Datum: 22.03.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.03.2018
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Hubert Wildgruber stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung am 22.03.2018.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.03.2018
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.02.2018 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.02.2018.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Wirtschaftsplan 2018 der Gemeindewerke Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.03.2018
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Der WA hat in seiner Sitzung vom 20.03.2018 über den Wirtschaftsplan (WP) mit Finanzplan der Gemeindewerke Oberaudorf beraten.
Alle relevanten Unterlagen wurden vorab über das RIS veröffentlicht und bekannt gemacht.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber übergibt dieser das Wort an den Leiter der Gemeindewerke Herrn Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH). Dieser berichtet aus der Vorberatung in der letzten Werkausschuss-Sitzung und geht dabei insbesondere auf die sehr erfreulichen Ergebnisse im Zeitraum 2016-2017 ein. Die Gemeindewerke Oberaudorf sind jetzt schuldenfrei, verfügen über eine erhebliche Liquidität und mittlerweile über eine Eigenkapital-Quote von 87 %. In diesem Jahr ist wieder mit einer höheren Konzessionsabgabe zu rechnen. Nach ausführlicher Diskussion stimmte der Werkausschuss auch einer Abschmelzung der gemeindlichen Stammeinlage in den Gemeindewerken Oberaudorf zu. Damit soll der Gemeinde Oberaudorf in 2019 eine Sondertilgung ermöglicht werden. Herr Schmid weist auch noch darauf hin, dass die Abschmelzung der Stammeinlage weiterer Vorarbeiten bedarf (z. B. notarielle Vereinbarung, Änderung des Handelsregistereintrags).
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher erinnert an die, im Rahmen der letzten Werkausschuss-Sitzung vom Gemeinderatsmitglied Herrn Klaus Förster vorgebrachten Bedenken (z. B. Verzicht auf Abschmelzung Stammkapital, verstärkter strategischer Ansatz, Erarbeitung von Möglichkeiten zur überörtlichen Zusammenarbeit unter Einschaltung von Sachverständigen).
Beschluss
Wirtschaftsplan
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2018 der Gemeindewerke Oberaudorf, bestehend aus:
a) dem Erfolgsplan des EW, der mit einem Jahresgewinn von 90.000.-€ abschließt,
b) dem Erfolgsplan des WW, abschließend mit einem Jahresverlust von 112.500.-€,
c) dem Vermögensplan des EW mit einem Volumen von 450.000.-€,
d) dem Vermögensplan des WW mit einem Volumen von 520.500.-€,
e) sowie dem Erfolgsplan für die Beteiligungen abschließend mit einem Jahresge-winn von 30.000.-€ und dem dazugehörigen Vermögensplan mit einem Volumen von 0.-€ in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
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4. Finanzplan 2019 bis 2021 der Gemeindewerke Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.03.2018
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Unter Bezug auf den vorhergehenden TOP wird auf die im RIS bereitgestellten Unterlagen verwiesen.
Hervorzuheben sind ist die für 2019 vorgesehene Kapitalrückführung an die Gemeinde, sowie weiterhin der Verzicht auf Kreditaufnahmen, sowie Verpflichtungsermächtigungen. Die letzten verbliebenen Bankkredite wurden vorab getilgt.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss 1
Rückführung der Stammeinlagen
Der Gemeinderat beschließt, aus der derzeit in der Bilanz ausgewiesenen Stammeinlage von 1.020.000,- € einen Betrag von 400.000,- € an die Gemeinde zurückzuführen. Diese Zahlungen sollen Anfang Januar 2019 wirksam werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Gemeinderat stimmt den vorgelegten Finanzplänen für die Jahre bis 2021 mit den zugrunde liegenden Investitionsplänen in der vorgelegten Form zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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5. Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.03.2018
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf).
Allen Gemeinderats-Mitgliedern liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2018 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaus-haltes (VMH), Stellenplan, Vorbericht, Übersichten über die Verpflichtungsermäch-tigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan mit Investitionsprogramm bis 2021 und dem Beteiligungsbericht etc. vor.
