Datum: 02.11.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.11.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Abwasserbeseitigungsanlage Oberaudorf; Vorstellung der Gebührenkalkulation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.11.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Oberaudorf befasste sich insbesondere in den Gemeinderats-sitzungen am 02.03.2017, 30.05.2017 und 26.09.2017 mit der Thematik „Neubau Kläranlage Oberaudorf“.
Mit Schreiben vom 28.07.2015 wurde Frau Rechtsanwältin Radlbeck (öffentlich be-stellte und vereidigte Sachverständige) u. a. mit der Reorganisation des die Organi-sation der gemeindlichen Abwasserbeseitigung betreffenden Ortsrechts, sowie suk-zessive mit der Kalkulation von Beiträgen und Gebühren beauftragt. Auf Basis von Grundsatzbeschlüssen in der Gemeinderatssitzung am 30.05.2017 (z. B. Kalkulati-onszeitraum, Refinanzierungsquotient, Verzinsungen und Abschreibungen), erstellte Frau Radlbeck ein Gutachten, sowie Entwürfe der neuen Entwässerungssatzung (EWS) und der zugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung (BGS-EWS). Dieses Gutachten ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage, die Entwürfe der EWS und BGS-EWS werden in den nachfolgenden Tagesordnungs-punkten behandelt, beraten und darüber beschlossen.
In der Sitzung am 26.09.2017 stimmte der Gemeinderat die Änderung der Fäkal-schlammentsorgung (Entsorgung über die Kläranlage Rosenheim), bzw. auf den Verzicht des Einbaus einer Fäkalschlamm-Annahmestation an der künftigen Kläranlage Oberaudorf. Dies ist entsprechend in den Kalkulationen und im Ortsrecht zu berücksichtigen.
In ihrem Gutachten (Stand 22.10.2017, vgl. Anlage zu dieser Beschlussvorlage) er-läutert Frau Radlbeck insbesondere Auftrag, Beschrieb der bisherigen Abwasserbe-seitigungseinrichtung und den geplanten Maßnahmen, die Gebührenbedarfs-berechnung für den Zeitraum 2018-2021 unter Berücksichtigung der Nachkalku-lation für die Jahre 2014-2017.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 30.05.2017 wird vorgeschlagen, unter Beibe-haltung der bisherigen Systematik, die Grundgebühren um jeweils 10 % anzu-heben.
Der (durchschnittliche) Gebührenbedarf für den Kalkulationszeitraum 2018-2021 beträgt demnach 1,87 € / m³ Abwasser und erhöhen sich gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 1,67 € / m³ Abwasser um ca. 12 %. Für 2021 wird mit einem Gebührenbedarf von 2,32 € / m³ Abwasser (voraussichtlich 1. Jahr des Betriebs der neuen Kläranlage) gerechnet.
Diskussionsverlauf
Nach kurzer Einleitung übergibt der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber das Wort an Frau Rechtsanwältin Radlbeck mit der Bitte um Erläuterung ihrer Untersuchungsergebnisse, bzw. um Darstellung der Kalkulation.
Die Gemeinderatsmitglieder Herr Klaus Förster und Herr Michael Astl erscheinen zur Gemeinderatssitzung.
Frau Rechtsanwältin Radlbeck erläutert anhand einer Präsentation (vgl. Anlage zu diesem Protokoll) anschaulich und ausführlich Aufbau, Zusammensetzung und Ergebnisse ihrer Gebührenkalkulation für die Zeiträume 2014-2017 (Nachkalkulation) und 2018-2021 (Vorkalkulation). Für den nächsten Kalkulationszeitraum ab 2018 wird eine kostendeckende Einleitungsgebühr von 1,87 € / m³ eingeleitetem Abwasser festgestellt.
Auf Nachfrage durch das Gemeinderatsmitglied Herrn Klaus Förster erläutert Frau Rechtsanwältin Radlbeck nochmals die Funktionsweise des Gebührenausgleichs zwischen den jeweiligen Kalkulationszeiträumen.
Beschluss
Nach eingehender Beratung wird die Gebührenkalkulation von Frau Rechtsanwältin Radlbeck vom 22.10.2017 in der vorgelegten Fassung genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster bittet um Protokollierung seiner ablehnenden Abstimmung.
