Teil dieser Gemeinderatssitzungen erfolgen weder Bekanntgaben, noch Anfragen aus dem Gremium.
Diskussionsverlauf
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Datenstand vom 23.10.2017 15:58 Uhr