Die Unterlagen wurden
dem Gemeinderat, auf Basis der bislang ausgedruckten Fassung vom 23.01.2018 nebst bis 13.03.2018 eingegangenen Änderungsvorschlägen, mit der Ladung vorab via RIS, zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit den, für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2016 und 2017 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachaus-schüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt.
Das Gesamtvolumen des Haushaltentwurfs 2018 beläuft sich auf insgesamt 12.829.800 €, wovon 10.403.000 € auf den VWH und 2.426.800 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2018 nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind für die Jahre 2018 – 2021 nicht geplant; gleichwohl sind im Finanzplanungszeitraum Mittel in Höhe von 7.400.000 € für den Neubau der Kläranlage vorgesehen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben – vorbehaltlich einer anderen Beschlussfassung - bei 310 v.H., die der Gewerbe-steuer weiterhin bei 330 v.H.. Die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik vom VWH an den VMH wird mit 603.000 € erreicht, allerdings deutlich geringer als in den letzten Jahren! Ursächlich hierfür sind vor allem die stark gestiegene Kreisumlage (+ 450 Tsd. €) und die verringerte Schlüsselzuweisung (- 360 Tsd. €); die Ansätze, bzw. Erwartungen für die Gewerbesteuer liegt aktuell etwas unter dem Ist-Ergebnis des Vorjahres (1.551.300 € Ansatz 2018 zu 1.775.580,00 € Ergebnis 2017). Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen von 215.000 € verbleibt für den VMH nur ein Betrag von ca. 388.000 € für Investitionen. Ein Teil der für 2018 vorgesehenen Maßnahmen müssten – sofern sie so umgesetzt werden sollen – über Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.
Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2018 voraussichtlich 1,971 Mio. € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung (bei 5.129 Einwohnern mit Hauptwohnsitz) von rd. 385 €. Die Rücklagen (allgemeine Rücklage und Sonder-rücklage) sollten sich zum Jahresende 2018 unter Berücksichtigung der Entnahme von ca. 0,447 Mio. € auf einen Betrag von 3,974 Mio. € belaufen. Sie liegen dann aber immer noch weit über dem gesetzlichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik in Höhe von 103.553,00 €. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der notwendigen Investitionen (z. B. Klärwerksneubau, Erweiterung des Kindergartens, div. Straßenbaumaßnahmen) nach aktuellem Stand in 2020 bis auf 532.200 € abgeschmolzen sein dürfte.
Verwaltungshaushalt 2018 – Entwurf
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH sind:
Bezeichnung
|
+ / - *1
|
Ansatz 2018*2
|
Anteil %
|
Einnahmen VWH
|
|
|
|
Grundsteuer A und B
|
-
|
675.900 €
|
6,50
|
Gewerbesteuer
|
- 0,172
|
1.551.300 €
|
14,91
|
Einkommensteuer
|
-
|
2.721.400 €
|
26,16
|
Schlüsselzuweisungen
|
-
|
1.013.700 €
|
9,74
|
Umsatzsteuer
|
+ 0,001
|
229.400 €
|
2,21
|
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
|
-
|
3.158.800 €
|
30,36
|
sonstige Einnahmen
|
+ 0,027
|
1.052.500 €
|
10,12
|
Gesamt
|
- 0,145
|
10.403.000 €
|
|
|
|
|
|
Ausgaben VWH
|
|
|
|
Personalausgaben (Gr. 4)
|
+ 0,050
|
3.030.100 €
|
29,13
|
Sach-und Betriebsaufwand (Gr. 5/66)
|
+ 0,023
|
2.286.900 €
|
21,98
|
Kreisumlage
|
-
|
2.690.500 €
|
25,86
|
Gewerbesteuerumlage
|
-
|
302.000 €
|
2,90
|
Zuführung an den VMH
|
- 0,217
|
603.000 €
|
5,80
|
sonstige Ausgaben
|
-
|
1.490.500 €
|
14,33
|
Gesamt
|
- 0,145
|
10.403.000 €
|
|
*1 Anmerkung: Veränderung zur letzten FA-Sitzung am 08.02.2018