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3. Vollzug der GO; Aufhebung der FES (Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung der Gemeinde Oberaudorf - Fäkalschlammentsorgungssatzung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.11.2017
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ö
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3 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 26.09.2017 stimmte der Gemeinderat Oberaudorf zu, künftig die Entsorgung des anfallenden Fäkalschlamms über die Kläranlage Rosenheim durchführen zu lassen und auf die Errichtung einer Fäkalschlamm-Annahme-Station im Zuge des Neubaus der Kläranlage Oberaudorf zu verzichten.
Bislang besorgte die Gemeinde Oberaudorf die Beseitigung und die Abfuhr des im Gemeindegebiet anfallenden Fäkalschlamms. Diese Besorgungen sind bislang mittels der FES (Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung der Gemeinde Oberaudorf) vom 02.11.1999 öffentlich-rechtlich geregelt.
Mit dem Wegfall der Aufgabe durch Entsorgung des Fäkalschlamms in der Kläranlage Rosenheim ist eine öffentlich-rechtliche Regelung auf örtlicher Ebene mittels Satzung nicht mehr notwendig; die FES sollte mit Wirkung zum 01.01.2018 ersatzlos aufgehoben werden.
Die Aufhebung der FES erfolgt durch gesonderte Satzung (Satzung zur Aufhebung der Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung der Gemeinde Oberaudorf). Diese Aufhebungssatzung ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Oberaudorf die Satzung zur Aufhebung der Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung der Gemeinde Oberaudorf mit Wirkung zum 01.01.2018 gemäß Anlage zu dieser Beschluss-
vorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Vollzug der GO; Neuerlass der EWS (Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Oberaudorf - Entwässerungssatzung) zum 01.01.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.11.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Oberaudorf befasste sich insbesondere in den Gemeinde-ratssitzungen am 02.03.2017, 30.05.2017 und 26.09.2017 mit der Thematik „Neubau Kläranlage Oberaudorf“.
Auf Basis von Grundsatzbeschlüssen in der Gemeinderatssitzung am 30.05.2017 entwarf Frau Rechtsanwältin Radlbeck in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Ge-meindetag, dem Landratsamt Rosenheim und den bei der Gemeinde Oberaudorf zu-ständigen Sachbearbeitern einen Entwurf der Entwässerungssatzung (EWS). Grund-lagen hierfür waren auch die aktuelle amtliche Mustersatzung, sowie die bisherigen Regelungen in der Gemeinde Oberaudorf. Der Entwurf dieser EWS ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. Die künftige EWS soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.
Bei den Änderungen zur Vorgängersatzung handelt es sich im Wesentlichen um die Anpassung an die aktuelle Mustersatzung, redaktionelle Änderungen, sowie der Üb
ernahme individueller örtlicher Regelungen. An die Gemeinderatsmitglieder wurde eine Synopse (EWS alt – EWS Entwurf), in der die Unterschiede zwischen bisheriger Satzung und vorgeschlagener künftiger Satzung aufgezeigt sind. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollte die EWS von 2013 komplett aufgehoben und die EWS gemäß vorgelegtem Entwurf neu beschlossen werden.
Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Frau von Keudell bittet künftig bei der Erstellung von Synopsen für leichtere Lesbarkeit um Wahl einer größeren Schriftart. Alternativ bietet die Verwaltung bei Wunsch den Ausdruck auf DIN A3-Format aus.
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat den Entwurf der Entwässerungssatzung (EWS) in der vorgestellten Form als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster bittet um Protokollierung seiner ablehnenden Abstimmung.
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5. Vollzug der GO; Neuerlass der BGS/EWS (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberaudorf) zum 01.01.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.11.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Oberaudorf befasste sich insbesondere in den Gemeinderats-sitzungen am 02.03.2017, 30.05.2017 und 26.09.2017 mit der Thematik „Neubau Kläranlage Oberaudorf“.
Auf Basis von Grundsatzbeschlüssen in der Gemeinderatssitzung am 30.05.2017 entwarf Frau Rechtsanwältin Radlbeck in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Landratsamt Rosenheim und den, in der Gemeinde Oberaudorf zuständigen Sachbearbeitern einen Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberaudorf (BGS/EWS). Grundlage hierfür waren auch die aktuelle amtliche Mustersatzung, sowie die bisherigen Regelungen in der Gemeinde Oberaudorf. Der Entwurf dieser BGS/EWS ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. Die künftige BGS/EWS soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.