*2 Anmerkung: HH-Ansatz bedeutet Haushaltsansatz/Haushaltsansätze
Vermögenshaushalt 2018 - Entwurf
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:
Bezeichnung
|
+ / - *1
|
Ansatz 2018*2
|
Anteil %
|
Einnahmen VMH
|
|
|
|
Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
|
-
|
920.000 €
|
37,91
|
Zuführung vom VWH
|
- 0,217
|
603.000 €
|
24,85
|
Entnahme aus Rücklagen
|
+ 0,190
|
447.400 €
|
18,44
|
Inv.Zuweisungen und –zuschüsse
|
- 0,015
|
200.000 €
|
8,24
|
Beiträge und ähnliche Entgelte
|
-
|
211.000 €
|
8,69
|
sonstige Einnahmen
|
-
|
45.400 €
|
|
Gesamt
|
- 0,043
|
2.426.800 €
|
|
|
|
|
|
Ausgaben VMH
|
|
|
|
Baumaßnahmen
|
- 0,043
|
1.938.400 €
|
79,87
|
Erwerb von
Grundstücken/Vermessung
|
-
|
55.000 €
|
2,27
|
Erwerb von beweglichen AV
|
-
|
148.000 €
|
6,10
|
Tilgung von Krediten
|
-
|
212.000 €
|
8,74
|
sonstige Ausgaben
|
-
|
73.400 €
|
3,02
|
Gesamt
|
- 0,043
|
2.426.800 €
|
|
*1 Anmerkung: Veränderung zur letzten FA-Sitzung am 08.02.2018
*2 Anmerkung: HH-Ansatz bedeutet Haushaltsansatz/Haushaltsansätze
Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen in diesem Jahr (> 50.000 €) wären, sofern vom Gemeinderat beschlossen, jeweils in Tsd. €:
Ab-schnitt
|
Bezeichnung
|
Ansätze
|
in %
|
1600
|
gemeindliche Beteiligung am Neubau Wasserwacht-Haus
|
80.000 €
|
3,30
|
4645
|
Neubau Kiga Ndf. – Planungskosten
|
50.000 €
|
2,06
|
5700
|
div. Maßnahmen Luegstein See, Sillei
|
130.000 €
|
5,36
|
6300
|
div. Straßenbaumaßnahmen, u. a. ST2089, Rosen-heimer Straße, Sanierung Bad-Trißl-Straße (Planungskosten)
|
1.093.500 €
|
45,06
|
7000
|
Neubau Kläranlage, Planungskosten, Neubau von Kanälen und Hausanschlüssen, Bildung einer Gebührenausgleichsrücklage
|
547.800 €
|
22,57
|
|
Sonstige Investitionen und Ausgaben des Vermögens-Haushalts
|
525.500 €
|
21,65
|
|
Gesamt
|
2.426.800 €
|
|
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber übergibt dieser das Wort an den Geschäftsleiter und Kämmerer Herrn Thomas König. Anhand einer gesonderten Haushaltspräsentation erläutert dieser ausführlich Aufbau, Zusammensetzung und Wirkungsweise des gemeindlichen Haushalts- und Finanzplans, stellt insbesondere die Entwicklung der Rücklagen und Schulden, sowie den Stellenplan und die Investitionen dar. Fragen aus dem Gemeinderat werden beantwortet.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber stellt die Frage, wann endlich bei der Gemeinde Oberaudorf gespart wird. Sparwille, -anstrengung und –ergebnisse können den Sitzungen, den jeweiligen Jahresrechnungen, Haushalts- und Finanzplänen entnommen werden.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans-Georg Kloo regt an, im Haushalts- und Finanzplan mehr investive Mittel für die Bereiche „Schulen“, „Kultur“ vorzusehen. Herr Thomas König stellt die Ansätze in beiden Abschnitten auch für den Finanzplanungszeitraum im Detail vor. Insbesondere darin sind Mittel veranschlagt, die von den zuständigen Fachbereichen und Personen im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 explizit angefordert wurden.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher bemängelt, dass seiner Meinung nach aus den jeweiligen Haushalten zu wenig umgesetzt worden ist, bzw. wird. Konkrete Beispiele nennt er dabei nicht. Herr Thomas König entgegnet, dass sehr wohl viele Maßnahmen umgesetzt wurden, bzw. werden. Unabhängig von der Bereitstellung von Mitteln spielen bei der Umsetzung insbesondere aber auch personelle Kapazitäten (intern, extern) und weitere exogene Gründe eine erhebliche Rolle.
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt gem. Art. 63 GO die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung samt ihren Anlagen, die im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 10.403.000 € und im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben jeweils in Höhe von 2.426.800 € festsetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, bzw. Verpflichtungsermächtigungen sind weder im gemeindlichen Haushalt, noch im Vermögensplan der Gemeindewerke Oberaudorf vorgesehen.
Sowohl die Hebesätze, als auch die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben – im Vergleich zum Vorjahr – unverändert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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6. Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Jahr 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.03.2018
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Den Gemeinderats-Mitgliedern wurde ein Entwurf des Stellenplans 2018, welcher als Bestandteil von Haushaltssatzung nebst Anlagen separat zu beraten und zu beschließen ist, via RIS übermittelt.
Der Stellenplanentwurf 2018 wurde zuletzt am 08.02.2018 von den Mitgliedern des Finanzausschusses eingehend beraten. Gleichzeitig wurde beschlossen, diesen Entwurf dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung unter der Empfehlung der Annahme vorzulegen.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt den Stellenplan 2018. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Vollzug des Haushaltsrechts; Beratung und Beschlussfassung des Finanzplans 2017-2021 mit Investitionsprogramm 2017-2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.03.2018
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV-Kameralistik hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2018 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf).
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2018 - 2021 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie auch das Haushaltsjahr 2017 gezeigt hat, muss von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine garantierende Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Den Gemeinderatsmitgliedern liegt der Entwurf des Finanzplans mit Investitions-programm bis zum Jahr 2021 vor.
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Der Finanzplan bis zum Jahr 2021 ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und sieht folgende Zahlen vor:
|
2019
|
2020
|
2021
|
VWH *1
|
10.357.000 €
|
10.496.000 €
|
10.697.000 €
|
VMH *2
|
6.511.400 €
|
4.347.900 €
|
3.892.000 €
|
Gesamt
|
16.868.400 €
|
14.843.900 €
|
14.589.000 €
|
*1, *2, Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt
Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2018 - 2021 im VMH sind insbesondere der Neubau der Kläranlage mit insgesamt Ausgaben von dzt. geschätzten 7,4 Mio. €, der Errichtung einer zusätzlichen Kinderbetreuungs-einrichtung (3 Gruppen) und weitere Ausbaukosten für Straßen und Brücken.
Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH sind insbesondere mehrere Rücklagenentnahmen und die zeitnahe, zügige und vollständige Festsetzung und Erhebung von Verbesserungsbeiträgen zur Refinanzierung des Kläranlagenneubaus notwendig. Bei konsequenter Einhaltung der Planung ist keine Neuverschuldung notwendig. Größere, unvorhersehbare Maßnahmen bleiben unberührt. Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird bis zum Jahr 2021 in Summe regelmäßig erwirtschaftet. Auch übersteigen die Rücklagen trotz geplanter Entnahme in 2018 klar den geforderten Mindestbetrag.