Bei den Änderungen zur Vorgängersatzung (BGS-EWS/FES) handelt es sich im Wesentlichen um die Umsetzung der bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse, der Änderung der Gebührensätze, sowie die notwendigen Anpassungen aufgrund des Aufhebens der Fäkalschlammentsorgungssatzung (FES).
An die Gemeinderatsmitglieder wurde eine Synopse (BGS-EWS/FES alt – BGS/EWS Entwurf), in der die Unterschiede zwischen bisheriger Satzung und vorgeschlagener künftiger Satzung aufgezeigt sind. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollte die BGS-EWS/FES von 2011, bzw. 2012 komplett aufgehoben und die BGS/EWS gemäß vorgelegtem Entwurf neu beschlossen werden.
Diskussionsverlauf
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Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat den Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberaudorf (BGS/EWS) in der vorgestellten Form als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster bittet um Protokollierung seiner ablehnenden Abstimmung.
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6. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.11.2017
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Bekanntgaben von Beschlüssen aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung:
Beschlüsse aus früheren nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt. nicht bekannt zu geben.
Sonstige Bekanntgaben:
- amtliche Einwohnerzahl Gemeinde Oberaudorf zum Stand 30.06.2016 = 5.041 (Quelle: Amtsblatt für den Landkreis Rosenheim vom 27.10.2017, Nr. 12/2017)
- Zum Gemeinderatsbeschluss vom 21.02.2017 (Orgelsanierung Pfarrkirche Oberaudorf): Die Kosten der Sanierung beliefen sich lt. Auskunft der kath. Kirchenstiftung Oberaudorf auf ca. 46.000 € (ursprünglich geschätzt: 51.000 €).
Beantwortung von Fragen aus letzte/n öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller:
- Audorfer Rundweg, Anschaffung zusätzlicher Ruhebänke; der gemeindliche Bauhof nimmt sich der notwendigen Sanierung der betreffenden Wegabschnitte im Rahmen des laufenden Unterhalts und abhängig von den Witterungsverhältnissen vor. Für die Anschaffung zusätzlicher Bänke werden im Haushalt 2018 Mittel veranschlagt. Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn regt an, sog. „Bankpatenschaften“ auszuschreiben. Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer schlägt einen entsprechenden Aufruf im nächsten Audorfer Anzeiger an.
- Situation an der Unterführung Einfangstraße; demnächst findet ein Ortstermin zur Klärung der Sach- und Problemlage, bzw. zur Entwicklung von Lösungsvorschlägen statt.
Gemeinderatsmitglied Frau Stefanie von Keudell:
- Bezüglich der Holzbrücke zwischen dem Gelände des ehem. Erholungsheims der Fa. Höchst AG und der Autobahn findet demnächst ein Ortstermin zur Besichtigung und der Feststellung des Reparaturbedarfs statt. Etwaiger Mittelbedarf wird im kommenden Haushaltsplan eingestellt. Frau von Keudell bittet um Einladung zum Ortstermin.
Neue Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans-Georg Kloo bittet um Prüfung, ob nicht in den Außenbereichen auf das „Laubblasen“ durch den Bauhof verzichtet werden könnte. Gerade außerhalb von im Zusammenhang bebauter Ortsteile sei diese Arbeit nicht sinnvoll, zudem ließen sich Immissionen (Lärm, Abgase) einfach vermeiden.
Der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber wird im Rahmen der nächsten internen Dienstbesprechung die Bitte prüfen lassen und alsbald dem Gemeinderat die Ergebnisse daraus zur Kenntnis geben.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster bekundet sein Bedauern darüber, dass seiner Meinung nach bezüglich des Neubaus des Oberaudorfer Klärwerks immer noch keine belastbaren Zahlen (z. B. Investitionsbedarf) vorliegen. Darüber hinaus vertritt er die Auffassung, dass die gefassten Grundsatzbeschlüsse (z. B. Quotient Verbesserungsbeitrag / Gebühr) auf nicht belastbaren Zahlen beruhen. Dieser Auffassung wird seitens anderer Gemeinderatsmitglieder und auch der Verwaltung deutlich und als nicht zutreffend widersprochen.
Diskussionsverlauf
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Datenstand vom 24.11.2017 13:01 Uhr