Der Entwurf von Finanzplan und Investitionsprogramm wurde vom Finanzausschuss in seinen Sitzungen am 23.01.2018 und 08.02.2018 beraten. Es wurde beschlossen, dem Gemeinderat diese Entwürfe zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, bzw. deren Annahme empfohlen. Die sich seit der letzten Finanzausschuss-Sitzung ergebenen wenigen Änderungen wurden entsprechend eingearbeitet.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 70 GO den im Entwurf vorgelegten Finanzplan und das dem zugrunde liegende Investitionsprogramm unter Berücksichtigung des Haushaltsplanentwurfs 2018 für die Jahre 2017-2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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8. Errichtung eines neuen Wasserwachtgebäudes auf dem Grundstück Flur-Nr. 199/0, Gmkg. Oberaudorf; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses, Abschluss einer Investitions- und Betriebsvereinbarung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.03.2018
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Seit Schaffung des Luegsteinsees in den 30-iger Jahren des letzten Jahrhunderts befindet sich eine Unterkunft der Wasserwacht Ortsgruppe Oberaudorf. Diese wurde zuletzt 1959 erneuert. Zwischenzeitlich ist eine weitere Erneuerung des Gebäudes auf dem gemeindlichen Grundstück Flur-Nr. 199/0, Gmkg. Oberaudorf, erforderlich.
Die Wasserwacht-Ortsgruppe übernimmt dort u. a. seit jeher im Rahmen der jeweiligen Dienstpläne die Aufsichtspflicht und ggf. Personenrettung. Darüber hinaus führt sie die Aus- und Fortbildung von Rettungskräften durch und bieten u. a. Schwimmkurse an.
In den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses am 16.02.2017, 20.06.2017 und 18.07.2017 wurde beschlossen, die notwendige Erneuerung des Wasserwachtgebäudes (Abbruch des Bestandes, Neubau) seitens der Gemeinde Oberaudorf maßgeblich zu unterstützen. Ebenso erteilte der Bau- und Umweltausschuss zu einem entsprechenden Antrag auf Baugenehmigung (Bauherrin Gemeinde Oberaudorf) sein gemeindliches Einvernehmen. Für die Haushaltsplanung 2018 sollte ein Beteiligungsbetrag von max. 80.000 € vorgesehen werden. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Gemeindeordnung).
Im Haushaltsplan 2018 sind unter der Haushaltsstelle 1600.9400 80.000 € eingestellt und im Rahmen von 2 Finanzausschuss-Sitzungen dem Grunde nach so befürwortet.
Aus eigentumsrechtlichen und praktischen Gründen sollte die Gemeinde Oberaudorf das Vorhaben umsetzen, bzw. umsetzen lassen. Die, den gemeindlichen Beteiligungsbetrag übersteigenden Kosten sind vom BRK, bzw. der Wasserwacht Ortsgruppe auf Anforderung der Gemeinde Oberaudorf zu erstatten. Aus Sicht der Verwaltung wären noch 2 Vereinbarungen abzuschließen (Investitionskostenbeteiligung, künftige Nutzung und Betrieb). Die Vergabe der Bauleistungen sollte erst nach Abschluss der Vereinbarung zur Investitionskostenbeteiligung erfolgen.
Diskussionsverlauf
Eingangs begrüßt der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber den als Zuhörer anwesenden 1. Vorsitzenden der Wasserwacht Ortsgruppe Oberaudorf (WW OG Oberaudorf), Herrn Phillip Streifeneder. Nach umfassender Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber entwickelt sich eine angeregte Diskussion im Gemeinderat.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer befürwortet die Gewährung eines Zuschusses. Unabhängig davon regt er aber die Regulierung des Parkplatzbetriebes (Parkautomat, Gebühren) an. Diese könnte – in Abstimmung mit der Änderung der Beschilderung – probeweise erfolgen.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Andrea Wögerbauer erkundigt sich, in wie weit eine generelle Aufsichtspflicht der Gemeinde Oberaudorf am Luegsteinsee bestehen würde. Nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber entgegnet Geschäftsleiter Herr Thomas König, dass der WW OG Oberaudorf – so lange sie besteht - im Rahmen von Dienstplänen und Anwesenheiten die Aufsichtspflicht obliegt. Ebenso würde sie eine Regulierung des Parkplatzbetriebs mittels Parkautomat und Gebühren begrüßen, spricht sich aber gegen sog. „Einheimischen-Rabatte“ aus.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller lobt die gute Jugendarbeit der WW OG Oberaudorf, würde unabhängig davon aber die Errichtung geeigneter Einrichtungen zur Parkkontrolle (gegen Gebühren) unterstützen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber weist darauf hin, dass im Vergleich zu früheren, bzw. anderen Vereinsförderungen (z. B. Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden) keine Ungleichbehandlungen entstehen dürften.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher konstatiert, dass es sich bei der Zuschussgewährung um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Oberaudorf handelt. Die Aufgabenzuständigkeit liegt seiner Meinung nach ausschließlich beim Freistaat Bayern. Unabhängig davon begrüßt er eine Deckelung des Zuschusses, regt aber unabhängig davon die Umgestaltung des Parkplatzes (z. B. Parkautomat, Gebühr) an. Darüber hinaus möchte er wissen, ob die öffentlichen Toiletten in das künftige Gebäude mit integriert werden sollen, bzw. ob künftig die Wasserwacht diese betreut.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn unterstützt sowohl die Gewährung eines Zuschusses, als auch die Neuregelung des Parkplatzbetriebes.
Der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier weist auf den administrativen Mehraufwand einer Parkplatzregulierung (Parkautomat, Gebühren, Überwachung) hin.
Die Regulierung des Parkplatz-Betriebs mittels Parkautomat, bzw. Gebührenerhebung soll lt. Wunsch des Gemeinderates Oberaudorf in der nächsten Gemeinderats-Sitzung beraten und beschlossen werden.
Beschluss
Die Gemeinde Oberaudorf unterstützt maßgeblich das Vorhaben zur Errichtung eines neuen Wasserwachtgebäudes (Ersatzbau) am Luegsteinsee. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Oberaudorf wird auf max. 80.000 € beschränkt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.03.2018
|
ö
|
informativ
|
9 |
Sachverhalt
Bekanntgabe von Beschlüssen aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Beschlüsse aus früheren nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt. nicht bekannt zu geben.
Sonstige Bekanntgaben:
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, den 26.04.2018, nicht am Dienstag, den 24.04.2018, statt. Grund dafür ist die, am 24.04.2018 terminierte Tagung der Lawinenkommission des Landkreises Rosenheim.
notwendige Neuterminierung der Bürgerversammlung 2018 auf den 02.05.2018 wegen der Jahreshauptversammlung des Verkehrsvereins Oberaudorf e. V. mit Generalversammlung am 19.04.2018 ab 18.30 Uhr, Weinstube im Berhardt´s Seebacher Haus
Mitteilung des Gemeinderatsmitgliedes Herr Henning Bruhn aus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands; verlesen des Schreibens vom 06.03.2018. Anmerkung: Der Austritt hat im vorliegenden Falle keine besonderen kommunalrechtlichen Auswirkungen (z. B. Mitgliedschaft, Ausschuss-Besetzung o. ä.).
Berichterstattung des 1. Bürgermeisters Herrn Hubert Wildgruber über die Projektgruppensitzung „Kindergarten-Neubau“ am 16.03.2018
Beantwortung von Fragen aus letzte/n öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
In den letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen
wurden seitens der Gemeinderatsmitglieder keine Anfragen oder Anträge gestellt, die noch zu beantworten, bzw. zu behandeln wären.
Neue Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher informiert über die aktuellen Verhandlungen der großen Energieversorger, bzw. die Überlegung zu Auslagerungen und Neugründungen. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Gemeindewerke Oberaudorf regt er an, entsprechende Kontakte zu suchen, bzw. aufzunehmen.
Unter Bezugnahme auf die aktuellen Diskussionen zum Thema „Brenner Zulauf, Probebohrungen, Trassenverlauf“ berichtet der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber und vertritt die Überzeugung, dass der unterbrochene Dialogprozess unbedingt weiter geführt werden muss.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern dankt dem Geschäftsleiter und Kämmerer Herrn Thomas König nebst seinem Team für die gute und zügige Vorbereitung des Haushaltsentwurfs 2018.
Diskussionsverlauf
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Datenstand vom 20.04.2018 08:09 Uhr